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Abgestempelt und ausgeliefert: Fürsorgeerziehung und Fremdunterbringung in Salzburg nach 1945. Mit einem Ausblick auf die Wende hin zur Sozialen Kinder- und Jugendarbeit von heute
Abgestempelt und ausgeliefert: Fürsorgeerziehung und Fremdunterbringung in Salzburg nach 1945. Mit einem Ausblick auf die Wende hin zur Sozialen Kinder- und Jugendarbeit von heute
Abgestempelt und ausgeliefert: Fürsorgeerziehung und Fremdunterbringung in Salzburg nach 1945. Mit einem Ausblick auf die Wende hin zur Sozialen Kinder- und Jugendarbeit von heute
eBook921 Seiten9 Stunden

Abgestempelt und ausgeliefert: Fürsorgeerziehung und Fremdunterbringung in Salzburg nach 1945. Mit einem Ausblick auf die Wende hin zur Sozialen Kinder- und Jugendarbeit von heute

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Über dieses E-Book

Ausgehend von den Stimmen der Betroffenen analysiert dieses Buch die Verantwortungskette hinter dem staatlichen System der österreichischen Fürsorge- und Heimerziehung nach 1945. Am Beispiel Salzburg werden das Zusammenwirken von Jugendämtern, heilpädagogischen Einrichtungen, Erziehungsheimen und Politik untersucht sowie der gesetzliche Rahmen und die gesellschaftlichen Haltungen, Normen, aber auch Problemlagen, die dem Handeln der AkteurInnen zugrunde lagen.

In den Blick genommen werden aber auch Gegendiskurse und alternative Entwürfe zur repressiven, vielfach menschenverachtenden Praxis des alten Systems, die sich ab den 1970er Jahren langsam zum Paradigmenwechsel einer Orientierung am "Wohle des Kindes" und seiner Rechte verdichten.

Die vorliegende Studie wurde von einem Team von HistorikerInnen erarbeitet. Abgeschlossene Geschichte ist ihr Thema jedoch nicht, weil tausende Betroffene von damals die Folgen von Ausgrenzung, Stigmatisierung, Demütigung, Gewalt, Missbrauch bis heute mit sich tragen und die gesellschaftliche Verantwortung für das erlittene Unrecht zu Recht einfordern.
SpracheDeutsch
HerausgeberStudienVerlag
Erscheinungsdatum14. Mai 2013
ISBN9783706557160
Abgestempelt und ausgeliefert: Fürsorgeerziehung und Fremdunterbringung in Salzburg nach 1945. Mit einem Ausblick auf die Wende hin zur Sozialen Kinder- und Jugendarbeit von heute
Autor

Ingrid Bauer

Ingrid Bauer, Zeit- und Kulturhistorikerin, war ao. Professorin an der Universität Salzburg und arbeitet jetzt als freie Autorin in Wien.

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    Buchvorschau

    Abgestempelt und ausgeliefert - Ingrid Bauer

    Literaturverzeichnis

    I.    Öffentliche Debatte, Forschungsauftrag, historische Studie – Eine Einleitung

    1.     Auch in Österreich: Ehemalige Heim- und Pflegekinder klagen an

    Physischer, seelischer und/oder sexueller Missbrauch im Bereich der Fürsorge für die Jugend fand, wie die schockierenden Vorwürfe, Berichte, Enthüllungen der letzten Jahre in immer neuen Wellen auch in Österreich gezeigt haben, „in allen geschlossenen Institutionen statt, wo zu große Nähe, zu große Verfügungsgewalt, aber mangelnde Kontrolle herrsch(t)en"¹.

    Das gilt zum einen für die außerfamiliäre Unterbringung von Kindern und Jugendlichen in staatlichen, privaten und kirchlichen Heimen, die bis in die 1970er Jahre hinein, manche länger, als Systeme struktureller Gewalt funktionierten. Gleichzeitig müsste für diesen Zeitraum aber auch die Problematik der Fremdunterbringung in Pflegefamilien viel stärker in die kritische Aufarbeitung einbezogen werden, weil dort – wie uns die Gespräche mit Betroffenen lehren – die oben skizzierten verhängnisvollen Rahmenbedingungen von zu großer Nähe, zu großer Verfügungsgewalt und mangelnder Kontrolle ebenso und in spezifischer Weise galten. Wie wir heute wissen, griffen die Behörden der Jugendwohlfahrt² zu diesen beiden Formen des „Instruments der Fremdunterbringung nicht nur im Fall von Vernachlässigung und Gefährdung, sondern ebenso als Maßnahme einer Ersatzerziehung „im Namen der Ordnung³.

    Kinder und Jugendliche, die „unter einer Fürsorgemaßnahme standen, wurden von der Gesellschaft lange „als ‚Täter‘ gesehen, weil sie – so die Argumentation – „schlecht in der Schule waren, weil sie aus schlechten sozialen Verhältnissen kamen, weil sie schlimm waren oder etwas angestellt haben."⁴ Diese Einschätzung, die sich erst spät änderte, verkannte die vielfältigen Wege und gleichzeitig die Mechanismen der sozialen Exklusion⁵, die zu Fürsorgeerziehung und Fremdunterbringung führten. Nicht zuletzt agierten die Behörden aus dem lange wenig reflektierten Selbstverständnis heraus, mit dem Herausnehmen von Kindern und Jugendlichen aus ihren eigenen Familien auf jeden Fall eine bessere Lösung bei der Hand zu haben als mit deren Verbleib im Herkunftssystem. Auf die heutigen, rechtlich verankerten Leitprinzipien „Wohl des Kindes, Einsatz des „gelindesten Mittels und möglichst lange Hilfe durch innerfamiliäre Stützungsangebote ist Jugendwohlfahrt nachhaltig erst seit den 1980er Jahren ausgerichtet.

    Wenn heute in der österreichischen Öffentlichkeit eine breite, empörte, kritisch reflektierende Debatte über die Mechanismen der Fürsorge- und Heimerziehung in der „langen Nachkriegszeit stattfindet, dann hat dies mit dem mutigen Schritt von Betroffenen zu tun, nach Jahrzehnten des Schweigens mit ihren traumatischen Erfahrungen nunmehr nachdrücklich in die Öffentlichkeit zu gehen und dabei ein zweifaches Hindernis zu durchbrechen: das einstige Stigma des „Heimkindes und „Fürsorgezöglings sowie jenes „Es wird dir niemand glauben, das ihnen früher im Heim oder auf dem Pflegeplatz immer wieder eingeprägt worden war.

    „Das brauchst du gar nicht erzählen, es wird dir niemand glauben … Die AutorInnen der vorliegenden Studie hörten dieses erinnerte Interdikt in vielen Interviews, die sie mit Betroffenen führten, und waren so wie andere, die unmittelbar in den Prozess der unterstützenden und kritischen Aufarbeitung eingebunden sind – in Anlaufstellen und Opferkommissionen Tätige, TherapeutInnen, WissenschafterInnen, JournalistInnen, Kinder- und JugendanwältInnen –, beeindruckt von der nun frei werdenden Entschlossenheit, sich zu artikulieren, und von der Zahl der Menschen, die das tun. Das liegt nicht zuletzt daran, dass, wie auch Barbara Helige, die Vorsitzende der „Wilhelminenberg-Kommission anmerkte, „vielen erstmals Glauben geschenkt worden ist"⁶. Der neue Mut zu sprechen und anzuklagen wurde also bestärkt durch eine neue Bereitschaft des Hinhörens und der öffentlichen Aufmerksamkeit für die verstörenden Zeugnisse von persönlichem Leid und zerstörtem Leben durch menschenverachtende Erziehungs- und Disziplinierungspraktiken, aber auch für die Anstrengungen der Betroffenen, trotz widrigster Umstände des Aufwachsens das spätere Leben zu meistern und „etwas anderes aus dem zu machen, was aus ihnen gemacht worden ist".⁷

    Für viele, und das kann nicht oft genug betont werden, ist das Erinnern und Erzählen aufwühlend, schmerzlich und mühevoll; und die Stimmen nicht weniger Betroffener fehlen gänzlich, weil sie mit den „Übergriffen gegen Leib und Seele"⁸, mit denen sie in Kindheit und Jugend konfrontiert waren, und deren gesundheitlichen, psychischen und sozialen Folgen nicht zu Rande kamen und einen frühen Tod fanden. Andere konnten Widerstandsressourcen mobilisieren und zeugen von der – als Resilienz diskutierten – Fähigkeit mancher Menschen, in schwierigsten Situationen Überlebenskräfte zu entwickeln.

    Um den Weg heraus aus der Exklusion und der Beschämung, die ihnen mit dem Status „Heimkind und „Fürsorgezögling zugemutet wurden, zu erleichtern, bedarf es jedoch insbesondere der lange verweigerten gesellschaftlichen Anerkennung, Würdigung und Entschädigung. Basis dafür ist der – noch keineswegs abgeschlossene – Verantwortung übernehmende Schritt, sich überhaupt erst einmal die Gesamtdimension von Unrecht bewusst zu machen, dem Kinder und Jugendliche als Folge von Maßnahmen der öffentlichen Jugendwohlfahrt ausgesetzt waren; das Ausmaß der gewaltförmigen Begleiterscheinungen damals gängiger Formen von Fremdunterbringung breit zu dokumentieren, in einer deutlichen und präzisen Sprache zu benennen und nicht mehr länger das zu tun, was dazu geführt hatte, dass Schutzbefohlenen in Heimen und Pflegefamilien so lange Gewalt angetan wurde – nämlich einen großen Teil der Wirklichkeit zu verharmlosen oder auszublenden.

