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Bewertung, Kauf und Optimierung von Unternehmen: Ein Ratgeber aus der Praxis für Investoren und Unternehmer
Bewertung, Kauf und Optimierung von Unternehmen: Ein Ratgeber aus der Praxis für Investoren und Unternehmer
Bewertung, Kauf und Optimierung von Unternehmen: Ein Ratgeber aus der Praxis für Investoren und Unternehmer
eBook74 Seiten43 Minuten

Bewertung, Kauf und Optimierung von Unternehmen: Ein Ratgeber aus der Praxis für Investoren und Unternehmer

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Über dieses E-Book

Bewertung, Kauf und Optimierung von Unternehmen bilden bei jedem M&A-Prozess und jeder Übernahme oder Beteiligung den Handlungsrahmen für Investoren. Oft besteht jedoch Unsicherheit bei den handelnden Personen: Wie bewertet man eine Firma realistisch? Was ist beim Kauf zu beachten? Wie geht man an die Optimierung heran? Mit diesem essential von Quirin Graf Adelmann und Michael Rassinger erhalten Unternehmenskäufer eine Handreichung, die sich als effizient, skalierbar und übertragbar erwiesen hat. Der starke Praxisbezug mit Beispielen hilft Lesern dabei, Probleme und Fragestellungen zu erkennen, eigene Lösungsansätze zu entwickeln und den roten Faden im Prozess nie zu verlieren. 

SpracheDeutsch
HerausgeberSpringer Gabler
Erscheinungsdatum2. Jan. 2020
ISBN9783658289782
Bewertung, Kauf und Optimierung von Unternehmen: Ein Ratgeber aus der Praxis für Investoren und Unternehmer

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    Buchvorschau

    Bewertung, Kauf und Optimierung von Unternehmen - Quirin Graf Adelmann

    © Der/die Herausgeber bzw. der/die Autor(en), exklusiv lizenziert durch Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH, ein Teil von Springer Nature 2020

    Q. Graf Adelmann, M. RassingerBewertung, Kauf und Optimierung von Unternehmenessentialshttps://doi.org/10.1007/978-3-658-28978-2_1

    1. Bewertungsgrundlagen

    Quirin Graf Adelmann¹   und Michael Rassinger²  

    (1)

    Rumford Partners GmbH, Berlin, Germany

    (2)

    Die Wortmacher GmbH, Berlin, Germany

    Quirin Graf Adelmann (Korrespondenzautor)

    Email: ga@rumford-partners.com

    Michael Rassinger

    Email: mr@diewortmacher.de

    1.1 Erträge und Ertragswertberechnung

    Grundsätzlich bemessen wir in Geld. Geld ist das Maßmittel für Werte und Tausch. Dazu kommt, dass das Geld „arbeiten" soll, wie man so schön sagt, also seine Relation zur Wertentwicklung wie auch Inflation laufend verbessern muss.

    Stellen Sie sich also vor, dass Sie eine Million Euro Barvermögen haben. Was machen Sie? Ganz simpel, aber politisch problematisch, könnte man das Geld bei einer Bank parken – besser bei mehreren Banken –, damit das Geld (scheinbar) sicher aufbewahrt ist. Die Bank schüttet dann jährlich Zinsen aus. Früher – im Jahrzehnt nach der letzten Jahrtausendwende – waren das auch mehr als 3 %. Heute muss man dagegen sogenannte Strafzinsen entrichten (Bucher und Neyer 2016). Nicht selten beträgt der Strafzinssatz bei einem Vermögen von einer Million Euro 0,4 % plus Inflation, was eine schleichende Entwertung des Barvermögens bedeutet (Pfannmöller 2018; Otte 2019). Auch die Geldanlage in langfristige Anleihen des Bundes werden mit negativen Erträgen versehen. Banken zahlen für Reserven Geld, denn Sicherheit kostet ebenso Geld wie Vermögen bei Banken.

    Von den Zinserträgen aus einer Million Euro bei 3 % Zinsen zieht man die Kapitalertragssteuer ab und erhält 30.000 EUR minus 25 % sowie Solidaritätszuschlag, mithin 21.900 EUR, also 1825 EUR monatlich. Dies dient – in der Vorstellung vieler Menschen ist man doch Millionär – zum Bestreiten des Lebensunterhalts, wenn man das will oder wenn es ausreicht. Bei den heutigen Zinsen¹ bekommt man weniger als ein Drittel hiervon, weshalb selbst Erspartes in Höhe von einer Million Euro nicht mehr zum Bestreiten des Lebensunterhaltes ausreichen würde, auch wenn man sparsam und bescheiden lebt. Man müsste das Vermögen also anzapfen, um auf einem entsprechenden Standard leben zu können.

    Genau hier setzen wir an. Eine Unternehmung zu erwerben, ist – wie auch der Aktien- oder Rohstofferwerb – eine Alternative, Vermögen einzusetzen, um es zu mehren oder jedenfalls davon leben zu können. Nicht, dass ein Unternehmer so denken müsste, aber es ist immer der erste logische und realistische Bewertungsansatz von Unternehmen, um das Prinzip zu verstehen und ggf. tiefer einzusteigen oder gleich abzulehnen und eine Nullbewertung vorzunehmen (Abschn. 1.3). Unternehmer werden nicht geboren, sodass der Kauf einer Unternehmung nicht als Geldanlage zu sehen ist, aber immerhin als Wertalternative errechnet werden kann.²

    Klassisch bewertet man Unternehmen immer mit der sogenannten Ertragswertberechnung, wie es zum Beispiel das Finanzamt im sogenannten „Stuttgarter Verfahren" bis zu seiner verfassungsrechtlichen Aufhebung 2009 durchführte: Man nimmt im Kern die Gewinne der letzten drei Bilanzjahre im Durchschnitt und multipliziert diese mit einem Faktor x, um auf einen Unternehmenswert zu gelangen (Ballwieser und Hachmeister 2016; Henselmann und Kniest 2015). Das Finanzamt überprüfte so die Steuerlast und auch, ob ein Unternehmen ggf. unter Wert veräußert wurde und Käufer bzw. Verkäufer einer Schenkungssteuer unterliegen.

    Nehmen wir als buchübergreifendes Beispiel ein Handwerksunternehmen aus dem Mittelstand. Das Unternehmen ist eine Tischlerei und stellt Möbel in fremden Räumen her. Der Jahresumsatz beträgt zwei Millionen Euro, der geschäftsführende Gesellschafter zahlt sich ein Bruttogehalt von 8000 EUR pro Monat und fährt einen Oberklasse-SUV als Geschäftswagen. Der Jahresgewinn nach Steuern beträgt durchschnittlich 40.000 EUR.

    In Tab. 1.1 sehen Sie, welche Geschäftsführergehälter in der Umsatzklasse unserer Tischlerei die Oberfinanzdirektion Karlsruhe für angemessen hält.

    Tab. 1.1

    Angemessenheit der Geschäftsführergehälter ab 2017

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