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Skippertraining: Planen, Führen und Entscheiden
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Skippertraining: Planen, Führen und Entscheiden
eBook389 Seiten4 Stunden

Skippertraining: Planen, Führen und Entscheiden

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Über dieses E-Book

Skippern will gelernt sein

Mit dem Bootsführerschein in der Tasche die sieben Weltmeere erobern!
Ganz so einfach geht es dann doch nicht, denn nur mit viel Erfahrung, Praxis und Routine kann aus dem SKS-Schein-Inhaber ein wirklicher Skipper werden. Auf diesem Weg hilft nur: auf kurzen und langen Törns und Skippertrainings üben, üben, üben und aus Fehlern lernen. Einfacher wird es natürlich, wenn man auf das Wissen erfahrener und versierter Skipper zurückgreifen kann. Schließlich muss man ja nicht jeden Fehler selbst machen. Mit Rolf Dreyers Skippertraining gibt es für alle angehenden Yachtskipper jetzt endlich geballtes Skipper-Wissen in einem Buch.

Skippertraining von Navigation bis Seemannschaft

Mittlerweile bereits in der 7. Auflage ist das Skippertraining seit seinem Erscheinen 2002 ein unverzichtbares Tool in der Bordbibliothek jedes Bootsführerscheininhabers geworden: Rolf Dreyer legt mehr Wert auf praxisnahe Tipps als auf trockene Theorie und hilft dem werdenden Skipper beim Planen, Führen und Entscheiden. Hierbei werden alle Kernthemen eingehend besprochen:

• Charter und Törnplanung
• Navigation auf See
• Hafenmanöver und Tipps zum Hafenmanövertraining
• Umgang mit der Bordelektrik und Bordinstrumenten inkl. Radar
• Verhalten bei Nebel, Seegang und Sturm
• Entscheiden und Führen im Notfall: Mensch über Bord, Feuer, Wassereinbruch, Kentern

Praktische Checklisten und Zusammenfassungen für die Zeit der Törnplanung und auch während des Törns sowie 135 anwendungsbezogene Skippertipps erleichtern dem angehenden Bootsführer die Planung, ebenso wie zahlreiche erläuternde Abbildungen und Farbfotos.

Kompetent führen, verantwortungsvoll entscheiden – und mit viel Spaß segeln: Dafür ist das Skippertraining nahezu unverzichtbar. Dann also: Leinen los!
SpracheDeutsch
Erscheinungsdatum22. Jan. 2018
ISBN9783667113337
Skippertraining: Planen, Führen und Entscheiden
Autor

Rolf Dreyer

7. Dezember 1948: geboren in Bielefeld Sommer 1963: Mitglied der Segler-Vereinigung Hüde e. V. (Dümmer) Erwerb des Segelführerscheins A Sommer 1964 bis 1968: Gewinn diverser Jollenregatten (ca. 30 Pokale) als Steuermann im Piraten Bibi (Beil G-2525) Mai 1968: Abitur am Ratsgymnasium Bielefeld Wintersemester 1968 bis Sommersemester 1973: Studium der Mathematik, Wirtschaftswissenschaften und Informatik an der Universität Freiburg (Brsg.) Abschluss: Diplom-Mathematiker, anschließend Assistent an der mathematischen Fakultät 1977 bis 1990: Verschiedene Tätigkeiten in der Computer-, Medizintechnik-, Maschinenbau- und Baustoffindustrie 1979: Mitglied des Kieler Yacht-Clubs, Erwerb eines Folkebootes Laetitia (bis 1989) 1991: Gründung der Yachtschule 1994: Erwerb einer Hallberg-Rassy 31 Algebra; damit jährlich über 2000 sm gesegelt 1996: Gewinn des Fahrtenwettbewerbs des Kieler Yacht Clubs (Walter-Ahrens-Erinnerungspreis) 2000: Erneuter Gewinn des Fahrtenwettbewerbs des Kieler Yacht Clubs (Kommodore-Rüdel-Preis) 2002: Berufung zum Prüfer für den Sportseeschiffer- und Sporthochseeschifferschein 1994 bis heute: Veröffentlichung diverser Sachbücher zu den Themen Sportbootführerschein See, Sportküstenschifferschein, UKW-Funk, Wetterkunde, Astronomie und Skippertraining

