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Politik nachhaltig gestalten: Wie man nachhaltige Politik macht, kommuniziert und durchsetzt
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eBook487 Seiten4 Stunden

Politik nachhaltig gestalten: Wie man nachhaltige Politik macht, kommuniziert und durchsetzt

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Über dieses E-Book

Wie kann Politik nachhaltiger werden? Das ist die zentrale Frage, um die es in diesem Buch geht. Nachhaltige Politik muss gemacht, kommuniziert und durchgesetzt werden. Dazu braucht es drei "K": Kompetenz für sachgerechte Lösungen, glaubhafte Kommunikation nach innen und nach außen sowie Kraft zur Durchsetzung.

Wie können wir - die Gesellschaft, die Bürgerinnen und Bürger, die Politik - den Weg hin zu einer nachhaltigeren Politik gehen? Über die Grenzen ihrer verschiedenen akademischen Disziplinen hinweg leisten die Autoren einen fundierten Beitrag zu dieser wichtigen Debatte, geben Denkanstöße, bringen Ordnung in das Chaos und schlagen den einen oder anderen Lösungsansatz vor. Die Experten befassen sich mit den verschiedenen Ks und diskutieren diese im Kontext ihrer eigenen (wissenschaftlichen) Praxis. Sie wollen die einzelnen Elemente der Nachhaltigkeitsdebatte ordnen und sortieren - ohne sich dabei in technischen Detailfragen zu verlieren - und gleichzeitig das große Ganze im Auge behalten. In elf Kapiteln werden "Nachhaltigkeit" und die daraus entstehenden Anforderungen an eine zukunftsfähige Politik aus unterschiedlichen Blickwinkeln beleuchtet, stets geleitet von der Frage, wie wir Politik nachhaltig gestalten können.
SpracheDeutsch
Erscheinungsdatum3. Jan. 2012
ISBN9783867934145
Politik nachhaltig gestalten: Wie man nachhaltige Politik macht, kommuniziert und durchsetzt

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    Buchvorschau

    Politik nachhaltig gestalten - Verlag Bertelsmann Stiftung

    Das erste K:

    Kompetenz für sachgerechte Lösungen

    Teilhabegerechtigkeit für gegenwärtige und künftige Generationen – Nachhaltigkeit im Kontext der Bertelsmann Stiftung

    Malte C. Boecker, Daniel Schraad-Tischler

    Die Bertelsmann Stiftung wurde 1977 als sozialpolitische Reformkraft für eine zukunftsfähige Gesellschaft gegründet. Das Ziel, Menschen zu einer aktiven sozialen, politischen und ökonomischen Teilhabe zu befähigen, ist seither eine der zentralen Leitideen der Stiftungsarbeit. Teilhabe bedingt nach dem Verständnis der Stiftung mündige, handlungsfähige Menschen auf der einen und eine Chancen eröffnende Gesellschaft auf der anderen Seite. Die Projekte der Stiftung sind daher darauf ausgerichtet, Menschen zu fördern, die Gesellschaft zu stärken und dafür die entsprechenden Systeme weiterzuentwickeln (siehe 'www.bertelsmann-stiftung.de/verlag').

    Der vorliegende Beitrag argumentiert vor diesem Hintergrund, dass das für die Bertelsmann Stiftung wesentliche Konzept der Teilhabegerechtigkeit eng mit dem Gedanken der Nachhaltigkeit verknüpft ist. Gerechtigkeitstheoretisch lässt sich das Paradigma der Teilhabegerechtigkeit unmittelbar an die grundlegenden Ideen des indischen Nobelpreisträgers für Ökonomie, Amartya Sen, rückbinden, der die Realisierung gleicher Verwirklichungschancen ins Zentrum seiner sozialpolitischen Philosophie stellt.

    Im Licht der gegenwärtigen politischen und wissenschaftlichen Debatten um breitere Wohlfahrtsmaße (Beyond-GDP-Diskussion), gesellschaftlichen Fortschritt und Lebensqualität verbindet der Beitrag das an Sens »Capability-Ansatz« orientierte Konzept der Teilhabegerechtigkeit mit dem bekannten, im Laufe der letzten Jahre entstandenen Drei-Säulen-Modell nachhaltiger Entwicklung. Jüngere Forschungen haben die Komplementarität beider Ansätze deutlich gemacht; für die Bertelsmann Stiftung bedeutet dies somit, dass sich aus ihrem traditionellen Leitbild der Teilhabe durchaus auch eine fruchtbare Perspektive auf das Konzept der Nachhaltigkeit eröffnet, welches sich in einer Arbeitsdefinition eingrenzen lässt.

