Deutschland hat Nachholbedarf in Sachen Digitalisierung. Insbesondere die Abdeckung ländlicher Gegenden mit Festnetz-Breitbandanschlüssen hinkt im internationalen Vergleich hinterher. Je nach vorhandener technischer Infrastruktur bleiben zudem oft die tatsächlichen Datenübertragungsraten hinter den vom Anbieter vertraglich zugesicherten deutlich zurück. Dieses Manko ist nicht zuletzt deshalb ein Ärgernis, weil die Anbieter Breitbandanschlüsse häufig vergleichsweise überteuert verkaufen. Zudem wimmeln sie Support-Anfragen von Kunden gern ab. Daher konkretisierte die Bundesnetzagentur bereits 2021, wann eine „erhebliche, kontinuierliche und wiederkehrende“ Abweichung der tatsächlich erreichten von der vertraglich vereinbarten Datenübertragungsrate vorliegt.
Dazu entwarf die Bundesbehörde einen Kriterienkatalog, der in eine Allgemeinverfügung einfloss. Die dient dazu, Abweichungen verbindlich festzustellen. So können Kunden bei Vorliegen der Voraussetzungen entweder den Mietpreis für den Internet-Zugang mindern oder den Vertrag außerordentlich kündigen .
Begrifflichkeiten
Zum Nachweis der