Ich habe ein Buch geschrieben - Was nun?: Ein Ratgeber für Autoren
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Über dieses E-Book
Frieling beantwortet, ob man Schreiben lernen kann, was Urheberrecht bedeutet, wie man seinen Buchtitel schützt und was man zum Buchcover wissen muss.
Der Autor erklärt, wie man Exposé und Klappentext schreibt, und welche Vorteile der Einsatz von Lektoren und Korrektoren bietet. Er setzt sich damit auseinander, wie Verlage angesprochen werden können, ob Literaturagenten oder Dienstleister Sinn machen oder alles besser selbst gemacht werden sollte.
Wilhelm Ruprecht Frieling erklärt, wie ein professionelles Manuskript aussieht, ob und wann man ein Pseudonym benötigt, was Impressum, ISBN und Pflichtexemplare sind.
Schließlich spricht er darüber, wie man im Internet auftritt, ob Twitter, Facebook und Blogs bei der Bewerbung eines Buches helfen können und wie man erfolgreich mit Journalisten umgeht.
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Buchvorschau
Ich habe ein Buch geschrieben - Was nun? - Wilhelm Ruprecht Frieling
BUCH FERTIG WAS NUN?
Wie auch immer: Eines schönen Tages ist mein Buch fertig. Der letzte Satz ist geschrieben, der allerletzte Punkt gesetzt. Was für eine Arbeit liegt hinter mir! Mal bin ich im Schreibfluss schier ertrunken, dann wusste ich tagelang nicht weiter und habe mich durch Engpässe gequält. Mal wollte ich alles hinschmeißen, dann habe ich aber dennoch weitergemacht und eisern an meiner Geschichte gearbeitet. Ja, es war ein hartes Stück Arbeit und manchmal habe ich sogar gezweifelt, ob der Stoff der richtige ist. Aber das alles ist Schnee von gestern.
Jetzt heißt es erst mal kräftig durchatmen.
Der Abschluss eines Manuskriptes ist ein guter Grund dazu, es krachen zu lassen. Gönnen Sie sich etwas Gutes, holen Sie tief Luft und gewinnen Sie ein wenig Abstand. Schöpfen Sie Kraft! Sie werden sie brauchen. Denn Ihr Buch ist zwar fertig, das Manuskript liegt abgeschlossen auf dem Rechner, aber es stellt sich die Frage, wie es weitergeht. Oder haben Sie sich während des Schreibens genau überlegt, wie Ihr Buch zum Leser findet und was man alles dazu beisteuern muss?
Wer jetzt ehrlich mit »Nein« antwortet, dem hilft dieses Buch weiter, Fragen abzuklären und den richtigen Weg zu finden. Wie ich zu dieser Behauptung komme? – In 50 Berufsjahren als Verleger und Autor habe ich mehr als 10.000 Autoren geholfen, ihre Werke zu veröffentlichen. Außerdem habe ich inzwischen mehr als 40 Bücher selbst geschrieben, darunter ein halbes Dutzend Ratgeber für Autoren.
Henry M. Broder beurteilte mich im SPIEGEL: »Kein anderer Verleger hat so viele Autoren glücklich gemacht.« – Ich darf deshalb für mich in Anspruch nehmen, etwas von der Materie zu verstehen … und da ich Wissen gerne teile, informiere ich in diesem Buch über den Alltag im Umgang mit Manuskripten und verrate Tricks und Kniffe der Branche.
Mit dem Verfassen des Manuskriptes ist es nicht getan. Schwerer als das Verfassen ist das Verkaufen eines Manuskriptes.
Die Literaturgeschichte kennt eine Vielzahl von Namen, darunter inzwischen weltberühmte Schriftsteller, deren Werke von Verlagen abgelehnt wurden. Einige ließen die Veröffentlichung auf eigene Kosten besorgen und erreichten auf diesem Wege den Durchbruch. Johann Wolfgang von Goethe suchte 1769 für sein Frühwerk »Die Mitschuldigen« vergebens einen Verleger. Auch für den später Berühmtheit erlangenden »Götz von Berlichingen« wollte sich keine Hand rühren. Das Drama erschien 1773 in wenigen hundert Exemplaren. Der geschäftstüchtige Goethe zahlte, besorgte die Herausgabe privat und legte damit den Grundstein für seinen späteren Erfolg. Er ist damit der Ahnherr aller heutigen Selfpublisher.
