Anforderungen für Prüf- und Kalibrierlaboratorien auf Basis der EN ISO/IEC 17025:2017
Von Werner Weninger
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Über dieses E-Book
Werner Weninger
Geschäftsführer der Firma METRAS ® - Managementsysteme mit Qualität Langjähriger Sachverständiger für die Akkreditierung Austria (2009 - 2020) Ehemaliger Prüfstellenleiter der akkreditierten Prüfstelle "technischen Gewässeraufsicht, Land Kärnten", Probenahme und Gewässeraufsicht (2008 - 2017) Fachbereiche: Chemie Wasser, Boden, Luft und Qualitätsmanagement Experte für ISO 15189, 17020 und 17025 Experte für Managementsysteme, Akkreditierung und Zertifizierung
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Buchvorschau
Anforderungen für Prüf- und Kalibrierlaboratorien auf Basis der EN ISO/IEC 17025:2017 - Werner Weninger
1. ANWENDUNGSBEREICH
Die Norm ISO/IEC 17025 definiert einen global gültigen Rahmen mit allgemeinen Anforderungen an die Kompetenz, an die Unparteilichkeit und an die einheitliche Arbeitsweise von Laboratorien. Das Ziel ist die globale Vergleichbarkeit von Ergebnissen aus Prüf-, Kalibrier- und Probenahmeverfahren, um den Anwendern die weltweite Anerkennung der Prüfergebnisse gewährleisten zu können.
Die Norm wurde mit dem Ziel entwickelt, dass Labore Rahmenbedingungen vorfinden, um kompetent zu arbeiten und sie fähig sind, valide Ergebnisse zu erzielen.
Das Motto lautet: Einmal getestet – überall akzeptiert.
Die Norm ist auf alle Organisationen anwendbar, die sich mit Prüfungen, Kalibrierungen oder Probenahmen mit anschließender Prüfung beschäftigen. Die Mitarbeiteranzahl, Kunden, Eigentümer oder Behörden stellen dabei keinen Ausschließungsgrund dar, solange die normativen Anforderungen eingehalten werden.
Die ISO/IEC 17025 ist eine in der EU harmonisierte Norm, d. h. dass diese Norm als Akkreditierungsgrundlage verwendet werden muss. Darüber hinaus wird die Norm auch global als Basis für Akkreditierungen herangezogen. Gleichwohl stellt die Norm die Möglichkeit bereit auch die Kompetenz der Lieferanten von Labordienstleistungen zu bestätigen.
Beachtenswert ist in diesem Zusammenhang der Unterschied zwischen einer Zertifizierung und einer Akkreditierung. Eine Zertifizierung nach ISO 9001 allein stellt keinen Nachweis dar, dass ein Labor in der Lage ist, genaue und zuverlässige Tests oder Kalibrierungen anzubieten. Dazu muss das Laboratorium selbst nach ISO/IEC 17025 akkreditiert sein. Beispielsweise sind die Normanforderungen in Bezug auf die technische Kompetenz und die Objektivität spezifischer als die Anforderungen der ISO 9001.
2. NORMATIVE VERWEISE
Die genannten Normen, auf die im Normtext Bezug genommen wird, sind zusätzlich zum Normtext verbindlich anzuwenden:
ISO/IEC Guide 99 International vocabulary of metrology — Basic and general concepts and associated terms (VIM)1)
ISO/IEC 17000, Conformity assessment — Vocabulary and general principles
3. BEGRIFFE
ISO und IEC stellen terminologische Datenbanken für die Verwendung in der Normung unter den folgenden Adressen bereit:
ISO Online Browsing Platform: unter http://www.iso.org/obp
IEC Electropedia: unter http://www.electropedia.org/
Für die Anwendung der ISO/IEC 17025 gelten die Begriffe nach ISO/IEC Guide 99 und ISO/IEC 17000.
