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Kluge Menschen wählen ALTERNATIV - Bevor es zu spät ist!: Die Menschen in unserem Land  brauchen wieder Perspektiven und eine solide Zukunft! Dies gelingt nur mit der richtigen Politik!
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Kluge Menschen wählen ALTERNATIV - Bevor es zu spät ist!: Die Menschen in unserem Land  brauchen wieder Perspektiven und eine solide Zukunft! Dies gelingt nur mit der richtigen Politik!
eBook490 Seiten5 Stunden

Kluge Menschen wählen ALTERNATIV - Bevor es zu spät ist!: Die Menschen in unserem Land brauchen wieder Perspektiven und eine solide Zukunft! Dies gelingt nur mit der richtigen Politik!

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Über dieses E-Book

Die politischen Entscheidungen sind in den letzten 25 Jahren nicht unbedingt gut für die Menschen in unserem Land ausgegangen. Dieses Buch beschäftigt sich mit aktuellen, aber auch mit vergangenen Themen die uns heute durchaus auf die Füße fallen können. Unseren Kinder fallen die Ergebnisse der schlechten Politik der letzten Jahrzehnte ganz sicher zukünftig auf die Füße. Es sei denn, dass das Ruder vollständig herumgerissen wird und endlich wieder eine Politik für die eigene Bevölkerung gemacht wird. Zurückrudern und Altbewährtes wieder nutzen bedeutet nicht Rückschritt, sondern auf solide Erfahrung, gepaart mit Erfolg, zurückzugreifen. Was nutzt einem die erneute Erfindung des Rades, wenn das alte Rad hochwertiger war?
SpracheDeutsch
Herausgebertredition
Erscheinungsdatum11. Okt. 2023
ISBN9783347982512
Kluge Menschen wählen ALTERNATIV - Bevor es zu spät ist!: Die Menschen in unserem Land  brauchen wieder Perspektiven und eine solide Zukunft! Dies gelingt nur mit der richtigen Politik!
Autor

Frank Schnaack

Dr. Frank Schnaack ist Politiker mit den Schwerpunkten Gesundheits- und Sozialpolitik. Er setzt sich für eine Gesundheitsreform ein bei der der Patient im Mittelpunkt steht und Leistungen erhält die er auch benötigt. Er ist der festen Überzeugung, dass mit viel Sachverstand und Mut, unser Gesundheitssystem wieder zu dem wird, was es einst mal war: Spitzenmedizin und -versorgung für die Menschen in unserem Land. Auch setzt er sich für die Pflegeberufe ein und fordert für diese mehr Gehalt, hohe Würdigung im Sozialleben und bessere Arbeitsbedingungen.

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    Buchvorschau

    Kluge Menschen wählen ALTERNATIV - Bevor es zu spät ist! - Frank Schnaack

    1. Direkte Demokratie

    1.1 Die direkte Demokratie

    Ich fand schon immer, dass eine direkte Demokratie Volksentscheide bedeutet! Sie auch? Folglich haben in einer Demokratie Parteien dies auch in ihrem Wahlprogramm aufzuführen. Sie haben Sorge zu tragen, dass das Volk als Souverän wahrgenommen wird und an Entscheidungen teilhaben soll. Es ist wichtig, dass unsere Bürger über Entscheidungen, die Einschnitte, Belastungen und Herausforderungen für unser Gemeinschaftsleben bedeuten, Entscheidungsgewalt haben. Hier haben die Politiker nicht ihre „Lobbyistenader" anzuzapfen, sondern die Bürger entscheiden zu lassen!

    Die Regierungspolitiker der Altparteien haben jedoch mit ihrer Flüchtlings-, Europa- und Corona-Politik, sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene, die Prinzipien der deutschen Staatlichkeit, des Rechts und des Grundgesetzes unzählige Male verletzt. Hier wurde den Bürgern nie eine Entscheidung angeboten.

    Hinzu kommt noch, dass, im Blick auf die Europäische Union, sich die Volksvertreter der etablierten Parteien für Deutschland wichtige Entscheidungen ohne Widerstand einfach so nehmen lassen. Bis heute kommt die Bundesregierung ihrer Pflicht, Vertragsbrüche und Selbstermächtigungen vonseiten der Europäischen Union entschieden entgegenzutreten, einfach nicht nach. Natürlich wurden einzelne rechts- und verfassungswidrige Maßnahmen durch den Urteilsspruch mutiger Richter zu Fall gebracht. Trotzdem wird mit der Europäischen Union die Souveränität Deutschlands immer mehr eingezwängt. Dabei sollte die EU nichts anderes als eine grenzfreie Wirtschaftsgemeinschaft sein, die sich gegenseitig ergänzt bzw. auf allen Ebenen unterstützt. Hier muss es zu einer Win-Win-Situation unter den Mitgliedsstaaten kommen und nicht, dass ein Staat für alle anderen - sprichwörtlich - die Kohlen aus dem Feuer holt.

