Die Grundsteuerreform: Alles, was Grundstückseigentümer jetzt wissen müssen
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Bisher war der sogenannte Einheitswert Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer. Da die Einheitswerte teilweise sogar bis in das Jahr 1935 zurückreichen und damit hoffnungslos veraltet sind, kam es zu Wertverzerrungen. Das Bundesverfassungsgericht erklärte deshalb die Bewertung mithilfe der Einheitswerte für verfassungswidrig und verpflichtete den Gesetzgeber, die Grundsteuer bis Ende 2019 neu zu regeln – was er auch mit der Grundsteuerreform getan hat. Denn die Grundsteuer abzuschaffen, stand nie zur Debatte.
In diesem informativen Ratgeber können Sie alles rund um die Grundsteuerreform nachlesen. Sie erhalten die Antworten auf u.a. folgende Fragen:
- Wie wird die Grundsteuer künftig berechnet?
- Bundesmodell und Ländermodelle: Was gilt wo?
- Welche Bewertungsverfahren gibt es bei bebauten und unbebauten Grundstücken?
- Was ist das Ertragswertverfahren und für welche Immobilien gilt es?
- Wie wird die Grundsteuer bei Eigentumswohnungen berechnet?
- Steuermesszahl, Steuermessbetrag, Hebesatz: Was ist das und wann braucht man diese Werte?
- Wer muss eine Grundsteuererklärung abgeben und warum?
- Wann muss man die Grundsteuererklärung abgeben?
- Woher bekommt man die Daten für die Grundsteuererklärung?
- Was passiert, wenn man keine Grundsteuererklärung abgibt?
- Welche Bundesländer haben ein eigenes Ländermodell und wie berechnet sich dort die Grundsteuer?Darüber hinaus enthält der Ratgeber ausführliche Rechenschemata für das Bundesmodell und alle Ländermodelle. Mit den Arbeitshilfen, bestehend aus zahlreichen Tabellen mit den für die Ermittlung der Grundsteuer erforderlichen Werten, können Sie die Berechnung von Finanzamt und Gemeinde nachvollziehen.
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Die Grundsteuerreform - Akademische Arbeitsgemeinschaft
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Alternative Streitbeilegung (Online-Streitbeilegung und Verbraucherschlichtungsstelle)
