Unter Strom: Die neuen Spielregeln der Stromwirtschaft
Von Philip Würfel
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Über dieses E-Book
Spätestens seit der Reaktorkatastrophe von Fukushima ist das Thema Energiewende als generationsübergreifendes Projekt in der breiten Öffentlichkeit angekommen. Dabei reichen die Wurzeln der Energiewende viel weiter zurück. Wer aber kann von sich behaupten, wirklich zu verstehen, worum es jenseits der oberflächlich geführten Pro-Contra-Debatten geht? Die Mechanismen unserer Stromversorgung sind komplex, und populistische Forderungen von Lobbyverbänden erschweren häufig die objektive Meinungsbildung.
Philip Würfel bringt mit diesem Buch Licht ins Dunkel. Anschaulich erklärt er die komplexen Zusammenhänge der Energiewirtschaft und vermittelt den revolutionären, auch im Ausland viel diskutierten Umbauprozess der Stromversorgung in Deutschland. Zahlreiche Beispiele aus dem privaten wie beruflichen Alltag bescheren immer wieder „Aha“-Erlebnisse beim Lesen.
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Buchvorschau
Unter Strom - Philip Würfel
© Springer Fachmedien Wiesbaden 2015
Philip WürfelUnter Strom10.1007/978-3-658-05875-3_1
1. Das Spiel der Spiele: Bedeutung und Entwicklung der deutschen Stromwirtschaft
Philip Würfel¹
(1)
Schillerstraße 22, 74889 Sinsheim, Deutschland
Philip Würfel
Email: philip.wuerfel@googlemail.com
Der Blick zurück
Das magische Dreieck
Das magische Dreieck und die Energiewende
Die Stromindustrie
Die Regeln des Spiels
Der Blick zurück
Historische Entwicklung der Stromwirtschaft
Wüsste nicht, was Sie Besseres erfinden könnten, als dass Leuchten ohne Putzen brennen.
(Johann Wolfgang von Goethe, deutscher Dichter, 1749–1832)
Es sind zwei revolutionäre Erfindungen, die zwischen den Siebziger- und Achtzigerjahren des 19. Jahrhunderts das Zeitalter der Elektrizität einläuteten: Um 1866 entdeckte Werner von Siemens das dynamoelektrokritische Prinzip. Bereits zu dieser Zeit wurden in kleinen, dezentralen Erzeugungsstationen Wohnhäuser und Manufakturanlagen vereinzelt mit Elektrizität versorgt. Der Durchbruch der Elektrizität kam jedoch erst in der Kombination mit einer zweiten genialen Erfindung: 1881 stellte der Amerikaner Thomas Alva Edison im Rahmen einer Technikausstellung in Paris seine selbstentwickelte Glühlampe vor. Staunend standen die Besucher vor dieser scheinbar durch Magie erleuchteten Glühbirne. In den nachfolgenden Jahren revolutionierten die neuen Möglichkeiten der Elektrizität das wirtschaftliche, öffentliche und soziale Leben der entwickelten Länder. Schon 1882 installierte die Deutsche Edison Gesellschaft, die spätere AEG, in Berlin eine Elektroblockstation zur Elektrizitätsversorgung umliegender Siedlungen und öffentlicher Einrichtungen. In kurzer Zeit entstanden vergleichbare Blockstationen in Berlin und anderen Großstädten des Deutschen Reiches. Unter anderem versorgte 1888 eine solche technische Einrichtung die Bayreuther Festspiele mit Effekt- und Bühnenbeleuchtung. Was in unserer Gesellschaft seit vier Generationen selbstverständlich ist, war für die Menschen damals eine echte Revolution. Die Versorgung mit Elektrizität ermöglichte, dank der Unabhängigkeit von Tages- und Nachtzeiten, einen komplett neuen Lebensrhythmus und befeuerte in der Gründerzeit des jungen Deutschen Reiches die wirtschaftliche Entwicklung. Zu dieser Zeit nutzte man die Elektrizität vorrangig für die Beleuchtung, wobei der Strom für die Nutzer mangels Stromzähler zu einem Pauschalpreis abgerechnet wurde.
Charakteristisch für die Blockstationen war ihre Dezentralität: Der Strom wurde über ein lokales Netz vor Ort erzeugt und lokal verbraucht. Diese Dezentralität gewinnt vor dem Hintergrund der heutigen Energiewendediskussion wieder an Aktualität.
