Entrüstung reicht nicht
Von Gerd Kallweit
()
Über dieses E-Book
Staatliche Macht wird durch parteipolitisch geprägte Entscheidungen ausgeübt. Die Idee der Gewaltentrennung meint eine Abgrenzung von Legislative, Exekutive und Judikative zur gegenseitigen Kontrolle. Tatsächlich verläuft die Trennungslinie eher zwischen den Parteien als zwischen den Staatsorganen. Daran krankt die Demokratie. Die Gewaltentrennung ernst zu nehmen und die Macht der Parteien etwas zu beschneiden, könnte der Demokratie guttun.
Das Wahlrecht bietet dazu eine kaum genutzte Möglichkeit: Jede/r Wahlberechtigte kann unabhängig von Parteien für den Bundestag kandidieren. Regionale Bündnisse – so der Vorschlag in diesem Buch – sollten KandidatInnen auswählen, unterstützen und begleiten. Die Aufstellung von DirektkandidatInnen sollte als Kristallisationspunkt des jeweiligen Bündnisses dienen. Darüber hinaus müssten Diskussionen und Aktionen stattfinden, die zur politischen Meinungs- und Willensbildung in der Bevölkerung beitragen.
Soziale Ungerechtigkeiten abzubauen, gilt als wichtigstes Ziel. Hierzu ein konkreter Vorschlag: Die Sozialbeiträge von Arbeitgebern und Arbeitnehmern sind durch eine umsatzbezogene Abgabe der Unternehmen zu ersetzen. Um solche Ziele zu erreichen, bedarf es der gemeinsamen Anstrengung der fünf Staatsgewalten (die Medien werden als vierte, die Kirchen als fünfte Gewalt im Staat eingestuft) und der ganzen Gesellschaft. Ein möglicher Schritt zu einer verbesserten Grundsicherung.
Ähnlich wie Entrüstung reicht nicht
Ähnliche E-Books
MEIN FREUND DIE STAATSTHEORIE VON MONTESQUIEU: POLITIKER, DIPLOMAT, CHRONIST UND DICHTER Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenDie Perfekte Verfassung Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenStaat, Macht, Eigentum und Freiheit: Eine politische Streitschrift Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenNahes Unrecht, fernes Recht: Zur Juristischen Zeitgeschichte im 20. Jahrhundert Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenFriedrich Schlegel: Politische & Ästhetische Schriften: Versuch über den Begriff des Republikanismus, Über das Studium der griechischen Poesie, Über Lessing Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenKlassischer Liberalismus: Die Staatsfrage – gestern, heute, morgen Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenWie viel Staat braucht die Schweiz? (E-Book) Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenVölkerrecht: Geschichte und Grundlagen. Mit Seitenblicken auf die Schweiz Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenMEIN FREUND DIE STAATSTHEORIE VON JOHN LOCKE: TWO TREATISES OF GOVERNMENT (GESELLSCHAFTSVERTRAG GEWALTENTEILUNG) Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenDie Geburtsfehler unserer Demokratien: Sie sind parteiendominiert und kapitalgesteuert Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenDer bürgerliche Staat Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenEine Untersuchung über den Staat: Die ontische Struktur des Staates & Der Staat unter Wertgesichtspunkten Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenMein Schulbuch der Philosophie Hobbes, Locke, Rousseau: Staatlichkeit gehört zum Menschsein. Das ist seine ursprüngliche natürliche Bestimmung. Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenDer Freiheit verpflichtet: - In Memorandum Roland Baader - Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenGemeinwohl in schwerer See: Unsere Zukunft war gestern - oder? Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenMacht Bewertung: 4 von 5 Sternen4/5Einführung in die Staatslehre: Die geschichtlichen Legitimitätsgrundlagen des demokratischen Verfassungsstaates Bewertung: 5 von 5 Sternen5/5Die Befreiung der Gesellschaft vom Staat Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenKeine Befreiung ohne Revolution Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenRawls in 60 Minuten Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenDie Krise organisieren: Parteien und das Politische Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenDie freie Gesellschaft und andere anarchistische Schriften: Die Prinzipien und Taktik der kommunistischen Anarchiste + Antireligiöse Schriften Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenErträge: Schriftenreihe der Bibliothek des Konservatismus, Band 7 Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenEine Untersuchung über den Staat Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenDie Befreiung der Gesellschaft vom Staat - Was ist kommunistischer Anarchismus?: Mühsams letzte Veröffentlichung vor seiner Ermordung Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenVolksherrschaft und Gerechtigkeit Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenReden und Schriften Ferdinand Lassalles Bewertung: 0 von 5 Sternen0 Bewertungen