    Im laufenden Gesamtprozess einer umfassenden Aufarbeitung der Fürsorge- und Heimerziehung ist daher – parallel zum ausführlichen und differenzierten Hören, Ernstnehmen und Dokumentieren der Stimmen der Betroffenen – die Frage nach den Ursachen und Erscheinungsformen von Heimerziehung als strukturellem System der Gewalt zur unbedingten Herausforderung geworden, vor allem jene nach der Verantwortungskette dahinter. Hier zeichnet sich ein vielfältiges Ineinandergreifen jener Kräfte ab, deren Zusammenwirken kürzlich in einer Tiroler Vorstudie pointiert als „Fürsorgeregime"¹⁰ charakterisiert wurde und dessen Mechanismen noch detailliert zu erforschen sind. Dabei geht es nicht nur um die Heime und Pflegeplätze selbst, sondern auch um die Einbeziehung der Behörden der Jugendwohlfahrt, um die heilpädagogischen und jugendpsychiatrischen Stationen, die Medizin, die Gerichte, die Politik.

    Aus eigener Erfahrung in einem Internat, und damit eigentlich in einem „Heim für Gute, in das Eltern ihre Kinder freiwillig schickten, verwies etwa der Schriftsteller Michael Amon – wie andere auch – auf zudem „viele Zuschauer, die wussten, „was in den Heimen läuft. (…) Die Drohung ‚Wenn Du nicht parierst, landest in Eggenburg!‘ war Erziehungsstandard der 1960er-Jahre. Die Verheißung des Paradieses war damit wohl nicht gemeint."¹¹ Lange und breit verteidigte kollektive Denk- und Verhaltensmuster wie „Gehorsamsanspruch und Strafe¹² waren und sind demnach als gesellschaftliche Rahmungen gleichfalls in den Blick zu nehmen. Konnten sich die einweisenden, beurteilenden und erziehenden „Gewalten¹³ mit „großen Teilen der Bevölkerung einig fühlen"¹⁴, und, das ist gleichfalls zu fragen, gab es – auf Alternativen verweisende – Gegendiskurse?

    Als das Land Salzburg im Sommer 2010 den Entschluss zur historischen Aufarbeitung des Themenkomplexes Heim- und Fürsorgeerziehung für das eigene Bundesland fasste, existierten hierzulande im Gegensatz zu anderen Bundesländern wie zum Beispiel Oberösterreich¹⁵ und Tirol¹⁶ noch keinerlei wissenschaftliche Vorarbeiten und die öffentliche Diskussion vor Ort war erst im Anfangsstadium. Parallel zu den Forschungen der vorliegenden Studie sind – wie allgemein bekannt – der wissenschaftliche wie der öffentliche Diskussionsprozess österreichweit deutlich vorangeschritten.

    An Dynamik gewann die Auseinandersetzung mit der Gesamtthematik seit dem Bekanntwerden krasser Misshandlungs- und Missbrauchsvorwürfe im Fall des Wiener Erziehungsheims Wilhelminenberg, über welche in den Medien erstmals im Oktober 2011¹⁷ – und in der Folge nicht mehr abreißend – ausführlich berichtet wurde. „Solche Schlagzeilen über den Heimskandal wie jetzt im Kurier¹⁸ hätten wir uns damals gewünscht, konstatierte Michael Genner, der 1968 als Vorstandsmitglied der Jugendorganisation Spartakus die österreichische „Heimkampagne mit in Bewegung gebracht hatte. „Unsere Aktionen stellten Öffentlichkeit her; wir schützten untergetauchte Heiminsassen und erreichten in manchen Fällen ihre Legalisierung. Aber der große Aufschrei der Medien blieb aus. Warum, lässt sich mit Genner fragen, hat „die bürgerliche Presse den Heimskandal erst vierzig Jahre später „entdeckt"?¹⁹

    Ein die Missstände aufgreifender Diskurs hatte zu dieser Zeit zwar vorwiegend im Rahmen einer Gegenöffentlichkeit stattgefunden, erreichte über junge kritische SozialarbeiterInnen, BewährungshelferInnen, FamilienrichterInnen, PsychologInnen oder PädagogInnen sehr wohl auch „das System und bereitete – wie sich am Fallbeispiel Salzburg zeigen lassen wird – jenen Paradigmenwechsel und jene konkreten Reformschritte vor, die in Abgrenzung zum damaligen Status Quo ab den 1970er Jahren langsam einsetzten. So brachte etwa eine frühe engagierte Salzburger Heimdiskussion 1976 die Errichtung eines fertig geplanten und bereits budgetierten öffentlichen Fürsorgeerziehungsheimes zu Fall. Der Wandel weg vom Primat einer Stabilisierung der gesellschaftlichen Ordnung, von Leitbildern des Überwachens, Disziplinierens und des erzieherischen Zwangs und heraus „aus der totalen Institution der geschlossenen Anstalten zu offenen Einrichtungen und zur lebensweltlich und alltagsorientierten Sozialpädagogik²⁰ des auslaufenden 20. und beginnenden 21. Jahrhunderts sollte, wie wir meinen, in einer umfassenden Analyse des Systems Heim- und Fürsorgeerziehung insgesamt seinen Platz haben: Zum einen als indirekter Beleg dafür, dass die Missstände sehr wohl zumindest in Ansätzen bewusst waren – begann man doch mit Neugestaltungen, etwa im Bereich der sozialpädagogischen Wohnformen, darauf zu reagieren –, aber auch als jene Folie, vor der wir heute mit geschärftem Bewusstsein die Vergangenheit kritisch in den Blick nehmen.

    Symptomatisch für die aktuelle Auseinandersetzung mit dieser Vergangenheit, die individuelles und institutionelles Fehlverhalten, Systemstrukturen, legitimierende Diskurse sowie die Erfahrungen der davon betroffenen Kinder und Jugendlichen erstmals wirklich zusammendenkt, ist, dass sich der Erkenntnisprozess nur in Schritten vollzieht. So tauchte in der ersten Hälfte des Februar 2012 in Zusammenhang mit dem Bekanntwerden fragwürdiger Medizinexperimente an Kindern – „Malaria-Kuren, Behandlung mit Röntgenstrahlen oder Tier-Medikamenten bei „Jähzorn, Bettnässen oder sexuellem Antrieb²¹ – eine noch über die bisherige Missbrauchs- und Misshandlungsdebatte hinausgehende Dimension auf, nämlich die einer, so die Vorsitzende der Wilhelminenberg-Kommission Barbara Helige, „leichten Verfügbarkeit von Heimkindern, weil bei diesen „möglicherweise die Kontrollfunktion der Familie, der Erziehungsberechtigten [hier müsste man auch die Jugendämter hinzufügen, Anm.] weniger stark ausgeprägt war. Helige ergänzte ihre Einschätzung um folgende Befürchtung: „Die schreckliche Vorstellung drängt sich auf, dass man bei Heimkindern sichtlich wenig Bedenken hatte – sei es bei Versuchen oder anderen medizinischen Behandlungen. Es scheint fast so, dass man den Eindruck hatte, dass es da nicht so schlimm ist. Das ist das Entsetzliche, was ich daraus schöpfe."²²

    Im Sommer 2012 rückte in Folge der Ergebnisse historischer Studien – auch der vorliegenden – sowie Anklagen von Betroffenen die Diskussion über Arbeitszwang in den Fokus der öffentlichen Aufmerksamkeit: Die Hinweise und wissenschaftlichen Bestätigungen verdichteten sich, dass erzwungene Arbeit nicht nur ein vorrangiges Erziehungsmittel war, sondern dass in Heimen mit der Arbeitskraft der Kinder und Jugendlichen „gewirtschaftet" wurde, intern wie durch Arbeitseinsätze außerhalb. Mit der Definition als pädagogische Maßnahme umgingen Heimleitungen wie Firmen, Institutionen und Private zudem die Sozialversicherungspflicht.²³ Zur selben Zeit gelangten, ebenfalls in Folge wissenschaftlicher Hinweise und Berichte von Betroffenen²⁴, auch Meldungen über psychische, physische und sexuelle Misshandlung sowie schwerste körperliche Arbeit von Pflegekindern an die Öffentlichkeit, wobei es vorerst vor allem Betroffene aus Wien waren, die Entschädigung für die auf weit entfernten ländlichen Pflegeplätzen erlittene Gewalt und Ausbeutung einforderten.²⁵ Die Problematik stellt sich, wie nicht nur im Verlauf der vorliegenden Studie deutlich wurde, jedoch massiv auch für Geschädigte aus anderen Bundesländern.

    Eine breite – wenn auch zwischen den Erregungskurven spektakulärer Schlagzeilen und kritisch-journalistischer Recherche schwankende – mediale Berichterstattung hat die Dynamik der Aufarbeitung nicht nur begleitet, sondern zweifelsohne auch intensiviert und etwa die Einrichtung von Anlaufstellen, Opferkommissionen sowie die Vergabe von Forschungssaufträgen seitens der politisch Verantwortlichen beschleunigt. Ein koordiniertes Verknüpfen der unterschiedlichen Stränge der Aufarbeitung – siehe dazu auch den folgenden Abschnitt – steht jedoch noch ebenso aus wie eine überzeugende und transparente Praxis der Entschädigung, die nicht ein die Opfer verwirrendes „entschädigungstechnisches Stückwerk"²⁶ bleibt.

