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Neugestaltung der Staatenwelt im 21. Jahrhundert: Wie Sezession neue politische und ökonomische Strukturen schafft
Neugestaltung der Staatenwelt im 21. Jahrhundert: Wie Sezession neue politische und ökonomische Strukturen schafft
Neugestaltung der Staatenwelt im 21. Jahrhundert: Wie Sezession neue politische und ökonomische Strukturen schafft
eBook668 Seiten6 Stunden

Neugestaltung der Staatenwelt im 21. Jahrhundert: Wie Sezession neue politische und ökonomische Strukturen schafft

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Über dieses E-Book

Im gegenwärtigen Zeitenlauf gewinnt eine Paradoxie rasant an Bedeutung: Einerseits wächst die Welt in unvorstellbarer Weise zusammen. Andererseits wird die Welt kleinteiliger, weil Kollektive ihre Eigenarten betonen und nach Eigenstaatlichkeit streben. So ist die Gegenwart zunehmend durch Infragestellung und Zerfall von (über)staatlichen Bindungen bestimmt, die Individuen und Gemeinwesen bislang zusammengehalten haben. Tendenzen der Absonderung und Trennung brechen sich Bahn. Der vorliegende Sammelband verbindet Beiträge von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus unterschiedlichen akademischen Disziplinen, um die Vielfalt von Sezessionsbestrebungen zu analysieren und die Dimensionen dieser Entwicklungen bewusst zu machen. Das Buch bietet somit eine interdisziplinäre Sichtweise auf eine der starken Prägekräfte des 21. Jahrhunderts. 
SpracheDeutsch
HerausgeberSpringer Gabler
Erscheinungsdatum29. Apr. 2021
ISBN9783658308544
Neugestaltung der Staatenwelt im 21. Jahrhundert: Wie Sezession neue politische und ökonomische Strukturen schafft

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    Buchvorschau

    Neugestaltung der Staatenwelt im 21. Jahrhundert - Harald Bergbauer

    © Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH, ein Teil von Springer Nature 2021

    H. Bergbauer, G. Mann (Hrsg.)Neugestaltung der Staatenwelt im 21. Jahrhunderthttps://doi.org/10.1007/978-3-658-30854-4_1

    1. Einleitung

    Harald Bergbauer¹   und Gerald Mann¹  

    (1)

    FOM Hochschule für Oekonomie und Management, München, Deutschland

    Harald Bergbauer (Korrespondenzautor)

    Email: harald.bergbauer@fom.de

    Gerald Mann

    Email: gerald.mann@fom.de

    Literatur

    Gegen Ende des Ersten Weltkriegs, am 8. Januar 1918, hielt der damalige amerikanische Präsident Woodrow Wilson eine Rede vor beiden Häusern des US-Kongresses, in der er die Grundzüge einer Friedensordnung für die Zeit nach dem Ende des Kriegs vorstellte. Gegenstand der Rede war das sogenannte 14-Punkte-Programm. Herausragende Bedeutung gewannen zwei Vorschläge: Zum einen sollte mit der Gründung eines Völkerbundes („League of Nations") eine Institution ins Leben gerufen werden, welche die politische Unabhängigkeit und die territoriale Unverletzbarkeit der kleinen wie der großen Staaten gewährleisten sollte, zum anderen sollte auf dem Parkett der internationalen Politik ein Prinzip Geltung finden, dessen Missachtung in der Vergangenheit schon oft zu diplomatischen Spannungen und kriegerischen Auseinandersetzungen geführt hatte: das Prinzip der Selbstbestimmung der Völker (Schambeck 1993, S. 436–440). Bekanntlich bildet der 1920 gegründete und 1946 aufgelöste Völkerbund die Vorläuferorganisation der (im Jahr 1945 gegründeten) Vereinten Nationen, die gegenwärtig 193 Nationen unter ihrem Dach versammeln, und das Prinzip der Selbstbestimmung prägte das 20. und möglicherweise auch 21. Jahrhundert stärker als zahlreiche andere Grundsätze. Wilson verfolgte das Konzept einer neuen Weltordnung, welches an die Stelle der gerade im 19. Jahrhundert dominierenden Idee des „Mächtegleichgewichts die Selbstbestimmung der Völker rückte. Allen wie auch immer konstituierten Nationen müsse ein Staat gegeben werden, dessen zentrales Merkmal die Autonomie sei. Auf der Basis von Autonomie könnten die Völker ihrem Willen Ausdruck verleihen, ihre nationale Einheit und Unabhängigkeit erlangen und dadurch den Anreiz verlieren, eine aggressive und selbstsüchtige Politik zu betreiben. Das Ziel: „to make the world safe for democracy, könne nur durch das Prinzip der Selbstbestimmung erreicht werden (Kissinger 2014, S. 289–304).

    Der Gedanke der Autonomie, der Selbstgesetzgebung (vom Altgriechischen: autos = selbst, nomos = Gesetz), ist ein Produkt der Philosophie der europäischen Aufklärung, die in einem ihrer führenden Köpfe, bei Immanuel Kant, ihren prominentesten Niederschlag gefunden hat. Nach Kant ist es gerade die Autonomie des menschlichen Willens, die die Würde des Menschen und seine Freiheit begründet. Das 18. Jahrhundert als „Zeitalter der Aufklärung hat es sich zur Aufgabe gemacht, die „selbstverschuldete Unmündigkeit des Menschen zu beenden und seine Autonomie an die Stelle der vom Menschen selbst-verschuldeten, fehlenden Selbstbestimmung zu setzen (Kant 1983 (urspr. 1784), S. 53–61). Dieser Gedanke hat das 19. und 20. Jahrhundert nachhaltig geprägt und beflügelt. Noch Woodrow Wilson und mit ihm das gesamte auf ihn folgende Jahrhundert atmen seinen Geist. Der Gedanke der Selbstbestimmung nun nicht nur der Individuen, sondern auch der Völker, hat unter anderem Ausdruck in der Charta der Vereinten Nationen gefunden, die weltweit das Ziel verfolgt, den „Grundsatz der Gleichberechtigung und Selbstbestimmung der Völker (Art. 1 Abs. 2 UNO-Charta) zu verwirklichen. Nur auf diesem Wege ist „Weltfrieden und internationale Sicherheit (Art. 1 Abs. 1 UNO-Charta) möglich. Das Prinzip der Autonomie und Selbstbestimmung, von Woodrow Wilson aus dem Bereich der abstrakten (philosophischen) Theorie in die Arena der (praktischen) internationalen Politik überführt, wurde eines der Leitprinzipien der Politik des 20. Jahrhunderts. Es bestimmt aber nicht nur vergangene, sondern ebenso gegenwärtige und auch zukünftige Ereignisse und Entwicklungen.

