Der Gemeinderat in Baden-Württemberg
Von Werner Sixt, Klaus Notheis, Jörg Menzel und Eberhard Roth
5/5
()
Über dieses E-Book
Ähnlich wie Der Gemeinderat in Baden-Württemberg
Ähnliche E-Books
Kommunalpolitik in meiner Stadt Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenKommunalrecht Baden-Württemberg Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenGrundlagen des Kommunalverfassungsrechts in Schleswig-Holstein: Grundriss für die Aus- und Fortbildung Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenTaschenbuch für Gemeinde- und Stadträte in Baden-Württemberg: Grundwissen für kommunale Mandatsträger Bewertung: 5 von 5 Sternen5/5Mitreden: So gelingt kommunale Bürgerbeteiligung – ein Ratgeber aus der Praxis Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenGemeindeordnung für Baden-Württemberg: Gemeindehaushaltsverordnung Gesetz über kommunale Zusammenarbeit Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenWas dürfen Bürgermeister Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenLandkreisordnung für Baden-Württemberg: Kurzkommentar Bewertung: 5 von 5 Sternen5/5Der Landrat im Spannungsverhältnis zwischen der Leitung der Aufsichtsbehörde und seiner möglichen Wiederwahl Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenTaschenbuch für Gemeinde- und Stadträte in Bayern: Grundwissen für kommunale Mandatsträger Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenKommunales Haushaltsrecht Mecklenburg-Vorpommern Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenDie Ortschaftsverfassung in Baden-Württemberg: Leitfaden für Ortschaftsräte und Ortsvorsteher Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenKommunalverfassung in Mecklenburg-Vorpommern Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenArbeitsrecht Bewertung: 5 von 5 Sternen5/5Handbuch innovative Kommunalpolitik für ältere Menschen: Hand- und Arbeitsbücher (H 17) Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenBürgerhaushalt im Kräftedreieck Politik-Verwaltung-Bürgerschaft Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenBürgerkommune: Ein Überblick Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenHandbuch Kommunalpolitik Nordrhein-Westfalen Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenRatsarbeit besser machen 2 - Rechtliche Aspekte: Ländervergleich der Kommunalverfassungen von Dr. Walter Unger Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenDas Bundesteilhabegesetz zwischen Anspruch und Umsetzung: Ausgabe 1/2019 - Archiv für Wissenschaft und Praxis der sozialen Arbeit Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenDie Gestalterinnen: stark. ideenreich. kompetent. Stormarns Politikerinnen Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenDer Humus der Gesellschaft: Über bürgerschaftliches Engagement und die Bedingungen, es gut wachsen zu lassen Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenTeilhabe und Raum: Interdisziplinäre Perspektiven Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenPraxishandbuch des Amts- und Staatshaftungsrechts Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenUrbanismus und Verkehr: Beitrag zu einem Paradigmenwechsel in der Mobilitätsorganisation Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenMarketing für Kommunalverwaltung und Kommunalpolitik: Kommunikations- und Partizipationsstrategien für das Gemeinwohl vor Ort Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenDemokratie und Selbstverwaltung – Selbstverwaltung in der Demokratie: 25. Bad Iburger Gespräche Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenUmweltrecht Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenGrundkurs Öffentliches Recht 2: Grundrechte Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenBürgermeister und Mediation Bewertung: 0 von 5 Sternen0 Bewertungen
Rezensionen für Der Gemeinderat in Baden-Württemberg
1 Bewertung0 Rezensionen
Buchvorschau
Der Gemeinderat in Baden-Württemberg - Werner Sixt
Der Gemeinderat in
Baden-Württemberg
von
Werner Sixt
Erster Beigeordneter a. D. des Gemeindetags Baden-Württemberg
Professor Klaus Notheis
Präsident a. D. der Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg
Professor Dr. Jörg Menzel
Dezernent für Umwelt und Technik, Landratsamt Karlsruhe
Eberhard Roth
Bürgermeister der Gemeinde Sulzfeld a. D.
3., überarbeitete Auflage
Verlag W. Kohlhammer
3. Auflage 2019
Alle Rechte vorbehalten
© W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart
Gesamtherstellung: W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart
Print:
ISBN 978-3-17-036190-4
E-Book-Formate:
pdf: ISBN 978-3-17-036191-1
epub: ISBN 978-3-17-036192-8
mobi: ISBN 978-3-17-036193-5
Dieses Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwendung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechts ist ohne Zustimmung des Verlags unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und für die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.