Die nächste Entwicklungsstufe der noch in den Kinderschuhen steckenden deutschen Stromwirtschaft war dann auch eine zentrale Energieversorgung . So wurden größere Kraftwerkstationen installiert, die über ein verzweigtes Netz ganze Stadt- oder Industrieviertel weiträumig mit Strom versorgten. Aufgrund von sinkenden Grenzkosten durch größere Produktionsmengen (Skaleneffekten ) waren diese zentralen Großstationen den kleineren dezentralen Anlagen wirtschaftlich überlegen. Entsprechend wurde die zentrale Energieversorgung durch Großkraftwerke prägend für die Energieversorgung wachsender Industrienationen im 20.Jahrhundert. Bis heute …
In den Kap. 3 und 4 erfahren Sie, wie die Energiewende diese mehr als 100 Jahre alte Struktur aufbricht und verändert.
Beteiligung staatlicher Stellen
1884 schloss die Stadt Berlin mit der Deutschen Edison Gesellschaft den ersten Konzessionsvertrag ab. Er umfasste die Straßennutzung, das Recht zur Kabelverlegung und die Versorgungspflicht im Netzgebiet. Im Gegenzug entrichtete die Gesellschaft eine jährliche Abgabe an die Stadt.
Mit diesem Konsortialvertrag werden jene zwei Faktoren geregelt, die das wachsende Interesse staatlicher Stellen an der Elektrizitätsbranche begründet haben:
1.
die Möglichkeit, Einnahmen zu erzielen,
2.
die Sicherstellung der Stromversorgung als öffentliches Gut.
Diese beiden Aspekte sind die Gründe dafür, dass die Energiebranche von Anfang an eine hoch politisierte Industrie war und es bis dato ist.
Am Übergang zum 20. Jahrhundert wurde eine Vielzahl von Stromversorgungsunternehmen im gesamten Reichsgebiet gegründet. Und mit dem Aufbau von Überlandleitungen gelang es, auch den ländlichen Raum nach und nach an die Elektrizitätsversorgung anzubinden. Es herrschte eine unglaubliche Dynamik in Verbindung mit einem rastlosen Pioniergeist. Die Stromerzeugung, die damals vor allem auf der Verbrennung von Kohle basierte, wurde immer zentraler. Denn die Kraftwerke zogen in für die Brennstoffversorgung günstige Lagen, in der Regel an Orte in Flussnähe, um die Kohleversorgung mit Hilfe von Binnenschiffen zu gewährleisten. Über das wachsende Stromnetz wurde der Strom dann zu den Verbrauchsorten transportiert …
All diese Entwicklungen resultierten damals aus privaten Unternehmensaktivitäten. Das Interesse der Kommunen beschränkte sich bis dahin auf die jährlichen Konzessionseinnahmen und ihre möglichst rasche versorgungstechnische Anbindung.
Doch schon bald erkannten auch Gemeinden und Kommunen, dass die Stromwirtschaft eine enorme Ertragschance barg, weshalb sie nach Auslaufen von Konzessionsverträgen verstärkt in die gesellschaftsrechtliche Eigentümerschaft der Energieversorgungsunternehmen drängten. Die Privatwirtschaft hieß die staatliche Beteiligung willkommen. Konnte sie auf diese Weise doch die eigene Expansion mit staatlicher Unterstützung vorantreiben.
Nach Ende des Ersten Weltkrieges gab es Tendenzen in den jeweiligen Reichsregierungen, die Elektrizitätswirtschaft komplett in Reichsbesitz zu überführen. Begründung: Die Versorgung mit dem öffentlichen Gut Energie müsse zentral von staatlicher Stelle gelenkt werden, um eine effiziente Stromversorgung zu gewährleisten. In Wirklichkeit waren es jedoch die Einnahmen, die den kriegsgeschwächten Reichshaushalt stützen sollten und das Interesse der Reichsregierungen auf sich zogen.
Diese Überlegungen führten zu einem Konflikt, den man als föderal, damit als typisch deutsch und bis heute als charakteristisch für die Stromwirtschaft bezeichnen kann: Die Länder des Deutschen Reiches begehrten zu Beginn der Zwanzigerjahre des 20. Jahrhunderts gegen den Reichsanspruch auf, weil man die Chance auf eigene Beteiligungen am ständig wachsenden Kuchen der Stromeinnahmen schwinden sah. Einige Länder reagierten, indem sie Landesgesellschaften gründeten, unter anderem in Bayern, Baden und Sachsen. Schließlich gelang es den Ländern auch, sich durchzusetzen.
An dieser Stelle zeigt sich einmal mehr, dass Konflikte, die bis heute in die Stromwirtschaft hineinwirken, zum Teil vor rund einem Jahrhundert gesät wurden. Heute kämpfen Länder und Bund im Zuge der Energiewende erneut um Kompetenzen und Einflussmöglichkeiten in der Energieversorgung. Und so sprechen Experten nicht umsonst von 16 Energiewenden. Es sieht so aus, also ob jedes Bundesland seine eigene Energiepolitik und damit seine eigene Energiewende betreibt.
