Entdecken Sie Millionen von E-Books, Hörbüchern und vieles mehr mit einer kostenlosen Testversion

Nur $11.99/Monat nach der Testphase. Jederzeit kündbar.

Die Templer - Gefochten für die Menschen, verraten durch den Papst
Die Templer - Gefochten für die Menschen, verraten durch den Papst
Die Templer - Gefochten für die Menschen, verraten durch den Papst
eBook164 Seiten1 Stunde

Die Templer - Gefochten für die Menschen, verraten durch den Papst

Bewertung: 0 von 5 Sternen

()

Vorschau lesen

Über dieses E-Book

Das Buch "Die Templer" handelt von der Gründung des sagenumwobenen Mönchsorden 1118 bis zu seiner Auflösung und Verbot durch Papst Clemens V. durch die päpstliche Bulle "Vox in excelso" welche noch bis heute gültig ist. Allerdings gab es eine Kirche, dessen Patriarch und Erzbischof sich über dies Bulle hinwegsetzte da er und seine Freie katholische Kirche den Papst als Stellvertreter Gottes nicht anerkannte sondern nur als ersten Bischof. Somit wurde der Templerorden neu begründet und von Ihm nach über 700 Jahren wieder kirchlich anerkannt und auch der letzte Großmeister Jaques de Molay heilig gesprochen.
SpracheDeutsch
Herausgebertredition
Erscheinungsdatum4. Dez. 2019
ISBN9783749772841
Die Templer - Gefochten für die Menschen, verraten durch den Papst

Ähnlich wie Die Templer - Gefochten für die Menschen, verraten durch den Papst

Ähnliche E-Books

New Age & Spiritualität für Sie

Mehr anzeigen

Ähnliche Artikel

Rezensionen für Die Templer - Gefochten für die Menschen, verraten durch den Papst

Bewertung: 0 von 5 Sternen
0 Bewertungen

0 Bewertungen0 Rezensionen

Wie hat es Ihnen gefallen?

Zum Bewerten, tippen

Die Rezension muss mindestens 10 Wörter umfassen

    Buchvorschau

    Die Templer - Gefochten für die Menschen, verraten durch den Papst - Alexandre E. de Blanquefort

    Kapitel I

    Die Entstehungsgeschichte des Templerordens

    Der Templerorden (lat. Pauperes commilitones Christi templique Salomonici Hierosolymitanis) wurde im Jahre des Herrn Anno Domini 1118 gegründet. In diesem Jahr wird schon von einem Orden der Tempelherren gesprochen, die bei einem Council von Jerusalem niedergeschrieben wurden. In diesem Jahr unterbreitete der französische Adelige Huge de Payns zusammen mit dem flämischen Ritter Gottfried von Saint-Omer dem Patriarchen von Jerusalem Garmond von Picquigny und dessen König Balduin II den Vorschlag, einen christlichen Ritterorden zu gründen, der die Pilger auf Ihren Weg in das Heilige Land vor den Übergriffen der dort ansässigen Arabern schützen sollte. Dieser Vorschlag Hugos entsprach den Vorstellungen und Interessen – da es den Vorteil hatte die Sicherheit zu verstärken und zu verbessern und den Schutz der Pilger besser zu gewährleisten. Daher stimmten beide der Patriarch so wie der König diesem Vorschlag zu, somit war es gegeben, dass an Weihnachten des Jahres 1119 Hugo de Payns und weitere vier Ritter zu diesen gehörten: Gottfried von Saint-Omer, Andreas von Montbard, Archibald von Saint-Aignan und Payen de Montdidier. Viele sprechen zwar von acht Rittern, die den Orden mitbegründet haben sollen, aber es finden sich keine Beweise in den Dokumenten, die dies belegen würden, daher wird davon ausgegangen, dass sich der Patriarch und der König selbst als Gründungsmitgliedern sahen aber nicht als solche in den Schriften (Gründungsurkunde) auftauchten. Jedenfalls legten diese fünf Ritter vor dem Patriarchen Garmond die Gelübde der Armut, Keuschheit und des Gehorsams ab. Nachdem dies geschehen war nannten sie sich selbst zu Anfang Paupere Militie Christi (Arme Ritter Christi) später als der König von Jerusalem ihnen die Gebäude seines ehemaligen Palastes auf den Tempelberg überließ nannten sie sich „Pauperes commilitones Christi templique Salomonici Hierosolymitanis" zu Deutsch (Arme Ritterschaft Christi und des salomonischen Tempels zu Jerusalem) oder auch kurz Templer, Tempelritter oder Tempelherren.

