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Smart versichern: Das Buch, von dem du dir wünschst, du hättest es bereits früher gelesen, und für das dir deine Familie danken wird, wenn du es gelesen hast.
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Smart versichern: Das Buch, von dem du dir wünschst, du hättest es bereits früher gelesen, und für das dir deine Familie danken wird, wenn du es gelesen hast.
eBook270 Seiten2 Stunden

Smart versichern: Das Buch, von dem du dir wünschst, du hättest es bereits früher gelesen, und für das dir deine Familie danken wird, wenn du es gelesen hast.

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Über dieses E-Book

Berufsunfähigkeit, Rente, Vermögensaufbau - die perfekte Absicherung bedarf einer vorausschauenden Planung und muss auf dich zugeschnitten sein. Versicherungsvermittler überhäufen ihre Kunden oft mit Informationen, ohne die dahinterliegenden Grundprinzipien zu erklären.

Vielleicht hast du das auch schon mal erlebt - oder du fürchtest dieses Szenario und hast noch keinen Kontakt zu einem Experten aufgenommen.

Mit "Smart versichern" versetze ich dich in die Lage, deinem Vermittler auf Augenhöhe zu begegnen. Du erhältst einen konkreten Fahrplan, an dem du dich orientieren kannst und mit dem du sicherstellst, dass du dich in kompetente Vermittlerhände begibst.

Dieses Buch richtet sich insbesondere an Berufsstarter und etablierte Angestellte, die genau dies wollen.
SpracheDeutsch
Herausgebertredition
Erscheinungsdatum21. Dez. 2021
ISBN9783347401334
Smart versichern: Das Buch, von dem du dir wünschst, du hättest es bereits früher gelesen, und für das dir deine Familie danken wird, wenn du es gelesen hast.

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    Buchvorschau

    Smart versichern - Nicolas Vogt

    Kapitel 1: Worauf es ankommt: Vom »Wollen« und vom »Brauchen«

    Um das Herzstück des Versicherungshaushalts zu verstehen, wollen wir »vom Ende her« denken. Was ist das Ziel all unserer Bemühungen? Optimalerweise verschaffen wir uns eine umfassende Absicherung und Vorsorge, mit der wir ein Leben lang bis ins hohe Alter vor schweren wirtschaftlichen Schäden abgesichert sind und nach dem Renteneintritt unseren Lebensstandard weiterhin beibehalten können. Dieses Ziel erreichst du über die Abdeckung dieser drei übergeordneten Teilbereiche:

    1. Arbeitskraftabsicherung

    2. Vermögensabsicherung

    3. Vorsorge und Vermögensaufbau

    Auf den folgenden Seiten wollen wir uns diese drei Teilbereiche genauer anschauen.

    Teilbereich I: Arbeitskraftabsicherung

    Sicherlich hast du konkrete Vorstellungen davon, was du in deinem Leben erreichen möchtest. Die einen wünschen sich Familie, Haus und Hund, andere träumen von Fernreisen oder einer steilen Karriere. All diesen Plänen ist gemein, dass sie durch deine eigene Arbeitskraft finanziert und erreicht werden. Zwar gibt es potenzierende Hebel, aber im Kern stellt deine individuelle Fähigkeit dein wertvollstes Vermögen dar und ist deshalb besonders schützenswert.

    Ohne deine Arbeitskraft wärst du nicht mehr in der Lage, dich selbst in die Gesellschaft und unsere Volkswirtschaft einzubringen und könntest auch nicht mehr deine eigene Existenz eigenständig und selbstbestimmt sichern. Die Abhängigkeit von Dritten wäre die Folge.

    »Und da hilft eine Versicherung?«, könntest du einwenden. Wenn wir uns versichern, dann niemals dagegen, dass etwas passiert; die Redewendung »sich gegen etwas versichern« führt in die Irre. Wir können durch eine Versicherung nicht beeinflussen, welche Ereignisse uns das Schicksal vor die Füße wirft, jedoch schon, welche Auswirkungen sie auf unser Leben haben und ob sie uns die wirtschaftliche Grundlage unter den Füßen wegreißen.