    In Deutschland hat sich leider eine politische Schicht herauskristallisiert, deren vordringliches Interesse der Machterhalt ist, um ihren Status und den eigenen Wohlstand zu sichern. Durch solch eine egoistische Politposse wird unsere soziale und kulturelle Zukunft gefährdet, sowie unsere Wirtschaftsstärke und der damit verbundene Wohlstand eines jeden einzelnen von uns massiv aufs Spiel gesetzt. Unter dem Irrsinn von Multikulti, Diversität, Globalisierung, dem Huldigen des „Klimagottes" und dem Gendertum wird der Wohlstand in unserem Land in den Abgrund gezogen. Solche Politiker, die die Schalthebel der staatlichen Macht in Händen halten und die die politische Bildung und den medialen Einfluss auf die Bevölkerung bestimmen, müssen reglementiert werden. Deshalb ist für mich die direkte Demokratie ein unverzichtbares Mittel, um autoritäres bis totalitäres Verhalten von Regierungspolitikern zu unterbinden.

    Auch die AfD fordert in ihrem Programm Volksentscheide nach Schweizer Modell - und dies ist nicht verhandelbarer Inhalt jeglicher Koalitionsvereinbarungen. Eines muss klar sein: ohne Zustimmung des Volkes darf das Grundgesetz nicht geändert und kein bedeutsamer völkerrechtlicher Vertrag geschlossen werden. Auch bringt eine uneingeschränkte Volkssouveränität eine fortwährende Spitzenstellung in Wohlstand, Frieden und Freiheit. Ist dies den Menschen in unserem Land nicht auch wichtig? Außerdem wird durch die direkte Demokratie die Flut der oftmals unsinnigen Gesetzesvorlagen eingedämmt und die Parlamente somit zu sorgfältigerer Arbeit gezwungen. Mit vielen Bürgerentscheiden könnten unangemessene Beschlüsse von Abgeordneten (Diäten, Parteienfinanzierung, usw.), die früher nur unter dem Aspekt der eigenen Sache zustande kamen, verhindert werden.

    Jeder Bundesbürger muss das Recht erhalten, den Abgeordneten auf die Finger zu schauen und vom Parlament vorgeschlagene Gesetze direkt zu ändern oder abzulehnen. Darüber hinaus müssen Möglichkeiten geschaffen werden, dass unsere Bürger auch Gesetzesinitiativen starten können, um diese dann ins Parlament einzubringen und per Volksabstimmung zu beschließen - und dies jenseits des Art. 79 Abs. 3 GG ohne thematische Beschränkungen!

    Dabei ist wichtig, dass die Qualität der Bürgerentscheide durch einen umfassenden Prozess der Wissensbildung und der Informationspflicht gesichert wird. Nur durch umfassende Kenntnisse - zusätzlich mit ergänzender wissenschaftlicher Expertise - und einer breiten gesellschaftlichen Debatte kann dies gesichert werden.

    Umgekehrt müssen die Landesparlamente und das Bundesparlament auch Volksabstimmungen initiieren, wenn es um die „eigene Sache" im Land geht. Entgegen anderslautenden Behauptungen entscheiden die Menschen in unserem Land in Schicksalsfragen der Nation weitsichtiger, friedfertiger und gemeinwohlorientierter als dies unsere Berufspolitiker tun.

    Bei einer Volksabstimmung wären zum Thema Ukrainekrieg sicherlich keine Leopard-2-Panzer geliefert worden. Auch hätte bei den Sanktionen gegen Russland die Mehrheit der Bevölkerung der Bundesregierung sprichwörtlich den Vogel gezeigt! Warum sollten wir auch mehr Energiekosten, mehr Steuern zahlen und uns den Ast auf dem wir sitzen, freundlich lächelnd, absägen. Ganz zu schweigen von der Flatrate „Bürgergeld" für alle! Mittlerweile kann man unserer Bundesregierung in Innen- und Außenpolitik nicht mehr vertrauen. Gleiches gilt auch für die Öko- und Klimapolitik. Aber das ist ja noch nicht alles. Auch die Erfahrungen von Währungskrisen, Migrationsproblemen (siehe Auszug aus Wohnungen in Lörrach oder dem Rausschmiss von Senioren aus Pflegeheimen, weil man mit Flüchtlingen staatlich mehr Geld generieren kann), der Islamisierung vor der Haustür (siehe Brennpunktviertel in diversen Städten), dem Verrat der Altparteien an deren Wahlprogramm, sorgen dafür, dass das Vertrauen in die deutsche Demokratie schwindet oder das aktuelle Vertrauen in die Ampel-Regierung Perlen vor die Säue geschmissen ist. Das Volk ist der Souverän und nicht Olli, Annalena, Nancy, Kalle, Bobby, usw. Und dieses Volk muss in direkter Mitbestimmung Träger solcher schicksalhaften Entscheidungen sein.

