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Einsichten und Betrachtungen II: Handbuch des kritischen Denkens
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eBook194 Seiten2 Stunden

Einsichten und Betrachtungen II: Handbuch des kritischen Denkens

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Über dieses E-Book

Betrachtungen von der Welt und dem Menschen in ihr anzustellen, um dadurch Einsichten über den Zustand des Menschen in der Welt zu gewinnen - dies ist gerade die Aufgabe, die sich das vorliegende Buch stellt. Dabei behandelt es eine Vielzahl von philosophischen und nichtphilosophischen Themen, die aber stets aus dem Einheitspunkt des kritischen Denkens heraus betrachtet werden, wodurch ein in sich geschlossenes Gesamtbild entsteht. Das Buch ist zudem in der leicht fasslichen Kurzform des Aphorismus und der Sentenz abgefasst, um dem Leser sowohl eine wertvolle Orientierung für die Fragen des täglichen Lebens wie auch eine fortwährende Anregung zum eigenständigen Nachdenken an die Hand zu geben.
SpracheDeutsch
Herausgebertredition
Erscheinungsdatum30. Juni 2021
ISBN9783347348813
Einsichten und Betrachtungen II: Handbuch des kritischen Denkens

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    Buchvorschau

    Einsichten und Betrachtungen II - Thorstein Berger

    Erstes Buch

    Geschwätz, selbst wenn in gelehrter Diktion vorgetragen, bleibt dessen ungeachtet doch immer noch Geschwätz.

    Die Ellipse (…) beschließt im Folgenden ein bloß akademisches Argument, aus dessen Gedankengang die offensichtliche Schlussfolgerung zu ziehen somit dem Leser überlassen bleibt.

    Das Zurechnungsurteil von einem Gegenstand rechnet einem Merkmal des Gegenstandes seine Ursache zu. Das essentiale Zurechnungsurteil findet dabei dieselbe Ursache im begrifflich zu erkennenden Wesen des Gegenstandes, das kausale in einem empirisch zu bestimmenden Zustand desselben.

    Nur weil das essentiale Zurechnungsurteil falsch ist, kann man deshalb nicht jegliches Zurechnungsurteil verwerfen, mithin also essentiales wie kausales zugleich, und damit alle Gegenstände kurzerhand für kausal gleichartig erklären.

    Nur weil das essentiale Zurechnungsurteil falsch ist, kann man deshalb nicht jegliches Zurechnungsurteil untersagen, mithin also essentiales wie kausales zugleich, würde man damit tatsächlich doch bloß alle Gegenstände für wesensgleich erklären.

    Geht man von dem Denkfehler aus, dass jedes Zurechnungsurteil ein essentiales sein müsse, weil der Begriff des Urteils auf das Wesen seines Gegenstandes gehen würde, um dann wiederum dem nächsten Denkfehler, als der Forderung nach universaler Gleichheit aller Gegenstände, Rechnung tragen zu wollen, so kann man in den Widerspruch zu geraten nicht vermeiden, die Verschiedenheit der Gegenstände in ihren Merkmalen wiederum demselben unterschiedslosen Wesen der Gegenstände kausal zuzurechnen.

    Man sieht jedes Zurechnungsurteil für ein essentiales an, in dem also der Begriff des Urteils auf das Wesen des Gegenstandes desselben gehen würde, um dann den moralischen Schwierigkeiten, die sich aus derselben Annahme ergeben müssen, dadurch entgehen zu wollen, dass man zwar vorgeblich alles Zurechnungsurteil als unmoralisch verwirft, in Wahrheit aber doch dasjenige essentiale Zurechnungsurteil, das auf ein universales Wesen der Gegenstände geht, beibehält, damit aber auf den Widerspruch gerät, die Verschiedenheit der Gegenstände in ihren Merkmalen dem unterschiedslosen Wesen derselben Gegenstände kausal zurechnen zu müssen.

    Unterscheiden sich die Gegenstände allein in ihren Merkmalen, nicht aber in ihrem Wesen, so kann das Zurechnungsurteil von den verschiedenen Merkmalen eben nicht auf das gleiche Wesen gehen, mithin also kein essentiales sein.

    Nur weil das essentiale Zurechnungsurteil falsch ist, kann man deshalb nicht jegliches Zurechnungsurteil untersagen, mithin also essentiales wie kausales zugleich, wird hierin doch tatsächlich ein durchgängig gleiches Wesen der Gegenstände als die Ursache der verschiedensten Merkmale derselben unterstellt.

    Nur weil das objektive Werturteil falsch ist, kann man deshalb nicht jegliches Werturteil verwerfen, mithin also objektives wie subjektives zugleich, und damit alle Gegenstände kurzerhand für gleichwertig erklären.

