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Hotelverträge
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eBook86 Seiten40 Minuten

Hotelverträge

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Über dieses E-Book

In diesem essential erhält der Leser einen Überblick über gängige Hotelbetreiberverträge wie Miete, Pacht, Management, Franchise und deren jeweilige Wirkweise. Die Vertragsinhalte werden prägnant und praxisnah erläutert und bildlich dargestellt.
SpracheDeutsch
HerausgeberSpringer Gabler
Erscheinungsdatum10. Feb. 2021
ISBN9783658331337
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    Buchvorschau

    Hotelverträge - Clemens Engelhardt

    © Der/die Autor(en), exklusiv lizenziert durch Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH, ein Teil von Springer Nature 2021

    C. Engelhardt, B. ÖzdemirHotelverträgeessentialshttps://doi.org/10.1007/978-3-658-33133-7_1

    1. Einführung

    Clemens Engelhardt¹   und Büşra Özdemir¹

    (1)

    München, Deutschland

    Clemens Engelhardt (Korrespondenzautor)

    Email: clemens.engelhardt@trustberg.com

    Ohne Immobilie kein Hotel – ohne Betreiber kein Hotel in der Immobilie. Das Rechtsverhältnis zwischen Eigentümer und Hotelier sollte ausgewogen sein und die beiderseitigen Bedürfnisse hinreichend berücksichtigen. Nur so kann erfolgreich miteinander gearbeitet werden.

    Was sind also Hotelverträge bzw. Betreiberverträge und welcher Vertragstypus passt zu welchem Hotel? Pacht, Miete, Hybrid, Management, Franchise etc.? Welche praktischen Auswirkungen haben diese Unterscheidungen auf Hotelentwicklungen? Was müssen Development-Experten bzw. Investorenvertreter hierüber als Basiswissen präsent haben, um Verträge verhandeln bzw. bewerten zu können?

    Die Frage des Vertragstypus stellt sich bei jeder Hotelentwicklung bereits ganz zu Beginn. Daher hilft es, die vertragserstellenden Juristinnen und Juristen möglichst frühzeitig mit in ein Projekt einzubeziehen.

    Der deutsche Hotelmarkt weist eine deutliche Überzahl von Pachtverträgen bzw. Mietverträgen und nur eine recht geringe Zahl von Managementverträgen auf. Bei den sogenannten Hybridverträgen handelt es sich, vereinfacht gesagt, um Kombinationen einzelner Regelungsbereiche aus Pacht- bzw. Mietverträgen einerseits und Managementverträgen andererseits. Das Recht der Franchiseverträge hingegen betrifft wohl am ehesten den Hotelbetrieb (also die operation) selbst und rechtlich nur am Rande das Verhältnis zwischen Investor und Hotelier (inwieweit diese gleichwohl eingebunden sind im Franchise, wird ebenfalls in diesem essential beleuchtet).

    Natürlich sehen wir hierzulande nicht nur deutsche Hotelgruppen, sondern der Markt ist inzwischen auf einem hohen Grad der Internationalisierung angekommen. Dies führt dazu, dass die lokalen Gegebenheiten und hier geltenden Bankenvorschriften in Einklang mit den Anforderungen bzw. Präferenzen, auch internationaler Hotelgruppen und Investoren, gebracht werden

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