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Hundeführerschein und Sachkundenachweis NRW: Sachkundeprüfung für Hundehalter in Nordrhein Westfalen
Hundeführerschein und Sachkundenachweis NRW: Sachkundeprüfung für Hundehalter in Nordrhein Westfalen
Hundeführerschein und Sachkundenachweis NRW: Sachkundeprüfung für Hundehalter in Nordrhein Westfalen
eBook297 Seiten2 Stunden

Hundeführerschein und Sachkundenachweis NRW: Sachkundeprüfung für Hundehalter in Nordrhein Westfalen

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Über dieses E-Book

In den meisten Bundesländern ist die Prüfung für den Sachkundenachweis noch freiwillig. Sie weisen damit Ihre Sachkunde nach, um einen Hund artgerecht zu halten und kontrolliert zu führen. Weiterhin wird Ihnen in diesem Lehrgang die Gefährlichkeit vor Augen geführt, denn ein Hund kann immer Schäden an Leib und Leben anderer verursachen oder erhebliche Sachschäden anrichten. Sie sind also immer gut beraten, wenn Sie die Sachkundeprüfung ablegen, egal, ob diese eine Pflicht ist oder eine Freiwilligkeit.

In Niedersachsen haben Sie keine Wahl. Hier müssen Sie die theoretische Prüfung bereits abgelegt haben, bevor Sie sich einen Hund anschaffen. Wenn der Vierbeiner dann bei Ihnen eingezogen ist, müssen Sie innerhalb einer festgelegten Frist die praktische Prüfung mit ihm zusammen bewältigen.

In Nordrhein-Westfalen ist diese Prüfung nicht zwingend für jeden Hund notwendig. Hier gilt die sogenannte 20/40-Regel. Das bedeutet, dass Sie für Hunde, die im ausgewachsenen Alter größer als 40 cm werden oder ein Gewicht von mehr als 20 kg auf die Waage bringen, Ihre Sachkunde nachweisen müssen.

Ebenso für gefährliche Hunderassen oder Hunde besonderer Rassen müssen Sie einen Sachkundenachweis erbringen. Wie genau diese Prüfung im Einzelfall abläuft und was Sie dafür lernen müssen, erfahren Sie in diesem Ratgeber. Im zweiten Teil dieses Ratgebers wird Ihnen ein Fragenkatalog zur Verfügung gestellt, um einen ersten Einblick zu erhalten. Wenn Sie die Sachkundeprüfung ablegen müssen, dann informieren Sie sich zusätzlich bei Ihrer zuständigen Behörde nach den genauen Inhalten der Lernfragebögen.

Das erwartet Sie unter anderem:
- Alles rund um Ernährung, Erziehung, Training und vieles mehr
- Wie erkenne ich die Stimmung meines Hundes?
- Wie sieht artgerechte Hundehaltung aus?
- Was bedeutet der Sachkundenachweis?
- Fragebogen mit Antworten

Viel Spaß beim Lernen mit Ihren Hund.
SpracheDeutsch
HerausgeberXinXii
Erscheinungsdatum8. Mai 2023
ISBN9783989112841
Hundeführerschein und Sachkundenachweis NRW: Sachkundeprüfung für Hundehalter in Nordrhein Westfalen

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    Buchvorschau

    Hundeführerschein und Sachkundenachweis NRW - Roland Berger

    Einführendes

    Der Sachkundenachweis, manchmal auch „Hundeführerschein" genannt, ist in einigen Bundesländern eine Pflichtprüfung. In Niedersachsen zum Beispiel muss diese Prüfung generell abgelegt werden, ansonsten kommt es meist auf die Rasse des Hundes an.                                                                                                             

    Der Sachkundenachweis beinhaltet einen Test für den Halter des Hundes und anschließend steht eine gemeinsame Prüfung mit dem eigenen Vierbeiner an. Es soll ermittelt werden, ob der potenzielle Hundebesitzer überhaupt in der Lage ist, ein solches Tier artgerecht zu halten, zu ernähren, zu kontrollieren zu und zu pflegen.

    In der Regel wird der Sachkundenachweis bei sogenannten Listenhunden (Kampfhunde) verlangt. Wie allerdings schon erwähnt, ist in Niedersachsen diese Prüfung für denjenigen Personenkreis gesetzlich vorgeschrieben, der sich erstmalig einen Hund anschaffen möchte. In Nordrhein-Westfalen kommt es einerseits auf die Rasse des Hundes an und andererseits, ob es sich um einen sogenannten „20/40-Hund" handelt. Dies sind Hunderassen, die im erwachsenen Alter mindestens 20 kg schwer und/oder mindestens 40 cm groß sind.