    1.2. Die Gewaltenteilung

    Gewaltenteilung bedeutet die Trennung von Legislative, Judikative und Exekutive. Damit sollte unser Land ein Kernelement des Rechtsstaates besitzen, um diktatorische Verhältnisse von vorneherein auszuschließen. Mit Hilfe der Gewaltenteilung sollen Gesetze vernünftig entstehen und umgesetzt werden, aber auch die Umsetzung wiederum, ohne Einfluss des Parlaments, korrekt vollzogen werden.

    Dies bedeutet, dass alle drei Bereiche unabhängig voneinander arbeiten müssen und hier keine Verbindungen zu den jeweils anderen Bereichen bestehen dürfen. Die politische Praxis hat jedoch diese Gewaltenteilung in Deutschland als Kernelement des Rechtsstaats mittlerweile in Gefahr gebracht. So sitzen ehemalige Politiker auf Richterstühlen oder Abgeordnete, die sich durch ihre politischen Mehrfachposten sogar selber kontrollieren.

    Auch sollten die Bundesrichter über einen Berufsverband von Juristen berufen werden und nicht zur einen Hälfte vom Bundestag und zur anderen Hälfte vom Bundesrat. Wie kann man denn sicher sein, dass die 16 Richterinnen und Richter, deren Amtszeit über 12 Jahre geht, sich dem Gesetz und nicht ihrer Wählerschaft aus Bundestag und -rat verpflichtet fühlen? Papier ist bekanntlich geduldig.

    Aber nicht nur für Richter sollte es eine bessere Möglichkeit geben, der Gewaltenteilung gerecht zu werden. Schließlich steht in Art. 33 Abs. 2 unseres Grundgesetzes, dass öffentliche Ämter ausschließlich nach „Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung" zu vergeben sind. Und somit sollte auch die Justiz entpolitisiert werden. Was ist also daran so falsch, dass die AfD die Einflussnahme der politischen Parteien auf die Ernennung von Richtern und Staatsanwälten beenden will? Nach demokratischer Grundsatzeinstellung doch wohl überhaupt nichts, oder?

    Hier sind die Bundesrichter in der Übersicht (Stand 2023):

    Aber selbst wenn wir es schaffen sollten, diese „Entpolitisierung endlich vorzunehmen, so haben wir immer noch nicht die Praxis beseitigt, dass die Staatsanwaltschaft weisungsgebunden, ja sogar verpflichtet ist dem Justizminister Sachverhalte zu berichten. Was nun, wenn es um Straftaten von Regierung nahe Personen geht? Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass hinter dem Vorhang gemauschelt wird und „Beziehungen ausgespielt werden, um noch einmal mit einem blauen Auge davonzukommen? Schon alleine mit diesem bitteren Beigeschmack, was möglich sein könnte, ist die Unabhängigkeit der dritten Gewalt ausschließlich durch eine Selbstverwaltung der Justiz zu gewährleisten. Dies ist übrigens in vielen anderen europäischen Ländern der Fall. Von daher macht es Sinn, dem Vorschlag des Deutschen Richterbundes zu folgen und einen Justizwahlausschuss und einen Justizverwaltungsrat einzurichten. Somit wären Richter und Staatsanwälte parteipolitisch zumindest einigermaßen geschützt. Natürlich können hier Politiker über viele Kanäle versuchen, ähnlich wie die Lobbyisten bei den Abgeordneten, ihren politischen Einfluss wieder geltend zu machen. Jedoch wäre hier keine gewisse Abhängigkeit von vorneherein der Fall.

    Was mich weiter bei der Gewaltenteilung an unseren Politikern stört ist, dass einige von ihnen im Bundestag ihr Abgeordnetenmandat behalten, obwohl sie ein Regierungsamt innehaben. Es kann nicht sein, dass jemand Minister ist und gleichzeitig noch seine Stimme als Abgeordneter abgeben darf. Dies ist doch genauso als würde man sich selber bei seinen Entscheidungen noch bestätigend auf die eigene Schulter klopfen. Das muss nicht sein!

    Leider kennt das Grundgesetz keine strikte Gewaltenteilung, sondern höchstens eine Gewaltenverschränkung.

    Von daher ist es meine feste Überzeugung, dass das Mandat während der Amtsausübung zu ruhen hat, der Parlamentarier eben nicht mehr stimmberechtigt im Parlament sitzen darf. Schließlich würde bei so einer Trennung verhindert, dass die Mitglieder des Parlaments als Kontrolleure der Verwaltung sich selbst kontrollieren, indem sie zugleich Aufgaben und Verantwortung innerhalb der Verwaltung wahrnehmen. Außerdem entsteht bei Mandats- und Amtsausübung die Gefahr von Interessen- und Entscheidungskonflikten. Der Grund der Unvereinbarkeit von Amt und Mandat liegt folglich in der Sicherung der organisatorischen Gewaltenteilung gegen die Gefahren einer Personalunion von Exekutivamt und Abgeordnetenmandat.

    Und mit der Trennung von beidem kann der Gefahr vorgebeugt werden, dass die Abgeordneten von den durch das Parlamentsrecht eröffneten Möglichkeiten einer Kontrolle der Exekutive durch Anfragen, Gesetzesinitiativen bis hin zum Misstrauensvotum keinen Gebrauch machen, weil ihnen aus derartigen Maßnahmen Nachteile für ihre Tätigkeit im Bereich der Exekutive entstehen könnten.

