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Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen
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eBook553 Seiten4 Stunden

Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen

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Über dieses E-Book

Die Energiewende ist in vollem Gange: Die Bundesregierung strebt an, dass der Anteil der erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch bis zum Jahr 2030 auf mindestens 80 Prozent steigen soll, wobei die Windenergie als Schlüsselinstrument dient.

Das Werk bietet einen umfassenden Einblick in alle relevanten Aspekte der Planung (wie Standortsteuerung durch Schaffung der landesplanungs- und bauleitplanrechtlichen Grundlagen) und Genehmigung (inklusive Verfahrensfragen, bauplanungsrechtlicher Zulässigkeit, immissionsschutzrechtlicher Belange und Naturschutzrecht). Schrittweise führt es durch die komplexe Thematik und bietet praxisnahe Lösungen für rechtliche Herausforderungen und Streitfragen. Dabei wird aktuelle Rechtsprechung zu Windkraftanlagen aufgegriffen, wobei der Fokus auf den praxisrelevanten Kernpunkten liegt. Besondere Beachtung findet auch der Artenschutz, der in der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen eine zunehmend wichtige Rolle spielt.

Diese Arbeitshilfe ist unverzichtbar für Kommunen, Planer, Projektentwickler, Genehmigungsbehörden, Rechtsanwälte und andere Experten im Bereich der Windenergieplanung.
SpracheDeutsch
Erscheinungsdatum14. Feb. 2024
ISBN9783170433861
Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen

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    Buchvorschau

    Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen - Matthias Blessing

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    Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen

    von

    Rechtsanwalt Dr. Matthias Blessing, Berlin

    und

    Prof. Dr. Gerd Schmidt-Eichstaedt, Berlin

    2., überarbeitete Auflage

    Verlag W. Kohlhammer

    2., überarbeitete Auflage 2024

    Alle Rechte vorbehalten

    © W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart

    Gesamtherstellung: W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart

    Print:

    ISBN 978-3-17-043384-7

    E-Book-Formate:

    pdf: ISBN 978-3-17-043385-4

    epub: ISBN 978-3-17-043386-1

    Dieses Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwendung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechts ist ohne Zustimmung des Verlags unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und für die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.

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    Die Energiewende ist in vollem Gange: Die Bundesregierung strebt an, dass der Anteil der erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch bis zum Jahr 2030 auf mindestens 80 Prozent steigen soll, wobei die Windenergie als Schlüsselinstrument dient.

    Das Werk bietet einen umfassenden Einblick in alle relevanten Aspekte der Planung (wie Standortsteuerung durch Schaffung der landesplanungsund bauleitplanrechtlichen Grundlagen) und Genehmigung (inklusive Verfahrensfragen, bauplanungsrechtlicher Zulässigkeit, immissionsschutzrechtlicher Belange und Naturschutzrecht). Schrittweise führt es durch die komplexe Thematik und bietet praxisnahe Lösungen für rechtliche Herausforderungen und Streitfragen. Dabei wird aktuelle Rechtsprechung zu Windkraftanlagen aufgegriffen, wobei der Fokus auf den praxisrelevanten Kernpunkten liegt. Besondere Beachtung findet auch der Artenschutz, der in der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen eine zunehmend wichtige Rolle spielt.

    Das Buch ist eine wertvolle Unterstützung für Kommunen, Planer, Projektentwickler, Genehmigungsbehörden, Rechtsanwälte und andere Experten im Bereich der Windenergieplanung.

    Dr. Gerd Schmidt-Eichstaedt, Professor i.R. für Bau- und Planungsrecht an der TU Berlin, ist Gründer des Planungsbüros Plan und Recht GmbH, Berlin. Dr. Matthias Blessing ist als Rechtsanwalt für öffentliches Bau- und Planungsrecht in Berlin tätig.

    Inhaltsverzeichnis

    Abkürzungsverzeichnis

    Literaturverzeichnis

    Einleitung und Inhaltsüberblick

    1. Hauptteil:Die neue Flächenplanung zugunsten der Nutzung der Windenergie

    1. KapitelEinführung in das Planungsrecht für Windenergieanlagen3

    I.Das neue System der Windenergieflächenplanung3

    II.Das bisherige Zulassungsrecht nach § 35 Abs. 1 BauGB4

    III.Zur Notwendigkeit der planerischen Steuerung der Standorte von Windenergieanlagen5

    IV.Übersicht über die nachfolgenden Kapitel6

    2. KapitelDie neue Windenergieflächenplanung nach § 249 BauGB7

    I.Die Schritte der neuen Windenergieflächenplanung im Überblick7

    II. Die Aufhebung der Ausschlusswirkung von Konzentrationszonen nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB9

    III.Die neuen Planungsschritte im Einzelnen10

    1.Berichtspflichten der Länder und der Bundesregierung10

    2.Regelungen des Mindestabstands zwischen Windenergieanlagen und Wohnbebauung12

    3.Die Berechnung des erreichten Flächenbeitragswerts13

    4.Die (Nicht-)Einbeziehung der vom Rotor überstrichenen Flächen in die Berechnung der Bedarfserfüllung14

    5.Der Vollzug der Pflicht zur Flächenausweisung mittels des planerischen Vollzugs des in der Anlage zum WindBG – Spalte 1 – vorgeschriebenen Flächenbeitrags zur Nutzung der Windenergie15

