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Hessisches Wappenbuch Familienwappen und Hausmarken: Heraldik und Genealogie aus Hessen
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eBook458 Seiten4 Stunden

Hessisches Wappenbuch Familienwappen und Hausmarken: Heraldik und Genealogie aus Hessen

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Über dieses E-Book

Das Hessische Wappenbuch (3. Teil, 2. erweiterte Auflage) Familienwappen und Hausmarken,
nach Unterlagen des 1969 + Pfarrers Hermann Knodt, beinhaltet 668 Voll- und Schild-wappen (schwarzweiß mit Farbschraffur) sowie 1600 Hausmarken hessischer Geschlechter. Weiter sind in dem Band mehr als 250 Wappenbeschreibungen enthalten, von Wappen, die nicht bildlich dargestellt wurden. Fundquellen und Genealogie machen dieses Wappenbuch nicht nur für hessische Familien interessant. Die Qualität der Wappenabbildungen steht dem Siebmacher nicht nach. Insbesondere die Texte sind ausreichend für eigene Nachforschungen zu verwenden. Abgerundet wird das Hessische Wappenbuch mit kolorierten Landschaftswappen des + Heinz Ritt und einem Vorwort seiner königlichen Hoheit + Landgraf Moritz von Hessen. Weiter Artikel über Heraldik, den hessischen Löwen, das Haus Hessen, die Stadt Darmstadt und die Grafen von Katzenelnbogen.
SpracheDeutsch
Herausgebertredition
Erscheinungsdatum17. Nov. 2020
ISBN9783347161993
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    Buchvorschau

    Hessisches Wappenbuch Familienwappen und Hausmarken - Dieter Krieger

    Vorwort seiner königlichen Hoheit   Landgraf Moritz von Hessen

    Vorwort für das Hessische Wappenbuch

    Historia, das wußten bereits die Alten, ist eine Magistra Vitae, eine Lehrmeisterin des Lebens. Historia ist der Fundus, aus dem die Menschen schöpfen, wenn sie selbst Geschichte machen. Und wenn sie nach ihrer Identität suchen. Am Anfang der Identität eines Menschen steht der Name, der eine Geschichte erzählt, die Familiengeschichte.

    Zu den Namen gehört eine Familientradition, gehören Familienwappen. Hinter jedem Wappen des Hessischen Wappenbuchs stehen Namen, die Geschichten erzählen, die von Traditionen berichten, die das Vergangene vergegenwärtigen. Die Wappen erzählen von Familienereignissen, von Landschaften und Stätten der Erinnerung.

    So ist dieses Buch der Familienwappen ein Buch über die Geschichte. Und die Geschichte, das erfährt jede Generation neu, ist der Stoff aus dem wir lernen können, wenn wir es denn wollen.

    Moritz Landgraf von Hessen 

    Heraldik

    Das Wort Heraldik ist von Herold abzuleiten. Die Herolde des Mittelalters fungierten als Boten zwischen den Fürsten, gewissermaßen als Botschafter -immune, unverletzliche Parlamentäre-, und übernahmen dazu allmählich die Verantwortung für das Arrangieren staatlicher Zeremonien und Tuniere.

    Gerade deswegen war es für sie unerläßlich, die Wappen der Teilnehmer zu kennen. Auf diese Weise wurden die Herolde in solchen Maßen Experten in der Wappenkunst, daß diese nach ihnen den Namen Heraldik erhielt. Oft versuchten die Herolde über alle in ihrem Amtsbereich geführten Wappen Register anzulegen und gleichzeitig die Kontrolle auszuüben. In Großbritannien haben die Herolde bis auf den heutigen Tag überlebt, und genießen eine große Autorität, in England im College of Arms, in Schottland unter dem Lord Lyon King of Arms. Auch in einigen anderen Ländern gibt es Ämter, die sich mit heraldischen Problemen -besonders staatlichen und kommunalenbefassen. Das gilt für Schweden, Finnland, die Niederlande, Belgien, Spanien, Irland und Südafrika. Die meisten dieser Amtsstellen sind neueren Datums.