    Um zu verstehen, wie Versicherungen funktionieren, musst du dir vor Augen führen, dass ein Beinbruch nicht gleich ein Beinbruch ist und dass eine Berufsunfähigkeit nicht zwangsläufig das Ende des Berufslebens darstellt. Viele verschiedene Faktoren bedingen sich gegenseitig – was es damit auf sich hat, erfährst du auf den nächsten Seiten!

    Das »CAKUGBEPT«-Modell

    Die Arbeitskraft ist das wertvollste Gut, das du besitzt, weshalb wir es gegen Verlust absichern wollen. Nur, vor was genau sollst du sie eigentlich schützen? Auch hier gilt: Du kannst den Verlust deiner Arbeitskraft durch eine Versicherung nicht vermeiden, aber die negativen finanziellen Konsequenzen, die als Folge des Arbeitskraftverlustes eintreten würden, mildern oder komplett umgehen.

    Im Laufe eines (Arbeits-)Lebens treten verschiedene Situationen ein, die potenziell deine Arbeitskraft beeinträchtigen. Es können Unfälle passieren, Krankheiten aufkommen oder du kannst deine Arbeitsstelle verlieren.

    Jeder dieser Fälle lässt sich als eigene Kategorie definieren, sodass wir aus den Anfangsbuchstaben dieser Oberkategorien das Akronym »CAKUGBEPT« konstruieren:

    - Arbeitslosigkeit

    - Krankheit

    - Unfall

    - Grundfähigkeitsverlust

    - Berufsunfähigkeit

    - Erwerbsunfähigkeit

    - Pflege

    - Tod

    Von oben nach unten wird die Beeinträchtigung immer größer.

    Wann immer ein solcher Umstand eintritt, können wir in Deutschland von der Errungenschaft des Sozialstaats profitieren, allerdings nur zu einem gewissen Teil. Der Sozialstaat tut das Nötigste, den Rest musst du aus eigener Kraft bewältigen.

    Gehen wir jeden Bereich kurz durch und schauen, was der Sozialstaat geregelt hat und was du für dich privat tun solltest. Auf die meisten der Bereiche werden wir innerhalb der nachfolgenden Kapitel tiefer eingehen.

    A für »Arbeitslosigkeit«:

    Situation: Du möchtest arbeiten, kannst aber nicht, da du keine Arbeit findest.

    Der Sozialstaat greift dir unter die Arme, indem er Antragstellern ohne Kinder 60 % des letzten Nettogehalts zahlt und jenen mit Kindern 67 % des letzten Nettogehalts, sofern Mindestbeitrags- und Wartezeiten erfüllt wurden. Dies gilt nicht »bis in alle Ewigkeit«, ist aber eine erste großzügige Absicherung.

    Du selbst brauchst in diesem Fall nichts weiter zu tun, auch wenn es sinnvoll ist, Rücklagen zu bilden. Wir gehen auf das Thema später genauer ein, wenn es um kurz-, mittel- und langfristige Kapitalanlagen geht. Eine gute Rücklagenbasis bilden mindestens drei Monatsgehälter – eine Versicherung benötigst du jedoch nicht.

    K für »Krankheit«:

    Situation: Du erkrankst und kannst deiner Tätigkeit zeitweise nicht mehr nachgehen, zusätzlich entstehen Kosten für deine Krankheitsbehandlung.

    Der Sozialstaat schreibt eine Pflicht zur Krankenversicherung vor: Jeder Bürger muss mindestens über eine gesetzliche Krankenkasse versichert sein. Das Sozialgesetzbuch IV regelt in Paragraph 12 das Wirtschaftlichkeitsgebot. Danach darf eine gesetzliche Krankenkasse nur die »wirtschaftlichste Therapie« bezahlen. Wenn dir das ausreicht, brauchst du nichts weiter zu tun.