Zweiter Weltkrieg und Konsolidierung
In den Dreißigerjahren des letzten Jahrhunderts erreichte die Zahl der Energieversorgungsunternehmen (EVU) ihren Höhepunkt mit ca. 10.000 Unternehmen. Bemerkenswert ist, dass die Energieversorgungsbranche selbst während der Weltwirtschaftskrise noch sehr erfolgreich agierte. Die Gewinne und Renditekennzahlen hielten sich deutlich über denen anderer Industriebranchen. Seither galt die Energieversorgung als krisensicheres Geschäftsmodell. Die Energiewende bringt aber auch dieses scheinbar festgeschriebene Gesetz ins Wanken (Kap. 5).
Mit der Machtübernahme der Nationalsozialisten 1933 kam es zu einer Konsolidierung der EVU. Wie in anderen Branchen auch wurde die Zentralisierung forciert und der Zusammenschluss zu größeren Einheiten erzwungen, um die Wirtschaft kriegstauglich zu machen. Der Trend zur Konsolidierung setzte sich nach Ende des Zweiten Weltkriegs fort: Bis 1955 reduzierte sich die Zahl der EVU auf 4112 Unternehmen; 1970 waren es noch 1378 und 1990 knapp 900 Unternehmen.
Nach Kriegsende setzte sich zudem eine dreistufige Gliederung der deutschen Energiewirtschaft durch: An der Spitze (Ebene 1) kam es zu Allianzen und Zusammenschlüssen der Energieversorgungskonzerne. Diese vereinten die größten Kraftwerkskapazitäten und die Übertragungsnetze auf sich. Auf Ebene 2 folgten die Regionalgesellschaften und auf Ebene 3 fanden sich die kleineren, nur lokal tätigen Versorgungsunternehmen. Diese dreistufige, typisch deutsche Struktur besteht im Grunde bis heute. Mit der Energiewende deutet sich allerdings eine erhebliche Verschiebung der bisherigen Machtverhältnisse an, denn es kommen neue Marktteilnehmer, die neuen Spieler, hinzu (Kap. 5).
Bis Anfang der Sechzigerjahre war die Kohle der Brennstoff für die deutsche Stromversorgung. Danach drängten Öl und Gas immer stärker in den Markt hinein, begleitet von der Kernenergie als weitere Stromerzeugungsoption. Die Initiative zur Entwicklung und Einführung der Kernenergie ging vom Staat aus. Entsprechend zurückhaltend standen die Energieunternehmen der Kernkraftnutzung gegenüber. Zum einen hatten sie ja bereits sehr hohe Summen in ihre Kohlekraftwerke investiert, zum anderen wirkten die enormen Anfangsinvestitionen für Kernkraftwerke abschreckend. Der Staat jedoch sah in der Kernkraft eine moderne Schlüsseltechnologie. Also machte er den Energieunternehmen die Nutzung der Kernkraft ökonomisch schmackhaft, indem er sie mit Subventionen und steuerlichen Vergünstigungen lockte.
Insofern wirkt die Vehemenz, mit der die vier deutschen Atomkonzerne (E.ON, Rheinisch-Westfälisches Elektrizitätswerk (RWE), Energie Baden-Württemberg (EnBW) und Vattenfall) 2011 – d. h. nach Beschluss des vorzeitigen Atomausstiegs – ihre Besitzstände zu verteidigen versuchten, wie eine Ironie der Geschichte.
Bedenken aufgrund von technischen oder ethischen Risiken gab es in den Anfängen der Kernenergie weder in der Politik noch in der Gesellschaft. Themen wie Endlagerung, Beherrschbarkeit der Technik und menschliches Versagen standen damals nicht im Fokus der Öffentlichkeit. Das Restrisiko eines atomaren Supergaus war ein abstrakter Begriff (Kap. 3). Erst im Laufe der Siebzigerjahre formierte sich in Deutschland die Anti-Atomkraftbewegung (Anti-AKW).
Liberalisierung des Strommarktes
Aufgrund europarechtlicher Vorgaben kam es 1998 zu einer Liberalisierung des deutschen Strommarktes. Mit der Liberalisierung strebte die EU-Kommission den Abbau von Regulierungen und die Privatisierung der Energiemärkte an. In der bisherigen Stromversorgungsstruktur galten feste Demarkationslinien (Konsortialgebiete ), die das jeweils zuständige EVU vor Wettbewerbern schützte. Das heißt: Von der Stromerzeugung und der Verteilung über Netze bis hin zum Vertrieb an den Endkunden war innerhalb einer bestimmten Region stets nur ein Energieversorgungsunternehmen zuständig.
