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Selbstverteidigung mit freien Schlag- und Schnittwaffen: Stock Schirm Messer Beil Machete Dan Bong
Selbstverteidigung mit freien Schlag- und Schnittwaffen: Stock Schirm Messer Beil Machete Dan Bong
Selbstverteidigung mit freien Schlag- und Schnittwaffen: Stock Schirm Messer Beil Machete Dan Bong
eBook280 Seiten57 Minuten

Selbstverteidigung mit freien Schlag- und Schnittwaffen: Stock Schirm Messer Beil Machete Dan Bong

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Über dieses E-Book

Wenn Sie sich in einer Notlage mit einer Waffe, gegen einen bewaffneten Angriff erfolgreich verteidigen möchten, setzt das voraus:

1. Das Sie Ihre Waffe beherrschen, ohne nachzudenken.
2. Sie die Stärken und Schwächen der Waffen kennen, gegen die Sie sich evtl. verteidigen müssen.

Es geht hier um Selbstverteidigung und nicht um einen Waffenkampf des Kampfes wegen. Wie bei einem Wettkampf. Vor allem gibt es keine Regeln.
Es gibt nur ein Ziel: unverletzt einen Angriff zu überstehen.
Das bedeutet:
Der Fokus der Verteidigung liegt auf dem Abwehren eines Angriffs mit Konter, sowie neutralisieren des Waffenarms.
In diesem Buch lernen Sie die speziellen Merkmale verschiedener Schlag- und Schnittwaffen kennen, und wie sie effektiv in der Verteidigung gegen andere Schlag- und Schnittwaffen eingesetzt werden können.
Auch die aktuelle Rechtslage wird behandelt: Notwehr nach BGB und StGB. Was ist eine Waffe? Freie Waffen, verbotene Gegenstände, Körperverletzung. Führen einer Waffe, etc.
Auf 164 Seiten 260 Bilder plus YouTube-Links
SpracheDeutsch
HerausgeberBooks on Demand
Erscheinungsdatum14. Feb. 2018
ISBN9783746073330
Selbstverteidigung mit freien Schlag- und Schnittwaffen: Stock Schirm Messer Beil Machete Dan Bong
Autor

Norbert Stolberg

Der Autor betreibt seit seiner Jugend verschiedene Kampfstile (Judo, Ju-Jitsu, Tae-Kwon-Do, Kickboxen, Kobudo) und Selbstverteidigung. Er verfügt über mehrjährige praktische Erfahrungen in der Anwendung, sowie im Unterrichten von Selbstverteidigung. (Gruppentraining, Personal-Training, Seminare und Vorträge)

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    Buchvorschau

    Selbstverteidigung mit freien Schlag- und Schnittwaffen - Norbert Stolberg

    nicht?

    1. Einleitung

    Wir leben in Deutschland in einem Rechtsstaat. Will man sich mit einer freien oder legalen Waffe im Notfall verteidigen, dann sollte man wissen wie die rechtlichen Rahmenbedingungen sind. Ansonsten sind Sie ganz schnell Opfer und Täter zugleich. Deshalb werden im 1.Teil des Buches die rechtlichen Aspekte zum Besitz, Führen und Einsatz von Waffen dargestellt. Mit praktischen Beispielen, was zulässig ist, wo Grenzen liegen und was verboten ist. Bei jedem Einsatz von Waffen wird erst vor Gericht entschieden, ob die Notwehr mit einer Waffe gerechtfertigt und angemessen war.

    Neben den juristischen Rahmenbedingungen erfahren Sie, welches die besonderen Gefahren bei einem bewaffneten Angriff sind. Ohne zu wissen wie eine Waffe eingesetzt werden kann, ist es schwierig, sich erfolgreich gegen sie zu verteidigen. Und natürlich lernen Sie, wie unterschiedliche Waffen, effektiv gegen bewaffnete Angriffe verwendet werden können.

    Der Schwerpunkt liegt auf dem "Verstehen" der unterschiedlichen Waffen und der Verteidigung gegen Angriffe. Dieses Buch ist keine Anleitung zum Messerkampf oder Stockkampf. Sie erhalten aber alle Informationen, um sich mit unterschiedlichen Waffen, gegen bewaffnete Angriffe verteidigen zu können. Das kann die Waffe Ihrer Wahl sein oder auch eine zufällig verfügbare Waffe.