    Wenn du deine Gesundheit als höchstes Gut einstufst und es für dich am falschen Ende gespart wäre, auf die volle Kunst der Medizin und die besten Behandler zu verzichten, kannst du deinen Krankheitsschutz mithilfe von Zusatzversicherungen ergänzen oder, sofern es dein Einkommen zulässt, in die private Krankenkostenvollversicherung wechseln.

    Da sich der Leistungsumfang der privaten Krankenzusatz- und -vollversicherung in den einzelnen Tarifen sehr unterscheidet, solltest du dich hier unbedingt vor Abschluss von einem gesellschaftsunabhängigen Experten beraten lassen. Auch sollte kein Antrag ohne eine vorherige anonyme Risikovoranfrage erfolgen (siehe auch Kapitel 3.8).

    Das Wirtschaftlichkeitsgebot der gesetzlichen Krankenkassen

    (1) Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen. (2) Ist für eine Leistung ein Festbetrag festgesetzt, erfüllt die Krankenkasse ihre Leistungspflicht mit dem Festbetrag. (3) Hat die Krankenkasse Leistungen ohne Rechtsgrundlage oder entgegen geltendem Recht erbracht und hat ein Vorstandsmitglied hiervon gewusst oder hätte es hiervon wissen müssen, hat die zuständige Aufsichtsbehörde nach Anhörung des Vorstandsmitglieds den Verwaltungsrat zu veranlassen, das Vorstandsmitglied auf Ersatz des aus der Pflichtverletzung entstandenen Schadens in Anspruch zu nehmen, falls der Verwaltungsrat das Regressverfahren nicht bereits von sich aus eingeleitet hat.

    Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - § 12 Wirtschaftlichkeitsgebot.

    U für »Unfall«

    Situation: Du erleidest einen Unfall und trägst eine dauerhafte körperliche Beeinträchtigung davon.

    Der Sozialstaat hat für diesen Fall in Form der gesetzlichen Unfallversicherung vorgesorgt. Diese ist über die Berufsgenossenschaften organisiert und greift nur bei einem Arbeitsunfall nach § 8 SGB VII. Vereinfacht: Sie greift dann, wenn sich dein Unfall auf dem direkten Weg zu deiner Arbeit, auf deiner Arbeit oder auf deinem Heimweg ereignet. Kein Arbeitsunfall liegt vor, wenn das Unfallereignis während einer Verrichtung eintritt, dass der privaten Sphäre zuzuordnen ist. Auch wenn es während deiner Arbeitszeit passiert, etwa beim Besuch der Toilette, beim Essen oder Trinken oder beim Spaziergang während der Mittagspause und so weiter. Eine Verletztenrente zahlt die Berufsgenossenschaft bei einem Arbeitsunfall erst ab mindestens 20 % Minderung der Erwerbsfähigkeit.

    Du selbst solltest eine private Unfallversicherung abschließen, wenn du die finanziellen Konsequenzen eines Unfalls absichern möchtest. Denn nur so hast du rund um die Uhr Schutz – und eine Geldleistung in gewünschter Höhe bereits ab 1 % Invalidität.

    G für »Grundfähigkeit«

    Situation: Du verlierst eine deiner körperlichen Grundfähigkeiten (zum Beispiel Gehen, Stehen, Bücken, Greifen, Knien, Sehen, Hören, Sprechen und so weiter) oder erweiterten Fertigkeiten (zum Beispiel Fahrradfahren).

    Der Sozialstaat kennt hier nur dann eine Leistung, wenn der konkrete Auslöser ein Arbeitsunfall war (siehe Unfall) oder gleichzeitig zu einer Erwerbsminderung führt (siehe Erwerbsminderung). In allen anderen Fällen erhältst du keine staatliche Unterstützung.