Beschwerde – Ausdruck der Unzufriedenheit, der eine Antwort erwartet, durch jede Person oder jede Organisation gegenüber einem Laboratorium (3.6) bezüglich der Tätigkeiten oder Ergebnisse dieses Laboratoriums
Eignungsprüfung – Bewertung der Leistung eines Teilnehmers nach zuvor aufgestellten Kriterien durch Vergleiche zwischen Laboratorien
Entscheidungsregel – Regel, die beschreibt, wie die Messunsicherheit berücksichtigt wird, wenn Aussagen zur Konformität mit einer festgelegten Anforderung getätigt werden
Laboratorium – Stelle, die eine oder mehrere der folgenden Tätigkeiten ausführt:
Prüfung,
Kalibrierung oder
Probenahme in Verbindung mit einer darauf folgenden Prüfung oder Kalibrierung
Unparteilichkeit – Vorhandensein von Objektivität
Vergleiche zwischen Laboratorien – Organisation, Durchführung und Bewertung von Messungen oder Prüfungen gleicher oder gleichartiger Gegenstände durch zwei oder mehrere Laboratorien nach vorgegebenen Bedingungen
Vergleiche innerhalb eines Laboratoriums – Organisation, Durchführung und Bewertung von Messungen oder Prüfungen gleicher oder gleichartiger Gegenstände innerhalb desselben Laboratoriums (3.6) nach vorgegebenen Bedingungen
Verifizierung – Erbringung eines objektiven Nachweises, dass eine Betrachtungseinheit die spezifizierten Anforderungen erfüllt
Validierung – Verifizierung (s.o.), wobei die spezifizierten Anforderungen für den beabsichtigten Zweck angemessen sind
BEISPIEL: Ein Messverfahren, welches normalerweise für die Messung von Massenkonzentrationen von Stickstoff in Wasser genutzt wird, kann auch für die Messung der Massenkonzentration von Stickstoff in humanem Serum validiert werden.
4. ALLGEMEINE ANFORDERUNGEN
4.1 Unparteilichkeit
Die wichtigsten Anforderungen aus dem Normtext
Objektive Durchführung der Arbeit
Keine Beeinflussung der Mitarbeiter und der Organisation durch irgendeinen Zwang oder Druck
Risiken für die Unparteilichkeit sind unter Kontrolle
Erläuterungen zu den einzelnen Normpunkten
Die wesentlichen Ziele
Die wesentlichen Ziele dieses Normpunktes sind die objektive Durchführung der Arbeit, beziehungsweise die unbeeinflusste Mitarbeit und Durchführung der Prüftätigkeit durch die Mitarbeiter. Außerdem darf es keine Beeinflussung der Organisation durch irgendeinen Zwang oder Druck geben und die jederzeitige Kontrolle über die Risiken für die Unparteilichkeit muss gewährleistet werden.
Die objektive Durchführung
Die objektive Durchführung der Prüftätigkeit steht im Mittelpunkt dieser Normanforderungen und selbstverständlich auch im Fokus der Kundenanforderungen eines jeden Prüflabors. Dazu müssen die Prüftätigkeiten jederzeit objektiv (also unparteilich) durchgeführt werden und im Labor muss die Durchführung der Prüftätigkeiten in einer Form strukturiert und umgesetzt werden, sodass jederzeit die geforderte Objektivität (beziehungsweise Unparteilichkeit) gegeben ist.
Vorkehrungen
Dazu gibt es einige Vorkehrungen zu treffen: An vorderster und erster Stelle muss sich die Leitung des Labors zur Unparteilichkeit (beziehungsweise Objektivität) bei der Prüftätigkeit verpflichten. Weiters muss das Labor selbst für die Unparteilichkeit seiner durchgeführten Prüftätigkeiten verantwortlich sein. Das bedeutet, dass die Befugnis und Entscheidungsgewalt über die Durchführung der Prüftätigkeit beim Labor beziehungsweise der Laborleitung, liegen muss. Die Labororganisation muss dafür sorgen, dass die Unparteilichkeit aus kommerziellen, finanziellen oder sonstigen Gründen nicht gefährdet werden kann.
Risikoanalyse über die Unparteilichkeit
Dazu müssen die Risiken für die Unparteilichkeit des Labors, sofern sie vorhanden sind, laufend identifiziert werden. Dafür bietet sich eine Risikoanalyse über die Unparteilichkeit und Objektivität aus den eigenen Tätigkeiten, aus den Beziehungen des Labors oder des Personals an. Nachdem nicht alle Beziehungen auch zwangsläufig ein Risiko für die Unparteilichkeit darstellen, muss das Labor jene Risiken identifizieren, welche die Objektivität und Unparteilichkeit des Labors gefährden und diese unter Kontrolle halten. Beispiele für solche Beziehungen sind gemeinsame Eigentümerschaft, die Beziehungen der Leitung oder des Managements, Beziehungen des Personals – insbesondere bei Nebentätigkeiten – aber auch gemeinsam mit Kunden genutzte Ressourcen.
Weitere Risiken stellen finanzielle vertragliche Verpflichtungen, wie etwa Provisionszahlung oder Prämien für die Kundengewinnung, dar. Diese Liste ist beispielhaft und sollte von jedem Prüflabor bei der Risikoanalyse entsprechend erweitert werden. Wie oben bereits angeführt muss das Labor jederzeit nachweisen können, wie ein Risiko für die Unparteilichkeit