    Ein Blick auf die Weltgeschichte des 19. und 20. Jahrhunderts zeigt einen Übergang vom Zeitalter der Staatenvereinigung zum Zeitalter der Staatenfragmentierung. Im Zuge stets zunehmender Selbstbestimmung wurden aus den im Jahr 1912 insgesamt 51 bestehenden Staaten am Ende des 20. Jahrhunderts 194 Staaten. Seit Ende des Zweiten Weltkrieges entstanden 131 souveräne Staaten (Fischer 2017, S. 23)! Eine gleichsam „wundersame Vermehrung von Staaten prägt die Geschichte des 20. Jahrhunderts. Unweigerlich stellt sich vor dem Hintergrund dieser erstaunlichen Entwicklung die Frage, woher diese Staaten eigentlich kommen? Wo ist ihr Ursprung? Staatslehre und Völkerrecht beschäftigen sich mit „Entstehung und Untergang des Staates (Jellinek 1900, S. 239–258) bzw. mit „Erwerb und Verlust von Staatsgebiet (Kimminich 1993, S. 154–159) und treffen dabei folgende Hauptunterscheidung: Staaten entstehen entweder durch „Dismembration, also die Teilung eines Staates in mehrere Nachfolgestaaten, die einer Art „Zellteilung ähnelt, oder durch „Zession, worunter die Abtretung von Staatsgebiet von einem Staat an einen anderen auf der Grundlage eines völkerrechtlichen Vertrages zu verstehen ist, oder schließlich durch die „Sezession, die die Abspaltung eines (neuen) Staates von einem (älteren) Staat bezeichnet. Der Unterschied zwischen „Dismembration und „Sezession besteht offensichtlich darin, dass die Sezession nicht zum Erlöschen des (Alt-)Staates führt. Historische Beispiele für die drei Arten von Staatsentstehung bzw. -untergang wären im Falle des Dismembration der Zerfall der „Donaumonarchie Österreich-Ungarn nach 1918 in die Staaten Österreich, Ungarn, Tschechoslowakei und Jugoslawien, im Fall der Zession der Verkauf von Louisiana durch Frankreich an die USA (1803) oder von Alaska durch Russland an die USA (1867), und im Fall der Sezession die Gründung der „Konföderierten Staaten von Amerika" im Jahre 1861 oder die angestrebte Loslösung von Schottland aus dem Vereinigten Königreich (Schöbener 2009, S. 94–95).

    Da die Abspaltung und Loslösung einzelner Landesteile aus einem bestehenden Staat bzw. die Trennung eines Staates aus einer Gemeinschaft von Staaten mit dem Ziel seiner Unabhängigkeit und Selbstbestimmung dem Prinzip der internationalen Staatenordnung widerspricht, ist der Vorgang politisch und ökonomisch von höchster Bedeutung. Sezessionen, die zur Abspaltung von Staatsgebieten führen, reduzieren den Machtbereich der Regierung und können die wirtschaftlichen Grundlagen der Gesellschaft erschüttern. Meist gehen Sezessionen auch mit kriegerischen Auseinandersetzungen und damit ebenso gewaltigen wie meist nicht vorhergesehenen Opfern einher (Benz 2001, S. 83–88). Das Völkerrecht setzt sich natürlich mit dem Thema der Sezession bzw. Zession und Dismembration auseinander, sucht aber Vorkehrungen gegen seine Realisierung zu treffen, und die meisten Verfassungen enthalten keine die Abspaltung eines Staatsteils betreffenden Vorschriften. Eine Ausnahme bildet der Vertrag über die Europäische Union, der in Art. 50 Abs. 1 EUV normiert. „Jeder Mitgliedstaat kann im Einklang mit seinen verfassungsrechtlichen Vorschriften beschließen, aus der Union auszutreten." Bekanntlich hat Großbritannien davon vor Kurzem Gebrauch gemacht. Moderne Nationalstaaten verzichten zumeist (in kluger Voraussicht?) auf derartige Bestimmungen.

    Bestrebungen zur Sezession eines Landesteils aus einem bestehenden Staat oder eines souveränen Nationalstaates aus einer (wie immer gearteten) völkerrechtlichen Vereinigung treten in einer Vielzahl von Formen in Erscheinung. Die Motive für eine Sezession sind ebenso vielschichtig wie die mit einer Sezession verbundenen Folgen. Der vorliegende Band hat es sich zur Aufgabe gemacht, wichtige Motive und Folgen von Sezessionen aufzugreifen und wissenschaftlich zu durchdringen. Die dem Band zugrunde liegende Absicht ist nicht, einen bestimmten Aspekt von Sezession auszuwählen und ihn von verschiedenen Autoren zu behandeln. Die Absicht ist vielmehr eine interdisziplinäre Analyse und Darstellung verschiedener Aspekte, die mit Sezessionen verbunden sind oder in Verbindung stehen können. Bereits der Aufbau des Bandes zeigt die verschiedenen Gesichtspunkte, von welchen aus das Phänomen der Sezession in Angriff genommen wird:

    Im ersten Teil werden verschiedene Dimensionen von Sezessionen thematisiert. Diese Dimensionen betreffen die Politik (G. Pöllmann), das Völkerrecht (P. Haellmigk), die Ökonomie (G. Mann), die Psychologie (E. Lermer & P. Fischer), die Kultur (N. Scherle) und schließlich die Geografie (F. Benker). Alle Disziplinen setzen sich aus verschiedenen Blickwinkeln mit der Sezession auseinander und liefern interessante Zugänge. Im Anschluss an diese eher systematische Annäherung an das Thema schließt sich eine Reihe historischer Untersuchungen an, in denen Erfahrungen mit erfolgten ebenso wie mit angestrebten Sezessionen untersucht werden: der US-Bürgerkrieg von H. Bergbauer, die Tschechoslowakei von M. Morgenstern und Katalonien von A.-K. Voit. Auf diese Erfahrungen mit Sezessionen folgen einige aktuelle Fallstudien, in deren Rahmen der Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union (B. Massey) und die Medienkampagnen in Schottland (J. v. Laak) behandelt werden; als weitere aktuelle Beispiele für Sezessionen bzw. entsprechende Bestrebungen werden der Freistaat Bayern mit seiner Sonderstellung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland (F.-A. Fischer) und die Position des Fürstentums Liechtenstein im Konzert der europäischen Nationen (S. Remhof) behandelt. Den letzten Teil der Abhandlungen bilden Untersuchungen einzelner Themengebiete mit starkem Wirtschaftsbezug Bezug: Neben der Analyse der Auswirkungen von Sezessionen auf Finanzmärkte (M. Hofmaier) und der Folgen der Verlagerung europäischer Großbanken von Großbritannien nach Kontinentaleuropa (K. Wendt) werden die Konsequenzen einer Steuerharmonisierung im europäischen Binnenmarkt (P. Schmid) und die Auswirkungen der Zerstörung von zwischenbetrieblichen Lieferketten (K. Orak) behandelt. Den Abschluss bildet eine Analyse von Sezessionen im Sport (M. Drewes & L. Rebeggiani), der durch Abspaltungen und Trennungen interessanterweise ebenso geprägt ist wie Entwicklungen im Bereich der Politik, des Rechts, der Ökonomie, der Psychologie, der Kultur und der Geografie.

