Entdecken Sie Millionen von E-Books, Hörbüchern und vieles mehr mit einer kostenlosen Testversion

Nur $11.99/Monat nach der Testphase. Jederzeit kündbar.

Wirtschaftswissenschaften: 360 Grundbegriffe kurz erklärt
Wirtschaftswissenschaften: 360 Grundbegriffe kurz erklärt
Wirtschaftswissenschaften: 360 Grundbegriffe kurz erklärt
eBook140 Seiten1 Stunde

Wirtschaftswissenschaften: 360 Grundbegriffe kurz erklärt

Bewertung: 0 von 5 Sternen

()

Vorschau lesen

Über dieses E-Book

Welcher Berufstätige kennt das nicht: man ist in einer neuen Abteilung, einer neuen Position oder gar in einem neuen Unternehmen. Neue Aufgaben sind stets mit einer Vielzahl neuer Begriffe verbunden. Auszubildende müssen sich noch öfter mit neuen Bezeichnungen auseinandersetzen und diese verstehen. Auch Studierende werden Semester für Semester mit vielen Begriffen konfrontiert.

Was ist eine Allmende, was versteht man unter ex ante, einem meritorischen gut, oder dem Public Private Partnership und wofür steht eigentlich Humankapital?

Dieses kompakte Buch gibt einen Überblick über die wichtigsten Grundbegriffe des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften. Der Autor legt besonderen Wert darauf, dass die 360 Begriffe kurz und knapp erklärt werden. Das handliche Format erleichtert ein unbeschwertes Nachschlagen.

Weitere Themen der 360°-Reihe: Bankwirtschaft, Betriebswirtschaft, Controlling, Finanzierung, Finanzmarkt, Management, Marketing, Personalmanagement, Rechnungswesen, Unternehmensbewertung, Volkswirtschaft, Wirtschaftspolitik.
SpracheDeutsch
HerausgeberUVK Verlag
Erscheinungsdatum13. März 2017
ISBN9783739802954
Wirtschaftswissenschaften: 360 Grundbegriffe kurz erklärt

Mehr von Hans Geldern lesen

Ähnlich wie Wirtschaftswissenschaften

Ähnliche E-Books

Wirtschaft für Sie

Mehr anzeigen

Ähnliche Artikel

Rezensionen für Wirtschaftswissenschaften

Bewertung: 0 von 5 Sternen
0 Bewertungen

0 Bewertungen0 Rezensionen

Wie hat es Ihnen gefallen?

Zum Bewerten, tippen

Die Rezension muss mindestens 10 Wörter umfassen

    Buchvorschau

    Wirtschaftswissenschaften - Hans Geldern

    Zuschüsse

    0-9

    ■ 360-Grad-Feedback

    Umfangreiche Methode zur Beurteilung von Personen nach dem Prinzip der Multiperspektivität. Sie ergänzt die Einschätzung aus eigener Sicht um das Feedback des direkten Vorgesetzten und des höheren Managements (Top-Down-Ansatz), der Mitarbeiter und Teammitglieder (Bottom-Up-Ansatz), der Fachleute oder Führungskräfte der gleichen Stufe (Peer Reviews), internen oder externen Kunden, Lieferanten und anderen Geschäftspartnern.

    A

    ■ Abfindung

    Einmalige Geldleistung zur Ablösung von Ansprüchen, z.B. bei Kündigung gem. §§ 9 ff. KSchG oder Ausscheiden aus einem Unternehmen bzw. einem Arbeitsverhältnis. Gem. §§ 304 ff. AktG ist bei Abschluss eines Beherrschungs- oder Gewinnabführungsvertrages im Zusammenhang mit einem Unternehmenszusammenschluss eine angemessene Abfindung zu zahlen, um eine Benachteiligung außenstehender Aktionäre zu vermeiden. Gleiches gilt bei Betriebsänderungen gem. §§ 113 ff. BetrVG. Abfindungen werden auch häufig innerhalb von Sozialplänen (§§ 112 ff. BetrVG) vereinbart. Die Bemessung der Abfindung bei Ausscheiden aus einer Gesellschaft kann z.B. mittels der Barwertmethode erfolgen. Abfindungen sind für Arbeitnehmer gem. Sozialgesetzbuch bis zu bestimmten Beträgen steuerfrei.

    ■ Absatz

    Die Generierung von Umsatz im Unternehmen erfolgt durch den Absatz von mit Preisen versehenen Produkten und Dienstleistungen. Dieser erfolgt vom Produzenten bzw. einkaufenden Unternehmen zum Endkunden bzw. Wiederverkäufer (Handel) durch den Marktkanal. Unterschieden wird dabei zwischen direktem (Direktvertrieb) und indirektem Absatz (Vertrieb) mit Hilfe verschiedener Absatzmittler und Absatzhelfer in einem langen Marktkanal.

    ■ Absatzkanalbreite

    Die Breite eines Absatzkanals wird durch die Zahl verschiedener konkurrierender Unternehmen auf einer Distributionsstufe, insbesondere des Einzelhandels, determiniert.

    ■ Absentismus

    Absentismus bezeichnet Fehlzeiten, die nicht krankheitsbedingt, sondern infolge privater Probleme oder motivationaler Ursachen entstehen.

    ■ Abstract

    Hier handelt es sich um die inhaltliche Kurzzusammenfassung eines Textes, ohne eine Beurteilung seines wissenschaftlichen Wertes vorzunehmen.

    ■ Abtretung

    Hier handelt es sich um die Übertragung einer Forderung auf eine andere Person durch Rechtsgeschäft.

    ■ Agilität

    Agilität ist die Fähigkeit einer Organisation, flexibel, aktiv, anpassungsfähig und mit Initiative in Zeiten des Wandels und der Unsicherheit zu agieren.

