Entdecken Sie Millionen von E-Books, Hörbüchern und vieles mehr mit einer kostenlosen Testversion

Nur $11.99/Monat nach der Testphase. Jederzeit kündbar.

Die Beschreibung eines Kampfes: Der Aufbau Verlag und die kriminelle Vereinigung in der SED und der Treuhandanstalt
Die Beschreibung eines Kampfes: Der Aufbau Verlag und die kriminelle Vereinigung in der SED und der Treuhandanstalt
Die Beschreibung eines Kampfes: Der Aufbau Verlag und die kriminelle Vereinigung in der SED und der Treuhandanstalt
eBook211 Seiten2 Stunden

Die Beschreibung eines Kampfes: Der Aufbau Verlag und die kriminelle Vereinigung in der SED und der Treuhandanstalt

Bewertung: 0 von 5 Sternen

()

Vorschau lesen

Über dieses E-Book

Bernd F. Lunkewitz kämpft seit 30 Jahren vor Gericht gegen die Treuhandanstalt, die ihn beim Verkauf des Aufbau-Verlages arglistig täuschte. Diese seit 1995 »Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben« genannte Behörde wird gesteuert vom Bundesminister der Finanzen und begeht in allen Verfahren Prozessbetrug.

Dies ist die Fortsetzung seines Buches "Der Aufbau-Verlag und die kriminelle Vereinigung in der SED und der Treuhandanstalt", das 2021 ebenfalls im Europa Verlag erschien, die zeigt: Der gegen die staatlich organisierte kriminelle Vereinigung in den Behörden ist noch nicht zu Ende …
SpracheDeutsch
HerausgeberEuropa Verlag
Erscheinungsdatum24. Apr. 2023
ISBN9783958905863
Die Beschreibung eines Kampfes: Der Aufbau Verlag und die kriminelle Vereinigung in der SED und der Treuhandanstalt

Ähnlich wie Die Beschreibung eines Kampfes

Ähnliche E-Books

Politik für Sie

Mehr anzeigen

Ähnliche Artikel

Rezensionen für Die Beschreibung eines Kampfes

Bewertung: 0 von 5 Sternen
0 Bewertungen

0 Bewertungen0 Rezensionen

Wie hat es Ihnen gefallen?

Zum Bewerten, tippen

Die Rezension muss mindestens 10 Wörter umfassen

    Buchvorschau

    Die Beschreibung eines Kampfes - Bernd F. Lunkewitz

    Die Beschreibung eines Kampfes

    Die historische Aufarbeitung der Wirtschaftskriminalität im Umfeld der Treuhandanstalt betrifft fast ausschließlich Fälle, in denen ihre Mitarbeiter oder die Käufer, allerdings auch wegen eigener Fehler und Versäumnisse der Treuhandanstalt, diese Behörde bei der Privatisierung ehemals volkseigener Betriebe betrogen. Der Artikel über die Treuhandanstalt bei Wikipedia z. B. behauptet, dass es »eine hohe kriminelle Angreifbarkeit der Anstalt«¹ gab und sie deshalb Schäden in Milliardenhöhe erlitt. Beim Verkauf der Aufbau-Verlag GmbH i. A. hat die BvS aber nicht etwa nur »einen Fehler« gemacht, sondern in voller Kenntnis ihrer Leitungsgremien als Behörde selber arglistig und rechtswidrig gehandelt und die Käufer und den Kulturbund vorsätzlich geschädigt, um eigene Fehler zu verdecken und sich auf betrügerische Weise zu bereichern.

    Die Bundesregierung hatte die Verantwortlichen der Treuhandanstalt von den zivilrechtlichen Folgen fahrlässigen Verhaltens² freigestellt, was die Behörde in der täglichen Praxis für ihre Mitarbeiter auch auf vorsätzliche Schädigungen von Investoren ausdehnte, wenn die Tat im finanziellen Interesse der Treuhandanstalt war. Somit war diese verantwortungslose Anstalt des öffentlichen Rechts nicht nur Opfer, sondern auch Täter. Wenn ihre Interessen verletzt wurden, arbeitete sie öffentlich mit den Ermittlungsbehörden und Gerichten zusammen. Das erklärt die Bekanntheit dieser Fälle. Wenn sie aber, wie beim Verkauf des Aufbau-Verlages, selbst beschuldigt wurde, verweigerte sie die Akteneinsicht und bestritt alles und jedes, sogar ihre eigenen Feststellungen, fälschte Urkunden, verabredete falsche Erklärungen beteiligter Behörden und beging, kurz gesagt: Prozessbetrug.