    6.Die Privilegierung des Repowering16

    7.Zur gerichtlichen Kontrolle17

    2. Hauptteil:Das alte System – Konzentrationsflächenplanung nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB

    1. KapitelDer Planvorbehalt i. S. v. § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB19

    I.Die rechtlichen Anforderungen an die Ausführung des Planvorbehalts19

    II.Schlüssiges gesamträumliches Planungskonzept21

    1.Geltung für Regionalpläne und Flächennutzungspläne21

    2.Struktur der positiven und negativen Flächenausweisung22

    3.Grundsätze der Konzentrationsflächenplanung23

    4.„Subtraktionsmethode"27

    III.Harte Tabuzonen31

    1.Nicht ausreichend windhöffige Flächen31

    2.Gebiete mit Schutzstatus nach dem BNatSchG32

    3.Siedlungsbereiche37

    4.Infrastrukturanlagen und entsprechende Schutzabstände40

    5.Militärische Schutzbereiche41

    6.Sonstige Schutzbereiche41

    7.Waldgebiete42

    8.Gewässer und Wasserschutzgebiete43

    IV.Weiche Tabuzonen46

    1.Pufferzonen um Siedlungsbereiche46

    2.Abstände zu Siedlungserweiterungsflächen47

    3.Abstände zum Schutz des Orts- und Landschaftsbilds47

    4.Waldgebiete48

    5.Abstände zum Schutz des Fremdenverkehrs48

    V.Schwierigkeiten bei der Abgrenzung der Tabuzonen49

    1.Alternatives („zweispuriges") Vorgehen50

    2.Verzicht auf Festlegung weicher Tabuzonen51

    VI.Potenzialflächen-Abwägung53

    VII.Dokumentationspflicht des Plangebers54

    VIII.Substanzialität54

    1.Ausreichende Substanzialität bei fehlerfreiem Abwägungsvorgang?55

    2.Rechtliche Anforderungen an die Bewertung der Substanzialität56

    3.Unterschiedliche Bewertungsansätze57

    2. KapitelRegionalplan61

    I.Raumbedeutsamkeit der Anlagen62

    1.Erfordernis der Raumbedeutsamkeit62

    2.Anforderungen an die Raumbedeutsamkeit63

    II.Ziele der Raumordnung64

    1.Unterschied zwischen Zielen und Grundsätzen der Raumordnung64

    2.Festlegung von Gebieten67

    III.Anforderungen an die planerische Abwägung76

    1.Abwägung privater Belange77

    2.Abwägung gemeindlicher Belange78

    IV.Sicherung der Planung78

    3. KapitelVerhältnis der Bauleitplanung zur Regionalplanung79

    I.Anpassungspflicht nach § 1 Abs. 4 BauGB79

    1.Inhalt der Anpassungspflicht und Konkretisierung durch die Bauleitplanung81

    2.Anpassungspflicht mit Blick auf die Windenergienutzung82

    II.Abweichen von der Regionalplanung85

    4. KapitelFlächennutzungsplan85

    I.Arten von Flächennutzungsplänen86

    II.Anforderungen an den Flächennutzungsplan87

    III.Darstellungen im Flächennutzungsplan87

    1.Darstellung von Bauflächen und Baugebieten87

    2.Sonstige Darstellungsmöglichkeiten88

    IV.Sicherung der Planung89

    1.Anwendbarkeit auf Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz90

    2.Materielle Anforderungen an die Zurückstellung91

    3.Verlängerung der Zurückstellung92

    5. KapitelBebauungsplan92

    I.Abwägung93

    II.Festsetzungen95

    III.Sicherung der Planung95

    6. KapitelRepowering95

    I.Zusätzliche Flächen und zusätzliches Nutzungsmaß für die Windenergienutzung96

    1.Zusätzliche Flächen im Flächennutzungsplan (§ 249 Abs. 1 Satz 1 BauGB)97

    2.Änderung des Nutzungsmaßes im Flächennutzungsplan (§ 249 Abs. 1 Satz 2 BauGB)98

    3.Zusätzliche Flächen oder Änderung des Nutzungsmaßes im Bebauungsplan (§ 249 Abs. 1 Satz 3 BauGB)99

    II.Bedingte Baurechte (§ 249 Abs. 2 BauGB)99

    1.Bedingte Baurechte im Bebauungsplan (§ 249 Abs. 2 Satz 1 und 2 BauGB)99

    2.Bedingte Baurechte im Flächennutzungsplan (§ 249 Abs. 2 Satz 3 BauGB)100

    7. KapitelPlanentschädigungsansprüche100

    I.Ansprüche nach § 39 BauGB100

    1.Analoge Anwendung von § 39 BauGB bei Entzug eines durch eine Planung zuvor ausgewiesenen „Wind-Standorts"101

    2.Analoge Anwendung von § 39 BauGB bei Entzug eines (schlicht) nach § 35 BauGB zuvor zulässigen „Wind-Standorts"102

    II.Ansprüche nach § 42 BauGB103

    1.Analoge Anwendung des § 42 BauGB bei Überplanung und daraus folgendem Entzug eines (schlicht) nach § 35 BauGB zuvor zulässigen „Wind-Standorts"103

    2.Analoge Anwendung des § 42 BauGB bei Entzug eines durch eine Planung zuvor ausgewiesenen „Wind-Standorts"?104

