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Wörterbuch Gesundheitsökonomie
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Wörterbuch Gesundheitsökonomie

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Über dieses E-Book

Wer sich mit dem Gesundheitswesen auseinandersetzt, muss Begriffe aus der Gesundheitsökonomie und ihren angrenzenden Disziplinen rasch und leicht verständlich nachschlagen können. Das vorliegende Wörterbuch wendet sich an Leser mit und ohne Vorkenntnisse, die sich mithilfe von knappen, präzisen Erläuterungen einen Überblick über die Gesundheitsökonomie und ihre benachbarten Disziplinen verschaffen möchten. Alle wichtigen Begriffe zu den methodischen Grundlagen werden erläutert. Praktische Anwendungsbeispiele und grafische Darstellungen tragen zum raschen Verständnis auch komplizierter Sachverhalte bei.
SpracheDeutsch
Erscheinungsdatum16. Okt. 2008
ISBN9783170272309
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    Buchvorschau

    Wörterbuch Gesundheitsökonomie - Stephanie Stock

    A

    ABDA-Artikelstamm

    ➔  Lauer-Taxe

    Absolutes Risiko

    Das Absolute Risiko (engl.: absolute risk) (AR) ist eine statistische Größe, die u. a. in der Epidemiologie verwendet wird. Sie beschreibt die Auftretenswahrscheinlichkeit eines Ereignisses wie z. B. Schlaganfall, Herzinfarkt oder Tod innerhalb eines definierten Zeitraums bezogen auf das Individuum. Dabei bedeutet 0 (= 0 %), dass das Ereignis nicht eintreten wird, 1 (= 100 %) steht für den Eintritt eines Ereignisses in jedem Fall. Die Angabe eines Absoluten Risikos von 0,7 in einer Publikation wird beispielsweise als eine Auftretenswahrscheinlichkeit des Ereignisses von 70 % bewertet.

    Mittels Interventionsstudien wird versucht nachzuweisen, dass durch bestimmte Interventionsformen eine ➔  Absolute Risikoreduktion (ARR) erreicht werden kann. In der Gesundheitsökonomie finden AR bzw. ARR beispielsweise in ➔  Markov-Modellen oder in ➔  Kosten-Nutzen-Analysen Anwendung.

    Absolute Risikoreduktion

    Die Absolute Risikoreduktion (engl.: absolute risk reduction) (ARR) beschreibt die absolute Differenz der Rate an unerwünschten Ereignissen in der Kontrollgruppe und der Interventionsgruppe. Als Voraussetzung gilt, dass die Intervention gegenüber der Vergleichsform effektiv ist. Gemessen wird die Risikodifferenz, d. h. um wie viel Prozent die effektivere der beiden Interventionen das Auftreten eines unerwünschten ➔  Outcomes vermindert. Mit Hilfe der ARR kann die ➔  Number Needed to Treat (NNT) berechnet werden: NNT = 1/ARR.

    Beispiel: Es soll ein neues Medikament eingeführt werden, das die Auflösung von Blutgerinnseln in Gefäßen bewirkt. Dazu wird im Rahmen einer ➔  randomisierten, kontrollierten klinischen Studie die Wirksamkeit (➔  Effektivität) des neuen Arzneimittels (Therapiegruppe) gegenüber dem ➔  Goldstandard zur Thrombolysebehandlung (Kontrollgruppe) geprüft. Ergebnis: Bei 44 von 1.000 Patienten in der Therapiegruppe (4,4 %) und bei 158 von 1.000 Patienten (15,8 %) in der Kontrollgruppe kommt es trotz Medikation zu keiner Auflösung des Blutgerinnsels. Die Absolute Risikoreduktion beträgt für die Patienten der Interventionsgruppe 11,4 % (15,8 %–4,4 %).

    Abteilungspflegesatz

    Vor der Einführung der ➔  DRGs wurden über Abteilungspflegesätze alle Leistungen einer bettenführenden Abteilung eines Krankenhauses vergütet, die nicht über ➔  Fallpauschalen und ➔  Sonderentgelte abgerechnet wurden. Dazu gehörten beispielsweise ärztliche und pflegerische sowie durch diese Personengruppen veranlasste Leistungen wie Labor und Diagnostik. Seit Einführung der DRGs gelten Abteilungspflegesätze zur Vergütung nur noch bei psychiatrischen Krankenhäusern. Teilstationäre Leistungen werden entsprechend durch teilstationäre Abteilungspflegesätze abgegolten. Aufgrund des unterschiedlichen Aufwands auf den verschiedenen Stationen und Krankenhäusern variieren die Abteilungspflegesätze zwischen Abteilungen und Kliniken und werden für jede Abteilung spezifisch gebildet.