    In Deutschland befassen sich die Innenministerien der Länder unter Hinzuziehung der zuständigen Staatsarchive mit der Aufsicht über die kommunale Heraldik; die Heraldik der Familien wird nur privat auf Vereinsbasis gepflegt.

    Der Reichsherold Jerusalem „Georg Rüxner" von Hans Burgkmair d.Ä.

    Geschichte der W appen und ihrer Träger

    Die Geschichte der Heraldik (Wappenkunde) ist vom Wort Herold" abgeleitet) geht bis ins 12. Jahrhundert zurück. Zur Zeit der Kreuzzüge begannen Ritter, Fürsten und Angehörige des Hochadels ihre Schilde und Ausrüstungen mit einprägsamen Figuren in kontrastreichen Farben zu schmücken, um auf dem Schlachtfeld oder bei Turnieren als Freund oder Feind identifizierbar zu sein.

    Ab Mitte des 14. Jahrhunderts verliehen Könige Wappen an verdiente Krieger. Diese Auszeichnung war oft, aber nicht immer, mit der Erhebung der Geehrten in den Adelsstand verbunden. Vom Beispiel der Krieger angespornt, legten sich bald auch Geistliche, Bürger und Bauern, aber auch Stadtverwaltungen. Handwerkerzünfte und andere Körperschaften Wappen zu. Heute wie damals werden Wappen vor allem als Eigentumszeichen und zur Zierde von Gegenständen gebraucht. Oft wurde die Ansicht vertreten, nur ein (von Fürsten oder Königen) verliehenes Wappen sei echt, und nur der Adel sei zur Wappenführung berechtigt. Das ist falsch: Das Recht an einem historischen Familienwappen haben alle, die mit Urkunden und Unterlagen den lückenlosen Nachweis erbringen können, daß sie von dem Wappenstifter in direkter männlicher Linie abstammen. Wie der Familienname wird das Wappen vom Vater auf den Sohn vererbt. Frauen führen das Wappen ihres Vaters oder das ihres Mannes.

    Heute kann jeder, der ein Wappen wünscht, ein neues annehmen und es als Firmenzeichen auf Briefköpfen und Visitenkarten oder auf Werbeprospekten verwenden.

    Der Neuentwurf muß allerdings bestimmten heraldischen Regeln und Richtlinien entsprechen. Nach der Prüfung durch einen heraldischen und einen genealogischen Ausschuß wird ein Wappenbrief ausgestellt und das neue Wappen in einem Wappenbuch veröffentlicht.

    Erhebung des Freiherrn Anton Schenk von Stauffenberg in den Reichsgrafenstand durch Kaiser Leopold II., 1785

    Der hessische Löwe

    Wie Siegel seit 1200 beweisen, führten die Landgrafen von Thüringen den steigenden Löwen in ihrem Schild.

    Während Krone und Streifung des Wappentieres nicht bezeugt sind, überliefert der Totenschild des Landgrafen Konrad von Thüringen

    (1234 in den Deutschen Orden eingetreten) in der Marburger Elisabethkirche die Teilung des Löwen.

    Zuerst wohl Rot und Weiß und mit Krone. Als weitere Belege sind das Lied von Troje um 1210 sowie Konrad von Mure und das Epos vom „Turnier von Nantheiz " in denen die Schildfarben erwähnt werden zu nennen. Der erste hessische Landgraf Heinrich I. aus dem Hause Brabant übernahm nicht den Brabanter Löwe in seinem

    Wappen sondern das seiner Mutter Sophie aus Thüringen samt der Helmzier. In den hessischen Wappen wechselte die Zahl der Teilungslinien auf dem Löwen. Die neunmalige Teilung, die obere in Silber wurde erst im 15. Jahrhundert zur Regel. Die Helmdecken waren zuerst blau und rot (um 1334) später vorwiegend rot und silbern. Auf die Beifügung anderer Territorialwappen zum Hessenlöwen die in der zweiten Hälfte des 15. Jahrhundert aufkam wurde ab 1808 im Großherzogtum Hessen-Darmstadt bis 1902 wieder verzichtet.