    3. Haupteil:Materielles Genehmigungsrecht

    1. KapitelBauplanungsrechtliche Zulässigkeit nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB105

    I.Keine entgegenstehenden öffentlichen Belange106

    1.Prüfungsprogramm106

    2.Belange des Flächennutzungsplans109

    3.Belange der schädlichen Umwelteinwirkungen110

    4.Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege119

    5.Belange des Denkmalschutzes und des Orts- und Landschaftsbilds147

    6.Belange der Funktionsfähigkeit von Funkstellen und Radaranlagen149

    7.Ungenannte öffentliche Belange152

    8.Planvorbehalt gemäß § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB158

    II.Gesetzliche Vorgaben159

    1.Luftverkehrsrecht159

    2.Militärische Schutzbereiche159

    3.Straßenrecht160

    III.Sicherung einer ausreichenden Erschließung160

    IV.Rückbauverpflichtung161

    2. KapitelBauplanungsrechtliche Zulässigkeit nach § 35 Abs. 2 BauGB161

    3. KapitelBauplanungsrechtliche Zulässigkeit nach § 30 BauGB162

    I.Hauptanlagen163

    1.Sondergebiete163

    2.Industriegebiete163

    3.Gewerbegebiete165

    II.Nebenanlagen165

    1.Zulässigkeit nach § 14 Abs. 1 BauNVO165

    2.Zulässigkeit nach § 14 Abs. 2 Satz 2 BauNVO167

    4. KapitelBauplanungsrechtliche Zulässigkeit nach § 34 BauGB167

    I.Zulässigkeit nach § 34 Abs. 1 BauGB167

    II.Zulässigkeit nach § 34 Abs. 2 BauGB168

    5. KapitelBauordnungsrechtliche Zulässigkeit168

    I.Abstandsflächen168

    1.Modelle für die Bestimmung der Tiefe der Abstandsfläche169

    2.Abweichung vom Abstandsflächenrecht170

    II.Standsicherheit171

    4. Hauptteil:Genehmigungsverfahrensrecht

    1. KapitelGenehmigungspflicht173

    I.Genehmigungspflicht nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz173

    1.Antragsgegenstand174

    2.BImSchG-Verfahrensarten175

    II.Genehmigungspflicht nach Landesbauordnung180

    2. KapitelAblauf des BImSchG-Genehmigungsverfahrens181

    I.Antragstellung und Vollständigkeit der Unterlagen181

    1.Antrag181

    2.Vollständigkeit181

    II.Behördenbeteiligung182

    1.Vorgaben für das Verfahren182

    2.Umgang mit den Ergebnissen der Behördenbeteiligung183

    III.Öffentlichkeitsbeteiligung184

    IV.Entscheidung der Behörde185

    1.Zurückstellung185

    2.Ablehnung185

    3.Genehmigung186

    4.Entscheidung bei konkurrierenden Anträgen188

    3. KapitelAblauf der Umweltverträglichkeitsprüfung192

    I.Umweltverträglichkeitsprüfung192

    1.Unterrichtung über die beizubringenden Unterlagen192

    2.Vorlage der Unterlagen193

    3.Beteiligung anderer Behörden und der Öffentlichkeit193

    4.Zusammenfassende Darstellung der Umweltauswirkungen194

    5.Abschließende Bewertung194

    II.Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls194

    III.Standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls195

    5. Hauptteil:Folgepflichten und Folgelasten

    I.Zahlungspflichten197

    II.Zur Beteiligung von Bürgern und Kommunen an den Erträgen von Windparks199

    III.Bereithaltung der Bauleitpläne200

    IV.Rückbauverpflichtung200

    Zusammenfassung in Leithinweisen

    Stichwortverzeichnis

    Abkürzungsverzeichnis

    Literaturverzeichnis

    Albrecht/Zschiegner, Repowering als Zielfestsetzung in der Regionalplanung – ist das rechtlich zulässig, UPR 2015, 128.

    Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, Kommentar, 15. Auflage 2022.

    Battis/Krautzberger/Mitschang/Reidt, Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes bei der Entwicklung in den Städten und Gemeinden in Kraft getreten, NVwZ 2011, 897.

    Bäumler, Wem gehört der Wind? Verfassungsrechtliche Grenzen alternativer Vorteilszuordnungen, ZUR 2017, 667.

    Baur/Lehnert/Vollprecht, Die finanzielle Beteiligung von Gemeinden an Windenergieprojekten gem. § 6 Abs. 1 Nr. 1 EEG aus kommunaler Sicht, KommJur 2021, 401.

    Benz/Wegner, Das Wind-an-Land-Gesetz – neue Grundlagen für die Flächenbereitstellung für die Windenergie, ZNER 2022, 367.

    Berkemann, Schadensbegrenzung oder Schadensminderung (Art. 6 FFH-RL) oder People Over Wind, ZUR 2020, 280.

    Bielenberg/Runkel/Spannowsky/Reitzig/Schmitz, Raumordnungs- und Landesplanungsrecht des Bundes und der Länder, Kommentar.

    Blessing/Scharmer, Der Artenschutz im Bebauungsplanverfahren, 2. Auflage 2013.

