Der R-Wert-Betrug: Vorgetäuschte Wirksamkeit von Corona-Schutzmaßnahmen in der COVID-19-P(l)andemie
Von Andrea Bertram
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Der Sachverständigenausschuss des Deutschen Bundestages kam in seinem im Juli 2022 veröffentlichten Bericht zu einem eher bescheidenen Ergebnis:
"Die vorliegenden Studien lassen somit kein abschließendes Urteil darüber zu, ob und welche Maßnahmen(pakete) wie stark und zuverlässig wirkten."
Den Nachweis der Wirksamkeit anhand von Modellierungen erbracht zu haben, behauptete dagegen der ein Jahr später veröffentlichte Abschlussbericht des StopptCOVID-Projekts des Robert-Koch-Instituts, das dem Bundesgesundheitsministerium direkt unterstellt ist. Allerdings "vergaßen" die Autoren bei ihrer Modellierung, die Immunität bereits Genesener zu berücksichtigen.
Beide Berichte erwähnen jedoch auch, dass die Maßnahmen schon vor ihrem Inkrafttreten wirkten.
Hier geht es um den Nachweis, dass die Corona-Schutzmaßnahmen die Fallzahlen in den Wellen gar nicht begrenzen konnten, da die Wellen des realen Infektionsgeschehens, die in den Fallzahlen der täglichen Lageberichte des RKI zu COVID-1 9 nur zeitverzögert abgebildet wurden, längst in der Vergangenheit lagen.
Andrea Bertram
Die Autorin ist Diplom-Informatikerin, Mutter und Großmutter. Sie arbeitet als EDV-Dozentin und Nachhilfelehrerin. Mit dem Thema Kohlendioxid als echtem Nervengift kam sie durch eine wissenschaftliche Arbeit ihres Mannes in Berührung.
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Buchvorschau
Der R-Wert-Betrug - Andrea Bertram
1. Ungesicherte Wirksamkeit von Distanzierungsmaßnahmen
Selbstverständlich kann die Übertragung einer übertragbaren Infektionskrankheit von einem Infizierten auf einen Gesunden verhindert werden, wenn zwischen beiden kein Kontakt stattfindet. Doch ist damit noch nichts darüber gesagt, ob Kontaktbegrenzungen für Erkrankte, unbemerkt Infizierte und Gesunde gleichermaßen einen so großen Einfluss auf die Häufigkeit von Übertragungen haben, dass damit die Ausbreitungsgeschwindigkeit der Infektionskrankheit signifikant begrenzt werden kann. Möglicherweise sind andere Faktoren, z. B. die freiwillige Absonderung Erkrankter, der freiwillige Verzicht auf Kontakte bei den Anzeichen einer Erkrankung (d. h. sich nicht trotz Symptomen aus Pflichtbewusstsein ins Büro oder in die Schule zu schleppen) oder die Immunität bereits Genesener, für die Entwicklung des Infektionsgeschehens wesentlich relevanter.
1.2 Der Sachverständigenausschuss des Deutschen Bundestages
Mit Kontaktbegrenzungen, Distanzierungsmaß-nahmen und Lockdowns hatte die Politik während der Corona-Pandemie versucht, das Infektionsgeschehen einzudämmen. Dabei stellt sich angesichts der Grundrechtseingriffe und immensen Kollateralschäden die Frage, ob diese nicht-pharmazeutischen Maßnahmen (NPI¹) überhaupt die erhoffte Wirkung hatten. Der je zur Hälfte vom Deutschen Bundestag und der Bundesregierung besetzte Sachverständigenausschuss², der sich gemäß § 5 Infektionsschutzgesetz (IfSG) mit der Evaluation der Rechtsgrundlagen und Maßnahmen der Pandemiepolitik befasste, kam in seinem am 1. Juli 2022 veröffentlichten Bericht zu einem eher bescheidenen Ergebnis:
„Wie erfolgreich waren diese Maßnahmen? Und was können wir lernen für zukünftige Pandemien? Mehr als zwei Jahre nach Beginn der Pandemie soll der vorliegende Bericht Antworten auf diese Fragen bieten." ([2], S. 8)
„Insgesamt ist festzuhalten, dass alle bislang vorliegenden Studien eine eingeschränkte Aussagekraft haben. […] Die vorliegenden Studien lassen somit kein abschließendes Urteil darüber zu, ob und welche Maß-nahmen(-pakete) wie stark und zuverlässig wirken." ([2], S.80)
Zu einer ähnlichen Bewertung der Lockdowns war bereits der 16. Codag-Bericht der Ludwig-Maximilian-Universität in München vom 28. Mai 2021 gekommen. Dort hieß es im Kapitel „Bewertung des Epidemie-Geschehens in Deutschland: Zeitliche Trends in der effektiven Reproduktionszahl"[3] im Fazit:
„Bei den R-Werten, wie sie vom Robert-Koch-Institut täglich bestimmt werden, ergibt sich seit September [2020] kein unmittelbarer Zusammenhang mit den getroffenen Maßnahmen – weder mit dem Lockdown-Light am 2. November und der Verschärfung am 16. Dezember 2020, noch mit der „Bundesnotbremse", die Ende April 2021 beschlossen wurde."
