Recht für Handwerk und Gewerbe: Von der Auftragsvergabe bis zur Zahlung
Von Anne Kronzucker und Dr. Sabine Gladkov
()
Über dieses E-Book
Ähnlich wie Recht für Handwerk und Gewerbe
Ähnliche E-Books
Das Taschenbuch zur Kostenrechnung Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenRecht für Architekten und Bauingenieure: Basiswissen für Projektleiter Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenImmobilienfinanzierung – Geld sparen mit einer durchdachten Strategie Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenKosten- und Leistungsrechnung für Fachwirte: mit Übungsaufgaben und Lösungen Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenDie Betriebskostenabrechnung – kompakt: Nebenkostenabrechnung für Mieter und Vermieter Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenVermietung & Mieterhöhung: Mit anwaltsgeprüftem Mustermietvertrag & Mustertexten Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenDienen - Leisten - Werte schaffen: Ein kurzweiliger Ratgeber für das Gestalten und Steuern von Dienstleistungen Bewertung: 5 von 5 Sternen5/5RechtsABC für Immobilienmakler: Einführung mit Beispielen und Formularen Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenImmobilienverkauf und Vermietung zwischen Angehörigen Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenPraxis der Projektkostenplanung: Projektmanagement konkret Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenBauvorhaben mithilfe von Lean Projektmanagement neu denken: bei Unternehmen in der technischen Gebäudeausrüstung Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenKauf-Ratgeber Gebrauchthaus: So finde ich das richtige Haus Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenKonzepte der Strategie: Impulse für Führungskräfte Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenAufgepasst beim Immobilienkauf: Was der Wortschatz in Baubeschreibungen und Kaufverträgen aussagen oder verbergen kann Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenInvestitionsrechnung und Unternehmensbewertung: Ein Modul der Managementorientierten Betriebswirtschaftslehre Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenUnternehmensbewertung: 360 Grundbegriffe kurz erklärt Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenBrandschutz: das kompakte Handbuch für Architekten Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenImmobilien Wiki: Fachbegriffe einfach erklärt: Bonus: Das 1x1 zu den größten Immobilien Risiken und wie man diese minimiert Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenPraxis der Projektumsetzung: Projektmanagement konkret Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenAnwendungsfelder der Blockchain bei Immobilientransaktionen. Wie eine disruptive Technologie Immobilientransaktionen revolutionieren könnte Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenProjektmanagement: Grundlagen, Methoden und Techniken Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenBaugesetzbuch (BauGB) Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenBGB - Bürgerliches Gesetzbuch - Aktueller Stand: 1. März 2014 Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenBescheidtechnik: Ergänzungsband - Muster, Übungen, Vertiefungen Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenKommunales Finanzmanagement Nordrhein-Westfalen: Klausurtraining Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenBaukunde für die Einsatzpraxis Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenBaurecht: einschließlich Rechte für die Baubranche Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenKauf von Gebrauchtimmobilien: Fallen erkennen und vermeiden Bewertung: 0 von 5 Sternen0 Bewertungen
Wirtschafts- & Finanzrecht für Sie
Die PESTEL-Analyse: Bessere Prognosen durch Umfeldanalysen Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenUrheber- und Verlagsrecht: Zweite, überarbeitete und aktualisierte Auflage Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenTop Performance in der Geschäftsführung Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenArbeitsrecht II: Tarifvertragsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Sozialversicherungsrecht Bewertung: 5 von 5 Sternen5/5Kapitalmarktrecht: Wirtschaftsrecht kompakt Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenÖffentliches Wirtschaftsrecht Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenPrüfungswissen Fachkraft für Schutz und Sicherheit Band 1: Konzepte für Schutz und Sicherheit - Sicherheitsorientiertes Kundengespräch Bewertung: 0 von 5 Sternen0 Bewertungen
Rezensionen für Recht für Handwerk und Gewerbe
0 Bewertungen0 Rezensionen
Buchvorschau
Recht für Handwerk und Gewerbe - Anne Kronzucker
Anne Kronzucker
Dr. Sabine Gladkov
RECHT FÜR HANDWERK UND GEWERBE
VON DER AUFTRAGSVERGABE BIS ZUR ZAHLUNG
September 2013
VORWORT
Liebe Leserin, lieber Leser,
viele Unternehmen stehen vor großen finanziellen Herausforderungen. Die Markt- und Wettbewerbsverhältnisse haben sich in den letzten Jahren stark verändert und werden sich noch weiter verändern. Verlässlichkeit, schnelle Erreichbarkeit, ein niedriger Preis und Leistungen aus einer Hand werden von Kunden ganz selbstverständlich vorausgesetzt.
