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Hinrichtung, Scheiterhaufen und Todesstrafe: Sterben im Mittelalter im Namen der Gerechtigkeit?
Hinrichtung, Scheiterhaufen und Todesstrafe: Sterben im Mittelalter im Namen der Gerechtigkeit?
Hinrichtung, Scheiterhaufen und Todesstrafe: Sterben im Mittelalter im Namen der Gerechtigkeit?
eBook96 Seiten1 Stunde

Hinrichtung, Scheiterhaufen und Todesstrafe: Sterben im Mittelalter im Namen der Gerechtigkeit?

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Über dieses E-Book

Im Namen der Gerechtigkeit wurden schon immer Menschen zu Tode gebracht.

Die besten Informationen die sich im Internet frei finden lassen bereitet dieses Buch übersichtlich und geordnet für Sie zusammen.

Genau der richtige Einstieg in dieses Thema für alle die sich einen Überblick verschaffen wollen.
SpracheDeutsch
Herausgeberneobooks
Erscheinungsdatum12. Nov. 2013
ISBN9783847629702
Hinrichtung, Scheiterhaufen und Todesstrafe: Sterben im Mittelalter im Namen der Gerechtigkeit?

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    Buchvorschau

    Hinrichtung, Scheiterhaufen und Todesstrafe - Johanna H. Wyer

    Im Namen der Wahrheit – Hinrichtung und Tod auf dem Scheiterhaufen

    Dieses Buch auch der Reihe „Im Namen des Volkes und der Wahrheit" begibt sich auf die Spuren nicht nur des Mittelalters. Sicher hat die Faszination dieser Zeit auch mit den dunklen Seiten zu tun.

    Bei der Lektüre dieses Buches werden Ihnen Wörter begegnen die Sie heute in einer anderen Bedeutung kennen. Ich lade Sie ein gemeinsam mit mir das Gefühl zu erleben froh darüber zu sein nicht alles miterleben zu müssen.

    Heute laufen einem richtige Schauer über den Rücken, was einst im Namen der Gerechtigkeit in diesem Bereich als angemessen betrachtet wurde.

    Hier ist sicher nicht von „der guten alten Zeit" zu sprechen.

    In diesem Sinne eine gute Zeit und interessante Lektüre

    Was ist die Todesstrafe?

    Die Todesstrafe ist die Tötung eines Menschen als gesetzlich vorgesehene Strafe für ein Verbrechen, dessen er für schuldig befunden wurde. Ihr geht in der Regel ein Todesurteil nach einem Gerichtsverfahren voraus, das mit der Hinrichtung des Verurteilten vollstreckt wird.

    Seit Jahrtausenden werden als besonders schwere Verbrechen geltende Tatbestände durch das Töten der als Täter geltenden Personen geahndet. Im 18. Jahrhundert in Europa stellten Humanisten das Recht der Machthaber dazu in Frage; einige Staaten schafften die Todesstrafe ab.

    Ihre allgemeine Abschaffung wurde erstmals 1795 in Frankreich gefordert. Nach den beiden Weltkriegen, und verstärkt seit 1970 und 1990, haben immer mehr Staaten sie abgeschafft: darunter Deutschland mit Art. 102 des Grundgesetzes, die Schweiz mit Artikel 10 Absatz 1 der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft und Österreich mit Artikel 85 des Bundes-Verfassungsgesetzes.

    Heute ist die Todesstrafe im Strafrecht international ethisch, rechtlich und praktisch umstritten; sie gilt vielfach als unvereinbar mit den Menschenrechten. Viele Nichtregierungsorganisationen setzen sich für ihre weltweite Abschaffung ein. Als Schritt dorthin fordert die Generalversammlung der Vereinten Nationen seit 2007 ein weltweites Moratorium für Hinrichtungen.

    Scheiterhaufen und Feuertod

    Der Scheiterhaufen (Scheiter: alte Pluralform von Scheit, althochdeutsch scît: Holzstück) ist ein aufgeschichteter Haufen Holz zur Verbrennung eines Toten oder zur Hinrichtung eines Verurteilten durch den Feuertod.

    Der Feuertod (das Lebendig verbrennen) war im Römischen Reich der Spätantike eine verbreitete Form der Todesstrafe. Im Spätmittelalter und der Frühen Neuzeit wurden Menschen, die der „Häresie sowie der „Hexerei beschuldigt und danach zum Tod verurteilt wurden, üblicherweise durch den Feuertod hingerichtet.