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    Buchvorschau

    Skippertraining - Rolf Dreyer

    PLANEN

    YACHTCHARTER

    DIE RISIKEN

    Ein eigenes Schiff – und sei es nur für eine Woche. Urlaub in verträumten Buchten und idyllischen Häfen, im Kreis der Familie oder Freunde, Baden im Meer, das bleibt unvergesslich. Viele Segler chartern ein Schiff und sind fasziniert von der Freiheit und der Unabhängigkeit, die eine eigene Yacht bietet. Aber auch in der Charterbranche gibt es Pannen und »schwarze Schafe«. Manchmal kommt es zu Problemen mit schwerwiegenden Folgen. Daher sollte jeder Charterkunde wissen, welche Risiken er eingeht und wie er sie begrenzen oder vermeiden kann.

    KONKURS DES VERCHARTERERS

    Der Charterer zahlt die erste Hälfte der Chartergebühr bei Vertragsabschluss und die zweite Hälfte (zuzüglich der vereinbarten Kaution) vier Wochen vor Charterbeginn. Das ist üblich. Einige, sogar auch bekannte Charterbetriebe mussten in den vergangenen Jahren Konkurs anmelden. Ein Schock für die Kunden: Erst war der Urlaub futsch und dann auch noch das angezahlte Geld. Gegen den Konkurs kann man sich nicht schützen, aber das Geld kann der Kunde retten, indem er vor der Zahlung einen Sicherungsschein verlangt. Das muss allerdings in den Chartervertrag aufgenommen werden.

    DAS SCHIFF IST NICHT DA

    Manchmal kann das gecharterte Boot nicht übergeben werden, weil es auf der letzten Reise beschädigt wurde und repariert werden muss. Es ist auch möglich – wenngleich seltener –, dass der letzte Charterer noch mit dem Schiff unterwegs ist. Ein großer Charterbetrieb bietet dann ein anderes Schiff an – aus Kulanz oftmals ein größeres. Diese Möglichkeit hat ein Privatmann, der nur ein oder zwei Schiffe verchartert, nicht.

    DAS SCHIFF IST MANGELHAFT

    Charterboote werden nicht selten beschädigt. Zwischen der Rücknahme des Bootes und der Übergabe an den nächsten Charterer liegt eine Nacht. Eine große Station mit eigenem technischen Service behebt in dieser Zeit alle Schäden. Ein erfahrener Betrieb achtet darauf, dass auf den Yachten eine einheitliche Ausstattung (GPS, Funk, Radar) vorhanden ist. So kann notfalls ein defektes Gerät durch eins aus einem anderen Schiff ersetzt werden.

    Beim Chartern kein Risiko eingehen. Guter Service kann nicht nur den Urlaub retten, sondern ist am Ende auch noch billiger.

    DAS SCHIFF IST NICHT SEETÜCHTIG

    Läuft ein Schiff mit defektem Lot auf Grund und ist das Lot bereits beim Auslaufen defekt gewesen, so gilt dies immer als Fehler des Schiffsführers – unabhängig von anderen Ursachen. Denn das Schiff hätte gar nicht auslaufen dürfen. Bei stärkerem Seegang könnte binnen weniger Minuten ein Totalverlust eintreten. Dann würde eine Untersuchung eingeleitet (Seesicherheits-untersuchungsgesetz). Ergibt sich aus dem Abschlussbericht der Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung, dass der Schiffsführer grob fahrlässig gehandelt hat, so droht der Verlust des Versicherungsschutzes.

    Wenn Mängel vor dem Auslaufen nicht behoben werden, trägt allein der Schiffsführer die Folgen. Viele Skipper wissen nicht, dass ein Schiff rechtlich bereits als nicht seetüchtig gilt, wenn nur ein einziges sicherheitsrelevantes Aggregat defekt ist – und dann darf man nicht auslaufen!

    Daher muss vor dem Auslaufen die Funktionstüchtigkeit der gesamten technischen Ausrüstung sichergestellt sein und dies sollte auch – im Logbuch oder im Übergabeprotokoll – dokumentiert werden. Auch wenn es pingelig erscheinen mag: Wenn die sicherheitsrelevante Ausrüstung nicht einwandfrei ist, sollte der Charterer das Schiff ablehnen und ein mängelfreies Ersatzfahrzeug fordern. (Bei einem seriösen Vercharterer dürfte eine derartige Panne aber kaum vorkommen.)