Für den Inhalt abgedruckter oder verlinkter Websites ist ausschließlich der jeweilige Betreiber verantwortlich. Die W. Kohlhammer GmbH hat keinen Einfluss auf die verknüpften Seiten und übernimmt hierfür keinerlei Haftung.
Stadt- und Gemeinderäte haben eine wichtige Funktion in unserem Gemeinwesen. Die Mandatsträger üben ihre Tätigkeit zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger parteiübergreifend aus. Immer wichtiger wird es, den verschiedenen Interessengruppen auch zu erklären, weshalb welche Entscheidung getroffen wurde. Nur so kann „fake news" gegengesteuert und deutlich gemacht werden, dass bei Entscheidungen in den Gemeindegremien das Allgemeinwohl im Vordergrund stehen muss und steht. Daher ist es wichtig, den gewählten Vertreterinnen und Vertretern in den Gemeindegremien einen Überblick über ihre Rechte und Pflichten zu geben und über weitere Themenfelder, mit denen sie im Rahmen ihrer Arbeit in Berührung kommen. Die 3., überarbeitete Auflage des Handbuchs soll den gewählten Mitgliedern der Stadt- und Gemeinderäte Erläuterungen zur Gemeindeordnung, wie etwa Aufgaben der Gemeinde, Rechte und Pflichten der Gemeinderäte und des Bürgermeisters geben. Ebenso zu den vielen anderen Fragestellungen in der Praxis wie den Finanzen und das Baurecht zu nennen. Das Werk bietet den gewählten Stadt- und Gemeinderäten einen praxisnahen Einstieg und damit eine wertvolle Hilfe.
Werner Sixt, Erster Beigeordneter a.D. des Gemeindetags BW. Prof. Klaus Notheis, Präsident der Gemeindeprüfungsanstalt BW a.D. Prof. Dr. Jörg Menzel, Dezernent für Umwelt und Technik, LRA Karlsruhe. Eberhard Roth, Bürgermeister der Gemeinde Sulzfeld a.D.
Vorwort zur 3. Auflage
Den gewählten Gemeinderätinnen und Gemeinderäte möchten wir auch künftig eine „Einstiegshilfe" für die neuen Aufgaben als Vertreterinnen und Vertreter der Bürgerschaft geben. Sie werden nunmehr mit vielen, z. T. auch weniger bekannten Bereichen zu tun haben und zu Ihrer Arbeit gefragt werden. Den Autoren ist es gemeinsam mit dem Kohlhammer Verlag ein wichtiges Anliegen, Sie dabei zu unterstützen. Fragestellungen des Kommunalverfassungsrechts, der Finanzen oder des Baurechts und allgemein die Steuerung der Daseinsvorsorge in der Gemeinde sind dabei zentrale Themen.
Wir haben die in diesem Buch behandelten Themenfelder auf die aktuelle Entwicklung fortgeschrieben und hoffen auch mit dieser Auflage die positive Resonanz der bisherigen Vorlagen fortsetzen zu können.
Stuttgart, Karlsruhe, Sulzfeld, im Oktober 2018
Die Verfasser
Vorwort zur 1. Auflage
Das vorliegende Werk wendet sich an das Hauptorgan in unseren Gemeinden, den Gemeinderat. Jedes einzelne Mitglied des Organs vertritt die Bürgerinnen und Bürger in „seiner" Kommune.
Nach dem Subsidiaritätsgedanken sollen auf gemeindlicher Ebene die Fragen behandelt, diskutiert und entschieden werden, die für eine örtliche Gemeinschaft wichtig sind. Insofern ist der Gemeinderat als Teil der Exekutive mitverantwortlich für eine rechtmäßige Handlungsweise in unseren Städten und Gemeinden, die sich am Gemeinwohl orientiert.
Mit seiner Verpflichtung erklärt der Gemeinderat, die Rechte für die Kommune gewissenhaft zu wahren und das Wohl der Einwohner nach Kräften zu fördern. Um diese wichtige Aufgabe in unserem demokratischen Gemeinwesen erfüllen zu können, muss sich jeder Gemeinderat mit einer Vielzahl von rechtlichen Vorgaben befassen.
Welche Rechte und Pflichten habe ich als Gemeinderat, wie ist das Zusammenspiel mit dem Ober-/Bürgermeister, wie gestaltet sich der Ablauf von Sitzungen, was bedeutet das kommunale Haushaltsrecht, wie kann die städtebauliche Entwicklung gesteuert werden oder wie sieht es mit der Kinder- oder Seniorenarbeit aus? Das sind nur einige Stichworte, die im vorliegenden Werk behandelt werden.