    Du selbst kannst eine Grundfähigkeitsversicherung abschließen, die dir eine monatliche Rente für die Dauer des Grundfähigkeitsverlustes – längstens zum vereinbarten Vertragsablauf – zahlt, wenn du eine versicherte Grundfähigkeit für mindestens sechs Monate verlierst. Eine solche Versicherung kann eine sinnvolle Ergänzung zu einem Berufsunfähigkeitsschutz sein, eine Unfallversicherung abrunden oder auch für sich allein eine Lösung darstellen. Wie genau die Grundfähigkeitsversicherung in deine Situation passt, lässt sich nur mit einer individuellen Beratung feststellen.

    B für »Berufsunfähigkeit«

    Situation: Du kannst deine zuletzt ausgeübte berufliche Tätigkeit, so wie sie in gesunden Tagen ausgestaltet war, als Folge einer Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls für (voraussichtlich) mindestens 6 Monate nur noch zu unter 50 % ausüben oder es ist mindestens für diesen Zeitraum in dieser Tätigkeit qualitativ kein sinnvolles Arbeitsergebnis mehr möglich.

    Der Sozialstaat leistet in diesem Fall seit der Rentenreform 2001 nichts mehr. Für Versicherte, die vor dem 02.01.1961 geboren sind, gibt es weiterhin eine Rente wegen Berufsunfähigkeit; für alle, die danach geboren sind, gibt es keine Leistungen mehr.

    Du selbst solltest dein Einkommen bzw. deine Ausgaben für den Fall einer Berufsunfähigkeit mit einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung oder einer geeigneten Alternative absichern.

    E für »Erwerbsunfähigkeit«

    Situation: Du bist nicht mehr in der Lage, ein eigenes Einkommen zu erzielen, da du keinerlei Erwerbstätigkeit mehr nachgehen kannst.

    Der Sozialstaat hilft nur bedingt. Solange du andere, auch fachfremde, Tätigkeiten ausüben kannst, soll dein Einkommen nicht durch den Sozialstaat gesichert sein. Wenn du aber zu keinerlei Erwerbsfähigkeit mehr in der Lage bist, gibt es die sogenannte Erwerbsminderungsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung, die wir später noch genauer beleuchten. Voraussetzung für eine Leistung ist grundsätzlich die Erfüllung der vorgeschriebenen Mindestbeitragszeiten und Wartezeiten in der Deutschen Rentenversicherung.

    Du selbst bist idealerweise bereits abgesichert über den Punkt »Berufsunfähigkeit«. Eine private Erwerbsunfähigkeitsversicherung kann aber auch eine Alternative oder eine Ergänzung zur Berufsunfähigkeitsversicherung sein. Dies muss in einer individuellen Beratung geklärt werden.

    P für »Pflegebedürftigkeit«

    Situation: Du bist – gemäß deinem Pflegegrad – für mindestens sechs Monate nicht in der Lage, deinen Alltag (teilweise oder in Gänze) eigenständig zu bestreiten.

    Der Sozialstaat schreibt dir die Pflegepflichtversicherung vor. Diese ist bewusst als Teilkaskoversicherung konzipiert und trägt – grob gesagt – 50 % der entstehenden Kosten. Für die restlichen 50 % musst du mit deinem Einkommen und Vermögen selbst aufkommen. Ist dir das nicht möglich, wird die Unterhaltspflicht deines Partners, deiner Eltern und deiner Kinder geprüft. Letztere sind dir ab einem Jahreseinkommen von 100.000 Euro unterhaltspflichtig, Partner und Eltern dagegen ohne Einkommensgrenze.

    Du selbst möchtest niemandem »auf der Tasche liegen«? Dann solltest du eine private Pflegezusatzversicherung abschließen. Es gibt hier verschiedene Ausprägungsformen, die wir uns später genauer anschauen.

    T für »Tod«

    Situation: Wenn du verstirbst, verlierst du mit deinem Leben ebenso deine Arbeitskraft. Dein Tod verursacht für sich allein schon viel Trauer – und du hast in der Hand, ob eine finanzielle Belastung für deine Hinterbliebenen hinzukommt.

