Entdecken Sie Millionen von E-Books, Hörbüchern und vieles mehr mit einer kostenlosen Testversion

Nur $11.99/Monat nach der Testphase. Jederzeit kündbar.

DIE HEROIN-AG: Der Krimi-Klassiker!
DIE HEROIN-AG: Der Krimi-Klassiker!
DIE HEROIN-AG: Der Krimi-Klassiker!
eBook267 Seiten3 Stunden

DIE HEROIN-AG: Der Krimi-Klassiker!

Bewertung: 0 von 5 Sternen

()

Vorschau lesen

Über dieses E-Book

Als Oberinspektor Brewer von der Mordkommission den Mann im Cadillac erkennt, weiß er, dies ist kein alltäglicher Mord. Denn der Tote gehörte zur Elite der New Yorker Unterwelt. Sein Spezialgebiet: Rauschgifthandel - und hinter ihm steht das gesamte Syndikat des organisierten Verbrechens.

Damit beginnt die Jagd auf den Täter...

Frank Arnau, geborener Heinrich Karl Schmitt, auch Harry Charles Schmitt (* 9. März 1894 bei Wien, Österreich-Ungarn; † 11. Februar 1976 in München), war ein schweizerisch-deutscher Schriftsteller.

Der Roman Die Heroin-AG erschien erstmals im Jahr 1962.

Der Apex-Verlag veröffentlicht eine durchgesehene Neuausgabe dieses Klassikers der Kriminal-Literatur in seiner Reihe APEX CRIME.

SpracheDeutsch
HerausgeberBookRix
Erscheinungsdatum21. Apr. 2021
ISBN9783748780908
DIE HEROIN-AG: Der Krimi-Klassiker!

Ähnlich wie DIE HEROIN-AG

Ähnliche E-Books

Krimi-Thriller für Sie

Mehr anzeigen

Ähnliche Artikel

Verwandte Kategorien

Rezensionen für DIE HEROIN-AG

Bewertung: 0 von 5 Sternen
0 Bewertungen

0 Bewertungen0 Rezensionen

Wie hat es Ihnen gefallen?

Zum Bewerten, tippen

Die Rezension muss mindestens 10 Wörter umfassen

    Buchvorschau

    DIE HEROIN-AG - Frank Arnau

    Das Buch

    Als Oberinspektor Brewer von der Mordkommission den Mann im Cadillac erkennt, weiß er, dies ist kein alltäglicher Mord. Denn der Tote gehörte zur Elite der New Yorker Unterwelt. Sein Spezialgebiet: Rauschgifthandel - und hinter ihm steht das gesamte Syndikat des organisierten Verbrechens.

    Damit beginnt die Jagd auf den Täter...

    Frank Arnau, geborener Heinrich Karl Schmitt, auch Harry Charles Schmitt (* 9. März 1894 bei Wien, Österreich-Ungarn; † 11. Februar 1976 in München), war ein schweizerisch-deutscher Schriftsteller.

    Der Roman Die Heroin-AG erschien erstmals im Jahr 1962.

    Der Apex-Verlag veröffentlicht eine durchgesehene Neuausgabe dieses Klassikers der Kriminal-Literatur in seiner Reihe APEX CRIME.

    DIE HEROIN-AG

    Vorwort

    Strafrecht und Strafprozessordnung in den USA sind von den kontinentaleuropäischen grundlegend verschieden.

    Entsprechend ist die Polizeiorganisation anders gegliedert als im alten Kontinent. Die Polizei hat andere Befugnisse, andere Kompetenzen, andere Arbeitsmethoden.

    Welche die besseren und wirksameren sind, steht hier nicht zur Diskussion. Es kommt nur darauf an, die Unterschiedlichkeit festzustellen, um das Gesamt geschehen des Romans, der ein Tatsachenbericht sein könnte, klarzulegen.