    Diese Trennung hat aber auch außerhalb der Parlamente zu gelten. So betrifft dies alle „politischen Beamte" in Deutschland, also vom Ministerialdirektor bis hin zum Polizeipräsidenten. Die Mitarbeiter der öffentlichen Verwaltung haben unabhängig und loyal ihre Dienste zu verrichten.

    Auch sollten in diesem Zusammenhang die fachliche Eignung und die berufliche Qualifikation für das Staatspersonal in den Kabinetten und für Minister gelten. Dann müsste man sich nicht anhören, dass ein insolventer Bäcker gar nicht insolvent ist, sondern nur kleinere Brötchen backen muss; in Deutschland 2 Milliarden Wohnungen leer stünden und bestimmte Staatsmänner in ihrer Politik „360 Grad Wendungen" vollziehen sollen, um wieder nach Hause zu gehen.

    Hinzu kommt noch das Beklagen von Fachkräftemangel im Bundestag von ausgerechnet den Abgeordneten, die nach ihrer Schule keine Berufsausbildung hatten, nie gearbeitet haben oder ihre Studienzeit, als Leidensweg, abbrachen.

    Damit also politische Dumm-Dumm-Geschosse Deutschland nicht weiter in den Abgrund reißen, sollte Fachexpertise gefragt sein und die Macht der Parteien so weit beschränkt werden, dass diese zwar am politischen System mitwirken (Art. 21, Abs. 1 GG), es aber nie beherrschen dürfen. Dieses Allmachtgebaren der Altparteien und deren aktuelle Ausbeutung unserer Bürger gefährden sowohl unsere Demokratie als auch jedweden Wohlstand der durch unsere vorherigen Generationen in unserem Land geschaffen wurde.

    Diese Fehlauswüchse sind die Ursache der verbreiteten Politikverdrossenheit mit mangelhafter Wahlbeteiligung. Von daher gilt, die Menschen in unserem Land wieder zum Wählen zu motivieren. Dies gelingt nur durch eine klare Loyalität der Abgeordneten hin zum Bürger und dem eigenen Staat. Kein Bürger sollte gute Selbstdarsteller, die nur für ihren Geldbeutel und ihre Parteivorstände eine Existenzberechtigung sehen, wählen.

    Und ja, neben der offiziellen Parteienfinanzierung in Höhe von jährlich über 194 Millionen Euro haben sich die Altparteien mittlerweile einen fetten Finanzranzen angefüttert. Damit noch nicht genug, erhalten ihre Stiftungen, dank eines ausgeklügelten Finanzierungsprogramms, jährlich um die 600 Millionen Euro aus Mitteln des Bundeshaushaltes. Kein Wunder, dass die Altparteien so gegen die AfD ankämpfen. Je weniger Prozente die Altparteien bei der nächsten Wahl erhalten, umso weniger Finanzmittel stehen ihnen zukünftig zur Verfügung. Folglich ist der Kampf gegen die AfD lediglich ein verzweifelter Versuch die eigenen Felle zu retten.

    Aber es geht noch weiter: Jeder Bundestagsabgeordnete hat ein monatliches Budget für Mitarbeiter von über 22.000 Euro zur Verfügung.

    Ob dabei immer wissenschaftlich qualifiziertes Personal oder die ungebildete „Chantal Övenklöhn" von Nebenan angestellt wird, darf hinterfragt werden. Alles in allem, es wäre sinnhaft und mittlerweile notwendig, die gesamte staatliche Parteienfinanzierung neu zu regeln, deutlich zu begrenzen und die staatliche Finanzierung von Parteistiftungen einfach abzuschaffen. Außerdem sollte der Bundesrechnungshof, sowie die Rechnungshöfe der Länder die Mittel der Parteienfinanzierung uneingeschränkt kontrollieren, um Bestechung zu verhindern.

    Bei Bestechung/Korruption muss ferner geregelt werden, dass bei einem Nachweis, neben dem Parteiausschluss auch das Mandat abzugeben ist. Hier hat jede Partei in ihrer Satzung entsprechende Regeln aufzustellen, um bei solchen Verfehlungen die betreffenden Abgeordneten sofort von der Partei auszuschließen. Somit bleibt auch das demokratische Wahlbild bei der jeweiligen Partei und wird nicht angetastet. Mit so einer Veränderung würde bereits so manches „Lobbyisten-Unkraut" gerupft bzw. erst gar nicht entstehen, wobei wir jetzt bei der Spendenregelung angekommen sind. Diese ist nämlich auch neu zu ordnen, damit erst gar keine Korruption aufkommt!

    Somit wird auch der starke Lobbyismus eingedämmt. Schließlich soll jeder Bundestagsabgeordnete seine Arbeitskraft der parlamentarischen Arbeit widmen und nicht durch bezahlte Nebentätigkeiten sein Mandat vernachlässigen.