    Der Sozialstaat leistet aus der Rentenversicherung heraus Witwen- und Halbwaisenrente, sofern die entsprechenden Beitrags- und Wartezeiten erfüllt sind – und natürlich auch nur, wenn Ehepartner, eingetragene Lebenspartner oder Kinder vorhanden waren.

    Du selbst solltest prüfen, ob im Falle deines Todes jemand zu versorgen wäre. Wenn ja, solltest du das Todesfallrisiko über eine Risikolebensversicherung passgenau absichern beziehungsweise die reinen Beerdigungskosten über eine Sterbegeldversicherung abdecken.

    Ist dir aufgefallen, dass wir einen Bereich ausgelassen haben?

    Das »C«, das ganz am Anfang hätte stehen sollen, war verschwunden! Genau genommen ist das »C« kein Fall, der tatsächlich eintritt – dennoch, der Vollständigkeit halber:

    C für »Chronische Faulheit«

    Situation: Du könntest arbeiten, möchtest aber nicht.

    Der Sozialstaat springt an dieser Stelle nicht ein. Es gibt (noch?) kein bedingungsloses Grundeinkommen und keine staatliche Absicherung für den Fall, dass du »keine Lust« hast, eigenes Geld zu verdienen.

    Du selbst kannst dich für diesen Fall ebenfalls nicht versichern (es hilft höchstens rechtzeitig vorzusorgen, Lotto zu spielen oder clever zu heiraten …).

    Tatsächlich kann es ein Ziel sein, den Status des Privatiers früh zu erreichen und nicht mehr finanziell von der eigenen Arbeitskraft abhängig zu sein. Damit du dies erreichen kannst, benötigst du aber bis dahin wieder deine Arbeitskraft …

    Kapitel 2: Was ist der Minimal- und was der Optimalschutz?

    Bevor wir näher auf einzelne Bereiche der Versicherung eingehen, werfen wir einen Blick auf den Unterschied zwischen dem Minimal- und dem Optimalschutz.

    Kapitel 2.1 Der Minimalschutz

    Der Minimalschutz sichert im eingetretenen Fall den Grundbedarf deiner Existenz. Die Fernreise fällt wahrscheinlich weg und das Auto muss verkleinert werden.

    Ein Minimalschutz sichert in der Arbeitskraftabsicherung die Ausgaben ab, und zwar so, wie sie voraussichtlich im Zeitverlauf deines Lebens tatsächlich anfallen werden.

    Es wird unterschieden zwischen den Ausgaben …

    - … für dich selbst, …

    - … für deine Kinder …

    - … für deine Immobilie.

    Die Ausgaben für dich selbst wirst du bis zu deinem Tod haben. Du musst sie mit deiner Arbeitskraft finanzieren und ab Ruhestandsbeginn durch eine ausreichende Altersversorgung sichern.

    Die Ausgaben fürs Wohnen unterteilen sich in Finanzierung beziehungsweise Miete und Nebenkosten. Die Nebenkosten fallen dein ganzes Leben lang an, egal ob du zur Miete oder im Eigentum wohnst, die Finanzierungskosten hingegen fallen mit der vollständigen Tilgung des Darlehens weg, sodass du diese nicht bis 67 absichern musst, wenn du davon ausgehst, dass die Immobilie bis Mitte 50 getilgt sein wird. Bestehen bleiben natürlich die laufenden Unterhaltsaufwendungen für dein Eigenheim.

    Die Ausgaben für deine Kinder sind individuell, da sie unterschiedliche Biographien aufweisen werden: Wann ziehen sie aus? Welche Ausbildung werden sie genießen? Wie wird ihre Persönlichkeit ausgeprägt sein? Manche Kinder beginnen mit 16 ihre Ausbildung und stehen auf eigenen Beinen, noch bevor sie das zwanzigste Lebensjahr erreicht haben. Sie ziehen früh aus, sodass sie nicht mehr »mitfinanziert« werden müssen. Andere Kinder wollen mit 20 erstmal ein Auslandsjahr machen und studieren dann, bis sie Mitte 30

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