Ursache für eine Änderung dieses Status quo war die Schaffung eines EU-Binnenmarktes. Innerhalb dieses Binnenmarktes können Unternehmen ohne Einschränkungen Produkte und Dienstleistungen in allen EU-Mitgliedsländern anbieten. Dies gilt auch für den Handel mit Energie. Die sogenannten Konsortialgebiete wurden aufgelöst. Der Strommarkt lernte den Wettbewerb. Nun durften alle EVU bundesweit Unternehmen, öffentliche Einrichtungen und Privatkunden mit Strom beliefern. Daneben musste das Netzgeschäft, also der Stromtransport, eigentums- oder gesellschaftsrechtlich vom Handel- beziehungsweise Vertriebsgeschäft getrennt werden. Dieses „Unbundling sollte dafür sorgen, dass jeder Stromlieferant seine Kunden auch in Netzgebieten anderer Energieversorger mit Strom versorgen kann. Die Stromnetze fungieren hierbei als ein „Natürliches Monopol
(Kap. 3).
Die Folge waren Megafusionen zu letztlich vier Großkonzernen der deutschen Energiebranche: E.ON, RWE, EnBW und Vattenfall. Man hoffte, durch Synergieeffekte und Größenvorteile im neuen bundesweiten Wettbewerb besser bestehen zu können. Diese vier Megaplayer am deutschen Markt waren nun für ca. 80 % der deutschen Stromerzeugung verantwortlich, lieferten ca. 80 % des Stroms an Endkunden und betrieben die Mehrzahl der deutschen Netzgebiete. Den kleineren und mittleren Stadtwerken wurde ein schnelles Ende prophezeit.
Angesichts der Energiewende war dieser Schluss jedoch voreilig. Kleinere, flexible dezentrale Einheiten wie die Stadtwerke sind heute sogar Hoffnungsträger der Energiewende. Ein weiteres anschauliches Beispiel dafür, wie die Energiewende als „Game-Changer" fungiert. Viele Spielregeln der Branche gelten plötzlich nicht mehr, die Karten werden neu gemischt …
Deutlich wird, dass sich unser heutiges Stromversorgungssystem in mehr als einem Jahrhundert entlang von ökonomischen Notwendigkeiten, Machtverhältnissen und gesellschaftlichen Diskussionen entwickelt hat. Die dabei entstandenen Strukturen haben sich als träge erwiesen. Jetzt aber soll aber durch die Energiewende eben dieses träge System innerhalb einer historisch recht kurzen Zeitspanne von knapp 40 Jahren komplett umgekrempelt werden. Ein sportliches Ziel.
Das magische Dreieck
Wirtschaftlichkeit – Versorgungssicherheit – Umweltschutz
Nur wer sein Ziel kennt, findet den Weg.
(Laotse, chinesischer Philosoph, 604–531 v. Chr.)
Bereits in der Frühphase der Stromversorgung kristallisierte sich heraus, dass die flächendeckende Stromversorgung bestimmte Anforderungen erfüllen muss. In diesem Zusammenhang ist die Rede von dem energiewirtschaftlichen Zieldreieck, das drei essenzielle Anforderungen an ein funktionsfähiges Stromversorgungssystem in einem Industrieland widerspiegelt.
Die drei Eckpunkte des Zieldreiecks sind:
Wirtschaftlichkeit (Bezahlbarkeit)
Versorgungssicherheit
Umweltschutz
Diese drei Ziele sind jedoch widersprüchlich: Indem ein Ziel verfolgt wird, wird ein anderes gehemmt, und umgekehrt. Denn die Ziele sind nicht kongruent. Für ein effizientes Energieversorgungssystem muss eine optimale Balance aus den Zielen gefunden werden. Eine wahrlich magische Balance, da sie in der Praxis nicht zu erreichen ist. Es ist immer nur ein Näherungswert möglich. Die volkswirtschaftlich optimale Balance zu finden, gilt deshalb als der „Heilige Gral" der Energiepolitik.
Anhand des Zieldreiecks lassen sich auch die Diskussionen um die Energiewende gut nachvollziehen. Denn auch bei der Energiewende handelt es sich um nichts anderes als um das Erreichen der idealen Balance. Oftmals werden die einzelnen Ziele jedoch separat betrachtet und kommentiert, obwohl sie in einer Wechselwirkung stehen und daher stets im Zusammenhang betrachtet beziehungsweise bewertet werden müssen.
Wirtschaftlichkeit
Die Wirtschaftlichkeit der Energieversorgung meint die bezahlbare Bereitstellung von Energie. Ausgangsgedanke dieses Ziels ist, dass jene Volkswirtschaft im Vorteil ist, die möglichst wenig für ihre Energie bezahlt. Je günstiger Unternehmen die benötigte Energie beziehen können, desto günstiger können sie bei sonst gleichbleibenden Bedingungen ihre Waren herstellen oder Dienstleistungen erbringen. Und Privathaushalte haben bei niedrigen Energiepreisen mehr Geld für den Konsum im Portemonnaie. Summa summarum steht der Volkswirtschaft also mehr Geld für zukunftsrelevante Posten wie Forschung, Bildung und Infrastruktur zur