Die Verfasser möchten mit diesem Werk neuen Gemeinderätinnen und Gemeinderäten, aber auch denjenigen, die schon längere Zeit Erfahrung in einem solchen Amt haben, Grundlagen vermitteln und Tipps für die vielfältigen Aufgaben geben.
Stuttgart, Karlsruhe, Sulzfeld, im Mai 2009
Die Verfasser
Inhaltsverzeichnis
Vorwort zur 3. Auflage
Vorwort zur 1. Auflage
Abkürzungsverzeichnis
Erster Teil Kommunalverfassungsrecht
I.Rechtsstellung, Wirkungskreis, Organe der Gemeinden
1.Rechtsstellung der Gemeinden
2.Wirkungskreis und Aufgaben der Gemeinden
a)Allgemeines
b)Freiwillige Aufgaben/Pflichtaufgaben
c)Weisungsfreie Aufgaben/Weisungsaufgaben
3.Rechts- und Fachaufsicht
4.Arten der Gemeinden
5.Organe der Gemeinden
a)Allgemeines
b)Gemeinderat
c)Bürgermeister
II.Rechtsstellung und Pflichten eines Gemeinderats
1.Das Amt des Gemeinderats und seine Rechtsstellung
a)Allgemeines
b)Amtseinführung, Verpflichtung der Gemeinderäte
c)Entscheidungsfreiheit – Gebot und Schutz für den Gemeinderat
2.Mitwirkungsrechte
a)Rechte einzelner Gemeinderäte
b)Rechte von Gruppen (Minderheiten) und Fraktionen des Gemeinderats
3.Amtsführung
4.Vertretungsverbot
5.Teilnahmepflicht an Gemeinderatssitzungen
6.Verschwiegenheitspflicht
a)Gründe
b)Umfang
c)Dauer der Verschwiegenheitspflicht
d)Ausnahmen von der Schweigepflicht
e)Folgen des Geheimnisbruchs
7.Befangenheit und ihre Folgen
a)Begriff – Ausschluss von der Mitberatung und Mitentscheidung
b)Grundsätzliche Sachverhalte der Befangenheit
c)Persönliche Tatbestandsmerkmale, die Befangenheit auslösen
d)Befangenheit wegen Interessen Dritter an der Entscheidung
e)Feststellung der Befangenheit (§ 18 Abs. 4 GemO)
f)Verlassen der Sitzung bei Befangenheit (§ 18 Abs. 5 GemO)
g)Ausnahmen vom Mitwirkungsverbot
8.Verantwortung und Haftung der Gemeinderäte
a)Privatrechtliche Haftung
b)Amtshaftung
c)Strafrechtliche Verantwortung
d)Disziplinarische Maßnahmen, Ahndung von Pflichtverstößen nach der Gemeindeordnung
9.Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit (Auslagenersatz und Ersatz des Verdienstausfalls)
a)Anspruchsgrundlage
b)Einzelabrechnung oder Pauschalabgeltung
c)Reisekosten
d)Einkommensteuerpflicht
e)Unfallfürsorge
III.Sitzungen des Gemeinderats
1.Grundsatz der Öffentlichkeit der Sitzungen
a)Öffentliche Ankündigung der Sitzungen
b)Umfang der Öffentlichkeit
2.Nichtöffentliche Sitzungen
3.Vorbereitung der Sitzung
a)Zuständigkeit
b)Einberufung der Sitzung, Teilnahmepflicht
c)Wann sind Sitzungen einzuberufen?