    Das in dieser Zeit gültige große Majestätswappen enthält in Blau von Silber und Rot geteilten Löwen mit einer goldenen Königskrone, der mit der rechten Vorderpranke ein silbernes Schwert mit goldenem Griff schwingt.

    Dieses Schwert symbolisiert den im Mittelalter für die Landgrafen bezeichnenden Ehrentitel " Vorfechter zwischen Rhein und Weser „.

    Auf dem Schild ruht die Königskrone, die auf dem hermelingefütterten Purpurbaldachin wiederholt wird. Schildhalter sind zwei herschauende goldene Löwen mit Königskronen. Unterhalb des Schildes sind Ketten des 1807 gestifteten Ludwigsordens und des Verdienstordens Phillipps des Großmütigen sichtbar.

    In anderen Variationen findet man zusätzlich die Kette des Ordens vom Goldenen Löwen.

    Unterhalb des Schildsockels zieht sich ein Band mit der Devise „Gott, Ehre, Vaterland" hin.

    Nach einer totalen Umgestaltung 1902 blieb der Schwertschwingende hessische Löwe allein Inhalt des kleinen Staatswappens. Auf dessen Schild liegt die großherzogliche Krone Sie besteht aus einem blätterbesetztem Reif, oben den Reichsapfel tragend. Nach dem Sturz der Monarchie gab sich der neue Volksstaat Hessen als alleiniges Symbol den Löwen, nun aber ungekrönt und ohne die dynastischen Attribute. Auch entfiel das Schwert in der Pranke des Löwen.

    Als einziges Beiwerk wurde die Volkskrone über dem Schild beigefügt, die Volkssouveränität betonen soll. Wobei der Ausdruck „Volkskrone" in der amtlichen Blasonierung vermieden wird.

    Stadt Darmstadt

    Wappen der Stadt Darmstadt

    Das Darmstädter Wappen geht in seinen ersten Formen bis ins 14. Jahrhundert zurück. Die Gestalt des Darmstädter Wappens ist in den nachfolgenden Jahrhunderten immer wieder Änderungen unterworfen worden, so dass der damalige Großherzog von Hessen Ernst Ludwig am 10.03.1917 einen Wappenbrief erteilt hat, in dem das Wappen angegeben, beschrieben und als verbindlich hingestellt worden ist.

    Das Wappen der Stadt Darmstadt zeigt unter einer auf den oberen Schildrand gesetzten rot ausgeschlagenen großherzoglichen Krone im geteilten Schild, oben in Gold ein blau bewehrter und bezungter, wachsender roter Löwe, unten in Blau eine silberne Lilie.

    Die obere Hälfte des Wappens (ein roter, wachsender Löwe in Gold) symbolisiert sozusagen die vormalige Landeshoheit der Grafen von Katzenelnbogen über unsere Stadt. Es war ein Graf von Katzenelnbogen, der 1550 von Kaiser Ludwig dem Bayern die Erlaubnis erhielt, Darmstadt zu ummauern und hier einen Wochenmarkt abzuhalten. Die Herkunft der Lilie ist nicht mit Sicherheit nachzuweisen. Es wird jedoch vermutet, dass die Lilie die ursprünglich der Gottesmutter Maria geweihte Stadtkirche in Darmstadt versinnbildlichen soll. Die Lilie gilt als Zeichen der Reinheit und wird daher oft als Attribut der Gottesmutter Maria dargestellt.

    Am 13.03.1917 - aus Anlass seines 25-jährigen Regierungsjubiläums - verlieh der Großherzog Ernst Ludwig (1892 -1918) der Stadt Darmstadt das Recht, die Krone des Großherzogtums, rot ausgeschlagen, über dem städtischen Wappenschild zu führen.