    An dieser Stelle ist auch auf die mit 3. Oktober 2012 eingebrachte „Parlamentarische Bürgerinitiative betreffend die Wiedergutmachung des Unrechts in der Fürsorge- und Heimerziehung"²⁷ zu verweisen. Ihre EinbringerInnen – koordiniert durch den Verein „Victims Mission – sehen Staat und Gesellschaft in einer umfassenden Verpflichtung zur Entschädigung der Einzelschicksale und gehen in mehrfacher Hinsicht vom Vorliegen einer Bundeskompetenz aus: „Da die Unrechtshandlungen, um die es in der vorliegenden Initiative geht, vielfach in Form von strafbaren Körperverletzungen oder Gesundheitsschädigungen erfolgten, betrifft deren Wiedergutmachung die Rechtsmaterie des Verbrechensopfergesetzes.²⁸ Durch das VOG geregelte Ansprüche auf Entschädigung scheitern für ehemalige Insassen von Fürsorge- und Erziehungseinrichtungen jedoch fast immer an den Verjährungsfristen, deren Neuregelung nunmehr angestrebt wird, mit folgender Argumentation:

    „Nach der Entlassung aus der Fürsorge- und Heimerziehung sind die Opfer vielfach nicht in der Lage, ihre rechtlichen Möglichkeiten nach dem VOG wahrzunehmen. Abgesehen davon, dass sie mangels öffentlicher Hinweise auf die darin enthaltenen Entschädigungsmöglichkeiten keine Ahnung davon haben, sind sie meist auch nicht in der Lage über das ihnen widerfahrene Unrecht zu sprechen, insbesondere wenn es um sexuelle Gewalt geht. Traumabedingte Verdrängungen, Scham und Schuldgefühle und die Erfahrung, dass man ihnen nicht glaubt, verschließen ihnen den Mund. Wenn sie dann nach Jahren mit Hilfe psychotherapeutischer Behandlung oder anwaltlicher Beratung den Entschluss fassen, den Schaden geltend zu machen, den sie durch ihre Misshandlung in der Fürsorge- und Heimerziehung erlitten haben, müssen sie erleben, dass sie für die Jahre, in denen sie als Traumatisierte und Invaliden dahinvegetierten, nichts mehr bekommen, weil die Fristen abgelaufen sind. Um dies zu vermeiden soll in § 10 Abs. 1 VOG nach dem 2. Satz eingefügt werden, dass die Fristen solange nicht laufen, solange die ehemaligen Heiminsassen nicht auf die Möglichkeit von Entschädigungsansprüchen nach dem VOG hingewiesen wurden."²⁹

    Zudem wird empfohlen, auch „die finanzielle Wiedergutmachung für unbezahlte Zwangsarbeit in das Opferentschädigungsverfahren nach VOG zu integrieren und dabei festzulegen, dass sich die Entschädigungsleistung auf alle Arbeiten bezieht, die Insassen von Fürsorge- und Erziehungsheimen durchführen mussten: Zum einen auf jene „für das eigene Haus (…), die normalerweise gewerbsmäßig ausgeübt werden, z. B. Reinigungsarbeiten, Arbeiten in der Waschküche, Arbeiten in der Landwirtschaft. Außerdem arbeiteten die Kinder (…) z. T. außer Haus für Dritte, ohne dass sie den dafür bezahlten Lohn erhielten. Bei sozialversicherungspflichtigen Arbeiten seien „auch Ausfallzeiten der Sozialversicherung auszugleichen".³⁰

    Die Bürgerinitiative „Wiedergutmachung des Unrechts in der Fürsorge- und Heimerziehung", in deren Rahmen man auch Unterstützungserklärungen für die Anliegen sammelte, wurde am 27. November 2012 im Petitionsausschuss des Parlaments behandelt, der die Einholung von Stellungnahmen des Justiz-, des Finanz- und des Sozialministeriums beschloss.³¹

    Die Schilderungen ehemaliger Fürsorge- und Heimkinder über erlittene Demütigungen, Misshandlungen und Missbrauch, die Flut gravierender Vorwürfe – in beinahe allen westeuropäischen Ländern, einschließlich Österreich – erschütterten, so der Kinder- und Jugendanwalt des Bundes Edward Filler, „wie ein Paukenschlag"³². Derart viele Betroffene durchbrachen das Schweigen – allein in Österreich waren es bislang an die 3500 Menschen³³ –, dass EntscheidungsträgerInnen sie nicht länger ignorieren konnten. Am 18. Dezember 2012 gingen in Wien ehemalige Betroffene der kirchlichen und staatlichen Befürsorgung gemeinsam an die Öffentlichkeit, um noch deutlicher auf die Problematik aufmerksam zu machen: Ihre Initiative „Heimkinder-Aktiv-Community" organisierte eine Demonstration und Kundgebung vor dem Parlament.³⁴

    2.   Wille zur Aufarbeitung: Anlaufstellen, Opferkommissionen, Forschungsaufträge

    Ein Überblick über den Prozess der aufarbeitenden Auseinandersetzung mit dem, was im öffentlichen Diskurs häufig als „dunkles Kapitel der Fürsorge- und Heimerziehung firmiert, fällt für Österreich derzeit schwer. Die Aktivitäten der Erforschung wie Entschädigung verlaufen wenig koordiniert. Von „Wildwuchs³⁵ ist insbesondere hinsichtlich der kirchlichen und öffentlichen Entschädigungskommissionen und -strategien zu sprechen. Es schien daher sinnvoll, nicht zuletzt zur Einordnung der vorliegenden Studie, den aktuellen Stand des Willens zur forschenden und entschädigenden Aufarbeitung zu recherchieren und im Überblick zu dokumentieren. Da die von uns bei allen österreichischen Opferkommissionen und Anlaufstellen angefragten Informationen zum Teil nur lückenhaft oder gar nicht eintrafen, griffen wir für den folgenden Überblick auch auf die Informationen offizieller Homepages und auf Presseinformationen politischer VerantwortungsträgerInnen zurück.

    Zunächst wird jedoch kurz und vergleichend auf Deutschland Bezug genommen, von wo aus die kritische Auseinandersetzung mit dem Themenkomplex Fürsorge- und Heimerziehung mit Verspätung auf die österreichische Tagesordnung kam. Dort hatten das Buch des Spiegel-Journalisten Peter Wensierski „Schläge im Namen des Herrn"³⁶ (2006) – und zuvor schon die deutsche Fassung des in Cannes ausgezeichneten irischen Films „Die unbarmherzigen Schwestern (2003) – das Schicksal von Heimkindern verstärkt in das öffentliche Bewusstsein gerückt. Ehemalige Heimkinder berichteten seitdem in den Medien über Misshandlungen, sexuelle Gewalt, erzwungene Arbeit. Früher als in Österreich setzte in Deutschland eine breite öffentliche Debatte über Gewalt und Missbrauch in kirchlichen und staatlichen Erziehungsheimen ein. „Mit dem Rückenwind der öffentlichen Empörung (Manfred Kappeler) erreichten die Netzwerke ehemaliger Heimkinder eine Befassung des Petitionsausschusses des deutschen Bundestages, dessen Bericht schließlich im Dezember 2008 einen Beschluss des Plenums des Bundestages zur Einrichtung eines Runden Tisches, „Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren (RTH), nach sich zog, der unter der Leitung der Grünenpolitikerin Antje Vollmer „Licht in dieses dunkle Kapitel der Bundesrepublik (Bundestagspräsident Norbert Lammert) bringen sollte.³⁷ In seinem dem Bundestag vorgelegten Abschlussbericht (2010) gelangte der RTH unter der Überschrift „Leid und Unrecht" zu dem – rückblickend gesehen sehr vorsichtig wirkenden, auch angesichts der in der Zwischenzeit vorliegenden Forschungsergebnisse – Resümee,

    „dass insbesondere in den 50er und 60er Jahren auch unter Anerkennung und Berücksichtigung der damals herrschenden Erziehungs- und Wertevorstellungen in den Einrichtungen der kommunalen Erziehungshilfe, der Fürsorgeerziehung und der Freiwilligen Erziehungshilfe jungen Menschen Leid und Unrecht widerfahren ist. Nach den vorliegenden Erkenntnissen hat er Zweifel daran, dass diese Missstände ausschließlich in individueller Verantwortung Einzelner mit der pädagogischen Arbeit beauftragter Personen zurückzuführen ist. Vielmehr erhärtet sich der Eindruck, dass das ‚System Heimerziehung‘ große Mängel sowohl in fachlicher wie auch in aufsichtlicher Hinsicht aufwies."³⁸

    Der öffentlichen Anerkennung des von damaligen Heimkindern erlittenen Leids und Unrechts folgte allerdings, wie von ExpertInnen und Betroffenen gleichermaßen vehement kritisiert wurde, keine adäquate Entschädigung der Opfer, vor allem aber keine Berücksichtigung sogenannter „Folgeschäden durch zerstörte „Lebenschancen wie „unzureichende(r) Schul- und Berufsbildung, dadurch geringes Einkommen und niedrige Altersrente und in sehr vielen Fällen frühe Erwerbsunfähigkeit".³⁹ Nachteilig für die Durchsetzung der Interessen früherer Heimkinder erwies es sich auch, dass ihre Anliegen ganz im Schatten der zu Beginn des Jahres 2010 an katholischen Internatsschulen sowie an der reformpädagogischen Odenwaldschule aufgedeckten sexuellen Gewalt standen, der mehr Aufmerksamkeit gewidmet wurde, weil diese Opfer, so die Kritik, im Gegensatz zur sozialen Herkunft von Heimkindern vor allem aus bürgerlichen Familien kamen. „Es klingt fast zynisch, so Manfred Kappeler, „aber tatsächlich hatte das Leiden der Opfer von sexueller Gewalt in Internatsschulen dem den Heimkindern zugefügten Unrecht und Leid ‚den Rang abgelaufen‘.⁴⁰ Immerhin setzten einige deutsche Bundesländer wie etwa Niedersachsen, Nordrheinwestfalen und Berlin im Windschatten des RTH Initiativen zur Aufarbeitung der eigenen Verantwortung im Bereich der Heimerziehung.⁴¹ Die aktuelle Debatte veranlasste nicht zuletzt auch kirchliche Trägerinstitutionen der Jugendwohlfahrt, sich der Geschichte der konfessionellen Heimerziehung zu widmen.⁴²

    Auch in Österreich, wo sich die Diskussion über Gewalt und Missbrauch in der Heimerziehung mit einiger Verzögerung zunächst über schriftliche Erlebnisberichte ehemaliger Heimzöglinge konkretisierte,⁴³ waren es schließlich vor allem Enthüllungen sexueller Missbrauchsfälle innerhalb der katholischen Kirche, welche den Stein ins Rollen brachten.