    SCHLECHTE ÜBERGABE

    »Das Schiff liegt an Steg 7 auf Platz 144, den Schlüssel finden Sie in der Backskiste.«

    Charterschiffe sollten nach jeder Rückgabe abgetaucht werden. Hier ist das Ruder beschädigt, es hat eine Grundberühung gegeben.

    Was auf den ersten Blick unbürokratisch und vertrauensvoll erscheinen mag, ist das Zeichen für einen wenig seriösen Vercharterer. An der Übergabe erkennt man den zuverlässigen Betrieb. Mit ihr wird der Charterer in die Yacht eingewiesen und es wird der technische Stand der Yacht dokumentiert. Für den Charterer bedeutet dies zweierlei. Er hat

    1. die Gewähr, dass alles, was im Übergabeprotokoll steht, auch in Ordnung ist,

    2. für alle Mängel aufzukommen, die nicht im Übergabeprotokoll aufgeführt sind.

    Eine seriöse Charterfirma lässt jedes Schiff nach jeder Rückgabe abtauchen und darüber einen Bericht anfertigen. Nur so kann sie Schäden durch Grundberührung erkennen.

    Gelegentlich versuchen unseriöse Vercharterer, dem Kunden Schäden unterzuschieben und die Kaution einzubehalten. Davor kann sich der Kunde schützen, indem er das Schiff besonders sorgfältig untersucht und alle Schäden selbst entdeckt. Dazu sollte das Schiff in kleine Bereiche aufgeteilt und diese jeweils von zwei Mitseglern kontrolliert werden. Im Außenbereich sind die Stellen, wo eine Yacht anstoßen oder verkratzen kann, unter die Lupe zu nehmen: Bug- und Heckkorb, Steven, Spiegel, das gesamte Gelcoat, die Reling – auch die Ummantelung – und natürlich die Segel. Unter Deck werden die Navigationsgeräte, die Bilge (Wasser in der Bilge im Übernahmeprotokoll notieren), die Gängigkeit der Seeventile, der Motorraum, das WC und der Wohnbereich überprüft. Bei einer ordentlichen Übergabe gehen die Kunden zunächst allein an Bord, um sich mit den Verhältnissen vertraut zu machen und ihre Sachen zu verstauen. Danach bereiten sie sich mithilfe eines Formularvordrucks (Muster siehe Folgeseite) auf die Übergabe vor. Schließlich übergibt ein Bootsmann das Boot. Er kennt das Schiff wie sein eigenes und beantwortet alle Fragen. Übergabe und Einweisung dauern etwa eine Stunde.

    PAPIERE AN BORD

    Bootszeugnis

    Funkgenehmigungsurkunde (»Nummernzuteilungsurkunde«)

    Funkbetriebszeugnis

    Sportbootführerschein

    Reisepass/Personalausweis

    PANNEN WÄHREND DES TÖRNS

    Technische Probleme während des Törns lassen sich nicht ausschließen. Für weniger erfahrene Charterer kann es sehr wichtig sein, das technische Personal des Vercharterers rund um die Uhr erreichen zu können – und zwar ohne Anrufbeantworter. Man denke nur an die Maschine, die beim Einlaufen in den Hafen nicht anspringt. Viele Charterbetriebe berichten, dass nach telefonischer Beratung die meisten Störungen vom Charterer selbst behoben werden. Zwei Beispiele mögen dies belegen, Heizung (siehe Seite 12) und Bugstrahlruder. Letzteres hat nämlich zwei Hauptschalter, von denen einer (an der Sitzbank) unbemerkt umgelegt wurde.

    Wichtig ist, dass sich die Betriebsanleitungen für alle Geräte an Bord befinden.

    Ersatzteile oder Austauschgeräte werden nur in Ausnahmefällen benötigt. Sie können per Paketdienst binnen 24 Stunden an Bord sein – sofern der Vercharterer ein eigenes Ersatzteillager hat. Und wenn ein Fehler nicht ohne fremde Hilfe zu beseitigen sein sollte – ein erfahrener Vercharterer hat Zugriff auf Fachbetriebe vor Ort. Das kann besonders im Ausland hilfreich sein.

    VORBILDLICHES ÜBERGABEPROTOKOLL (Yacht- und Charterzentrum, Heiligenhafen)

    Weiße Felder können bei Übergabe vom Charterer allein ausgefüllt werden.