    Der höhere amerikanische Kriminalbeamte ist seiner Rangbezeichnung nach Offizier: Lieutenant, Captain. Seine Befugnisse sind erheblich größer als die seines deutschen Kollegen. Da er vielfach – und ganz besonders in New York – einem organisierten Berufsverbrechertum gegenübersteht, wie es Europa nirgends hervorgebracht hat, sind für ihn völlig andere Gesichtspunkte maßgebend, und er hat im Rahmen eines vom hiesigen gänzlich abweichenden Systems zu handeln.

    Die Polizei der großen Metropole Amerikas muss im selben Maße härter und schonungsloser arbeiten, als die amerikanischen Verbrecher hemmungsloser und rücksichtsloser vorgehen. Dennoch bietet das amerikanische Recht mit dem Habeas Corpus, dem Redet des Menschen auf seinen Körper, also auf dessen Freiheit, selbst schweren Kriminellen Auswege, die für die Fahndungsbehörden schwere Benachteiligungen bedeuten. Spezialisierte Anwälte – sie sitzen im Zuschauerraum der Polizeigerichte – warten auf Klienten, vom Verkehrssünder bis zum Verbrecher, und nützen die unwahrscheinlichsten Gesetzeslücken aus, um zunächst einmal den Festgenommenen freizubekommen; sei es durch einen Habeas Corpus oder gegen Kaution. Für die Klienten, die kein Geld haben, aber erfolgreich als Kriminelle bekannt sind, bringen Kautionsgesellschaften die notwendigen Mittel für den Bail auf. Von entscheidender Bedeutung  für die polizeilichen Nachforschungen ist die Qualifizierung des Delikts. Die Bundesstaaten sind eifrig bemüht, ihre eigenstaatlichen Kompetenzen zu wahren. In deren engerem Rahmen sieht jeder Sheriff darauf, dass der »ihm gehörende« Ball nicht etwa von einem Konkurrenz-Sheriff der Nachbargemeinde weggeschnappt wird. Es gab mehr als einmal solche Kompetenzkonflikte, wenn eine Tat genau an der Grenzlinie zweier Gerichtsbarkeitsgebiete geschah. Unlösbar wird das Problem, wenn – auch das geschah – ein Ermordeter mit dem Oberkörper auf dem Gebiet der Zuständigkeit des einen Sheriffs, mit den unteren Extremitäten auf jenem des anderen lag.

    Das Bild verändert sich beim Vorliegen einer Federal Offense. In diesen Fällen ist nicht der einzelne Bundesstaat, sondern der Staatenbund kompetent.

    Entführung und Vergewaltigung, die von einem Bundesstaat in den anderen übergreifen, Steuerhinterziehung, Rauschgifthandel, Menschenraub, worauf seit der Lex Lindbergh die Todesstrafe steht, Verbrechen gegen die Sicherheit der Vereinigten Staaten, Münzfälschung im weitesten Sinne: bei diesen Verbrechen tritt das FBI in Aktion und die anderen Federal Agents. Allerdings wird bei konkurrieren- den Verbrechen der lokale Polizeioffizier gern versuchen, sich zuerst seine eigenen Lorbeeren bei dem seiner Kompetenz zustehenden Delikt zu holen und erst nachher den Bundesbeamten das Feld räumen.

    Die Durchsuchung einer Wohnung darf die Polizei nur auf Grund eines richterlichen Search-Warrant – eines Haussuchungsbefehls – vornehmen. Hielte sie sich immer an dieses Gebot, verlöre sie oft entscheidende und unersetzliche Beweismittel. Also setzt die Selbsthilfe ein. Natürlich kann der Wohnungsinhaber später protestieren, Klage erheben, Schadenersatz verlangen. Da die Polizei aber eigenmächtig nur in »sicheren« Fällen vorgeht, kommt es nur selten zu Weiterungen. Das ohne Haussuchungsbefehl von ihr gefundene Beweisstück, mit dem sie einen Mörder überführt, macht zwar die sogenannte Willkür nicht ungeschehen, dient aber der Justiz. Verbrecher rauben und morden auch ohne richterliche Autorisation.

