Yacht-Bordbuch: Handbuch fürs Cockpit
Von Hans Donat
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Über dieses E-Book
Das Yacht-Bordbuch ist das perfekte Nachschlagewerk für alle Segler – nun in der komplett überarbeiteten Auflage. Allein sind Segler auf dem Wasser nie, deswegen sind Informationen für die Teilnahme im Schiffsverkehr unerlässlich. Von Wegerecht und Vorfahrtsregeln bis hin zu Segelmanövern finden sich in diesem praxisbezogenen Buch alle wichtigen Themen rund ums Segeln. Registermarken am Rand ermöglichen das schnelle Auffinden. Dank seines kompakten Formats ist das Yacht-Bordbuch praktisch zu handhaben und findet auch in der kleinsten Bordbibliothek Platz.
- Das Bordbuch mit Navigationsgrundlagen sowie Wetter- und Windregeln
- Informationen zu Funk, Elektrik und Elektronik an Bord
- Auf See: Lichterführung, Schallsignale, Schifffahrtszeichen, Leuchtfeuer & Co.
- Alles Wichtige zu Papieren und Zollformalitäten u.v.m.
Gedächtnisstütze für die Praxis auf dem Segelboot
Nicht alles, was man unterwegs an Gesetzen und Verordnungen wissen muss, ist einem ständig geläufig. Auch mit vielen Fragen der Praxis wird man nicht jeden Tag beim Segeln konfrontiert. Das Yacht-Bordbuch behandelt alle Inhalte, die man auf dem Wasser braucht und nach der Führerscheinprüfung oftmals wieder vergessen hat. Besonders in stressigen Situationen ist es dadurch ein hilfreicher Begleiter, der Unsicherheiten auszuräumen vermag.
Hans Donat
Hans Donat wurde 1938 in der Tschechoslowakei geboren und ist in Österreich aufgewachsen. Nach dem Abitur studierte er Maschinenbau und Physik. Schon früh interessierte er sich für alles, was auf dem Wasser schwimmt, und so ließ sich Donat nach dem Examen sechs Jahre lang den Wind der christlichen Seefahrt um die Ohren wehen. Dabei entdeckte er auch seine Begabung zum Schreiben und Zeichnen. Wieder an Land, arbeitete er als Redakteur und Tester für diverse Wassersportpublikationen, später nur noch als Vertragsautor für YACHT und BOOTE. Mittlerweile hat Hans Donat 13 Fachbücher geschrieben und jahrelang den "Bootsmarkt" herausgegeben. Privat konstruiert und baut sich "Vielarbeiter" Donat seine Boote selbst - bisher ein rundes Dutzend - und segelt, teilweise allein, teilweise mit Crew und Familie weite Strecken, so 1985, 1995 und 2005 in die Karibik. Nachdem er 2001 Rentner wurde, besuchte er die Heilpraktikerschule Hamburg, bestand vor der Prüfungskommission und behandelt seither in seiner Praxis für Naturheilkunde seine Patienten. Hans Donat möchte versuchen, die Dinge hinter den Dingen zu sehen: "Es gibt so viele Wunder auf der Erde - wir müssen sie nur sehen wollen."
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Buchvorschau
Yacht-Bordbuch - Hans Donat
WEGERECHT
Die Internationalen Regeln zur Verhütung von Zusammenstößen auf See (Kollisionsverhütungsregeln; KVR) gelten als Grundregeln. Diese werden innerhalb der Hoheitsgewässer vieler Staaten von regionalen Verordnungen überlagert. Das ist in Deutschland von See kommend die Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung und weiter landeinwärts die Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung.
DIE VERKEHRSREGELN auf Seerevieren sind in verschiedenen Verordnungen festgelegt:
Kollisionsverhütungsregeln (KVR) – Sie gelten auf Hoher See und den mit dieser zusammenhängenden, von Seeschiffen befahrbaren Gewässern.
Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO) – Gilt als nationale Vorschrift nur auf den deutschen Seeschifffahrtsstraßen, also innerhalb der deutschen Hoheitsgewässer. Die SeeSchStrO ergänzt die KVR.
Schifffahrtsordnung Emsmündung – Gilt im Mündungsgebiet der Ems und auf der Leda.
Man unterscheidet grundsätzlich zwischen Ausweichregeln im Nahbereich zur Vermeidung von Zusammenstößen und zusätzlichen Verkehrsregelungen im Fahrwasser durch Tafel- oder andere Schifffahrtszeichen. Streng genommen sind im Fahrwasser die Ausweichregeln durch besondere Verkehrsregeln aufgehoben (s. Seite 22).