    Böhlmann/Herbst/Leroux, Neuer Wind für die Bürgerbeteiligung? Zu den jüngsten Rechtsentwicklungen für die Bürgerbeteiligung im Windenergiebereich.

    Bovet/Kindler, Wann und wie wird der Windenergie substanziell Raum verschafft? – Eine kritische Diskussion der aktuellen Rechtsprechung und praktische Lösungsansätze, DVBl. 2013, 488.

    Bovet/Dross/Kindler, Bundesweite Flächenvorgabe für den Ausbau von Windenergie an Land. Eine erste Systematisierung und Einschätzung der Ausgestaltungsmöglichkeiten aus rechtlicher Sicht, NVwZ 2020, 754.

    Bringewat, Besonderheiten bei der Anordnung von Nebenbestimmungen zu Genehmigungen für Errichtung und Betrieb von Windenergieanlagen, ZNER 2014, 441.

    Brügelmann, Baugesetzbuch, Kommentar, Loseblatt.

    Burkert, Das Wind-an-Land-Gesetz – die neuen planungsrechtlichen Grundlagen für den Ausbau der Windenergie, REE 2022, 169.

    Decker, Landschaftsschutz als entgegenstehender Belang gemäß § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 BauGB bei der Genehmigung von Vorhaben nach § 35 Abs. 1 und 2 BauGB, UPR 2015, 207.

    Dolde, Artenschutz in der Planung/Die „kleine" Novelle zum Bundesnaturschutzgesetz, NVwZ 2008, 121.

    Driehaus/Paetow, Berliner Kommentar zum Baugesetzbuch, Loseblatt.

    Ehlers/Böhme, Windenergie in der Landesplanung, NuR 2011, 323.

    El Bureiasi, Unwirksame Regionalplanung für Windenergie, NVwZ 2015, 1509.

    Erbguth, Bildung und Abwägung bei der Planung von Konzentrationszonen: zum Verständnis des § 35 Abs. 3 S. 3 BauGB, DVBl. 2015, 1346.

    Erbguth, Eignungsgebiete als Ziele der Raumordnung, DVBl. 1998, 209.

    Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, Baugesetzbuch, Kommentar, Loseblatt.

    Feldhaus, Bundesimmissionsschutzrecht, Kommentar, Loseblatt.

    Fellenberg, Weiter frischer Wind aus Luxemburg – Zu den Klagemöglichkeiten im Umweltrecht, NVwZ 2015, 1721.

    Fest, Die Windenergie im Recht der Energiewende, NVwZ 2012, 1129.

    Franco/Frey, Möglichkeiten zur Zulassung von Windenergieanlagen trotz entgegenstehender Darstellungen in der Flächennutzungsplanung, BauR 2014, 1088.

    Frey, Möglichkeiten und Grenzen der Abschichtung umweltrechtlicher Prüfungen bei Windkraft-Flächennutzungsplanung und -anlagengenehmigung, BauR, 2014, 920.

    Frey/Bruckert, Der angehaltene Windkraft-Flächennutzungsplan – Möglichkeiten und Grenzen der Plansicherungsinstrumente im Rahmen der Windkraftplanung, BauR 2015, 201.

    Gatz, Windenergieanlagen in der Verwaltungs- und Gerichtspraxis, 3. Auflage 2019 (zitiert: Gatz).

    Gellermann, Windkraft und Artenschutz, NdsVBl. 2016, 13.

    Gellermann/Schreiber, Schutz wildlebender Tiere und Pflanzen in staatlichen Planungs- und Zulassungsverfahren, 2007.

    Grigoleit/Strothe/Klanten, Booster für die Windkraft – Aspekte zur Beschleunigung der Windenergieplanung Onshore, NVwZ 2022, 512.

    Guckelberger/Singer, Aktuelle Entwicklungen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung unter besonderer Berücksichtigung von Anlagen für erneuerbare Energien, NuR 2016, 1.

    Haselmann, Zur bauplanungsrechtlichen Ausschlusswirkung der raumordnerischen Gebietsarten, ZfBR 2014, 529.

    Hendler, Windenergieanlagen und Flugsicherung – Rechtsschutzfragen im Zusammenhang mit der Entscheidungsbefugnis des Bundesaufsichtsamts für Flugsicherung nach § 18a Abs. 1 LuftVG, ZNER 2015, 501.

    Hendler/Kerkmann, Harte und weiche Tabuzonen: Zur Misere der planerischen Steuerung der Windenergienutzung, DVBl. 2014, 1369.

    Henschel, Wem gehört der Wind? Europarechtliche Aspekte, ZUR 2018, 3.

    Hermes, Der Wind, seine Nutzung und das Eigentum, ZUR 2017, 677.

    Herms, Die Mühen der Ebene. Bereitstellung von Eigentümerdaten für Wind- und Solarprojekte im Spannungsfeld zwischen EE-Ausbau und Datenschutz.

    Hinsch, Zurückstellung nach § 15 Abs. 3 BauGB – Mittel zur Sicherung einer Konzentrationsplanung, NVwZ 2007, 770.

    Hinsch, Windenergienutzung und Artenschutz – Verbotsvorschriften des § 44 BNatSchG im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren, ZUR 2011, 191.

    Jäde/Dirnberger/Weiß, Baugesetzbuch/Baunutzungsverordnung, Kommentar, 10. Auflage 2022.