    Activities of Daily Living

    ➔  Aktivitäten des täglichen Lebens

    Adhärenz

    Der eingedeutschte Begriff Adhärenz (engl.: adherence) entspricht in seiner Bedeutung nicht vollständig dem Begriff ➔  Compliance, obwohl er häufig synonym verwendet wird. Ausgehend von der englischen Übersetzung für adherence = einhalten, beachten, befolgen, wird unter Adhärenz das informierte Einverständnis des Patienten verstanden. Es beinhaltet nicht das hierarchische Verständnis, das durch den Begriff ➔  Compliance impliziert wird. In Übereinstimmung mit der zunehmenden Einbeziehung des Patienten in die Entscheidungsfindung (➔  Empowerment, ➔  Shared decision making) entspricht die Adhärenz dem Konkordanz-Prinzip einer kollegialen Arzt-Patienten-Beziehung bzw. einer gemeinsamen Entscheidungsfindung zwischen Arzt und informiertem und mündigem Patienten.

    ADL

    ➔  Aktivitäten des täglichen Lebens

    Adverse Selection

    Der Begriff Adverse Selection wird i. d. R. im Versicherungsmarkt verwendet. Er beschreibt eine Art des Marktversagens, die dadurch zustande kommt, dass der Versicherungsnehmer mehr Informationen über sein potenzielles Risiko mögliche Versicherungsleistungen in Anspruch zu nehmen hat, als der Versicherungsanbieter. Idealerweise sollte sich die Versicherungsprämie am durchschnittlichen Risiko einer Gruppe orientieren. Adverse Selection liegt vor, wenn Versicherungsnehmer, die ein höheres Risiko als der Durchschnitt der Gruppe haben, die Versicherungsleistungen auch tatsächlich in Anspruch zu nehmen, die Versicherung abschließen, während diejenigen, die ein unterdurchschnittliches Risiko haben, die Versicherungsleistung tatsächlich in Anspruch zu nehmen, dies nicht tun, weil die Versicherung zu teuer oder aus anderen Gründen unattraktiv ist. Daraus resultiert für die Versicherung das Problem, dass die Prämien nicht die Ausgaben decken. Eine Möglichkeit, Adverse Selection zu reduzieren, ist die Einführung einer Versicherungspflicht für eine bestimmte Personengruppe, wie es beispielsweise in der GKV der Fall ist.

    Aktivitäten des täglichen Lebens

    Die „Aktivitäten des täglichen Lebens" (engl.: activities of daily living = ADL) ist ein Instrument, das misst, inwieweit eine Person im Haushalt selbstständig Tätigkeiten durchführen kann. Dazu wird der Grad der Selbstständigkeit bei der Durchführung von Tätigkeiten des täglichen Lebens, wie z. B. Essen, Anziehen, Waschen, Gehen, bewertet. ADLs können im Rahmen von Lebensqualitätsmessungen ermittelt werden.

    Alternativkosten

    ➔  Opportunitätskosten

    Allokation

    Allokation (engl.: allocation) bezeichnet im weitesten Sinne die Verteilung von Ressourcen einer Volkswirtschaft auf die Verwendungs- bzw. Nutzungsmöglichkeiten. In den Wirtschaftswissenschaften bezeichnet Ressourcenallokation das Zuordnen begrenzter Ressourcen zu unterschiedlichen Verwendungsmöglichkeiten. Voraussetzung der Allokation ist, dass Ressourcen, die einer Verwendungsmöglichkeit zugeordnet sind, nicht gleichzeitig einer anderen Verwendungsmöglichkeit zugeteilt werden können. Beispielsweise kann ein bestimmter Produktionsfaktor, der zur Produktion des Gutes X eingesetzt wird, nicht gleichzeitig alternativ zur Produktion des Gutes Y verwendet werden. In einer Marktwirtschaft wird die Allokation auf Märkten über den Preis der Ressource gesteuert. Derjenige, der einen hohen Bedarf an einer Ressource hat, ist mit hoher Wahrscheinlichkeit bereit, einen höheren Preis zu zahlen (➔  Zahlungsbereitschaft), als eine Person bzw. Institution, die einen niedrigeren Bedarf hat. Bei der Ressourcenallokation in der Medizin sind zusätzlich ethische Aspekte zu beachten. So wird beispielsweise über die Notwendigkeit von Hüftoperationen bei Patienten über dem 80. Lebensjahr kontrovers diskutiert.

