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Mörderisches Dorfleben: Boschs dritter Fall
Mörderisches Dorfleben: Boschs dritter Fall
Mörderisches Dorfleben: Boschs dritter Fall
eBook193 Seiten2 Stunden

Mörderisches Dorfleben: Boschs dritter Fall

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Über dieses E-Book

Zur Handlung:
Psychotherapeut Bosch wird von dem Anwalt Dr. Loßmann beauftragt, seinen Mandanten zu begutachten. Hier handelt es sich um den geistig zurückgebliebenen 21-Jährigen Stefan Kreidlinger.
Da die 11-Jährige Laura Grindl verschwunden ist und am Tatort sehr viel Blut sowie Zigarettenkippen von Stefan gefunden wurden, erhebt die Staatsanwaltschaft den Vorwurf der fahrlässigen Tötung. Bosch kann in dem Haftprüfungstermin die Anschuldigung gegen Stefan entkräften und so wird dieser aus der Haft entlassen.
Damit ist der Fall jedoch noch nicht ausgestanden.
Die Familie ist in ihrem Dorf einem Spießrutenlauf ausgesetzt und benötigt Personenschutz. Ebenso ist Stefan immer noch der Hauptverdächtige, solange der Fall nicht aufgeklärt ist. Da die Mordkommission anfangs schlampig ermittelt, schaltet sich Peter Bosch selbst in dem Fall ein. Als ehemaliger Pressesprecher der Polizei hat er immer noch gute Kontakte, die er nutzten kann. Ebenso hat er seinen guten Freund Dominik, der Ausbilder bei der Polizei ist und auch gerne mal Dienstvorschriften ignoriert. So heiligt bei Beiden der Zweck manchmal auch die Mittel.
Schnell ergibt sich eine Spur zu einer Familie in dem Dorf, die anscheinend Geschäfte mit obskuren Holländern macht.
Ebenso gibt es einen Onkel der Familie Kreidlinger, der zwar den teuren Anwalt sowie alle anderen Rechnungen bezahlt, jedoch nicht in Erscheinung treten möchte. Hier handelt es sich um einen Politiker aus dem bayrischen Landtag.
Es stehen also schnell einige Verdächtige zur Verfügung.
Jetzt muss nur noch herausgefunden werden, was mit Laura passiert ist und wer damit zu tun hat.
Der Schauplatz der Ermittlungen ist sowohl in dem Dorf Oberglockenbach als auch in Nürnberg. Hier werden natürlich die jeweiligen Örtlichkeiten mit ausführlichen Lokalkolorit beschrieben.
SpracheDeutsch
Herausgebertredition
Erscheinungsdatum29. März 2021
ISBN9783347269866
Mörderisches Dorfleben: Boschs dritter Fall
Autor

Peter Jokiel

Hallo liebe Leserinnen und Leser, mein Name ist Peter Jokiel, Jahrgang 65, glücklich verheiratet, stolzer Vater eines erwachsenen Sohnes und waschechter Nürnberger. Mit Leidenschaft schreibe ich Nürnberger Krimis und vorzugsweise natürlich meine Reihe über Peter Bosch. Jedoch habe ich jetzt mal meine Pfade verlassen. Letztes Jahr habe ich ja bereits mein Buch über Schicksalsschläge, und wie man diese verarbeiten kann, geschrieben. Und in diesem Jahr habe ich mich an Krimikurzgeschichten gewagt. Alle Geschichten zum Teil aus dem Leben gegriffen und mit einer guten Prise Humor geschrieben. Inklusiver von noch zwei historischen Geschichten, ist es ein spannendes und unterhaltsames Buch geworden. Lesen Sie insgesamt 14 grandiose Geschichten aus Nürnberg, Fürth und Erlangen. Ganz lieben Gruß und viel Spaß beim Lesen. Peter Jokiel

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    Buchvorschau

    Mörderisches Dorfleben - Peter Jokiel

    Kapitel 1 – Oberglockenbach

    Ich saß auf einer Holzbank vor dem Sitzungssaal und wartete seit über einer Stunde darauf, dass man mich aufrief. Da ich der Letzte war, der in diesem Verfahren gehört wurde, ärgerte ich mich darüber, kein Buch mitgenommen zu haben. Allerdings hatte ich auch nicht gedacht, dass sich die Anhörung so lange hinziehen würde.