    Im Gegensatz zum deutschen Recht braucht der Festgenommene, der Angeschuldigte wie der Angeklagte, nur im Beisein seines Verteidigers auszusagen. Er hat das Recht, sich mit dem Anwalt unter vier Augen zu beraten. Das heißt, er kann schon seine erste rein polizeiliche Aussage auf Grund der Rechtsbelehrung machen, die ihm der Jurist seines Vertrauens erteilt hat. Nun kann der Angeklagte auch nach deutschem Recht die Aussage verweigern, aber er besitzt kein Recht, schon vom Anlauf der polizeilichen Untersuchung an, den Rat eines Verteidigers in Anspruch zu nehmen. Der Unterschied zugunsten des Angeschuldigten in den USA ist augenfällig. Dieses Recht auf Rechtsbelehrung und Beratung vom Beginn der Ermittlungen an kennt jeder Bürger in den Staaten – mag er Bankpräsident sein oder Hafendieb. Die Polizei wird also versuchen, aus dem Festgenommenen unter der Einwirkung des ersten Schocks so viel wie möglich herauszupumpen. Ist erst einmal der Attorney anwesend, der Counselor, wie er vom Richter angeredet zu werden pflegt, so verwandelt sich jeder Beschuldigte in einen Schweiger.

    Die Polizei ist oft gezwungen, eigene Wege zu gehen, weil das Gesetz den Gesetzesbrecher stärker begünstigt als den Gesetzeshüter. So zapft sie die Telefonleitungen Verdächtiger an. Das verstößt gegen das Gesetz. Die durch solche illegalen Maßnahmen erhaltenen Beweismittel können vor Gericht nicht verwendet werden. Das Abspielen auf Band auf genommener Gespräche aus angezapften Leitungen lehnte das Oberste Gericht sogar in einem für die USA vom Standpunkt der nationalen Verteidigung hochwichtigen Spionageprozess ab. Das immanente Recht steht eben über jeder anderen Erwägung – und man wird das mit Ehrfurcht vor diesen hohen Richtern anerkennen. Aber wenn auch ein illegal abgehörtes Telefongespräch kein Beweismittel vor Gericht bildet, so kann es doch zur Festnahme eines Flüchtigen dienen oder unmittelbar so bedeutsame Hinweise geben, dass Verbrecher überführt werden können. Nicht durch das bei der Verhandlung unzulässige Tonband, sondern als Folge der aus dem abgehörten Gespräch gewonnenen Kenntnisse. Auch für diese Sparte gilt dasselbe wie für die richterlich nicht vorher genehmigten Haussuchungen: der Erfolg legitimiert das Überschreiten starrer Vorschriften.

    Die New Yorker Polizei heißt Police Department. (Das Department of Investigation hat nichts mit ihr zu tun. Diese Dienststelle investigiert – untersucht – nicht Verbrechen, sondern prüft und überprüft städtische Behörden, Arbeitsmethoden und Organisationsfragen.)

    Das Police Department zählt 28.000 Polizeibeamte. Hauptsitz: 240 Center Street, New York 13, Phone: CA 62 000. Oberster Leiter der Behörde ist der Commissioner of Police.

    Aufgabe des Police Department ist die Wahrung von Ordnung im weitesten Sinne und die Aufgabe, dem Recht Geltung zu verschaffen. Abgesehen von den Hauptdepartments, die sich mit Kriminaldelikten, jugendlichen Delinquenten, Verkehr, Gesundheitswesen und Hygiene, allgemeiner Verwaltung und Gerichtssachen befassen, gehören zur Polizei ein Kriminaltechnisches Untersuchungslaboratorium – Technical Research Laboraty –, das Medical and Surgical Bureau, das Amt des Chief Medical Examiner mit einem Chef und mehreren Assistenten, das in jeder Untersuchung eines verdächtigen oder gewaltsamen Todesfalles eingeschaltet wird, das Engineering Bureau, die Transit System Police, die Communications Division, das Bureau of Planning and Coordination, die verschiedenen Licensing Bureaus und andere Abteilungen.