    Die Etablierung der „Unabhängigen Opferschutzanwaltschaft und -kommission („Klasnic-Kommission) durch die Katholische Kirche Österreichs Anfang 2010, die sich mit massiven Anschuldigungen zahlreicher Opfer von Missbrauch und Gewalt in kirchlichen Institutionen konfrontiert sah, gilt als ein Wendepunkt im öffentlichen Umgang mit institutioneller Gewalt und Missbrauch im Bereich von Heimerziehung in Österreich.⁴⁴ Die von der vormaligen Landeshauptfrau der Steiermark, Waltraud Klasnic, geleitete Kommission nahm ihre Tätigkeit in engem Verbund mit den gleichzeitig in allen Diözesen etablierten kirchlichen Ombudsstellen im April 2010 auf. Insgesamt wurden innerhalb der ersten beiden Jahre ihrer Tätigkeit (bis Anfang April 2012) 1244 Meldungen (915 männlich, 329 weiblich) an die Unabhängige Opferschutzanwaltschaft herangetragen, wovon 1129 Gewalt und Missbrauch in Einrichtungen der katholischen Kirche in Österreich zuzuordnen waren. Bis April 2012 gelangten 632 Beschwerdefälle zu einer Entscheidung, wobei lediglich in 19 Fällen keine finanzielle Entschädigung oder Therapieleistung zugesprochen wurde. In Summe wurden acht Millionen Euro an finanziellen Hilfen und ca. 23.500 Stunden an Therapieleistungen bewilligt. Die meisten Betroffenen-Meldungen langten – so die Homepage der Unabhängigen Opferschutzanwaltschaft und -kommission⁴⁵ – aus Oberösterreich (239), Tirol (237) und Wien (186) ein, aus Salzburg dagegen nur 70. Nach eigenen Angaben der Ombudsstelle für Opfer von Gewalt und sexuellem Missbrauch in der Kirche im Bundesland Salzburg gingen hingegen bis November 2012 insgesamt 116 Meldungen ein.⁴⁶

    Eine wissenschaftliche Begleitforschung zur Tätigkeit der „Unabhängigen Opferschutz-Kommission in historischer Perspektive existiert nicht. Seit September 2011 wird die Arbeit der Kommission allerdings durch das vom Jubiläumsfonds der Nationalbank finanzierte Projekt „Psychotraumatologische Fragestellungen zu sexuellem Missbrauch und Gewalt in der katholischen Kirche unter der wissenschaftlichen Leitung von Brigitte Lueger-Schuster (Universität Wien) ergänzt, wobei es Ziel des Forschungsprojekts ist, die psychischen Auswirkungen des Missbrauchs, „die oft bis heute nachwirkenden Traumata, zu dokumentieren und „einen Beitrag zur Gewaltprävention zu leisten sowie spezielle Betreuungsangebote zu entwickeln.⁴⁷

    Neben der Katholischen Kirche sah sich vor allem die Gemeinde Wien mit massiven Vorwürfen über Gewalt und Missbrauch in den von ihr betriebenen Erziehungsheimen und Institutionen konfrontiert. Nach Bekanntwerden der ersten Anschuldigungen begann im März 2010 die Aufarbeitung dieses – so die Formulierung auf der Homepage der Stadt Wien – „dunklen Kapitels der Wiener Jugendwohlfahrt" mit der Einrichtung einer Anlaufstelle für Gewaltopfer. Mit der Betreuung der Betroffenen sowie der Abwicklung der Entschädigungen wurde im Oktober desselben Jahres die Opferschutzeinrichtung Weisser Ring betraut, in deren Rahmen sich unter Leitung des Präsidenten des Weissen Rings, Udo Jesionek, ein unabhängiges Expertengremium konstituierte, dessen Aufgabe die Entscheidung über Entschädigungsleistungen ist.⁴⁸

    Bis Mai 2012 meldeten sich bei der Wiener Anlaufstelle des Weissen Rings 1340 Personen. Von den insgesamt 990 in die Zuständigkeit des Landes Wien fallenden Beschwerdefällen wurden für 733 Personen Anerkennungsleistungen bzw. für 493 Betroffene psychotherapeutische Unterstützung bewilligt. Davon sind 59 Prozent Männer und 41 Prozent Frauen. Insgesamt stellte die Stadt Wien bis zu diesem Zeitpunkt 17,1 Millionen Euro für die Entschädigung der Opfer bzw. deren psychotherapeutische Behandlung zur Verfügung.⁴⁹

    Fast zeitgleich mit dem Expertengremium des Weissen Rings nahm eine HistorikerInnen-Kommission unter der wissenschaftlichen Leitung von Reinhard Sieder (Universität Wien) die Arbeit mit dem Auftrag auf, „jene Erziehungskonzepte, Organisationsstrukturen und alltäglichen Praktiken bis zur Heimreform 2000 zu untersuchen, „die Misshandlungen von Kindern und Jugendlichen ermöglichten. Der Endbericht der HistorikerInnen-Kommission, der auf zahlreichen Interviews mit Betroffenen basiert, wurde im Juni 2012 unter dem Titel „Gewalt gegen Kinder in Erziehungsheimen der Stadt Wien" der Öffentlichkeit präsentiert und im Herbst 2012 auch in Buchform publiziert.⁵⁰ Nach dem Bekanntwerden von Betroffenenberichten über die von ihnen auf burgenländischen und südsteirischen Pflegeplätzen erlittene Gewalt und Ausbeutung⁵¹ wurde von der Stadt Wien – in erster offizieller Kenntnisnahme der Tragweite auch der Schicksale von Pflegekindern – eine Studie, „Lebenswelt der Pflegekinder in der Wiener Nachkriegszeit 1955–1970", in Auftrag gegeben; sie wird vom Kompetenzzentrum für Soziale Arbeit der Fachhochschule Campus Wien durchgeführt und soll bis Juni 2013 abgeschlossen sein.

    Bereits im Dezember 2011 hatte das Land Wien, nachdem – wie schon erwähnt – Berichte von Betroffenen über Vorfälle im Erziehungsheim Wilhelminenberg an die Öffentlichkeit gelangt waren, welche die bis dahin bekannte Dimension von Gewalt und Missbrauch übertrafen, eine gesonderte Sachverständigenkommission zur Untersuchung der Vorwürfe eingesetzt. Die unter der Leitung der Präsidentin der Österreichischen Liga für Menschenrechte und ehemaligen Präsidentin der Richtervereinigung Dr. Babara Helige stehende „Untersuchungskommission Wilhelminenberg", der unter anderem auch der Linzer Historiker Michael John angehört, nahm ihre Tätigkeit im Januar 2012 auf, legte bis November 2012 drei Zwischenberichte vor und wird ihren Endbericht bis Mai 2013 fertiggestellt haben.⁵²

    Unabhängig von den oben erwähnten Initiativen erfolgte im März 2012 die Einsetzung einer Expertenkommission unter der Leitung des Wiener Historikers Gernot Heiss, welche die Vorgänge an der Wiener psychiatrischen Universitätsklinik („Klinik Hoff") untersuchen soll, wo, wie schon erwähnt, in den 1960er Jahren zweifelhafte Therapien und medizinische Versuche mit Malaria-Erregern an Wiener Heimkindern durchgeführt wurden.⁵³ Die Kommission konnte ihre Tätigkeit bislang aber nicht aufnehmen, da die Finanzierung noch nicht gesichert ist (Stand November 2012).⁵⁴

    Auch außerhalb Wiens erfolgte ab dem Frühjahr 2010 die Einrichtung von Anlaufstellen und Opferschutzkommissionen für Betroffene von Missbrauch und Gewalt in all jenen Institutionen, die im unmittelbaren Verantwortungsbereich der Jugendwohlfahrtsbehörden der Bundesländer gelegen waren. Die Initiativen waren allerdings nicht akkordiert,⁵⁵ so dass das Prozedere nur bedingt vergleichbar ist, was zum Teil auch auf den in historischer Perspektive unterschiedlichen Stellenwert von Heimerziehung im Jugendwohlfahrtswesen der einzelnen Bundesländer zurückzuführen ist.

    In Tirol, das Standort zahlreicher Erziehungsheime war, wurden die Missstände in der Heimerziehung vergangener Jahrzehnte zunächst vor allem vom Historiker Horst Schreiber thematisiert,⁵⁶ der zum einen schon früh darauf aufmerksam machte, dass nicht nur Einrichtungen im kirchlichen Einflussbereich, sondern auch öffentliche Heime davon betroffen waren. Mit seiner umfangreichen Dokumentation der Stimmen der Betroffenen setzte er wesentliche Impulse für eine öffentliche Diskussion weit über Tirol hinaus. Fast gleichzeitig nahm die Anlaufstelle für Opferschutz des Landes Tirol, die der Kinder- und Jugendanwaltschaft Tirol angeschlossen ist, ihre Tätigkeit im Frühjahr 2010 auf.⁵⁷ Im Zeitraum von 22. März 2010 bis 31. Dezember 2011 brachten 295 Menschen Beschwerden gegen Tiroler Institutionen vor, wovon sich 179 Beschwerden auf die sechs Landeseinrichtungen Kleinvolderberg, Mariathal/Kramsach, St. Martin/Schwaz, die Kinderheime Arzl und Axams sowie auf die von Dr. Nowak-Vogl geleitete Kinderpsychiatrische Beobachtungsstation bezogen. Bis August 2012 wurden von der Tiroler Landesregierung in 166 Einzelfällen über 1,7 Millionen Euro an Entschädigungen ausbezahlt.⁵⁸ Darunter befinden sich neun Betroffene aus Salzburg.⁵⁹

    Auch im benachbarten Vorarlberg wurde eine Opferschutzstelle des Landes für Gewaltopfer in öffentlichen und privaten Einrichtungen geschaffen, die ihre Tätigkeit im Mai 2010 im institutionellen Rahmen der Kinder- und Jugendanwaltschaft aufnahm. Bis Oktober 2012 langten bei ihr 207 Meldungen ein, wovon bis zu diesem Zeitpunkt 108 Personen (101 Männer und 7 Frauen) Entschädigungszahlungen im Gesamtausmaß von 1,076.000 Euro erhalten hatten. Weitere 26 Personen erhielten Unterstützung in Form einer Psychotherapie. Allein 86 der unterstützten Betroffenen waren ehemalige Heiminsassen des Landeserziehungsheims Jagdberg.⁶⁰