    Jarass, Bundes-Immissionsschutzgesetz, Kommentar, 14. Auflage 2022.

    Kindler/Lau, Der Beitrag der Raumordnung zur Intensivierung der Windenergienutzung an Land, NVwZ 2011, 1414.

    Klevar/Grawe, Frischer Wind durch das Investitionsbeschleunigungsgesetz: Wegfall der aufschiebenden Wirkung und Zuständigkeit des OVG auch für bereits beklagte Genehmigungen für Windkraftanlage?, ZNER, 2021, 136.

    Kment, Eine neue Ära beim Ausbau von Windenergieanlagen. Das aktuelle Wind-an-Land-Gesetzespaket in der Analyse, NVwZ 2022, 1153.

    Köck, Planungsrechtliche Anforderungen an die räumliche Steuerung der Windenergienutzung, ZUR 2010, 507.

    Korbmacher, Wind ist ganz anders! Zugleich eine Antwort auf Beiträge im ZUR-Sonderheft Wem gehört der Wind, ZUR 2018, 277.

    Krappel/von Süßkind-Schwendi, Die planerische Steuerung von Windenergieanlagen – neue Entwicklungen im Planungsrecht der Bundesländer, ZfBR-Beilage 2012, 65.

    Krautzberger, Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes bei der Entwicklung in den Städten und Gemeinden UPR 2011, 361.

    Krautzberger/Stüer, Viel Wind für weniger Windenergie? Zur BauGB-Novelle 2014, BauR 2014, 1403.

    Kümper, Konzentrationsflächenplanung jenseits von § 35 III 3 BauGB. Aus Anlass der Diskussion um den weiteren Ausbau von Windenergie, ZfBR 2022, 25.

    Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Kommentar, Loseblatt.

    Lietz, Windenergieanlagen im Wald, UPR 2010, 54.

    Louis, Die Zugriffsverbote des § 42 Abs. 1 BNatSchG im Zulassungs- und Bauleitplanverfahren – unter Berücksichtigung der Entscheidung des BVerwG zur Ortsumgehung Bad Oeynhausen, NuR 2009, 91.

    Maslaton, Repowering von Windenergieanlagen außerhalb des Planumgriffs der Regionalplanung?, LKV 2007, 259.

    Maslaton, Windenergieanlagen – Ein Rechtshandbuch, 2. Aufl. 2018 (zitiert: Maslaton).

    Maslaton, Die Auflösung des Spannungsverhältnisses zwischen Klimaschutz und Artenschutz durch eine TA Artenschutz/Wind?, NVwZ 2019, 1081.

    Meurers, Wind-an-Land-Gesetz: Einführung in die Neuordnung des Planungsrechts zur Ausweisung von Windenergiegebieten, UPR 2023, 41.

    Mitschang, Steuerung der Windenergie durch Regional- und Flächennutzungsplanung – eine praxisbezogene Betrachtung, BauR 2013, 29.

    Mitschang, Standortkonzeption für Windenergieanlagen auf örtlicher Ebene, ZfBR 2003, 431.

    Mitschang/Schwarz/Kluge, Ansätze zur Konfliktbewältigung bei der räumlichen Steuerung von Anlagen erneuerbarer Energien – dargestellt am Beispiel der Windenergie, UPR 2012, 401.

    Müller-Mitschke, Artenschutzrechtliche Ausnahmen vom Tötungsverbot für windenergieempfindliche Vogelarten bei Windenergieanlagen, NuR 2015, 741.

    Münkler, Flexible Steuerung durch Konzentrationsflächenplanung, NVwZ 2014, 1482.

    Münkler, Vorwirkung in Aufstellung befindlicher Pläne, DVBl. 2016, 22.

    Nagel/Schwarz/Köppel, Ausbau der Windenergie – Anforderungen aus der Rechtsprechung und fachliche Vorgaben für die planerische Steuerung, UPR 2014, 371.

    Niedzwicki, Konzentrationszonen für die Nutzung von Windenergie, KommJur 2014, 92.

    Operhalsky, Wind-an-Land-Gesetz ante portas – Ein planerischer Paradigmenwechsel mit vielen Fragen, UPR 2022, 321.

    Otto, Rückbau und Repowering – Welche Befugnisse vermittelt § 249 Abs. 2 BauGB?, ZfBR 2012 (Sonderausgabe), S. 72.

    Otto, Rechtsprobleme des Repowering, UPR 2015, 244.

    Pauli, Zulässigkeit von Windenergieanlagen während der Planaufstellung, BauR 2014, 799.

    Pernice-Warnke, Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Außenbereich. Insbesondere: Die planungsrechtlichen Neuregelungen für Windenergie an Land, JuS 2023, 828.

    Raschke, Abstände zu Windenergieanlagen – pauschaler Schutz der Anwohner, ZfBR 2013, 632.

    Raschke, Zurückstellung nach § 15 Abs. 3 BauGB im Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen, ZfBR 2015, 119.

    Reidt, Neuer Wind für den Netzausbau. Legislative Optionen zur weiteren Beschleunigung der Netzausbauplanung?, EnWZ 2022, 8.

    Reuland, Repowering von Windenergieanlagen – Hindernisse und Lösungsmöglichkeiten, Tagungsbericht, NordÖR 2009, 448.

    Rieger, Zurückstellung und Flächennutzungsplanung, ZfBR 2012, 430.