    Der Sammelband beinhaltet insgesamt 18 wissenschaftliche Abhandlungen. Jeder Beitrag verfügt über eine Zusammenfassung zu Beginn und ein Fazit am Ende des Artikels, was eine Kurzcharakterisierung an dieser Stelle entbehrlich macht. Die Autorinnen und Autoren sind überwiegend Dozentinnen und Dozenten an der privaten „FOM Hochschule für Oekonomie und Management, die in Deutschland über mehr als 30 Hochschulzentren verfügt. Einige Autoren stehen mit den Dozentinnen und Dozenten der FOM in Kontakt und konnten auf diesem Wege für die Mitarbeit gewonnen werden. Zu Beginn eines jeden Beitrags ist die Affiliation der Autorin bzw. des Autors genannt, weiterführende Angaben finden sich im abschließenden „Autorenverzeichnis.

    Da die Tendenz zur Selbstbestimmung von Individuen, Gesellschaften und Staaten zu Beginn des 21. Jahrhunderts mindestens ebenso aktuell ist wie sie zu Beginn des 20. Jahrhunderts aktuell war, hat das Thema der Sezession weiterhin große Bedeutung. Bei der Lektüre dieses international bedeutsamen und vermutlich das Profil des 21. Jahrhunderts weiterhin stark prägenden Phänomens der Sezession wünschen die Herausgeber einen vielseitigen Erkenntnisgewinn.

    Dieser einzigartige und vielschichtige Sammelband ist nur möglich geworden durch die diversen Beiträge der Autorinnen und Autoren sowie die Unterstützung seitens des Springer Verlages, namentlich Frau Dr. Isabella Hanser und Frau Lisa Wötzel, die unermüdlich zum Gelingen des Werkes beitrugen. Allen gebührt Dank.

    Literatur

    Benz, A. (2001). Der moderne Staat. Grundlagen der politologischen Analyse. München: Oldenbourg.

    Fischer, A. (2017). Sezession im Völkerrecht. Faktisches Phänomen oder reale Utopie. Die Geschichte eines Prinzips im Lichte eines unglücklichen Präzedenzfalls. Frankfurt a. M.: Peter Lang.Crossref

    Jellinek, G. (1900). Allgemeine Staatslehre. Berlin: Verlag von O. Häring.

    Kant, I. (1983, urspr. 1784). Beantwortung der Frage: Was ist Aufklärung? In W. Weischedel (Hrsg.), Schriften zur Anthropologie, Geschichtsphilosophie, Politik und Pädagogik, Werke in 6 Bänden, (Bd. VI, S. 53–61). Darmstadt: Wissenschaftliche Buchgesellschaft.

    Kimminich, O. (1993). Einführung in das Völkerrecht (5. Aufl.). Tübingen: A. Francke.

    Kissinger, H. (2014). Weltordnung. München: Bertelsmann.

    Schambeck, H., et al. (Hrsg.). (1993). Dokumente zur Geschichte der Vereinigten Staaten von Amerika. Berlin: Duncker & Humblot.

    Schöbener, B. (2009). Allgemeine Staatslehre. München: Beck.

    Teil IAspekte und Dimensionen von Sezessionen

    © Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH, ein Teil von Springer Nature 2021

    H. Bergbauer, G. Mann (Hrsg.)Neugestaltung der Staatenwelt im 21. Jahrhunderthttps://doi.org/10.1007/978-3-658-30854-4_2

    2. Die politische Dimension von Sezessionen

    Guido Pöllmann¹  

    (1)

    FOM Hochschule München, München, Deutschland

    Guido Pöllmann

    Email: guido.poellmann@fom.de

    2.1 Einführung

    2.2 Politikwissenschaftliche Integrationstheorien

    2.2.1 Funktionalistischer Ansatz

    2.2.2 Neofunktionalistischer Ansatz

    2.2.3 Föderalistischer Ansatz

    2.2.4 Kommunikationstheoretischer Ansatz

    2.2.5 Bedeutung von Integration

    2.3 Sezession in begrifflicher Perspektive

    2.4 Sezession als politisches Phänomen

    2.5 Fazit

    Literatur

    Zusammenfassung

    Die Theoriebildung der politikwissenschaftlichen Disziplin der „Internationalen Politik war nach dem Zweiten Weltkrieg stark von Integrationstheorien geprägt. Gegenstand integrationstheoretischer Ansätze ist es, die Lösung globaler Probleme wie der Bewahrung des Friedens oder der Steigerung der allgemeinen Wohlfahrt in der Überwindung des Nationalstaates zu sehen, an dessen Stelle eine universale oder zumindest regionale Einheit treten soll. Das Gegenteil von politischer „Integration, nämlich „Sezession, scheint in der Theorie der internationalen Politik nur ein Randthema zu sein – „Sezession verstanden als die Loslösung einzelner Landesteile aus einem bestehenden Staat mit dem Ziel, einen neuen souveränen Staat zu bilden. Die folgenden Überlegungen zielen daher darauf ab, in antithetischer Auseinandersetzung mit Integrationstheorien theoretische Kategorien für das Phänomen der „Sezession" zu finden.

    2.1 Einführung

    „Ein Gespenst geht um in Europa – das Gespenst des Sezessionismus" könnte man frei nach Karl Marx formulieren (Marx und Engels 1848/1989, S. 19). Im Jahr 2012 hat beispielsweise der verstorbene langjährige Chefredakteur des Bayernkuriers, Winfried Scharnagl, mit seiner Streitschrift „Bayern kann es auch allein ein Plädoyer für einen eigenständigen bayerischen Staat verfasst (Scharnagl 2012). Am 14. September 2014 fand das Referendum über die Unabhängigkeit Schottlands und dessen Austritt aus dem Vereinigten Königreich von Großbritannien statt, bei dem sich nur eine relativ knappe Mehrheit von 55,3 % gegen eine Abspaltung von Großbritannien aussprach (The Scottish Government (Hrsg.) 2014). Zwei Jahre später, am 23. Juni 2016, stimmten im Zuge des „Referendum on the UK’s membership of the European Union 51,89 % der Abstimmungsteilnehmer für einen Austritt aus dem Staatenverbund der EU (Department for Exiting the European Union 2016 (Hrsg.)) und am 1. Oktober 2017 fand in Katalonien ein, wenn auch nach den Normen der spanischen Verfassung illegales, Referendum über die Unabhängigkeit dieses Landesteiles statt (Fuchs 2017). Wie ist dies nun aus der Perspektive der politikwissenschaftlichen Theorie zu würdigen? In diesem Zusammenhang stellt man zunächst einmal fest, dass die Theoriebildung seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges stark von Integrationstheorien geprägt war. Hingegen erscheint der Aspekt der politischen Sezession in der Theorie der Internationen Politik ein Randthema zu sein. Daher zielen die folgenden Überlegungen, in antithetischer Auseinandersetzung mit Integrationstheorien darauf ab, Kategorien für eine theoretische Auseinandersetzung mit dem Phänomen der „Sezession" zu finden.

