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Der Betriebsratscoach: Unterstützung für erfolgreiche Arbeit
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eBook514 Seiten4 Stunden

Der Betriebsratscoach: Unterstützung für erfolgreiche Arbeit

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Über dieses E-Book

Betriebsrat zu werden ist meist gar nicht so schwer. Sich als Betriebsrat wirksam für die Interessen der Kolleginnen und Kollegen einzusetzen ist hingegen eine Herausforderung.

Welche Rechte haben Sie als Betriebsrat? Wie verbessern Sie die Arbeitsbedingungen konkret? Wie organisieren Sie sich im Team? Wie bereiten Sie sich am besten auf die Verhandlungen mit dem Chef vor? Was tun, wenn Kolleginnen und Kollegen benachteiligt werden und sich beschweren? Wie nehmen Sie die Belegschaft mit?

Maren Bullermann zeigt im »Betriebsratscoach«, worauf es bei erfolgreicher Betriebsratsarbeit ankommt. Vom Arbeitsauftrag über die Mitbestimmungsrechte bis hin zu den eigenen Projekten — mit gegenseitigem Verständnis zu konstruktiver Teamarbeit und einer starken Position gegenüber der Unternehmensleitung. Sie erhalten zahlreiche praktische Tipps und Motivation für Ihr Engagement als Betriebsrat.

Spartipp: Wenn Sie schon Betriebsrat sind, muss Ihr Arbeitgeber, gemäß § 40 Absatz 1 BetrVG, diesen Ratgeber als Sachaufwand bezahlen.

***

"Kompliment: Der Betriebsratscoach liest sich super, ist kurzweilig aber dennoch informativ und gut strukturiert."
Eva-Maria Stoppkotte, verantwortliche Redakteurin der Zeitschrift »AiB Arbeitsrecht im Betrieb«

"Der Betriebsratscoach hält jede Menge konkreter Beispiele bereit und macht Mut zum Tätigwerden, ohne dass man sich zuvor durchs Paragraphendickicht des Betriebsverfassungsgesetzes und der zahllosen Gerichtsurteile schlagen muss."
Günter Wallraff; Journalist

"Der Betriebsratscoach zeigt mehr auf, als die rechtliche Seite. Er motiviert zur aktiven Gestaltung des Beziehungsdreiecks von Betriebsrat, Belegschaft und Unternehmensleitung — wobei auch die Rolle der Gewerkschaft nicht zu kurz kommt. Die emotionale und erfahrungsgesättigte Sichtweise Maren Bullermanns trägt zur Professionalisierung der Betriebsratsarbeit bei und stärkt die Betriebsräte."
Prof. Dr. Erhard Tietel, zap Uni Bremen
SpracheDeutsch
Herausgebertredition
Erscheinungsdatum23. Juni 2014
ISBN9783849585174
Der Betriebsratscoach: Unterstützung für erfolgreiche Arbeit

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    Buchvorschau

    Der Betriebsratscoach - Maren Bullermann

    Vorwort

    von Günter Wallraff

    Untersuchungen von Forschungsinstituten zeigen, dass die Arbeitszufriedenheit in Unternehmen mit Betriebsräten höher ist als in solchen, in denen keine gewählten Arbeitnehmervertreter existieren. Die Untersuchungen zeigen auch die Gründe für die höhere Zufriedenheit: die Arbeitsbedingungen, die Lohnhöhe, die Arbeitszeit, das Betriebsklima in solchen Betrieben sind erträglicher und das Selbstbewusstsein der Arbeitnehmer stärker — im Durchschnitt.

    Betriebsräte machen also Sinn. Aber die Frauen und Männer in diesen Gremien haben keinen leichten Job, denn wenn sie etwas für ihre Kolleginnen und Kollegen erreichen wollen, müssen sie es mit ihnen tun. Wenn sie sich als Interessenvertreter ihrer Wählerinnen und Wähler verstehen, brauchen sie Durchsetzungskraft. Die fällt ihnen nicht in den Schoß; die haben sie nicht, weil sie gewählt wurden, ein für alle Male in der Tasche. Durchsetzungskraft können Betriebsräte nur dann entwickeln und einsetzen, wenn sie vom Vertrauen und vom ausdrücklichen Willen und Wollen ihrer Belegschaft getragen werden. Deshalb müssen sie ständig in engem und produktivem Kontakt zu den Beschäftigten stehen. Dafür brauchen sie eine hohe soziale Kompetenz. Es geht um Bescheidenheit, zuhören können, kommunizieren können, es geht auch um die Bereitschaft zur Selbstkritik und natürlich um eine klare Sprache auch gegenüber dem Arbeitgeber. Fähigkeiten, die gute Betriebsräte auszeichnen. Allerdings sind sie nicht jedem in die Wiege gelegt. Gut, dass man sie als gewählter Funktionsträger erlernen kann.