Allerdings ist die Enge eines Fahrwassers relativ, denn was für einen Supertanker absolute Bewegungsunfähigkeit bedeutet, ist für ein Sportfahrzeug ein weites Revier. In diesem Sinn gelten die Ausweichregeln unter Sportbooten auch im Fahrwasser vor dem Manöver des letzten Augenblicks.
Auf freier See und außerhalb der Fahrwasser (Binnen, Küste, See) sind theoretisch alle Fahrzeuge gleich, wenn man von den manövrierbehinderten und manövrierunfähigen absieht. Es gelten die althergebrachten Ausweichregeln der Schifffahrt, wie sie in den Kollisionsverhütungsregeln (KVR) international gültig festgelegt und auf den nächsten Seiten beschrieben sind.
DIE AUSWEICHREGELN sind prinzipiell einfach und verständlich, in der Praxis jedoch trifft das nur auf bestimmte Fahrzeuggruppen zu. So haben die Ausweichregeln …
… für das Zusammentreffen von Sportfahrzeugen auf freien Gewässern volle Gültigkeit. Den Begriff »freie Gewässer« habe ich zum besseren Verständnis gewählt. Er steht für Wasserflächen, die außerhalb der durch Verkehrsvorschriften geregelten Gebiete liegen, auf denen die Ausweichregeln der KVR gelten.
… für das Zusammentreffen von Sportfahrzeugen mit annähernd gleich großen gewerblichen Fahrzeugen (Barkassen, Arbeitsbooten usw.) auf freien Gewässern haben sie ebenfalls (zumindest theoretisch) volle Gültigkeit, praktisch aber artet ihre Anwendung häufig zum Nervenkrieg und zu nicht sehr seemännischen Szenen aus.
… für das Zusammentreffen von gewerblichen Schiffen auf freien Gewässern haben sie selbstverständlich bei annähernd gleicher Größe auch volle Gültigkeit.
Prinzip des Ausweichens nach den KVR: Kurshalter ist das Fahrzeug, das Wegerecht hat. Er muss Kurs und Geschwindigkeit beibehalten, während der Ausweichpflichtige früh genug, klar und eindeutig auszuweichen hat. Dennoch werden Sie auf den folgenden Seiten etwas anderes lesen, das sich aus der Relativität des Nahbereichs ergibt, in dem Ausweichmanöver zu fahren sind. Auslösendes Moment für die Ausweichregeln ist der Kollisionskurs, der im Folgenden beschrieben ist.
Bei der Bestimmung, wer das Wegerecht hat und wer ausweichen muss, wenn sich Segler begegnen, ist es wichtig zu wissen, von welcher Seite der Wind einfällt:
Auf Backbordbug segelt ein Fahrzeug, wenn es den Wind von Steuerbord hat.
Auf Steuerbordbug segelt ein Fahrzeug, wenn es den Wind von Backbord hat.
Die Abbildungen auf der gegenüberliegenden Seite zeigen die verschiedenen Grundregeln des Ausweichens:
Motorboot weicht Segler aus
Motorboot weicht Motorboot aus, das von rechts in seinen Steuerbordsektor einfährt
Segler mit Wind von Backbord weicht Segler mit Wind von Steuerbord aus
Bei Wind von derselben Seite, weicht der Segler in Luv dem Segler in Lee aus
> Backbordwind weicht Steuerbordwind, Luv weicht Lee!
Gegenkommer: Wenn ein Fahrzeug auf Gegenkurs gesichtet wird, handelt es sich um einen Gegenkommer. Ist das Fahrzeug recht voraus und ändert sich die Peilung nicht, besteht eventuell Kollisionsgefahr. Ein Ausweichmanöver würde man aber erst nach eigener Einschätzung im Nahbereich fahren, da man vorher noch nicht sicher sein kann, ob man nicht doch sicher passiert.
Toter Winkel: Die Länge eines Schiffs, die Position seiner Brücke sowie die Höhe von Freibord und Decksfracht bestimmen die Ausdehnung des „toten Winkels". Er darf von der Steuerposition aus gemessen maximal 500 m nach vorn (s. Abb.) und maximal 10° zu beiden Seiten betragen – ein dennoch sehr großer Bereich in den kein anderes Fahrzeug hineingeraten sollte.
Als Überholer gilt jedes Fahrzeug, das in den Hecklichtsektor eines anderen fährt (ein noch sehr weit entferntes Fahrzeug wird zunächst als Aufkommer bezeichnet). Der Überholer muss sich freihalten und darf auch nach dem Passieren des Kurshalters seinen Kurs nicht so ändern, dass er den früheren Kurshalter zu einem Manöver zwingen würde. Zusätzlich zu diesen grundlegenden Ausweichregeln sind in den KVR (s. Seite 7) und der SeeSchStrO sowie der Schifffahrtsordnung Emsmündung zwischen den verschiedenen Fahrzeugkategorien Rangordnungen festgelegt.
