Moderecht: Rechtsgrundlagen für Designer, Hersteller und Händler
Von Christopher Hahn
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Über dieses E-Book
Christopher Hahn vermittelt einen Einblick in die Grundzüge des Moderechts. Die Kreation von Modekollektionen ist ein zeitaufwendiger und kostspieliger Prozess für Designer und Produzenten. Alle Akteure der Modeindustrie sehen sich im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit mit Rechtsfragen aus unterschiedlichen Gebieten konfrontiert. Der bestmögliche und nachhaltige Schutz von Modeerzeugnissen ist nur ein wichtiges Element für den langfristigen Erfolg. Neben den grundsätzlichen rechtlichen Fragestellungen zur Herstellung und zum Vertrieb von Modeerzeugnissen werden in diesem essential die rechtlichen Querschnittsmaterien mit Bezug zu Modeprodukten dargestellt. Der Autor erläutert die rechtlichen Besonderheiten des marken- und designrechtlichen Gestaltungsschutzes ebenso wie Fragen der rechtlichen Ausgestaltung von Kooperationen mit den Akteuren der kreativen Wertschöpfungskette (Designer, Models, Influencer).
Der Autor:
Dr. Christopher Hahn ist als Wirtschaftsanwalt in Berlin und München vor allem im Bereich Unternehmensrecht aktiv. Zu seinen Mandanten gehören neben Designern auch namhafte Unternehmen der Modeindustrie. Daneben ist er selbst als Business Angel an Modeunternehmen beteiligt.
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Moderecht - Christopher Hahn
© Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH, ein Teil von Springer Nature 2020
C. HahnModerechtessentialshttps://doi.org/10.1007/978-3-658-29514-1_1
1. Einleitung
Christopher Hahn¹
(1)
trustberg LLP Rechtsanwälte, Berlin, Deutschland
Christopher Hahn
Email: christopher.hahn@trustberg.com
Das Wort „Mode" stand aus Frankreich und bedeutet seit dem 15. Jahrhundert jeweils die neueste Bekleidungsform; zu ihren wichtigsten Merkmalen gehören die Silhouette, die Farbe sowie die verwendeten Materialien (Hoeren 2019, S. 1).
Bereits zu Beginn des letzten Jahrhunderts war Deutschland ein Standort, an dem sich bekanntere namhafte Vertreter der Modeindustrie konzentrierten und Berlin zum größten Konfektionszentrum der Welt entwickelten (Brinker 2019, S. 15, 16 m. w. N.). Ungeachtet der globalen Dominanz global präsenter Händlermarken wie Zara oder H&M bietet Deutschland, und dabei insbesondere die deutsche Hauptstadt Berlin, aufgrund ihrer besonderen kreativen Strukturen ein besonderes Potenzial für „Fashion designed and made in Germany".
1.1 Modemarkt
Spricht man vom Modemarkt im heutigen Sinne, handelt es sich hierbei um einen nicht näher definierten Begriff. Grundsätzlich lässt sich bei dem Begriff der Mode zwischen der Herstellung von Textilien und der Herstellung von Bekleidung differenzieren (Brinker 2019, S. 15).
Die nachfolgende Darstellung bezieht sich dabei allein auf den Bereich der Herstellung von Bekleidung (Fashion) und dessen rechtliche Einbettung.
Gesamtwirtschaftlich spielt die Modeindustrie in Deutschland eine bedeutende Rolle: so haben die privaten Haushalte in Deutschland in 2018 EUR 77,78 Mrd. für Bekleidung und Schuhe ausgegeben (Statista, Statistisches Bundesamt Wiesbaden 2018).
1.2 Moderecht
Es existiert kein einheitliches Moderecht, sondern eine Vielzahl rechtlicher Bestimmungen, die die Herstellung, den Vertrieb und insbesondere den Schutz von Modeerzeugnissen rechtlich flankieren. Gleichwohl rechtfertigt es die gesamtwirtschaftliche Bedeutung der Modeindustrie, von einem eigenen Moderecht als juristische Querschnittsmaterie zu sprechen.
Nur wenige Rechtsgebiete beschäftigen sich originär mit Modeerzeugnissen (wie das unter Ziff. 7 behandelte Textilkennzeichnungsrecht, „Moderecht im engeren Sinn").
Zum „Moderecht im weiteren Sinn" gehören indessen sämtliche Rechtsvorschriften und vertraglichen Gestaltungen, die Mode und ihre Akteure in ihrer gesamten Wertschöpfungskette und deren Besonderheiten zum Gegenstand haben.
Definition
Zum Moderecht im weiteren Sinn gehören sämtliche Rechtsvorschriften und vertraglichen Gestaltungen, die Mode und ihre Akteure in ihrer gesamten Wertschöpfungskette und deren branchenspezifischer Besonderheiten zum Gegenstand haben.
Zum Moderecht im engeren Sinn gehören indessen Rechtsgebiete, die sich originär mit Modeerzeugnissen beschäftigen (wie bspw. das Textilkennzeichnungsrecht).
© Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH, ein Teil von Springer Nature 2020
C. HahnModerechtessentialshttps://doi.org/10.1007/978-3-658-29514-1_2
2. Vertriebschannels im Modemarkt
Christopher Hahn¹
(1)
trustberg LLP Rechtsanwälte, Berlin, Deutschland
Christopher Hahn
Email: christopher.hahn@trustberg.com
Der Vertrieb von Modeerzeugnissen erfolgt auf diversen stationären wie digitalen Vertriebskanälen („Channels"). Die unterschiedlichen Vertriebskanäle vermengen sich dabei mehr und mehr: so gehen bspw. einige Hersteller oder Händler dazu über, ihre stationären Verkaufsflächen als Abholort für die zuvor online bestellten Erzeugnisse zu nutzen (Click and Collect).
Nachfolgend sollen die wesentlichen Vertriebsformen und ihre rechtliche Einordnung kurz dargestellt werden.
2.1 Stationärer Handel
Der stationäre Handel von Modeerzeugnissen prägt weiterhin das städtische Erscheinungsbild im Einzelhandel.
2.1.1 Fremdflächen/Eigenflächen (Retail/Outlet)
Der Vertrieb im stationären Handel erfolgt dabei entweder über Fremdflächen, also auf Handelsflächen eines Dritten oder auf Eigenflächen, die im Eigentum des Herstellers stehen bzw. die der Hersteller angemietet hat.
Auf den Fremdflächen werden entweder ausschließlich Waren des Herstellers vertrieben (Mono-Label) oder die Waren mehrerer, rechtlich unabhängiger Hersteller (Multi-Label), vgl. Brinker (2019, S. 20).
Der Vertrieb auf Eigenflächen richtet sich entweder an den klassischen Einzelhandel (Retail) bzw. erfolgt für Restposten oder ausschließlich dafür hergestellte Ware (MFO-Ware, „made for outlet") über Outlet-Eigenflächen.
2.1.2 Rechtliche Besonderheiten
Bei der Anmietung von Eigenflächen handelt es sich rechtlich um einen Mietvertrag im Sinne von § 535 BGB.
Bei der Vertragsgestaltung und -verhandlung gibt es im Modebereich einige Besonderheiten, die hier nur überblicksmäßig dargestellt werden können. So ist bei Anmietung einer für den stationären Vertrieb von Modeerzeugnissen vorgesehenen Fläche aus Sicht des gewerblichen Mieters insbesondere auf folgende Punkte zu