Politik für Sie
The Four: Die geheime DNA von Amazon, Apple, Facebook und Google Bewertung: 4 von 5 Sternen4/5Trump: The Art of the Deal Bewertung: 3 von 5 Sternen3/5Psychologie der Massen Bewertung: 4 von 5 Sternen4/5Lexikon der Symbole und Archetypen für die Traumdeutung Bewertung: 5 von 5 Sternen5/5Angst und Macht: Herrschaftstechniken der Angsterzeugung in kapitalistischen Demokratien Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenDie Antwort Bewertung: 1 von 5 Sternen1/5Der nächste große Krieg: Hintergründe und Analysen zur medial-politischen Hetze gegen Russland Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenTrilaterale Kommission Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenAntisemitismus in der Sprache: Warum es auf die Wortwahl ankommt Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenPopulismus: Das unerhörte Volk und seine Feinde Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenWas ist deutsch?: Elemente unserer Identität Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenDer Krieg im Dunkeln: Die wahre Macht der Geheimdienste. Wie CIA, Mossad, MI6, BND und andere Nachrichtendienste die Welt regieren. Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenKognitive Kriegsführung: Neueste Manipulationstechniken als Waffengattung der NATO Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenGenderismus: Der Masterplan für die geschlechtslose Gesellschaft Bewertung: 2 von 5 Sternen2/5Fremdbestimmt: 120 Jahre Lügen und Täuschung Bewertung: 4 von 5 Sternen4/5Psychologie der Massen: Vollständig überarbeitete Ausgabe Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenKeine Macht der Moral!: Politik jenseits von Gut und Böse Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenDas Zeitalter der Einsamkeit: Über die Kraft der Verbindung in einer zerfaserten Welt Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenAnglizismen und andere "Fremdwords" deutsch erklärt: Über 1000 aktuelle Begriffe Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenDie wissen alles über Sie: Wie Staat und Wirtschaft Ihre Daten ausspionieren - und wie Sie sich davor schützen. Bewertung: 4 von 5 Sternen4/5Trump: Think like a Billionaire: Das sollten Sie über das Leben, Erfolg und Immobilien wissen Bewertung: 5 von 5 Sternen5/5Widerworte: Gedanken über Deutschland Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenSand Talk: Das Wissen der Aborigines und die Krisen der modernen Welt Bewertung: 5 von 5 Sternen5/5Naher Osten 01: Themenzusammenfassung Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenAlles, was Sie wissen sollten, Ihnen aber nie jemand erzählt hat Bewertung: 3 von 5 Sternen3/52025 - Das Endspiel: oder Der Putsch von oben Bewertung: 1 von 5 Sternen1/5Wenn man weiß, wo der Verstand ist, hat der Tag Struktur: Anleitung zum Selberdenken in verrückten Zeiten (aktualisierte Ausgabe) Bewertung: 0 von 5 Sternen0 Bewertungen
Rezensionen für Entrüstung reicht nicht
0 Bewertungen0 Rezensionen
Buchvorschau
Entrüstung reicht nicht - Gerd Kallweit
Vorwort
In diesem Text geht es um staatliche Macht. Üblicherweise sprechen wir von drei Staatsgewalten. Als vierte werden die Medien oft bezeichnet. Die Kirchen als fünfte Gewalt im Staatsgefüge anzusehen, habe ich mir einfallen lassen, weil ihr Einfluss unübersehbar ist. Die Strukturen der Kirchen weisen diese zudem als Macht-Apparate aus. Ihren Einfluss werden wir auf absehbare Zeit hinnehmen müssen – wenn sie ihn nur nicht mit uralten Märchen begründen würden!
Über Macht im Staat zu schreiben, geht eigentlich gar nicht, ohne ausführlich auf wirtschaftliche Einflüsse einzugehen. National und international sind Konzerne, Banken und Finanzjongleure so mächtig, dass man zweifeln kann, ob die Regierungen und Parlamente überhaupt über eigene Gestaltungsspielräume verfügen. Ich habe dennoch dieses Thema ausgespart. Es ist so umfangreich, dass es hier keinen Raum hätte und ich es ohnehin nicht bewältigen könnte. Mit einer pauschalen Kapitalismuskritik wäre es ja nicht getan.
Wir Bürgerinnen und Bürger sollten uns dafür engagieren, die staatlichen Verhältnisse zu verbessern. Damit hätten wir schon mal genug zu tun. Selbstverständlich müssen wir dabei die Verflechtungen mit der Wirtschaft im Blick behalten. Der Titel „Entrüstung reicht nicht" bezieht sich hauptsächlich auf den Vorschlag, regionale und kommunale Versammlungen zu organisieren, um damit die Parteienlandschaft zu ergänzen.