    Nur weil das objektive Werturteil falsch ist, kann man deshalb nicht jegliches Werturteil untersagen, mithin also objektives wie subjektives zugleich, werden hierdurch doch bloß alle Gegenstände für gleichwertig erklärt, was den ganzen Wertbegriff überflüssig, wie auch alle Technik, als wertende Erörterung von Mittel und Zweck in ihrem Zusammenhang, unmöglich machen würde.

    Allein das Auftreten einer ideologischen Lehre wiederum durch einen neuerlichen Ideologismus erklären zu wollen, bedeutet aber bloß, eine Ausprägung des Ideologismus gegen eine andere anzuführen.

    Das Scheitern einer Ideologie wiederum durch einen neuerlichen Ideologismus erklären zu wollen, kann doch nur auf eine Meta-Ideologie führen, und damit vom Regen in die Traufe.

    Für eine falsche Auffassung ist nicht der Beweggrund, aus dem sie dennoch geglaubt wird, sondern der Beweisgrund, aus dem sie eben als falsch nachzuweisen ist, das Entscheidende, zumal, wenn der Beweggrund bloß in einem Ideologismus, und damit wiederum in einer falschen Auffassung gefunden sein soll.

    Für ein falsche Auffassung ist nicht der Beweggrund, aus dem sie dennoch geglaubt wird, sondern der Beweisgrund, aus dem sie eben als falsch nachzuweisen ist, das Entscheidende, zumal wenn der Beweggrund bloß in einem Psychologismus gefunden sein soll, dem wiederum die falsche Auffassung vom Ideologismus zugrunde liegt.

    Mögen zwei Werturteile inhaltlich auch identisch ausfallen, so muss der ihnen zugrunde liegende logische wie psychologische Prozess formal doch mitnichten derselbe sein, noch weniger, wenn das eine objektive, das andere bloß subjektive Gültigkeit behauptet.

    Falsch an einem Werturteil kann nur die objektive Gültigkeit sein, die man für dasselbe behauptet, sodass in einem solchen Fall das vermeintlich richtige Werturteil nicht in dem ihm inhaltlich genau entgegengesetzten Werturteil gefunden ist, noch weniger, wenn dasselbe wiederum objektive Gültigkeit behauptet.

    Ist das essentiale Zurechnungsurteil von einem Gegenstand auch falsch, so kann man damit aber nicht, bloß weil jenes in seinen weiteren Folgen moralisch verwerflich wäre, auch das kausale Zurechnungsurteil von demselben Gegenstand verbieten.

    Ist die Behauptung der objektiven Gültigkeit eines Werturteils vom Gegenstand auch falsch, so kann man damit aber nicht, nur weil dieselbe in ihren Folgen moralisch verwerflich wäre, auch das subjektive Werturteil von demselben Gegenstand verbieten, mag dasselbe inhaltlich auch identisch ausfallen.

    Ist das essentiale Zurechnungsurteil von einem Gegenstand auch falsch, so kann man damit aber nicht, bloß weil dasselbe in seinen Folgen moralisch verwerflich wäre, auch das kausale Zurechnungsurteil von demselben Gegenstand verbieten, noch weniger, wenn der Gegenstand des kausalen Zurechnungsurteils gerade derjenige Denkfehler ist, welcher der Auffassung vom essentialen Zurechnungsurteil zugrunde liegt.

    Das unberechtigte Zurechnungsurteil zieht das ebenso unberechtigte Werturteil derart nach sich, dass jenes, als essentiales Zurechnungsurteil, vermeint, das den Eigenschaften eines Gegenstandes zugrundeliegende Wesen des Gegenstandes ausmachen zu können, worauf dieses, daran anschließend, als objektives Werturteil, vermeint, für das Wesen des Gegenstandes, als ein allgemeines und notwendiges, Geltung beanspruchen zu können. Und dieser Verkettung von Fehlurteilen entzieht man sich nicht dadurch, dass man jegliches Zurechnungsurteil verwirft, und als Werturteil allein das gesinnungsethisch genehme beibehält.

    Es gibt doch ewig kein absolutes, mithin positives Recht, welches aller Staatlichkeit vorhergehen und dieselbe hierdurch erst rechtfertigen würde. Was es allerdings gibt, ist das Unrechttun des einen Menschen wider den anderen im Naturzustand, als welches eben den Anlass zur Schaffung von Rechtsvorschriften, dasselbe unter Strafe zu stellen, gibt, und somit bereits zur Schaffung von Staatlichkeit.