    Darmstadts Stadtgeschichte

    1013 Übertragung der Grafschaft Bessungen (mit dem Ort Darmstadt) durch Kaiser Heinrich II. an den Hochstift Würzburg.

    1200 Übertragung von Besitzrechten des Bistums Würzburg an die Grafen von Katzenelnbogen.

    1330 Stadtrechtverleihung (für Graf Wilhelm I. v. Katzenelnbogen) durch Kaiser Ludwig IV. v. Bayern.

    1479 Aussterben der Grafen von Katzenelnbogen und Übergang der Grafschaft an Heinrich III (der Reiche 1458 – 1483). von Oberhessen

    Das Darmstädter Siegel tritt erstmals 1573 auf, nachdem Darmstadt 1567

    Residenzstadt wurde (geteilt, oben Löwe, unten leer 1530).

    Ritterturnier zu Darmstadt

    In seinem Turnierbuch von 1530 berichtet der Reichsherold Georg Rüxner mit Amtsnamen „Jerusalem" von einem Ritterturnier in Darmstadt (28. Januar bis 1. Februar 1403) der Ritterschaft am Rheinstrom. Es soll sich dabei um das 23. Turnier der rheinländischen Ritterschaft gehandelt haben, bei dem über 350 Teilnehmer (namentlich genannt) teilgenommen haben. 20 Fürsten und Grafen, 17 Herren, 52 Ritter und 278 Edle sollen damals teilgenommen haben.

    Einen Beweis für dieses Turnier gibt es leider nicht. Die Ritterturniere in Rixners Turnierbuch sind nicht immer belegbar. Jedoch stimmen die Angaben zu späteren Turnieren. So gibt es z.B. keine Rechnungen für dieses wohl sehr kostspielige Turnier, andererseits trat gerade in diesem Jahr Graf Johann III.

    von Katzenelnbogen die Regierung an und vereinigte die beiden Katzenelnbogener Hauptlinien.

    Da die Katzenelnbogener über einen außergewöhnlichen Reichtum verfügten (sie waren eines der berühmtesten und Reichesten Geschlechter) ist es deshalb gut möglich, dass ein Ritterturnier stattgefunden hat.

    Wappen 1530

    In seinem Turnierbuch gibt Rüxner auch das Wappen der Stadt Darmstadt an:

    „Im geteilten Feld, oben ein wachsender Löwe".

    Darmstadt Stadtansichten

    Residenzschlosses zu Darmstadt, 1866 - Ernst August Schnittspahn

    Pädagog in Darmstadt, 1870 - Ernst August Schnittspahn

    Die Grafen von Katzenelnbogen

    Die Edelfreien (nobles) und späteren Grafen (comes) von Katzenelnbogen führten die Katz als hersehenden steigenden roten Löwen in Ihrem Wappen.

    Sie waren eins der angesehensten Geschlechter Ihrer Zeit mit großen Besitzungen in der Rheinebene. Mögleicherweise stammen sie von der Altenburg bei Egenroth im Taunus. In deren Nähe gründeten die Grafen gegen Ende des 12.

    Jahrhunderts das Kloster Gronau. Die erste urkundliche Erwähnung erfolgte im 11. Jahrhundert in Urkunden des Klosters Siegburg. Es werden dort erwähnt: Dieter I. (1065-1095) sowie seine Söhne Heinrich I. (1095-1102) und Diether II. (1095). Zahlreiche Grafen von Katzenelnbogen standen im Dienste deutscher Könige. Der bedeutendste Vertreter war Eberhard I. (  1311). Dieser war für vier deutsche Könige ein unentbehrlicher Berater. Sieben Angehörige des Grafenhauses unternahmen Orientreisen oder nahmen an Kreuzzügen teil.

