Ein Plus für die Demokratie: Minimalstandard für die Mitsprache von Parlament und Volk beim Rahmenabkommen oder bei weiteren Verträgen mit der EU
Von Thomas Pfisterer
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Über dieses E-Book
Thomas Pfisterer
Thomas Pfisterer studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Basel, Bern und Yale (USA). Er arbeitete in der Justiz, so als neben- und vollamtliches Mitglied des Verwaltungsgerichts des Kantons Aargau wie auch des Bundesgerichts, als Verfassungsrat, Mitglied der Kantonsregierung Aargau sowie des Ständerats, mit berufsbedingten Unterbrüchen als Dozent an der HTL Brugg-Windisch und an der Universität St. Gallen (Staats- und Verwaltungsrecht, mit Habilitation, sowie Mediation).
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Buchvorschau
Ein Plus für die Demokratie - Thomas Pfisterer
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Übersicht
Vorwort
Kurzfassung
Résumé
Teil 1
Einleitung
Das Bestmögliche für die Demokratie herausholen
Überblick über die einzelnen Teile
Teil 2
Kombination von Binnenmarktbeteiligung und Wahrung der Eigenständigkeit eines Drittstaates bei der Vorbereitung der Übernahme von EU-Recht
Öffnung des EU Binnenmarkts zu Drittstaaten mit paralleler Vorbereitung
der Rechtsübernahmen in der EU und in den Drittstaaten
Vorbereitung der Rechtsübernahmen im EU-Gesetzgebungsverfahren
Vorbereitung der Rechtsübernahme durch die EWR/EFTA-Staaten im
EU-Gesetzgebungsverfahren und in Vertragsverhandlungen mit der EU
Teil 3
Dynamische Rechtsübernahme im Entwurf des Rahmenabkommens zwischen der EU und der Schweiz
Weiterführung des bilateralen Weges durch das Rahmenabkommen
Übernahme oder ausnahmsweise Ablehnung von EU-Rechtsakten
Teil 4
Aufwertung des Parlaments bei Rechtsübernahmen durch Vorverlegung seines Einflusses
Vorverlegung des Parlamentseinflusses in die Vorbereitung der
Rechtsübernahmen
Das Parlament als Mittler zwischen Bundesrat und Volk
Mitwirkung des Parlaments
Mehr Parlamentseinfluss durch Vorbereitung der Rechtsübernahme mit
dem Bundesrat, vorab durch die Kommissionen
Information, Öffentlichkeit, Kommissionen und Ressourcen
Das Parlament und die Beiträge der Kantone
Weitere Abklärungen und einzelne Gesetzesänderungen?
Teil 5
Schluss
Souveränität von Parlament und Volk bei Rechtsübernahmen
Engagement des Parlaments
Anhänge
Quellen
Inhaltsverzeichnis
Vorwort
Kurzfassung
Résumé
Teil 1
Einleitung
Das Bestmögliche für die Demokratie herausholen
Die Frage nach dem demokratischen Minimalstandard Schweiz – EU
Keine Stellungnahme für oder gegen den Entwurf für ein
Rahmenabkommen 2018
Überblick über die einzelnen Teile
Teil 2
Kombination von Binnenmarktbeteiligung und Wahrung der Eigenständigkeit eines Drittstaates bei der Vorbereitung der Übernahme von EU-Recht
Öffnung des EU Binnenmarkts zu Drittstaaten mit paralleler Vorbereitung
der Rechtsübernahmen in der EU und in den Drittstaaten
Beteiligung von Drittstaaten am Binnenmarkt
Ausweitung der Binnenmarktteilnahme auf Drittstaaten im
Spannungsfeld von Homogenität und Eigenständigkeit
Notwendigkeit eines (Staats-)Vertrags
Der EWR als wichtigstes Beispiel
Interessenwahrung durch Drittstaaten bei der Vorbereitung der
Rechtsübernahme: «decision shaping»
Vorbereitung der Rechtsübernahmen im EU-Gesetzgebungsverfahren