    Teilhabegerechtigkeit als Leitmotiv

    »Menschen bewegen. Zukunft gestalten. Teilhabe in einer globalisierten Welt«: Dieser Leitgedanke fasst die Arbeit der Bertelsmann Stiftung kurz zusammen.

    Das Leitmotiv verweist unmittelbar auf die zentrale Frage einer zukunftsfähigen Gesellschaft, die nach Überzeugung der Stiftung eine anthropozentrische, also am Menschen ausgerichtete Wirtschafts- und Sozialpolitik erfordert. Für die Stiftung ist eine Gesellschaft dann sozial gerecht, wenn eine möglichst hohe Teilhabegerechtigkeit gegeben ist. Im Sinne dieses Paradigmas erfolgt die Herstellung sozialer Gerechtigkeit nicht über eine alimentierende Kompensation von Exklusion, sondern vielmehr über die Investition in Inklusion. Statt einer »gleichmachenden« Verteilungsgerechtigkeit oder einer lediglich formalen Chancengleichheit durch gleiche Spiel- und Verfahrensregeln geht es bei dem Konzept der Teilhabegerechtigkeit darum, jedem Individuum tatsächlich gleiche Verwirklichungschancen durch die gezielte Investition in die Entwicklung individueller Fähigkeiten zu garantieren.

    Jeder einzelne Mensch soll somit im Rahmen seiner persönlichen Freiheit zu einem selbstbestimmten Leben und zu einer breiten gesellschaftlichen Teilhabe befähigt werden. Ungleiche Startbedingungen dürfen sich nicht negativ auf die persönliche Lebensplanung auswirken (vgl. Penz und Priddat 2007: 58 ff.; Vehrkamp 2007:11 ff.; Empter und Schraad-Tischler 2010: 10 f.).

    Kurzum: Für die Bertelsmann Stiftung

    • ist das von ihr adressierte gesellschaftspolitische Kernproblem die systematische Exklusion von Menschen,

    • wird in der Stärkung der Verwirklichungschancen in einer Gesellschaft der wichtigste Lösungsansatz gesehen und

    • stellt eine freiheitliche und inklusive Gesellschaft das normative Leitbild gesellschaftlicher Entwicklung dar.

    Im Sinne des Paradigmas der Teilhabegerechtigkeit haben Staat und Gesellschaft daher die große Verantwortung, durch die Schaffung und Erweiterung von Verwirklichungschancen allen Bürgerinnen und Bürgern eine aktive und umfassende gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. Wie im Folgenden erläutert wird, impliziert diese Perspektive keineswegs, dass Staat und Gesellschaft als paternalistische Sachwalter fungieren sollen, die den Einzelnen durch vorgefertigte Lösungen bevormunden und ihn so seiner eigenen Verantwortung berauben. Im Gegenteil: Jeder und jede Einzelne muss so befähigt werden, dass er bzw. sie von der eigenen persönlichen Freiheit optimal Gebrauch machen kann. Angesichts der Tatsache, dass Menschen de facto über ungleiche Ausgangschancen verfügen, bedarf es hierzu allerdings eines handlungsfähigen und verantwortungsbewussten Staates und einer entsprechend sozial verantwortlichen Gesellschaft. Soziale Exklusion lässt sich nur vermeiden, wenn Staat und Gesellschaft dieser Verantwortung gerecht werden.

    Das Konzept der Verwirklichungschancen

    Mit dieser Leitidee der Teilhabegerechtigkeit bezieht sich die Stiftung auf den Capability-Ansatz des indischen Nobelpreisträgers für Ökonomie von 1998, Amartya Sen (Sen 1979; 1993; 2002; 2009). Ausgangs-und Zielpunkt der Überlegungen Sens – und damit gleicht er dem Ansatz der Stiftung – ist der Mensch. Sen geht es in seiner weitgreifenden wohlfahrtsökonomischen Theorie um die Frage, welche Faktoren und Bedingungen wichtig sind, damit der Mensch ein selbstbestimmtes, gutes und glückliches Leben führen und dabei seine persönlichen Potenziale und Fähigkeiten ausbauen und optimal nutzen kann. Dahinter steht weniger die Idee der distributiven Gleichheit als vielmehr das Ideal der persönlichen Freiheit, damit der einzelne Mensch seinen eigenen Lebensstil bewusst wählen und aktiv nach eigenen Wünschen gestalten kann (vgl. Sen 2002: 13 ff.). Voraussetzung ist die gerechte Verteilung von sogenannten Verwirklichungschancen (Capabilities). Bereits an dieser Stelle wird deutlich, dass der Ansatz deutlich über die eindimensionale Frage materiellen Wohlstands hinausgeht. Hier bestehen daher unmittelbare Anknüpfungspunkte an die weiter unten thematisierte Debatte um breitere Wohlfahrtsmaße und Lebensqualität.