    Das vorliegende Buch will dazu Mut machen, gibt Tipps und zeigt nicht zuletzt Wege, wie man den Versuchungen entgehen kann, mit denen Arbeitgeber gerne Betriebsräte umgarnen; um sie abzulösen vom engen Kontakt mit ihren KollegInnen, um sie zu separieren, ihnen Honig ums Maul zu schmieren — bis hin zu mehr oder weniger deutlichen Bestechungsversuchen — und sie am Ende zu mehr schlecht als recht getarnten Lautsprechern der Unternehmensführung zu machen.

    Versagen solche Schmeichelmethoden, bekommen Betriebsräte durchaus auch die Knute zu spüren. Durchsetzungsbereite Betriebsräte lässt man auflaufen, bremst sie aus, bedroht sie oder versucht, sie von der Belegschaft zu isolieren.

    Aber es gibt Wege, die ein aktiver Betriebsrat gehen kann, um zu verhindern, dass der Arbeitgeber ihn an die Wand drückt. Diese Wege sind mit Wissen gepflastert. Wissen, wie das genau und konkret und im Einzelnen geht mit der Mitbestimmung, was möglich ist und wo die Möglichkeiten selbst eines guten Betriebsrates enden. »Der Betriebsratscoach« hält auch hier jede Menge konkreter Beispiele bereit und macht Mut zum Tätigwerden, ohne dass man sich zuvor durchs Paragrafendickicht des Betriebsverfassungsgesetzes und der zahllosen Gerichtsurteile quälen muss.

    Aktive, arbeitnehmerorientierte Betriebsräte, das ist meine Erfahrung der letzten Jahre, stehen unter einem zunehmenden Druck der Arbeitgeber. Es häufen sich die Ratgeber der anderen Seite, die betriebsratsfreie Zonen errichten wollen, die Betriebsräte terrorisieren und rausschmeißen wollen, wenn sie »zu« selbstbewusst sind und die an ihrer Stelle, wenn das Gremium schon nicht ganz zu verhindern ist, arbeitgeberorientierte Funktionsträger einsetzen wollen. (Über die »Anwälte des Schreckens« und deren Methoden, Betriebsräte aus den Betrieben zu drängen, berichtet Günter Wallraff unter anderem in dem Buch »Aus der schönen neuen Welt«, das der Verlag Kiepenheuer & Witsch jetzt in einer Sonderausgabe (384 Seiten, 9,95 €) herausgebracht hat.)

    Ein konfliktträchtiges Feld — und es wird nicht leichter werden. Aber eins ist ganz klar: Für eine lebenswerte Gesellschaft sind demokratische Grundrechte gerade im Arbeitsleben entscheidend. Dazu gehören Betriebsräte, die für die Interessen ihrer Kollegen eintreten. Ich meine, es sollten mehr werden. Dazu rufe ich auf vielen Veranstaltungen immer wieder auf. Das Buch von Maren Bullermann ist ein Leitfaden, der Orientierungshilfe gibt und Mut macht, auf dass es gelingt!

    Einleitung

    Die Herausforderung: Raus aus der Komfortzone

    Sie sind ein engagiertes Betriebsratsmitglied oder wollen es werden? Sie wollen sich für die Interessen Ihrer Kolleginnen und Kollegen einsetzen und die Arbeitsbedingungen in Ihrem Unternehmen verbessern?

    Herzlichen Glückwunsch! Sie haben sich damit entschieden, Ihren vertrauten, bekannten Arbeitsplatz, sozusagen Ihre persönliche Komfortzone zu verlassen und über den Tellerrand hinauszublicken! Betriebsrat zu sein oder zu werden, heißt in den Kern Ihres Betriebes vorzudringen.

    Ein Abenteuer! Sie werden mit unbekannten Herausforderungen konfrontiert und Sie werden durch den erfolgreichen Umgang mit diesen Neuerungen wachsen. Ihr Selbstvertrauen wird von Woche zu Woche größer, je mehr Sie lernen, je mehr Einblick Sie bekommen und je häufiger Sie mit der Unternehmensleitung am Tisch sitzen.