Schiller schrieb von Weimar aus Bettelbriefe und versuchte, einen festen Stamm zahlender Leser für Veröffentlichungen zu gewinnen, die vorerst nur in seinem Kopf geschrieben waren. Er verschuldete sich bis zum wirtschaftlichen Ruin. Balzac, der Meister der Milieuschilderung, musste viel Geld für den Druck seiner Werke zusammentragen, die niemand herausgeben wollte – dazu gehört die »Comédie humaine« (»Die menschliche Komödie«).
Edgar Allan Poe, die Brontë-Schwestern, Marcel Proust, Friedrich Nietzsche und viele andere heute weltberühmte Autoren zahlten für die Herausgabe ihrer Werke. Sie sahen keine andere Chance, ihr Werk an den Leser zu bringen. Lew Tolstoi verkaufte sogar heimlich ein Landgut seiner Frau, um einen der berühmtesten Romane der Weltliteratur, »Krieg und Frieden«, herauszubringen.
In unseren Tagen ist es zum Glück kinderleicht, seine Werke selbst zu verlegen und an die Öffentlichkeit zu bringen. Doch mit dem Schreiben des Manuskriptes ist es nicht getan. Heute wie damals beginnt damit der eigentliche Stress …
WAS BEDEUTET URHEBERRECHT?
Urheberrecht ist ein an die Person des Schöpfers eines Kunstwerks, beispielsweise eines Manuskripts, gebundenes Recht. Es kann weder abgetreten, verkauft oder verschenkt werden, sondern ist untrennbar mit dem Urheber verbunden. Nach dem Tod des Urhebers geht der Anspruch an seine Erben über. Die Rechte sind 70 Jahre lang geschützt. Das bedeutet, dass in dieser Frist niemand den Text ohne Genehmigung der Rechteinhaber veröffentlichen darf.
Nach Ablauf der 70 Jahre werden Werke gemeinfrei. Dann kann jeder, der mag, die Texte publizieren. So sind beispielsweise die Werke von Goethe und Schiller gemeinfrei. Will man ein Gedicht von Goethe in einen Roman einbauen, dann ist das ohne Probleme möglich. Natürlich aber benennt man den alten Meister als Urheber.
Handelt es sich um eine Übersetzung, dann ist diese ebenfalls durch das Urheberrecht bis 70 Jahre nach dem Tod des jeweiligen Übersetzers geschützt. Beispiel: Eine aktuelle Shakespeare-Übersetzung ist geschützt, übersetzt man hingegen die Werke des vor 400 Jahren gestorbenen Briten selbst oder verwendet sie im Original, dann ist das statthaft.
Urheberrechte können nicht abgegeben werden.
Abgetreten werden hingegen Verwertungsrechte. Wird ein Verlagsvertrag geschlossen, dann erhält der Verlag sämtliche Verwertungsrechte an einem Text für einen festgelegten Zeitraum. In Verlagsverträgen werden die Rechte für Print und E-Book gesondert erwähnt. Es ist durchaus üblich, einen Vertrag für den Druck eines Buches abzuschließen, die E-Book-Rechte hingegen auszuklammern (weil man E-Books lieber selbst veröffentlicht).
Die Genehmigung zum klassischen Druck des Buches nennt man »Hauptrecht«. E-Book-Rechte sind »Nebenrechte«. Zu den Nebenrechten zählen auch Übersetzung sowie Verfilmung und Vertonung. Nebenrechte können ausdrücklich ausgenommen werden, alles ist Verhandlungssache. Verlage sind naturgemäß daran interessiert, sämtliche Rechte in die Hand zu bekommen, um eine möglichst hohe Wertschöpfung zu erzielen.
Ein junger Autor, der erstmalig einen Verlagsvertrag abschließt, hat eine schlechtere Verhandlungsposition als