    Um eine optimale Allokation bzw. effiziente Allokation zu erzielen, ist es unerlässlich, Allokationsalternativen zu vergleichen. Unter einem Allokationsoptimum versteht man in der Ökonomie eine Allokation, in der es nicht mehr möglich ist, ein Wirtschaftssubjekt besser zu stellen, ohne gleichzeitig (mindestens) ein Wirtschaftssubjekt schlechter zu stellen (➔  Pareto-Prinzip). Aus gesellschaftlicher und gesundheitspolitischer Sicht ist eine effiziente Allokation von großer Bedeutung. Sie ist erreicht, wenn die Verteilung der Ressourcen zu einer optimalen Produktion führt und die Produkte gemäß der Präferenz der Nachfrager auf diese verteilt werden.

    Ambulanter Sektor

    Der ambulante Sektor umfasst alle Leistungen, die durch niedergelassene Ärzte erbracht bzw. angeordnet werden. Der ➔  Sicherstellungsauftrag der ambulanten Versorgung wird von den Krankenkassen an die ➔  Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) weitergegeben. Über die ➔  Bedarfsplanung regulieren die KVen die Zulassung von (Vertrags-)Ärzten in bestimmten Regionen und stellen sicher, dass genug Ärzte für die Versorgung der Versicherten vorhanden sind. Die KV und die Landesverbände der GKV handeln jedes Jahr eine Gesamtvergütung für die Versorgung aus, die dann nach den Leistungspunkten des ➔  Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) an die Ärzte weitergegeben wird (siehe auch ➔  Stationärer Sektor).

    Amortisation

    Die Amortisation beschreibt eine termingerechte Rückzahlung einer langfristigen Geldschuld (meist öffentliche Anleihe oder Hypothek) in festgesetzten Raten. Der Begriff Amortisation kann für einen Prozess verwendet werden, in dem die Anschaffungskosten (Investitionskosten) einer Anlage durch die durch sie erzielten Einnahmen bzw. gesenkten Kosten gedeckt werden. Die Dauer des Amortisationsprozesses wird mit der Amortisationsrechnung abgeschätzt. Dabei handelt es sich um eine dynamische oder um eine statische Berechnung abhängig von der Einbeziehung möglicher Zinsen.

    Anatomisch-therapeutisch-chemischer Code

    Der anatomisch-therapeutisch-chemische Code (ATC-Code) ist ein internationales Klassifikationssystem für Arzneimittel, das 1976 entwickelt und 1990 vom Collaboration Centre for Drug Statistics der World Health Organisation (WHO) adaptiert wurde. Für Deutschland wird der amtliche ATC-Code durch das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Er beruht auf der deutschen Übersetzung der WHO-Publikation, die durch das Wissenschaftliche Institut der Ortskrankenkassen (WidO) erstellt wurde. Zurzeit liegt die dritte Version der amtlichen ATC-Klassifikation vor.

    Die Substanzen werden nach anatomischen (Organ, System), therapeutischen und chemischen (Struktur) Gesichtspunkten einem fünfstelligen Code zugeordnet.

    Angebotsinduzierte Nachfrage

    Als angebotsinduzierte Nachfrage bezeichnet man im Bereich der Gesundheitsversorgung das Auslösen von Nachfrage nach Gesundheitsgütern oder -dienstleistungen durch den ➔  Leistungserbringer selbst. So kann z. B. ein Arzt aufgrund seines Informationsvorsprungs (➔  Informationsasymmetrie) gegenüber seinen Patienten die Nachfrage nach ärztlich zu erbringenden Leistungen steuern. Zum Beispiel ist es möglich, dass der Arzt dem Patienten von zwei Behandlungsalternativen die technikorientierte anbietet, um die Kosten eines Gerätes zu amortisieren.

    Anschubfinanzierung

    Unter Anschubfinanzierung wird im Allgemeinen eine finanzielle Förderung verstanden, die Anreize zur Einführung einer neuen Technologie/Struktur setzt.