    Die Berufsausbildung und Ihre Berufserfahrung, die Sie für Ihren Arbeitsplatz im Unternehmen qualifiziert haben, werden mit größter Wahrscheinlichkeit für die Arbeit als Betriebsrat nicht ausreichen. Betriebsrat zu sein bedeutet ständige Weiterbildung, ständig neue Erfahrungen machen und sich immerzu neuen Anforderungen stellen.

    Dieser Ratgeber wird Ihnen Anregungen geben, welches Ihre möglichen Lernziele als Betriebsrat sein könnten. Als Betriebsrat kommen Sie in eine Rolle, die Sie vorher so nicht kannten. Sie werden auf Fachgebieten arbeiten müssen, die Ihnen bislang unbekannt waren. Der Ratgeber wird Ihnen Hilfestellung sein, wie Sie diese Aufgaben meistern und damit zugleich sich selber positiv weiterentwickeln können.

    Die Übertragbarkeit: Ein Ratgeber für kleine und große Gremien

    Das Betriebsverfassungsgesetz sieht unterschiedliche Regelungen und Rechte je nach Größe des Betriebes vor.

    Der vorliegende Ratgeber ist sowohl für große als auch für kleine Gremien gedacht. So wird an einigen Stellen ausdrücklich auf die speziellen Herausforderungen für große bzw. kleine Gremien hingewiesen. Wenn Sie in einem kleinen Unternehmen (kleiner als 20 Arbeitnehmer) als Einzelperson die Interessen Ihrer Kolleginnen und Kollegen vertreten, dann ist das Kapitel 4 Im Team: Mit geteilter Arbeit doppelten Erfolg erzielen für Sie nur eingeschränkt relevant. Lesen Sie umso intensiver den Abschnitt über Ersatzmitglieder in genau diesem Kapitel.

    Dieser Ratgeber wirbt für eine weitgehende Arbeitsteilung im Betriebsratsgremium. An vielen Stellen finden Sie Anregungen und Ideen, um eine gerechte und motivierende Arbeitsverteilung im Team vorzunehmen, denn es ist leichter, wenn Sie sich als Gremium gemeinsam den Herausforderungen stellen und Probleme in Ziele verwandeln, die zur Lösung führen.

    Der Unterschied: Bei Ihnen ist alles anders?

    Ja, natürlich, jeder Betrieb hat etwas Einmaliges. Nicht nur die Größe, auch die Firmengeschichte (Fusionen, Ausgründungen, Wechsel der verantwortlichen Personen etc.), die Unternehmensform, die Eigentümer, die Geschäftsleitung, der Führungsstil, die Haltung der Leitung gegenüber dem Betriebsrat, das Betriebsklima, der Standort, die Branche, der Markt, die Struktur der Arbeitsabläufe und die finanzielle Lage des Unternehmens unterscheiden ihren Betrieb von allen anderen. Auch Ihre Kolleginnen und Kollegen haben je nach ihren Ausbildungen einen unterschiedlichen Bildungsstand und leben in unterschiedlichen Wirkungskreisen.

    Das vorliegende Werk wurde sorgfältig erarbeitet. Insbesondere alle rechtlichen Angaben sind gewissenhaft geprüft. Die juristische Prüfung erfolgte durch Rechtsanwalt Markus Fabian in Bremen (http://www.rechtbremen.de). Juristischen Rat und einen Fachanwalt ersetzt dieses Buch jedoch nicht.

    An der einen oder anderen Stelle werden Sie vielleicht Abweichungen von der Rechtslage zu Ihrer betrieblichen Praxis feststellen. Das muss Sie nicht beunruhigen. Klären Sie mit Gelassenheit, ob es sich tatsächlich um einen »Fehler« handelt, um bessere Regelungen als im Gesetz vorgesehen oder ob es nur mit unterschiedlichen Wahrnehmungen menschelt. In dem Ratgeber finden Sie auch ein paar Beispiele derartiger Abweichungen.

    Die offenen Fragen: Ihre Funktion im Ratgeber

    In diesem Buch finden Sie viele offene Fragen: Warum? Was? Wie? Welche? Sie werden feststellen, dass nicht alle dieser Fragen abschließend beantwortet werden — und dahinter steckt Absicht. Der Volksmund sagt »selber essen macht dick«, im übertragen Sinne bedeutet das: Selber denken macht schlau!