Andererseits scheint deren Zahlungsmoral immer schlechter zu werden: Viele Rechnungen werden verspätet oder gar nicht beglichen. Gerade für kleinere und mittelständische Unternehmen sind säumige Zahler eine echte Existenzbedrohung. Unternehmen sind in solch schwierigen Zeiten mehr denn je in der Pflicht, ihren Betrieb professionell zu managen und das Kostenrisiko zu minimieren.
Von A wie Auftragsvergabe bis Z wie Zahlungsverzug – mit diesem Ratgeber wollen wir Ihnen praktische Tipps und Ratschläge für den Umgang mit Privatkunden an die Hand geben und die rechtlichen Rahmenbedingungen beim Abschluss und der Ausführung von Werkverträgen erläutern. Praxisbeispiele, Checklisten und Musterbriefe im Ratgeber helfen Ihnen, im Umgang mit Kunden, Kosten und Kollegen rechtlich korrekt zu handeln. Zudem geben Urteile sowie Gesetzesvorschriften einen Überblick über die aktuelle Rechtslage und machen den Ratgeber so zu einem umfassenden Leitfaden bei rechtlichen Fragestellungen.
Dies verschafft Selbstständigen und Freiberuflern die nötigen Freiräume, um sich auf das Kerngeschäft konzentrieren zu können.
Ihre D.A.S. Rechtsschutzversicherung
9190.jpgKAPITEL 1: AUFTRAGSVERGABE
FALLSTRICKE BEI DER VERTRAGSANBAHNUNG
Jeder professionelle Handwerker oder Gewerbetreibende weiß aus eigener Erfahrung: Eine Leistung ist in der Regel nur so gut wie die Absprache, die ihrer Erbringung vorausgegangen ist. Viele Kunden haben ihre ganz eigenen, individuellen Vorstellungen von der korrekten Ausführung eines Auftrags. Diese wollen nach Möglichkeit berücksichtigt sein – und jede Auftragsanfrage hat ihre Besonderheiten.
VORGESPRÄCH UND ABMACHUNGEN
GENAUE ABSPRACHEN VERHINDERN ÄRGER
Am besten ist es, wenn am Anfang eines Auftrags ein persönliches Gespräch mit dem Kunden steht, in dem alle wichtigen Fragen erschöpfend geklärt werden. Mitunter ist vielleicht auch eine Besichtigung vor Ort notwendig, um eine hinreichend exakte Vorstellung von den auszuführenden Arbeiten zu bekommen. Dies bietet zudem eine hervorragende Gelegenheit, sich gegenseitig kennenzulernen: So bekommen Sie ganz nebenbei auch ein besseres Gespür für die wahren Wünsche und Anforderungen Ihres Auftraggebers.
Das Vorgespräch ist schließlich auch deshalb so wichtig, weil der Kunde auf seine Anfrage oft ein konkretes Festpreisangebot oder einen bindenden Kostenvoranschlag, kurz KVA, erwartet. Um exakt kalkulieren und den Umfang der anstehenden Arbeiten realistisch abschätzen zu können, muss man im Vorhinein möglichst alle wichtigen Details kennen.
Theorie und Praxis
Andererseits gibt es in der Praxis zahlreiche Fälle, in denen es keine genauen Absprachen und keine Vorortbesichtigung gibt. Geht etwas kaputt und ist eine schnelle Reparatur erforderlich – die Heizung funktioniert nicht, die Toilette ist verstopft oder der Strom ist nach einem Blitzeinschlag ausgefallen –, wird über die Kosten oft nicht gesprochen. Auch wenn die Ursache für den Schaden oder der Umfang der notwendigen Arbeiten zunächst oft nicht klar ist, bleibt es häufig bei vagen Einschätzungen oder Stundenlohnvereinbarungen ohne Zeitbegrenzung. Gerade in diesen Fällen wird über die Rechnung später oft heftig gestritten und viele Fälle landen vor Gericht.
PREISVEREINBARUNG
WIE BINDEND IST IHR ANGEBOT?
Ob, wie und welche Absprachen über Leistungsumfang und Preis getroffen werden, ist nicht nur für die Auftragserteilung entscheidend. Kommt es am Ende zu unerwarteten Kostensteigerungen, beeinflusst die Natur der Preisvereinbarung auch Ihre Rechte und Pflichten.
Prinzipiell gibt es folgende Möglichkeiten, im Vorfeld der Auftragserteilung die Preiskonditionen festzulegen:
- direkte Beauftragung ohne Preislimit,
- Stundenlohnvereinbarung,
- Kostenvoranschlag,
- Ausarbeitung eines Festpreises.
