"Ihre Eltern dachten, dass sie ein Junge wäre.": Transsexualität und Transgender in einer zweigeschlechtlichen Welt
Von Robin Bauer
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Über dieses E-Book
Transsexuelle, die von einem Geschlecht zum anderen wechseln, Transgenders, die zwischen den Geschlechtern leben, Intersexuelle, deren biologisches Geschlecht weder eindeutig Mann noch Frau entspricht: Robin Bauer stellt die Vielfalt von Transgender Identitäten und Lebensweisen vor und kritisiert die Vorstellung einer als natürlich aufgefassten Zweigeschlechtlichkeit. Es geht um das Wechselspiel von 'Betroffenen', Medizin und Psychiatrie, um die Formierung der Transgender-Bewegung und das schwierige Verhältnis selbst zu politisch aktiven Schwulen und Lesben.
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Queer Lectures
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Buchvorschau
"Ihre Eltern dachten, dass sie ein Junge wäre." - Robin Bauer
Queer Lectures
Heft 7
ROBIN BAUER
«IHRE ELTERN DACHTEN,
DASS SIE EIN JUNGE WÄRE.»
TRANSSEXUALITÄT UND TRANSGENDER IN EINER
ZWEIGESCHLECHTLICHEN WELT
Mit einem Vorwort von
Bodo Niendel
Herausgegeben von
Tatjana Eggeling
Männerschwarm Verlag
Hamburg 2009
VORWORT
Mit der Einführung des Transsexuellengesetzes (TSG) am 1.1.1981 wurden transsexuelle Menschen zum ersten Mal in Deutschland rechtlich anerkannt. Für Menschen, die ihre Geschlechtsidentität ihrem Körper angleichen wollten oder dies bereits getan hatten, war dies ein großer Fortschritt, waren sie nun doch nicht mehr nur Forschungsobjekt der Medizin oder Psychologie, sondern ein Rechtssubjekt.
Mit dem TSG wurde es möglich, einen anderen geschlechtlichen Vornamen anzunehmen und den Personenstand zu wechseln. Doch das Gesetz ist an erhebliche Hürden gebunden, wie ein kompliziertes Gutachtersystem mit Anwartszeiten, das für die Betroffenen mit erheblichen finanziellen Aufbürdungen verbunden ist.
Dem Wunsch nach rechtlicher Anerkennung steht der Wunsch der Angleichung des anatomischen Geschlechts an die gewünschte Geschlechtsidentität zuvor. Dieser Wunsch mag weit geschichtlich zurück reichen, doch er wurde erst mit dem Fortschritt der Medizin und den Möglichkeiten der Chirurgie von einem Wunsch zu einem Möglichkeitsrahmen. Ein Mitarbeiter Magnus Hirschfelds am Institut für Sexualwissenschaften, Felix Abraham, führte zu Beginn der 1930er Jahre die erste Geschlechtsangleichung von einem Mann zu einer Frau durch. Hiermit begann zugleich eine Diskussion, ob und wie Menschen sich diesem schweren körperlichen – in der Regel irreversiblen – Eingriff unterziehen dürfen.
Darüber hinaus entstand eine Irritation: Handelt es sich hier um Menschen die nicht homosexuell sein wollen, handelt es sich um Menschen, die außerhalb der Kategorie männlich und weiblich stehen, oder bestätigen diese Menschen mit ihrem eindeutigen Wunsch ein Geschlecht anzunehmen, dass es in der Gesellschaft eben nur zwei Geschlechter geben dürfe? Als der deutsche Bundestag 1980 über das TSG debattierte und das Gesetz schließlich verabschiedete, war dies nicht nur vom Wunsch getragen, diese Menschen rechtlich anzuerkennen, sondern die Zweigschlechtlichkeit sollte zugleich bestätigt werden. Denn ein Mensch, der sein Geschlecht angleicht, würde dann nicht in die Gefahr geraten, homosexuell zu werden. Hieran erkennt man, wie die gesellschaftliche Kategorie der zwei Geschlechter, die zugleich sexuell aufeinander bezogen seien (Hetrosexualität), normativ prägend bzw. wie konstituierend die «heterosexuelle Matrix» (Judith Butler) der Gesellschaft ist. Doch nicht wenige Transsexuelle gehen homosexuelle Beziehung ein.
Das TSG ist restriktiv, so mussten sich Menschen scheiden lassen, wenn sie eine Geschlechtsangleichung vollzogen und ihren neuen Personenstand rechtlich dokumentieren wollten. Dies hob das Bundesverfassungsgericht (BVG) am 27. Mai 2008 auf, nicht ohne auf das besondere Interesse des Staates am Fortbestand der Ehe (Art. 6 Abs. 1 des Grundgesetzes) zu verweisen. Pikanterweise ermöglichte es damit zum ersten Mal die Ehe zwischen zwei Menschen des gleichen Geschlechts – etwas, das homosexuellen Menschen in der Bundesrepublik verwehrt bleibt. Zuvor urteilte das BVG in fünf weiteren Punkten und stellte verfassungswidrige Elemente des TSG fest. Doch mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgericht vom Mai 2008 entstand Handlungsdruck, das Gericht setzte dem Gesetzgeber eine Frist bis zum 1.8. 2008, während der dieser die Verfassungskonformität herzustellen habe.
Während dieser Beitrag von Robin Bauer erscheint, wird der Bundestag voraussichtlich ein verändertes TSG beschließen. Unter Ausschluss der Betroffenen erarbeiteten Mitarbeiter im Bundesfamilienministerium ein neues TSG, welches lediglich die bisher angemahnten Verfassungsmängel berücksichtigt. Doch die von Transsexuellen immer wieder geäußerte Kritik an der unwürdigen Begutachtung, der Pflicht zur Unfruchtbarkeit beim Personenstandswechsel und der erheblichen Probleme bei der Finanzierung durch die Krankenkassen bleibt hiervon unberührt. Insbesondere die Pflicht zur Unfruchtbarkeit scheint den Gesetzgeber nicht zum Handeln anzuregen, obwohl auch hier ein verfassungsrechtlich problematischer Einschnitt in die Würde des Menschen und eine geschichtliche Vorbelastung vorliegt.
Dennoch wird der deutsche Bundestag das neue TSG voraussichtlich noch im Juni 2009 beschließen – gegen den ausdrücklichen Wunsch der Betroffenen