    Durch die Fragen werden Sie dazu angeregt, über die Antwort selbst nachzudenken und selbst die beste Lösung für Ihre persönliche Herausforderung zu finden. Jede offene Frage ist eine Einladung an Sie persönlich, sich mit Themen kreativ auseinanderzusetzen. Wenn Sie auf eine Frage stoßen, die Sie besonders beschäftigt, dann legen Sie ruhig das Buch zur Seite und nehmen Sie sich die Zeit, die Sie benötigen. Denn: Sich Zeit für das Wichtige zunehmen, ist einer der wesentlichen Faktoren, der erfolgreiche Menschen von anderen unterscheidet.

    Der Mehrwert: Warum die Kenntnis von Gesetzen nicht ausreicht

    Dieser Ratgeber ist eine Ergänzung zu den vielen juristischen Betriebsratshandbüchern, die es bereits gibt. Die reinen Gesetzestexte mit den vielen Paragrafen sind kompliziert und für Nicht-Juristen häufig schwer verständlich. Genau darum gibt es eine Vielzahl von Handbüchern und Kommentaren, die die Gesetze allgemein verständlich und ausführlich beschreiben.

    Die Empfehlung lautet: Setzen Sie sich erst dann mit den einzelnen Gesetzen oder Handbüchern auseinander, wenn Sie sie tatsächlich brauchen. Legen Sie vorher Ihre eigene Absicht fest: Was wollen Sie erreichen?

    Beginnen Sie Ihre Betriebsratsarbeit entspannt. Dieses Buch zeigt Ihnen, was getan werden muss und was Sie tun können. Das hilft Ihnen, Schwerpunkte in Ihrer Arbeit zu setzen. Denn nicht alles, was man tun könnte, muss man als Betriebsrat auch tatsächlich tun. Sie haben für Ihre Betriebsratsarbeit einen Gestaltungsspielraum und eine gewisse Entscheidungsfreiheit. Der Ratgeber zeigt auf, wo dieser Gestaltungsspielraum liegt und wie Sie ihn nutzen können.

    Sie werden in diesem Buch nur an den nötigen Stellen Hinweise und Verweise auf den Gesetzestext finden. Diese Hinweise und Verweise geben Ihnen die Möglichkeit, das Beschriebene zuzuordnen und die Thematik später zu vertiefen.

    Die Idee: Anerkennung schafft langfristig Motivation

    Erfolg ist das Erreichen von selbst gesetzten Zielen. Diese allgemeine Definition gilt natürlich auch für die Betriebsratsarbeit. Ob Sie also erfolgreich sind, hängt im Wesentlichen davon ab, welche Ziele Sie sich selbst setzen. Es hängt auch davon ab, an welchen Kriterien Sie die Zielerreichung messen wollen. Nicht zuletzt hängt Ihr gefühlter Erfolg auch davon ab, ob Sie sich selber als erfolgreich wahrnehmen und ob es Ihnen gelingt, den Erfolg den Kolleginnen und Kollegen auch zu vermitteln.

    In diesem Ratgeber werden, auf leicht verständliche Weise und praxisbezogen, Methoden aus dem Projektmanagement auf die Betriebsratsarbeit übertragen. Außerdem werden Kenntnisse und Werkzeuge aus dem Bereich der Kommunikationswissenschaften so aufbereitet, dass Sie für die Betriebsratsarbeit angewendet werden können.

    Ihr Fan: Lilo Locker ist Ihr persönlicher Business-Coach

    Coaching bedeutet Unterstützung bei der Erreichung Ihrer eigenen, selbst gesetzten Ziele. Lilo Locker hilft Ihnen dabei und wird Sie durch diesen Ratgeber begleiten. Sie ist ein »Fan« von allen Menschen, die sich für Kolleginnen und Kollegen einsetzen. Lilo Locker findet Betriebsräte sehr mutig, weil sie die Komfortzone ihres vertrauten Arbeitsplatzes verlassen, um sich immer wieder neu mit den Möglichkeiten des Betriebsverfassungsgesetzes für die Arbeitsplätze im Unternehmen und ihre Kolleginnen und Kollegen einzusetzen.