Das Manöver des letzten Augenblicks muss dann vom Kurshalter gefahren werden, wenn der Ausweichpflichtige bei einem Kollisionskurs nicht den Kurs ändert.
> Dabei ändert der Kurshalter den Kurs weg vom Ausweichpflichtigen. Begegnen sich Fahrzeugen mit Maschinenantrieb bedeutet das immer: Ruder hart Steuerbord!
Der Kurshalter hält Kurs und Geschwindigkeit. Der Ausweichpflichtige müsste seinen Kurs ändern . Tut er das nicht, würde es zur Kollision kommen . Also muss der Kurshalter das Manöver des letzten Augenblicks nach Steuerbord fahren . Er darf auf keinen Fall nach Backbord drehen, da ein spätes Manöver des Ausweichpflichtigen immer noch zur Kollision führen könnte .
Der Kollisionskurs ist generell die Voraussetzung für das Inkrafttreten der Ausweichregeln. Erkennt man eine solche Situation rechtzeitig, reicht häufig eine Kursänderung um wenige Grade, um aus dem Kollisionskurs herauszulaufen, ohne dass sich überhaupt weitere Wegerechtsfragen ergeben. Dies gilt im Besonderen bei der Begegnung von Sportbooten mit Berufsfahrzeugen.
Sportboot muss ausweichen: Erfolgt die Kursänderung, sobald der Kollisonskurs feststeht und damit frühzeitig in Punkt , beträgt sie lediglich 15°. Später bei Punkt sind dagegen bereits 35° notwendig.
> Kursänderungen sind für ein Berufsfahrzeug im begrenzten Fahrwasser schwierig und unter Umständen gefährlich, für ein Sportboot aber meist problemlos.
Seemännisch richtiges Verhalten: Sobald der Kollisionskurs erkannt ist, wartet der Skipper nicht auf ein Wunder, selbst wenn die Entfernung zum Gesichteten groß ist, sondern läuft durch Kurskorrektur aus dem Kollisionskurs heraus. Je kleiner die Entfernung zum Gesichteten, umso entschiedener muss das Manöver sein.
STEHENDE PEILUNG: Das Sichten eines Fahrzeugs bedeutet Annäherung. Nun muss geklärt werden, ob man sich mit dem anderen Fahrzeug auf Kollisionskurs befindet. Wie man das erkennt, zeigt die Abbildung:.
Zunächst peilt man die Lage des aufkommenden Fahrzeugs über den Rahmen einer Fensterscheibe oder eine der Wanten (Bild ). Einige Zeit später wiederholt man die Peilung. Zeigt sich nun Bild , steht die Peilung. Man liegt man mit dem Gesichteten auf Kollisionskurs und muss handeln. Ist es jedoch Bild oder Bild , besteht keine Gefahr.
Zeigt sich bei der zweiten Peilung Bild , wird das sich annähernde Fahrzeug sicher vor dem eigenen Bug durchlaufen. Bei Bild wird es achtern passieren. Die Peilung wandert in beiden Fällen aus, sie steht nicht.
> Solange man sich noch im Fernbereich voneinander befindet, gibt es vier Methoden, um aus einem erkannten Kollisionskurs zu laufen und die Gefahr eines Zusammenstoßes zu bannen. Nur zwei davon sind richtig:
Geschwindigkeitsänderung: Wenn man die eigene Geschwindigkeit reduziert, wird man selbst sicher hinter dem Heck des Gesichteten passieren. Falsch wäre dagegen, die Geschwindigkeit zu erhöhen – man würde dem anderen Fahrzeug direkt vor den Bug laufen.
Kursänderung: Wenn man den Kurs ändert, dann immer zu der Seite, aus welcher der Gesichtete kommt (also zum Heck hin), um hinter ihm zu passieren. Falsch wäre eine entgegengesetzte Kursänderung. Denn auch in diesem Fall würde man ihm vor den Bug laufen.
VERKEHRSREGELUNG (SEE): Im Geltungsbereich der Kollisionsverhütungsregeln, auf See außerhalb nationaler Verordnungen, ist der Verkehr nur in den von der IMO (s. Seite 20) festgelegten Verkehrstrennungsgebieten, in engen Fahrwassern und durch den Sonderstatus der Fahrzeuggruppen besonders geregelt. Sie führen am Tag Signalkörper (s. unten) und nachts entsprechende Lichter führen (s. Seite 23). Wer muss wem ausweichen?