    Rieger, Die Änderung des § 15 Abs. 3 BauGB durch die BauGB-Novelle 2013 – ein Schlag ins Wasser?, ZfBR 2014, 535.

    Rolshoven, Wer zuerst kommt, mahlt zuerst? – Zum Prioritätsprinzip bei konkurrierenden Genehmigungsanträgen – Dargestellt anhand aktueller Windkraftfälle, NVwZ 2006, 516.

    Saurer, Rechtswirkungen der Windenergieerlasse der deutschen Bundesländer, NVwZ 2016, 201.

    Scheidler, Gemeindliche Steuerung der Windenergie, KommJur 2012, 367.

    Scheidler, Die Steuerung von Windkraftanlagen durch die Raumordnung, ZfBR 2009, 750.

    Scheidler, Die Sicherung gemeindlicher Planungen für Windkraftanlagen durch die Zurückstellung von Baugesuchen nach § 15 Abs. 3 BauGB, ZfBR 2012, 123.

    Scheidler, Die Sonderregelungen zur Windenergie in der Bauleitplanung im neuen § 249 BauGB, UPR 2012, 411.

    Scheidler, Errichtung und Betrieb von Windkraftanlagen aus öffentlich-rechtlicher Sicht, Gewerbearchiv, Beilage Wirtschaft und Verwaltung Nr. 03/2011, 117.

    Scheidler, Verunstaltung des Landschaftsbildes durch Windkraftanlagen, NuR 2010, 525.

    Scheidler, Errichtung von Windkraftanlagen in naturschutzrechtlich festgesetzten Schutzgebieten, NuR 2011, 848.

    Scheidler, Neuausrichtung der planerischen Steuerung von Windkraftanlagen durch das Wind-an-Land-Gesetz, UPR 2022, 321.

    Schink, Immissionsschutzrechtliche Anforderungen bei der Errichtung und dem Repowering von Windenergieanlagen, I+E 2012, 194

    Schmehl, Rechtsfragen von Windenergieanlagen, Jura 2010, 832.

    Schmidt, M., Erneuerbare: Der Ausbau von Wind- und Sonnenenergie soll beschleunigt werden, doch es gibt viele Hürden, Das Parlament 2022, 3.

    Schmidt-Eichstaedt, Repowering in der Regionalplanung – Welche Festlegungen sind in Regionalplänen zugunsten des Repowering zulässig oder sogar geboten?, ZfBR 2013, 639.

    Schmidt-Eichstaedt, Zur Methodik und Wirkung der Festlegung von Eignungsgebieten für die Windkraftnutzung durch die Regionalplanung, LKV 2012, 481.

    Schmidt-Eichstaedt, Ist in der Regionalplanung Parzellenschärfe erforderlich?, LKV 2012, 49.

    Schmidt-Eichstaedt, Plankonkurrenzen bei der Zulassung von Windkraftanlagen, NordÖR 2016, 233.

    Schmidt-Eichstaedt, Wem gehört der Wind? Zur Länderöffnungsklausel im Baugesetzbuch, BauR 2016, 37.

    Schmidt-Eichstaedt, Wem gehört der Wind? Oder: Der Wind als Bodenschatz, LKV 2018, 1.

    Schmidt-Eichstaedt, Die Festlegung der neuen Windenergiegebiete, ZfBR 2023, 1.

    Schmitz/Haselmann, Das raumordnerische Wegplanen von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen und seine entschädigungsrechtlichen Folgen, NVwZ 2015, 846.

    Schomerus/Stecher, Mehr Fragen als Antworten – das Repowering nach dem EEG 2009, RdE 2009, 269 (273).

    Schrader/Frank, Wetterradar im „Windkanal" – Aktuelle Rechtsprechung und Lösungsperspektiven zum Konflikt von Windenergieanlagen und Wetterradar des Deutschen Wetterdienstes, ZNER 2015, 507.

    Schrödter, Auswirkungen von windkraftbezogenen Zielen der Raumordnung auf Bauleitpläne unter besonderer Berücksichtigung von Haftungs- und Entschädigungsfragen, ZfBR 2013, 535.

    Sittig/Kupke, Zwischen Wind und Wetter – Zum Konflikt von Windenergieanlagen und Wetterradarnutzung, NVwZ 2015, 1416.

    Söfker, Zur bauplanungsrechtlichen Absicherung des Repowering von Windkraftanlagen, ZfBR 2008, S. 14.

    Söfker, Fragen bei der Änderung und Erweiterung der planungsrechtlichen Grundlagen für die Windenergie durch Bauleitplanung, ZfBR 2013, 13.

    Spannowsky/Runkel/Goppel, Raumordnungsgesetz, Kommentar, 2. Aufl. 2018.

    Storost, Artenschutz in der Planfeststellung, DVBl. 2010, 737.

    Stüer, Anmerkung zu BVerwG, Urteil vom 13.12.2013 – BVerwG 4 CN 1.11, 2.11, DVBl. 2013, 509.

    Stüer, Handbuch des Bau- und Fachplanungsrecht, 4. Auflage 2009.

    Stüer, Entschädigungspflichten der Gemeinden und der Bauaufsichtsbehörden bei der Verhinderung von Windenergieanlagen?, ZfBR 2004, 338.