d)Einberufungsfrist
e)Einberufungsform
f)Tagesordnung, Beratungsvorlagen
4.Geschäftsordnung
5.Vorsitz und Verhandlungsleitung
6.Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Beschlussfähigkeit
a)Beschlussfähigkeit
b)Beschlussfähigkeit in Ausnahmesituationen
c)Ersatzbeschlussrecht des Bürgermeisters
7.Gang der Verhandlungen
a)Sachvortrag
b)Aussprache
c)Redezeit
d)Schluss der Aussprache
8.Stellung von Anträgen zu Tagesordnungspunkten
a)Begriff
b)Recht zur Antragstellung
c)Sachanträge und Geschäftsordnungsanträge
9.Beschlussfassung in Sitzungen
a)Recht zur Teilnahme
b)Formen des Beschlusses
c)Abstimmungen
d)Wahlen
e)Besonderheiten bei Personalentscheidungen
10.Beendigung und Unterbrechung der Sitzung
11.Teilnahme sonstiger Personen an der Sitzung
a)Sachkundige Einwohner und Sachverständige
b)Beigeordnete
c)Andere Gemeindebedienstete
d)Rechtsaufsichtbehörde
e)Anhörung Betroffener
f)Fragestunde
12.Beschlussfassung im schriftlichen, elektronischen Verfahren oder durch Offenlegung
a)Voraussetzungen
b)Beschlüsse im schriftlichen oder elektronischen Verfahren
c)Offenlegung
13.Änderung und Aufhebung von Beschlüssen
14.Niederschrift über die Sitzungen des Gemeinderats
a)Inhalt der Niederschrift
b)Schriftführer
c)Bekanntgabe der Niederschrift, Einsichtnahme
d)Veröffentlichung von Informationen zu Sitzungen des Gemeinderats
IV.Ausschüsse des Gemeinderats
1.Einleitung
2.Beschließende Ausschüsse
a)Begriff, Bildung
b)Nicht übertragbare Aufgaben
c)Zuständigkeit, Befugnisse
d)Geschäftsgang
e)Zusammensetzung
3.Beratende Ausschüsse
a)Begriff, Bildung
b)Zuständigkeit
c)Geschäftsgang
d)Zusammensetzung
V.Ortschaftsrat, volksgewählter Bezirksbeirat
VI.Bezirksbeirat
VII.Ältestenrat
VIII.Fraktionen
IX.Beteiligung von Kindern und Jugendlichen, Jugendgemeinderäte
X.Bürgerschaftliche Mitwirkung
1.Bürgerentscheid
2.Bürgerbegehren
3.Einwohnerantrag
4.Einwohnerversammlung
XI.Verwaltungsgemeinschaften – eine besondere Verwaltungsform
Zweiter Teil Finanzwirtschaft der Kommunen
I.Einführung in die öffentliche Finanzwirtschaft
1.Allgemeiner Überblick
2.Finanzhoheit und Budgetrecht
3.Abgrenzung der öffentlichen Finanzwirtschaft zur Privatwirtschaft
4.Rechtsgrundlagen kommunales Haushaltsrecht
5.Ablauf der Haushaltswirtschaft
II.Wirtschafts- und Finanzierungsgrundsätze
1.Allgemeines
2.Allgemeine Haushaltsgrundsätze
a)Stetige Aufgabenerfüllung
b)Beachtung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts
c)Sparsame und wirtschaftliche Haushaltswirtschaft
d)Finanzierungsgrundsätze
III.Haushaltssatzung und Haushaltsplan
1.Haushaltssatzung
a)Begriff und Bedeutung
b)Inhalt und Form der Haushaltssatzung
c)Zustandekommen und Erlass der Haushaltssatzung
d)Nachtragshaushaltssatzung
e)Vorläufige Haushaltsführung
2.Haushaltsplan
a)Begriff und Bedeutung
b)Inhalt des Haushaltsplans
c)Gliederung und Bestandteile des Haushaltsplans
d)Gesamtergebnishaushalt
e)Gesamtfinanzhaushalt
f)Kontenplan
g)Haushaltsquerschnitt
h)Verpflichtungsermächtigungen
i)Teilhaushalte
j)Stellenplan
k)Anlagen
IV.Besondere Haushaltsgrundsätze
1.Veranschlagungsgrundsätze
a)Grundsatz der Jährlichkeit
b)Grundsatz der Vorherigkeit
c)Grundsatz der sachlichen Vollständigkeit
d)Grundsatz der sachlichen Einheit
e)Grundsatz der Haushaltswahrheit und -klarheit
f)Grundsatz der Einzelveranschlagung
g)Grundsatz der periodengerechten Abgrenzung und Kassenwirksamkeit
h)Bruttogrundsatz
i)Haushaltsausgleich
2.Deckungsgrundsätze
a)Grundsatz der Gesamtdeckung
b)Grundsatz der sachlichen Bindung
c)Grundsatz der zeitlichen Bindung
V.Vollzug der Haushaltssatzung
VI.Überplanmäßige und außerplanmäßige Auszahlungen und Aufwendungen
1.Grundsatz der sachlichen Bindung
2.Begriffe – Abgrenzung
3.Zulässigkeit
a)Überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen
b)Überplanmäßige und außerplanmäßige Auszahlungen