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Inhaltsübersicht
1 Grundsteuer (ab 2025)
1.1 Was sich ab 2025 bei der Grundsteuer ändert
1.1.1 Warum gibt es eine Grundsteuerreform?
1.1.2 Bundesmodell vs. Landesmodell: Was gilt in welchem Bundesland?
1.1.3 Wie berechnet sich künftig die Grundsteuer?
1.2 Berechnung der Grundsteuerwerte (Bundesmodell)
1.2.1 Wann werden Grundstücke bewertet?
1.2.2 Bewertungsverfahren: Welches Grundstück wie bewertet wird
1.2.3 Wohnimmobilien: Bewertung im Ertragswertverfahren
1.2.4 Einzelfälle – Beispielsrechnungen für Wohnimmobilien
1.3 Steuermesszahl und Steuermessbetrag (Bundesmodell)
1.3.1 So hoch ist die Steuermesszahl
1.3.2 Wann sich die Steuermesszahl ermäßigt
1.3.3 So berechnet sich der Steuermessbetrag
1.3.4 Wofür man den Steuermessbetrag braucht
1.4 Hebesatz und Berechnung der Grundsteuer
1.4.1 Welche Hebesätze gibt es?
1.4.2 So hoch ist der Hebesatz
1.4.3 Wann darf die Gemeinde den Hebesatz ändern?
1.4.4 So berechnet sich die Grundsteuer
1.5 Grundsteuererklärung und Bescheide rund um die Grundsteuer
1.5.1 Warum muss eine Grundsteuererklärung abgegeben werden?
1.5.2 Wer muss die Grundsteuererklärung abgeben?
1.5.3 Welche Angaben muss man in der Grundsteuererklärung machen?
1.5.4 Woher bekomme ich die Daten für die Grundsteuererklärung?
1.5.5 Wann und wie muss die Grundsteuererklärung abgegeben werden?
1.5.6 Wer darf bei der Grundsteuererklärung helfen?
1.5.7 Nach Abgabe der Grundsteuererklärung: Diese Bescheide erhalten Sie
1.5.8 Wenn Sie keine Erklärung abgeben: Was passiert dann?
1.6 Ländermodelle
1.6.1 Baden-Württemberg (modifiziertes Bodenwertmodell)
1.6.2 Bayern (reines Flächenmodell)
1.6.3 Hamburg (Wohnlagenmodell)
1.6.4 Hessen (Flächen-Faktor-Modell)
1.6.5 Niedersachsen (Flächen-Lage-Modell)
1.6.6 Saarland (modifiziertes Bundesmodell)
1.6.7 Sachsen (modifiziertes Bundesmodell)
2 Produktempfehlung
Die Grundsteuerreform: Alles, was Grundstückseigentümer jetzt wissen müssen
1 Grundsteuer (ab 2025)
1.1 Was sich ab 2025 bei der Grundsteuer ändert
Die Grundsteuer betrifft alle Grundstückseigentümer – und damit geht die Reform auch alle Grundstückseigentümer etwas an. Auch wenn die neu berechnete Grundsteuer erst ab 2025 zu zahlen ist, beginnt bereits im Jahr 2022 die Neubewertung. Zeit, sich mit der reformierten Grundsteuer auseinanderzusetzen und die neuen Regeln kennenzulernen.
1.1.1 Warum gibt es eine Grundsteuerreform?
Bisher war der sogenannte Einheitswert Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer. Da die Einheitswerte aus dem Jahr 1964 bzw. teilweise sogar aus dem Jahr 1935 stammen und damit hoffnungslos veraltet sind, kam es zu Wertverzerrungen, die für das Bundesverfassungsgericht letztlich nicht mehr hinnehmbar waren. Es erklärte deshalb die Bewertung mithilfe der Einheitswerte für verfassungswidrig. Doch nicht nur das: Gleichzeitig verpflichtete das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber, die Grundsteuer bis Ende 2019 neu zu regeln – was er auch getan hat.
Denn die Grundsteuer abzuschaffen, stand nie zur Debatte – zu groß wären die Einnahmeverluste für die Kommunen gewesen; diesen stehen die Grundsteuereinnahmen nämlich direkt zu.
Die Neuregelung tritt zum 1.1.2025 in Kraft. Bis dahin dürfen die Kommunen die Grundsteuer übergangsweise weiterhin nach den bisherigen Regelungen erheben.
1.1.2 Bundesmodell vs. Landesmodell: Was gilt in welchem Bundesland?
Mit der Grundsteuerreform sollte die Grundsteuer eigentlich bundeseinheitlich neu geregelt werden. Eine Öffnungsklausel ermöglicht es den Bundesländern jedoch, vom Bundesmodell abweichende eigene Ländermodelle zu entwickeln. Von dieser Möglichkeit haben sieben Bundesländer Gebrauch gemacht.
1.1.3 Wie berechnet sich künftig die Grundsteuer?
Die Berechnung der Grundsteuer erfolgt grundsätzlich in drei Schritten:
Schritt 1: Ermittlung des Grundsteuerwertes
Schritt 2: Anwendung der Steuermesszahl auf den Grundsteuerwert und Berechnung des Steuermessbetrags
Schritt 3: Anwendung des Hebesatzes auf den Steuermessbetrag und Berechnung der Grundsteuer
Oder kurz:
Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz = Grundsteuer
Wichtig: Bundesmodell und Ländermodelle unterscheiden sich vor allem bei Schritt 1 der Berechnung, also bei der Ermittlung des Grundsteuerwertes. Grundsätzlich gilt deshalb das dreistufige Berechnungsverfahren auch in den Bundesländern mit eigenem Modell – mit kleinen Abweichungen im Detail hier und da.
Für die Ermittlung des Grundsteuerwertes im