    Bereits das Zwölftafelgesetz |1| (ca. 450 v. Chr.) sieht bei Brandstiftung die Verbrennung des Brandstifters vor, wobei dieser Regelung offenbar ein Talionsprinzip zugrunde liegt. Aus der römischen Republik ist indes die Anwendung nicht bekannt, was allerdings auf die Quellenlage zurückgeführt werden kann. Obwohl sporadische Belege für diese Strafform bereits unter Kaiser Tiberius vorliegen, wurde sie vermutlich erstmals unter Nero bei der Bestrafung von Christen, die der Verursachung des großen Brandes von Rom 64 n. Chr. beschuldigt waren, in größerem Umfang angewandt.

    Die antike Geschichtsschreibung schreibt diese Handlung dem grausamen Charakter des Kaisers zu, allerdings handelte es sich wohl eher um eine konsequente Anwendung des vorliegenden Rechts, wenn auch die tatsächliche Beteiligung der Christen am Brand zumindest zweifelhaft ist. In der Zeit nach Konstantin konnten auch die römischen Militärangehörigen mit dieser Strafe belegt werden, wenn diese sich der Verschwörung (coniuratio transfuga) mit dem Feind schuldig gemacht hatten.

    Spätere christliche Märtyrerdarstellungen zeugen davon, dass das Lebendig verbrennen deliktunabhängig bei Christenprozessen zur Anwendung kam. In der von Religionskämpfen geprägten Spätantike drohte der nichtchristliche Kaiser Diokletian den Feuertod gegenüber der synkretistischen Glaubensgemeinschaft der Manichäer an.

    Nach der Umwandlung des Christentums zur Staatsreligion unter Theodosius I. wurden trotz der früheren Verfolgungen Andersgläubige häufig mit dieser Hinrichtungsart bedroht, da einerseits die Kreuzigung nun aus religiösen Gründen abgelehnt wurde, andererseits Verurteilungen im Amphitheater, wie die Damnatio ad bestias oder die Damnatio ad ferrum, wegen des ursprünglich paganen Ursprungs der Einrichtung nicht erwünscht waren. Auch sah man im Verbrennen eine reinigende Wirkung |2|.

    Diese Hinrichtungsart war im Spätmittelalter und in der Frühen Neuzeit vor allem für durch die Inquisition zum Tode verurteilte Ketzer oder während der europäischen Hexenverfolgungen für verurteilte „Hexen" vorgesehen. 1224 führte Kaiser Friedrich II. in der Lombardei den Feuertod auf dem Scheiterhaufen als Strafe für Ketzerei ein.

    Die „Peinliche Halsgerichtsordnung Kaiser Karls V., (Constitutio Criminalis Carolina) von 1532 sah Verbrennung als Strafe für Zauberei (§ 109), Falschmünzerei (§ 111), „Unkeuschheit wider die Natur (§ 116), Brandstiftung (§ 125) und Diebstahl einer Monstranz mit geweihter Hostie (§ 172) vor.

    Neben der Methode, den Verurteilten bei lebendigem Leibe am Brandpfahl gekettet oder gebunden zu verbrennen, gab es auch die Möglichkeit, diesen zuvor auf dem Scheiterhaufen zu erwürgen. Dies wurde als Gnadenakt angesehen. Weitere als gnädig angesehene Varianten bestanden in der Verwendung von frischem, noch feuchtem Holz, so dass der Verurteilte am Rauch erstickte, bevor sein Körper verbrannte, oder man band ihm ein Säckchen mit Schwarzpulver um den Hals, das explodierte, sobald es von den Flammen erreicht wurde.

    Am 24. April 1751 wurde Anna Schnidenwind in Endingen am Kaiserstuhl bei vermutlich einer der letzten Hinrichtungen einer angeblichen Hexe in Deutschland erdrosselt und auf dem Scheiterhaufen verbrannt.

    Das letzte Todesurteil durch Verbrennen in Deutschland soll am 28. Mai 1813 auf der Berliner Jungfernheide vollstreckt worden sein, als Johann Peter Horst und Friederike Luise Delitz als Mitglieder einer Mordbrennerbande hingerichtet wurden.

    Diese Hinrichtungsart war im Spätmittelalter und in der Frühen Neuzeit vor allem für durch die

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