Kapitalmarktrecht: Wirtschaftsrecht kompakt
Von Simon G. Grieser
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Über dieses E-Book
Das Buch zeigt die juristischen Dimensionen des Kapitalmarkts auf und erläutert die rechtlichen Ausgestaltungen von Kapitalmarktprodukten.
Vorliegendes Buch bietet einen konzisen Überblick über das Themengebiet und eignet sich somit besonders für Studierende, Praktiker und Juristen, die sich rasch über die komplexe Materie informieren möchten.
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Buchvorschau
Kapitalmarktrecht - Simon G. Grieser
kompakt"
Vorwort
Das Kapitalmarktrecht sticht durch seine Weiterbildung der letzten Jahre als Rechtsgebiet hervor. Durch verschiedene Krisen, die zu regulatorischen Folgemaßnahmen geführt haben, befindet sich das Kapitalmarktrecht auch weiterhin in einer dynamischen Entwicklung. Doch gerade der Gesetzgeber kann der schnellen Weiterentwicklung kaum folgen. Die Kapitalmarktversorgung richtet sich ebenfalls nach diesen Rahmenbedingungen, somit ist der Bereich für Marktteilnehmer, insbesondere Unternehmen, von besonderer Relevanz.
Im Folgenden werden verschiedene Kapitalmarktmaßnahmen in ihren Strukturen dargestellt.
Der Autor dankt für die Unterstützung und Mühen Frau Magdalena Anic, Frau Jacqueline Reichhold, Frau Nieka Sadighi und Herrn Georgi Ambarzumjan.
Frankfurt am Main, im Mai 2019
Dr. Simon G. Grieser
Autor
Dr. Simon G. Grieser ist Rechtsanwalt und Partner im Frankfurter Büro der internationalen Kanzlei Reed Smith LLP. Er berät nationale und internationale Mandanten im Bereich des Bank- und Finanzrechts. Sein besonderer Fokus liegt auf Transaktionen mit notleidenden und nicht-notleidenden Kredit-Portfolien und Fragen des Bankaufsichtsrechts.
Dr. Simon G. Grieser ist Autor verschiedener Abhandlungen und Artikel zu Themen des Bank-, Kapitalmarkt- und Finanzrechts sowie Mitherausgeber der im Frankfurt School Verlag erscheinenden „Frankfurter Reihe zur Bankenaufsicht".
Abkürzungsverzeichnis
1 Grundlagen
1.1 Grundbegriff „Kapitalmarktrecht"
Eine feste gesetzliche Definition des Begriffes „Kapitalmarktrecht" fehlt bislang. Es gibt lediglich einzelne Definitionsversuche, die sich mit verbrieften bzw. öffentlich registrierten Finanzmarktprodukten und dem öffentlichen Vertrieb und Umlauf von Unternehmensbeteiligungen auseinandersetzen.[1] Das Kapitalmarktrecht kann wohl am besten umschrieben werden als „die Gesamtheit der Normen, Geschäftsbedingungen und Standards, mit denen die Organisationen der Kapitalmärkte sowie die marktbezogenen Tätigkeiten und das marktbezogene Verhalten der Marktteilnehmer geregelt werden."[2]
Zentraler Regelungsgegenstand des Kapitalmarktrechts sind die Kapitalmärkte als solche und die Erhaltung ihrer Funktion.[3] Teil der Finanzmärkte sind neben den Geld-, Devisen- und Derivatemärkten auch die Kapitalmärkte. Darunter werden alle Märkte verstanden, an denen sich Angebot und Nachfrage nach Geld und geldwerten Titeln treffen (Abgrenzung zu den Gütermärkten).[4] Allerdings umfasst das Kapitalmarktrecht auch die Gestaltung der Refinanzierungsmodelle von Unternehmen.
Das Kapitalmarktrecht hat zwei vorrangige Regelungsgegenstände, die miteinander verflochten sind:
den Funktionsschutz der Kapitalmärkte und
den Anlegerschutz.