    Lilo Locker wird vielfach auftauchen. Sie hat drei Aufgaben:

    Sie wird Ihnen offene Fragen stellen, die für Sie Impulse sein sollen, einmal anders über Ihre Aufgaben und Ihre Rolle als Betriebsrat nachzudenken.

    Sie macht Sie auf besonders Wichtiges aufmerksam.

    Manchmal wird Lilo Locker Ihnen konkrete Anregungen geben, z. B. bestimmte Alternativen einfach mal auszuprobieren oder zu üben.

    Am Ende des Buches werden Sie Ihre Betriebsratsaufgaben und Herausforderungen kennen. Die damit verbundene Sicherheit gibt Ihnen Gestaltungsfreiheit für die Betriebsratsarbeit. Sie können eigene Strategien und Taktiken für Ihre erfolgreiche Betriebsratsarbeit entwickeln. Das gibt Ihnen die notwendige Gelassenheit, um erfolgreich zu sein. Am Ende sollen Sie bei aller Arbeit auch Freude an Ihrer Betriebsratsarbeit haben!

    Teil 1

    Die Rolle:

    Wer bin ich und mit wem?

    Kapitel 1

    Der Gesetzgeber: Arbeitsauftrag und Werkzeuge

    Zum Einstieg hat Lilo Locker ein paar Fragen an Sie:

    Was interessiert Sie an der Betriebsratsarbeit?

    Wie passt Ihre persönliche Motivation zu den tatsächlichen Rechten und Pflichten eines Betriebsrates, die Ihnen in diesem Kapitel vorgestellt werden?

    Was wollen Sie tun, um erfolgreich zu sein?

    Was wollen Sie tun, damit die Kolleginnen und Kollegen Ihre Erfolge wahrnehmen?

    Wie viel Zeit wollen Sie sich für die Betriebsratsarbeit nehmen?

    Wie wollen Sie die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates kennenlernen?

    Das Betriebsverfassungsgesetz: Beteiligung im Betrieb

    Der Gesetzgeber hat eine Vielzahl von Gesetzen speziell für Arbeitnehmer geschaffen. Bis auf ein Gesetz, dienen alle Gesetze dem ausdrücklichen Zweck, die Arbeitnehmer zu schützen. Diese Arbeitnehmerschutzgesetze vermeiden mögliche Beeinträchtigungen für Beschäftigte durch die Leistung von Arbeit. Ansonsten könnten die Persönlichkeit beeinträchtigt werden, wirtschaftliche Nachteile oder gesundheitliche Schäden entstehen.

    Ein Gesetz ist anders: Die Grundidee des Gesetzgebers der Betriebsverfassung ist eine arbeitsrechtliche Ordnung. Sie regelt die Zusammenarbeit zwischen dem Arbeitgeber und der Belegschaft im Betrieb. Mit dem Betriebsverfassungsgesetz (kurz BetrVG) gewährt der Gesetzgeber der demokratisch gewählten Arbeitnehmervertretung Beteiligungsrechte. Mit diesen Beteiligungsrechten gestaltet der Betriebsrat bei Entscheidungen der Unternehmensleitung mit. Die Mitsprache des Betriebsrates betrifft insbesondere die Themen der Organisation im Unternehmen, den Arbeitseinsatz der Beschäftigten und die Vielfalt der Belegschaft.

    Eine Verfassung für Betriebe gibt es nur in Deutschland. Der Urgedanke entspringt der deutschen Sozialen Marktwirtschaft. In den Firmen soll der Macht und der möglichen Willkür von Unternehmern (den Interessen des Kapitals) eine Interessenvertretung der Beschäftigten — der Kolleginnen und Kollegen — gegenübergestellt sein. Diese Interessenvertretung hat ein auf vier Jahre zeitlich begrenztes Mandat und vertritt in dieser Zeit als Sprecher bzw. Stellvertreter der Kolleginnen und Kollegen die Interessen der gesamten Belegschaft. Die Zuständigkeit des Betriebsrates ist im Wesentlichen auf die Arbeitnehmer des Betriebes begrenzt. Die eingeschränkte Zuständigkeit für Leiharbeitnehmer wird in diesem Ratgeber nicht behandelt.

    Seit vielen Jahrzehnten leisten Betriebsräte in Deutschland mit ihrer Arbeit einen wesentlichen Beitrag zum sozialen Frieden in unserer Gesellschaft. Was für die Pastoren und Priester die Bibel ist, das ist für die Betriebsräte das BetrVG.