c)Überplanmäßige Auszahlungen für Investitionen, die im Folgejahr fortgesetzt werden
VII.Gemeindevermögen
1.Begriff, Einteilung und Vermögenserwerb
2.Verwaltung und Nachweis des Vermögens
3.Vermögensveräußerung
VIII.Kommunale Schulden
1.Begriffsbestimmungen
a)Schulden
b)Haushaltsrechtlicher Kreditbegriff
c)Umschuldungen
d)Kassenkredite
2.Zulässigkeit von Kreditaufnahmen
3.Kreditbedingungen
4.Kreditähnliche Rechtsgeschäfte
5.Kassenkredite
IX.Jahresabschluss
1.Gesetzliche Verpflichtung
2.Bestandteile des Jahresabschlusses
3.Ergebnisrechnung
4.Finanzrechnung
5.Bilanz
6.Anhang
7.Rechenschaftsbericht
8.Vermögensübersicht, Verbindlichkeitenübersicht
9.Gesamtabschluss
X.Unternehmen und Beteiligungen
1.Allgemeines
2.Zulässigkeit wirtschaftlicher Betätigung
3.Errichtung, Übernahme und Erweiterung wirtschaftlicher Unternehmen
4.Ziele wirtschaftlicher Betätigung
5.Verbot des Missbrauchs von Monopolstellungen – kommunale Konkurrenz
6.Organisations- und Rechtsformen
a)Regiebetrieb
b)Eigenbetrieb
c)Selbstständige Kommunalanstalt
d)Unternehmen und Einrichtungen in Privatrechtsform
Dritter Teil Baurecht
I.Grundlagen des Baurechts
1.Öffentliches und privates Baurecht
2.Rechtliche Grundlagen des öffentlichen Baurechts
II.Bauleitplanung
1.Bedeutung für die Gemeinderäte (Verantwortung und Gestaltungsmöglichkeiten)
2.Arten der Bauleitpläne
a)Flächennutzungsplan
b)Bebauungsplan
3.Die Baunutzungsverordnung
4.„Schlanke Bebauungspläne"
5.Formaler Ablauf zur Aufstellung der Bauleitpläne
6.Inhalt der Bauleitpläne
7.Einzelhandelserlass
8.Bedeutung der Fachbelange
a)Umwelt
b)Hochwasserschutz
c)Energie
d)Denkmalschutz
III.Bauen außerhalb von Bauleitplänen
1.Bauen im Innen- und Außenbereich
2.Satzungen im Innen- und Außenbereich
3.Gemeindliches Einvernehmen
IV.Hinweise auf weitere Bereiche des Bauplanungsrechts
V.Bauordnungsrecht Baden-Württemberg
1.Regelungsinhalt der Landesbauordnung
2.Verfahren der Landesbauordnung
3.Bauordnungsrechtliche Vorgaben
a)Ermessen
b)Nachbarschutz
c)Brandschutz
d)Ordnungswidrigkeit
Vierter Teil Weitere kommunalpolitische Handlungsfelder
I.Gemeinden im Spannungsfeld des Staatsaufbaus
1.Der kompetente Gemeinderat
2.Zusammenarbeit innerhalb des Gemeinderates
3.Zusammenarbeit – Gemeinderat und Bürgermeister
4.Öffentlichkeitsarbeit
5.Gestaltung und Entwicklung
II.Gesellschaft und Soziales
1.Kinderbetreuung
2.Schulen
3.Allgemeinbildung
4.Seniorenpolitik
5.Vereine
6.Jugendbegegnungsstätten
7.Integration
III.Infrastruktur
1.Arbeitsmarkt
2.Verkehrsinfrastruktur
3.Wohnen
4.Öffentliche Einrichtungen
5.Grundversorgung
6.Ärztliche Versorgung
7.Interkommunale Zusammenarbeit (IKZ)
8.Rechtliche Organisationsformen der IKZ
a)Zweckverband
b)Verwaltungsgemeinschaft
c)Öffentlich-rechtliche Vereinbarung und öffentlich-rechtlicher Vertrag
d)Privatrechtliche Formen der IKZ
9.Verlagerung von Aufgaben
10.Public Private Partnership (PPP)
11.Der Gemeinderat und die sozialen Netzwerke (Social Media)
Stichwortverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Erster TeilKommunalverfassungsrecht
I.Rechtsstellung, Wirkungskreis, Organe der Gemeinden
1.Rechtsstellung der Gemeinden
1 Die Rechtsstellung der Gemeinden in Deutschland, so auch in Baden-Württemberg ist gekennzeichnet durch das Recht zur Selbstverwaltung. Diese Autonomie ist bezogen auf ihren verfassungsrechtlich geschützten Wirkungskreis (Rn. 2). Innerhalb dessen können sie selbstverantwortlich und mit eigenen Organen ausgestattet arbeiten. Folge dieses Selbstverwaltungsrechtes ist, dass die Gemeinden nicht nur der verlängerte Arm des Staates bei der Erfüllung öffentlicher Aufgaben, sondern eigenständige Aufgabenträger sind. Als solche sind sie aber auch nicht losgelöst vom Staate. Vielmehr sind sie, wie in § 1 Abs. 1 GemO beschrieben, sowohl Grundlage wie auch Glied des demokratischen Staates.