    Stüer, Europäischer Gebiets- und Artenschutz in ruhigeren Gefilden – Von der Halle-Westumfahrung und Hessisch Lichtenau durch den Jagdbergtunnel und über die Hochmoselbrücke nach Bad Oeynhausen mit Schlingerkurs nach Hildesheim, DVBl. 2009, 1.

    Sydow, Neues zur planungsrechtlichen Steuerung von Windenergiestandorten, NVwZ 2010, 1534.

    Thielmann, Energiewende. Kulturlandschaft im Wandel, FuB 2014, 37.

    Tyczewski, Konzentrationszonen für Windenergieanlagen rechtssicher planen – Illusion oder Wirklichkeit, BauR 2014, 934.

    Vogt, Die Anwendung artenschutzrechtlicher Bestimmungen in der Fachplanung und der kommunalen Bauleitplanung, ZUR 2006, 21.

    von Nicolai, Konsequenzen aus den neuen Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts zur raumordnerischen Steuerung von Windenergieanlagen, ZUR 2004, 74.

    Weiss, Windenergieanlagen im Luftverkehrsrecht – kein luftleerer Rechtsraum, NVwZ 2013, 14.

    Wemdzio, Nachträgliche Anordnung bei der Gefährdung von Fledermäusen durch Windenergieanlagen unter besonderer Berücksichtigung der lokalen Population, NuR 2011, 464.

    Wustlich, Das Recht der Windenergie im Wandel, ZUR 2007, 16.

    Zietlow/Hinsch, Zusätzliche Flächen für die Windenergie im Flächennutzungsplan. Wie funktioniert die Planergänzung? NordÖR 2022, 273.

    Einleitung und Inhaltsüberblick

    1 Die planerische Steuerung der Ansiedlung von Windenergieanlagen (WEA) im Außenbereich geschah bis zum 1. Februar 2023 auf der Rechtsgrundlage des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB. Dort heißt es: Öffentliche Belange stehen einem Vorhaben nach § 35 Abs. 1 Nr. 2 bis 6 (und damit auch Vorhaben zur Nutzung der Windenergie) in der Regel auch dann entgegen, soweit hierfür durch Darstellungen im Flächennutzun gspla n oder als Ziele der Raumordnung eine Ausweisung an anderer Stelle erfolgt ist." Mit dieser Ermächtigung zur Konzentrationsflächenplanung wollte der Gesetzgeber den Planungsträgern in Regionen und Kommunen ermöglichen, die Nutzung der Windenergie mittels Wind-Rotoranlagen auf bestimmte Flächen zu lenken und damit den übrigen Planungsraum für Windenergieanlagen zu sperren. Die Rechtsprechung akzeptierte diese Sperrung des Gesamtraums für WEA außerhalb der ausgewiesenen Flächen aber nur unter der Voraussetzung, dass der Plangeber ein räumliches Gesamtkonzept vorlegte, aus dem sich ergab, dass der Windenergienutzung trotz der Sperrung weiter Teile des Planungsraums „substanzieller Raum" verschafft wurde. Damit sollte eine gegen Windkraftanlagen gerichtete Verhinderungsplanung unmöglich gemacht werden – denn trotz des ökologischen Nutzens sind WEA wegen ihrer Geräusche, ihres Schattenwurfs und ihrer alles überragenden Sichtbarkeit vor Ort keineswegs immer willkommen.

    2 In der Praxis zeigte sich jedoch, dass die Aufstellung eines gesamträumlichen Konzepts unter Anwendung von sog. „harten und „weichen Tabukriterien mit zahlreichen Unsicherheiten behaftet ist. Die daraus abgeleiteten Pläne wurden von der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung reihenweise für unzulänglich erklärt. Daher sah sich der Gesetzgeber veranlasst einzugreifen. Er schuf ein neues System, innerhalb dessen sich die Sperrwirkung festgelegter Windeignungsgebiete unmittelbar aus dem Gesetz ergibt. Ein gesamträumliches Konzept ist dazu nicht mehr notwendig. Dieses neue System wird im ersten Hauptteil dieses Buchs geschildert.

    3 Bis das neue System vollends wirksam wird, wird aber noch einige Zeit vergehen. Denn die neuen Windeignungsgebiete müssen dafür planerisch erarbeitet und im geordneten Verfahren festgesetzt werden. Während der Übergangszeit muss das alte System noch fortgelten. Das Handbuch widmet sich daher im zweiten Hauptteil auch der Darstellung des alten Systems. Behandelt werden hierbei die inhaltlichen Anforderungen an das gesamträumliche Planungskonzept sowie dessen Umsetzung durch Ziele der Raumordnung im Regionalplan oder durch Darstellungen im Flächennutzungsplan. Weitere Aspekte der Planung, wie z. B. die Steuerung von Einzel-Standorten für Windenergieanlagen im Bebauungsplan, sind ebenfalls Gegenstand der Darstellung.

    4 Ergänzend verschafft das Handbuch in seinem dritten Hauptteil einen Überblick über die planungsrechtlichen Anforderungen im Genehmigungsverfahren und die üblichen Probleme in der Genehmigungspraxis. So konnten z. B. die Vorgaben des Immissionsschutzes in den letzten Jahren weitgehend geklärt werden, wohingegen das Naturschutzrecht mitunter neue und hohe Hürden für die Vorhabenzulassung aufstellt und zu Streit zwischen Vorhabenträgern, Behörden und Naturschutzverbänden führt. Belange wie die Funktionsfähigkeit von Funkstellen und Radaranlagen treten vermehrt als Probleme hinzu.