    2.2 Politikwissenschaftliche Integrationstheorien

    Integrationstheorien zur internationalen Politik zielen darauf ab, die Lösung globaler Probleme wie Friedenssicherung oder Steigerung der allgemeinen Wohlfahrt durch die Überwindung des Nationalstaates zu sehen, an dessen Stelle eine universale oder zumindest regionale Einheit treten soll (Druwe et al. 1995, S. 104). Integration im Sinne der Theorie der Internationalen Politik meint in diesem Kontext sowohl einen Prozess wie auch Endzustand (Mann 2007, S. 49). Dabei hat die politische Theorie der Internationalen Politik verschiedene Ansätze hervorgebracht, die als Integrationstheorien bezeichnet werden und in der Politikwissenschaft als „Föderalismus, „Funktionalismus bzw. „Neofunktionalismus" bekannt sind. Zudem ist der kommunikationstheoretische Ansatz von Karl W. Deutsch zu dieser Gruppe von Ansätzen zu zählen (Lehmkuhl 1997, S, 162; Mann 2007, S. 50).

    2.2.1 Funktionalistischer Ansatz

    Die Wurzeln funktionaler Ansätze liegen in den 1940er-Jahren. Als grundlegend für den Funktionalismus gilt der Entwurf von David Mitrany „A Working Peace System" aus dem Jahr 1943.¹ Das Erkenntnisziel des Funktionalismus besteht darin, zu erforschen, inwieweit es durch eine zunehmende Kooperation zu supranationaler Integration kommt. Dabei geht Mitrany von der These aus, dass sich das internationale System im Zuge von Modernisierungsprozessen immer weiter verflicht, sich so die politische Integration immer weiter vertieft und in eine Weltgesellschaft mündet (Druwe et al. 1995, S. 105).

    Aus einer akteur-instrumentellen Perspektive sind die Träger dieser Verflechtung in erster Linie dafür geschaffene internationale Organisationen, die spezifische funktional differenzierte Einzelaufgaben übernehmen. Durch die zunehmende Verflechtung bzw. Vernetzung dieser Organisationen bilden sich neue Loyalitäten unter den beteiligten Akteuren und Eliten heraus, die auf die Organisationen gerichtet sind und die Bindung an den Nationalstaat überwinden; wobei die funktionale Kooperation zwischen Staaten, die dann zu einer immer stärkeren Verflechtung führt, immer engere Strukturen hervorbringt, die zu gesteigerter Wohlfahrt und Frieden führen (Druwe et al. 1995, S. 105–106).

    2.2.2 Neofunktionalistischer Ansatz

    Eine Weiterentwicklung des funktionalistischen Ansatzes stellt die „neofunktionalistische Integrationstheorie" dar, zu dessen Hauptvertreter u. a. Elmar Haas zählt (Haas 1964). Haas kritisierte, dass dem funktionalistischen Ansatz implizit der Gedanke eines Integrationsautomatismus zugrunde liege, wenn Wohlfahrtsziele erreicht würden (Druwe et al. 1995, S. 108). Dem setzte Haas die Idee eines „Spillover-Effektes entgegen (Haas 1964, S. 40 ff.). „Spillover meint in diesem Kontext, dass die bis dato erreichten Integrationserfolge, die auf einem unpolitisch technischen Bereich erzielt wurden, auf den politischen Bereich überspringen und diesen in den Integrationsprozess miteinbeziehen. Anschließend würde die Integration im politischen Bereich weiter voranschreiten. Im Falle von Integrationsrückschritten sollten supranationale Organisationen intervenieren, um diese zu verhindern (ebd. S. 108 f.).

    Flankieren lässt sich diese politikwissenschaftliche Argumentation durch Überlegungen aus der volkswirtschaftlichen Integrationstheorie. Der Gedanke des „Spillover lässt sich bspw. im Prozess regionaler Integration verdeutlichen, den Bela Balassa in der „Theorie ökonomischer Integration darlegt. Balassa gewinnt im Rahmen seiner Theorie induktiv ein idealtypisches Modell regionaler Integration, welches über die Liberalisierung des Handels hinaus geht und die Verwirklichung einer gemeinsamen Währung sowie gemeinsamer politischer Institutionen vorsieht (Balassa 1962).

    Regional nahe beieinanderliegende Volkswirtschaften würden zunächst Präferenzzonen für bestimmte Warengruppen bilden und in einem weiteren Schritt im Rahmen von Freihandelszonen die Binnenzölle abbauen. Sei es Kennzeichen einer Freihandelszone, dass die beteiligten Staaten noch individuell ihre Außenzölle festlegten, würden im Rahmen einer Zollunion als folgender Integrationsstufe die Außenzölle vereinheitlicht werden. Fokussiert die Zollunion den freien Waren- und Güterhandel, wird in der folgenden Integrationsstufe, dem gemeinsamen Markt für Produktionsfaktoren, auch die Arbeitskräftemobilität miteinbezogen. Eine weitere Entwicklungsstufe stelle dann die Wirtschaftsunion dar, in welcher die Harmonisierung weiterer wirtschaftspolitischer Politikfelder stattfinden solle. Als Endstufe wirtschaftlicher Integration sieht Balassa die komplette Vereinheitlichung von Fiskal-, Geld- und Konjunkturpolitik, die dann von gemeinsamen politischen Institutionen um- und durchgesetzt werden müsse (Balassa 1962, S. 2–3).

    Im Rahmen dieses Modells wird deutlich, dass sich aus der technokratischen Integration der Handels- und Geldpolitik die Notwendigkeit der Herausbildung politischer Institutionen ergibt, die über die reine wirtschaftliche Ebene hinausgeht und eine völkerrechtlichen Fundierung benötigt. Dies kann so weit gehen, dass die entsprechenden neuen Institutionen ihrerseits Staatsqualität annehmen. (Pöllmann 2020, S. 95–97)

    Beispielsweise wird den Europäischen Gemeinschaften (EG), aus denen sich die Europäische Union (EU) herausgebildet hat, eine solche integrative Staatsqualität zugeschrieben. Die EU hat sich aus einer Zollunion (Römische Verträge 1957) über einen gemeinsamen Markt (Einheitliche Europäische Akte 1986) mit in Teilen verwirklichter gemeinsamer Währung (Vertrag von Maastricht 1992) zu einem, wie es Vertreter des Staats- bzw. Völkerechtes bezeichnen, „Staatenverbund" (Oeter 2015) entwickelt. Es kam so zu einem Spillover aus dem ökonomischen Bereich in weite Teile anderer Politikfelder.

    2.2.3 Föderalistischer Ansatz

    Wie auch die funktionalistischen Ansätze, geht der föderalistische Ansatz von der Notwendigkeit internationaler Kooperation in Form von Integration aus. Anders als die funktionalistischen Ansätze steht der Föderalismus weit stärker in der realistischen Perspektive der Theorie zur Internationalen Politik. Daher ergibt sich die Kooperationsnotwendigkeit aus steigenden Konfliktpotenzialen und ökonomischen Herausforderungen (Duwe et al. 1995, S. 106). Die Integrationsleistung erfolgt dabei aus akteurtheoretischer Perspektive auf der Ebene politischer Eliten, die unter Verzicht auf nationalstaatliche Souveränität den Integrationsprozess voranbringen (Münch und Laufer, S. 29–30). Voraussetzung für diesen Prozess wiederum ist eine gewisse soziale, politische und ökonomische Homogenität der beteiligten Staaten.