    Bereits 1138 wurde Heinrich II. (  1160) von Katzenelnbogen durch König Konrad III. in den Reichsgrafenstand (comes) erhoben. Um das Jahr 1095 erbauten sie als Vögte des Klosters Bleidenstadt im Ort Katzenelnbogen ihre erste urkundlich bezeugte Burg, nach der sie sich auch benannten. Die Burg liegt auf einem niedrigen Berg und wird von dem Dörnbach umflossen.

    Die Herren von Katzenelnbogen amtierten seit Ende des 11. Jahrhunderts auch als Untervögte der Grafen von Arnstein in St. Goar, daß zum Kloster Prüm gehörte. Nachdem die Grafen von Arnstein ausgestorben waren, wurden die Katzenelnbogner ab 1185 dort als Klostervögte eingesetzt. Mit dieser wichtigen Zollstellenerwerbung am Rhein begann der Aufstieg des Grafenhauses. Im 13. Jahrhundert war das Grafenhaus eine Hochburg der Kunst und Kultur und für seine Feste bekannt. Bei dem von Walter von der Vogelweide und dem Tannhäuser als Gönner der Minne besungenem Bogner , handelt es sich um Diether IV. , der sich auch Graf von Lichtenberg (nach seinem Schloß) genannt hatte. Um 1260 bestand die Grafschaft durch Erbteilung aus zwei voneinander getrennten Gebieten; der Obergrafschaft mit Darmstadt, Reinheim, Lichtenberg, Auerbach, Zwingenberg, Dornberg und Rüsselsheim der jüngeren Linie und der Niedergrafschaft mit Alt-Katzenelnbogen, Hohenstein, Braubach, Reichenberg, Burgschwalbach, Neu-Katzenelnbogen und St. Goar mit der Burg Rheinfels, der Residenz der älteren Linie. Im Jahr 1402 erfolgte die Wiedervereinigung der beiden Linien durch die Heirat der Gräfin Anna (ältere Linie) mit Graf Johann IV. (jüngere Linie). Nun zeigte sich die ganze Machthülle des Grafenhauses. Die Zolleinnahmen an den

    Zollstellen in Mainz, Kaup, Gernsheim, St. Goar, Boppard, Linz, Bonn, Düsseldorf, Lobith, Höchst am Main und Oberlahnstein betrugen im Jahr zwischen 7000 und

    10000 Rheinische Goldgulden in bar. Die Kaufkraft lag in dieser Zeit z.B. für ein Pferd bei 20 bis 30 Gulden. Desweiteren trugen auch die Landwirtschaftlichen Güter zum Reichtum des Grafenhauses bei. Durch eine gute Organisation der Territorialverwaltung wurden alle Einkünfte genau erfaßt. Die Grafschaft war in 24 Kellereibezirke eingeteilt, diese unterstanden den drei Landschreibereien Hadamar (Westerwald), Hohenstein (Niedergrafschaft) und Darmstadt (Obergrafschaft). Die Zollschreiberei St. Goar war eine weitere unabhängige Verwaltungsstelle der Grafen. 16 Burgen (Braubach, Schwalbach, Alt-Katzenelnbogen, Hohenstein, Reichenberg, Reinfels, Neu-Katzenelnbogen, Rüsselsheim, Stadecken, Dornberg, Darmstadt Reinheim Lichtenberg, Rodenstein, Zwingenberg und Auerbach) waren im Alleinbesitz des Grafenhauses. Die Burg Auerbach (Urberg) bei Bensheim ist im südlichsten Winkel der Obergrafschaft gelegen und wurde Anfang des 13. Jahrhunderts zur Sicherung der Bergsträßer Besitzungen errichtet. Auerbach und Zwingenberg erwarben die Grafen aus den Besitzungen des Klosters Lorsch, Bessungen (Darmstadt) und Groß Gerau vom Bistum Würzburg. Im laufe von 400 Jahren wuchsen die Grafen zu einem der bedeutendsten und reichsten Geschlechter am Rhein heran. Mitte des 15. Jahrhunderts setzte Graf Philipp der ältere seine reichhaltigen Geldmittel ein und erwarb Teile der Grafschaft Diez und der Herschaft Eppstein. Um politischen Einfluß zu nehmen verlieh er diese an die Kurfürstentümer Trier, Köln und Mainz. Das größte Erzbistum, Mainz schuldete dem Grafen ca. 100 000 Gulden. (Während einer Bildungsreise ins Heilige Land legte Graf Philipp ein Reisetagebuch an, daß bis heute erhalten geblieben ist). Um den Heimfall der Reichsgrafschaft an das Reich nach dem Tode seiner Söhne Eberhard und Philipp des Jüngeren zu verhindern, erhielt Graf Philipp d. ä. die Zustimmung die Grafschaft an den Ehemann seiner einzigen Tochter Anna zu übertragen. Mit Aussterben des Grafenhauses am 28. Juli 1479 ging die Grafschaft an den Landgrafen von Hessen-Marburg über.