    Unser Nürnberger Gerichtsgebäude ist nun wirklich in die Jahre gekommen und ich fragte mich, ob diese alte, unbequeme Bank auch schon zu Zeiten der Nachkriegsprozesse hier in diesem Flur gestanden hat. Es hätte mich jedenfalls nicht gewundert.

    Bestimmt könnte diese Bank interessante Namen nennen, wer alles schon auf ihr gesessen hatte.

    Die Bodenfliesen erinnerten mich an den Charme meiner Grundschulzeit in der Bismarckschule und die Wände hätten auch schon lange mal wieder einen neuen Anstrich vertragen können. Alles hier schrie einfach nach einer dringenden Renovierung.

    Schon seltsam, was einem alles durch den Kopf geht, wenn man nur lange genug Zeit hat oder, eben wie ich, auf etwas warten musste.

    Gerade als ich mir zum wiederholten Mal meine Unterlagen durchlesen wollte, obwohl ich alles längst auswendig kannte, öffnete sich die Tür des Sitzungssaals und ein Gerichtsdiener rief mich auf.

    Ich hatte bereits einige Gerichtsgutachten erstellt und wusste genau, was mich erwartete und welche Fragen man mir stellen würde.

    Dennoch war es heute anders.

    Nicht nur, dass der Fall diesmal eine ganz andere Bedeutung hatte, sondern ich traf wieder auf Oberstaatsanwalt Kirchner.

    Als ich vor zwei Jahren den Polizeidienst verlassen hatte, war er nicht ganz unbeteiligt an meinem Entschluss gewesen. Damals hatte er mit verschiedenen Dienstaufsichtsbeschwerden und sogar einem Ermittlungsverfahren gegen mich gedroht, obwohl ich am Ende sogar einen Serienmörder stellen konnte.

    Mit Abstand betrachtet, hatte er sogar Recht.

    Ich hatte wirklich alle Register gezogen und das Gesetz mehr als nur gebeugt. Aber ich musste damals auch die Unschuld von meinem Freund Heinz beweisen und da waren Dienstvorschriften zweitrangig gewesen. Mein Freund war zu jenem Zeitpunkt Hauptverdächtiger in einem Mordfall und die Indizien waren mehr als erdrückend.

    Nur durch Zufall konnten wir den wahren Täter verhaften. Jedenfalls war ich mit meiner Kündigung eventuellen Anklagen gegen mich zuvorgekommen.

    Seitdem hatte ich Herrn Kirchner nicht mehr gesehen, bis heute.

    Als ich den Gerichtssaal betrat, sah ich eine Handvoll Personen die alle auf der rechten Bank, auf den Zuschauerplätzen, saßen. Da es sich um einen nicht öffentlichen Haftprüfungstermin handelte, musste es sich also um Zeugen handeln, die ihre Aussage bereits hinter sich hatten und nun gespannt auf den Ausgang des Verfahrens warteten.

    Ich kannte niemanden von denen persönlich, jedoch war mir klar, dass es sich um Ermittlungsbeamte und Forensiker handeln musste. Wahrscheinlich war auch ein Pathologe unter ihnen. Zwar wurde keine Leiche gefunden, allerdings fand man so viel Blut am Tatort, dass man von einem Tötungsdelikt ausgehen musste. Auf der linken Seite saßen Herr und Frau Kreidlinger. Ich hatte sie letzte Woche während einer Sitzung mit ihrem Sohn kennengelernt. Es war beiden anzusehen, wie sehr sie unter der ganzen Sache litten und dennoch fest hinter ihrem Sohn standen. Sie hatten mit Stefans Behinderung schon mehr als genug zu leisten, aber jetzt sollte ihr Sohn die elfjährige Laura umgebracht haben. Das war mehr als Eltern verkraften können. Sie wollten und konnten es einfach nicht glauben.

    Allerdings waren sie damit nicht allein, ich konnte es mir auch nicht vorstellen.

    Ich setzte mich an den Zeugentisch, der in der Mitte des Raumes stand.

    Den Vorsitz hatte Richterin Stechtel. Ich kannte sie flüchtig aus einer früheren Verhandlung und war wieder einmal mehr als erstaunt über ihr jugendliches Aussehen. Sie war schätzungsweise erst Ende zwanzig, was sie damit zu einer der jüngsten Richterinnen weit und breit machen dürfte. Was mir allerdings auch sagte, wenn jemand in so jungen Jahren beruflich schon so weit gekommen ist, war er oder sie auch außergewöhnlich gut in seinem Job.