    Es ist ein relativ altes Gesetz. Die Wurzeln liegen im Jahre 1920. In der heutigen Form ist es 1972 in Kraft getreten. In den folgenden Jahrzehnten wurde das Gesetz stetig weiterentwickelt und hat kleinere und größere Neuerungen erfahren. Die bedeutendste Reform wurde 2001 vorgenommen.

    Was wollte und will der Gesetzgeber eigentlich mit dem BetrVG erreichen? Leider existiert keine Einleitung oder Präambel. Der Sinn und Zweck leitet sich aus dem Gesetzesinhalt und den definierten Aufgaben ab. Wer tief einsteigen will, liest die rechtswissenschaftlichen Werke oder schaut in die Gesetzesbegründung unter den Bundestagsdrucksachen.

    Der Arbeitsauftrag: Interessen der Arbeitnehmer vertreten

    »Arbeitgeber und Betriebsrat arbeiten … zum Wohl der Arbeitnehmer und des Betriebes«, steht im § 2 Abs. 1 BetrVG. Was glauben Sie, wo dabei der Arbeitsschwerpunkt der Unternehmensleitung liegt? Bei den Arbeitnehmern oder beim Betrieb? Von Arbeitgebern hört man immer wieder: »Wenn es dem Betrieb gut geht, geht es auch den Arbeitnehmern gut.« Die Arbeitgeber richten in der Regel alle Aktivitäten vorrangig auf das Wohl des Betriebes aus.

    In der Sprache der Manager sind die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Personal oder »Human Ressources«. Sie und Ihre Kolleginnen und Kollegen sind die menschliche Ressource, wie z. B. Strom für die Produktion oder Papier für die Briefe. So manches Unternehmen hat seinen Standort danach ausgewählt, wo die Personalkosten scheinbar günstiger sind. Es ist also im Sinne eines Ausgleichs absolut richtig, wenn für Sie als Betriebsrat die Interessen der Arbeitnehmer an erster Stelle stehen. Wer, wenn nicht Sie als Betriebsrat, soll die Arbeitsbedingungen aus Sicht des Beschäftigten mitgestalten? Um das Gedeihen des Betriebes wird sich voranging die Unternehmensleitung kümmern.

    Zum einen erhält der Betriebsrat aus dem BetrVG Rechte, mit denen er das betriebliche Geschehen verantwortungsvoll im Interesse der Beschäftigten mitgestalten soll. Um diese Aufgabe wahrnehmen zu können, trifft das Gesetz zum anderen Regelungen, die Betriebsratsmitglieder vor allzu großer Abhängigkeit vom Arbeitgeber schützen. Diese Regelungen gewähren Freistellungen, Schulungen und Kostenerstattung für Sachaufwand. Für Betriebsratsmitglieder gibt es außerdem ein Benachteiligungsverbot und einen besonderen Kündigungsschutz.

    Für die Vertretung der Interessen Ihrer Kolleginnen und Kollegen hat der Gesetzgeber drei Aufgabenbereiche vorgesehen.

    1. Die Schutzaufgabe: Gutes bewahren und Willkür verhindern

    Der erste und wichtigste Aufgabenbereich ist der Schutz. Der Betriebsrat soll mit allen ihm zur Verfügung stehenden Rechten (Mitbestimmungsrechte, Mitwirkungsrechte, Initiativrechte, Beratungsrechte und Informationsrechte) dafür eintreten, dass gute Arbeitsbedingungen in jeglicher Hinsicht bewahrt und Arbeitsplätze erhalten werden.

    Unter der Überschrift »Schutz« gehört es auch zu den wesentlichen Aufgaben des Betriebsrates, die Interessen von Beschäftigten zu wahren, die benachteiligt sind. Immer dort, wo es darum geht, Benachteiligungen abzustellen oder Verschlechterungen auszugleichen, hat der Gesetzgeber dem Betriebsrat besonders starke Rechte zugesprochen.

    Die Schutzaufgaben des Betriebsrates gliedern sich in zwei Unterbereiche:

    Für personelle Einzelfallentscheidungen des Arbeitgebers hat der Betriebsrat eine Art »Willkürkontrolle«. Mit seinem Widerspruchsrecht und dem Zustimmungsverweigerungsrecht kann er Kolleginnen und Kollegen vor Benachteiligungen schützen. Damit der Betriebsrat diese Aufgabe erledigen kann, ist die Unternehmensleitung verpflichtet, jede personelle Einzelmaßnahme (zum Beispiel Einstellungen und Versetzungen) vorzulegen. Der Betriebsrat hat Einblick in Unterlagen laufender Bewerbungsverfahren. Zu diesem Bereich gehören auch Kündigungen. Dazu später ausführlicher.