    Zum Glück brauchen Sie diese Prüfung nur einmal ablegen und müssen sie nicht mit jedem neuen Hund wiederholen – es sei denn, der neue Vierbeiner ist als eine potenziell gefährliche Rasse einzustufen. Dann muss natürlich der Wesenstest mit diesem Tier erneut durchgeführt werden.

    Informieren Sie sich in diesem Ratgeber darüber, was eine Sachkundeprüfung überhaupt ist und welche Bedingungen Sie und Ihr Vierbeiner erfüllen müssen, wenn Sie diese Prüfung absolvieren möchten bzw. müssen.

    Hunde verstehen

    Um die Prüfung für den Sachkundenachweis, oder auch fälschlicherweise Hundeführerschein genannt, zu bestehen, müssen Sie sich mit der Thematik „Hund" schon sehr genau auseinandersetzen. Es wird Ihnen und Ihrem Hund einiges abverlangt und Sie beide müssen einiges lernen, wenn Sie sich dieser Aufgabe stellen wollen oder auch müssen. Was genau das alles beinhaltet, erfahren Sie während der nächsten Zeilen.

    Der Sachkundenachweis – was ist das?

    Mit der bestandenen Prüfung für den Sachkundenachweis können Sie nachweisen, dass Sie grundlegende theoretische Kenntnisse im Umgang mit Hunden besitzen. Es wird Ihnen mit der bestandenen Prüfung bescheinigt, dass Sie in der Lage sind, Hunde artgerecht zu halten und zu führen.

    Sie können in Deutschland für unterschiedliche Zwecke einen Sachkundenachweis erlangen, der dann auch nur in diesem bestimmten Rahmen gültig ist. So werden verschiedene Nachweise in Hundesportvereinen gefordert, die Sie innerhalb dieses Vereines ablegen können. Gegebenenfalls haben diese auch eine Gültigkeit gegenüber der Ordnungsbehörde, um den gesetzlichen Sachkundenachweis zu ersetzen. Sollten Sie also schon eine ähnliche Prüfung mit Ihrem Hund absolviert haben, so lohnt sich auf jeden Fall die Nachfrage beim zuständigen Ordnungsamt, ob Sie die Sachkundeprüfung wiederholen müssen oder nicht.

    Manchmal wird auch für bestimmte Berufsgruppen ein solcher Nachweis verlangt. Dies kann zum Beispiel dann nötig werden, wenn Sie ein Tierheim betreiben oder als gewerblicher Trainer von Hunden tätig werden möchten. Auch, wenn Sie sogenannte Schutzhunde ausbilden möchten, brauchen Sie einen Sachkundenachweis. Ebenso werden Sie in den meisten Fällen diesen Sachkundenachweis benötigen, wenn Sie einen Listenhund halten möchten. Im deutschen Tierschutzgesetz ist festgelegt, ob Sie diese Prüfung ablegen müssen. Wie schon eingangs erwähnt, hat jedes deutsche Bundesland seine eigenen Regeln und Geltungsbereiche. Diese werden in den jeweiligen Landesgesetzen und Landesverordnungen vorgeschrieben und Sie sollten sich auf jeden Fall genau erkundigen, welche Regeln in Ihrem Bundesland vorgeschrieben werden.

    So müssen Sie zum Beispiel in Berlin eine Sachkundeprüfung ablegen, wenn Sie einen Listenhund, also eine potenziell „gefährliche Rasse", halten oder Ihr Vierbeiner verhaltensauffällig geworden ist. Um diese Prüfung zu bestehen, müssen Sie mindestens 70 % der Fragen richtig beantworten. Ihnen wird ein Fragebogen mit 15 Fragen überreicht, von denen Sie mindestens 11 Fragen korrekt beantworten müssen.

    In Nordrhein-Westfalen gibt es sehr unterschiedliche Sachkundeprüfungen, die allesamt im Landeshundegesetz festgehalten sind. Selbstverständlich müssen Sie den Sachkundenachweis erbringen, wenn Sie einen Listenhund Ihr Eigen nennen können. Diese Prüfung wird bei einem Amtstierarzt abgelegt. Hier umfasst der Fragebogen schon mindestens 30 Fragen, von denen Sie zwei Drittel richtig beantworten müssen, um die Prüfung zu bestehen. Der Fragenkatalog beinhaltet 100 Fragen. Sogar dann, wenn Sie eine große Hunderasse halten, müssen Sie in Nordrhein-Westfalen eine entsprechende Sachkundeprüfung vorweisen können. Allerdings können Sie diese dann bei einem autorisierten Tierarzt oder ggf. auch online durchführen. Der gesamte Fragenkatalog umfasst in diesem Fall 80 Fragen, die Sie alle lernen müssen, um einen Teil davon korrekt beantworten zu können.