    BEI DER ÜBERGABE UND DER RÜCKGABE ABZUGEBENDE ERKLÄRUNGEN

    Törn von: _______________________________________________________________________

    ERKLÄRUNGEN ÜBERGABE

    Vom Charterer auf Schäden und Vollständigkeit zu überprüfen: • Großsegel • Coversail (wurde erklärt) • Genua • Rollfockanlage (funktionsfähig übernommen). Die Segel sofort nach Übergabe prüfen! (Der Segelmacher schließt mittags, danach sind keine Reparaturen mehr möglich.)

    Die beiden Gasflaschen müssen voll, d. h. versiegelt zurückgegeben werden. Der Dieseltank muss bei Rückgabe ebenfalls voll sein.

    Alle Yachten werden nach Rückgabe von einer Taucherfirma abgetaucht und auf Kiel- und andere Schäden überprüft. Sollten sich hierbei Schäden herausstellen, werden diese später in Rechnung gestellt.

    Der Schiffsführer oder Charterer ist verpflichtet, das Merkblatt »Yachtübergabe«, das bei den Schiffspapieren abgeheftet ist, gründlich zu lesen und sich danach zu richten.

    Der Schiffsführer wurde schriftlich über die gesetzlichen Vorschriften hinsichtlich des Grenzübertritts informiert.

    Alle nebenstehend aufgeführten Gegenstände wurden von den Unterzeichnern überprüft und funktionstüchtig übergeben.

    (Sportbootführerschein-Nr. und Unterschrift des Schiffsführers)

    Vereinbarte Rückgabezeit (nur Wochenendcharter)

    Chartergebühr/Kaution in bar erhalten (€)

    Mängel, die nicht beseitigt werden konnten:

    (Name und Unterschrift des Beauftragten der Yacha GmbH)

    VORBILDLICHES ÜBERGABEPROTOKOLL (Yacht- und Charterzentrum, Heiligenhafen)

    Weiße Felder können bei Übergabe vom Charterer allein ausgefüllt werden.

    BEI DER ÜBERGABE UND DER RÜCKGABE ABZUGEBENDE ERKLÄRUNGEN

    Törn bis: _______________________________________________________________________

    ERKLÄRUNGEN RÜCKGABE

    Segel sind ohne Schaden

    Innen- und Außenreinigung ordnungsgemäß

    Zollbuch wieder ausgetragen

    Die Yacht hatte keine Grundberührung

    Die Yacht hatte keinen Tampen in der Schraube

    Keine kostenpflichtigen Funkgespräche geführt

    Lt. Funktagebuch gebührenpflichtige Funkgespräche geführt

    Logbuch und Schiffspapiere zurückerhalten

    Folgende Schäden wurden bei Rückgabe festgestellt, vom Charterer verursacht und müssen dem Charterer berechnet werden:

    (Unterschrift Schiffsführer)

    (Name und Unterschrift Beauftragter der Yacha GmbH)

    PROBLEME MIT DER HEIZUNG

    Springt die Heizung nicht an, sollte zuerst die Bordspannung geprüft werden. In 80 % aller Fälle liegt hier die Ursache. Vor dem erneuten Einschalten einige Minuten verstreichen lassen; manche Heizungen schalten nach drei Fehlstarts völlig ab. Wird es nicht warm, obwohl die Heizung läuft, kann es am Warmluftschlauch liegen, der von der Heizung abgerissen oder durch Staugut eingedrückt ist. Keine Fender vor den Auspuff der Heizung hängen! Weht ein starker Wind direkt in den Auspuff, sodass die Abgase nicht entweichen können, schaltet die Heizung ab.

    SELBST VERURSACHTE SCHÄDEN

    Charterschiffe werden oft beschädigt. Um selbst Schäden vermeiden zu können, ist es interessant zu wissen, welche Schäden bei vielen anderen Charterern entstehen. Auf fast jedem dritten Charterschiff passieren Grundberührungen, zumeist aus Dussligkeit und Unaufmerksamkeit. Rot an Backbord – das wissen alle –, aber nur für einlaufende Fahrzeuge! Daran erinnern sich manche erst, wenn sie – schon beim Verlassen des Charterhafens – auflaufen. Nicht selten entstehen Schäden durch verunglückte Hafenmanöver. Der Bugkorb stieß gegen einen Pfahl, weil die Schiffslänge falsch eingeschätzt wurde, oder achteraus laufend kollidierte der Spiegel mit der Pier oder einem Pfahl. Die Bordwand verkratzte, weil sie an einem Pfahl entlangschabte oder Seitenwind das Boot vertrieb.