    Was ist konkret mit Verwirklichungschancen gemeint? Hilfreich für das Verständnis des Konzepts ist die Unterscheidung von Potenzialen und Bedingungen, die die jeweiligen Verwirklichungschancen eines Menschen prägen: individuelle Potenziale einerseits und gesellschaftlich bedingte Chancen beziehungsweise instrumentelle Freiheiten andererseits (vgl. Volkert 2005: 121 ff.). Individuelle Potenziale umfassen sowohl finanzielle Potenziale, wie Einkommen und materielle Güterausstattung, als auch nicht finanzielle Potenziale, wie etwa den jeweiligen Bildungsstand eines Menschen oder seinen Gesundheitszustand. Aber auch individuelle Merkmale wie Alter, Geschlecht oder Behinderungen fallen in diese Kategorie.

    Ob ein Mensch in der Lage ist, ein selbstbestimmtes Leben zu führen, hängt dabei jedoch nicht allein von der Beschaffenheit dieser individuellen Merkmale ab, sondern ganz maßgeblich auch von der jeweiligen Verteilung und Ausprägung gesellschaftlich bedingter Chancen. Sen hat diese ursprünglich in eine Liste fünf sogenannter instrumenteller Freiheiten heruntergebrochen, die jedoch nicht als erschöpfend zu betrachten ist (vgl. Sen 2002: 52 ff., vgl. aus empirischer Perspektive auch die Aufstellung in IAW 2006: 9 f.).

    • Politische Freiheiten: Darunter fallen demokratische Wahl- und Kontrollmöglichkeiten sowie grundlegende politische Freiheitsrechte wie das Recht auf freie Meinungsäußerung und Pressefreiheit.

    • Ökonomische Einrichtungen: Diese Kategorie bezieht sich auf wirtschaftliche Teilhabechancen der Individuen, die von ökonomischen Zugangsrechten (zu Kapital oder Rohstoffen), von finanziellen Ressourcen (etwa Einkommen) sowie von den realen Bedingungen des Tausches, besonders in Gestalt relativer Preise, sowie dem Funktionieren der Märkte abhängen.

    • Soziale Chancen: Gemeint sind hier etwa gesellschaftlich bedingte Zugangschancen zu Bildung oder Gesundheitsleistungen – Chancen, die von elementarer Bedeutung für die substanzielle Freiheit der Einzelnen sind und die sich gleichzeitig auch auf andere instrumentelle Freiheiten auswirken, etwa die politischen und ökonomischen Chancen.

    • Transparenzgarantien: Hierunter ist die Notwendigkeit vertrauensbildender Offenheit, etwa in Gestalt des Rechts auf Offenlegung, zu verstehen. Offenheit, Transparenz und Verlässlichkeit sind wichtige Voraussetzungen dafür, dass andere formal gewährleistete instrumentelle Freiheiten »auch faktisch allen zur Verfügung stehen« (Volkert 2005: 122). Zu solchen Transparenzgarantien zählen etwa Antikorruptionsmaßnahmen.

    • Soziale Sicherheit: Diese Kategorie umfasst Einrichtungen und Maßnahmen, die den einzelnen Menschen gegen Armut und soziale Notlagen absichern. Hierunter fallen dementsprechend »ständige Einrichtungen wie Arbeitslosenunterstützung, ein gesetzlich garantiertes Mindesteinkommen für Bedürftige wie auch Soforthilfen bei Hungersnöten oder befristete öffentliche Beschäftigungsprogramme, um den Mittellosen ein Einkommen zu verschaffen« (Sen 2002: 54).

    Zusammengefasst: Individuelle Verwirklichungschancen hängen sowohl von den jeweiligen persönlichen Ausgangsbedingungen als auch von der Ausprägung und Verteilung der oben genannten instrumentellen Freiheiten ab. Das Maß tatsächlicher gesellschaftlicher Teilhabe eines Individuums hängt dann wiederum davon ab, ob und über welche Verwirklichungschancen der Mensch jeweils konkret verfügt und inwiefern er davon auch wirklich Gebrauch macht. Die Unterscheidung in individuelle Potenziale und gesellschaftlich bedingte Chancen korrespondiert insofern sehr gut mit der von der Bertelsmann Stiftung vertretenen Perspektive der Teilhabegerechtigkeit: Menschen zu aktiver, selbstbestimmter Teilhabe zu befähigen, ist das primäre gesellschaftspolitische Ziel; eine wesentliche Voraussetzung dafür ist jedoch eine Chancen eröffnende Gesellschaft (vgl. www.bertelsmannstiftung.de).