    Und wenn ich mir das Programm der Alternative für Deutschland zu diesen Themen durchlese: Passt! Es muss nur umgesetzt werden!

    Sind Sie auch für Wahlen und die Verkleinerung des Bundestages?

    Mit seinen mittlerweile 709 Abgeordneten leistete sich Deutschland bisher eines der größten Parlamente der Welt. Es wurde zwar im Oktober 2020 von CDU/CSU und SPD eine Wahlrechtsänderung durchgesetzt, die bisher nicht der vom Bundesverfassungsgericht angemahnten Reform der Wahl zum Bundestag entsprach, trotzdem hatten wir bisher in Deutschland in Bund und Ländern ca. 2.500 Abgeordnetenmandate. Hinzu kommt noch ein gigantischer dazugehöriger Verwaltungsapparat, der viele Millionen Euro Steuergelder verschluckt.

    Als ich hierzu das Parteiprogramm der AfD durchblätterte, freute ich mich, dass die AfD die Bundestagssitze auch stark reduzieren will und somit die Ausgaben für das Parlament drastisch gesenkt würden. Das finde ich gut, denn es sind unsere Steuergelder, die hier ausgegeben werden. Von daher ein weiterer Punkt der mich in der Wahl der Alternative für Deutschland bestätigt.

    Es war erfreulich, dass die Ampelkoalition am 17. März 2023 nach intensiven Debatten im Bundestag eine Wahlrechtsreform zur Verringerung der Anzahl der Abgeordneten mit 399 Zustimmungen, 261 Ablehnungen und 23 Enthaltungen erfolgreich verabschiedet hat. Der Gesetzesvorschlag der Koalition zur Modifizierung des Bundeswahlgesetzes (20/5370) in der vom Innenausschuss überarbeiteten Version (20/6015) erhielt die Unterstützung von 395 Parlamentariern der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP, sowie drei AfD-Abgeordneten und einem fraktionslosen Mitglied des Bundestages. Dagegen votierten neben 184 Unionsund 31 Linken-Abgeordneten auch 41 AfD-Parlamentarier sowie zwei Sozialdemokraten und drei fraktionslose Abgeordnete.

    Durch die neue Regelung haben die Koalitionsfraktionen die Anzahl der Bundestagsmandate zukünftig auf 630 beschränkt. Dies beinhaltet einen Verzicht auf die bisherige Vergabe sogenannter Überhang- und Ausgleichsmandate. Der Nachteil dieser Änderung besteht darin, dass in Zukunft möglicherweise nicht alle Direktkandidaten, die in ihrem Wahlkreis die meisten Erststimmen erhalten, auch in den Bundestag einziehen dürfen.

    Bisher entstanden Überhangmandate, wenn eine politische Partei durch Erststimmen mehr Direktmandate in den Wahlkreisen erzielte, als ihrem Listenergebnis zustand. Um das durch die Zweitstimme festgelegte Kräfteverhältnis der Parteien im Parlament wieder auszugleichen, wurden diese Überhänge mit zusätzlichen Ausgleichsmandaten kompensiert. Dadurch erhöhte sich die Anzahl der Parlamentsmitglieder über die bisher vorgeschriebene Sollgröße von 598 hinaus auf 736.

    Laut dem neuen Gesetz sollen weiterhin 299 Wahlkreise und zwei Stimmen zur Verfügung stehen. Die Zweitstimme wird verwendet, um für eine Parteiliste zu stimmen und somit die proportionale Verteilung der Mandate an die Parteien zu bestimmen. Mit der Erststimme können wie bisher Direktkandidaten in den Wahlkreisen gewählt werden, aber sie erhalten nur ein Mandat, wenn dies durch das Zweitstimmenergebnis gedeckt ist. Wenn eine Partei in einem Bundesland mehr Wahlkreissieger hat, als ihrem Zweitstimmenergebnis entspricht, werden sie bei der Mandatserteilung entsprechend weniger berücksichtigt, basierend auf der Reihenfolge ihrer Ergebnisse bei den Wahlkreisstimmen. Ursprünglich war eine Begrenzung der Abgeordnetenzahl auf 598 geplant, aber während der parlamentarischen Beratungen erhöhte die Ampel diese Sollgröße auf 630 um die Wahrscheinlichkeit zu erhöhen, damit Wahlkreisbewerber, auf die die meisten Erststimmen entfallen, einen Sitz bekommen.

    Leider wurde ein Teil des Parteiprogramms der AfD hier nicht berücksichtigt: Die AfD will den Wählern die Entscheidung über die personelle Zusammensetzung der Parlamente zurückgeben. Somit ist für die Position der AfD klar: Sie setzt sich vehement für die Einführung der freien Listenwahl ein, welche den Wählern die Optionen des Kumulierens, Panaschierens und Streichens von Kandidaten ermöglicht. Auch ich bin davon überzeugt, dass diese Maßnahme die demokratischen Prozesse stärken würde und somit ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung gelebter Demokratie bedeutet.