    Die über das ganze Gebiet von New York verteilten Divisionen sind in Precincts unterteilt, die ungefähr großen Polizeirevieren entsprechen. Sie werden von einem Captain geleitet. Die Polizisten machen in drei Schichten Dienst: von acht bis sechzehn Uhr, von sechzehn bis vierundzwanzig und von vierundzwanzig bis acht. Mobile Streifen sind durch das Punk-Ruf-System jederzeit verfügbar. Spezialdetektive, motorisierte Hilfsbeamte, Sonderstreifen und Spezial-Squads ergänzen den Tag- und Nachtapparat.

    Besonders stark ausgebaut sind die 3rd Avenue Squad, die Pick Pocket Squad, die auf Taschendiebe ausgerichtet ist, die Safe and Loft Squad, die Forgery Squad und andere Sonderabteilungen.

    Die Stadt New York honoriert ihre Polizeikräfte, dem sehr schweren Dienst entsprechend, gut. Der Commissioner bezieht jährlich fünfundzwanzigtausend Dollar, der Chef des Verkehrsdezernats zwanzigtausend, der Chief Medical Examiner fünfzehntausend Dollar.

    Die Statistiken zeigen, dass New York relativ und absolut mit an der Spitze der verbrechensreichsten Metropolen der Welt steht. 1958 wurden rund dreihunderttausendverbrechen und Vergehen registriert.

    Da die Zuwachsrate in ganz Amerika stark im Anschwellen ist – John Edgar Hoover, der langjährige Chef des FBI, bezeichnete im September 1959 diese Erscheinung als eine nationale Gefahr –, dürfte New York bald mit tausend Verbrechen und Vergehen pro Tag zu rechnen haben. Das ist selbst bei über acht Millionen Einwohnern erschreckend, da die polizeilich erfassten Gesetzesübertretungen erheblich unter der Zahl der de facto begangenen bleiben.

    Das Erstaunlichste ist die Belastungsfähigkeit der New Yorker Polizei. Einem ans Vollendete grenzenden technisch-wissenschaftlichen Apparat passt sich ganz besonders in den Reihen der Kriminalpolizei ein Menschenmaterial von ebenso hohen Qualitäten an.

    - Frank Arnau

      Einführung

    Der Rauschgifte-Welthandel hat nach Schätzungen internationaler Organe in Genf und der Fachausschüsse der Vereinten Nationen im Jahre 1961 einen Konsumentenumsatz von über sechs Milliarden Dollar und damit anderthalb mal so viel wie die gesamten Finanzhilfen der USA an sämtliche unterentwickelten Länder der Erde erreicht. Wahrscheinlich liegen die durch den Rauschgifthandel dauernd in Bewegung gesetzten Mittel noch ganz erheblich höher.

    Von diesen rein geldlichen Betrachtungen abgesehen spielt aber, in vorderster Linie in den USA, der Rauschgifthandel, durch den ja erst die Süchtigen mit ihren verschiedenen Narkotika versorgt werden, eine weitaus gefährlichere Rolle. Er bewirkt eine außerordentliche Zunähme der Kriminalität und versorgt Hospitäler und Irrenanstalten mit einer stetig steigenden Zahl von Patienten.

    Rauschgift ist wesentlich beteiligt an sämtlichen Formen des Verbrechens in den Vereinigten Staaten von Nordamerika, da der Süchtige, besonders der jugendliche Konsument, vom kleinen Diebstahl über den Einbruch, den räuberischen Überfall, das Stick-up und Hold-up bis zum Mord in allen seinen brutalsten Ausdrucksformen zu jedem Verbrechen bereit ist, um sich die Mittel zum Erwerb seines Stoffes zu verschaffen.