    Es gibt doch ewig kein absolutes, mithin positives Recht, welches aller Staatlichkeit vorhergeht und dieselbe in der Folge erst rechtfertigt. Was es allerdings gibt, ist das Unrechttun der Menschen widereinander im Naturzustand, als welches den Anlass zur Schaffung von Rechtsvorschriften, dasselbe unter Strafe zu stellen, gibt, und somit bereits zur Schaffung von Staatlichkeit.

    Es gibt kein vor allem Staate bestehendes, positives Recht, denselben in der Folge erst zu rechtfertigen, sondern allein darin, dem Unrechttun im vorstaatlichen Naturzustand abzuhelfen, indem ihm im Staate ein Recht entgegentritt, dasselbe unter Strafe zu stellen, kann er seine Rechtfertigung finden.

    Es gibt eben kein Naturrecht, das, aller Staatlichkeit vorausgehend, dieselbe erst begründen würde, sondern im Aufstellen der ersten Rechtsvorschrift, ein Unrechttun unter Strafe zu stellen, wird die Staatlichkeit gerade erstmalig geschaffen.

    Ein Übermaß an Geisteskraft muss nicht auch notwendig mit einem Übermaß an Urteilskraft einhergehen, ist ein solches derselben doch allzu oft sogar abträglich.

    Nicht selber denken zu können, ist bloß bedenklich, es zwar zu vermögen, nicht aber zu wollen, allerdings vollends verwerflich.

    Das Tun des Bösen wiederum aus dem erlittenen Bösen erklären zu wollen, heißt allerdings, es gar nicht zu erklären, tritt dieses doch stets als Widerpart zu jenem auf.

    Das Tun des Bösen wiederum aus dem Erleiden des Bösen erklären zu wollen, heißt allerdings, es gar nicht zu erklären, tritt dieses doch stets als unmittelbares Gegenstück zu jenem auf.

    In jedem Akt des Bösen treten Tun und Erleiden eben vereint auf, als zwei Seiten derselben Münze, sodass eine Erklärung für das Tun des Bösen eben nicht im erlittenen Bösen liegen kann, ohne es dadurch selbst bereits vorauszusetzen, allerdings in einer anderen Person.

    Der Analogieschluss besagt Gleichheit der Verhältnisse zwischen den Gegenständen, nicht aber Gleichheit unter den Gegenständen, die in analogem Verhältnis stehen.

    Der Analogieschluss besagt Gleichheit der Verhältnisse zwischen den Gegenständen, nicht aber Gleichheit derjenigen Gegenstände, die in den Verhältnissen einander entsprechen. Wenn sich also a zu b verhält, wie c zu d, so sagt diese Analogie weder Gleichheit von a und c, noch solche von b und d aus.

    Der Analogieschluss besagt Gleichheit der Verhältnisse, nicht aber Gleichheit der in den Verhältnissen einander korrespondieren Gegenstände. Verhält sich also a zu b wie c zu d, so ist hierin eben weder die Gleichheit von a und c, noch die von b und d ausgesprochen.

    Im Analogieschluss werden allein Verhältnisse zwischen Gegenständen gleichgesetzt, nicht aber die in den Verhältnissen einander entsprechenden Gegenstände selbst.

    Alle symbolische Bedeutung wird einem Gegenstand immer bloß willkürlich beigelegt, nicht aber als in seinem Wesen liegend erkannt.

    Alle symbolische Bedeutung wird einem Gegenstand immer bloß willkürlich beigelegt, nicht aber als eine ihm wesentliche oder aus einer ihm wesentlichen Eigenschaft erkannt.

    Wollte man die Möglichkeit des Materialismus auch einräumen, dass also unter Absehung von allem wahrnehmendem Individuum die materiale, ausgedehnte Welt genauso fortbestehen würde, so kann diesem zum Trotz ein anthropologischer Materialismus, der also seine Materie aus bloß hypostasierten Begriffen von Gegenständen der Kultursphäre bestehen lässt, doch nimmer statthaben, denn was derselbe als das für sich bestehende, mithin materiale annimmt, muss eben zusammen mit allem wahrnehmendem Individuum, und damit dem Menschen, fortfallen.

    Wollte man die Möglichkeit des Materialismus auch einräumen, als einer nach Abrechnung von allem wahrnehmendem Individuum für sich bestehenden, materialen Außenwelt, so kann dessen ungeachtet ein anthropologischer Materialismus, der also seine Materie in bloß hypostasierten Begriffen von Gegenständen der Kultursphäre findet, doch nimmer bestehen, denn was dieser als das für sich bestehende, mithin materiale annimmt, muss eben bereits mit allem wahrnehmendem Individuum, und damit dem Menschen, zugleich fortfallen.