    ■ Aktie

    Aktien sind Wertpapiere, die das Mitgliedschaftsrecht an einer Aktiengesellschaft (AG) verbriefen. Eine Aktie gewährt das Stimmrecht. Vorzugsaktien können als Aktie ohne Stimmrecht ausgegeben werden.

    ■ Aktiengesellschaft AG

    Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, an der sich die Gesellschafter (Aktionäre) durch Einzahlung auf das in Aktien zerlegte Grundkapital beteiligen. Für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haftet den Gläubigern nur das Gesellschaftsvermögen (§ 1 AktG). Die AG gilt auch dann als Handelsgewerbe, wenn der Gegenstand des Unternehmens nicht im Betrieb eines Handelsgewerbes besteht (§ 3 AktG). Die AG ist körperschaftlich organisiert und vom Bestand der Mitglieder unabhängig. Das Aktiengesetz ergänzend gelten die Bestimmungen über das Recht des rechtsfähigen Vereins. Der oder die Gründer müssen gegen Einlagen die Aktien übernehmen (§ 2 AktG) und die Satzung feststellen, die der notariellen Beurkundung bedarf (§ 23 AktG). Eine AG hat drei Organe:

    Vorstand (Unternehmensleitung),

    Aufsichtsrat (Überwachung der Geschäftsführung) und

    Hauptversammlung (Interessenvertretung der Aktionäre).

    ■ Aktienindex

    Der Aktienindex ist eine Kennziffer für die Wertentwicklung eines bestimmten Börsensegmentes. Er wird berechnet, indem ausgewählte Aktien entsprechend ihrem Gewicht aggregiert werden (vgl. dazu die Ermittlung des Deutschen Aktienindex → DAX).

    ■ Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB

    Um Geschäfte möglichst einheitlich, einfach und reibungslos abwickeln zu können, sind so genannte Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) entwickelt worden. Sie stellen standardisierte Vertragsbedingungen dar.

    ■ Allgemeine Theorie der technischen Entwicklung

    Pfeiffer und Ropohl als Begründer des Technology-Based-View-Ansatzes beschreiben und erklären mit ihren Modellen und Prämissen die Entstehung von Erfindungen und damit die technische Entwicklung:

    Pfeiffers Allgemeine Theorie der technischen Entwicklung beruht auf zwei grundlegenden Hypothesen: Die Hypothese von der Isomorphie des Prozesses der technischen Entwicklung und des Informationsgewinnungs- und Informationsübertragungsprozesses. Die Hypothese von der technischen Entwicklung als einen sozialen Prozess.

    Ropohl beschreibt und erklärt die technische Entwicklung mit Hilfe der Ontogenese und der Phylogenese technischer Sachsysteme.

    ■ Allmende

    Gemeingut: Eine bewegliche oder unbewegliche Sache, deren Nutzung jedem Mitglied einer Gemeinschaft gleichermaßen zusteht.

    ■ Allokation

    Hierbei handelt es sich um die Verteilung von Produktionsfaktoren bzw. Gütern auf alternative Verwendungs- oder Produktionszwecke, Produktionsstruktur einer Volkswirtschaft.

    ■ Ambivalenz

    Ambivalenz bezeichnet die nebeneinander bestehende Existenz von widersprüchlichen Haltungen, Gefühlen und Beurteilungen, die keine Entscheidung oder eindeutige Haltung zulässt.

    ■ Analogie

    Analogie bedeutet die Gleichheit von Verhältnissen oder auch Ähnlichkeit. Erstellt man eine Analogie, so überträgt man einen Sachverhalt auf eine andere Situation, wodurch ein gewisser Abstand zum Problem/Sachverhalt gewonnen wird und dadurch eine gewollte Verfremdung stattfindet.

    ■ Angebot

    Das Angebot bezeichnet die Bereitschaft eines wirtschaftlichen Akteurs, eine bestimmte Menge eines Gutes zu einem bestimmten Preis zu verkaufen. Im Normalfall nimmt die Bereitschaft, Mengeneinheiten des Gutes zu verkaufen, mit steigendem Preis zu.

    ■ Anleger

    Hierbei handelt es sich um potenzielle Käufer und Verkäufer von Wertpapieren, die für sich selbst und nicht für Dritte, wie z.B. Wertpapiermakler, handeln. Man unterscheidet Privatanleger und institutionelle Anleger. Zu letzteren zählt man gewöhnlich Kapitalanlagegesellschaften, Versicherungsunternehmen, Pensionsfonds, Stiftungen, mitunter aber auch Kreditinstitute.

    ■ Anleihe

    Die Anleihe ist ein verbriefter Kredit. Sie wird auch als Rente oder Obligation (Industrieobligation) bezeichnet. Im Englischen wird dafür der Begriff Bond verwendet.

    ■ Annuität

    Hierbei handelt es sich um einen gleichbleibenden Betrag des Kapitaldienstes im Zusammenhang mit der Zinszahlung und Tilgung eines Darlehens. Man spricht von einer Kreditbedienung bei konstanter Verzinsung der ausstehenden Verbindlichkeit. Die Annuität setzt sich zusammen aus einem Tilgungs- und einem Zinsanteil. Zu Beginn der Annuitätenzahlung ist der Tilgungsanteil gegenüber dem Zinsanteil geringer als gegen Ende der Annuitätentilgung. Grund dafür ist der sich mit jeder Tilgungsleistung verringernde Kreditbetrag, so dass ein immer kleiner werdender Betrag verzinst werden muss. Man spricht auch von der Methode der Effektivverzinsung.

    Gefällt Ihnen die Vorschau?
    Seite 1 von 1