Direkte Beauftragung ohne Preislimit
Wurde zwischen Ihnen als Dienstleister und Ihrem Kunden keine Absprache über den Preis der Leistung getroffen oder haben Sie nur eine ganz vage, unverbindliche Kostenabschätzung getroffen, gilt bei Vertragsabschluss Folgendes:
Die übliche Vergütung gilt als vereinbart. Üblich ist eine Vergütung, die in der jeweiligen Branche und Region typischerweise für eine solche Werkleistung gezahlt wird.
Gesetz
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 632 Vergütung (Auszüge)
(2) Ist die Höhe der Vergütung nicht bestimmt, so ist bei dem Bestehen einer Taxe die taxmäßige Vergütung, in Ermangelung einer Taxe die übliche Vergütung als vereinbart anzusehen. (Hinweis: Bei der Taxe handelt es sich um in Gebührenordnungen gesetzlich festgelegte Preise, beispielsweise in der HOAI – der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure.)
Hinweis:
Kommt es vor Gericht zu einem Streit um die Vergütung, wird in der Regel vom Gericht ein Sachverständiger hinzugezogen. Die Partei, die den Rechtsstreit verliert, muss die Kosten tragen.
Stundenlohnvereinbarung
Bei Stundenlohnvereinbarungen kommt es immer wieder zu Streitigkeiten, wenn Auftraggeber die Anzahl der abgerechneten Stunden anzweifeln. Beweispflichtig dafür, dass die Stunden auch tatsächlich geleistet wurden, ist zunächst der Auftragsausführende.
Hinweis:
In diesem Zusammenhang kommt Stundenzetteln eine besondere Bedeutung zu. Wurden sie vom Kunden unterzeichnet, kehrt sich die Beweislast um. Der Kunde muss darlegen und beweisen, dass die Stundenanzahl nicht erforderlich oder angemessen war und die Werkleistung demnach nicht im Rahmen einer wirtschaftlichen Betriebsführung erbracht wurde.
Urteil
Wirtschaftlich vertretbare Arbeitszeit
Die Vereinbarung einer Stundenlohnvergütung für Werkleistungen begründet eine Nebenpflicht zur wirtschaftlichen Betriebsführung des Unternehmers. Ihre Verletzung wirkt sich nicht unmittelbar vergütungsmindernd aus, lässt jedoch einen Schadenersatzanspruch des Bestellers entstehen.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 28.5.2009, Az. VII ZR 74/06
(weiteres Urteil: BGH, Urteil vom 17.4.2009, Az. VII ZR 164/07)
Tipp!
Es kann sinnvoll sein, den Kunden bei Stundenlohnverträgen nach einer Budget-Obergrenze zu befragen. So wird Streit vermieden.
Beispiel:
Eine Autoreparatur lohnt sich ab einer bestimmten Rechnungssumme für den Kunden nicht mehr. Die „Schmerzgrenze" kann von Kunde zu Kunde sehr unterschiedlich sein. Deshalb sollte eine Höchstgrenze für die zu erwartenden Reparaturkosten festgelegt werden. Auch kann vereinbart werden, dass bei Überschreiten eines bestimmten voraussichtlichen Rechnungsbetrages eine weitere Rücksprache mit dem Kunden vorgenommen wird.
DER KOSTENVORANSCHLAG
KALKULATION UND VERGÜTUNG
Will der Kunde wissen, welche Kosten auf ihn zukommen, werden die zu erwartenden Kosten oft im Rahmen eines Kostenvoranschlags geschätzt. Dabei handelt es sich aber um mehr als eine vage Kostenäußerung.
Ein Kostenvoranschlag ist eine fachmännische Berechnung aller voraussichtlich entstehenden Kosten und sonstiger Konditionen, zu denen ein Unternehmer einen Vertrag anbahnen möchte.
Er soll dem Kunden einen ersten und weitgehend verlässlichen Überblick darüber geben, welche Kosten ihn für die Ausführung der Arbeit erwarten, zum Beispiel
- mit wie vielen Arbeitsstunden er rechnen muss,
- welche Materialkosten einkalkuliert werden müssen und
- ob beispielsweise besondere Aufwände wie mehrfache Anfahrts- oder Übernachtungskosten zu Buche schlagen werden.