    Gottfried von Saint-Omer und Hugo von Payns bei König Balduin II. von Jerusalem

    Somit war der erste kirchliche Ritterorden gegründet der zweierlei Stände vereinte, den weltlichen Adelsstand und den Geistlichen das Mönchstum, somit kann man mit Gewissheit sagen, das der Templerorden der erste seiner Art war und beides verband und somit zu einer militärischen Eliteeinheit der Kirche wurde um die Pilger auf ihren Weg in das Heilige Land zu schützen und die Interessen des Papstes Vorort zu vertreten. Die zahlreichen Pilger in den bergigen Regionen der Strecke von Jaffa über Ramla nach Jerusalem zogen vermehrt Räuber an. Daher waren die Straßen von der Küste ins Landesinnere sehr unsicher, nicht zuletzt auch deshalb, weil der

    Großteil des Kreuzritterheeres nach Europa zurückgekehrt war. Aus diesem Grund bestand kaum Schutz vor Überfällen, weswegen es bei der Gründung des Ordens um 1118 seine erste und ursprüngliche Aufgabe war, die Straßen des Heiligen Landes für die christlichen Reisenden zu sichern.

    Zu jener Zeit war der Weg nach Jerusalem sehr gefährlich aber ein wichtiger Anziehungspunkt nicht nur für Pilger, sondern auch für Abenteurer und verarmte Adelige, die sich erhofften, dort wieder zu Macht und Reichtum zu kommen. Sieben Jahre später im Jahre 1125 sollte der Orden den ersten richtigen Aufschwung durch den Eintritt des Grafen Hugo I. von Champagne erfahren, dieser war ein sehr guter Freund des Mönches Bernhard von Clairvaux. Zu dieser Zeit war Bernhard von Clairvaux einer der wichtigsten Kleriker seiner Zeit, der dem neugegründeten Ritterorden sehr skeptisch gegenüberstand. Aber im Jahre 1129 setzte er sich wortgewaltig für den Templerorden ein, als er zuvor am 13.01.1128 auf dem Konzil von Troyes, dass er selbst einberufen hatte die 72 Regeln für den Templerorden erstellte. Durch diese Regelstatuten war nun der Templerorden innerhalb der Kirche etabliert nachdem sich Bernhard nach einem Bittschreiben von König Balduin II sich auch für diesen beim Papst einsetzte. Diese Regeln bilden das Zentrale Gründungsdokument des Ordens, dieses besteht aus zwei Teilen, der eine Teil beschreibt das Zusammenleben als Mönche welches ähnlich dem den Zisterziensern ist welches er wohl auch in abgewandelter Form dem Templerorden anpasste, der andere Teil beruht auf der Überlegung was den Waffendienst betrifft und auf den ritterlichen Ehrenkodex beruht. Diese Kombination von weltlichen und geistlichen Regeln machte diese revolutionär und einzigartig. In den Jahrhunderten in der dieser Orden bestand, wurden die Regeln den Gegebenheiten und der Zeit verändert und angepasst, aber der Urgedanke blieb bestehen. Aber erst mit der Schrift „Liber ad milites Templi de laude novae militiae" (Soldaten des Tempels des Buches den neuen Kommandanten zu loben) die Bernhard im Jahre 1130 veröffentlichte stand der Templerorden unter den besonderen Schutz der Kirche.

    Kapitel 2

    Die Ordensregeln

    I. Wie die Brüder am Gottesdienst teilnehmen sollen.

    Ihr, die ihr euerem eigenen Willen entsagt, und die anderen, die mit euch für das Heil ihrer Seelen mit Pferden und Waffen dem höchsten König auf Zeit dienen, seit immer bestrebt, mit frommen und reinem Gemüt, die Matutin und den ganzen vollständigen Gottesdienst nach der kanonischen Vorschrift und der Gewohnheit der Stiftsherren der heiligen Stadt zuzuhören. Deshalb ehrwürdige Brüder ist es eure größte Pflicht, weil ihr versprochen habt, das Licht des jetzigen Lebens und die Qualen eures Körpers gering zu schätzen und aus Liebe zu Gott die wilde Welt für immer zu verachten. Durch die göttliche Speise gestärkt und gesättigt und in den Geboten des Herrn unterwiesen und gefestigt soll sich nach Vollzug der göttlichen Mysterien keiner fürchten, in die Schlacht zu ziehen, vielmehr bereit sein für die Krone.

