Prinzipien vs Statuten: ein Verwirrspiel als Prüfstein der anthroposophischen Gesellschaft
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Über dieses E-Book
Reto Andrea Savoldelli
* 1949 in Solothurn. Filmschaffender, Lehrer und Schriftsteller. Seine Werke erscheinen im SeminarVerlag, Basel https://seminarshop.ecwid.com/ Hauptwerke: - Dokumentation der Tätigkeit von Herbert Witzenmann im Vorstand am Goetheanum 1963-1988 (3 Bände), 2017 - Rudolf Steiner über das Kino - zur Genealogie des Films, 2017 (die englische Version erschien 2020 bei TempleLodge Publishing) - Vorträge über Filmkunst an der "Moscow School for New Cinema", in russischer Sprache mit einem Nachwort von Dr.Karen Swassjan, 2021 - Hieronymus - über Kino und Liebe in Zeiten der Reinkarnation, Roman 2013
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Buchvorschau
Prinzipien vs Statuten - Reto Andrea Savoldelli
Inhalt
23. Juni 2022: ein Gedankenprotokoll
aus Anlass der Beendigung einer Expertenkommission über Konstitutionsfragen der anthroposophischen Gesellschaft Reto Andrea Savoldelli
Umgekehrte Münchhausiade
aus Was in der anthroposophischen Gesellschaft vorgeht
vom 8.Dezember 2002
Brief von R.A. Savoldelli vom 16. Dezember 2002
an die Mitglieder des Vorstands der Allg. Anthr. Gesellschaft am Goetheanum
Wechsel im Vorstand?
aus der Basler Zeitung vom 2.März 2005 Michaela Jordan
Die Statuten der anthroposophischen Gesellschaft
Rudolf Steiner von der Gründungsversammlung Ende Dezember 1923 in Dornach beraten und einstimmig angenommen
Zum Verlust sozialästhetischer Qualifizierung in der anthroposophischen Gesellschaft
Reto Andrea Savoldelli
Zum 8. Februar 1924
Herbert Witzenmann in Der Urgedanke
, 1988
Zur Blauen Reihe
(Studienreihe von Das Seminar - Sozialästhetische Schulungsstätte, Basel
, seit 1973)
23. Juni 2022: ein Gedankenprotokoll
aus Anlass der Beendigung einer Expertenkommission
über Konstitutionsfragen der anthroposophischen Gesellschaft
Reto Andrea Savoldelli
Heute geht in Stuttgart einmal mehr eine anthroposophische Expertenrunde
zum sogenannten Konstitutionsproblem zu Ende. Den rund vierzig Teilnehmern ist nicht allen klar, wer es als ergebnislos erklärt hat. Einige suchen noch immer nach einem Weg, ihre eigenen Vorlieben als Ergebnis zu präsentieren, andere resignierten und zweifelten nicht an der Feststellung der Ergebnislosigkeit, die meisten blieben zum Schluss einfach weg. Der Beobachter der Sitzungsprotokolle Röschert empfiehlt, was er bereits vor zwanzig Jahren getan hat, die Zusammenarbeit
in der Gesellschaft durch eine fachliche Organisationsanalyse überprüfen zu lassen und Vorschläge für die Statuten ausarbeiten zu lassen
.
Utopisten lieben, was sie sich als zielführend vorstellen. Geistiger Pragmatismus sucht das Denken dagegen wirklichkeitshaltig auszubilden. Nach Röscherts Vorschlag soll eine externe Gruppe Vorschläge
, nur Vorschläge
, ausarbeiten. Doch wer wird die Vorschläge wohl bewerten, ganz oder teilweise übernehmen oder als unbrauchbar und ungewollt zurückweisen? Könnten es dieselben Persönlichkeiten sein, welche auch die Auswahl geeigneter Personen für die fachliche Organisationsanalyse
bestimmen? Halten wir fest: Röschert wünscht sich völlig neue Statuten, die der gegenwärtigen Gesellschaft angemessen sind. Obwohl Steiners Gründungsstatut ja nicht etwa veraltet, sondern teils unverstanden, teils unverwirklicht und teilweise ausser Kraft gesetzt ist.