    „Guten Tag Herr Bosch, Sie sind heute hier als Gutachter zum Haftprüfungstermin von Herrn Stefan Kreidlinger. Bevor wir beginnen, bitte ich Sie um Ihre Personalien für das Protokoll", wurde ich aufgefordert.

    Ich wandte mich an den Gerichtsschreiber und nannte meinen Namen, Adresse und meinen Beruf, Psychologischer Psychotherapeut.

    Als dieser meine Angaben aufgeschrieben hatte, warf ich einen Blick auf den Tisch links von mir, an dem Dr. Loßmann und sein Mandant saßen.

    Stefan Kreidlinger war einundzwanzig Jahre alt und überragte seinen Verteidiger um einen Kopf. Er lächelte mich freundlich an. Es war ein unschuldiges Lächeln und jeder, der ihn ansah, wusste instinktiv, dass dieser Mensch nie etwas Böses hätte tun können.

    Er saß einfach nur da und lächelte verträumt.

    „Herr Bosch, Sie sind heute hier, um uns etwas über den psychischen Zustand von Herrn Kreidlinger zu erklären. Wie Sie ja wissen, erhebt die Anklage die Anschuldigung der fahrlässigen Tötung der elfjährigen Laura Grindl, für die Herr Kreidlinger in dringendem Tatverdacht steht. Können Sie uns etwas über die allgemeine psychische Verfassung des Angeklagten sagen?", fragte mich die Richterin.

    „Ich konnte Herrn Kreidlinger in der Forensischen Abteilung der Psychiatrischen Klinik in Erlangen besuchen und habe, neben seiner bereits offenkundig mentalen Retardierung, weitere Verhaltensauffälligkeiten festgestellt. Die geistige Behinderung von Stefan Kreidlinger ist in einem Stadium, die ihn zwar an der Welt teilhaben lässt, er jedoch von einem immer gleichen Gemütszustand abhängig ist. Das bedeutet konkret, dass er ein stark ritualbezogenes Verhalten hat. Er ist nur schwer in der Lage, mit neuen Situationen umzugehen. Jede Art von Veränderung in seinem Tagesablauf führt für ihn unmittelbar zu Stress. Dies bedeutet zum Beispiel, dass er immer einem bestimmten Verhaltensmuster folgt und davon auch nicht abweichen kann. Allein die Unterbringung in einer für ihn fremden Umgebung war nur zu bewältigen, da es erlaubt wurde, dass seine Mutter mit in der Klinik sein durfte und in seinem Zimmer mit schlafen konnte. Ansonsten wäre eine medikamentöse Behandlung unumgänglich gewesen", beendete ich meine Ausführung.

    „Vielen Dank Herr Bosch. Fragen an den Zeugen?"

    Frau Stechtel richtete die Frage an Verteidigung und Staatsanwalt.

    „Herr Bosch, Sie haben meinen Mandanten soweit ja begutachtet. Zu welchem Schluss sind Sie gekommen? Halten Sie es überhaupt für möglich, dass Herr Kreidlinger die ihm vorgeworfene Tat begangen haben könnte?", fragte mich Dr. Loßmann.

    „Ich habe Herrn Kreidlinger zweimal in der Klinik besucht und konnte mir einen guten Eindruck über ihn und seine Verhaltensauffälligkeiten machen. Ebenso konnte ich einen Test bezüglich seiner mittelgradigen Intelligenzminderung durchführen. Für ein fundiertes Gutachten würde ich jedoch mehrere Gespräche mit Herrn Kreidlinger benötigen. Dies nur noch einmal zur Klarstellung. Allerdings kann ich Ihnen jetzt schon sagen, dass der Angeklagte nicht über die notwendigen Eigenschaften verfügt, um die ihm vorgelegte Tat auszuführen. Wie ja bereits dargelegt, ist sein tägliches Handeln von immer gleichen Abläufen abhängig. Ich mache es Ihnen an einem Beispiel deutlich. Wir alle haben immer den gleichen Weg, z.B. von zu Hause aus zur Arbeit. Ohne zwingenden Grund nimmt keiner von uns einen Umweg. Wenn jedoch morgen auf ihrem Weg ins Büro die Straße gesperrt ist und Sie eine Umleitung fahren müssen, ist dies für Sie ärgerlich, aber kein Problem. Anders als für Ihren Mandanten. Er kann weder mit plötzlichen Ereignissen umgehen, noch eine spontane Reaktion auf ein solches zeigen. Es ist für ihn nicht möglich, logisch oder planhaft zu handeln. Wenn sein Weg oder seine Straße wegen Baumaßnahmen gesperrt werden würde, wäre es für ihn allein unmöglich, selbständig einer Umleitung zu folgen. Sein ganzes Handeln ist auf ein bestimmtes Verhaltensmuster ausgelegt und er ist nicht in der Lage, davon abzuweichen. Schon aus diesem Grund ist es für Herrn Kreidlinger undenkbar, jemandem zu schaden, oder gar zu töten, und dann die Leiche auch noch zu vergraben oder zu verstecken. Ohne Zweifel leidet Stefan Kreidlinger an einem frühkindlichen Autismus."