    In den letzten Jahren häuften sich die Fälle der rauschgiftbedingten Verbrechen weit über die Grenzen der USA hinaus.

    Meist beginnt die »Sucht« mit dem Reefer, der Marihuana-Zigarette, um dann zu Morphium, Kokain und Heroin zu führen. Jedem dieser Rauschgifte ist die kumulative Wirkung zu eigen; das heißt, zur Erzielung desselben Effekts müssen immer größere Dosen genommen werden. Wenn bei Marihuana die oberste Grenze des Konsumierbaren erreicht ist, wendet sich der Süchtige stärkeren Narkotika zu, bis dann die gewissermaßen letzte Phase der völligen Zerstörung von Körper und Seele durch die schwersten Rauschgifte eintritt.

    Man schätzt, dass achtzig Prozent des Rauschgifthandels in den Händen eines Syndikats vereint sind, das in dieser Höhe die Umsätze in den Vereinigten Staaten kontrolliert. Die restlichen zwanzig Prozent entfallen auf einige kleinere Gruppen, die aber meist nur regionale Bedeutung haben. Außenseiter können unbeachtet bleiben. Sie sterben alle erstaunlich schnell nach den ersten Versuchen der Betätigung in dieser Branche.

    Der außerordentlich hohe Gewinn, der allen am Rauschgifthandel finanziell Beteiligten zufällt, ist dem sehr hohen Risiko, den ungemein harten Strafen, die auf jeder Art unerlaubten Handels mit narkotischen Mitteln lasten, und den äußerst kostspieligen Abwehrmaßnahmen gegen jede Art von Verfolgung durch die Hüter des Gesetzes angepasst. Die schwersten Fälle städtischer und staatlicher Korruption, der Bestechung von Beamten aller Kategorien und namhafter Politiker zeigen die Geldmacht des Rauschgiftsyndikats.

    Seine Mittel sind so bedeutend, dass sie auch zur Bestechung von Diplomaten ausreichen, die durch ihre vor jeder Grenzkontrolle immunen amtlichen Valisen eine besondere Qualifikation zum Schmuggeln haben. 1961 wurde das Gepäck des im Haag akkreditierten Botschafters einer mittelamerikanischen Republik bei seiner Einreise in New York trotz der diplomatischen Immunität geöffnet. Die Beamten des Narcotic Squads fanden und beschlagnahmten sechs Kilogramm Heroin. Seine Exzellenz wanderte ins Gefängnis und wurde bei der anschließenden Gerichtsverhandlung zu sechs Jahren Zuchthaus verurteilt. Dieser Fang war nur möglich, weil der Botschafter wohl in Holland Exterritorialität genoß, jedoch in den USA keine diplomatischen Vorrechte besaß, da er nicht bei der Regierung in Washington akkreditiert war.

    Die Rentabilitätsrechnung der Rauschgiftbranche ist beachtlich. Ein Kilogramm Marihuana kostet in Mexiko und anderen lateinamerikanischen Produktionsstätten etwa zwanzig Dollar. Aus dieser Menge werden durch weitgehende Vermischung mit Tabak etwa 3.200 Reefer-Zigaretten hergestellt, für die der Endverbraucher pro Stück 1.00 Dollar bezahlt, so dass sich jeder einzelne investierte Dollar in 160 Dollar verwandelt! Von diesen entfallen auf das Syndikat etwa 100 Dollar, während die restlichen 60 den Haupt-, Mittel- und Kleinverteilern verbleiben. Die Abrechnungen erfolgen nach strengsten Grundsätzen kaufmännischer Ehrenhaftigkeit. Bei auch nur kleinen Verstößen gegen den Korpsgeist wird geschossen.