    Im Rahmen der Anschubfinanzierung der ➔  Integrierten Versorgung konnten in den Jahren von 2004 und 2006 bis zu 1 % der an die Kassenärztlichen Bundesvereinigungen zu entrichtenden Gesamtvergütung des ambulanten sowie bis zu 1 % des stationären Budgets von den Krankenkassen einbehalten werden, um Verträge der ➔  Integrierten Versorgung nach § 140 ff zu vergüten. Wurden die einbehaltenen Mittel nicht innerhalb von 3 Jahren für den genannten Zweck verwendet, so müssen die nicht verwendeten Mittel an die Kassenärztlichen Vereinigungen und die einzelnen Krankenhäuser entsprechend dem einbehaltenen Anteil zurückgezahlt werden.

    Approximation

    Die Approximation gilt als Schätzung und ist im mathematischen Verständnis als Annäherung zu interpretieren. Die Ausführung einer Approximation ist dann sinnvoll, wenn man

    outcome-orientiert ist und kein Interesse am Gleichungsprozess hat bzw.

    Vereinfachung einer komplexen mathematischen Gleichung wegen Datenvorgaben wünscht.

    Als normalverteilt, im Rahmen der Approximation, kann eine Prüfgröße (z.B. Blutdruck) bezeichnet werden, wenn eine Stichprobe ausreichend groß ausgewählt wurde. Dann gilt sie als repräsentativ, da sie mit großer Wahrscheinlichkeit der Normalverteilung der geschätzten Grundgesamtheit entspricht.

    Äquivalenzprinzip

    Per definitionem beschreibt die Äquivalenz eine Gleichwertigkeit der Dinge. Im deutschen Gesundheitswesen beschreibt das Äquivalenzprinzip als Strukturprinzip der ➔  privaten Krankenversicherung (PKV) die Regel der Gleichwertigkeit von Leistung und Gegenleistung. Das heißt, dass sich die Beiträge in der PKV daran orientieren, welche Leistungen in Anspruch genommen werden und welches Risiko vorliegt. Dazu werden individuelle Risikofaktoren, Geschlecht und Eintrittsalter jedes einzelnen Versicherten in die Berechnung des Beitrags einbezogen. Letztlich sollen so die im Lebenszyklus entstehenden Kosten des individuellen Versicherten abgedeckt werden. Im Idealfall entsprechen die Beiträge den entstehenden Kosten plus den Altersrückstellungen. Davon abzugrenzen sind das ➔  Solidarprinzip (➔  gesetzliche Krankenversicherung), das ➔  Fürsorge- oder ➔  Subsidiaritätsprinzip und das ➔  Versorgungsprinzip (Pensionskasse).

    Arbeitsgemeinschaft zur Förderung der Qualitätssicherung in der Medizin

    Die Arbeitsgemeinschaft zur Förderung der Qualitätssicherung in der Medizin (AQS) ist mit der Zielsetzung eingerichtet worden, einen hohen Qualitätsstandard im Gesundheitswesen zu fördern. Sie besteht aus ➔  Bundesärztekammer, ➔  Kassenärztlicher Bundesvereinigung, ➔  Deutscher Krankenhausgesellschaft, ➔  Spitzenverbänden der gesetzlichen Krankenkassen und dem ➔  Verband der privaten Krankenversicherung.

    Mithilfe eines Qualitätssicherungs-Informationsportals des Gemeinsamen Bundesausschusses wird ein umfangreiches Spektrum interessanter Links zur Verfügung gestellt. Das Portal bietet die Möglichkeit, sich über eine Vielzahl von Aktivitäten zu Qualitätsmanagement und -sicherung im Gesundheitswesenzuinformieren.

    Arbeitsunfähigkeit

    Arbeitsunfähigkeit (AU) (engl.: incapacity to work) liegt vor, wenn der Arbeitnehmer seiner vor Krankheitsbeginn ausgeübten Tätigkeit aufgrund der Erkrankung entweder nicht mehr oder nur auf die Gefahr hin nachgehen kann, dass sich sein Gesundheitszustand verschlechtert. Eine Arbeitsunfähigkeit muss sich der Arbeitnehmer vom Arzt bescheinigen lassen.

    Die Arbeitsunfähigkeit ist von der ➔  Erwerbsunfähigkeit und der ➔  Berufsunfähigkeit abzugrenzen.