    HAVARIEN UND SCHÄDEN BEI CHARTERSEGLERN

    1. Grundberührung Kiel, Ruder, Rumpf …

    2. Kollision beim Hafenmanöver Bugkorb, Heckkorb, Gelcoat, Reling …

    3. Stürze an Bord Eingedrückte Türen, abgeknickte Relingsstützen …

    4. Schlagenlassen der Segel Großsegel, Vorsegel eingerissen

    In die Kategorie rücksichtsloser Umgang mit fremden Eigentum fallen das Schlagenlassen der Segel, die dabei schnell kaputtgehen, und der heiße Topf auf dem Salontisch – beides häufige Schäden.

    Mangelnde Seemannschaft zeigt sich an eingedrückten Türen und Schapps, gegen die ein Crewmitglied im Seegang stürzte. An Deck sind herausgebrochene Relingsstützen die Folge. Diese können aber auch durch Seeschlag aus der Verankerung gerissen werden, wenn (bei schwerem Wetter) ein geborgenes Segel an der Reling befestigt ist. Für die Bezahlung der Reparatur wird zunächst die Kaution verwendet. Wenn dies nicht ausreicht, wird die Vollkasko-Versicherung in Anspruch genommen.

    RÜCKGABE DER YACHT

    Die Yacht muss auf jeden Fall termingerecht zurückgegeben werden, auch wenn ein Hafen wegen Sturms nicht verlassen werden kann. Die Reise ist entsprechend zu planen. Sonst muss der Charterer den Charterausfall und alle weiteren beim Vercharterer entstandenen Schäden erstatten. Häufig steht im Chartervertrag, dass bei verspäteter Rückgabe für jede angefangene Stunde 50 € berechnet werden.

    Aus Sicht der Vercharterer verlaufen die Rückgaben beschädigter Yachten zumeist unerfreulich. Selbst eindeutig nachweisbare Schäden werden bestritten und mit stets gleichen Ausreden wie Fehlkonstruktion, Verschleiß oder »war schon« begründet. – Auch ein Vercharterer verfügt über Kulanzmöglichkeiten. Er wird davon sicherlich eher Gebrauch machen, wenn der Charterer einen entstandenen Schaden ehrlich offenlegt, als wenn er das Gefühl hat, belogen zu werden.

    Sollte der Schaden so groß sein, dass die Yacht nicht weiter verchartert werden kann, entsteht immer die Frage nach der Erstattung des Charterausfalls. Dieser kann sich auf erhebliche Beträge aufsummieren. So ist ein neuer Mast manchmal erst nach zehn bis zwölf Wochen lieferbar. Der Autor hat Kenntnis von zwei Urteilen erlangt, nach denen der Charterer den Charterausfall nicht tragen musste, weil er sich im Chartervertrag nicht dazu verpflichtet hatte. Zur Charterausfallversicherung siehe Seite 15.

    ÄRGER MIT DER CREW

    Ein alter Segler drückte es – etwas überspitzt – so aus: »Wenn ich mit Bekannten einen Törn gemacht habe, dann zählen sie anschließend zu meinen engsten Freunden oder ich wechsele die Straßenseite, wenn sie mir begegnen.« Dahinter steht die Erfahrung, dass ein gemeinsamer Törn Menschen untrennbar zusammenschweißen, aber auch im Streit auseinanderbringen kann.

    CREWVERTRAG

    für den Segeltörn vom __________ bis __________ auf der Segelyacht ________________, den die nachfolgend aufgeführten Personen als Skipper und Mitsegler gemeinsam durchführen wollen:

    1. ________________

    Skipper

    2. ________________

    Stellvertr. Skipper

    3. ________________

    Mitsegler

    4. ________________

    Mitsegler

    5. ________________

    Mitsegler

    6. ________________

    Mitsegler

    1. CHARTERVERTRAG

    Der zwischen ______________ und dem Vercharterer ________________ geschlossene Chartervertrag ist Grundlage dieses Vertrages. Jeder Unterzeichner hat eine Kopie des Chartervertrages erhalten und erkennt diesen an.