    Im Anschluss an die öffentliche Debatte um Gewalt in den Erziehungsheimen beider Länder gaben die Landesregierungen von Tirol und Vorarlberg im Juli 2011 – „eine Anregung der Steuerungsgruppe ‚Opferschutz‘ aufnehmend – die Erstellung einer Vorstudie zur „Geschichte der Erziehungsheime respektive der Heimerziehung in Tirol und Vorarlberg der 2. Republik in Auftrag, die im Juli 2012 präsentiert wurde.⁶¹ Dieser Bericht liefert einen ersten Einblick in den Forschungsstand, die Rechtsgrundlagen des Fürsorgewesens und recherchiert Quellen, die für eine weitere Erforschung und Aufarbeitung zur Verfügung stehen, wobei der Fokus vor allem auf die institutionelle Geschichte der einzelnen Heime sowie der Psychiatrischen Kinderbeobachtungsstation der Universität Innsbruck gerichtet wurde. Die Entscheidung über die in der Vorstudie vorgeschlagenen Folgeprojekte zu einzelnen Institutionen steht derzeit (November 2012) noch aus.⁶²

    Tirol war zudem das erste Bundesland, das offiziell und öffentlich Verantwortung für Missbrauch an Kindern und Jugendlichen in Landeseinrichtungen übernahm. Schon am 15. August 2010 hatte der Landeshauptmann „lückenlose Aufklärung versprochen, Entschädigungsleistungen angekündigt und die Opfer um Verzeihung für erlittene körperliche und seelische Gewalt gebeten. Eine „Entschuldigung sei nicht passend, „weil sich das Land nicht von Schuld freimachen wolle". Die Tiroler Vorgangsweise wurde in den Medien breit kommentiert⁶³ – auch im Sinne einer notwendigen Vorbildwirkung für Bundesländer, wo man noch „mit Wegschauen und Verdrängen reagiere: „Dem Rest Österreichs würde es nicht schlecht anstehen, sich ein Beispiel zu nehmen. Und rasch einen Prozess der Vertirolerung einzuleiten, hieß es dazu etwa in der Tageszeitung „Die Presse".⁶⁴

    In Niederösterreich wurde im Mai 2010 im Rahmen der Kinder- und Jugendanwaltschaft eine „anonyme, vertrauliche und kostenlose Erstanlaufstelle für Menschen eingerichtet, die in ihrer Kindheit in Einrichtungen des Landes NÖ (…) Opfer von (sexueller) Gewalt" geworden waren. Die Untersuchung der Beschwerdefälle wurde einem Beirat sowie einer Opferschutzkommission übertragen, die ihre Tätigkeit im Jänner 2011 aufnahmen.⁶⁵ In einem ersten, Ende 2011 von der ressortzuständigen Landesrätin Karin Scheele veröffentlichen Bericht wurden „84 Fälle von Pflichtverletzung, körperlicher und seelischer Gewalt sowie sexuellen Misshandlungen" angeführt. In 23 Fällen waren die Untersuchungen zu diesem Zeitpunkt bereits abgeschlossen und den Betroffenen 315.000 Euro an Entschädigungszahlungen und 1300 Therapieeinheiten zugesprochen worden.⁶⁶

    In Oberösterreich begann die Auseinandersetzung mit dem Komplex Heimerziehung bereits im Jahr 2006, als Michael John und Wolfgang Reder anlässlich des 50-jährigen Bestehens des sozialpädagogischen Jugendheimes Wegscheid eine Ausstellung gestalteten, in der – ebenso wie in einer Begleitpublikation – die Vergangenheit dieser Institution als Landesfürsorgeheim rund um die Themen „Ordnung, Gesellschaft, Integration und Jugend" aufbereitet wurde.⁶⁷ Obwohl schon damals die Missstände in diesem als „hart geltenden Erziehungsheim thematisiert wurden, setzte die Aufarbeitung von Gewalt und Missbrauch in der Jugendwohlfahrt hier ebenfalls erst im Zuge der österreichweiten Kampagne im Juni 2010 ein, als das Land Oberösterreich bei der Kinder- und Jugendanwaltschaft eine Unabhängige Opferschutzstelle einrichtete, bei der sich bis zum Januar 2012 147 Betroffene meldeten.⁶⁸ Von diesen wurde allerdings ein Teil an die für sie zuständigen Stellen (Kommissionen bzw. Opferschutzstellen anderer Bundesländer und der katholischen Kirche) weitergeleitet. Einschließlich der bis Juni 2012 eingelangten weiteren 35 Beschwerdefälle wurden von der im Oktober 2010 eingerichteten Opferschutz-Kommission 1,5 Millionen Euro an „finanziellen Gesten, Therapien, Nachkäufen von Pensionsversicherungszeiten etc. geleistet, womit es bis Juni 2012 in insgesamt 126 Fällen zu einer Auszahlung kam.⁶⁹

    Neben der Tätigkeit der Opferschutz-Kommission wurde eine wissenschaftliche Aufarbeitung der Geschichte des oberösterreichischen Jugendfürsorgewesens seit dem Zweiten Weltkrieg in Auftrag gegeben. Dieses Projekt wird von den Historikern Michael John (Universität Linz) und Dieter-Anton Binder (Universität Graz) in Verbindung mit dem oberösterreichischen Landesarchiv durchgeführt und ist derzeit noch im Gange.

    In der Steiermark erfolgte die Einrichtung einer unabhängigen Anlaufstelle für Opfer sexuellen Missbrauchs in Landeseinrichtungen erst im März 2011, wobei diese Funktion von dem bereits existierenden Gewaltschutzzentrum des Landes übernommen wurde.⁷⁰ Die mit der Untersuchung der einzelnen Fälle beauftragte Opferschutz-Kommission nahm ihre Tätigkeit im Juli 2011 auf.⁷¹ Bis Oktober 2012 meldeten sich 103 Personen bei der Anlaufstelle, wovon 64 Fälle der Opferschutz-Kommission zur weiteren Entscheidung vorgelegt wurden. Für 43 Betroffene wurden in weiterer Folge eine finanzielle Entschädigung und/oder die Übernahme von Therapiekosten in der Gesamthöhe von 342.500 Euro geleistet. Ein großer Teil der Beschwerden bezog sich auf das Landeserziehungsheim Hartberg.⁷²

    Wie in anderen Bundesländern fungiert im Burgenland die Kinder- und Jugendanwaltschaft als „Anlaufstelle auch für Opfer von länger zurückliegenden Missbrauchshandlungen und andere Gewalttaten in öffentlichen, nicht kirchlichen Einrichtungen".⁷³ Bis November 2012 gab es 39 Meldungen von Betroffenen⁷⁴, Informationen über eingeleitete Entschädigungsleistungen liegen uns nicht vor.

    In Kärnten existiert hingegen weder eine Anlaufstelle für ehemalige Heimkinder noch eine Opferschutz-Kommission. Allerdings wurden in den vergangenen Jahren bereits 43 Personen entschädigt, die vom früheren Primarius der heilpädagogischen Abteilung am Landeskrankenhaus Klagenfurt, Franz Wurst, missbraucht worden waren.⁷⁵

    Die Salzburger „Anlaufstelle für Gewalt- und Missbrauchsopfer nahm ihre Tätigkeit bereits Anfang September 2010 im Rahmen des „Zentrums für Zukunftsforschung an der Fachhochschule Puch-Urstein auf, wo sie bis Juni 2011 situiert blieb.⁷⁶ Danach gingen ihre Agenden an die beim Amt der Salzburger Landesregierung/Referat für Soziale Kinder- und Jugendarbeit angesiedelte „Anlaufstelle für Personen, die in Einrichtungen und Heimen der Jugendwohlfahrt des Landes Salzburg Missbrauch und Misshandlung erfahren haben" über. Von den insgesamt 64 Beschwerdefällen,⁷⁷ welche sich zunächst bei der externen, in weiterer Folge bei der internen Anlaufstelle meldeten, erhielten bis November 2012 insgesamt 15 Betroffene Entschädigungen im Gesamtausmaß von 203.470 Euro einschließlich Abgeltung für Psychotherapie. Die verhältnismäßig geringe Anzahl von entschädigten Betroffenen im Bundesland Salzburg ist vor allem darauf zurückzuführen, dass die Salzburger Jugendwohlfahrt über keine eigene Infrastruktur an Heimen verfügte. Fast alle Jugendlichen und Kinder in Heimerziehung wurden entweder in kirchlichen Erziehungsheimen untergebracht oder in Heime anderer Bundesländer transferiert. Die Zuständigkeit für Salzburger Beschwerdefälle – sofern es sich nicht um ehemalige Pflegekinder handelt – liegt daher vielfach bei kirchlichen Anlaufstellen oder jenen anderer Bundesländer bzw. wird eine geteilte Verantwortung übernommen.

    Beinahe zeitgleich zur Errichtung der Salzburger Anlaufstelle kam es – nach ersten Vorgesprächen schon im April 2010 – zur definitiven Vergabe eines unabhängigen Forschungsprojekts an die AutorInnen dieser Publikation mit dem Ziel einer historischen Aufarbeitung des Themenkomplexes Fürsorge- und Heimerziehung.