Einflussnahme bei der EU-Kommission, dem EU-Rat und dem
EU-Parlament
Möglichst frühe Einigung im Gesetzgebungsverfahren
Die EU-Organe
Transparenz und Öffentlichkeit, auch im Internet
Aufwertung der Parlamente der EU‑Mitgliedstaaten
Die Parlamente der EU‑Mitgliedstaaten als zusätzliche
Akteure im Mehrebenenparlamentarismus der EU
Befugnisse der nationalen EU-Parlamente direkt auf der
EU-Ebene
Reformen der Parlamente der EU‑Mitgliedstaaten – Beispiele
aus Dänemark, Frankreich und Deutschland
Vorbereitung der Rechtsübernahme durch die EWR/EFTA-Staaten im
EU-Gesetzgebungsverfahren und in Vertragsverhandlungen mit der EU
Regelmässige Anpassung ans EU‑Recht im EWR
Rechtsübernahmepflicht zwischen Binnenmarktbeteiligung
und Wahrung der Eigenständigkeit
EWR-Relevanz des EU‑Rechtsakts
Einbezug Dritter
Teilnahme gegenüber der EU‑Kommission, dem EU‑Rat und dem
EU‑Parlament
Informationspflicht der EU
Beizug von Sachverständigen in Ausschüssen der
EU‑Kommission
Konsultationsprozess beim EU‑Rat und informeller Einfluss
beim EU‑Parlament
Politischer Dialog in Form von «EFTA-Kommentaren»
Verhandlungen im Gemeinsamen EWR-Ausschuss
Genehmigung der Rechtsübernahme durch die Parlamente
Definitive Rechtsübernahmeentscheide durch die Parlamente
Referendum nur für politische Grundsatzentscheide
Probleme der Verzögerung der Rechtsübernahme und der
Nichtübernahme
Teil 3
Dynamische Rechtsübernahme im Entwurf des Rahmenabkommens zwischen der EU und der Schweiz
Weiterführung des bilateralen Weges durch das Rahmenabkommen
Das Schweizer Zusammenarbeitsmodell, die Bilateralen und das
Rahmenabkommen
Der autonome Nachvollzug, die bilateralen Verträge und
die politische Identität der Schweiz
Das Schweizer Zusammenarbeitsmodell mit
Rahmenabkommen
Beschränkt auf wenige vom Rahmenabkommen
«betroffene Abkommen»
Weiterentwicklung der Binnenmarktregeln als Grundsatz
Bedarf nach Weiterentwicklung auch für die Schweiz
Der Grundsatz der regelmässigen Anpassung der
Abkommen an die Weiterentwicklungen des EU-Rechts
Einheitlicher institutioneller Grundgehalt
Vereinbarung einer Pflicht zur Übernahme von EU‑Rechtsakten
Pflicht zur Übernahme einzelner EU-Rechtsakte, die
erheblich sind
Rechtsübernahme durch EU-Gesetzgebung und
vereinfachten Abschluss zusätzlicher Verträge
Zeitgerechte Rechtsübernahme durch die Schweiz
Rechtsetzung in einem zusammenhängenden
Rechtsübernahmeprozess
Massgeblichkeit von Recht und Rechtsetzung
Regeln in einem zusammenhängenden
Rechtsübernahmeprozess
Die Regeln des Rahmenabkommens ermöglichen die demokratische
Einflussnahme
Die «Einhaltung verfassungsrechtlicher Verpflichtungen durch
die Schweiz» verhindert eine automatische Rechtsübernahme
Der Vorbehalt der verfassungsrechtlichen Ordnung
der Schweiz
Erlass von wichtigen rechtsetzenden Bestimmungen durch
Parlament und Volk
Fristverlängerung für Parlament und Referendum sowie
vorläufige Anwendung
Übernahme oder ausnahmsweise Ablehnung von EU-Rechtsakten
Problemlose und problematische Rechtsübernahmen
Das Streitbeilegungsverfahren und seine vertraglichen Folgen
Das Streitbeilegungsverfahren als ein Kernstück des
Rahmenabkommens
Der Auftrag, «eine für beide Seiten akzeptable Lösung
zu finden»
Sektorieller Ausschuss und Schiedsgericht
Zwischenverfahren vor dem EuGH
Ausnahmsweise Nichtumsetzung eines Schiedsgerichtsurteils