    Wichtig bei alledem ist die Aufrechterhaltung der 5-Prozent-Klausel. Es sollte nicht, wie in der Weimarer Republik entarten, dass Parteien mit unter 5 Prozent in ein Parlament einziehen können. Damals waren bis zu 17 Parteien im Reichstag vertreten. Aus diesem historischen Grund wurde am 8. Juli 1953 die Sperrklausel für den Bundestag, durch § 6 Abs. 3 des Bundeswahlgesetzes, geregelt und ist bis heute fester Teil des bundesdeutschen Sicherungssystems. Dies verhindert seitdem den Wildwuchs von Parteien im Bundestag. Oder wollen Sie zukünftig jeden Hänsel im Bundestag sitzen sehen? Ich jedenfalls nicht. Und das ist auch gut so! Außerdem wäre es fraglich, ob ohne diese Sperrklausel dann noch sinnhaft demokratisch abgestimmt werden könnte. Hier wurde aus Fehlern der Weimarer Epoche gelernt, welche das Immunsystem der Demokratie gegen den Totalitarismus schwächten. Daher ist es umso unverständlicher, dass Vereine der direkten Demokratie diese „5-Prozent-Klausel" abgeschafft sehen wollen.

    Nachdem nun die Weichen zur Reduzierung der Bundestagssitze gestellt wurden, müsste die Bundesregierung einen weiteren Sparkurs einschlagen. Davon hält diese aber wenig, denn mittlerweile arbeiten 30.000 Mitarbeiter für SPD-Kanzler Olaf Scholz und seine Minister. Ein trauriger Rekordwert in der Geschichte unseres Landes. Alleine für die zuletzt neu geschaffenen 168 Spitzenpositionen muss der deutsche Steuerzahler jährlich 50 Millionen Euro aufbringen.

    Dafür haben die Menschen in unserem Land jedoch mit explodierenden Lebensmittelpreisen zu kämpfen. So sind Lebensmittel wie Brot, Eier, Milch, Wurst und Käse deutlich teurer geworden. Und wer genau auf die Umverpackungen der Lebensmittel schaut, wird darüber hinaus feststellen, dass diese verkleinert wurden. Wo es noch Volumen von einem 1 Liter gab, sind jetzt nur noch 750 ml enthalten. Auch andere Verpackungsgrößen haben sich geändert. Wo früher 100 g enthalten waren, sind es jetzt nur noch 80 g, usw. Von daher haben sich nicht nur die Preise erhöht, sondern auch die Verkaufseinheiten wurden reduziert. Ein Grund, dass viele Discounter bestimmte Waren aus dem Sortiment nehmen, weil sie die Preisspirale bei den Herstellern, die meinen maximalen Profit aus der Krise zu ziehen, nicht mehr tolerieren.

    Meine Meinung: Die Regierung sollte die Menschen in unserem Land in Sachen Steuerverschwendung nicht vorführen, sondern bei den jüngsten Preisexplosionen steuerlich entlasten. Im Klartet heißt dies: Die Mehrwertsteuer auf Nahrungsmittel ist sofort zu streichen. Ach ja, bevor ich es vergesse, das ist übrigens auch eine Forderung der AfD! Wer viel Geld für Waffenlieferungen in die Ukraine ausgibt, ausländische Staaten mit Unterstützungsgeldern im 7stelligen Bereich den Allerwertesten pudert, sollte wenigstens so viel Anstand haben, die eigene Bevölkerung zu entlasten und zu unterstützen, wo es nur geht und hat nicht für die höchste Steuerlast in Europa zu sorgen!

    1.3. Freiheit und Verantwortung

    Die Grundsätze der Gleichberechtigung und der individuellen Vertragsfreiheit zählen zu den bedeutendsten zivilisatorischen Errungenschaften unseres europäischen Kontinents. Im Laufe der Geschichte war es in den meisten Fällen selbstverständlich, dass Menschen aufgrund ihrer Herkunft oder gesellschaftlichen Stellung ungleich behandelt wurden und in ihrer rechtlichen Autonomie eingeschränkt waren.

    Dies ging bis zu extremen Fällen wie Leibeigenschaft oder Sklaverei. Es war unsere christlich-humanistische Kultur, die diese grundlegenden Prinzipien entwickelte und im Laufe von Jahrhunderten umsetzte.