    Die von den einzelnen Bundesländern in Auftrag gegebenen Forschungsprojekte trafen am 7. und 8. Dezember 2012 erstmals zu einem koordinierten Austausch aufeinander. Forum dafür war die vom Institut für Erziehungswissenschaft an der Universität Innsbruck veranstaltete Tagung „Gewalt an Kindern. Verspätete Modernisierung: Zur Fürsorge- und Heimerziehung nach 1945. Erziehungswissenschaftliche, sozial- und zeitgeschichtliche Beiträge zum strategischen Zusammenwirken von Pädagogik, Medizin, Psychiatrie, Politik und Justiz in den Fürsorgeregimen des 20. Jahrhunderts". Die Tagung verfolgte, so die Erziehungswissenschafterin Michaela Ralser, drei Ziele:

    „Sie möchte die in den einzelnen österreichischen Bundesländern zur Geschichte der Heimerziehung und der Erziehungsheime begonnenen Forschungen zusammenführen und miteinander ins Gespräch bringen, sie möchte diese mit den Erfahrungen der wissenschaftlichen und politischen Auseinandersetzungen in Deutschland und der Schweiz konfrontieren und sie möchte einen ersten Impuls setzen, die theoretischen und methodologischen Perspektivierungen einer interdisziplinären Heimgeschichtsforschung zu diskutieren."⁷⁸

    Neben solchen wichtigen Schritten einer nachhaltigen wissenschaftlichen Aufmerksamkeit gibt es auch bei der Logik der Entschädigungen ein Signal mit Beispielwirkung. Das Bundessozialamt hat, wie im Juli 2012 bekannt wurde, erstmals ein misshandeltes ehemaliges Heimkind als Verbrechensopfer anerkannt. Eine 68-jährige, nunmehr in Deutschland lebende Salzburgerin, die vor mehr als 50 Jahren in einem Kinderheim in Tirol körperlich und sexuell misshandelt wurde, erhält eine Opferpension nach dem Verbrechensopfergesetz als Ersatzleistung infolge Verdienstentgangs. Bislang beschlossen, wie oben dargestellt, Opferkommissionen für betroffene ehemalige Heimkinder nach eigenen Kriterien finanzielle Hilfe von 5000 bis 25.000 Euro bzw. übernahmen Psychotherapiekosten.⁷⁹ Die Opferschutzorganisation Weisser Ring kündigte an, weiteren Betroffenen einen Antrag auf Opferpension zu empfehlen. Auch Opferanwälte halten, wie sich einem Bericht im ORF-Abendjournal entnehmen ließ, „diesen Weg für erfolgversprechend⁸⁰. Dieser ist allerdings – so das Bundessozialamt – mit „langwierigen Untersuchungen durch Ärzte und Gespräche mit Therapeuten und Sachverständigen⁸¹ verbunden. An der Geschichte der Salzburgerin wird der besondere Leidensweg, den manche ehemaliger Heim- und Pflegekinder hinter sich haben, exemplarisch deutlich: Die Frau war als Zwölfjährige erstmals sexuell missbraucht worden, „durch den Vater einer Familie, an die sie ausgeliehen worden ist, um den Haushalt zu machen. Und durch einen Pfarrer, dem sie sich anvertraut hatte. In der Folge kam sie in das Kinderheim St. Martin bei Schwaz, wo der sexuelle Missbrauch sich fortsetzte und Arbeit bis zur Erschöpfung auf der Tagesordnung stand. Zwei Selbstmordversuche, schwerste körperliche und psychische Probleme und die Unfähigkeit, einen Beruf auszuüben „sind die Folgen des Martyriums, wie das österreichische Bundessozialamt anerkannte.⁸²

    Ende September 2012 lagen 65 Anträge von ehemaligen Heimkindern nach dem Verbrechensopfergesetz vor.⁸³

    3.   Die Salzburger Studie: Herangehensweise, Datenbasis, Aufbau

    Mit den beiden Maßnahmen „Anlaufstelle und „Forschungsauftrag wurden, wie bereits erwähnt, im Spätsommer 2010 auch in Salzburg offizielle Schritte in Richtung „Wir glauben Euch gesetzt. Die öffentliche Debatte vor Ort hatte im Juni 2010 ihren deutlich wahrnehmbaren Beginn; den Impuls dazu setzte mit dem ehemaligen österreichischen Heimkind Jenö Alpár Molnár ein Betroffener. Der nunmehr in Deutschland lebende Autor des autobiografischen Buches „Wir waren doch nur Kinder … Geschichte einer geraubten Kindheit⁸⁴ wollte mit Lesungen seiner bedrückenden Heimerfahrungen „den vielen Leidensgenossen in Österreich Mut machen⁸⁵ und einen allgemeinen Anstoß zu Aufarbeitung und Wiedergutmachung geben. Für dieses Anliegen fand er rund um den Journalisten der Tageszeitung „Salzburger Nachrichten, Stefan Veigl, auch in Salzburg KooperationspartnerInnen⁸⁶; bei der die Lesung begleitenden Podiums- und Publikumsdiskussion wurde erstmals öffentlich über die „Geschichte Salzburger Kinder in staatlichen und kirchlichen Heimen der Nachkriegszeit" diskutiert, in Anwesenheit von Betroffenen, ExpertInnen, engagierten SozialarbeiterInnen aus dem Jugendamt und sozialpädagogischen Einrichtungen, der ressortzuständigen damaligen Landesrätin Erika Scharer und einer noch kleinen kritischen Öffentlichkeit.

    Am Ende der Veranstaltung, bei der auch die AutorInnen der vorliegenden Studie und spätere InterviewpartnerInnen erstmals zusammentrafen, stand, ausgesprochen von Molnár wie auch von anderen anwesenden ehemaligen Heimkindern, die damals noch offene Frage im Raum: „Warum konnte das alles mit uns geschehen? Dies machte deutlich, wie wichtig es auch für die Betroffenen selbst ist, „den Hintergrund und die gesellschaftlichen Ursachen ihrer persönlichen Geschichte⁸⁷ zu verstehen.

    Erste Eindrücke wie diese haben die Salzburger Studie in ihrer Suche nach Antworten geleitet. Konzeptionell geht sie von den lebensgeschichtlichen Erfahrungen der Betroffenen aus und bemüht sich zugleich um eine differenzierte Analyse möglichst vieler Bausteine des Gesamtsystems „Jugendwohlfahrt, innerhalb dem „das alles möglich war. Das Drama Fürsorge- und Heimerziehung in der jüngeren Vergangenheit, zu dem auch das Kapitel Pflegekinder gehört, handelt auf mehreren Ebenen, die über die Heime hinausreichen.

    Da wir zu Beginn des Forschungsprojekts auf keine relevanten auf Salzburg bezogenen Vorarbeiten zurückgreifen konnten, war die Schaffung einer möglichst umfassenden und vielschichtigen Informations- und Datenbasis zunächst vorrangige Aufgabe.

    Elementarer Baustein der Recherche sollten für uns, das war von Beginn an klar, die Stimmen der Betroffenen sein. Dabei ging es auch darum, die in anderen Projekten begonnene Kette des Zuhörens und Dokumentierens fortzusetzen, im Sinne einer Aufmerksamkeit, die anerkennt und würdigt und sich einlässt auf die Einblicke in die Lebensschicksale von Menschen, für die bis dahin kein gesellschaftlicher Raum und kein Verständnis für die Artikulation ihrer Erfahrungen zur Verfügung standen. Das machte diese dokumentierenden Gespräche zu einem ganz besonderen Schritt, dessen Eindrücklichkeit auch von den Leiterinnen der Salzburger „Anlaufstelle für Gewalt- und Missbrauchsopfer", der Psychologin und Therapeutin Marianne Schwab und der Erziehungswissenschafterin Felicitas Thiel, bestätigt wird:

    „Es wurden zum Teil ‚unglaubliche‘ Erinnerungen erzählt: Erinnerungen von massivstem Missbrauch, psychischer Vernichtung. Es ist auch etwas anderes, ob man das als Text liest, oder ob einem jemand gegenübersitzt und erzählt. Man ist mit der knallharten Realität konfrontiert."⁸⁸

    Zwischen Anlaufstelle und Forschungsprojekt gab es wertvolle Synergien. So wurden alle Betroffenen, die sich bei ersterer meldeten, im Rahmen der dort geführten Gespräche auch danach gefragt, ob sie bereit wären, ihre Erfahrungen in der Folge für eine wissenschaftliche Aufarbeitung und Dokumentation zur Verfügung zu stellen. Damit war eine Brücke zu vielen unserer späteren InterviewpartnerInnen gebaut.

    Insgesamt erfolgten die Recherchen im Wesentlichen auf folgenden Ebenen: durch ausführliche lnterviews; durch die Erfassung von amtlichen und vielfältigen anderen die Materie betreffenden Quellenbeständen öffentlicher wie privater Archive sowie die Erschließung umfangreicher amtlicher Statistiken, die Salzburger Spezifika deutlich machen, aber das Bundesland gleichzeitig im österreichischen Kontext verorten. Zeitgenössische, sich auf das Themenfeld Jugend und Jugendfürsorge beziehende fachliche Schriften und Studien aus den Feldern Pädagogik, Medizin und Psychologie sowie die Medienberichterstattung zu diesen Themen ergänzen den Quellenbestand, dessen Kernbereiche in der Folge noch kurz erläutert werden.

    a) 40 Interviews, verschriftlicht auf mehr als 1000 Transkriptseiten

    Zusätzlich zu den schon beschriebenen lebensgeschichtlichen Interviews mit ehemaligen Heim- und Pflegekindern – insgesamt liegen gemeinsam mit einigen schriftlichen autobiografischen Texten und Erinnerungsprotokollen mehr als 20 ausführliche Berichte aus der Perspektive von Betroffenen vor, ergänzt noch durch die Einbeziehung von Stimmen aus Foren des Internets – wurden weitere 20 Interviews mit FunktionsträgerInnen und MitarbeiterInnen aus dem Bereich der Jugendwohlfahrt und ihren Einrichtungen geführt. Ehemalige Fürsorgerinnen, SozialarbeiterInnen, ErzieherInnen, BeamtInnen und politische Verantwortungsträger wurden auf ihre Erfahrungen und Erklärungen des „Warum war das möglich?" hin befragt.

    b) Archivalische Quellen und ihre Aussagekraft

    Der Schwerpunkt der Archivrecherchen für die vorliegende Studie war durch den Auftraggeber, die Abteilung III des Amtes der Salzburger Landesregierung vorgegeben, der das Referat Soziale Kinder- und Jugendarbeit (früher: Landesjugendamt) zugehört. Diese ermöglichte den Zugang zum umfangreichen, im Salzburger Landesarchiv befindlichen Bestand der Akten der Fürsorgeerziehung, für die das vormalige Landesjugendamt zuständig war. Daraus ergab sich auch eine gewisse Konzentration auf die Maßnahme der Fürsorgeerziehung, und damit auf das nach dem Jugendwohlfahrtsgesetz 1954 schärfste Instrument der Jugendwohlfahrt, während gelindere Mittel, die in der Kompetenz der Bezirksjugendämter lagen – wie die Erziehungsaufsicht, die Freiwillige Erziehungshilfe und die Gerichtliche Erziehungshilfe – vor allem im Rahmen der statistischen Erhebungen sowie der Lebensgeschichten von Betroffenen einbezogen wurden.