Ausgleichsmassnahmen und Wahrung der
Verhältnismässigkeit, aber keine einseitige
Vertragsbeendigung durch die EU
Seitenblick auf Ausgleichsmassnahmen im WTO-Recht
Machtungleichgewicht und rechtliche Regelung zu dessen
Ausgleich
Vertragserfüllung und unvollkommenes Miteinander
Vergleichende Hinweise zum EWR
Exkurs: Ausnahmen und aktuelle politische Streitpunkte
Nicht auf einen EU-Beitritt angelegt
Teil 4
Aufwertung des Parlaments bei Rechtsübernahmen durch Vorverlegung seines Einflusses
Vorverlegung des Parlamentseinflusses in die Vorbereitung der
Rechtsübernahmen
Das Parlament als Mittler zwischen Bundesrat und Volk
Zuständigkeit des Parlaments und seiner Kommissionen
Verschiedene Funktionen des Parlaments
Die Zuständigkeit der Kommissionen
Keine unmittelbare Mitwirkung des Parlaments bei der EU, aber
Aufwertung des Parlaments durch Mitwirkung auf dem Weg
über den Bundesrat
Traditionell schaut das Parlament weithin bloss zu
Mitwirkung des Parlaments auf dem Weg über den Bundesrat
Landesinterne Aufwertung des Parlaments durch
Mitgestaltung der Rechtsübernahmen in intensivem
Zusammenwirken mit dem Bundesrat
Das Parlament an der Weiche zwischen Rechtsübernahmen und
Ablehnungen mit Blick auf die direkte Demokratie
Vorbereitung durch «Beteiligung» des Parlaments an der
«Gestaltung» der Aussenpolitik
Gestaltungsspielräume der Schweiz, abnehmend im Laufe des
Verfahrens
Genehmigung einer Kündigung durch das Parlament unter Vorbehalt
des Referendums
Zur Auswirkung von Volksinitiativen auf die Rechtsübernahmen
Mitwirkung des Parlaments
Mitwirkung des Parlaments gegenüber dem Bundesrat
Nur indirekte Teilnahme des Parlaments auf der EU-Ebene,
mit Ausnahme des Gemischten parlamentarischen
Ausschusses
Die Mitwirkungsmöglichkeiten des Parlaments gegenüber
dem Bundesrat
Information und Konsultation im Bereich der Aussenpolitik
Teilweise Übernahme von Mitwirkungsrechten aus den Bilateralen
Indirekte Teilnahme des Parlaments im EU-
Gesetzgebungsverfahren («decision shaping»)
Teilnahme der Schweiz an der Erarbeitung von EU-
Rechtsakten, ihr Ausmass und die EU-Konsenskultur
Information als Pflicht der EU gegenüber der Schweiz
und als Pflicht des Bundesrats gegenüber dem Parlament
Teilnahme der Schweiz in den wichtigsten EU-Organen
Indirekte Beiträge des Parlaments im EU-
Gesetzgebungsverfahren
Mitwirkung des Parlamentes an den Vertragsverhandlungen,
allenfalls mit Anpassungen
Vorläufige Anwendung
Interparlamentarische Zusammenarbeit Schweiz–EU: Gemischter
parlamentarischer Ausschuss und EU/EFTA-Delegation
Mehr Parlamentseinfluss durch Vorbereitung der Rechtsübernahme mit
dem Bundesrat, vorab durch die Kommissionen
Möglichst früher Einfluss des Parlaments auf die Vorbereitung
Begleitung des Bundesrats durch die Kommissionen
Die Kommissionen im Arbeitsparlament, ihre Vorstellungen
und ihr Zeitplan
Begleitung des Bundesrats im EU-Gesetzgebungsverfahren
Begleitende Regierungskontrolle gegenüber Schweizer
Beauftragten
Vertragskonforme und mehrheitsfähige, womöglich konkordante
Lösungen
Ja oder Nein zu einer Rechtsübernahme im Parlament
Erarbeitung von Lösungen durch die Kommissionen
Vorbereitung der Rechtsübernahmeentscheide des Bundesrats
mit dem Parlament
Entscheidsituationen für Bundesrat und Parlament
Kein früher Verzicht auf die