    5 Im vierten Hauptteil folgt eine Übersicht über das Verfahrensrecht im Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, das auf die heute üblichen Großanlagen zwingend Anwendung findet.

    6 Der fünfte Hauptteil beschäftigt sich mit dem „Fortgang der Dinge" – beginnend mit Finanzierungsfragen und endend mit Rückbauverpflichtungen, denen sich die Vorhabenträger von Windenergieanlagen unterwerfen müssen.

    1. Hauptteil:Die neue Flächenplanung zugunsten der Nutzung der Windenergie

    1. KapitelEinführung in das Planungsrecht für Windenergie­anlagen

    I.Das neue System der Windenergieflächenplanung

    7 Windenergieanlagen waren gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB bis zum 31. Januar 2023 im Außenbereich privilegiert zulässig . Diese Privilegierung wurde für Windenergieanlagen durch die Neufassung des § 249 BauGB mit Wirkung ab dem 1. Februar 2023 grundsätzlich aufgehoben. Denn § 249 Abs. 1 BauGB lautet seitdem : „ (1) § 35 Absatz 3 Satz 3 ist auf Vorhaben nach § 35 Absatz 1 Nummer 5, die der Erforschung, Entwicklung oder Nutzung der Windenergie dienen, nicht anzuwenden " .

    8 Diese Vorschrift muss allerdings im Kontext des § 245e BauGB Überleitungsvorschriften aus Anlass des Gesetzes zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land – gelesen werden. Nach der Überleitungsvorschrift des § 245e Abs. 1 Satz 1 BauGB gelten die Rechtswirkungen eines Raumordnungs- oder Flächennutzungsplans gemäß § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB für Vorhaben, die der Erforschung, Entwicklung oder Nutzung der Windenergie dienen, vorbehaltlich des § 249 Abs. 5 Satz 2 BauGB fort , wenn der Plan bis zum 1. Februar 2024 wirksam geworden ist. Sie entfallen endgültig mit dem Ablauf des 31. Dezember 2027 (so § 254e Abs. 1 Satz 2 BauGB). Regionale Planungsstellen und Kommunen sind wegen dieser Regelung bemüht, etwa in Aufstellung befindliche Pläne mit Konzentrations- und Ausschlusswirkung bis zum 1. Februar 2024 in Kraft zu setzen.

    9 Nach § 249 Abs. 5 Satz 2 BauGB entfällt die Bindung der Genehmigungsbehörde an Ziele der Raumordnung oder Darstellungen in Flächennutzungsplänen (also die Konzentrationswirkung nach altem Recht) schon vor dem 31. Dezember 2027, wenn der betreffende WEA-Standort in einem nach dem Windenergiebedarfsgesetz festgestellten neuen Windeignungsgebiet liegt. Durch regionale oder kommunale Planung festgelegte „Windeignungsgebiete" sind das neue gesetzliche Planungsinstrument. Sie erzeugen Ausschlusswirkung. Dazu muss das Windeignungsgebiet allerdings erforderlich und ausreichend sein, um den Flächenbeitragswert i. S. d. § 3 Abs. 1 des Windenergieflächenbedarfsgesetzes (WindBG) oder ein daraus abgeleitetes Teilflächenziel zu erreichen. Grundsätzlich müssen jeweils 2 % der Fläche einer planerischen Gebietseinheit für die Windkraftnutzung zur Verfügung gestellt werden. Darin liegt das politisch gesetzte Oberziel der Planung.

    10 Zusammengefasst heißt dies: Das alte Planungssystem der Konzentrationszonen mit Ausschlusswirkung wird ersetzt durch neu festgelegte Windeignungsgebiete. Außerhalb der neuen Windeignungsgebiete können Windenergieanlagen im Außenbereich nur als nicht privilegierte Anlagen zugelassen werden. Die bisherige Ausschlusswirkung von Raumordnungsplänen und FPlänen mit darin festgelegten Konzentrationszonen für WEA gilt übergangsweise fort, wenn der Plan bis zum 1. Februar 2024 wirksam geworden ist. Sie entfällt spätestens mit dem Ablauf des 31. Dezember 2027; sie entfällt schon vorher, wenn schon vorher ausreichende Windeignungsgebiete nach dem neuen System des Windenergiebedarfsgesetzes festgelegt wurden und dies amtlich festgestellt wurde. Bisherige Konzentrationszonen gelten dann ggf. nur noch als „isolierte Eignungsflächen" ohne Ausschlusswirkung.

    II.Das bisherige Zulassungsrecht nach § 35 Abs. 1 BauGB

    11 Bisher waren Vorhaben zur Nutzung der Windenergie nach § 35 Abs. 1 BauGB planungsrechtlich privilegiert genehmigungsfähig, „ wenn dem Standort öffentliche Belange nicht entgegenstehen und die ausreichende Erschließung gesichert ist " . Im Genehmigungsverfahren waren dabei insbesondere die in § 35 Abs. 3 BauGB ausdrücklich genannten öffentlichen Belange zu prüfen.

    12 Von einer Privilegierung wird gesprochen, wenn Vorhaben i. S. v. § 35

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