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Ein Plus für die Demokratie: Minimalstandard für die Mitsprache von Parlament und Volk beim Rahmenabkommen oder bei weiteren Verträgen mit der EU
Ein Plus für die Demokratie: Minimalstandard für die Mitsprache von Parlament und Volk beim Rahmenabkommen oder bei weiteren Verträgen mit der EU
Ein Plus für die Demokratie: Minimalstandard für die Mitsprache von Parlament und Volk beim Rahmenabkommen oder bei weiteren Verträgen mit der EU
eBook290 Seiten2 Stunden

Ein Plus für die Demokratie: Minimalstandard für die Mitsprache von Parlament und Volk beim Rahmenabkommen oder bei weiteren Verträgen mit der EU

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Über dieses E-Book

Das Volk und die Stände haben die Weiterführung des bilateralen Weges überwiegend bestätigt. Die Schweiz muss dabei wesentlichen Einfluss erhalten. Der Entwurf 2018 zum Rahmenabkommen setzt für Marktzugangsabkommen einen minimalen Standard. In jedem einschlägigen Vertrag mit der EU ist sicherzustellen, dass das Parlament seine Rolle zwischen den Vorbereitungen zu den Rechtsübernahmen durch den Bundesrat und dem Entscheid der Stimmberechtigten zu Rechtsübernahmen erfüllen kann. Die Schweiz muss am EU-Gesetzgebungsverfahren teilnehmen dürfen. Eine automatische Rechtsübernahme muss ausgeschlossen sein, indem Parlament und Volk (Referendum) zustimmen müssen oder ablehnen dürfen. Das Parlament darf Rechtsübernahmen allein ablehnen. Heisst das Parlament die Rechtsübernahmen gut und kommt das Referendum zustande, so entscheidet das Volk letztverbindlich. Lehnen das Parlament oder das Volk Rechtsübernahmen ab, so hat die Schweiz die allenfalls im Vertrag mit der EU vereinbarten Folgen zu tragen.
SpracheDeutsch
Herausgeberbuch & netz
Erscheinungsdatum17. März 2021
ISBN9783038053903
Ein Plus für die Demokratie: Minimalstandard für die Mitsprache von Parlament und Volk beim Rahmenabkommen oder bei weiteren Verträgen mit der EU
Autor

Thomas Pfisterer

Thomas Pfisterer studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Basel, Bern und Yale (USA). Er arbeitete in der Justiz, so als neben- und vollamtliches Mitglied des Verwaltungsgerichts des Kantons Aargau wie auch des Bundesgerichts, als Verfassungsrat, Mitglied der Kantonsregierung Aargau sowie des Ständerats, mit berufsbedingten Unterbrüchen als Dozent an der HTL Brugg-Windisch und an der Universität St. Gallen (Staats- und Verwaltungsrecht, mit Habilitation, sowie Mediation).

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    Buchvorschau

    Ein Plus für die Demokratie - Thomas Pfisterer

    Übersicht

    Vorwort

    Kurzfassung

    Résumé

    Teil 1

    Einleitung

    Das Bestmögliche für die Demokratie herausholen

    Überblick über die einzelnen Teile

    Teil 2

    Kombination von Binnenmarktbeteiligung und Wahrung der Eigenständigkeit eines Drittstaates bei der Vorbereitung der Übernahme von EU-Recht

    Öffnung des EU Binnenmarkts zu Drittstaaten mit paralleler Vorbereitung

    der Rechtsübernahmen in der EU und in den Drittstaaten

    Vorbereitung der Rechtsübernahmen im EU-Gesetzgebungsverfahren

    Vorbereitung der Rechtsübernahme durch die EWR/EFTA-Staaten im

    EU-Gesetzgebungsverfahren und in Vertragsverhandlungen mit der EU

    Teil 3

    Dynamische Rechtsübernahme im Entwurf des Rahmenabkommens zwischen der EU und der Schweiz

    Weiterführung des bilateralen Weges durch das Rahmenabkommen

    Übernahme oder ausnahmsweise Ablehnung von EU-Rechtsakten

    Teil 4

    Aufwertung des Parlaments bei Rechtsübernahmen durch Vorverlegung seines Einflusses

    Vorverlegung des Parlamentseinflusses in die Vorbereitung der

    Rechtsübernahmen

    Das Parlament als Mittler zwischen Bundesrat und Volk

    Mitwirkung des Parlaments

    Mehr Parlamentseinfluss durch Vorbereitung der Rechtsübernahme mit

    dem Bundesrat, vorab durch die Kommissionen

    Information, Öffentlichkeit, Kommissionen und Ressourcen

    Das Parlament und die Beiträge der Kantone

    Weitere Abklärungen und einzelne Gesetzesänderungen?