    Zum Schutz der Gruppe der Beschäftigten vor nachteiligen einseitigen Entscheidungen der Unternehmensleitung gibt der Gesetzgeber dem Betriebsrat in einigen Fällen eine erzwingbare Mitbestimmung. Auch dazu später mehr.

    2. Die Überwachungsaufgabe: Bei Bedarf Abhilfe fordern

    Der Volksmund sagt: »Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser.« Die zweite Aufgabe für Betriebsräte ist zu überwachen, dass die zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen tatsächlich durchgeführt werden. Mit dem Ausdruck »zugunsten der Arbeitnehmer« wird deutlich, dass es auch hier um mögliche Benachteiligung, Gleichbehandlung und Gerechtigkeit geht. Der Betriebsrat schützt die Kolleginnen und Kollegen als »Gesetzeshüter«. Der Betriebsrat ist aber dabei kein dem Arbeitgeber übergeordnetes Kontrollorgan. Stellt der Betriebsrat Verstöße fest, weist er die Unternehmensleitung darauf hin und drängt auf Abhilfe.

    Diese spezielle Aufgabe ist umfangreich. Das Überwachen zugunsten der Arbeitnehmer erfordert umfassende Kenntnisse der entsprechenden Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen. Das betrifft allein rund 70 Gesetze im Bereich Arbeitsrecht, Sozialrecht und Wirtschaftsrecht. Von A wie Aktiengesetz bis Z wie Zivilprozessordnung.

    Tipp: Für einen ersten Überblick über die betreffenden Gesetze, ist die »Gesetzessammlung für die betriebliche Praxis« von Knoop/Huber/Habermayer aus dem Verlag »Der Betriebsrat« (siehe Buchtipps) ausgezeichnet geeignet.

    Damit Sie Ihre Kolleginnen und Kollegen richtig unterstützen können, brauchen Sie Grundkenntnisse im Arbeitsrecht. Manche Betriebsräte haben täglich mit arbeitsrechtlichen Fragen und Problemen ihrer Kolleginnen und Kollegen zu tun. Die Beschäftigten haben Fragen zum Arbeitsvertrag, zu Bewerbungsverfahren, zu Urlaubsregelungen, zu Fragen der Vergütung und der Arbeitszeit. Insbesondere bei Krankheit, Arbeitsunfähigkeit und Mutterschutz ist es wichtig, dass Sie die Kolleginnen und Kollegen unterstützen. Keine Bange: Es gibt spezielle Seminare für Betriebsratsanfänger und juristische Laien. Dort können Sie von den Profis lernen, sich im Dschungel der vielen Arbeitnehmerschutzgesetze zurechtzufinden.

    Damit diese Aufgabe Sie zeitlich nicht völlig überfordert, ist es angebracht, bedarfsorientiert zu arbeiten. Das bedeutet: Sie vertreten die Interessen Ihrer Kolleginnen und Kollegen ordentlich, wenn Sie die beklagten Missstände oder Benachteiligungen aufgreifen und anhand der geltenden Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen überprüfen, ob tatsächlich ein Rechtsverstoß vorliegt. Wenn sich Kolleginnen und Kollegen beschweren, müssen Sie tätig werden!

    3. Die Gestaltungsaufgabe: Aktiv für Belegschaftsinteressen

    Der Betriebsrat kann aus eigenem Antrieb oder auf Anregungen von Kolleginnen und Kollegen initiativ werden. Ein aktiv gestaltender Betriebsrat vertritt konsequent die Belegschaftsinteressen bei der Unternehmensleitung. Das Gremium verfolgt Anliegen unbeirrt von der initiativen Beantragung bis zur Erledigung. Dafür sieht das Gesetz ausdrücklich Initiativrechte, zum Beispiel im § 87 BetrVG vor. Wenn Sie erfolgreich und nachhaltig arbeiten wollen, reicht es nicht aus nur zu reagieren.