Entstanden ist die heutige Ausprägung der kommunalen Selbstverwaltung durch die sog. Stein’schen Reformen des ausgehenden 18. und beginnenden 19. Jahrhunderts. Beispielhaft sei verwiesen auf die Preußische Städteordnung von 1808, also vor gut zweihundert Jahren, unter dem Preußischen Innenminister Reichsfreiherr vom Stein.
Institutionell ist das kommunale Recht zur Selbstverwaltung sowohl durch das Grundgesetz wie auch durch die Landesverfassung Baden-Württemberg garantiert.
Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland fixiert das Recht der Kommunen zur Selbstverwaltung inhaltlich wie folgt (Art. 28 Abs. 2 GG):
„Den Gemeinden muss das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln. Auch die Gemeindeverbände (gemeint sind damit die Landkreise) haben im Rahmen ihres gesetzlichen Aufgabenkreises nach Maßgabe der Gesetze das Recht zur Selbstverwaltung. Die Gewährleistung der Selbstverwaltung umfasst auch die Grundlagen der finanziellen Eigenverantwortung. Zu diesen Grundlagen gehört eine den Gemeinden mit Hebesatzrecht zustehende wirtschaftskraftbezogene Steuerquelle."
Die Landesverfassung für Baden-Württemberg garantiert das Selbstverwaltungsrecht der Kommunen in Art. 71 LVerf so:
„(1) Das Land gewährleistet den Gemeinden und Gemeindeverbänden (gemeint sind damit die Landkreise) sowie den Zweckverbänden das Recht zur Selbstverwaltung. Sie verwalten ihre Angelegenheiten im Rahmen der Gesetze unter eigener Verantwortung. Das Gleiche gilt für sonstige öffentlich-rechtliche Körperschaften und Anstalten in den durch Gesetz gezogenen Grenzen.
(2) Die Gemeinden sind in ihrem Gebiet die Träger der öffentlichen Aufgaben, soweit nicht bestimmte Aufgaben im öffentlichen Interesse durch Gesetz anderen Stellen übertragen sind. Die Gemeindeverbände haben innerhalb ihrer Zuständigkeit die gleiche Stellung."
Diese Verfassungsbestimmungen machen deutlich, dass die Gemeinden mit Hoheitsrechten ausgestattete Träger öffentlicher Aufgaben sind und nicht nur soziologisch definierte Gemeinwesen. Zu diesen Hoheitsrechten zählen die Gebietshoheit, die Personalhoheit, die Finanz- und Abgabenhoheit, die Planungshoheit, die Rechtsetzungshoheit sowie die Organisationshoheit.
2.Wirkungskreis und Aufgaben der Gemeinden
2 a) Allgemeines . Der Wirkungskreis der Gemeinden ist bestimmt durch die grundsätzliche Allzuständigkeit der Gemeinden für die Erfüllung öffentlicher Aufgaben im Gemeindebereich. Ausgenommen von diesem Grundsatz sind solche Aufgaben, die durch die Gesetzgeber in Bund und Land anderen öffentlichen Aufgabenträgern zugewiesen sind (§ 2 Abs. 2 GemO). Der Wirkungskreis der Gemeinden ist somit nicht fest fixiert und nicht zahlenmäßig abschließend geregelt. Er ist bezogen auf die Einflussrechte des Staates und der Rechtsverpflichtung zur Aufgabenerfüllung weiter aufzuteilen. Andere Einflussgrößen, die die kommunale Aufgabenerfüllung bestimmen, sind Größe, örtliche Gemeindestruktur und Eigenart sowie Finanzkraft einer Gemeinde.
3 b) Freiwillige Aufgaben/Pflichtaufgaben . – aa) Freiwillige Aufgaben . Die Aufteilung des kommunalen Aufgabenkreises in freiwillige Aufgaben und Pflichtaufgaben spricht die Frage der Rechtsverpflichtung der Kommunen zur Aufgabenerfüllung an. Bei Aufgaben, die zum Kreis der freiwilligen Aufgaben der Kommunen gehören, haben die Gemeinden die volle Eigenverantwortung darüber, ob sie eine solche Aufgabe erfüllen wollen und wenn bejaht, wie und in welchem Umfang sie die Aufgabenerfüllung bewerkstelligen wollen.