Ich bin Sozialdemokrat und habe nicht die Absicht, freiwillig aus der SPD auszuscheiden. Wenn ich dennoch dazu auffordere, den Parteien „ein Schnippchen zu schlagen", mag das widersprüchlich erscheinen. Ich bin aber überzeugt, das würde den Parteien keineswegs schaden, Staat und Gesellschaft aber insgesamt nützen.
Die folgenden Seiten wurden geschrieben, bevor Sahra Wagenknecht öffentlich zu einer Sammlungsbewegung aufrief. Ihr Projekt „#Aufstehen" kann möglicherweise die von mir angeregten Versammlungen überflüssig machen. Ich glaube das aber nicht.
Wagenknechts Gründungsaufruf besteht aus einer anklagenden Auflistung politischer und wirtschaftlicher Fehlentwicklungen sowie einer Auflistung ihrer Ziele. Sowohl die Kritik an den derzeitigen Zuständen, die mit dem einleitenden Satz „Wir leben in einem Land voller Widersprüche" zusammengefasst sind, wie auch die Ziele sind so allgemein formuliert, dass wahrscheinlich die meisten Vertreter/innen der etablierten Parteien sie im Wesentlichen unterschreiben könnten.
Der Knackpunkt wird die Umsetzung in konkrete politische Schritte sein. Dazu soll mit allen Anhängern ein Programm ausgearbeitet werden. Ich vermute, es wird das Programm einer Protestpartei.
Ohne ein Programm, das bundesweit abgestimmt werden muss und dann auch bundesweit gilt, scheint mir basisdemokratisches Engagement auf regionaler und kommunaler Ebene besser funktionieren zu können.
Mainz, im Dezember 2018, Gerd Kallweit
Trennung der Staatsgewalten: Eine Idee bahnt sich ihren Weg
Man schrieb das Jahr 1690 christlicher Zeitrechnung als ein Brite anonym „Zwei Abhandlungen über die Regierung" veröffentlichte. Das Werk sollte sich als Meilenstein erweisen: Es beeinflusste staatsrechtliche Überlegungen nachfolgender Generationen. Dennoch bekannte der Autor, John Locke (1632 – 1704) sich erst in seinem Testament zur Urheberschaft, obwohl Zeitgenossen ihn schon vorher als Verfasser ausgemacht hatten.
Locke fordert darin die Trennung von Legislative und Exekutive im Staatswesen, und die Konstituierung der legislativen Gewalt bezeichnet er als „das erste und grundlegende positive Gesetz aller Staaten (§ 134). Mit einer einleuchtenden Begründung plädiert er für die Trennung der beiden Gewalten: „Bei der Schwäche der menschlichen Natur, die stets bereit ist, nach der Macht zu greifen, würde es jedoch eine zu große Versuchung sein, wenn dieselben Personen, die die Macht haben, Gesetze zu geben, auch noch die Macht in die Hände bekämen, diese Gesetze zu vollstrecken. Dadurch könnten sie sich selbst von dem Gehorsam gegen die Gesetze, die sie geben, ausschließen und das Gesetz in seiner Gestaltung wie auch in seiner Vollstreckung ihrem eigenen persönlichen Vorteil anpassen. Schließlich würde es dazu kommen, daß sie von den übrigen Gliedern der Gemeinschaft gesonderte Interessen verfolgen würden, die dem Zweck der Gesellschaft und Regierung zuwiderlaufen
(§ 143).
Anerkannte, autorisierte Richter hält Locke für notwendig (§ 136), um die Einhaltung der Gesetze zu überwachen. Auf die Idee, es könnte eine Judikative als dritte, von den beiden anderen unabhängige Staatsgewalt geben, ist er offenbar nicht gekommen. Jedenfalls erwähnt er einen solchen Gedanken nicht. Es dauerte mehr als ein halbes Jahrhundert, bis der Gedanke dann doch geboren wurde. Diesmal auf französischem Boden. Sein Urheber: Charles-Louis de Secondat, Baron de La Brède et de Montesquieu (1689 – 1755).
In seinem 1748 veröffentlichten Werk „Vom Geist der Gesetze führt Montesquieu den Begriff der richterlichen Gewalt ein. Seine Forderung einer Dreiteilung staatlicher Macht begründet er ähnlich wie Locke die Zweiteilung: „Wenn in derselben Person oder der gleichen obrigkeitlichen Körperschaft die gesetzgebende Gewalt mit der vollziehenden vereinigt ist, gibt es keine Freiheit; denn es steht zu befürchten, daß derselbe Monarch oder derselbe Senat tyrannische Gesetzte macht, um sie tyrannisch zu vollziehen. Es gibt ferner keine Freiheit, wenn die richterliche Gewalt nicht von der gesetzgebenden und vollziehenden getrennt ist.