    Gerade der Rekurs auf die instrumentellen Freiheiten unterstreicht die sich im Teilhabeverständnis der Stiftung spiegelnde Notwendigkeit, politische, soziale und ökonomische Systeme so zu gestalten, dass der einzelne Mensch über optimale Verwirklichungschancen verfügen kann. Am Beispiel der Zugangschancen zu Bildung lässt sich dies verdeutlichen. Es ist eine Frage gesellschaftlich bedingter Chancen (und nicht der jeweiligen individuellen Merkmale), ob der soziale Hintergrund oder sonstige ungleiche Startbedingungen eines Kindes dessen Bildungserfolg beeinflussen. In Deutschland ist dies noch immer stark der Fall. In kaum einem anderen entwickelten Land hängt der Bildungserfolg eines Kindes so sehr von seinem sozioökonomischen Hintergrund ab wie in Deutschland – entsprechend gibt es hierzulande mit Blick auf gleiche Zugangschancen zu Bildung noch einiges zu verbessern (vgl. Empter und Schraad-Tischler 2010: 18 ff.).

    Staat und Gesellschaft haben nach dem Paradigma der Teilhabegerechtigkeit einen ethischen Auftrag, alles dafür zu tun, dass sich ungleiche Startbedingungen von Menschen – etwa aufgrund ihrer sozialen, kulturellen oder ethnischen Herkunft, aufgrund von Behinderungen oder der Zugehörigkeit zu bestimmten gesellschaftlichen Gruppen – nicht negativ auf ihre Lebensplanung und -entwicklung auswirken. Erst wenn dieser Anspruch durch die Schaffung entsprechender Verwirklichungschancen realisiert ist, können Individuen tatsächlich im Rahmen ihrer persönlichen Freiheit selbst über ihr Leben entscheiden. Erst dann haben mündige, befähigte Menschen eine Wahlfreiheit hinsichtlich ihrer gesellschaftlichen Teilhabe. Dies impliziert ebenfalls die Möglichkeit, dass Menschen sich aufgrund einer bewussten, freien Entscheidung auch gegen bestimmte Teilhabeoptionen entscheiden.

    Die Autoren der IAW-Studie (vgl. IAW 2006: 8) verweisen hier auf das Beispiel verbesserter Bildungsangebote, die allen Menschen gleichermaßen zugänglich sind: »Wird dieses Angebot genutzt, nehmen mit der Qualifikation zugleich die individuellen Potenziale zu. Schließlich steht eine höhere Qualifikation den Betreffenden auch dann zur Verfügung, wenn sie in ein anderes Land mit einem schlechteren Bildungssystem auswandern. Nutzt dagegen niemand die erweiterten Bildungschancen, so nimmt die Qualifikation nicht zu, auch wenn sich die gesellschaftlich bedingten Chancen verbessert haben.« Hier wird besonders deutlich, dass der Gedanke der Teilhabegerechtigkeit durch seinen Dreh- und Angelpunkt der Verwirklichungschancen nicht das Prinzip der Gleichheit als solches in den Vordergrund stellt, sondern vielmehr das Prinzip der individuellen Freiheit, welches über die Realisierung möglichst gleicher Lebenschancen überhaupt erst voll ausgeschöpft werden kann (vgl. hierzu auch Merkel und Giebler 2009: 193).

    Lebensqualität, alternative Wohlfahrtsmaße und Verwirklichungschancen

    Die besondere Stärke des Capability-Ansatzes ergibt sich daraus, dass Amartya Sen ihn von Anfang an operationalisiert hat. Mit seinen fünf Freiheiten steckt Sen bereits ein breites Spektrum an möglichen Variablen ab, die Antworten auf die Frage geben, welche Faktoren für ein selbstbestimmtes, gutes und erfüllendes Leben von zentraler Bedeutung sind. Nicht zuletzt durch die weltweite Wirtschafts- und Finanzkrise im Jahr 2008 hat die Diskussion über diese Frage deutlich an Fahrt gewonnen. Sie schlägt sich seither in der intensiven internationalen Debatte um eine Neubewertung von Wirtschafts- und Sozialpolitik, vor allem um alternative Wohlfahrtsmaße, Fortschrittsindikatoren und Indizes zur Lebensqualität

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