    Diese Vorwürfe gegen die öffentlich-rechtliche Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben sind besonders schwerwiegend, weil diese Behörde wichtige Aufgaben bei der Herstellung der nationalen Einheit erfüllen sollte. Deren Bedeutung übertrifft, außer dem Erhalt der nationalen Sicherheit, nur noch die Verteidigung des Rechtsstaats. Aber dazu war ihr Wahlspruch: Erst kommt das Leben und dann die Paragrafen.³

    Der Kampf um das Eigentum am Aufbau-Verlag und dessen rechtswidrige Behandlung begann aber schon am ersten Arbeitstag nach der Öffnung der Mauer in Ostberlin. Wie in dem Kapitel »Die Flucht ins Volkseigentum«⁴ geschildert, sah der Verlagsleiter Elmar Faber eine Gefahr für die Existenz des Aufbau-Verlages, wenn er Eigentum des Kulturbunds ist. Nur die Überführung des »organisationseigenen« Aufbau-Verlages des Kulturbunds und des »parteieigenen« Verlages Rütten & Loening der SED in Volkseigentum war für ihn eine Lösung, die Existenz der Verlage in einer fortbestehenden DDR zu sichern. Im Protokoll der Leitungssitzung⁵ vom 13.11.1989 erklärte er:

    »Die Verlage müssen aufhören, Geldspender für Parteien und Massenorganisationen zu sein (wobei es natürlich Parteiverlage geben muß). Für Aufbau ist ein klärendes Gespräch über die Eigentumsfrage notwendig (vorgesehen für den 17.11.89)«.

    Diese »notwendig« mit der SED und dem Ministerium für Kultur zu klärende »Eigentumsfrage« am Aufbau-Verlag beantwortete Elmar Faber wahrheitsgemäß erst 25 Jahre später in seiner Autobiografie. In ihr erwähnt er die in der Satzung des Kulturbunds bestimmte Mitgliedschaft des jeweiligen Verlagsleiters des Aufbau-Verlages in dessen Präsidialrat und gesteht ein, dass er diesem Gremium»als Aufbau-Chef angehörte, weil der Verlag dieser Organisation zugehörig war«.⁸

    Am 28.11.1989 traten der Präsident und alle Mitglieder des Präsidialrates zurück. Der Kulturbund war deshalb »konfus«⁹, führungslos und entscheidungsunfähig. Am gleichen Tag verfasste der für die Verwaltung des Aufbau-Verlages im Ministerium für Kultur verantwortliche Abteilungsleiter Dieter Lange, der von 1978 bis 1983 ökonomischer Direktor des Aufbau-Verlages gewesen war, ein im August 1991 im Büro des Schatzmeisters der PDS, Dr. Dietmar Bartsch, gefundenes Schreiben an Klaus Höpcke zu den Plusauflagen, in dem er historisch erstmalig behauptet, dass der Aufbau-Verlag Eigentum der SED sei.¹⁰

    Das Sekretariat des Präsidiums des Kulturbunds, dem qua Amt auch der Leiter des Aufbau-Verlages angehörte, war laut Satzung des Kulturbunds mit der Verwaltung des Vermögens der Organisation beauftragt. Die seit Jahrzehnten dort tätigen hauptberuflichen Funktionäre nahmen bei der Überprüfung der Eigentumsverhältnisse des Kulturbunds wegen der im Jahre 1955 erfolgten Eintragung des Aufbau-Verlages im Register der volkseigenen Wirtschaft irrtümlich an, dass der Aufbau-Verlag durch diese Eintragung »rechtswidrig« volkseigen geworden sein könnte.