Wichtig! Innerhalb des freiwilligen Aufgabenkreises zwingt kein Gesetz die Kommunen zur Aufgabenerfüllung; sie sind bezüglich der Art der Aufgabenerfüllung nicht eingeengt. Ihre generelle Verpflichtung nach § 10 Abs. 2 GemO zur Schaffung erforderlicher Einrichtungen im Rahmen der Daseinsvorsorge haben sie aber unabhängig davon in die Entscheidungsfindung einzubeziehen.
Jede Gemeinde kann also in diesem Aufgabenbereich die Aufgabenträgerschaft sowie die Art und Weise der Aufgabenerfüllung eigenverantwortlich entscheiden. Sie wird die Entscheidung zur Aufgabenwahrnehmung an ihrer Größe, Verwaltungs- und Finanzkraft sowie an ihrer Struktur (z. B. Gemeinde mit zentralörtlicher Funktion, landwirtschaftlich strukturierte Gemeinde, Industriegemeinde) und deren Gegebenheiten orientieren. Zur Entscheidung über die Art und Weise der Aufgabenwahrnehmung gehört auch, ob dazu eine eigene Einrichtung (z. B. eine Kindertagesstätte) betrieben wird, ob der Betrieb solcher Einrichtungen durch freigemeinnützige Verbände oder auch durch private Institutionen finanziell gefördert wird.
Aufgaben der öffentlichen Daseinsvorsorge können Gemeinden grundsätzlich auch durch die Errichtung wirtschaftlicher Unternehmen erfüllen. Die Gemeindeordnung schränkt jedoch die Errichtung und den Betrieb solcher Unternehmen insofern ein, als der öffentliche Zweck diese Unternehmen rechtfertigen muss und sie nach Art und Umfang in einem angemessenen Verhältnis zur Leistungsfähigkeit und zum voraussichtlichen Bedarf stehen müssen (s. Rn. 287 ff.). Soweit die Gemeinde außerhalb der öffentlichen Daseinsvorsorge tätig werden will, muss gewährleistet sein, dass der Zweck des Unternehmens nicht besser und wirtschaftlicher durch einen anderen privaten Anbieter erfüllt wird oder erfüllt werden kann. Weitere Einschränkungen bestehen für die Errichtung und den Betrieb von Unternehmen in privater Rechtsform.
Beispielhaft seien für den freiwilligen Aufgabenbereich der Gemeinden genannt:
– Einrichtungen des Sports (Sportstätten verschiedenster Art, Bäder) sowie die Sportförderung von Vereinen durch die pachtweise Überlassung gemeindeeigener Sportstätten sowie die finanzielle Förderung von Kinder- und Jugendabteilungen oder auch Förderzuschüsse für die Unterhaltung und Pflege von vereinseigenen Sporteinrichtungen;
– Einrichtungen der Jugendpflege und sozialen Sicherung (dazu gehören Jugendhäuser, Jugendtreffs, Altenpflegeheime, Betreute Altenwohnungen, Sozialstationen);
– Einrichtungen und Veranstaltungen der Kunst, Kultur und der Erwachsenenbildung (Büchereien und andere Mediotheken, Museen, Theater, Konzerthäuser einschließlich der Ensembles, Festhallen, Kulturveranstaltungen verschiedenster Art, Volkshochschulen, Musik- und Kunsthochschulen, kommunale Partnerschaften, Bürgerzentren);
– Erholungseinrichtungen, Einrichtungen der Gesundheitsförderung (Parkanlagen, Lauf- und Gymnastikstrecken);
– Einrichtungen zur Förderung der Wirtschaft, des öffentlichen Personennahverkehrs, des Tourismus, Messen, Märkte, Messehallen, Kur- und Badebetriebe einschließlich der Förderung privater Einrichtungen;
– Förderung der Land- und Forstwirtschaft;
– Versorgungseinrichtungen (Wasserversorgung, Energieversorgung, Fernwärme).
4 bb) Pflichtaufgaben . Im Unterschied zu den freiwilligen Aufgaben besteht für die Gemeinden im Bereich der Pflichtaufgaben eine gesetzliche Verpflichtung zur Aufgabenerfüllung . Diese kann je nach gesetzlicher Ausgestaltung ohne weitere Vorbedingung für alle Gemeinden oder nur für Gemeinden bestimmter Größe bzw. Struktur bestehen. Sie kann auch auf bestimmte Bedarfsfälle beschränkt sein. Dann spricht man von bedingten Pflichtaufgaben .