Unterschied zum Angebot
Was im alltäglichen Sprachgebrauch gerne in einen Topf geworfen wird, die Begriffe Kostenvoranschlag und Angebot, sollte der Unternehmer im Geschäftsverkehr sauber getrennt halten. Denn die beiden inhaltlich so ähnlich scheinenden Worte bedeuten in Wahrheit nicht das Gleiche – eine Verwechslung, die unangenehme Folgen für beide Beteiligte haben kann.
Angebot
Ein Angebot zu einem Festpreis ist verbindlich. Das bedeutet, dass der Unternehmer keine Möglichkeit hat, hiervon abzuweichen – weder was den Umfang der Arbeit noch was den Preis betrifft. Nimmt der Kunde das Angebot an, kommt der Vertrag genau zu den vereinbarten Konditionen zustande.
Kostenvoranschlag
Bei einem Kostenvoranschlag darf man die veranschlagte Summe überschreiten – jedoch nur in einem gewissen Rahmen
Wichtig:
Möchten Sie im konkreten Fall einen (unverbindlichen) Kostenvoranschlag oder ein festes Preisangebot abgeben? Achten Sie auf die Wortwahl und schreiben Sie den korrekten Begriff über Ihre Kostenaufstellung. Grundsätzlich haben zwar beide gleichermaßen zum Ziel, zum Abschluss eines Werkvertrags zu führen. Sie unterscheiden sich aber im Grad der Verbindlichkeit.
Tipp!
Sie können bei einem festen Angebot zum Beispiel die Begriffe „Festpreis, „Pauschalpreis
oder „Preis garantiert" verwenden. Kennzeichnen Sie dagegen Preisangaben in einem unverbindlichen Kostenvoranschlag mit dem Zusatz ca., etwa, ungefähr oder unverbindlich.
Kostenfaktor KVA
Schon mit der Ausarbeitung eines Kostenvoranschlags entsteht oft ein erheblicher Arbeitsaufwand, und damit verbunden sind natürlich Kosten. So mussten Sie vielleicht eigens beim Kunden anreisen und die Sache ausführlich begutachten. Oder Sie haben längere Zeit mit der Recherche und dem Zusammentragen von Daten, Maßen und Materialpreisen zugebracht. Und erfahren dann, dass Ihr Kunde zum Zwecke des Preisvergleichs Ihren sorgfältig ausgearbeiteten Kostenvoranschlag an andere Dienstleister weitergegeben hat. Diese haben dann womöglich den Inhalt übernommen und nur einen etwas günstigeren Preis eingesetzt. Kommt es auf diese Weise dann zur Auftragsvergabe an Ihren Mitbewerber, ist das für Sie doppelt ärgerlich, und Ihre zeitintensiven Bemühungen und der dadurch entstandene finanzielle Aufwand werden nicht vergütet.
Hintergrund hierfür ist ein manchmal missverstandener Satz im BGB: Demnach sieht der Gesetzgeber vor, dass der Kostenvoranschlag in Deutschland im Zweifel kostenlos ist.
So steht es in Artikel 632 Abs. 3 BGB:
Gesetz
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 632 Abs. 3 Vergütung (Auszüge)
(3) Ein Kostenvoranschlag ist im Zweifel nicht zu vergüten.
Tatsächlich bedeutet dieser Satz: Sie können mit dem Kunden jederzeit eine Kostenpflicht vereinbaren. Sie müssen anschließend nur selbst beweisen können, dass Sie eine entsprechende Vergütungsvereinbarung getroffen haben. Können Sie das nicht („im Zweifel"), so wird davon ausgegangen, dass der Kostenvoranschlag kostenfrei erbracht wurde.
Erwarten Sie eine Vergütung Ihrer Anstrengungen für die Kalkulation des Auftrags, weisen Sie also den Kunden am besten ausdrücklich darauf hin, dass der Kostenvoranschlag nicht umsonst ist. Sie können zum Beispiel vereinbaren, dass der Betrag bei Auftragserteilung verrechnet wird, etwa mit der Formulierung: „Gutschrift der Rechnung für den Kostenvoranschlag zu 100 Prozent bei Auftragserteilung".
Hinweis:
Für eine ausdrückliche Vereinbarung genügt nicht, dass Sie formularmäßig eine Vergütungspflicht für Kostenvoranschläge in Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder in entsprechende Preislisten aufnehmen. Eine solche Regelung in den AGB wird oftmals als überraschende Klausel von der Rechtsprechung als unwirksam erachtet (Ausnahmen siehe Folgeseiten).
Urteil
Kostenpflicht laut AGB
Legt der Unternehmer in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen fest, dass stets eine Vergütungspflicht für Kostenvoranschläge besteht, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, so ist diese Klausel unwirksam.
Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 29.12.2005, Az. 19