    2. KOSTEN

    Die Unterzeichner tragen alle im Zusammenhang mit diesem Törn entstehenden Kosten einschließlich/ausschließlich der Anreisekosten zum Charterhafen gemeinsam zu gleichen Teilen. Hierzu zählen insbesondere die Kosten aus dem Chartervertrag einschließlich der eventuell einbehaltenen Kaution, Kosten für Versicherungen und Kosten für die Bordkasse (Verpflegung, Kraftstoffe, Hafengebühren usw.). Ferner sind dies Kosten, die sich aus der Nichterfüllung des Chartervertrages ergeben können und etwaige Kosten im Schadensfall, soweit die Kosten nicht von einer Versicherung übernommen werden oder ein Schaden nicht vorsätzlich durch einen Unterzeichner verursacht wurde. Die von jedem Unterzeichner zu bezahlenden anteiligen Chartergebühren inkl. Kaution betragen ___________________ €. Sie werden wie folgt fällig: ________________ € am ______________ und _______________ € am ____________ und sind bis zur Fälligkeit an _______________ zu bezahlen. Die übrigen Kosten werden frühestens am Tage der Übernahme der Charteryacht fällig. Ein Reiserücktritt oder Abbruch der Reise eines Unterzeichners, gleich aus welchem Grund, befreit diesen nicht von seiner Zahlungsverpflichtung.

    3. SKIPPER, STELLVERTRETENDER SKIPPER

    Der Skipper ist der Schiffsführer. Im Falle seiner Verhinderung oder seines Ausfalls wird der stellvertretende Skipper der Schiffsführer. Ein Wechsel des Schiffsführers wird in das Logbuch eingetragen. Skipper und stellvertretender Skipper versichern, dass sie im Besitz der folgenden amtlichen Scheine sind: Skipper: __________ stellvertretender Skipper: __________ Der Schiffsführer weist alle an Bord befindlichen Unterzeichner vor Törnbeginn in die Yacht ein und führt eine Sicherheitsbelehrung durch. Dies wird im Logbuch dokumentiert.

    4. PFLICHTEN AN BORD

    Jeder Unterzeichner verpflichtet sich, die zur Führung des Schiffs erforderlichen Anweisungen des Schiffsführers unverzüglich zu befolgen und den Schiffsführer in allen Fällen, welche die Sicherheit von Personen oder des Schiffes gefährden können, sofort zu informieren. Jeder Unterzeichner achtet selbst auf seine eigene Sicherheit und trägt bei Erfordernis sowie auf Anweisung des Schiffsführers Rettungsweste und Lifebelt. Jeder Unterzeichner weiß, dass das Bordleben auf engem Raum auch mit psychischen Belastungen verbunden sein kann, und bemüht sich im Rahmen seiner Möglichkeiten um einen harmonischen Verlauf des Törns.

    5. HAFTUNGSAUSSCHLUSS

    Jeder Unterzeichner fährt auf eigene Gefahr mit und verzichtet auf sämtliche Ersatzansprüche für Personen und Sachschäden gegen die übrigen Unterzeichner, sofern diese nicht vorsätzlich verursacht wurden. Der Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden, die von einer Versicherung getragen werden.

    6. GÜLTIGKEIT DER VEREINBARUNG

    Die Ungültigkeit, Lückenhaftigkeit oder Undurchführbarkeit von Teilen dieses Vertrages berühren nicht die übrigen Teile, die dann weiterhin gültig sein sollen. Ungültige, lückenhafte, nicht durchführbare und nicht geregelte Punkte sollen so durchgeführt werden, wie es dem beabsichtigten Zweck möglichst nahekommt. Streitigkeiten sollen von __________ als Schlichter befriedet und nur wenn dies nicht möglich ist, nach deutschem Recht geregelt werden.

    Ort, Datum und Unterschriften

    ___________________ ___________________

    Ärger entsteht oftmals nur, weil den Beteiligten nicht vorher klar gewesen ist, was auf sie zukommt. Ein Crewvertrag (Muster siehe links) kann Klarheit schaffen und Streit vermeiden. Vor menschlichen Enttäuschungen kann er nicht bewahren.

    DER CHARTERVERTRAG

    Man chartere nur eine Yacht, die nach der Seesportbootverordnung zugelassen ist. Alle gewerbsmäßig vermieteten Yachten unterliegen der Seesportbootverordnung. Sie schreibt vor, dass Charterboote ein Kennzeichen haben und alle zwei Jahre durch das zuständige Wasser- und Schifffahrtsamt überprüft werden müssen.