    2.2.4 Kommunikationstheoretischer Ansatz

    Dieser Ansatz, der auf Karl W. Deutsch zurückgeht, weist ebenfalls den politischen Eliten eine zentrale Funktion im Integrationsprozess zu. Ihre Aufgabe bestehe darin, politische Integration vorzubereiten. Die Kooperation der beteiligten Eliten setze dabei einen Konsens über gemeinsame Wertvorstellungen und ein gemeinsames dichtes Kommunikationsnetzwerk voraus (Deutsch 1972). In diesem Punkt stellt Deutsch ähnliche Überlegungen an, die auch schon aus den funktionalistischen Ansätzen wie auch aus dem Föderalismus bekannt sind. Aufbauend darauf ist es dann deren Aufgabe, den Integrationsprozess schrittweise voranzubringen. Ab einem bestimmten Integrationsniveau – so die Überlegung von Deutsch – gewinnt der Prozess an Eigendynamik, sodass gesellschaftliche Gruppen weitere Integrationsfortschritte fordern würden, da sie den eigenen Nutzengewinn erkennen würden. Im Endziel soll der Integrationsprozess in eine „pluralistische Friedensgemeinschaft […], die einen Krieg unmöglich" (Lehmkuhl 1997, S. 163) machen soll, münden. So betrachtet, unterscheidet sich der Ansatz von Deutsch insofern von den bereits dargelegten Ansätzen, da er den Fokus eher auf die Schaffung und Bewahrung von Frieden denn auf ökonomischen und wirtschaftlichen Wohlstand legt (Mann 2007, S. 54).

    2.2.5 Bedeutung von Integration

    Betrachtet man nun die genannten Ansätze aus einer ganzheitlichen Perspektive, dann sind, Lehmkuhl folgend, fünf Aspekte für supranationale Integration von Bedeutung (Lehmkuhl 1997, S. 162): Der Prozess des Aufbaus föderaler Strukturen, wie es die Föderalismustheorie nahelegt. Die kooperative Bewältigung funktionaler Aufgaben und der Ausbau international verbindlicher Rechtsnormen, wie es die funktionalistischen Ansätze implizieren. Die Verdichtung des Kommunikationsgeflechtes als Grundgedanke des kommunikationstheoretischen Ansatzes. In allen diesen Ansätzen spielen explizit oder implizit die politischen Eliten eine entscheidende Rolle. Sie werden im Verbund mit einer Mehrheit in den Gesellschaften in Folge eines politischen Bewusstseinswandels zum Träger internationaler Integration.

    2.3 Sezession in begrifflicher Perspektive

    Wenn auch dieser Hauptzweig der Theorie der Internationalen Politik nahelegt, dass Integration ein wesentlicher Entwicklungspfad im internationalen System ist, ist doch nicht zu übersehen, dass, wie schon eingangs dargelegt, Sezession sowohl im aktuellen internationalen Geschehen als auch in der historischen Perspektive ein nicht zu übersehendes Phänomen ist. Es auf in diesem Zusammenhang nur an die Gründung der „Konföderierten Staaten von Amerika" 1861², die Auflösung der „Tschechischen und Sowakischen Föderativen Republik" (CSFR) auf 1992³ oder auf die Unabhängigkeit der Republik Südsudan vom Sudan 2011 hingewiesen,

    In einem völkerrechtlichen Sinne bezeichnet „Sezession" die Loslösung einzelner Landesteile aus einem bestehenden Staat mit dem Ziel, einen neuen souveränen Staat zu bilden oder sich einem anderen Staat anzuschließen (Proelß 2013, S. 370). Hinsichtlich des losgelösten Landesteils sind demnach zwei Aspekte von Bedeutung: der Aspekt der Staatlichkeit und der Aspekt der Souveränität. Hinsichtlich der Staatlichkeit greift die klassische Definition nach Georg Jellinek, wonach der separierte Landesteil einen neuen Staat bilden muss, verstanden als die politische Organisationsform eines Volkes in einem Staatsgebiet (Jellinek 1921, S. 394). Der andere Aspekt ist die staatliche Souveränität, Souveränität verstanden als die Unabhängigkeit von auswärtigen Mächten (Hebeisen 1996, S. 14–16). Gerade der Aspekt der Souveränität erweist sich als zentral, da das Streben nach Unabhängigkeit als zentrale Ursache für Sezessionimus anzusehen ist. Das sezessionistische Streben nach Souveränität kann sich so verstanden auch auf Staaten beziehen, die einen Teil ihrer Souveränität abgegeben und sich einem Staatenverbund⁴ angeschlossen haben, diesen aber wieder verlassen wollen, um volle Souveränität wiederzugewinnen.

    Sezession ist dabei das Ergebnis von Separatismus. Separatismus wiederum kann als das Streben subnationaler Einheiten nach Gebietsabtrennung, staatlicher Eigenständigkeit oder Eingliederung in einen anderen Staat verstanden werden (Riescher 2002, S. 836). Betont der Begriff der Sezession mehr das völkerrechtliche Ergebnis, hebt der Separatismusbegriff mehr die politikwissenschaftliche und prozessuale Dimension in den Vordergrund. Separatismus als politisches Handlungsmuster wird dabei von politischen Bewegungen getragen und kann unterschiedliche Artikulations- und Kommunikationsformen aufweisen, die von außerparlamentarischen Protesten über parteipolitisches Handeln bis hin zu Gewalt und Terror reichen können (Riescher 2002, S. 836–837).

    2.4 Sezession als politisches Phänomen

    Wenn so betrachtet Sezession das Ergebnis politischer Separation ist und als Phänomen politscher Wirklichkeit beschrieben werden kann, stellt sich die Notwendigkeit einer theoretisch-ursächlichen Erklärung. Geht man weiter davon aus, dass Sezession im Endergebnis das Gegenteil politscher Integration ist, dann lassen sich antithetisch zu Lehmkuhl (1997, S. 162) fünf Prozessmerkmale finden, die Sezession erklären können. (Tab. 2.1).