Signalkörper der Fahrzeuggruppen: manövrierunfähige Fahrzeuge , manövrierbehinderte Fahrzeuge , fischende Fahrzeuge / .
Alle Fahrzeuge (außer nicht manövrierfähigen) weichen tiefgangbehinderten Fahrzeugen aus.
Maschinenfahrzeuge in Fahrt weichen manövrierunfähigen, manövrierbehinderten, fischenden Fahrzeugen und Segelfahrzeugen aus.
Segelfahrzeuge in Fahrt weichen manövrierunfähigen, manövrierbehinderten und fischenden Fahrz. aus.
Fischende Fahrzeuge in Fahrt weichen (wenn möglich) manövrierunfähigen und manövrierbehinderten Fahrzeugen ausweichen.
In engen Fahrwassern gelten die folgenden Regeln:
Rechts fahren: Man muss so weit rechts fahren, wie es der eigene Tiefgang sicher erlaubt.
Nicht behindern: Fahrzeuge unter 20 m Länge, Segelfahrzeuge und Fischer dürfen die auf die Fahrrinne angewiesenen Fahrzeuge auch beim Queren des Fahrwassers nicht behindern. Durch mindestens fünf kurze Töne (•••••) macht ein auf die Fahrrinne angewiesenes Fahrzeug darauf aufmerksam, dass es behindert wird.
Krümmungen: Vor der Einfahrt in Krümmungen und unübersichtliche Stellen des Fahrwasser wird einmal lang (–) gegeben. Ist ein Fahrzeug in der Krümmung, gibt es einmal lang (–) zurück (s. Seite 55).
Ankerverbot: Es darf nicht geankert werden.
Größenverhältnis: Die Relativität der Anwendbarkeit von Ausweichregeln ergibt sich aus dem Größenverhältnis der sich treffenden Fahrzeuge – hier eine 10-m-Segelyacht und ein Großcontainerschiff, das selbst 400 m lang und 70 m hoch ist. Der Segler bräuchte bei 5 kn Fahrt zwischen zwei und drei Minuten, um diese Strecke zurückzulegen.
VERKEHRSTRENNUNGSGEBIETE (VTG) sind von der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation (International Maritime Organization; IMO) weltweit verbindlich festgelegte Einbahnwege, die dem sicheren Verkehr dienen. Sie sind in Seekarten verzeichnet und im Anhang der KVR aufgeführt. In Verkehrstrennungsgebieten gelten nach KVR (Regel 10) folgende Bestimmungen:
Fahrzeuge unter 20 m Länge, Segelfahrzeuge und fischende Fahrzeuge dürfen die Maschinenfahrzeuge auf dem Einbahnweg nicht behindern.
Immer in der festgelegten bzw. empfohlenen Verkehrsrichtung fahren (entsprechend der Pfeile).
Möglichst weit vor der Trennlinie fahren oder sich von der Trennzone freihalten (also ganz rechts fahren).
An den Enden des Verkehrstrennungsgebietes aus- oder einlaufen oder von der Seite in einem möglichst kleinen Winkel zur allgemeinen Verkehrsrichtung.
Queren nach Möglichkeit vermeiden, aber wenn, dann möglichst mit der Kielrichtung im rechten Winkel zur allgemeinen Verkehrsrichtung.
Außer im Notfall und beim Queren (fischende Fahrzeuge in der Trennzone sind ausgenommen) darf man die Trennlinie oder -zone nicht überfahren.
Vorsicht in Zu- und Abgangsbereichen.
Ankern nur im Notfall.
Wer das Verkehrstrennungsgebiet nicht benutzt, muss einen möglichst großen Abstand halten.
manövrierbehinderte Fahrzeuge, die im VTG Arbeiten zur Erhaltung und Sicherung der Schifffahrt ausführen oder Unterwasserkabel verlegen, sind von der Befolgung der Befahrensregeln wenn nötig befreit.
Der Sammelbegriff für die Festlegung von Schifffahrtswegen auf internationaler Ebene wird routing genannt. Verkehrstrennungsgebiete gehören in diese Gruppe.
Die Küstenverkehrszone zwischen VTG und Festland (s. Abb.) darf von Fahrzeugen unter 20 m Länge, Segelfahrzeugen und fischenden Fahrzeugen benutzt werden. Sie ist für den Küstenverkehr in beide Richtungen bestimmt.
Tiefwasserwege (deep water routes) haben festgelegte Grenzen, die auf Reinheit des Meeresgrundes und Unterwasserhindernisse genau untersucht sind – in der Seekarte sind sie mit den Buchstaben DW gekennzeichnet.
WEITERE VERORDNUNGEN: Der Geltungsbereich der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO) umfasst grob gesagt das Küstenmeer mit