    II. Wie viele 'Vater unser' die Brüder beten sollen, wenn sie am Gottesdienst nicht teilnehmen können.

    übrigens, wenn ein Bruder in Geschäften der Christenheit im Morgenland unterwegs ist, was ohne Zweifel öfters vorkommt, und des-halb den Gottesdienst nicht mitfeiern kann, soll er für die Matutin dreizehn Gebete des Herrn (Vater unser) beten und für die einzelnen Horen sieben, jedoch für die Vesper neun, was wir gutheißen und einmütig mit deutlicher Stimme bekräftigen. Diejenigen aber, den zu heilbringenden Auftrag ausgesandt, nicht zur entsprechenden Stunde zum Gottesdienst kommen können, sollen, wenn es möglich ist, von der verpflichtenden Anordnung die festgesetzten Horen nicht übergehen.

    III. Was nach dem Tod eines Ordensbruders zu tun ist.

    Wenn einer vom den Ordensbrüdern den Tod, der niemanden schont, anheimfällt, dem sich zu entziehen unmöglich ist, befehlen wir den Kaplänen und Klerikern, die bei euch auf Zeit dem höchsten Priester aus Liebe dienen, Christus das schuldige Offizium und die Messe feierlich für die Seele (des Verstorbenen) reinen Herzens darzubringen. Die Brüder andererseits, die da (wo sich der Leichnam befindet) anwesend sind und in Gebeten für das Heil des verstorbenen Bruders die Nacht gläubig ausharren, sollen 100 Vater unser bis zum siebten Tag für den verstorbenen Bruder verrichten; desgleichen soll von jenem Tag an, wo ihnen das Ableben des Bruders bekannt wird, bis zum vorgenannten Tag in brüderlicher Ehrerbietung die Hundertzahl (der Vater unser) zur unversehrten Vollendung (des Toten) gehalten werden.

    Dazu allerdings bitten wir aus göttlicher und barmherziger Liebe und befehlen aus pastoraler Vollmacht, dass täglich so viel an Speise und Trank, als sie einem lebenden Bruder, soviel zu dessen Lebensunterhalt nötig ist, gegeben wurde oder geschuldet wird, einem Armen bis zum vierzigsten Tag gewährt werde. Alle anderen Opfergaben, die beim Tode von Brüdern und am Osterfest und an anderen Festen des Herrn die freiwillige Armut der armen Tempelritter ohne Unterschied darzubringen pflegte, verbieten wir gänzlich.

    IV. Kapläne und Kleriker erhalten nichts außer Unterhalt und Kleidung.

    Mit wachsamer Sorge ordnen wir in Einheit mit dem allgemeinen Kapitel an, andere Opfergaben und Almosen aller Art, welche auf irgendwelche Weise den Kaplänen und anderen (erg. Klerikern), die auf Zeit bei euch weilen, geschenkt werden, zurückzugeben. Die Diener der Kirche sollen nach göttlichem Willen nur Nahrung und Kleidung haben und sonst nichts zu besitzen begehren, da sie denn, der Meister würde ihnen freiwillig aus Freundlichkeit geben.

    V. Was nach dem Tod eines auf Zeit Dienenden getan werden soll.

    Es gibt Ritter im Haus Gottes und des Tempels Salomon, die aus Barmherzigkeit auf Zeit mit euch leben, daher bitten wir euch aus unaussprechlichem Erbarmen, fordern und befehlen zuletzt ausdrücklich: wenn während der Zeit die göttliche Macht einen (erg. Gastritter) zum letzten Tag geführt hat, soll aus göttlicher Liebe und brüderlichem Mitleid für die Seele des Verstorbenen ein Armer sieben Tage den Unterhalt erhalten und ein Jeder soll dreißig Vater unser beten.

    VI. Ordensbrüder sollen keine Gelübde machen.

    Wir bestimmen, wie oben gesagt, dass kein Ordensbruder irgendein Gelübde abzulegen sich anmaße, vielmehr Tag und Nacht mit reinem Herzen in seinem Versprechen verharre, damit er sich in diesem vergleichen kann: Ich will den Kelch des Heils erheben (Ps 116, 13), das heißt, in meinem Tod das Sterben des Herrn nachahmen, und wie Christus sein Leben für die Brüder hinzugeben. Das ist ein geziemendes Gelübde, das ist ein lebendiges und gottgefälliges Opfer.

    VII. Wann man beim Gottesdienst stehen oder sitzen soll.

    Es ist uns aber durch überaus glaubwürdige Zeugen zu Ohren gekommen, dass ihr offenbar regellos und ohne Maß das göttliche Officium im Stehen anhört. Dass dies so gehalten wird, haben wir nicht angeordnet, wir missbilligen es in höchstem Maße. Wir befehlen, dass nach beendigtem Psalm Venite exultemus domine

    Gefällt Ihnen die Vorschau?
    Seite 1 von 1