    Tab. 2.1

    Abbildung: Prozessmerkmale von Integration/Sezession

    Quelle: eigene Darstellung in Anlehnung an Lehmkuhl 1997, S. 162

    Ein zentraler Aspekt im antithetischen Sinne ist die Rolle von Eliten, die von einem politischen Bewusstseinswandel getragen, den Integrationsprozess vorangetrieben, hierbei aber in der Gegenwart nicht mehr mehrheitlich von der Gesellschaft unterstützt vorangetrieben haben. Philip Manow legt mit seiner „ökonomischen Theorie des Populismus" einen entsprechenden Erklärungsansatz bereit. Populismus wird im Kontext der Theorie von Manow als eine Mobilisierung gegen die grenzüberschreitende Bewegung von Geld und Gütern gesehen (Manow 2018, S. 11). Der Austritt Großbritanniens im Zuge des Brexit-Referendums bspw. ist demnach auf die Aversion britischer „Arbeitsmarkt-Outsider" gegen die EU-Binnenmigration zurückzuführen, die ursächlich auf der von Tony Blair und den politischen Eliten der Labour Party lancierten Öffnung des britischen Arbeitsmarktes für Arbeitskräfte aus den ost- und südosteuropäischen EU-Mitgliedstaaten beruht. Die EU-kritische UKIP-Partei als Träger und Artikulator der populistischen und separatistischen Brexit-Bewegung thematisierte daher vor allem Polen und Rumänen als problematische Migrantengruppen, die in Konkurrenz zu britischen Arbeitnehmern stünden. (ebd.), was in der Konsequenz zum Brexit-Referendum führte. Wenn auch die Kommunikationsnetzwerke von politischen Eliten intakt sind und so ein Konsens über politische Integration erzielt wurde, so zeigt doch das Beispiel Großbritanniens, dass eben diese Eliten auch auf den mehrheitlichen Rückhalt der Gesellschaft angewiesen sind. Ist diese nicht mehr von den nutzenmaximierenden Folgen von Integration überzeugt, kann dies zu mangelnde Separatismus bis hin zur Sezession führen.

    Die kooperative Bewältigung funktionaler Aufgaben, führt ebenfalls zur Herausbildung von Souveränitätsbewegungen, die Integrationsprozesse infrage stellen. Dies wurde mit Blick auf die Flüchtlingskrise deutlich. So pochten bspw. Ungarn wie auch Italien auf nationale Souveränität und lehnten die Politik der EU ab. Dies wiederum gab und gibt Souveränitätsbewegungen (Marti 2003, S. 184) in den betroffenen Ländern Auftrieb. Diese Bewegungen können nun das Potenzial für einen Sezessionismus im o. g. Sinne entfalten. Derartige Prozesse erfahren eine Verstärkung in dem Maße, wie supranationale Rechtsnormen durchsetzende Institutionen als dysfunktional bzw. als wirkungslos empfunden werden (Münkler 2016).

    2.5 Fazit

    Im Rahmen der Theorie der Internationalen Politik wurden in der Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg Ansätze entwickelt, die den Fokus auf Integration im internationalen System der Staaten gerichtet haben. Diesen Ansätzen lag die zum Teil idealistische Hoffnung zugrunde, dass durch eine Überwindung des Nationalstaates und damit der Überwindung nationalstaatlicher Konflikte ökonomischer Wohlstand und Frieden befördert und dauerhaft gesichert werden könnten. Paradigmatisch für diese Richtung in der Theoriebildung zur internationalen Politik stehen die funktionalen Ansätze, der Föderalismus und der kommunikationstheoretische Ansatz. Diesen Ansätzen folgend, kommt es im Zuge eines Bewusstseinswandels politischer Eliten durch kooperative Bewältigung funktionaler Aufgaben zu einem Prozess des Aufbaus föderativer Strukturen und konstitutiver Rechtsnormen (oder in der Reihenfolge auch umgekehrt).

    Diese intendierten Entwicklungsstränge erwiesen sich jedoch als nicht unumkehrbar, wenn man Phänomene wie den „Brexit" oder das Referendum in Katalonien betrachtet. Von daher erscheint es notwendig, theoretische Kriterien zu finden, die Sezession als Folge von Separatismus bzw. Desintegration erklären können. Diese Kriterien lassen sich antithetisch zu den Bedeutungsaspekten von Integration gewinnen: In dem Maße, in dem es politischen Eliten trotz eines nationalen bzw. supranational Konsenses nicht mehr gelingt, die Gesellschaft mehrheitlich von den Vorteilen politischer Integration zu überzeugen, wird das Entstehen von Souveränitäts- bzw. separatistischen Bewegungen begünstigt. Der Erfolg dieser Bewegungen wird umso größer sein, je stärker gemeinschaftlich-föderative Institutionen nicht mehr in der Lage sind, zur kooperativen Bewältigung von Aufgaben beinzutragen, bzw. wenn es nicht gelingt, Integrationserfolge entsprechend zu kommunizieren.

    Literatur

    Balassa, B. (1962). The theory of economic integration. London: George Allen & Unwill Ltd.

    Deutsch, K. W. (1972). Nationenbildung, Nationalstaat, Integration. Gütersloh: Bertelsmann.

    Druwe, U., et al. (1995). Internationale Politik. Neuried: Ars Una.

    Fuchs, J. (2017). Das Sezessionsverfahren in Katalonien. Verfassungsrecht vs. Völkerrecht? Fachinformationsdienst für internationale und interdisziplinäre Rechtsforschung der Staatsbibliothek zu Berlin – Preußischer Kulturbesitz, Berlin.

    Haas, E. (1964). Beyond the Nation-State, Functionalism and International Organisation. Standford: Stanford University Press.

    Hebeisen, M. W. (1996). Staatszweck, Staatsziele, Staatsaufgaben: Leistungen und Grenzen einer juristischen Behandlung von Leitideen der Staatstätigkeit. Chur: Rüegger.

    Jellinek, G. (1921). Allgemeine Staatslehre (3. Aufl.). Berlin/Heidelberg: Springer.

    Lehmkuhl, U. (1997). Theorien internationaler Politik. München: Oldenbourg.

    Mann, G. (2007). Transatlantische Freihandelszone. Politische und ökonomische Perspektiven einer transatlantischen Freihandelszone aus EU, Mercosur und NAFTA. Frankfurt a. M.: Peter Lang.

    Manow, P. (2018). Die ökonomische Theorie des Populismus. Berlin: Suhrkamp.

    Marx, K., & Engels, F. (1848/1989). Manifest der Kommunistischen Partei. Erstausgabe 1848. Stuttgart: Reclam.

    Marti, U. (2003). Souveränität und Globalisierung. In U. Marti & G. Kohler (Hrsg.), Konturen der neuen Welt(un)ordnung. Beiträge zu einer Theorie der normativen Prinzipien internationaler Politik (S. 165–188). Berlin/New York: de Gruyter.

    Mintrany, D. (1966). A working Peace System. Princeton: Quadrangle Books.

    Münkler, H. (2016). Wie das Versagen der Eliten nun Europa zerstört. Welt.https://​www.​welt.​de/​wirtschaft/​article151042741​/​Wie-das-Versagen-der-Eliten-nun-Europa-zerstoert.​html. Zugegriffen am 01.10.2018.

    Oeter, S. (2015). Bundesstaat, Föderation, Staatenverbund. Trennlinien und Gemeinsamkeiten föderaler Systeme. ZaöRV, 75, 733–752.

    Proelß, A. (2013). Erwerb und Verlust von Staatsgebiet. In G. W. Vitzthum (Hrsg.), Völkerrecht (6. Aufl.). München: de Grutyer.