    Lehrt der Materialismus das Dasein einer für sich bestehenden, materialen Welt, die auch nach Abrechnung aller erkennenden Wesen fortbestünde, so ist hierdurch bereits jedweder anthropologische Materialismus, der also seine Materie in bloß hypostasierten Begriffen der Kultursphäre finden will, ausgeschlossen, da dasjenige, was nach ihm die Materie sein soll, gerade mit allem erkennenden Wesen wegfällt.

    Lehrt der Materialismus das Dasein einer für sich bestehenden, materialen Welt, die auch unter Absehung von allem erkennenden Wesen fortbestünde, so ist hierdurch bereits jedweder anthropologische Materialismus, der also seine Materie in bloß hypostasierten Begriffen der Kultursphäre finden will, ausgeschlossen, da dasjenige, was nach ihm die Materie sein soll, gerade mit allem erkennenden Wesen wegfällt.

    So wie der Materialismus in der Materie den Grundbaustein der natürlichen Welt gefunden haben möchte, so der anthropologische Materialismus in den materialen Besitzverhältnissen, da sich dieselben mit der Materie doch immerhin den Bezeichner teilen, den Grundbaustein für die kultürliche Welt, kommt hierbei aber doch über einen unstatthaften Wechsel der Gattung durch den gleichlautenden Begriff der Materie nicht hinaus.

    Was nur alle Rechtschaffenheit ewig erbittert, ist die dreist auftretende und dabei noch erfolgreiche Lüge, welche zudem noch im allgemeinen Rang und Ansehen einer unumstößlichen Wahrheit steht.

    Was nur alle Rechtschaffenheit ewig erbittert, ist die dreist auftretende und dabei noch erfolgreiche Lüge, welche sich dadurch zudem noch im allgemeinen Ansehen einer unumstößlichen Wahrheit hält.

    Das grenzenlose Fortschreiten der empirischen Naturerkenntnis vermag aber doch nichts gegen ihre Beschränktheit auf die bloße Erscheinungswelt auszurichten, und damit aller Fortschrittsgläubigkeit zum Trotz also am Wesen der Welt auch nicht das Geringste zu ändern.

    Das grenzenlose Fortschreiten der empirischen Naturerkenntnis vermag aber doch nichts dagegen auszurichten, dass sie ewig auf bloße Erscheinungen beschränkt bleiben muss, und damit für eine Erkenntnis vom Wesen der Welt nicht das Geringste zu leisten im Stande ist.

    Die empirische Freiheit ist weder notwendig für diejenige des Willens, noch gleichbedeutend mit derselben. Denn die Freiheit des Willens, nebst der mit ihr einhergehenden Verantwortung, bedarf nicht nur keiner empirischen Freiheit, im Sinne von Kausalitätslosigkeit, als absolutem Zufall, sondern ist vielmehr mit einer solchen vollkommen unvereinbar.

    Die bloßen Meinungen und falschen Auffassungen von einem Gegenstande machen doch allemal keine Eigenschaften desselben aus, die man nun, um sein Wesen zu ergründen, allein zu durchmustern und in ihrer Gesamtheit zu erfassen hätte.

    Die bloßen Meinungen und falschen Auffassungen von einem Gegenstande machen doch allemal keine Eigenschaften an demselben aus, die man nun, zur Ergründung seines Wesens, nur immer zu durchmustern und in ihrer Gesamtheit zu erfassen hätte.

    Wenn alles vom Rand aus einem gemeinsamen Mittelpunkt zustrebt, in welchem es also unweigerlich zusammenstoßen muss, so trägt hieran wohl letztlich dasjenige die Schuld, welches an diesem Streben keinen Anteil genommen, sondern sich wohlweislich abseits gehalten hat…

    Sind zwei Lehren zwar miteinander unvereinbar, beruhen aber dennoch auf demselben Irrtum, so muss die objektive Widerlegung der einen unweigerlich auch die andere stürzen. Und somit kann alle Dialektik in ihrem Bestreben, nur die eine Lehre zu stürzen, die andere aber zu stützen, nur auf den subjektiven Anschein von Wahrheit abstellen, indem sie also bloß Einräumungen des Gegners zum Gegenstand wider denselben zu kehren sich bemüht oder schlussendlich in ihren Einwendungen rein gegen die Person des Gegners zu richten sich befleißigt. Andersherum ist jede Disputation, in der rein subjektiv verfahren wird und die objektive Wahrheit ganz beiseitegesetzt ist, das sicherste Zeichen dafür, dass die beiden Lehren, die sich in ihr befehden, eben auf einem gemeinsamen Irrtum beruhen, wovon hierdurch also nur immer abgelenkt werden soll.

    Sind zwei Lehren zwar miteinander unvereinbar, beruhen aber dennoch auf demselben Irrtum, so muss die objektive Widerlegung der einen Lehre unweigerlich auch die andere stürzen. Und somit kann

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