    Als das vom Sekretariat gebildete »Arbeitspräsidium« am 8.12.1989 vom Ministerium für Kultur die Rückführung des Aufbau-Verlages forderte,¹¹ verkündete Elmar Faber auf einer Betriebsversammlung, dass der Aufbau-Verlag ein Parteibetrieb der SED sei. Einige Autoren und Mitarbeiter protestierten, weil sie bisher überzeugt waren, dass der Kulturbund dessen Eigentümer ist und sie nicht in einem Verlag der SED publizieren oder arbeiten wollten. Sie begrüßten aber, wie alle Mitarbeiter, die angekündigte Übertragung in Volkseigentum. Die Funktionäre des Kulturbunds waren dadurch verunsichert. Ein irgendwann und irgendwie erfolgter etwaiger »Übertragungsakt« des Eigentums am Aufbau-Verlag vom Kulturbund auf die SED kam für sie überhaupt nicht in Betracht,¹² da sie als Mitglieder der zuständigen Gremien daran ja beteiligt gewesen wären. Aber der Aufbau-Verlag war tatsächlich im Register der volkseigenen Wirtschaft eingetragen, also Volkseigentum?

    Der Bundesgeschäftsführer Hans Kathe schrieb am 8.1.1990 an das Bezirksvertragsgericht Berlin: Wir bitten Sie, »uns Auskunft zu geben, wer Rechtsträger des Aufbau-Verlages ist. Wir haben Kenntnis davon, daß vor langen Jahren der Aufbau-Verlag zum Kulturbund gehörte. Zwischenzeitlich ist jedoch eine Rechtsänderung eingetreten. Mithin könnte der Aufbau-Verlag ein volkseigener Betrieb sein.«¹³

    Das Bezirksvertragsgericht antwortete am 11.1.1990: »Der Aufbau-Verlag Berlin und Weimar ist im Register der volkseigenen Wirtschaft des Vertragsgerichts Berlin unter den Nummer 110815-538 seit dem 5.4.1955 eingetragen.

    Seit 1963 ist in Spalte 2 des Registers als übergeordnetes Organ eingetragen: Regierung der DDR, Ministerium für Kultur, Hauptverwaltung Verlage und Buchhandel.

    Der Kulturbund der DDR war zu keinem Zeitpunkt als übergeordnetes Organ des Aufbau-Verlages eingetragen.«¹⁴

    Diese formal korrekte Antwort bestätigte nur die Eintragung des Verlages unter der Bezeichnung »Aufbau-Verlag Berlin und Weimar« in das Register der volkseigenen Wirtschaft und die Eintragung der Hauptverwaltung Verlage und Buchhandel im Ministerium für Kultur als »übergeordnetes Organ«, das mit der Verwaltung und Anleitung des Betriebes betraut war. Die Frage der Funktionäre des Kulturbunds, »wer Rechtsträger des Aufbau-Verlages ist«, war damit nicht beantwortet, da diese Eintragungen nur die Rechtsform »organisationseigener Betrieb« bestätigten, aber nicht dessen Eigentümer. Die in den frühen 50er-Jahren erlassenen Rechtsvorschriften zu den OEB sollten gezielt deren Eigentumsverhältnisse verschleiern.¹⁵ In Unkenntnis der in den 50er-Jahren geschaffenen gesetzlichen Grundlagen für die Rechtsform OEB¹⁶ nahmen sie daher irrtümlich an, dass der Aufbau-Verlag ein volkseigener Betrieb sei, obwohl er in der DDR nie als VEB bezeichnet wurde.¹⁷

    Der Kulturbund hatte 1951 den Vertrag mit dem Druckerei- und Verlagskontor der SED zur Verwaltung der Aufbau-Verlag GmbH abgeschlossen. Nach der Umwandlung der Aufbau-Verlag GmbH in einen OEB des Kulturbunds war das DVK seit 1955 bis zum Jahr 1963 in der Spalte 2 des Registers als »übergeordnetes Organ« eingetragen. Am 28.12.1962 beschlossen das MfK, die SED sowie die Organisationen FDJ, DSF und Kulturbund die bis zum Ende der DDR gültige »Vereinbarung Über die Verwaltung des Partei- und Organisationsvermögens durch das Ministerium für Kultur«. Am 28.2.1963 und am 27.2.1964 schloss der Kulturbund die Verträge mit der HV Verlage und Buchhandel, mit der er diese staatliche Behörde mit der Verwaltung des Aufbau-Verlages beauftragte.