    Man mag es kaum glauben, aber die Polizei erfasst bei ihren offiziellen Statistiken nicht wieviele Straftaten mit Messer, Schlagwaffen etc. begangen wurden. Nur Straftaten mit Schusswaffen werden gesondert aufgeführt. Der Rest kommt alles in einen Topf. Sofern er überhaupt erfasst wird. Praktisch bedeutet dies, dass unsere Behörden nicht wissen wo, wieviele Straftaten, mit welchen Waffen begangen wurden.

    Grundwissen zu Themen der Selbstverteidigung wie: die Darstellung und Beschreibung von Kampfpsychologie, Angriffs-, Abwehr- und Verteidigungstechniken (Blocken, Schläge, Tritte, Würfe, Hebel usw.) werden in diesem Buch nicht behandelt.

    In einigen Kapiteln dieses Buches finden Sie auch YouTube Links. Wenn Sie diese am Computer, Smartphone oder Tablet eingeben, gelangen Sie zu einer entsprechenden YouTube Seite. Dort sehen Sie dann ein Video, mit Bezug zu den vorher dargestellten SV-Techniken oder dem gesamten Kapitel.

    Die anderen Bücher der Serie:

    Band 0: Selbstverteidigung präventiv, effektiv, realistisch

    Band 1: Selbstverteidigung beginnt im Kopf

    Band 2: Selbstverteidigung mit Alltagsgegenständen

    Band 3: Selbstverteidigung gegen Würgen, Klammern, Fassen

    Band 4: Selbstverteidigung gegen Boxen, Schlagen, Treten

    Band 5: Selbstverteidigung gegen Messer, Stock, Schusswaffe

    Band 6: Selbstverteidigung für Frauen und Mädchen

    Band 7: Selbstverteidigung mit Schlag- und Schnittwaffen

    2. Rechtslage

    Wenn Sie sich mit frei verfügbaren Waffen verteidigen möchten ist es sinnvoll, Grundwissen zum Waffenrecht zu haben. Da Waffen im Spiel sind sollten Sie wissen, welche rechtlichen Auswirkungen eine mögliche Körperverletzung hat. Ansonsten kann es ganz schnell passieren, dass Sie vom Opfer zum Täter werden. Hinzu kommt noch, ob die von Ihnen angegebene Notwehr gerechtfertigt und angemessen war. Diese Feststellung ist das Fundament auf dem alles aufbaut. Wird die Notwehr nicht anerkannt, dann kann es wirklich sehr unangenehm werden.

    Die bewußte Wahl der Waffe mit der Sie sich verteidigen wollen setzt hier schon die Grundlage, für eine eher leichte oder schwere mögliche Ahndung (Geldstrafe, Bewährung, Haft).

    Nachfolgend einige Begriffe und "Definitionen rund um die Themen Notwehr, Waffenrecht und Körperverletzung. Ich habe versucht die Texte allgemeinverständlich zu verfassen. Sie sollen Ihnen den Rahmen und mögliche Grenzen aufzeigen. Rechtsverbindliche Texte oder Ausführungen können Sie bei Interesse, unter den von mir aufgeführten Links, im Internet nachlesen.

    Begrifflichkeiten

    Legal:

    gesetzlich erlaubt, dem Gesetz entsprechend, rechtmäßig

    Illegal:

    gesetzwidrig, rechtswidrig, ungesetzlich, unrechtmäßig,

    Umgang:

    Mit einer Waffe oder Munition hat, wer diese erwirbt, besitzt, überlässt, führt, mitnimmt, benutzt, herstellt, bearbeitet, instand setzt. Freie Waffen:

    Sind sogenannte erwerbsscheinfreie Waffen, die jeder ab 18 Jahren legal kaufen kann.

    Führen:

    Definiert das Waffengesetz als Ausüben der tatsächlichen Gewalt über Waffen, ausserhalb des umfriedeten Besitzes.

    Ein Verstoß dagegen kann eine Ordnungswidrigkeit oder sogar eine Straftat darstellen (öffentliche Veranstaltung).

    Zugriffsbereit:

    Das Bowiemesser mit der 30 cm Klinge, in der Plastiktüte, auf dem Rücksitz Ihres PKW ist zugriffsbereit. Der gerade gekaufte Gasrevolver, noch original verpackt in der Einkaufstüte, dagegen nicht.