    Von seiner Aussagekraft her erwies sich der Bestand der fast 3000 Einzelfallakten zur Fürsorgeerziehung – angesichts seines Umfangs (280 Aktenkartons) wurde er stichprobenartig ausgewertet – neben den Interviews mit Betroffenen und AkteurInnen als besonders wichtige Quelle zum Verständnis der Funktionsweise des Systems Jugendwohlfahrt im Allgemeinen wie auch von Fremdunterbringung im Speziellen. So finden sich darin einerseits Informationen zum familiären Hintergrund der Kinder und Jugendlichen und vereinzelt ergeben sich auch Einblicke auf deren eigene Perspektive; aber vor allem manifestiert sich der amtlich-verwaltende, der begutachtende, der gerichtlich-urteilende, der einweisende und erziehende Blick „auf" die Kinder und Jugendlichen: in Form von Schriftstücken der fallführenden Fürsorgerin, der Behörden, des Heilpädagogischen Instituts, der Gerichte, des Arbeitsamtes, der Pflegestellen und Heimleitungen, mit ihrer jeweiligen Logik von Bewertungen und Zuschreibungen. Die Fürsorgeakte war eine kontinuierliche und definitionsmächtige Begleiterin der Betroffenen, für diese selbst blieb sie jedoch unter Verschluss.

    Zusätzlich zu diesem für uns zentralen Bestand wurden im Salzburger Landesarchiv die für die politische Entscheidungsfindung relevanten Präsidialakten der Landesregierung eingesehen.

    Nur teilweise erhalten sind im Salzburger Landesarchiv die verwaltungsinternen Aktenbestände der für Jugendwohlfahrt zuständigen Abteilung III des Amtes der Salzburger Landesregierung; immerhin konnte in der Abteilung selbst noch einiges an relevantem Aktenmaterial erschlossen werden. Diese Bestände erlaubten wichtige Einblicke in Einrichtungen wie die Heilpädagogische Station und ihre Funktion in der öffentlichen Jugendwohlfahrt sowie in die Logik und die Vorgangsweisen der amtlichen Seite, insbesondere des ehemaligen Landesjugendamtes. Dass diese Bereiche in unserer Studie stärker in den Vordergrund traten, hat auch mit einem Salzburger Spezifikum zu tun: Es gab hier, wie sich im Laufe der Recherchen herausstellte, keine ausgeprägte Heimlandschaft und insbesondere keine öffentlichen Erziehungsheime und damit auch keine für uns zugänglichen Aktenbestände aus Heimen selbst, die wie in anderen Bundesländern – etwa Oberösterreich oder Tirol – Intensivanalysen zu deren internen Strukturen zugelassen hätten. Aber auch die Aktenbestände des ehemaligen Landesjugendamtes sind diesbezüglich aufschlussreich, weil in ihren Einschätzungen über jene Heime in anderen Bundesländern oder im benachbarten Bayern, in denen Kinder und Jugendliche aus Salzburg untergebracht wurden, dortige Missstände zum Teil offen ausgesprochen werden.

    Mit einbezogen in die Recherche wurden auch einzelne, den Bereich Jugendfürsorge betreffende Bestände aus dem Archiv der Stadt Salzburg sowie aus dem Archiv der Herz Jesu-Missionare in Salzburg-Liefering. Wichtige Unterlagen standen uns zudem aus mehreren Privatarchiven von Akteuren zur Verfügung, die zu verschiedenen Zeitpunkten und in unterschiedlichen Funktionen Einblicke in die Salzburger Jugendwohlfahrt hatten (Privatsammlung Brezinka, Privatsammlung Hummer, Privatsammlung Schoibl).

    Über die beiden zuletzt genannten Sammlungen wurde anschauliches Quellenmaterial für den Zeitraum ab den 1970er Jahren zugänglich, als mit den gesellschaftlichen Lern- und Demokratisierungsprozessen dieser Zeit auch die alten obrigkeitlichen Konzepte der öffentlichen Jugendwohlfahrt unter Druck gerieten. Dieser Paradigmenwechsel war für die vorliegende Studie nicht zuletzt auch deswegen relevant, weil sich in den damit verbundenen Zukunftsdebatten und kritischen Abgrenzungen von den Modellen und Unterbringungsformen alter Prägung indirekt auch die Defizite, Unangemessenheiten und Missstände der Vergangenheit enthüllten.

    Zu verweisen ist, so ein letzter Punkt, auch noch auf das Bundesarchiv Berlin (BDC), an das wir in einigen Fällen personenbezogene Anfragen bezüglich Involvierungen in das NS-System gerichtet haben.

    c) Amtliche Statistiken und die Möglichkeit des gesamtösterreichischen Vergleichs

    Als unumgänglich für die Analyse sämtlicher quantitativer Aspekte von Jugendwohlfahrt erwiesen sich amtlich-statistische Daten unterschiedlicher Art, die von den 1950er Jahren bis zum Jahr 2010 ausgewertet wurden. Sie dienten als Grundlage für die Erstellung differenzierter statistischer Befunde, die wiederum eine wesentliche Grundlage für das Verständnis des Gesamtsystems Jugendwohlfahrt abgaben, auch wenn zu berücksichtigen war, dass amtliche Statistiken im staatlichen Auftrag erstellte Konstrukte sind, die das Erhebungsinteresse von Politik und Behörden reflektieren. Da die Tätigkeitsberichte des Salzburger Landesjugendamts – später Referat Jugendwohlfahrt und aktuell: Referat Soziale Kinder- und Jugendarbeit – nicht erhalten sind, boten diese Auswertungen immerhin die Möglichkeit, die Tätigkeit der Jugendwohlfahrtspflege in Salzburg über Jahrzehnte hinweg im gesamtösterreichischen Vergleich zu erfassen.

    Insgesamt ließ die vorhandene Quellenlage neben dem Schwerpunkt der Heim- und Pflegekindheiten der Betroffenen das institutionelle System der öffentlichen Jugendwohlfahrt und ihrer Einrichtungen in den Blick rücken: in seiner regionalen wie gesamtstaatlichen Ausformung und Funktionsweise, samt der dahinterstehenden Verantwortungskette von AkteurInnen mit ihren direkten und indirekten Beiträgen zum Menschenrechtsskandal in der „Heimerziehung und Pflegekinderschaft". Soweit es die Vielgestaltigkeit des Themas zuließ, bezieht diese Zusammenschau administrative, diskursive, rechtliche, politische und gesellschaftliche Aspekte gleichermaßen ein. Vollständig ist die komplexe Thematik damit trotzdem nicht erschlossen, allein schon deshalb, weil sich der Untersuchungszeitraum über mehr als sechs Jahrzehnte erstreckt, in denen sich nicht nur die institutionellen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen, sondern auch die Praxis der Jugendwohlfahrt in vielfacher Hinsicht veränderten.

    Von ihrem inhaltlichen Aufbau her gliedert sich die vorliegende Studie einschließlich der Einleitung (Kapitel I) in neun Kapitel inklusive einem Resümee der Ergebnisse.

    Kapitel II „ ‚Jetzt soll die Öffentlichkeit wissen, was damals passiert ist!‘ Erfahrungswelten und Lebensgeschichten von Betroffenen in Heimen, auf Pflegestellen – und danach" ist der umfangreichen Dokumentation der Perspektive ehemaliger Heim- und Pflegekinder gewidmet, die auf der Basis des schon genannten Erfahrungsmaterials (Interviews, schriftliche Aufzeichnungen) entstand. Zu Wort kommen neben gebürtigen SalzburgerInnen auch Menschen aus anderen Bundesländern, die in Einrichtungen von Salzburger Jugendwohlfahrtsträgern untergebracht waren. In strukturierter, vergleichender Auswertung ihrer Aussagen – unter anderem entlang des Aspektes der Geschlossenheit von Erziehungseinrichtungen, und da vor allem der Heime – werden Ausprägungen systemimmanenter Zwänge und deren gewaltsame, demütigende und weit über die Zeit der eigentlichen Betroffenheit hinaus wirksame Folgen sichtbar. Alle gemeinsam thematisieren ein Gefühl von Ausgeliefertsein und Ohnmacht gegenüber einweisenden und über ihr Leben bestimmenden Behörden, Instanzen und dem dort tätigen Personal, was als prägender Aspekt ihrer Selbstwahrnehmung zum Teil bis in die Gegenwart herein wirkmächtig blieb. Mit dem öffentlichen Berichten darüber holten sie sich auch ein Stück Selbstbestimmung über ihre Lebensgeschichte zurück.

    In der aktuellen gesellschaftlichen Wahrnehmung – wie auch im Erkenntnisprozess unserer Studie – traten die Erfahrungen ehemaliger „Pflegekinder" erst spät aus dem Schatten der Heimkinder-Schicksale hervor, wiewohl beide Facetten in vielen Lebensgeschichten Betroffener eng zusammen gehören. Zudem nahm die Form der Unterbringung von Kindern und Jugendlichen auf Pflegestellen im Bundesland Salzburg zeitweise eine dominierende Stellung ein. Erste Schritte der medialen, politischen und wissenschaftlichen Thematisierung wurden österreichweit erst in jüngster Zeit gesetzt. Um deren Wichtigkeit zu betonen und zu verstärken, haben wir sämtliche, für verschiedene Abschnitte der Studie recherchierten Informationen gesondert in einem eigenen Kapitel (III) zusammengestellt: „Gewalt, emotionale Kälte, Ausbeutung von Arbeitskraft – Zur Situation von Pflegekindern". Salzburger Betroffene aus vier Jahrzehnten berichten von zum Teil exzessiver Gewalt und Misshandlungen, von sexuellem wie auch psychischem Missbrauch, von emotionaler Vernachlässigung und schwerster körperlicher Arbeit.