1.1.1 Funktionsschutz
Alle Volkswirtschaften sind auf gut funktionierende und mithin international wettbewerbsfähige Kapitalmärkte angewiesen. Dabei benötigen Unternehmen teilweise Gelder von in- und ausländischen Investoren zur Deckung ihres Finanzbedarfs; daneben finanzieren sich die öffentlichen Haushalte in nicht unerheblichem Maße über die Kapitalmärkte und schließlich dienen die Kapitalmärkte zunehmend der privaten Altersversorgung als Ersatz oder Ergänzung zur gesetzlichen Rentenversicherung.[5]
Das Kapitalmarktrecht dient somit v.a. der Herstellung der Funktionsfähigkeit der Kapitalmärkte und deren Sicherung. Allgemein werden drei Teilaspekte der zu schützenden Funktionsfähigkeit des Kapitalmarkts hervorgehoben:
die institutionelle,
die operationale und
die allokative Funktionsfähigkeit.[6]
1.1.1.1 Institutionelle Funktionsfähigkeit
Die institutionelle Funktionsfähigkeit liegt vor, wenn die Voraussetzungen eines wirksamen Marktmechanismus grundsätzlich erfüllt sind. Zu diesen Grundvoraussetzungen gehören:
ein möglichst freier Marktzugang der Emittenten und der Anleger,
Anlageprodukte, die standardisiert und damit verkehrsfähig sind, sowie
die Liquidität (Aufnahmefähigkeit) des Markts.[7]
1.1.1.2 Operationale Funktionsfähigkeit
Die optionale Funktionsfähigkeit ist gegeben, wenn die Transaktionskosten für die Marktteilnehmer so gering wie möglich gehalten werden. Dabei soll das Kapitalmarktrecht helfen, um so die Akzeptanz des Marktes zu steigern, die von hohen Renditen abhängig ist und dadurch auf niedrige Kosten angewiesen ist.[8]
1.1.1.3 Allokative Funktionsfähigkeit
Die allokative Funktionsfähigkeit meint die Steuerungsleistung des Kapitalmarkts. Wo der jeweils dringendste Bedarf an Investitionsmitteln die höchste Rendite bei ausreichender Sicherheit der Anlage verspricht, soll anlagefähiges Kapital hinfließen.[9] Dies setzt jedoch transparente Märkte und informierte Anleger voraus. Nur dann stellen Investoren ihre Mittel zur Verfügung. Somit wird v.a. auf ausreichendes Vertrauen in die Fairness, Stabilität und Integrität der Märkte gesetzt.[10]
1.1.2 Anlegerschutz
Das zweite große Regelungsziel des Kapitalmarktrechts ist der Anlegerschutz. Im Gegensatz zum Funktionsschutz legt der Anlegerschutz sein Hauptaugenmerk nicht auf die reibungslose Funktion des Marktes, sondern auf den Schutz des individuellen Investors durch die Gewährung von Informations- und Schadensersatzansprüchen und v.a. auf den Schutz des Anlegerpublikums als dem gesamten Angebots- und Nachfragepotenzial der Anleger.[11]
Dabei beurteilt er die Funktionalität an der Gesamtheit der Anleger und deren Vertrauen in die Integrität und Stabilität der Märkte.[12] Dabei wird der überindividuelle Anlegerschutz ein besonders wichtiger Bestandteil des Funktionsschutzes der Kapitalmärkte.[13]
1.2 Rechtsquellen des Kapitalmarktrechts
1.2.1 Überblick
Die Rechtsquellen des Kapitalmarktrechts bestehen aus verschiedenen gesetzlichen und untergesetzlichen Regelungen. Ein „Kapitalmarktgesetzbuch", das sämtliche Rechtsquellen des Kapitalmarktrechts enthält, ist nicht vorhanden. Ein signifikanter Anteil der Normen des deutschen Kapitalmarktrechts beruht auf europäischen Richtlinien und Verordnungen, teilweise sind deutsche Normen vom europäischen Recht subsituiert.
An erster Stelle des deutschen Kapitalmarktrechts steht das WpHG, das wegen seiner herausragenden Bedeutung als „Grundgesetz" des Kapitalmarktrechts nachfolgend genauer erläutert wird (vgl. Abschnitt 1.2.2). An zweiter Stelle der rein kapitalmarktrechtlichen Gesetze ist das BörsG zu nennen (vgl. Abschnitt 1.2.3). In Abschnitt 1.2.4 wird an dritter Stelle