    Pöllmann, G. (2020). Globalisierung und Deglobalisierung. In L. Rebeggiani et al. (Hrsg.), Megatrends aus Sicht der Volkswirtschaftslehre Demografischer Wandel – Globalisierung & Umwelt – Digitalisierung (S. 92–102), Wiesbaden: Springer-Gabler.

    Riescher, G. (2002). Separatismus. In D. Nohlen & R. O. Schultze (Hrsg.), Lexikon der Politikwissenschaft, Band 2: N – Z (S. 836–837). München: C. H. Beck.

    Scharnagl, W. (2012). Bayern kann es auch allein. Plädoyer für den eigenen Staat. Köln: Bastei Lübbe (Quadriga).

    The Scottish Government (Hrsg.). Scotland’s referendum 2014. Background. https://​www.​webarchive.​org.​uk/​wayback/​archive/​20150120011118/​https://​www.​scotreferendum.​com/​information. Zugegriffen am 31.05.2018.

    Fußnoten

    1

    Der Aufsatz wurde von David Mitrany 1943 erstmals publiziert und 1966 als Monografie mit einem Vorwort vom Hans J. Morgenthau publiziert.

    2

    Vgl. hierzu den Beitrag „Das historische Paradebeispiel für Sezession: der US-Bürgerkrieg" von Harald Bergbauer in diesem Sammelband.

    3

    Vgl. hierzu den Beitrag „Die Auflösung der Tschechoslowakei" von Matthias Morgenstern.

    4

    Der Begriff „Staatenverbund" charakterisiert einen Zusammenschluss von Staaten, bei dem die einzelnen Staaten im Unterschied zum Bundessaat nur einen Teil der Souveränitätsrechte auf eine supranationale Ebene abgeben. Vgl. dazu Oeter (2015).

    © Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH, ein Teil von Springer Nature 2021

    H. Bergbauer, G. Mann (Hrsg.)Neugestaltung der Staatenwelt im 21. Jahrhunderthttps://doi.org/10.1007/978-3-658-30854-4_3

    3. Die völkerrechtliche Zulässigkeit von Sezessionen: Quadratur des juristischen Kreises?

    Sezessionen im Spannungsfeld zwischen Selbstbestimmungsrecht und Wahrung territorialer Integrität

    Philip Haellmigk¹  

    (1)

    FOM Hochschule München, München, Deutschland

    Philip Haellmigk

    Email: philip.haellmigk@fom.de

    3.1 Einleitung

    3.2 Der Begriff „Sezession" im Völkerrecht

    3.3 Das Sezessionsrecht als Bestandteil des Selbstbestimmungsrechts

    3.3.1 Rechtsgrundlagen des Selbstbestimmungsrechts

    3.3.2 Inhalt und Umfang des Selbstbestimmungsrechts

    3.4 Die Auflösung des Spannungsverhältnisses der beiden Rechtsprinzipien Selbstbestimmung und territoriale Integrität

    3.4.1 Absoluter Vorrang des Prinzips der territorialen Integrität

    3.4.2 Absoluter Vorrang des Selbstbestimmungsrechts

    3.4.3 Ausgleich der Prinzipien statt einseitigen Vorrangs eines Prinzips

    3.5 Völkerrechtsdogmatische Rechtfertigung eines Sezessionsrechts

    3.5.1 Legitimation der Staatsgewalt

    3.5.2 Allgemeine Zielsetzung des Selbstbestimmungsrechts

    3.5.3 Missachtung der inneren Selbstbestimmung unter Anwendung von Gewalt

    3.5.4 Recht auf Sezession als Instrument zur Sicherung des Selbstbestimmungsrechts

    3.5.5 Recht auf Sezession bei schwerster Diskriminierung

    3.5.6 Bewertung und Stellungnahme

    3.6 Fazit

    Literatur

    Zusammenfassung

    Sezessionsbestrebungen gibt es seit der Existenz von Staaten. Daher bergen sie auch stets die Gefahr von Konflikten, die häufig in kriegerische Auseinandersetzungen münden. Auf der einen Seite steht der Wunsch eines Volks nach Unabhängigkeit in Form eines eigenen Staats, auf der anderen Seite der Wunsch des betroffenen Staats nach Beibehaltung des territorialen Status quo. Ob und unter welchen Voraussetzungen ein Volk ein Recht auf territoriale Abspaltung hat, ist im Völkerrecht hoch umstritten. Denn diese Frage berührt zwei völkerrechtliche Prinzipien, die scheinbar in einem Widerspruch stehen: das Selbstbestimmungsrecht der Völker und das Recht des Staats auf territoriale Integrität. Vorliegender Beitrag untersucht daher, ob und wie das Völkerrecht diesen Widerspruch aufzulösen vermag. Zu diesem Zweck werden die verschiedenen rechtsdogmatischen Lösungsansätze kritisch gewürdigt und dabei zugleich aufgezeigt, unter welchen Voraussetzungen ein Recht auf Sezession bestehen kann. Dabei wird deutlich, dass durch das Anerkennen eines Sezessionsrechts kein Zerfall der internationalen Staatengemeinschaft droht. Vielmehr ist das Anerkennen eines Sezessionsrechts die beste Prävention gegen Sezessionsbestrebungen.

    Ohne ein Recht auf Sezession gibt es kein Selbstbestimmungsrecht der Völker.

    Würde Selbstbestimmung in jedem Fall die Möglichkeit der Sezession umfassen, könnte es kein Recht auf Selbstbestimmung geben (Murswiek 1993, S. 307).

    3.1 Einleitung

    Das Streben nach Unabhängigkeit in Form eines eigenen Staats ist das Kernelement politischer Selbstbestimmung eines Volks. Daher gibt es Sezessionsbestrebungen, seitdem Staaten existieren. Auf territoriale Unabhängigkeitsbewegungen muss die internationale Staatengemeinschaft zunächst eine politische Antwort geben. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Wunsch nach einem eigenen Staat auf den Widerstand des von der Abspaltung betroffenen Staats stößt, was in der Regel zu gewaltsamen Auseinandersetzungen führt.

    Prominente Beispiele aus der jüngeren Vergangenheit sind der Jugoslawien-Krieg in den 1990er-Jahren, die Unabhängigkeitsbewegungen der baltischen Republiken Estland, Lettland und Litauen im Jahr 1991 oder der seit dem Jahr 2014 andauernde Konflikt in der Ukraine. Gleichwohl gibt es auch vereinzelt Sezessionen, die friedlich verlaufen sind. Hierzu zählen die Abspaltung Singapurs von Malaysia (1965) oder die Selbstauflösung der Tschechischen und Slowakischen Föderativen Republik in die Slowakei und die Tschechische Republik (1993).