    Teil 5

    Schluss

    Souveränität von Parlament und Volk bei Rechtsübernahmen

    Engagement des Parlaments

    Anhänge

    Quellen

    Inhaltsverzeichnis

    Vorwort

    Kurzfassung

    Résumé

    Teil 1

    Einleitung

    Das Bestmögliche für die Demokratie herausholen

    Die Frage nach dem demokratischen Minimalstandard Schweiz – EU

    Keine Stellungnahme für oder gegen den Entwurf für ein

    Rahmenabkommen 2018

    Überblick über die einzelnen Teile

    Teil 2

    Kombination von Binnenmarktbeteiligung und Wahrung der Eigenständigkeit eines Drittstaates bei der Vorbereitung der Übernahme von EU-Recht

    Öffnung des EU Binnenmarkts zu Drittstaaten mit paralleler Vorbereitung

    der Rechtsübernahmen in der EU und in den Drittstaaten

    Beteiligung von Drittstaaten am Binnenmarkt

    Ausweitung der Binnenmarktteilnahme auf Drittstaaten im

    Spannungsfeld von Homogenität und Eigenständigkeit

    Notwendigkeit eines (Staats-)Vertrags

    Der EWR als wichtigstes Beispiel

    Interessenwahrung durch Drittstaaten bei der Vorbereitung der

    Rechtsübernahme: «decision shaping»

    Vorbereitung der Rechtsübernahmen im EU-Gesetzgebungsverfahren

    Einflussnahme bei der EU-Kommission, dem EU-Rat und dem

    EU-Parlament

    Möglichst frühe Einigung im Gesetzgebungsverfahren

    Die EU-Organe

    Transparenz und Öffentlichkeit, auch im Internet

    Aufwertung der Parlamente der EU‑Mitgliedstaaten

    Die Parlamente der EU‑Mitgliedstaaten als zusätzliche

    Akteure im Mehrebenenparlamentarismus der EU

    Befugnisse der nationalen EU-Parlamente direkt auf der

    EU-Ebene

    Reformen der Parlamente der EU‑Mitgliedstaaten – Beispiele

    aus Dänemark, Frankreich und Deutschland

    Vorbereitung der Rechtsübernahme durch die EWR/EFTA-Staaten im

    EU-Gesetzgebungsverfahren und in Vertragsverhandlungen mit der EU

    Regelmässige Anpassung ans EU‑Recht im EWR

    Rechtsübernahmepflicht zwischen Binnenmarktbeteiligung

    und Wahrung der Eigenständigkeit

    EWR-Relevanz des EU‑Rechtsakts

    Einbezug Dritter

    Teilnahme gegenüber der EU‑Kommission, dem EU‑Rat und dem

    EU‑Parlament

    Informationspflicht der EU

    Beizug von Sachverständigen in Ausschüssen der

    EU‑Kommission

    Konsultationsprozess beim EU‑Rat und informeller Einfluss

    beim EU‑Parlament

    Politischer Dialog in Form von «EFTA-Kommentaren»

    Verhandlungen im Gemeinsamen EWR-Ausschuss

    Genehmigung der Rechtsübernahme durch die Parlamente

    Definitive Rechtsübernahmeentscheide durch die Parlamente

    Referendum nur für politische Grundsatzentscheide

    Probleme der Verzögerung der Rechtsübernahme und der

    Nichtübernahme

    Teil 3

    Dynamische Rechtsübernahme im Entwurf des Rahmenabkommens zwischen der EU und der Schweiz

    Weiterführung des bilateralen Weges durch das Rahmenabkommen

    Das Schweizer Zusammenarbeitsmodell, die Bilateralen und das

    Rahmenabkommen

    Der autonome Nachvollzug, die bilateralen Verträge und

    die politische Identität der Schweiz

    Das Schweizer Zusammenarbeitsmodell mit

    Rahmenabkommen

    Beschränkt auf wenige vom Rahmenabkommen

    «betroffene Abkommen»

    Weiterentwicklung der Binnenmarktregeln als Grundsatz

    Bedarf nach Weiterentwicklung auch für die Schweiz

    Der Grundsatz der regelmässigen Anpassung der

    Abkommen an die Weiterentwicklungen des EU-Rechts

    Einheitlicher institutioneller Grundgehalt

    Vereinbarung einer Pflicht zur Übernahme von EU‑Rechtsakten

    Pflicht zur Übernahme einzelner EU-Rechtsakte, die

    erheblich sind

    Rechtsübernahme durch EU-Gesetzgebung und

    vereinfachten Abschluss zusätzlicher Verträge

    Zeitgerechte Rechtsübernahme durch die Schweiz

    Rechtsetzung in einem zusammenhängenden

    Rechtsübernahmeprozess

    Massgeblichkeit von Recht und Rechtsetzung

    Regeln in einem zusammenhängenden

    Rechtsübernahmeprozess

    Die Regeln des Rahmenabkommens ermöglichen die demokratische

    Einflussnahme

    Die «Einhaltung verfassungsrechtlicher Verpflichtungen durch

    die Schweiz» verhindert eine automatische Rechtsübernahme

    Der Vorbehalt der verfassungsrechtlichen Ordnung

    der Schweiz

    Erlass von wichtigen rechtsetzenden Bestimmungen durch

    Parlament und Volk

    Fristverlängerung für Parlament und Referendum sowie

    vorläufige Anwendung

    Übernahme oder ausnahmsweise Ablehnung von EU-Rechtsakten

    Problemlose und problematische Rechtsübernahmen

    Das Streitbeilegungsverfahren und seine vertraglichen Folgen

    Das Streitbeilegungsverfahren als ein Kernstück des

    Rahmenabkommens

    Der Auftrag, «eine für beide Seiten akzeptable Lösung

    zu finden»