    Area under the curve

    Receiver Operating Characteristic Curve (ROC-Kurve)

    Arzneimittel

    Das Arzneimittelgesetz (§ 2 AMG) bezeichnet als Arzneimittel Stoffe und Zubereitungen, die zur Anwendung am oder im menschlichen oder tierischen Körper bestimmt sind, um

    Krankheiten, Leiden, Körperschäden oder krankhafte Beschwerden zu heilen, zu lindern, zu verhüten oder zu erkennen,

    Krankheitserreger, Parasiten oder körperfremde Stoffe abzuwehren, zu beseitigen oder unschädlich zu machen,

    die Beschaffenheit, den Zustand oder die Funktionen des Körpers oder seelische Zustände zu erkennen oder zu beeinflussen,

    vom menschlichen oder tierischen Körper erzeugte Wirkstoffe, Transmitter oder Körperflüssigkeiten zu ersetzen.

    Der Begriff Arzneimittel schließt also alle Medikamente ein, geht aber über den Begriff des Medikaments hinaus: Blutpräparate oder Diagnostika wie beispielsweise Kontrastmittel sind zwar Arzneimittel, aber keine Medikamente. Umgangssprachlich wird das Wort Arzneimittel jedoch häufig synonym mit Medikament verwendet. Aufgrund dieser begrifflichen Abgrenzung ist es unerlässlich, Arzneimittel bzw. Medikamente in Studien genau zu definieren.

    Arzneimittel-Richtlinien

    Die Arzneimittel-Richtlinien (AMR) des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über die Verordnung von Arzneimitteln in der vertragsärztlichen Versorgung liegen in der Fassung vom 31. August 1993 vor und werden regelmäßig vom ➔  Gemeinsamen Bundesausschuss aktualisiert. Sie regeln die Verordnung von ➔  Arznei- und Verbandmitteln in der vertragsärztlichen Versorgung und sind von den ➔  Vertragsärzten, den ➔  Kassenärztlichen Vereinigungen und den ➔  gesetzlichen Krankenkassen zu beachten. Ihr Ziel ist das Erreichen einer „ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Versorgung der Versicherten" mit ➔  Arznei- und Verbandmitteln (SGB V). Gemäß § 92 SGB V sollen die AMR dem Arzt Preisvergleiche sowie die Auswahl therapiegerechter Verordnungsmengen ermöglichen. Als Entscheidungshilfe sollen Arzneimittel dafür nach Indikationsgebieten und Stoffgruppen gegliedert und zusammengestellt werden.

    Ärztliche Zentralstelle Qualitätssicherung

    Die Zentralstelle der deutschen Ärzteschaft zur Qualitätssicherung in der Medizin (ÄZQ) wurde als gemeinsame und paritätisch besetzte Einrichtung der Bundesärztekammer und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung im März 1995 gründet.

    Seit 2003 steht die Abkürzung ÄZQ für Ärztliches Zentrum für Qualität in der Medizin. Aufgaben des ÄZQ sind

    die Unterstützung der ➔  Bundesärztekammer (BÄK) und der ➔  Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) bei deren Arbeit zur Sicherung der Qualität in der ärztlichen Berufsausübung,

    die Überwachung der Zusammenarbeit der Krankenkassen mit den Krankenhausverbänden im Rahmen der Qualitätssicherung,

    die Entwicklung von Patienteninformationen für wichtige Versorgungsbereiche sowie

    die Einführung nationaler Leitlinien und das damit verbundene ➔  Clearingverfahren.

    Damit liefert die ÄZQ zahlreiche Dienstleistungen für medizinische Professionen, Entscheidungsträger im Gesundheitswesen sowie Patienten und Verbraucher.

    Arzneimittelabgabe

    In Deutschland erfolgt die Arzneimittelabgabe ausschließlich über Apotheken oder als Applikation durch den Arzt. Apotheken sind verpflichtet, bei der Abgabe von Arzneimitteln die ➔  Aut-idem-Regelung zu beachten.

    Arzneimittelausgaben-Begrenzungsgesetz

    Mit Blick auf die steigenden Ausgaben für ➔  Arzneimittel wurde im Februar 2002 das so genannte Arzneimittelausgaben-Begrenzungsgesetz (AABG) eingeführt. Wichtiger Bestandteil des AABG war und ist die bereits in vielen europäischen Ländern praktizierte ➔  Aut-idem-Regelung.

    Weitere Maßnahmen waren:

    Solidarzahlungen in Höhe von 200 Millionen Euro von den forschenden Pharmaunternehmen im Jahr

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