    Eine rein politische Antwort auf Sezessionsbestrebungen zu geben, reicht jedoch nicht aus. Sezessionsbestrebungen – ob gewaltsam oder friedlich verlaufend – haben stets auch eine rechtliche Dimension. Eine (erfolgreiche) Sezession erschöpft sich nicht nur in der faktischen Vollziehung der territorialen Abspaltung. Die mit der Sezession verbundenen Konsequenzen zwingen die internationale Staatengemeinschaft zu einer Antwort auf die Frage, ob sie die jeweilige Sezession auch rechtlich anerkennen will. Völkerrechtlich anerkannt wird eine Sezession nur dann, wenn der Sezessionist auch ein Recht auf Sezession hat. Sezessionsbestrebungen müssen also immer im Lichte der bestehenden völkerrechtlichen Normen betrachtet werden.

    Ob und unter welchen Voraussetzungen das Völkerrecht einen Anspruch auf Sezession gewährt, ist hoch umstritten. Dies hat im Wesentlichen zwei Gründe. Zum einen regeln die völkerrechtlichen Statuten ein Sezessionsrecht nicht ausdrücklich. Zum anderen kann diese Frage nur unter Berücksichtigung von scheinbar gegensätzlichen völkerrechtlichen Prinzipien beantwortet werden.

    Im Völkerrecht gibt es zunächst das Prinzip des Selbstbestimmungsrechts der Völker. Dieses Prinzip könnte ein Sezessionsrecht beinhalten. Jedoch verletzt die Ausübung des Selbstbestimmungsrechts in Form der Sezession zugleich das ebenfalls im Völkerrecht verankerte Prinzip der territorialen Integrität. Auf dieses Prinzip kann sich wiederum der von der Sezession betroffene Staat berufen. Dieses Spannungsverhältnis aufzulösen und die beiden widerstreitenden Prinzipien in Einklang zu bringen, ist für das Völkerrecht eine Herausforderung.

    Vorliegender Beitrag untersucht daher, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Sezessionsrecht völkerrechtlich gerechtfertigt sein könnte. Ausgehend vom Selbstbestimmungsrecht der Völker werden die verschiedenen Lösungsansätze in der Völkerrechtsdogmatik dargestellt und zugleich einer kritischen Würdigung unterzogen, inwieweit sie einen interessensgerechten Ausgleich zwischen dem Streben des Volks nach Unabhängigkeit einerseits und dem Wunsch des Staats nach Erhalt des territorialen Status quo andererseits zu erzielen vermögen. Dabei ist zu bedenken, dass weder der Anspruch auf Sezession noch der Anspruch auf territoriale Souveränität reiner Selbstzweck sind. Vielmehr dienen beide Prinzipien der Friedenssicherung und der Wahrung der Menschenrechte. Im Lichte dieser Prämisse sollten daher auch ihr jeweiliger Inhalt und Umfang bestimmt werden.

    3.2 Der Begriff „Sezession" im Völkerrecht

    Die Prüfung, ob und inwieweit das Recht auf Sezession eine rechtliche Grundlage im Völkerrecht findet, erfordert zunächst eine möglichst präzise Bestimmung des Begriffs „Sezession". Im kodifizierten Völkerrecht findet sich jedoch keine gesetzliche Definition. Dementsprechend unterschiedlich fallen die in der völkerrechtlichen Kommentarliteratur vorgenommenen Definitionen aus.

    Einig ist man sich zunächst darin, dass für eine Sezession folgende Grundvoraussetzungen vorliegen müssen:

    Die Sezession setzt die Existenz eines Staats voraus.

    Die Abspaltung erfolgt nur durch einen Teil oder Teile des Staatsvolks, also nicht durch das gesamte Staatsvolk.

    Infolge der Sezession kommt es zu einer Abtrennung eines Teils des Staatsgebiets (Dördelmann 2002, S. 12).

    Unterschiedlich beurteilt wird jedoch, ob bei einer Sezession der alte Staat als Völkerrechtssubjekt bestehen bleiben muss (Dördelmann 2002, S. 13). Dieses Kriterium dient der Abgrenzung der Sezession von der Dismembration. Im Fall einer Dismembration entstehen neue Staaten, wobei sich der alte Gesamtstaat auflöst. Ein Beispiel für eine Dismembration – zum Teil auch als Dissolution bezeichnet – ist der Zerfall der Sowjetunion im Jahr 1992. Die Unterscheidung zwischen Sezession und Dismembration spielt jedoch nur für die völkerrechtliche Diskussion der Rechtsnachfolge (Staatensukzession) eine Rolle. Für die vorliegenden Zwecke – der Untersuchung, ob das Völkerrecht einen Anspruch auf Sezession kennt – kann dieser Aspekt daher außer Acht gelassen werden.

    Zudem ist umstritten, ob eine Sezession nur die Fälle erfasst, in denen die Abspaltung ohne Zustimmung des verbleibenden Staats erfolgt. Einige Autoren plädieren für eine solche enge Definition unter Verweis auf die nur hier entstehende Konfliktsituation (Kälin 2009, S. 482). Andere Kommentatoren vertreten wiederum die Ansicht, dass auch friedliche Abspaltungen vom Begriff der Sezession umfasst sind (Heintze 1997, S. 421; Dördelmann 2002, S. 13–14).

    Der letzteren Ansicht ist zwar insoweit zuzustimmen, als sich bei konsensualen Abspaltungen grundsätzlich dieselben völkerrechtsdogmatischen Fragen wie bei einseitigen Abtrennungen stellen. Jedoch ist zu berücksichtigen, dass im Fall einer friedlichen Sezession der Staat auf sein Recht der territorialen Integrität verzichtet, sodass es gar nicht zu einem Konflikt mit dem Selbstbestimmungsrecht der Völker kommt.

    Die Frage, ob ein Sezessionsrecht besteht, erlangt ihre eigentliche Bedeutung erst in der Situation, in der beide Parteien ihre Rechte geltend machen, also ein Spannungsverhältnis zwischen diesen Rechten besteht. Für die hier interessierende Frage, ob die widerstreitenden Prinzipien zugunsten eines Sezessionsrechts aufgelöst werden können, spielen daher nur die Abspaltungen ohne Zustimmung des Staats eine Rolle.

    Der Begriff „Sezession" ist daher wie folgt zu definieren: Eine Sezession liegt vor, wenn ein Teil eines Staatsvolks die Abtrennung eines bestimmten Territoriums vom Territorium eines bestehenden Staats ohne dessen Zustimmung betreibt.

    3.3 Das Sezessionsrecht als Bestandteil des Selbstbestimmungsrechts

    Im Völkerrecht ist die Sezession nicht ausdrücklich geregelt. In der Tat ist die Sezession als solches zunächst ein rechtlich neutraler Vorgang. Damit ist eine rechtliche Einordnung und Bewertung dieses Ereignisses zunächst entbehrlich. Jedoch haben die mit einer Sezession verbundenen Konsequenzen eine rechtliche Dimension. Im Fall einer Sezession muss die internationale Staatengemeinschaft darüber befinden, ob sie die erfolgte territoriale Abspaltung und damit den neuen Staat anerkennt. Eine Anerkennung setzt voraus, dass die Sezession zu Recht erfolgte. Dies ist dann der Fall, wenn es ein Recht auf Sezession gab. Die Frage, ob und unter welchen

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