Vergleichbare staatsphilosophische Ansätze finden sich bereits in Schriften der Antike. Die vor allem auf Aristoteles zurückzuführende Idee der Mischverfassung erwartet eine Machtbegrenzung und gegenseitige Kontrolle durch die Zusammenführung von Elementen unterschiedlicher Staatsformen. Der griechisch/römische Historiker, Staatsmann und Feldherr Polybios, der in seinem Werk „Historien" die Geschichte Roms von 264 bis 146 v.Chr. beschreibt, sieht den Aufstieg dieses Staates zum Weltreich in der römischen Verfassung begründet. Darin seien monarchische, aristokratische und demokratische Bestandteile in Form von Konsulat, Senat und Volksversammlung vereinigt. So finde jede politische Kraft ein Gegengewicht und alle Verfassungsorgane seien zur Kooperation gezwungen.
Der Reformator Johannes Calvin (1509 – 1564), juristisch gebildet und politisch erfahren, hielt die Verbindung von Aristokratie und Demokratie für die beste Staatsform. Auch bei ihm geht es darum, möglichen Machtmissbrauch der Regierenden – die er im Übrigen als Stellvertreter Gottes sieht – zu verhindern.
Calvinistisches Gedankengut trug maßgeblich zur Entstehung des Kongregationalismus bei. Dabei handelt es sich um eine puritanische Bewegung, die für Autonomie der einzelnen Kirchengemeinden eintrat. Eine Gruppe von Kongregationalisten, von der anglikanischen Kirche verfolgt, wanderte nach Nordamerika aus. Auf dem Schiff „Mayflower, das sie dorthin brachte, befanden sich auch Anglikaner mit dem gleichen Ziel, eine Kolonie in der neuen Welt zu gründen. Die wegen unterschiedlichen Glaubens verfeindeten Gruppen befürchteten aneinanderzugeraten und schlossen deshalb einen Vertrag, um das künftige Zusammenleben zu regeln. Dieser so genannte Mayflower-Vertrag sollte garantieren, dass für alle Bewohner der Kolonie die gleichen Gesetze gelten. Dazu übertrugen die Kongregationalisten das in ihren Kirchengemeinden praktizierte System der repräsentativen Demokratie auf die Regelung der weltlichen Angelegenheiten. So stand die Idee der Gewaltenteilung Pate, als 1620 auf dem Boden des heutigen US-Bundesstaates Massachusetts die englische Plymouth Colony gegründet wurde: Die aus „Freien
gebildete Generalversammlung fungierte als Legislative und Judikative, der Gouverneur und seine Assistenten als Exekutive. Andere Kolonien folgten diesem Beispiel indem sie die Verwaltung der weltlichen Angelegenheiten im Gemeinwesen nach dem Muster der kirchengemeindlichen Demokratie regelten. So beispielsweise die Massachusetts Bay Colony (1628), Rhode Island (1636) und Connecticut (1636).
Im Jahr 1776 erklärten die 13 britischen Kolonien ihre Unabhängigkeit. Das führte 1787 zur Gründung der Vereinigten Staaten von Amerika. So lange hatte es gedauert, bis eine Verfassung zustande kam. Man konnte dafür zwar auf die Ausführungen Lockes und Montesquieus und auch auf die Erfahrungen mit der praktizierten Gewaltenteilung in den Kolonien zurückgreifen, aber es bildeten sich unterschiedliche Vorstellungen heraus, wie die Macht zwischen der Union und ihren Gliedern ausbalanciert werden könne. Die „Zentralisten verfolgten mit ihrem Virginia-Plan das Ziel einer starken Bundesgewalt. Die „Föderalisten
hielten mit dem New-Jersey-Plan dagegen, der die einzelstaatlichen Souveränitäts-Ansprüche betonte. Man einigte sich auf dieses System: Der Kongress als Legislative besteht aus zwei Kammern, dem Senat und dem Repräsentantenhaus. Die von der Bevölkerung gewählten Parlamente der Einzelstaaten entsenden jeweils zwei Vertreter in den Senat. Das Repräsentantenhaus setzt sich aus direkt gewählten Vertretern der Einzelstaaten zusammen. Dabei entspricht die Zahl der zu wählenden Repräsentanten dem Anteil der Bevölkerung des jeweiligen Einzelstaats am Gesamtvolk. Auf dem Umweg über Wahlmänner der Einzelstaaten wählt das Volk den Präsidenten als Chef der Exekutive. Der oberste Gerichtshof, der Supreme Court, steht an der Spitze der Judikative. Seine Richter werden auf Anordnung des