Sachkundenachweis und Hundeführerschein Niedersachsen: Sachkundeprüfung für Hundehalter in Niedersachsen
Von Roland Berger
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Über dieses E-Book
Seit dem 01.07.2013 ist es in diesem Bundesland zur Pflicht geworden, die Sachkundeprüfung, manchmal auch als Hundeführerschein bezeichnet, abzulegen. Sie müssen außerdem diese Prüfung nachholen, wenn Sie nach dem 01.07.2011 erstmals einen Hund aufgenommen haben. Nur in Ausnahmefällen können Sie von dieser Prüfung befreit werden.
Nun brauchen Sie sich aber nicht so viele Gedanken darüber zu machen und die Anschaffung eines Hundes deshalb nicht mehr in Betracht ziehen. Dieser Sachkundenachweis soll Ihnen einfach nur erläutern, wie Sie einen Hund artgerecht halten und ihm ein ebenso artgerechtes Leben bieten können. Sie erlangen mit diesem Lehrgang allgemeine Grundkenntnisse über Hunde, deren Haltung und Ernährung und vor allem auch über das Verhalten von Hunden. Dies sind äußerst wichtige Dinge, die Sie vorab wissen sollten, bevor Sie sich ein solches Tier anschaffen.
Die theoretische Prüfung absolvieren Sie noch bevor Ihr neuer Freund bei Ihnen einzieht. Den praktischen Test machen Sie dann später mit Ihrem Hund zusammen.
Dieser Ratgeber ist speziell auf das Bundesland Niedersachsen ausgelegt. Hier können Sie sich darüber informieren, was Sie alles beachten und wissen müssen, um die Sachkundeprüfung zu bestehen.
Zum besseren Lernen der Theorie finden Sie im Innenteil den kompletten Fragenkatalog mit den dazugehörigen richtigen Antworten (für die Richtigkeit wird keine Haftung übernommen). Sie sollten in der Lage sein, alle diese Fragen beantworten zu können, auch wenn nur ein kleiner Teil davon in der Prüfung vorkommen wird.
Haben Sie dieses Buch komplett durchgearbeitet, werden Sie bestens auf den Sachkundenachweis vorbereitet sein.
Viel Spaß beim Lesen und Lernen und viel Glück bei der späteren Prüfung.
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Buchvorschau
Sachkundenachweis und Hundeführerschein Niedersachsen - Roland Berger
Einführendes
Umgangssprachlich wird die Sachkundeprüfung auch als „Hundeführerschein" bezeichnet, jedoch ist dieser Begriff so nicht richtig. In der Regel ist die Ablegung einer solchen Prüfung freiwillig, es sei denn, Ihr Hund ist verhaltensauffällig geworden oder wird als Listenhund geführt. Dann wird Ihnen vom Ordnungsamt die Sachkundeprüfung vorgeschrieben. In Niedersachsen ist es anders, denn hier müssen Sie diese Prüfung ablegen, wenn Sie einen Hund halten möchten.
Leider gelten in jedem Bundesland andere Vorschriften, um diese Prüfung abzulegen. Sie sollten sich also auf jeden Fall genau erkundigen, welche Bestimmungen für Ihren Wohnort gelten. Dieser Ratgeber ist speziell auf das Bundesland Niedersachsen ausgelegt.
Informieren Sie sich in diesem Ratgeber darüber, was eine Sachkundeprüfung überhaupt ist und welche Bedingungen Sie und Ihr Vierbeiner erfüllen müssen, wenn Sie diese Prüfung absolvieren möchten bzw. müssen.
Hunde verstehen
Um die Prüfung für den Sachkundenachweis, oder auch fälschlicherweise Hundeführerschein genannt, zu bestehen, müssen Sie sich mit der Thematik „Hund" schon sehr genau auseinandersetzen. Es wird Ihnen und Ihrem Hund einiges abverlangt und Sie beide müssen einiges lernen, wenn Sie sich dieser Aufgabe stellen wollen oder auch müssen. Was genau das alles beinhaltet, erfahren Sie während der nächsten Zeilen.
Der Sachkundenachweis – was ist das?
Mit der bestandenen Prüfung für den Sachkundenachweis können Sie nachweisen, dass Sie grundlegende theoretische Kenntnisse im Umgang mit Hunden besitzen. Es wird Ihnen mit der bestandenen Prüfung bescheinigt, dass Sie in der Lage sind, Hunde artgerecht zu halten und zu führen.