    Schaut man sich die Deutsche Geschichte an, so zieht sich diese humanistische Entwicklung über viele Jahrhunderte hin. Als Herr Gauland die NS-Geschichte (Zeitraum von 14 Jahren) als „Vogelschiss in der Geschichte" bezeichnete, wurde er dafür extrem kritisiert, da der Zeitraum des NS-Regimes viele Millionen Tote auf dem europäischen Kontinent hinterließ und die Grausamkeiten während dieser Zeit eben kein Vogelschiss als solcher waren. Aber hier ist diese Aussage aus dem Kontext gerissen worden, um wieder einmal Parteienbashing gegen die AfD - und insbesondere gegen Herrn Gauland - zu betreiben. Der Kontext war ein ganz anderer. In Bezug auf viele Jahrhunderte einer humanistischen Entwicklung der Deutschen Lande sind die Jahre des NS-Regimes im Verhältnis eine kurze - ja auch eine heftig Menschen verachtende und massiv zu verurteilende - Periode Deutscher Geschichte gewesen. Zum Glück für Europa und zum Glück Deutschlands wurde sie beendet. Man darf aber die Deutsche Geschichte nicht ausschließlich, immer und immer wieder, auf die NS-Zeit reduzieren. Was noch hinzu kommt: die linkssozialistische Ideologie, die sich in Deutschland immer mehr breit macht, fokussiert sich mittlerweile nicht mehr nur auf die NS-Zeit, sondern auf die gesamte deutsche Geschichte der letzten 150 Jahre. So werden Straßen und Plätze mit frühem deutschem bzw. preußischem Bezug umfirmiert. Es werden Denkmäler entfernt, Museen umbenannt und das Denkmalschutzgesetz, welches bisher historische Bauwerke als Kulturerbe schützte, aufgeweicht, um Gebäude mit historischem Hintergrund auch aus der deutschen Geschichte zu entfernen.

    Das wäre das gleiche, als würde man in Ägypten die Pyramiden abreißen, weil sie nicht mehr zu der zeitgemäßen Politik Ägyptens passen würden. Somit verschwinden in Deutschland immer mehr historische „Wurzeln". Sinn dieser rot-grün-linken Ideologie ist es, die sonstige deutsche Geschichte verblassen zu lassen um weiterhin die NS-Zeit als Dauerschuld der Deutschen zu zelebrieren. So ist es nicht verwunderlich, dass Frau Baerbock das Bismarckzimmer im Auswärtigen Amt aufgrund ihres fehlenden Geschichtsbewusstseins umfirmierte. Schließlich war Bismarck Reichskanzler, und jede Persönlichkeit der Vergangenheit muss in ihrer jeweiligen Situation betrachtet und bewertet werden. Als Berater des Kaisers schaffte dieser durch Verträge einen anhaltenden Frieden zwischen dem deutschen Kaiserreich, Frankreich, Großbritannien und Russland. Erst als der Kaiser diese Verträge zunichtemachte kam es zu größeren Spannungen, die letztendlich, durch verfehlte Entscheidungen und ungeschickte Diplomatie, zum Ersten Weltkrieg führten. Auch gründete Otto von Bismarck am 08. Januar 1870 das Außenamt des Norddeutschen Bundes und dann des Deutschen Kaiserreiches. Somit kommt Bismarck sehr wohl große historische Bedeutung zu. Er leitete dieses Amt während der Kaiserzeit selbst und während der Weimarer Republik auch als Reichskanzler. Somit war er der erste gesamtdeutsche Außenminister und Vorfahre aller deutschen Diplomaten bis heute.

    Somit zeigt sich, dass Bündnis 90/Die Grünen, allen voran Frau Baerbock, starke Bildungsdefizite - bedauerlicherweise in vielen Bereichen - aufweisen. Dieser, in meinen Augen, mangelnde Intellekt breitet sich in unserer Zeit auch in Energie-, Klima- und Wirtschaftspolitik - zum Leidwesen unserer Bürger und deren Geldbeutel - immer weiter aus. Gefolgt von den noch minder intelligenten Wesen von „Klimaklebern der letzten Generation, welche lieber Lernen und Verstehen sollten als ihr Wissen von Viertklässlern klebend auf der Straße zu zelebrieren. Aber sie werden für diese Schwachsinnsproteste von einer NGO, dem „Climate Emergency Fund finanziert, der neben den KlimakleberGehältern von ca. 900 € bis 1.500 € pro Monat, auch Plakate, Flyer, Banner und Kleber der Aktivisten bezahlt.

    Aber ich rege mich gerade auf und schweife ab. Also wieder zurück zu unserer Freiheit und unserer Eigenverantwortung, hin zu den Grundwerten in Europa.

    In den letzten 25 Jahren ist bedauerlicherweise eine Abkehr von europäischen und auch deutschen Grundwerten zu erkennen. Als Beispiel möchte ich hier den zivilisatorischen Rückgang der Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau anführen. Hier hat sich auch die AfD zu diesem Thema in ihrem Parteiprogramm geäußert, welches ich nur begrüßen kann.

    Es ist grundsätzlich wichtig, sich jedem zivilisatorischen Rückgang entgegenzustellen. Denn politisch und gesellschaftlich erkämpfte Freiheiten und Rechte dürfen nicht wieder genommen werden. So besagt Art. 3 des Grundgesetzes deutlich, dass Männer und Frauen gleiche Rechte haben und der Staat die effektive Umsetzung der Gleichstellung von Frauen und Männern unterstützt und daraufhin arbeitet, bestehende Benachteiligungen abzubauen. Niemand darf aufgrund seines Geschlechts diskriminiert oder bevorzugt werden, das ist Fakt! Diese Aussagen haben eine klare und positive Bedeutung. Das Recht, vom Staat nicht aufgrund des eigenen Geschlechts benachteiligt zu werden, ist ein individuelles Menschenrecht, das jedem Menschen gleichermaßen zusteht.