    „Vielen Dank Herr Bosch. Keine weiteren Fragen, Frau Vorsitzende", sagte Dr. Loßmann.

    Richterin Stechtel erteilte jetzt der Staatsanwaltschaft das Wort. Herr Kirchner erhob sich von seinem Platz und sah mich durchdringend an. Er kam ohne Umschweife direkt zur Sache und befragte mich in einer Tonart, die gleich wieder meinen Blutdruck steigen ließ.

    „Sie sagen also hiermit, Herr Kreidlinger kann Laura nicht umgebracht haben, da er außer Stande wäre, ihre Leiche verschwinden zu lassen. Selbst wenn ich ihre Einschätzung zu dem Gemütszustand des Angeklagten bedingt teilen würde, so ist es dennoch möglich, dass er unter bestimmten Situationen auch spontan und impulsiv handeln könnte? Das ist doch richtig, Herr Bosch?"

    „Durchaus Herr Oberstaatsanwalt. Natürlich wäre auch er zu impulsiven Handlungen fähig, nur würde sich dies in seinem Wesen widerspiegeln. Wenn ihn ein Ereignis unvorbereitet trifft, ist er nicht in der Lage, logisch darauf zu reagieren. Er kann ohne eingehende Hilfe von Vertrauenspersonen weder mit Abweichungen seines Tagesablaufes umgehen noch kann er diese verbergen. Er ist psychisch nicht in der Lage, Emotionen zu kontrollieren oder zu unterdrücken. So wie er nicht im Voraus planen kann, ebenso wenig ist er in der Lage, eine Reihe aus logischen Handlungen durchzuführen. Das bedeutet, selbst wenn er aus einer Stresssituation heraus eine spontane Reaktion auf ein Ereignis zeigt, so kann er daraus keine weiterführende Handlung oder eine logische Konsequenz ableiten. Ein Beispiel. Jeder von uns hat als Kind schon einmal etwas kaputt gemacht. Ich erinnere mich noch, als ich beim Ballspielen im Haus meiner Großmutter leider eine Blumenvase abschoss. Um nicht erwischt zu werden, habe ich die Scherben aufgekehrt und in den Mülleimer geworfen. Den Müllbeutel habe ich natürlich auch gleich in der Tonne entsorgt und soweit alle Spuren meiner Tat beseitigt. Ich wurde dennoch erwischt, aber mit fünf Jahren hielt ich mich damals für ziemlich clever. Natürlich könnte es Stefan Kreidlinger auch passieren, dass er eine Vase kaputt macht. Allerdings bliebe er vor den Scherben stehen, da er nicht wüsste, wie er mit der Situation umgehen sollte. Die wahrscheinlichste Reaktion von Herrn Kreidlinger wäre, wenn er versucht, die Scherben der Vase wieder zusammenzukleben. Seine Gedankenwelt würde sich in dem Moment nur um die Vase drehen und nicht um die daraus entstehenden Konsequenzen. Was für uns offensichtlich und logisch ist, kann Herr Kreidlinger weder ableiten noch schlussfolgern. Zudem würde man jede Störung oder Abweichung, in seinem Verhalten erkennen. Zum einen an seinem Gemütszustand und zum anderen an den Bildern, die er malt. Dies ist auch keine Einschätzung, sondern eine Diagnose, Herr Kirchner. Dies ist natürlich ebenso in der aktuellen ICD Version nachzulesen", gab ich zur Antwort und unterstrich damit nochmal meine Ausführung.