    Kapitel IV „Endstation Erziehungsheim" thematisiert die Rolle von Heimunterbringung in der Salzburger Jugendwohlfahrt, die insofern eine spezifische Besonderheit aufwies, als Salzburg – wie bereits erwähnt – im Gegensatz zu den meisten anderen Bundesländern nur in völlig unzureichendem Ausmaß über Unterbringungsmöglichkeiten verfügte und daher bis zur Neustrukturierung des Jugendwohlfahrtswesens ab den späten 1970er Jahren und der damit verbundenen Abkehr von der Heimunterbringung hauptsächlich auf die Institutionen anderer Bundesländer zurückgreifen musste. Neben der Beschreibung der wenigen und zum Teil nur kurze Zeit existierenden Salzburger Heime geht es hier um die Charakterisierung jener auswärtigen Einrichtungen, die von Salzburg aus vorrangig beschickt wurden. Als Quelle wurden zum einen die Fürsorgeerziehungsakten sowie verwaltungsinterne Bestände des Landesjugendamtes herangezogen, zum anderen wurde auf die in Internetforen veröffentlichten Erfahrungsberichte ehemaliger Heimzöglinge zurückgegriffen, welche – ebenso wie die in Kapitel II ausgewerteten Interviews von Betroffenen – bedrückende Einblicke in das System Heimerziehung eröffnen.

    Kapitel V begibt sich auf die Ebene der medizinisch-pädagogischen Begutachtung, und zwar mit Blick auf „Die Heilpädagogische Ambulanz und Beobachtungsstation unter der Leitung von Dr. Ingeborg Judtmann. Diese Einrichtung fungierte über Jahrzehnte als jene Schaltstelle innerhalb der Jugendwohlfahrt, an welche von den Jugendämtern die Entscheidung über Fürsorge- und damit oft auch Heimerziehung vielfach delegiert wurde. Ausgangspunkt für die Analysen unserer Studie waren die aus heutiger Sicht besonders fragwürdige monopolartige Stellung der Kinderärztin Dr. Judtmann als Gutachterin im Auftrag des Landesjugendamts – das „Regime Judtmann wurde erst in den 1970er Jahren allmählich in Frage gestellt – sowie eine Terminologie der Verachtung und der Rückgriffe auf Begrifflichkeiten der NS-Rassenideologie, die ihre Gutachten kennzeichnen.

    Zur Realität der historischen – zum Teil auch der gegenwärtigen – öffentlichen Jugendwohlfahrt gehörten immer wieder ungeklärte Zuständigkeiten und Nichteinigung über die Aufteilung von Kosten, was zum völligen Fehlen notwendiger Maßnahmen führen konnte, auch das auf Kosten betroffener Kinder und Jugendlicher. Kapitel VI „‚Zwischenstation‘ Arrestzelle. Der lange Weg von der ‚Jugendauffangstation‘ zur Krisenstelle 1971–1982 befasst sich mit einer zehn Jahre dauernden Auseinandersetzung über die Etablierung einer Einrichtung zur kurzfristigen Unterbringung, wenn Kinder und Jugendliche von der Polizei aufgegriffen wurden, weil sie von zu Hause weggelaufen oder aus Heimen und von Pflegestellen geflüchtet waren. Im genannten Zeitraum landeten sie provisorisch in Arrestzellen des Polizeigefangenenhauses, was die Polizeidirektion selbst psychologisch für nicht vertretbar, meist jeder gesetzlichen Grundlage entbehrend und für „verfassungsbedenklich hielt.

    Kapitel VII ist das umfangreichste der vorliegenden Studie: In „Jugendwohlfahrt/Soziale Kinder- und Jugendarbeit im Längsschnitt: 1900–2000. Gesellschaftlicher Kontext, fachliche Diskurse, Institutionen und deren AkteurInnen geht es zum einen um interne Organisationsstrukturen und Handlungsabläufe und den rechtlichen Kontext der Salzburger Landesjugendwohlfahrtsbehörde, ihrer Ämter und Einrichtungen sowie um mehr oder weniger bewusste Denkmuster, Ordnungsvorstellungen, administrative Logiken, Hierarchien und Kostenkalküle sowie personelle Konstellationen, welche die konkrete Arbeit und insbesondere die Praxis des sogenannten „Maßnahmenvollzugs prägten. Die Spannungsfelder Kontrolle versus Unterstützung sowie ökonomische Vorgaben und Effizienzerwartungen versus fachliche Erfordernisse waren dabei in unserer Studie immer mitzudenken. Zum anderen war Jugendwohlfahrt in einen engen, ihr Agieren mitbestimmenden Zusammenhang mit den sozialen und politischen Rahmenbedingungen, der öffentlichen Meinung, der medialen Darstellung sowie auch von allgemeinen gesellschaftlichen Wert- und Erwartungshaltungen an Jugendliche und Familien zu stellen.

    Zum Verständnis des eigentlichen, in der Zeit nach 1945 liegenden zeitlichen Schwerpunktes unserer Studie erwies sich ein kurzer Rückblick auf die Vorgeschichte als sinnvoll: auf Formen vorstaatlicher Jugendfürsorge in Salzburg sowie erste Strukturen eines Systems der öffentlichen Jugendwohlfahrtspflege seit den 1920er Jahren und deren rasche Anpassung an die Zielvorstellungen der NS-Sozialpolitik ab 1938.

    Die detaillierten Analysen beginnen mit dem Systemwechsel bzw. den Kontinuitäten des Jahres 1945, den enormen sozialen Problemlagen der Nachkriegszeit und völlig unzulänglichen Verhältnissen in der öffentlichen Jugendwohlfahrtspflege sowie ersten Schritten einer Modernisierung und Professionalisierung in den 1950er Jahren. Aus heutiger Perspektive sind, wie noch zu zeigen und von seinen Ursachen her zu benennen sein wird, die 1950er und 1960er Jahre in der Entwicklung der Jugendwohlfahrtspflege aber als Phase der inhaltlichen Stagnation einzustufen – bei einer gleichzeitigen Zunahme der behördlichen Eingriffe und kaum zu lösenden Problemen, Personal für jugendfürsorgerische Arbeit zu bekommen.

    Raum wird in diesem Kapitel durchgängig auch innovativen und alternativen Denk- und Arbeitsweisen gegeben, die sich vorerst eher außerhalb des engeren Systems von Jugendwohlfahrt entwickelten, und den Gründen dafür, warum sie sich lange nicht durchsetzen konnten. Ein Wandel des Systems und der Beginn einer Reformphase zeichneten sich erst ab Mitte der 1970er Jahre ab, wobei Druck „von unten und „von außen und die darauf reagierende amtsinterne Bereitschaft zum Beschreiten neuer Wege Salzburg zeitweise in eine Vorreiterrolle brachten. Typisch für diese Phase war das Nebeneinander von modernen und traditionellen Konzepten und Einrichtungen, ehe mit dem Jugendwohlfahrtsgesetz 1989 und der ausführenden Salzburger Kinder- und Jugendwohlfahrtsordnung 1992 ein tiefgreifender Paradigmenwechsel erfolgte. Ausblicke auf die Gegenwart zeigen Jugendwohlfahrt/Soziale Kinder- und Jugendarbeit als ein Feld, das kontinuierlich zu neuen Lernprozessen und Weichenstellungen herausgefordert ist.

    Kapitel VIII „Statistische Befunde zur Jugendwohlfahrt im Land Salzburg 1946–2010" behandelt die quantitativen Aspekte öffentlicher Jugendwohlfahrt, soweit sie in der amtlichen Statistik ihren Niederschlag fanden. Dies gilt für zwei Auswertungszeiträume. Zunächst für die dem Jugendwohlfahrtsgesetz 1954 folgenden und bis 1989 gehenden statistischen Aufzeichnungen, die exakt die damaligen Tätigkeitsbereiche des Vormundschafts- und Jugendfürsorgewesens abbilden, nämlich Amtsvormundschaft und Amtskuratel sowie Erziehungshilfe, Gerichtliche Erziehungshilfe, Erziehungsaufsicht und Fürsorgeerziehung. Damit bot sich für den Zeitraum der 1950er bis 1980er Jahre die Möglichkeit, die Entwicklung der einzelnen Sparten der Salzburger Jugendwohlfahrtspflege im österreichischen Vergleich zu erfassen und auszuwerten. In Fortsetzung dieses Auswertungszeitraumes wird die Entwicklung der Maßnahmen für die Phase seit dem Inkrafttreten der Salzburger Kinder- und Jugendwohlfahrtsordnung 1992 bis zur Gegenwart dargestellt. Da die JWO 1992 eine regelmäßige und umfassende Berichtspflicht der zuständigen Behörde an den Landtag enthält, liegen hier ebenfalls differenzierte Zahlen und Daten vor.

    Ein abschließendes Kapitel IX zieht hinsichtlich der Ausgangsfrage „Warum konnte das geschehen?" ein Resümee aus den gesamten Recherchen und Analysen.

    Vielen ist zu danken, ohne deren Unterstützung die Herausforderungen dieser Studie nicht zu bewältigen gewesen wären. Ganz besonders danken wir jedoch unseren Gesprächspartnerinnen aus dem Kreis der Betroffenen, welche die Kraft und den Mut aufbrachten, sich an eine besonders schlimme und ihr Leben prägende Zeit zu erinnern; und den Leiterinnen der Salzburger „Anlaufstelle für Gewalt- und Missbrauchsopfer" für die Unterstützung bei der Herstellung der Kontakte. Zu Dank verpflichtet sind wir auch jenen ehemaligen AkteurInnen und ExpertInnen aus dem Bereich der Salzburger Jugendwohlfahrt, die uns – in langen Interviews – mit ihren vielfach sehr kritischen Rückblicken wertvolle Einblicke in ihre eigene Arbeit und in die Praxis früherer Jugendwohlfahrtspflege ermöglichten. Kontinuierliche Unterstützung bei der Abwicklung unseres Forschungsprojekts und der Quellenrecherche erfuhren wir durch die MitarbeiterInnen im Referat Soziale Kinder- und Jugendarbeit/Amt

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