    Erstlieferanten des Marihuana sind fast ausnahmslos die Eingeborenen tropischer Gebiete, die es aus dem wilden Hanf, dem Cannabis India, gewinnen. Nur das Harz der im feucht-heißen Klima wachsenden Pflanze hat narkotische Eigenschaften. In Mexiko, der den USA nächstgelegenen tropischen Landschaft, ist die Anpflanzung dieses wilden Hanfes verboten, aber die Weite des Raumes schließt eine wirkliche Kontrolle aus. Das rauscherzeugende Harz bildet nur die blühende weibliche Pflanze. Wahrscheinlich ist darauf der feminine Name Maria-Juana zurückzuführen. Da im Spanischen das J als H gesprochen wird, ging dies Narkotikum als Marihuana in das internationale Vokabularium ein.

    Die Substanz scheidet sich von den Pflanzen selbst ab. Geht man mit hohen Stiefeln durch ein blühendes Hanffeld, bleibt die klebrige Masse des Harzes am Leder haften. Es ist die einfachste Art, das reine Rauschgift zu gewinnen. Zu Kügelchen geknetet, je nach Bedarf, geschabt oder zu Fäden gezogen und mit gewöhnlichem Tabak vermengt, kommt es in den Handel.

    Das Marihuana-Rauchen ruft Halluzinationen mit echten Traumzuständen hervor, die extreme erotische Phantasien erzeugen. Beschränkung von Zeit und Raum hören auf. Physische Hindernisse und moralische Hemmungen entfallen.

    Sowohl das aus dem Opium gewonnene Morphium und Heroin wie Kokain werden mit ähnlichen Gewinnmargen, wie sie Marihuana ergibt, gehandelt.         

    Das Kokain, aus den Blättern des in den Tropen beheimateten Strauches Erythroxylon Coca, hat bei den Süchtigen in Amerika weitgehend das Morphium verdrängt, in erster Linie weil es dem Körper besonders leicht, ohne Injektionsspritze, auf dem Weg über die Schleimhäute, besonders jene der Nase, schnell zugeführt werden kann. Kokain wird rasch resorbiert und übt seine doppelte Wirkung auf das zentrale und periphere Nervensystem aus. Es wirkt schon in sehr schwacher Verdünnung und sichert schon dadurch den Rauschgifthändlern eine hohe Ausbeute.

    Aber so wie das Kokain das Morphium überflügelte, wurde es selbst wieder vom Heroin überholt, das als Derivat des Morphiums anfällt. Es ist erheblich giftiger und verbindet mit einer besonders schnellen und tiefgehenden Rauschwirkung gefährliche Exaltationszustände, die zu einem Delirium, bei dem alle ursprünglichen Hemmungen den Wunschträumen untergeordnet werden, hinleiten.

    In den USA sind etwa achtzig Prozent aller Süchtigen dem Heroin verfallen.

    Der Fabrikpreis des chemisch etwa 820/1.000 reinen Heroins liegt im legalen pharmazeutischen Handel Europas bei 18.000 DM je Kilogramm. In Amerika wird das eingeschmuggelte Produkt zwischen 60.000 DM bis 100.000 DM je Kilogramm bezahlt. Der Endkonsument erhält es als weißes Pulver, das aus achtundneunzig Prozent eines Gemisches von Milchzucker und Chinin und nur zwei Prozent Heroin besteht. Durch dieses Misch-Verhältnis werden aus einem Kilogramm pharmazeutischen Heroin fünf Tonnen Konsum-Heroin hergestellt und damit aus 18.000 DM ein Umsatz von 1,8 bis 2,4 Millionen erzielt.

    In letzter Zeit wurde unter dem Zwang ernster Konflikte zwischen den Endverbrauchern und Kleinverteilern die Quote von Milchzucker und Chinin am Konsumentenprodukt etwas herabgesetzt und seine Wirkung durch andere Streckmittel, die narkotische Eigenschaften haben, aber nur einen geringen Bruchteil des Heroins kosten, verbessert. Zu diesen gehören Demerol, Methadone, Metapon, Nembutal und verschiedene Phenobarbital-Präparate.