    Der Vizepräsident und 1. Bundessekretär des Kulturbunds, Prof. Dr. Schulmeister, beantragte beim Ministerium für Kultur der DDR die Rückgabe des Aufbau-Verlages. Mit einem von Abteilungsleiter Dieter Lange entworfenen Schreiben lehnte der seit November 1989 amtierende Minister Dietmar Keller den Antrag ab. Als die Partei öffentlich erklärte, dass sie den Aufbau-Verlag in Volkseigentum übertragen werde, beantragte Prof. Dr. Schulmeister am 22.1.1990 erneut, den Aufbau-Verlag »wieder in die Rechtsträgerschaft« des Kulturbunds zu übertragen, was der Minister auf Vorschlag des Abteilungsleiters Dieter Lange am 7.2.1990 ablehnte.¹⁸

    Erst nach der Eintragung des Kulturbund e.V. am 18.4.1990 ins Vereinsregister beauftragte der neu gewählte Vorstand den Rechtsanwalt Dr. Glücksmann, der jahrzehntelang Vorsitzender der Revisionskommission des Kulturbunds gewesen war, beim Vermögensamt den Antrag zur Restitution des Aufbau-Verlages zu stellen¹⁹ und die Treuhandanstalt zu informieren, dass die im Jahre 1955 erfolgte Löschung der Aufbau-Verlag GmbH und die Eintragung als »Aufbau-Verlag« in das Register der volkseigenen Wirtschaft ohne Kenntnis und Mitwirkung des Kulturbunds erfolgt und daher eine rechtswidrige Enteignung gewesen sei. Die Gremien und die Mitglieder des Kulturbunds seien in all den Jahren davon überzeugt gewesen, dass der Aufbau-Verlag Eigentum des Kulturbunds ist.

    Das ergibt sich auch aus dem Kaufvertrag vom 18.9.1991 in dem in Punkt 8.1 bestätigt wird: »Den Parteien ist bekannt, daß der Kulturbund e.V. Ansprüche auf die Gesellschaft »Aufbau-Verlag« geltend gemacht hat. Der Vorstand des Kulturbunds will am 14./15. September 1991 darüber entscheiden, ob der Abtretung der Geschäftsanteile zugestimmt und an Stelle der Rückübertragung die Entschädigung gewählt wird.«²⁰

    Der Kulturbund wählte bekanntlich die Entschädigung, aber wenige Tage später stellten Vertreter der Treuhandanstalt in den nur ihr vorliegenden Akten zu den Eigentumsverhältnissen des Aufbau-Verlages fest, dass im Jahre 1955 der Kulturbund als alleiniger Gesellschafter der Aufbau-Verlag GmbH, vertreten durch Johannes R. Becher, den Präsidenten des Kulturbunds, die Löschung der damaligen Aufbau-Verlag GmbH im Handelsregister B und die Eintragung des Aufbau-Verlages als Unternehmen des Kulturbunds in das Register der volkseigenen Wirtschaft wirksam beschlossen und beantragt hatte.²¹ Die Treuhandanstalt verschwieg dem Kulturbund und den Käufern die Existenz dieses Dokuments, aus dem sich die rechtmäßige Umwandlung des Aufbau-Verlages in einen organisationseigenen Betrieb (OEB) ergibt, der als kollektives gesellschaftliches Eigentum der 260.000 Mitglieder des Kulturbunds in der DDR vor jeglicher Enteignung geschützt war.²²

    Wenn die Treuhandanstalt den Kulturbund wahrheitsgemäß informiert hätte, dass der Aufbau-Verlag mit seinem gesamten Vermögen, einschließlich der gutgläubig aus Volkseigentum erworbenen Grundstücke, nicht Eigentum der Treuhandanstalt war, sondern das fortbestehende kollektive Eigentum der 260.000 Bürger der DDR, die Mitglieder des Kulturbunds waren, hätten dessen Vertreter möglicherweise ganz andere Entscheidung getroffen und die eigene Fortführung des Aufbau-Verlages beschlossen. Die Mitglieder des Kulturbunds waren bildungsorientierte und kulturinteressierte Bürger der DDR, und die meisten hätten für den Erhalt des Verlages auch – überschaubare – finanzielle Unterstützung geleistet.

    Der Kulturbund e.V. hatte dem Verkauf des »Aufbau-Verlages« durch die Treuhandanstalt mit der Erklärung zugestimmt, »dass und warum der Kulturbund e.V. Eigentümer des Aufbau-Verlages ist«. Diese Zustimmung bedeute »nur, dass sich der Kulturbund e.V. statt mit der Rückgabe des Verlages mit dem Wege einer geldlichen Entschädigung einverstanden erklärt«.²³

    In den Verträgen mit den Käufern 1991/92 verkaufte die Treuhandanstalt allerdings nicht den »Aufbau-Verlag« des Kulturbunds, sondern Geschäftsanteile an einer angeblichen »Aufbau-Verlag GmbH im Aufbau«, die nicht existierte und auch nicht mehr entstehen kann, weil Volkseigentum ab dem 1.7.1990 nicht mehr existiert.