    Ein Chronist meldete:

    "Graf Philips zu Catzenelnbogen und zu Dietz ist tot….

    als man zalt mittwochen nach Jacobi, da gefiel ihm (Landgraf Heinrich III. v. Hessen-Marburg) die gantze graffschaft Catzenelnbogen und groß guth von goldt und silber, alle bodden und kasten voller frucht, alle keller voller weins, und dessen erhub er sich hoch "

    Mit dieser Erbschaft gründete das Haus Hessen seinen politischen und wirtschaftlichen Aufstieg. In der heutigen Zeit erinnern viele Stadt-und Gemeindewappen in Hessen an die Grafen von Katzenelnbogen, deren zu Ehren und gedenken der rote Löwe in vielen kommunalen Wappen erscheint.

    Wappen: In Gold ein blaubewehrter, gezungter und gekrönter leopardierenter roter Löwe; auf dem goldgekrönten Helm mit gold-roten Decken ein geschlossener schwarzer Flug, der je mit einer Scheibe belegt ist, darin das Schildbild.

    Wappen er Grafen von Katzenelnbogen

    Nach dem Lehnbuch von Kurfürsten Friedrich 1. von der Pfalz

    Alt Katzenelnbogen (Merian)

    Stammtafel der Grafen von Katzenelnbogen

    Der Stammbaum ist gekürzt, aufgeführt sind alle Grafen ab 1138 bis 1245. Ab 1245 die regierenden Grafen der älteren Linie und die Erbgrafen der jüngeren Linie sowie die Nachkommen Graf Philipp des Älteren.

    Vorwort

    Das Hessische Wappenbuch „Familienwappen & Hausmarken ist der Dritte Teil des Werkes Hessisches Wappenbuch. Der 1. Teil Rhein-Mainisches Wappenbuch wurde 1943 verlegt. Teil 2 Ortswappenbuch " Doppelband 1 u. 2 ( beide im C. A. Starke Verlag erschienen) wurde im Jahr 1956 veröffentlicht. Der hier vorliegende 3. Teil geht auf die in über 60 Jahren angelegte Wappensammlung (Staatsarchiv Darmstadt, Archiv Knodt, Sig. O 64) des am 13.1.1888 in Neu-Isenburg geborenen Pfarrer Hermann Knodt zurück (Ehrenmitglied des Herold, DGB Bd. 138, S. 372, HFK Bd. 9, 1969, Heft 7). Für seine herausragenden Verdienste bei der Herausgabe des Hessischen Wappenbuches Ortswappen wurde Pfarrer Knodt auf Vorschlag des damaligen Ministerpräsidenten Dr. Georg August Zinn im Jahre 1960 das Bundesverdienstkeuz verliehen.