Der Sachverständigenausschuss des Deutschen Bundestages berichtete im Juli 2022 weiter, dass
„bereits im Jahr 2001 […] vom RKI darauf hingewiesen [wurde], dass die Wirksamkeit der im Infektionsschutzgesetz verankerten Non-pharmaceutical interventions (NPI) im Pandemiefall, etwa die Schließung von Schulen und Gemeinschaftseinrichtungen, das Verbot von Veranstaltungen oder die Verhängung einer Quarantäne genauso wie Grenzkontrollen oder Beschränkungen des internationalen Reiseverkehrs, nicht näher untersucht und deren Wirksamkeit daher unbekannt sei." ([2], S.27)
Dem RKI sei klar gewesen, so führte der Bericht des Sachverständigenausschusses weiter aus, dass demzufolge diese Maßnahmen nur probatorisch angeordnet werden könnten. Doch auch der im Jahr 2016 aktualisierte Pandemieplan des RKI beinhalte weiterhin eine lange Reihe von NPI, deren Wirkungen nicht erforscht seien.
Dies änderte sich, als das RKI – übrigens eine dem Bundesgesundheitsministerium direkt unterstellte Bundesbehörde und diesem gegenüber weisungsgebunden – im Epidemiologischen Bulletin 16/2020 vom 16. April 2020[4] in zwei Beiträgen erstmals die Wirksamkeit von Distanzierungsmaßnahmen für die Eindämmung von Atemwegserkrankungen behauptete, die es aus dem ungewöhnlich frühen und abrupten Ende der Grippewelle 2019/2020 ableitete:
„Die Grippewelle in Deutschland ist nach Definition der Arbeitsgemeinschaft Influenza (AGI) in der 12. Kalenderwoche (KW) 2020 zu Ende gegangen." (S. 3)
„In der vergleichenden Betrachtung der Grippewellen der letzten 3 Saisons ist für 2020 das schnelle Abklingen der Influenzaaktivität und eine um mindestens 2 Wochen kürzere Dauer der Grippewelle auffällig. Zu dieser Verkürzung, die sich auch in dem abrupten Rückgang der ARE-Raten³ in der Bevölkerung bei GrippeWeb zeigte, dürften die bundesweiten Maßnahmen zur Eindämmung und Verlangsamung der COVID-19-Pandemie in Deutschland erheblich beigetragen haben. Da Kinder für die Verbreitung der jährlichen Grippe eine wesentliche Rolle spielen, sind hier insbesondere die Schulschließungen ab der 12. KW 2020 zu nennen." (S. 6)
und
„[…] Diese Indikatoren geben einen klaren Hinweis darauf, dass die Distanzierungsmaßnahmen für die Verlangsamung der Ausbreitung von Atemwegserkrankungen wirksam sind." ( S. 8)
Allerdings kann man dem Bulletin des RKI ebenfalls entnehmen, dass die ARE-Raten, also die Häufigkeit akuter Atemwegserkrankungen, zu denen auch die Grippe zählt, in allen Altersgruppen bereits seit der 10. Kalenderwoche stark zurückging:
„Insgesamt ist zu beobachten, dass die ARE-Raten seit der 10. KW (2.3. – 8.3.2020) stark gesunken sind