    Erlaubnispflichtiges Führen

    Für gewisse Waffen gibt es ein Verbot zum Führen mit Erlaubnisvorbehalt. Möchten Sie eine solche Waffe führen, benötigen Sie eine behördliche Genehmigung.

    Wenn Sie eine Gas-/Schreckschusswaffe ausserhalb Ihres umfriedeten Grundstücks/Wohnung zugriffsbereit und/oder geladen bei sich haben, benötigen Sie den kleinen Waffenschein.

    Ein Verstoß dagegen kann eine Straftat darstellen.

    Transportieren

    Hier befindet sich die Waffe in Ihrer Nähe, aber nicht in Ihrem direkten Zugriffsbereich. Also im Kofferraum Ihres Autos, eingepackt oder in einer Tasche/Transportbehälter, in Ihrem Aktenkoffer oder unten in der Handtasche, am besten eingepackt. Tasche oder Transportbehälter müssen verschlossen sein.

    Zuhause:

    Umfriedeter Besitz (die Wohnung, privates Grundstück, nicht das Wohnmobil oder der Wohnwagen)

    Öffentliche Veranstaltungen

    Wer an öffentlichen Sportveranstaltungen, Vergnügungen, Volksfesten, Messen, Ausstellungen, Märkten oder ähnlichen öffentlichen Veranstaltungen teilnimmt, darf keine Waffen im Sinne des WaffG § 1 Abs. 2 führen. Dies kann eine Straftat darstellen und wird empfindlich geahndet.

    Später finden Sie Beispiele, wo das Führen von Waffen verboten ist. Meist betrifft es öffentliche Veranstaltungen. Hier gibt es einen Grenzbereich, der schwer zu fassen ist. Es gibt Fälle, wo Bereiche mit öffentlichen Veranstaltungen gleichgestellt wurden. Dies betrifft enge Räumlichkeiten wie z.B. Fahrstühle. Sie müssten also vor Betreten des Fahrstuhls die Waffe, welche Sie vorher noch am Körper führen durften entfernen (Gasspray, Messer, Gaspistole). Da kann sich der Aktenkoffer oder die Handtasche anbieten. Auf jeden Fall so, dass sie sich nicht mehr im Zugriff befindet.

    2.1 OWI, Vergehen, Verbrechen, Körperverl.

    Ordnungswidrigkeit (OWI):

    Eine Gesetzesübertretung, rechtswidrige Handlung, für die das Gesetz als Strafe eine Geldbuße vorsieht (§ 1Abs. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG)).

    Vergehen

    Sind alle Verstöße/Straftaten, die nach der Festlegung im Strafrecht mindestens mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe geahndet werden. (§ 12 Absatz 2 StGB). Strafmildernde oder -verschärfende Abschnitte in den Paragraphen bleiben unbeachtet (§ 12 Absatz StGB).

    Verbrechen

    Sind nach § 12 StGB all jene rechtswidrigen Handlungen, welche mindestens mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr geahndet werden (§ 12 Absatz 1 StGB).

    Während Vergehen als eher gering zu bewertende Straftaten verstanden werden, handelt es sich bei Verbrechen schon um schwerwiegendere Rechtsverstöße.

    Einfache Körperverletzung

    Stellt sich nach § 223 StGB wie folgt dar: „Wer einen anderen körperlich mißhandelt oder in seiner Gesundheit schädigt, wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe belegt." (§ 223 Absatz 1 StGB).

    Alle anderen Formen und Qualifikationen der Körperverletzung bauen auf diesem Tatbestand auf.

    Gefährliche Körperverletzung

    Nach § 224 Absatz StGB handelt es sich um eine gefährliche Körperverletzung, wenn diese:

    durch Verabreichung von Gift oder anderen gesundheitsgefährdenden Stoffen,

    durch eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug,

    durch einen hinterlistigen Überfall,

    mit einem anderen Beteiligten zusammen oder

    durch eine das Leben gefährdenden Behandlung

    erfolgt. "Diese wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft."

    Eine Geldstrafe kommt bei gefährlicher Körperverletzung nicht mehr in Betracht. Auch handelt es sich hier nicht mehr um ein Antragsdelikt,

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