    Im Jahre 1969 sollte das hier vorliegende Werk beim Verlag C. A. Starke in Limburg erscheinen. Die Texte und Wappenzeichnungen waren fertiggestellt jedoch durch den Tot des Verlegers Hans Kretschmer und des Pfarrers am 16.6.1969 wurde das Wappenbuch nicht gedruckt. Bereits 1991 bemühte ich mich darum das Wappenbuch der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Erst nachdem Herr Rasched Salem die Leitung des C. A. Starke Verlages übernahm fielen ihm die Unterlagen in die Hand und er erkannte die historische Bedeutung dieses Werkes. 1997 wurde sodann beschlossen das Wappenbuch zu verlegen. Groß war die Enttäuschung als bemerkte wurde, daß die Wappen nach fast 30 Jahren vom Zahn der Zeit gezeichnet nicht mehr zum Druck geeignet waren. Die Wappendarstellungen sind eine Gemeinschaftsarbeit von Heinz Ritt   30. Mai 2010 und Lothar Högel   5. April 1978 (Ehrenmitglied des Herold, Nachruf i. d. Vierteljahresschrift desselben 1978). Hierzu entwarf Heinz Ritt 32 verschiedene Wappenschablonen (Helm mit Helmdecken und Schild). Lothar Högel zeichnete nach Skizzen von Pfarrer Hermann Knodt die jeweiligen heraldischen Figuren sowie die Farbschraffuren. Jede Wappentafel wurde von Ritt anhand der Knodtschen Skizzen überprüft und gegebenenfalls korrigiert. Die mit einer Klebefolie überzogen Wappenzeichnungen waren im laufe der Jahre vergilbt. Selbst mit modernster Computertechnik war nichts auszurichten. Um die Wappen zu restaurieren löste ich Millimeter für Millimeter die Folie ab, reinigte die Originale und zeichnete die Wappen neu. Auch stellte ich fest, dass 2 Tafeln mit insgesamt 48 Wappen fehlten, obwohl aus den Unterlagen des Pfarrers hervorging, daß diese angefertigt worden waren. Einige der fehlenden Wappen konnte ich aufgrund schriftlicher Aufzeichnungen rekonstruieren, andere mußten leider entfallen. Weiter fehlten 3 Tafeln Hausmarken mit 270 Zeichnungen von Heinz Ritt. Die fünf fehlenden Wappentafeln waren im März 1969 noch vorhanden und sind nach dem Tod des Verlegers Hans Kretschmer verschwunden. Anstelle der ursprünglich 24 Wappen je Wappentafeln stellte ich die Tafeln mit 16 Wappen die von mir neu gezeichnet wurden da durch ein neues Buchformat die Wappen ansonsten zu klein dargestellt wären. Die urspünglichen Wappenzeichnungen konnten wegen der schlechten Qualtät nicht genutzt werden und wurden wie oben bemerkt neu gezeichnet.

    Eine Prüfung der Quellenangabe wurde von mir nicht durchgeführt. Die Texte stammen aus Pfarrer Hermann Knodt`s Feder und wurden dem heraldischen-und genealogischen Inhalt nach nicht mehr überprüft. Texte wurden soweit diese sich den Wappen zuordnen ließen im Original übernommen ansonsten entfernt.

    Der Namenszug in Matura bezieht sich auf Wappenabbildungen auf

    Wappentafeln. Namenszüge in " Times " auf Texte ohne Abbildung jedoch mit einer Wappenbeschreibung.

    Für die Unterstützung bedanke ich mich herzlichst bei dem Kollegen   Heinz Ritt, Heraldiker in Bad Nauheim, Herrn   Jürgen W. Diener in Karben.

    Einen besonderer Dank gilt seiner königlichen Hoheit   Landgraf Moritz von Hessen für das von ihm verfasste Vorwort.

    Alsbach-Hähnlein, den 20. Januar 1999

    Nach der Insolvenz des C.A. Starke Verlag, Limburg wird das „Hessische Wappenbuch Familienwappen und Hausmarken" nun als erweiterte Neuauflage vom Autor selbst herausgegeben.