Sie können in Deutschland für unterschiedliche Zwecke einen Sachkundenachweis erlangen, der dann auch nur in diesem bestimmten Rahmen gültig ist. So werden verschiedene Nachweise in Hundesportvereinen gefordert, die Sie innerhalb dieses Vereines ablegen können. Gegebenenfalls haben diese auch eine Gültigkeit gegenüber der Ordnungsbehörde, um den gesetzlichen Sachkundenachweis zu ersetzen. Sollten Sie also schon eine ähnliche Prüfung mit Ihrem Hund absolviert haben, so lohnt sich auf jeden Fall die Nachfrage beim zuständigen Ordnungsamt, ob Sie die Sachkundeprüfung wiederholen müssen oder nicht.
Manchmal wird auch für bestimmte Berufsgruppen ein solcher Nachweis verlangt. Dies kann zum Beispiel dann nötig werden, wenn Sie ein Tierheim betreiben oder als gewerblicher Trainer von Hunden tätig werden möchten. Auch, wenn Sie sogenannte Schutzhunde ausbilden möchten, brauchen Sie einen Sachkundenachweis. Ebenso werden Sie in den meisten Fällen diesen Sachkundenachweis benötigen, wenn Sie einen Listenhund halten möchten. Im deutschen Tierschutzgesetz ist festgelegt, ob Sie diese Prüfung ablegen müssen. Wie schon eingangs erwähnt, hat jedes deutsche Bundesland seine eigenen Regeln und Geltungsbereiche. Diese werden in den jeweiligen Landesgesetzen und Landesverordnungen vorgeschrieben und Sie sollten sich auf jeden Fall genau erkundigen, welche Regeln in Ihrem Bundesland vorgeschrieben werden.
So müssen Sie zum Beispiel in Berlin eine Sachkundeprüfung ablegen, wenn Sie einen Listenhund, also eine potenziell „gefährliche Rasse", halten oder Ihr Vierbeiner verhaltensauffällig geworden ist. Um diese Prüfung zu bestehen, müssen Sie mindestens 70 % der Fragen richtig beantworten. Ihnen wird ein Fragebogen mit 15 Fragen überreicht, von denen Sie mindestens 11 Fragen korrekt beantworten müssen.
In Nordrhein-Westfalen gibt es sehr unterschiedliche Sachkundeprüfungen, die allesamt im Landeshundegesetz festgehalten sind. Selbstverständlich müssen Sie den Sachkundenachweis erbringen, wenn Sie einen Listenhund Ihr Eigen nennen können. Diese Prüfung wird bei einem Amtstierarzt abgelegt. Hier umfasst der Fragebogen schon mindestens 30 Fragen, von denen Sie zwei Drittel richtig beantworten müssen, um die Prüfung zu bestehen. Der Fragenkatalog beinhaltet 100 Fragen. Sogar dann, wenn Sie eine große Hunderasse halten, müssen Sie in Nordrhein-Westfalen eine entsprechende Sachkundeprüfung vorweisen können. Allerdings können Sie diese dann bei einem autorisierten Tierarzt durchführen. Der gesamte Fragenkatalog umfasst in diesem Fall 80 Fragen, die Sie alle lernen müssen, um einen Teil davon korrekt beantworten zu können.
Dies waren nur einige wenige Beispiele für das Erlangen eines Sachkundenachweises in Deutschland und wofür dieser dann eine Gültigkeit hat. Im Folgenden erfahren Sie nun alles über die Regeln dieser Prüfung speziell in Niedersachsen.
Der Sachkundenachweis in Niedersachsen
Dieser Ratgeber über den Sachkundenachweis ist auf das Bundesland Niedersachsen ausgelegt. Seit dem 01.07.2013 ist es hier für alle Halter eines Hundes, egal, ob es sich um eine kleine oder eine große Hunderasse handelt, zur Pflicht geworden, diesen Hundeführerschein nachzuweisen. Diese Regel gilt allerdings nur dann, wenn Sie Ihren Vierbeiner erst nach dem 01.07.2011 angeschafft haben. Die niedersächsische Landesregierung hat dieses Gesetz erlassen, weil es häufiger zu Beißattacken von Hunden gekommen ist. So soll nun sichergestellt werden, dass ein jeder Hundehalter in der Lage ist, ein solches Tier entsprechend zu halten und artgerecht zu behandeln. Vor allem soll diesem Personenkreis bewusst gemacht werden, dass es sich bei Hunden immer noch um, wenn auch domestizierte, Raubtiere handelt und von ihnen durchaus eine Gefahr für andere Lebewesen und Menschen ausgehen kann.