    Dies waren nur einige wenige Beispiele für das Erlangen eines Sachkundenachweises in Deutschland und wofür dieser dann eine Gültigkeit hat. Im Folgenden erfahren Sie nun alles über die Regeln dieser Prüfung speziell in Nordrhein-Westfalen.

    Der Sachkundenachweis in Nordrhein-Westfalen

    Dieser Ratgeber über den Sachkundenachweis ist auf das Bundesland Nordrhein-Westfalen ausgelegt.

    In diesem Bundesland ist es Pflicht, einen Hund ab einer Größe von mindestens 40 cm und/oder einem Gewicht von mindestens 20 kg bei der zuständigen Behörde anzumelden.

    Für solch „große" Hunde muss der Halter zudem eine Sachkundeprüfung nachweisen. Personen, die Ihren Hund während Ihrer Abwesenheit betreuen und ausführen, brauchen keine Sachkundeprüfung. Allerdings bleiben Sie deshalb in der Haftung, falls etwas passieren sollte. Sie als Halter müssen nicht zwingend ein Führungszeugnis vorlegen, es kann aber verlangt werden. Weiterhin muss der Hund mit einem Mikrochip ausgestattet und dementsprechend registriert sein. Zwingend notwendig ist ebenso eine Hundehaftpflichtversicherung.

    Bei der Anmeldung des Hundes müssen diese Voraussetzungen gegeben sein und mit den entsprechenden Unterlagen nachgewiesen werden.

    Dieses Gesetz ist erlassen worden, damit allgemeine Gefahren am Leben, der Gesundheit und dem Eigentum anderer Bürger minimiert werden. Für die Haltung von sogenannten Listenhunden sind besondere Regeln zu befolgen.

    Zu den potenziell gefährlichen Rassen gehören der Pitbull Terrier, der American Staffordshire Terrier, der Staffordshire Bullterrier und der Bullterrier. Ebenso zählen auch Rassen dazu, in welche die oben genannten Listenhunde eingekreuzt wurden.

    Aber auch „normale Hunderassen können von diesen besonderen Anforderungen betroffen sein. Zum Beispiel solche, die eine Erziehung als „Kampfhund genossen haben und deshalb über ein erhöhtes Aggressionspotenzial verfügen. Auch solche Hunde, die äußerst bissig sind und durch ein solches Verhalten auffällig geworden sind, zählen dazu. Das gilt auch, wenn der betroffene Hund einen Artgenossen angefallen hat. Selbst ein aggressives Anspringen genügt, um diese besonderen Regeln einhalten zu müssen. Neigt ein Hund zum unkontrollierten Jagen anderer Lebewesen oder beißt oder tötet er diese, so ist er als gefährlich einzustufen.

    In diesen Fällen wird der Hund einem Amtstierarzt vorgestellt. Dieser erstellt ein Gutachten, nach dem sich die zuständige Behörde richtet, um eine Gefährlichkeit festzustellen.

    Wenn Sie sich nun einen solchen Hund, der unter den Paragrafen 3 LHundG NRW fällt, anschaffen, müssen auch Sie einige Anforderungen erfüllen.

    So müssen Sie mindestens 18 Jahre alt sein, um die Erlaubnis zur Haltung eines potenziell gefährlichen Hundes zu bekommen. Das gilt auch für eventuelle Betreuungspersonen. Sie müssen weiterhin ein besonderes privates oder öffentliches Interesse nachweisen. Selbstverständlich müssen Sie und auch die Betreuungspersonen einen Sachkundenachweis besitzen, welcher in diesem Fall bei einem Amtstierarzt des Veterinäramtes abgelegt wurde. Damit die Behörde Sie als zuverlässig einstufen kann, müssen Sie und die Betreuungspersonen ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen. Sie müssen ebenso in der Lage sein, diesen potenziell gefährlichen Hund sicher an der Leine zu führen. Auch die Betreuungspersonen müssen dies nachweisen. Die Unterbringung des Hundes muss absolut ausbruchsicher sein. Der Hund muss zwingend mit einer Mindestdeckungssumme haftpflichtversichert werden und über einen Mikrochip verfügen, mit dem seine Identität festgestellt werden kann. Die oben genannten Anforderungen müssen auch erfüllt werden, wenn Sie einen Hund bestimmter Rassen nach Paragraf 10 LHundG NRW halten möchten.

    Dies betrifft die Rassen und deren Kreuzungen von Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanoio, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu.

    Anforderungen für Hund und Halter

    Natürlich müssen Sie und Ihr Hund etwas dafür „tun", um die Sachkundeprüfung zu bestehen. Sicher wissen Sie einiges rund um den Hund, aber vielleicht nicht alles … und dies müssen Sie lernen. Es sind verschiedene Themengebiete zu studieren, die Sie in einem späteren Kapitel erfahren. Die Prüfung umfasst einen theoretischen und einen praktischen Teil.