    Die Überprüfung wird in einem Bootszeugnis bescheinigt. Es gehört zu den Schiffspapieren; auf der Rückseite steht die amtlich vorgeschriebene Sicherheitsausrüstung. Das Bootszeugnis muss bei Polizeikontrollen vorgelegt werden.

    Ein Chartervertrag sollte erst unterschrieben werden, nachdem auch die allgemeinen Geschäftsbedingungen (das »Kleingedruckte«) sorgfältig und ohne Zeitdruck gelesen wurden.

    Im Chartervertrag sollte wie bei Pauschalreisen vereinbart werden, dass Anzahlungen erst nach Vorlage eines Sicherungsscheins zu leisten sind. Er schützt den Charterer vor dem Verlust der Anzahlung, wenn der Vercharterer insolvent werden sollte.

    ERFAHRUNG DES SCHIFFSFÜHRERS

    Ein wichtiger Punkt betrifft den Skipper. Ist er wirklich so gut und so erfahren, wie es im Chartervertrag steht? Er sollte sich fragen, ob er die vertraglich festgelegten Anforderungen an den Schiffsführer wirklich erfüllt. Nicht schummeln! Wenn es hart auf hart kommt, könnte der Verlust des Versicherungsschutzes drohen.

    In der Regel wird eine Kaution in Höhe der Selbstbeteiligung der Kasko-Versicherung vereinbart. Da auf Chartertörns häufig Schäden entstehen und dann die Kaution einbehalten wird, sollte diese zu den Kosten addiert oder eine Kautionsversicherung abgeschlossen werden.

    Enthält der Chartervertrag eine Charterausfallversicherung, welche die Einnahmeausfälle des Vercharterers bei einem größeren Schaden abdeckt? Falls nicht, sollte man selbst eine abschließen.

    Jeder Skipper benötigt eine Haftpflichtversicherung, die ihn z. B. vor Ansprüchen der Crew nach Skipperfehlern schützt. Sehr wichtig ist, dass diese Versicherung auch bei grober Fahrlässigkeit eintritt; das muss ausdrücklich vereinbart sein. Denn grob fahrlässig herbeigeführte Schäden passieren gar nicht so selten, aber sie sind in den Versicherungen für Charteryachten in aller Regel ausgeschlossen. Dann haftet der Skipper. Achtung: Ein Chartervertrag mit Freistellungsklausel, die den Vercharterer von Forderungen gegen den Charterer freistellt, darf erst nach Zustimmung des (Skipperhaftpflicht-)Versicherers unterzeichnet werden. Sonst haftet dieser nicht.

    LEISTUNGEN IN DER CHARTERBRANCHE

    ABTAUCHEN

    Jede Yacht wird nach ihrer Rückkehr von einer unabhängigen Taucherfirma untersucht

    Kiel und Rumpf werden eingehend geprüft

    Die Funktion von Ruder und Wellenanlage wird kontrolliert

    Log- und Lotgeber werden gereinigt

    Ein Tauchbericht wird angefertigt

    SICHERHEIT

    Vor der Übergabe wird die Yacht von Technikern durchgecheckt

    Der Bootsmann erklärt die Yacht und die gesamte Ausrüstung ausführlich

    Auf Wunsch wird eine kleine Einweisungsfahrt arrangiert

    IM PREIS ENTHALTENE VERSICHERUNGEN

    Vollkasko-Versicherung 250 € Selbstbeteiligung

    Haftpflichtversicherung bis 2,5 Millionen € ohne Selbstbeteiligung

    Skipperhaftpflichtversicherung schützt den Skipper gegen Ansprüche der Crew

    Charterausfallkostenversicherung schützt gegen Einnahmeausfälle während der Reparaturzeit

    Die Motorbilge wird gesäubert; die Backskisten werden aufgeräumt

    Das Inventar wird vom Bootsmann auf Schäden und Vollständigkeit geprüft

    WEITERE DIENSTLEISTUNGEN

    Handy-Wetterbericht Wettervorhersagen als SMS zweimal täglich auf das eigene Handy

    Proviantanlieferung Zu Hause bestellt – an Bord geliefert

    Fotoservice Ein Motorboot begleitet die Yacht auf See

    Zollfreier Wareneinkauf Tabak und

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