    Darmstadt und Gornji Karin, Dalmatien im Oktober 2020

    Dieter Krieger

    Heraldiker

    Vorwort vom 30. Januar 1969 des   Pfarrers Hermann Knodt

    „Das Hessische Wappenbuch unternimmt es, durch eine umfassende heraldische Behandlung von über 1000 Orten des Landes - und einer Anzahl von rund 12 000 Familien aller Stände und jedes Alters - einen Überblick zu geben, wie es in solcher Vereinigung und Aufarbeitung keine Vorgänger besitzt." (Hessische Staatskanzlei, Staatssekretär Bach).

    „Eine neuartige und soziale Leistung erbringt dieses Wappenbuch dadurch, daß zwischen den Wappen des Adels, der Bürger und Bauern kein Unterschied mehr gemacht wird; keine ständischen Ansichten trennen diese Zeichen, vielmehr ergibt sich aus der neuen uns sachlichen Ordnung, daß alle Stände und Berufe miteinander zusammenhängen, und ein genaueres Studium der Wappen und Marken wird ergeben, daß der größte Teil des heutigen Hessenvolkes auch blutsmäßig den gleichen Ahnen des Mittelalters entspringt. Die mit den Wappendarstellungen gebotenen geschichtlichen und volkskundlichen Hinweise für die einzelnen Orte und Familien geben zugleich Aufschluß über ganz neue Rechts- und kulturgeschichtliche Zusammenhänge: Damit wird dieses Hessische Wappenbuch ein unvergleichlich wertvolles Lehr- und Anschauungsbuch für die Heimatkunde" (Oberbürgermeister Dr. Walter Kolb  , Vorsitzender des Hessischen Städteverbandes).

    Diese Ausführungen von maßgeblicher staatlicher und kommunaler Seite seien im folgenden noch die Leitgedanken dieses Werkes und die hieraus sich ergebenden z. T. neuen Erkenntnisse angefügt. Zum allgemeinen Verständnis und zur Einordnung dieses Wappenwerkes in den Rahmen unserer gesamtdeutschen Geistes-, Kultur-, Rechts- und Kunstgeschichte ist folgendes zu sagen: Es ist das uralte Recht jedes freien Menschen als Persönlichkeit Namen zu führen und diesen Namen mit einem Zeichen zur klaren Unterscheidung von anderen zu kennzeichnen. In dem Augenblick, wo ein Mensch namenlos und nur noch zur Nummer gemacht wird, hört er auf, eine freie Persönlichkeit zu sein. Der Anfang aller Schriftzeichen war die Bilderschrift. Die Wahl solcher sichtbaren Personenzeichen ist uralt und war natürlich dem Einzelnen überlassen. Sobald sie aber da war und von der Gemeinschaft der Mitlebenden anerkannt wurde, gewann sie in der Öffentlichkeit einen ausgesprochenen Rechtscharakter und durfte von keinem anderen geführt werden. Damit wurde das Recht, einen Namen und ein Zeichen zu führen, zugleich zur Pflicht und damit zur Beurkundung rechtsverbindlicher Handlungen bei Kauf, Verkauf, Ladungen, Auslosungen usw., schließlich im Erbgang zum Familienzeichen.

    Von hier aus gesehen ist das, was wir heute Heraldik nennen, nur eine, weil farbig besonders in die Augen fallende 700 Jahre alte, aus dem Kriegshandwerk erwachsende Weiterbildung der uralten Personen- und Familienzeichen unseres und anderer Völker, die bis in die Prähistorie zurückreicht und mit dem Rechtsleben von jeher eng verbunden war. Hiermit beantwortet sich die oft naiv gestellte Frage, ob man überhaupt zur Neuannahme oder Führung eines solchen Zeichens berechtigt sei, ganz von selbst, wenn auch heute anstelle der bildlichen Zeichen unserer Vorfahren die bildlose Unterschrift getreten ist, die leider nicht mehr das

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