    Ihnen werden in der Theorieprüfung 35 Fragen aus allen Themengebieten gestellt, die Sie mehrfach ankreuzen können. Sie haben meist eine Stunde Zeit, um den Test zu machen, und sollten mindestens 80 % der Fragen richtig beantworten. Haben Sie die Prüfung bestanden, können Sie die praktische Prüfung absolvieren. Dafür haben Sie drei Jahre Zeit.

    Es ist ganz wichtig für Sie, zu wissen, dass Sie die theoretische Prüfung bereits bestanden haben müssen, bevor Ihr neuer Hund bei Ihnen einzieht. Ist dies geschehen und Sie haben sich nun einen treuen Begleiter ausgesucht, müssen Sie und Ihr Hund die praktische Prüfung innerhalb der kommenden 12 Monate nach der Anschaffung des Hundes absolvieren. So haben Sie genügend Zeit, Ihren neuen Freund darauf vorzubereiten. Allerdings bietet sich Ihnen unter Umständen auch die Möglichkeit, die praktische Prüfung mit einem fremden Hund, der nicht Ihnen gehört, abzulegen. Dies müssen Sie mit der für Sie zuständigen Prüfungsstelle besprechen. Ob es aber sinnvoll ist, mit einem Hund zur Prüfung zu gehen, den Sie nicht wirklich kennen, ist die zweite Frage.

    Hier müssen Sie nämlich zeigen, dass Sie Ihren Hund sehr gut einschätzen und gefährliche Situationen erkennen können. Zudem müssen Sie in der Lage sein, in potenziellen Gefahrensituationen vorbeugend handeln zu können. Natürlich wird auch der Gehorsam Ihres Vierbeiners unter die Lupe genommen. So müssen Sie ihn zum Beispiel an unterschiedlichen Orten bedingungslos ablegen oder absetzen können. Angefangen in einer reizarmen Umgebung, folgt eine Örtlichkeit mit fremden frei laufenden Hunden in einem öffentlichen Raum, in dem sich zudem noch viele Personen aufhalten. Sie müssen also schon sehr viel mit Ihrem Hund üben, damit er Ihnen gehorcht, folgt, Vertrauen hat und keine Angst zeigt.

    Wie genau die praktische Prüfung ablaufen wird, kann nicht im Vorfeld gesagt werden. Die Prüflinge könnten sich dann zu speziell darauf vorbereiten. Ihr Hund sollte im Allgemeinen aber die Grundkommandos und den Rückruf beherrschen. Ebenso sollte ihm das Kommando „Bleib" nicht fremd sein. Ein entspanntes Gehen an durchhängender Leine wird ebenso vorausgesetzt wie die Gelassenheit des Hundes in allen möglichen Situationen.

    Sie dürfen während der praktischen Prüfung sogar einige Hilfsmittel verwenden. Diese wären ein Halsband, ein Halsband mit Zugstopp, ein Geschirr, eine Leine, nur für den Rückruf eine Schleppleine, wenn nötig, ein sogenanntes Halti oder einen Maulkorb, eine Hundepfeife oder einen Clicker. Glauben Sie, dass Sie andere Hilfsmittel brauchen werden, so müssen Sie die Erlaubnis bei dem Prüfer einholen.

    Vielleicht besuchen Sie mit Ihrem Vierbeiner entsprechende Kurse, um ihn auf diese praktische Prüfung vorzubereiten. Sie müssen zwar nicht unbedingt zwingend solche Übungsstunden vorweisen können, aber hilfreich ist es bestimmt allemal. Weiterhin sind im Handel verschiedene Lektüren erhältlich, die Sie zur Vorbereitung der Prüfungen nutzen können.

    Im Internet finden Sie diverse Webseiten, auf denen eine große Anzahl möglicher Fragen zu finden sind. Hier können Sie sich online gut vorbereiten. In einem späteren Kapitel können Sie diesen Fragenkatalog ebenfalls nachlesen.

    Um aber überhaupt die Prüfung ablegen zu können, müssen Sie als Hundeführer mindestens 16 Jahre alt sein. Der zu prüfende Hund muss mindestens ein Jahr alt sein. Zudem muss er über einen Mikrochip verfügen, damit er identifiziert werden kann, und der Impfstatus muss vollständig sein. Es wird eine Hundehaftpflichtversicherung vorausgesetzt.

    Wo kann die Prüfung abgelegt werden?

    Den Sachkundenachweis können Sie in vielen Fällen online ablegen. Auch bei verschiedenen Tierärzten haben Sie die Möglichkeit, die Sachkundeprüfung abzulegen. Dies gilt allerdings nur für Hunde, die der 20/40-Regel entsprechen, also für Tiere, die ausgewachsen mehr als 20 kg Gewicht und/oder mehr

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