    Rechtsexperten vertreten die Annahme, dass Art. 3 des Grundgesetzes es nicht dem Staat erlaube, einzelne Personen repräsentativ für ihr jeweiliges Geschlecht zu bevorzugen oder zu benachteiligen, um die Geschlechter als kollektive Gruppen gleichzustellen. In einem freiheitlichen Rechtsstaat kann es niemals ein legitimes Ziel staatlicher Maßnahmen sein, in willkürlich abgegrenzten gesellschaftlichen Teilbereichen, Diskriminierung oder Bevorzugung aufgrund des Geschlechts zu praktizieren. Es darf eben keine willkürlich festgesetzte „Geschlechterquote" erzwungen werden. Es ist unmöglich, dass eine Ungleichbehandlung, die gesetzlich vorgeschrieben wird, zur Verwirklichung von Gleichberechtigung beitragen kann. Solche Gesetze sind verfassungswidrig und sollten abgelehnt werden. Von daher finde ich es gut, dass sich die AfD im Deutschen Bundestag für so eine Aufhebung einsetzt. Dadurch wird die bürgerliche Selbstbestimmung im Zivilrechtsverkehr bewahrt und wiederhergestellt. Somit ist es nur logisch, dass das Antidiskriminierungsgesetz geändert werden muss.

    Generell ist festzustellen, dass die Privatautonomie, ein fundamentales Prinzip in der deutschen Gesetzgebung, durch den Einfluss der Europäischen Union, zunehmend untergraben wird. In einer freiheitlichen Gesellschaft ist der Staat dazu verpflichtet, alle Bürger gleichzubehandeln, während der Bürger selbst in der Gestaltung seiner privaten Rechtsverhältnisse frei sein sollte. Eine Aufhebung dieser Trennung zwischen Staat und Gesellschaft würde die Freiheit der Rechtsordnung beschädigen und möglicherweise zu einer totalitären Herrschaftsordnung führen. Von daher finde ich es gut, dass sich die AfD in ihrem Programm für den Erhalt einer freiheitlichen Rechtsordnung einsetzt und Quotenregelungen, zugunsten von Leistung und Freiheit, ablehnt. Die Gleichberechtigung von Mann und Frau, die im Grundgesetz verankert ist, hat nichts mit der Gleichstellung und Gleichmacherei zu tun, die von anderen Parteien populistisch zelebriert werden.

    Finden Sie es, unter dem oben aufgeführten Aspekt, nicht auch völlig legitim und korrekt, dass jede Art von Quotenregelung von der AfD abgelehnt wird? Quotenregelungen sind auch meiner Auffassung nach nicht nur leistungsfeindlich und ungerecht, sondern stellen eine verfassungswidrige Diskriminierung der Menschen dar, die nicht in den Genuss von Quoten kommen. Interessant dabei ist, dass manche Politiker, die auf einer Quotenregelung bestehen, die Dreistigkeit haben, sich einfach geschlechtlich umzubenennen, obwohl sie weiterhin zu ihrer alten Geschlechtsidentität stehen. Sie lassen sich lediglich, als Frau titulieren, um über solch eine Quotenregelung ein parlamentarisches Mandat zu erhalten, sind beim Einwohnermeldeamt aber immer noch als „Herr XY" gemeldet. Somit wird, sowohl die Behandlung der Gleichgeschlechtlichkeit, als auch die unsinnige Quotenregelung ins Absurdum geführt. Mit solchen Aktionen werden die Grundrechte der persönlichen Freiheit nicht nur konterkariert, sondern auch ausgehöhlt und lächerlich gemacht.

    Es ist aber gerade in unserer heutigen Zeit besonders wichtig, dass jeder Bundesbürger weiterhin den Schutz seiner persönlichen Freiheit zugesichert bekommt. Dies bedeutet, neben der vernünftigen Nutzung seiner freiheitlichen Rechte auch Schutz der persönlichen Freiheit vor Übergriffen und Eingriffen in die Privatsphäre durch Daten getriebene Konzerne, Behörden oder Geheimdienste, welche zum Teil die grundsätzlich garantierten Freiheitsrechte des Individuums massiv überschreiten. Ich bin der festen Überzeugung, dass man diesen gefährdenden Auswüchsen der Freiheitsregulierung entschieden entgegenwirken muss. Schließlich ist es das Grundrecht eines jeden Bürgers selber zu entscheiden, welche Informationen er weitergeben möchte und welche nicht. So gilt auch für mich: Die informationelle Selbstbestimmung ist im Grundgesetz weiter zu stärken und durch das Datenschutzgesetz abzusichern.

    1.4. Whistleblower brauchen guten Schutz

    Sind Sie auch der Auffassung, dass die Meinungsfreiheit und der Schutz von Whistleblowern² wichtige Aspekte einer funktionierenden Demokratie sind? Ich zumindest sehe es so. Wenn jemand Missstände aufdeckt, sollte er oder sie

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