    Im ICD-Katalog werden die Klassifikationen von Krankheiten aufgeführt. Der Hinweis darauf betonte erneut meine professionelle Einschätzung. Normalerweise lasse ich nicht den Klugscheißer heraushängen, aber Herr Kirchner hatte eine Art an sich, die mich einfach zur Weißglut brachte.

    Ich bewahrte aber weiterhin die Ruhe und wartete auf die Reaktion des Staatsanwaltes. Natürlich blieb die nicht lange aus.

    „Wie erklären Sie sich dann den Umstand, dass man Zigarettenstummel am mutmaßlichen Tatort gefunden hat, die laut DNA-Analyse wahrscheinlich von Herrn Kreidlinger stammen? Ebenso hat er bereits in der Vernehmung zugegeben, schuld am Verschwinden von Laura zu sein. Da wir aufgrund der Menge des Blutes, das man am Tatort gefunden hat, daraus schlussfolgern müssen, dass die elfjährige Laura Grindl nicht mehr lebt, gehen wir von einer spontanen Tötung im Affekt aus. Ob der Tatverdächtige die Leiche selbst versteckt hat oder vielleicht einen Helfer hatte, werden die weiteren Ermittlungen noch zeigen."

    Herr Kirchner redete sich in Rage und ich hatte das Gefühl, dass er keinen großen Wert auf meine Antwort legte. Wenn er einmal eine Meinung von etwas hatte, war es fast unmöglich, ihn umzustimmen. Für ihn war der Fall klar. Die elfjährige Laura war verschwunden und mit aller Wahrscheinlichkeit nach tot.

    Zwar waren immer noch Suchmannschaften in der Gegend des Dorfes unterwegs und drehten jeden Stein um, allerdings erwartete niemand, das Kind noch lebend zu finden. Bei solchen Tragödien braucht man innerhalb von vierundzwanzig Stunden einen mutmaßlichen Verdächtigen, sonst zerreißt einen die Presse sprichwörtlich in der Luft. Und leider passte Stefan Kreidlinger nur zu gut ins Bild.

    Ein geistig zurückgebliebener Einundzwanzigjähriger mit Verhaltensstörungen, der im Verhör auch schon ein Schuldeingeständnis abgegeben hatte.

    Noch dazu wurden DNA–Spuren am Tatort gefunden, die wahrscheinlich ihm zuzuordnen waren.

    Für die Staatsanwaltschaft und die Bevölkerung war der Fall damit klar. Obwohl Herr Kirchner nicht wirklich an einer Antwort von mir interessiert war, wollte ich dennoch etwas erwidern.

    „Ich kann Ihnen nicht sagen, wie die Zigarettenkippen von dem Angeklagten an den möglichen Tatort gekommen sind. Jedoch ist es ausgeschlossen, dass Herr Kreidlinger jemals dort geraucht hat. Wie ich bereits ausführte, leidet er unter einer ausgeprägten ritualbezogenen Verhaltensstörung. So hat er einen für ihn festen Platz, an dem er manchmal raucht. Der befindet sich in einem Schuppen neben der Garage an seinem Elternhaus. Er hat sich seinen Raucherplatz selbst ausgesucht und eingeprägt. Unter keinen Umständen würde er davon abweichen. Ich gehe davon aus, dass die Ermittlungen dies ebenso ergeben haben. Des Weiteren ist es bestimmt kein Geheimnis für die Nachbarn, wenn nicht sogar für das ganze Dorf, wo Herr Kreidlinger immer zum Rauchen hingeht. Und um die von Ihnen genannte Aussage in dem Verhör richtig einschätzen zu können, müsste ich mir die Aufzeichnung dazu erst ansehen."

    „Ich brauche Sie ja wohl nicht daran zu erinnern, dass Sie kein Kriminalbeamter mehr sind und wir hier keine neuen Theorien von Ihnen benötigen, Herr Bosch", raunzte er mich in einem sehr sarkastischen Ton an.

    „Aus diesem Grund halte ich mich in meinen Ausführungen auch nur an Fakten, Herr Oberstaatsanwalt", gab ich in der gleichen Art zurück.

    Jetzt schaltete sich Richterin Stechtel ein und dankte mir für meine Erläuterung und Einschätzung über den Gemütszustand von Stefan Kreidlinger. Nachdem niemand mehr eine Frage an mich hatte, wurde ich aus dem Zeugenstand entlassen.

    Ich stand auf und setzte mich auf die leere Zuschauerbank auf der linken Seite. Schon allein deshalb, um

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