Bei anderen Experten
herrscht nicht nur darüber Uneinigkeit ob man völlig neue Statuten braucht sondern auch darüber, ob man Prinzipien
und Statuten
besser miteinander verschmelzen
oder letztere restaurieren
sollte (das sind die beiden hierzu verwendeten Ausdrücke). Heertsch hat mit Heck sogar eine Wette darüber abgeschlossen, welches der beiden Vorhaben siegen wird. Die dritte blieb unerwähnt: es bleibt, wie es ist, bis womöglich Vorstand und Goetheanum-Leitung erneut mit einem eigenen Neugriff
überraschen (das wird gewiss erst nach der Hundertjahrfeier der Gesellschaft geschehen. Nun, welche von den beiden Vereinen feiern wir? werden sich einige verwirrte Experten
fragen. ¹)
Die Statuten-Kommission, welche sich also heute nach Jahren von Konsultationen und gegenseitigem Zusenden sich widersprechender Auffassungen in Luft auflöst, ist beileibe nicht die erste, die sich an ihrem Zweck abgearbeitet hat. Da gab es von 1969 bis 1972 die erste, die vom Vorstand (vertreten durch Berger) und vor allem dem damaligen Generalsekretär in Deutschland Wilkens geleitet wurde. Berger gab dann als Ergebnis der Versammlung an der GV 1972 bekannt, dass die Sache noch nicht spruchreif
sei und dass man die Sache vorerst ruhen lassen
wolle. (NB 13.2. und 16.4.1972.) ²
Die vom Vorstand eingesetzte Kommission schien damals vielen notwendig zu sein, da verschiedene kriminalistisch geführte, rechtshistorische Recherchen unter kritischen Mitglieder begonnen hatten, nachdem im Jahr 1954 Wachsmuth die Mitglieder mit einer Mitteilung im Nachrichtenblatt überrascht hatte, dass ausser den Gründungsstatuten noch anderslautende existieren würden (nämlich diejenigen, welche 1925 zu Lebzeit Steiners im schweizerischen Handelsregister als die der Allgemeinen Anthroposophischen Gesellschaft
eingetragen worden waren).
Das Hauptinteresse galt damals und auch später kaum je der Frage der Verwirklichung der Statuten, die auf Steiners Vorschlag hin während der Weihnachtstagung 1923/24 die Gesellschaftsbegründer einstimmig angenommen hatten, sondern richtete sich auf die inhaltlichen und formalen Unterschiede in den beiden Statuten
, die man nebeneinander stellte und als konkurrenzfähig miteinander verglich. Man kam darauf, dass sich entgegen der ursprünglichen Mitteilung Wachsmuths die beiden Leitbilder der Gesellschaft
in einigen Punkten zu widersprechen begannen. Die ursprünglichen Statuten hatte man inzwischen in Prinzipien
umbenannt. Um Verwirrungen für eintrittswillige Mitglieder zu vermeiden, händigte man ihnen fortan beide Statutenwerke aus. In die nachgeordneten Statuten wurde der Passus aufgenommen, dass sich die Gesellschaft an den Prinzipien
Steiners orientieren würde. Dass im Verlauf der Jahrzehnte von den fünfzehn Paragraphen der Statuten neun ausser Kraft gesetzt wurden, wird jedoch beim Eintritt nicht kommuniziert. Die in ihnen damit offensichtlich enthaltene objektive Unwahrheit scheint, wie ich erfahren musste, auch für langjährige Mitglieder der Gesellschaft im weiteren nicht erwähnenswert. ³
Das ging solange gut, bis Widersprüchliches nicht mehr zu übersehen war, das man durch entsprechende Statutenänderungen selbst verursacht hatte, was erneut Öl ins Feuer der Verwirrung blies. Die Besonnen blieben mit ihrer Forderung ungehört, dass es nur eine relevante Statutenform gibt, nämlich die von den Begründern angenommene, und dass diejenige des eingetragenen Vereins Allgemeine Anthroposophische Gesellschaft lediglich einer Adaption an die formalen, unabänderbaren Vorgaben des schweizerischen Handelsregisters darstellen, in das sich ein wirtschaftsrelevanter Verein mit der Nennung seiner unterschriftsberechtigten Personen einzutragen verpflichtet ist. Laut Steiner, so die Mitteilung von Wachsmuth, bräuchten sich die Mitglieder um die Handelsregister-Statuten gar nicht zu kümmern, weil sie davon nicht betroffen seien. Vermutlich ein Grund, dass sie sich gerade deshalb umso mehr um sie zu bekümmern begannen, als ja auch Vorstand und Gesellschaftsführung sich immer mehr um die Einhaltung der formalen Anforderungen der Vereinsstatuten besorgt zeigten.
Es handelte sich um einen gewiss merkwürdigen Vorgang, als 1925 in einer ausserordentlichen Versammlung des 1911 als Johannesbau-Vereins begründeten, 1918 in Verein des Goetheanum, der Freien Hochschule für Geisteswissenschaft
umbenannten Vereins (von dem oft abgekürzt als Bauverein
die Rede ist) alle Mitglieder der an Weihnachten begründeten Gesellschaft (rund 20 Tsd.) in diesen Verein übertragen wurden. Nach der Weihnachtstagung, bei der ein neuer Vorstand unter der Leitung von Rudolf Steiner gebildet worden war, war die Zweckbestimmung des Goetheanum-Vereins vakant
. Seine Statuten mussten an die neue Lage angepasst werden. Die Namensänderung in Allgemeine Anthroposophische Gesellschaft und die Zusammenführung mit den Zielen der