Wichtig! Allen Pflichtaufgaben gemeinsam ist, dass die gesetzlich davon betroffenen Gemeinden sich der Aufgabenerfüllung nicht entziehen können.
Die Kommune hat somit bezüglich der Aufgabenfüllung als solcher überhaupt kein Ermessen, sondern muss ihr nachkommen (§ 2 Abs. 2 GemO). Pflichtaufgaben sind jedoch gleichwohl gemeindeeigene Aufgaben, aber eben mit dem Unterschied zu rein freiwilligen Aufgaben solche, bei denen der Gesetzgeber eine Aufgabenerfüllung zwingend verlangt. Eine materielle Privatisierung, also die volle Aufgabenerfüllung durch private Dritte solcher Aufgaben, scheidet grundsätzlich aus. Ausnahmen sind möglich, wenn der Gesetzgeber in einem das Aufgabengebiet regelnden Gesetz die Einbeziehung privater Dritter ausdrücklich vorsieht.
Wichtig ist für die nur gesetzlich mögliche Übertragung neuer Pflichtaufgaben, dass dabei auch Bestimmungen über die Deckung der für die Gesetzesausführung anfallenden Kosten zu treffen sind.
Sofern diese neuen Pflichtaufgaben zu einer finanziellen Mehrbelastung der Gemeinden führen, muss ein entsprechender finanzieller Ausgleich geschaffen werden (§ 2 Abs. 2 S. 2 und 3 GemO).
Beispiele für Aufgaben aus dem Pflichtaufgabenbereich sind im folgenden Abschnitt genannt.
5 c) Weisungsfreie Aufgaben/Weisungsaufgaben . Im Bereich der freiwilligen Aufgaben kann es, da für die Kommunen keine Verpflichtung zur Aufgabenerfüllung besteht, auch keine Einfluss- bzw. Weisungsrechte staatlicher Behörden geben.
Dagegen lassen sich gesetzliche Pflichtaufgaben der Gemeinden in solche unterteilen, bei denen der Gesetzgeber die Art und Weise der Aufgabenerfüllung den Kommunen überlässt und solche, bei denen er sich Weisungsrechte vorbehält (§ 2 Abs. 3 GemO). Die Gemeindeordnung bezeichnet diese Pflichtaufgaben als Weisungsaufgaben. Weisungsaufgaben gehören jedoch ebenfalls zum kommunalen Wirkungskreis, auch wenn sie nicht Selbstverwaltungsaufgaben im herkömmlichen Sinne sind.
Wichtig! Weisungsrechte staatlicher Behörden bestehen nur dann und in dem Umfang, als sie in dem die bestimmte Aufgabe regelnden Gesetz ausdrücklich vorgesehen werden.
Die Ermächtigung zu Weisungsrechten kann so ausgestaltet werden, dass allgemeine, für die Aufgabenerfüllung verbindliche Verwaltungsvorschriften erlassen werden können und/oder, dass Einzelweisungen gegeben werden können.
Beispiele:
Zu den weisungsfreien Pflichtaufgaben der Gemeinden gehören: der Bau und die Unterhaltung allgemeinbildender Schulen und Schulsportanlagen einschließlich der Anstellung des nichtpädagogischen Personals und die Übernahme der Sachkosten des Schulbetriebs; der Bau und die Unterhaltung von Friedhöfen, die Unterhaltung einer leistungsfähigen Feuerwehr; der Bau und die Unterhaltung der Gemeindestraßen einschließlich der Gemeinde-Verbindungsstraßen sowie der Straßenreinigung und Straßenbeleuchtung.
Weisungsaufgaben (Pflichtaufgaben nach Weisung) sind z. B.: das Einwohnermelde-, Pass- und Ausweiswesen, die Aufgaben der Baurechtsbehörden, die Aufgaben der unteren staatlichen Verwaltungsbehörde, soweit sie von Gemeinden wahrgenommen werden, die Wahrnehmung des Personenstandswesens (Standesamt), die Mitwirkung bei der Bundes- und Landesstatistik, die Mitwirkung der Gemeinden bei der Durchführung öffentlicher Wahlen zum Landtag, zum Bundestag und zum Europäischen Parlament.
Übersicht:: Wirkungskreis und Aufgaben der Gemeinden