Wenn Sie nun darüber nachdenken, sich einen Hund anschaffen zu wollen, so machen Sie sich auch mit dem Gedanken vertraut, die Prüfung für den Sachkundenachweis ablegen zu müssen. Auch dann, wenn Sie mit Ihrem Hund aus einem anderen Bundesland nach Niedersachsen ziehen, müssen Sie den Sachkundenachweis erbringen, sofern Sie Ihren Vierbeiner erst nach dem Stichtag angeschafft haben.
In einigen Ausnahmefällen können Sie von der Pflicht des Sachkundenachweises befreit werden. Dies könnte dann der Fall sein, wenn Sie in den letzten 10 Jahren nachweislich durchgehend mindestens zwei Jahre lang einen Hund gehalten haben, ohne dass es zu gemeldeten Problemen oder Zwischenfällen kam. Ebenso brauchen Sie den Hundeführerschein nicht zu absolvieren, wenn Sie als Jäger, Tierarzt oder Betreiber eines Tierheimes bereits eine Brauchbarkeitsprüfung mit Ihrem Hund abgelegt haben. Gehören Sie dem Personenkreis an, der einen Blindenführhund oder einen Begleithund für Menschen mit Behinderungen benötigt, brauchen Sie die Sachkundeprüfung auch nicht vorzuweisen, denn durch die Ausbildung des Hundes ist sichergestellt, dass von ihm keine Gefahr ausgehen wird. Sind Sie als Diensthundeführer des öffentlichen Rechts tätig, so befähigt Sie diese Ausbildung ebenso dazu, Ihren Hund ohne diesen Nachweis zu halten.
Zu beachten sei noch, dass nur ein Mitglied (wahrscheinlich Sie selbst) Ihrer Familie die Sachkundeprüfung ablegen muss. Trotzdem dürfen natürlich alle Haushaltsangehörige mit dem Hund spazieren gehen, aber Sie als eingetragener Halter des Tieres übernehmen die volle Haftung und Verantwortung. Sie sollten also schon ein großes Vertrauen in die Personen hegen, die Ihren Vierbeiner ausführen.
Sollten Ihre Kinder oder andere Angehörige Ihrer Familie den Haushalt verlassen und sich dann selbst einen Hund anschaffen, so besteht wiederum die Pflicht, den Sachkundenachweis zu erbringen, denn sie gelten nun als „Neuhundehalter".
Sollten Sie selbst als eingetragener Hundehalter dauerhaft nicht mehr in der Lage sein, Ihr Tier zu versorgen und auszuführen, weil Sie zum Beispiel gesundheitlich eingeschränkt oder verstorben sind, so muss derjenige, der den Hund übernimmt, die Sachkundeprüfung ablegen.
Zu guter Letzt sind Sie verpflichtet, Ihren Hund im zentralen Hunderegister in Niedersachsen kostenpflichtig anzumelden. Dieses Gesetz gilt ebenfalls seit Inkrafttreten des Gesetzes für den Sachkundenachweis und soll sicherstellen, dass jeder Hund in Niedersachsen einem Besitzer zugeordnet werden kann. Sollte ein Hund einen Schaden anrichten, so kann der Halter schnell ausfindig und zur Regulierung des Schadens herangezogen werden. Die Anmeldung in diesem Hunderegister können Sie schriftlich oder telefonisch (0441/39010400) sowie online im Internet erledigen und kostet Sie einmalig etwa 20 Euro.
Anforderungen für Hund und Halter
Natürlich müssen Sie und Ihr Hund ein bisschen was dafür „tun", um die Sachkundeprüfung zu bestehen. Sicher wissen Sie einiges rund um den Hund, aber vielleicht nicht alles… und dies müssen Sie lernen. Es sind verschiedene Themengebiete zu studieren, die Sie in einem späteren Kapitel erfahren. Die Prüfung umfasst einen theoretischen und einen