    Mitzugestalten ist die Königsdisziplin der Betriebsratsarbeit. Man braucht umfangreiche Fachkenntnisse, viel Erfahrung und auch ein bisschen Kreativität und Mut, um selber aktiv zu werden. Ein besonderes Initiativrecht ist es beispielsweise, Vorschläge zur Beschäftigungssicherung zu machen. Setzen Sie sich damit dafür ein, dass die Arbeitsplätze Ihrer Kolleginnen und Kollegen sicherer werden.

    Die Umsetzung: Theorie wird Praxis

    Die aus den drei Aufgabenbereichen (schützen, überwachen und gestalten) tatsächlich resultierenden Aufgaben und Anforderungen sind vielfältig. Auch die Erwartungen Ihrer Kolleginnen und Kollegen sind sehr unterschiedlich. Die Beschäftigten erwarten sicherlich, dass Sie die Unternehmensleitung kritisch begleiten, wenn es um Kündigungen, Anordnung von Überstunden oder um die Videoüberwachung geht. Sofern es um den Jahresabschluss des Unternehmens geht, ist zu klären, ob der möglicherweise geschönt ist. Dazu müssen Sie das Geschäftsmodell und die betrieblichen Kennzahlen verstehen. Die Kolleginnen und Kollegen wünschen sich von Ihnen außerdem ein offenes Ohr und Unterstützung — besonders bei Schikanen in ihrer Abteilung oder Diskriminierung.

    Durch die Aufgaben, die Ihnen der Gesetzgeber zugeteilt hat, werden Sie das Unternehmen aus Betriebsratssicht kennenlernen, wie Sie es vorher nicht kannten. Durch den engen Kontakt mit der Unternehmensleitung, zum Beispiel in Monatsgesprächen oder im Wirtschaftsausschuss und durch viele Informationen, die Sie erhalten, betreten Sie eine Welt, von der Sie vorher nichts geahnt haben. In dieser Welt gelten eigene Spielregeln. Einige davon sind im BetrVG festgeschrieben. Das sind zum Beispiel die »Vertrauensvolle Zusammenarbeit« und die Verschwiegenheitspflicht. Sie sitzen als Betriebsrat in einer neuen Rolle, einer anderen Funktion der Unternehmensleitung gegenüber. Durch Ihre Doppelrolle — Betriebsrat und zugleich Mitarbeiter — können Interessenskonflikte und Auseinandersetzungen entstehen. Sie werden erfahren und lernen wie es ist, wenn es ernst wird und warum es dann besonders wichtig bleibt, stets miteinander reden zu können.

    Das Ehrenamt: Zeit für Betriebsratsarbeit

    Ein Ehrenamt ist im ursprünglichen Sinne ein ehrenvolles und freiwilliges Amt, das nicht auf eine Vergütung ausgerichtet ist. Man leistet es für eine bestimmte Dauer. Das Amt eines Betriebsratsmitglieds ist ein solches unentgeltliches Ehrenamt für vier Jahre. Damit Sie Ihre Aufgaben überhaupt wahrnehmen können, sieht das BetrVG vor, dass Sie Ihre Betriebsratsarbeit während der Arbeitszeit erledigen. Sie werden dazu von der Arbeit befreit und erhalten für die ordnungsgemäße Durchführung Ihrer Betriebsratsaufgaben eine Freistellung. Das bedeutet: Egal ob Sie am Arbeitsplatz sind oder an der Betriebsratssitzung teilnehmen, Sie erhalten dieselbe Vergütung. Sie bekommen also für die Betriebsratsarbeit kein zusätzliches Entgelt. Das Arbeitsentgelt wird ohne Minderungen fortgezahlt, wenn erforderliche Betriebsratsarbeit geleistet wird. Sie können das im § 37 BetrVG nachlesen.

    Gehen Sie mit den Zeitressourcen verantwortungsvoll um. Wenn Sie noch ungeübt darin sind, sich Ihre Zeit selber einzuteilen, besorgen Sie sich unbedingt einen Terminplan oder planen Sie Ihre Zeit mit einer Computersoftware, zum Beispiel Outlook oder Lotus.

    Zeitdruck ist kontraproduktiv für die Betriebsratsarbeit. Lassen Sie sich von irgendwelchen zeitlichen Vorgaben der Unternehmensleitung nicht verunsichern. Überprüfen Sie sachlich-objektiv die Gründe für den vermeintlichen Zeitdruck. Die Zeit spielt häufig eine große Rolle in den Verhandlungen mit der Unternehmensleitung. Nehmen Sie

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