    Dieser drei Mal versuchte »Übertragungsakt« von der Treuhandanstalt an die Käufer ist deshalb jeweils »gescheitert«: Das Treuhandgesetz bewirkte an dem gesetzlichen Stichtag 1.7.1990 nur die Umwandlung der volkseigenen Betriebe (VEB) der DDR in GmbH i. A. (»im Aufbau«), deren Geschäftsanteile das Eigentum der Treuhandanstalt wurden. Für die in der DDR-Rechtsform »organisationseigener Betrieb« verfassten Betriebe der Parteien und Massenorganisationen galt dieses Gesetz nicht. Diese nur in der DDR anerkannte Rechtsform »organisationseigener Betrieb« (OEB) erlosch mit Ablauf des 2.10.1990, dem Zeitpunkt des Beitritts der DDR zur Bundesrepublik. Im Zeitpunkt der Vertragsabschlüsse in 1991/92 war deshalb die Übertragung nichtexistierender Geschäftsanteile an einer nichtexistierenden Aufbau-Verlag GmbH i. A. von Anfang an aus Rechtsgründen objektiv unmöglich und der Vertrag daher nichtig.²⁴ Die Treuhandanstalt wusste das oder hätte es wissen müssen, denn sie war die dafür gegründete Spezialbehörde.

    Der Verlagsleiter Elmar Faber und der Abteilungsleiter im Ministerium für Kultur Dieter Lange hatten mithilfe des für Kulturfragen im Präsidium des Vorstands der PDS zuständigen ehemaligen Leiters der Hauptverwaltung Verlage und Buchhandlung, Klaus Höpcke, den Aufbau-Verlag mit gezielt falschen Erklärungen als Parteieigentum der SED/PDS ausgegeben und ein Übergabeprotokoll unterzeichnet, mit dem der Verlag am 14.3./2.4.1990 angeblich in Volkseigentum übertragen worden sei.²⁵

    Von 1973 bis zur Wende war Klaus Höpcke stellvertretender Minister für Kultur und Leiter der Hauptverwaltung Verlage und Buchhandel. Die Eigentumsverhältnisse am Aufbau-Verlag und deren gezielt falsche Behandlung nach der Wende hat er in seiner eidesstattlichen Versicherung vom 15.10.2018 dargelegt.²⁶

    Weil der Kulturbund nach dem Rücktritt aller Mitglieder seiner Gremien im November 1989 führungslos, mittellos und unfähig zur Sicherung des Aufbau-Verlages gewesen sei, habe er als Mitglied des Präsidiums des Parteivorstands der PDS durch die vorgetäuschte Übergabe des Verlages in Volkseigentum die Existenz des Aufbau-Verlages in einer fortbestehenden DDR sichern wollen. Zum Zeitpunkt der dazu gefassten Beschlüsse sei die Gründung einer Anstalt zur treuhänderischen Verwaltung der volkseigenen Betriebe der DDR noch nicht absehbar gewesen.

    Nachdem der Abteilungsleiter Dieter Lange im Ministerium für Kultur das Übergabeprotokoll am 14.3.1990 unterzeichnet hatte, wurde der Privatisierungsauftrag der am 1.3.1990 gegründeten Treuhandanstalt bekannt. Daraufhin wollte die PDS nach den Angaben von Klaus Höpcke durch die am 2.4.1990 nachträglich eingefügte Kaufpreisforderung von 17 Millionen Mark²⁷ die zukünftige Privatisierung des Verlages verhindern. Das Ministerium für Kultur²⁸ wies diese Forderung zurück. Die Übergabe des Aufbau-Verlages in Volkseigentum war wegen der fehlenden Einigkeit über den Vertragsinhalt und wegen der mangelnden Verfügungsbefugnis der PDS unwirksam. Der Kulturbund war an diesen Vorgängen weder beteiligt noch darüber informiert.

    Der Verlagsleiter Elmar Faber meldete in Kenntnis dieser Umstände bei der Treuhandanstalt die angeblich

    Gefällt Ihnen die Vorschau?
    Seite 1 von 1