    Sektorieller Ausschuss und Schiedsgericht

    Zwischenverfahren vor dem EuGH

    Ausnahmsweise Nichtumsetzung eines Schiedsgerichtsurteils

    Ausgleichsmassnahmen und Wahrung der

    Verhältnismässigkeit, aber keine einseitige

    Vertragsbeendigung durch die EU

    Seitenblick auf Ausgleichsmassnahmen im WTO-Recht

    Machtungleichgewicht und rechtliche Regelung zu dessen

    Ausgleich

    Vertragserfüllung und unvollkommenes Miteinander

    Vergleichende Hinweise zum EWR

    Exkurs: Ausnahmen und aktuelle politische Streitpunkte

    Nicht auf einen EU-Beitritt angelegt

    Teil 4

    Aufwertung des Parlaments bei Rechtsübernahmen durch Vorverlegung seines Einflusses

    Vorverlegung des Parlamentseinflusses in die Vorbereitung der

    Rechtsübernahmen

    Das Parlament als Mittler zwischen Bundesrat und Volk

    Zuständigkeit des Parlaments und seiner Kommissionen

    Verschiedene Funktionen des Parlaments

    Die Zuständigkeit der Kommissionen

    Keine unmittelbare Mitwirkung des Parlaments bei der EU, aber

    Aufwertung des Parlaments durch Mitwirkung auf dem Weg

    über den Bundesrat

    Traditionell schaut das Parlament weithin bloss zu

    Mitwirkung des Parlaments auf dem Weg über den Bundesrat

    Landesinterne Aufwertung des Parlaments durch

    Mitgestaltung der Rechtsübernahmen in intensivem

    Zusammenwirken mit dem Bundesrat

    Das Parlament an der Weiche zwischen Rechtsübernahmen und

    Ablehnungen mit Blick auf die direkte Demokratie

    Vorbereitung durch «Beteiligung» des Parlaments an der

    «Gestaltung» der Aussenpolitik

    Gestaltungsspielräume der Schweiz, abnehmend im Laufe des

    Verfahrens

    Genehmigung einer Kündigung durch das Parlament unter Vorbehalt

    des Referendums

    Zur Auswirkung von Volksinitiativen auf die Rechtsübernahmen

    Mitwirkung des Parlaments

    Mitwirkung des Parlaments gegenüber dem Bundesrat

    Nur indirekte Teilnahme des Parlaments auf der EU-Ebene,

    mit Ausnahme des Gemischten parlamentarischen

    Ausschusses

    Die Mitwirkungsmöglichkeiten des Parlaments gegenüber

    dem Bundesrat

    Information und Konsultation im Bereich der Aussenpolitik

    Teilweise Übernahme von Mitwirkungsrechten aus den Bilateralen

    Indirekte Teilnahme des Parlaments im EU-

    Gesetzgebungsverfahren («decision shaping»)

    Teilnahme der Schweiz an der Erarbeitung von EU-

    Rechtsakten, ihr Ausmass und die EU-Konsenskultur

    Information als Pflicht der EU gegenüber der Schweiz

    und als Pflicht des Bundesrats gegenüber dem Parlament

    Teilnahme der Schweiz in den wichtigsten EU-Organen

    Indirekte Beiträge des Parlaments im EU-

    Gesetzgebungsverfahren

    Mitwirkung des Parlamentes an den Vertragsverhandlungen,

    allenfalls mit Anpassungen

    Vorläufige Anwendung

    Interparlamentarische Zusammenarbeit Schweiz–EU: Gemischter

    parlamentarischer Ausschuss und EU/EFTA-Delegation

    Mehr Parlamentseinfluss durch Vorbereitung der Rechtsübernahme mit

    dem Bundesrat, vorab durch die Kommissionen

    Möglichst früher Einfluss des Parlaments auf die Vorbereitung

    Begleitung des Bundesrats durch die Kommissionen

    Die Kommissionen im Arbeitsparlament, ihre Vorstellungen

    und ihr Zeitplan

    Begleitung des Bundesrats im EU-Gesetzgebungsverfahren

    Begleitende Regierungskontrolle gegenüber Schweizer

    Beauftragten

    Vertragskonforme und mehrheitsfähige, womöglich konkordante

    Lösungen

    Ja oder Nein zu einer Rechtsübernahme im Parlament

    Erarbeitung von Lösungen durch die Kommissionen

    Vorbereitung der Rechtsübernahmeentscheide des Bundesrats

    mit dem Parlament

    Entscheidsituationen für Bundesrat und Parlament

    Kein früher Verzicht auf die

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