    Die Fachausdrücke im Rauschgifthandel umfassen alle Spezialitäten.

    Sarofras sind die billigsten Marihuana-Zigaretten, die besseren Reefer als Panatella oder Messeroie, die stärksten sind unter dem Namen Gun-Geon im Handel. Injektionen heißen Spikes. Kokain-Heroin-Kombinationen: Speedballs. Injektionssüchtige nennt man Skinpoppers, Kokain-Schnupfer Schmeckers. Und Mules sind die Verteiler, die Schüler zum Rauschgenuss verleiten.

    Allein in New York verfügt das Narcotic-Squad über zweihundert hochgradig spezialisierte Polizeibeamte, die in zehn Gruppen zu je siebzehn bis zweiundzwanzig Mann tätig sind. Zu ihren bedeutendsten Chefs zählt Inspektor Terranova. Jede Einheit wird durch einen Lieutenant kommandiert. Die Beamten müssen mindestens zwei der vier in diesen Sparten wichtigsten Fremdsprachen: Italienisch, Spanisch, Jiddisch, Deutsch, beherrschen.

    Jeder Verstoß gegen das Rauschgiftgesetz ist eine Federal Offence, so dass jederzeit die zuständigen Organe des Bundes, die durch keine Grenze eines Bundesstaates behindert sind, eingreifen können.

    Den schärfsten Kampf sagte dem gesamten organisierten Verbrechertum, den Syndikaten, den Gangsterchefs vom Boss bis zum letzten Hoodlum, der jugendliche Justizminister Kennedy, des Präsidenten Bruder, an.

    - Frank Arnau,

    Lugano, Februar 1962

      Erstes Kapitel: Ein Cadillac parkt an der Bowery

    Das Telefon beim Precinct 1 an der Wall Street schrillte. Der Beamte nahm den Hörer ab, meldete sich, horchte, notierte, wiederholte und sagte dann leicht gelangweilt:

    »Alles schön und gut, aber Bowery-Canal-Allen-Street gehören nicht zu unserem Precinct. Melden Sie...«

    »Das können Sie halten wie Sie wollen, Sie Flatfood!«, unterbrach ihn dröhnend die unwillige Stimme am anderen Ende der Leitung. »Ich wollte nur meine Pflicht als Staatsbürger erfüllen, das ist alles. Den Cadillac sah ich auf meinem Weg zur Nachtschicht im Block Allen-Houston, und als er viereinhalb Stunden später an derselben Stelle stand, fuhr ich dicht an ihn heran. Der Mann am Steuer saß regungslos, er antwortete nicht auf meine Fragen. Ich sah genauer hin. Der Mann war tot. Offenbar wurde er erschossen. Das ließ ich mich den Nickel für einen Anruf bei der Polizei kosten, aber einen zweiten ist es mir nicht wert. Das wär's.«

    »Ihr Name? Von wo aus sprechen Sie?«, fragte Sergeant Burns.

    Die einzige Antwort war ein Klicken im Hörer. Der Unbekannte hatte eingehängt.

    Burns blickte auf die große Uhr an der Breitwand. Er schrieb eine Kurzmeldung.

    »Dienstag, 4. Mai, 3 Uhr 44 Minuten nach Mitternacht Anruf männlicher Stimme, ohne Namensangabe und ohne den Ort zu nennen, woher das Gespräch geführt wurde. Angeblich steht seit mindestens viereinhalb Stunden ein Cadillac am Straßenrand Bowery-Canal-Allen-Street. Fahrer ist nach Angabe des Mannes, der telefonierte, tot, anscheinend erschossen.«

    Der Sergeant reichte den Zettel seinem Kollegen.

    »Geben Sie es über Teletyper an COBO. Ich

    Gefällt Ihnen die Vorschau?
    Seite 1 von 1