Hamburger Nachkriegsstudierende: Ergebnisse einer Auswertung von Immatrikulationsunterlagen der Jahre 1945 bis 1950
Von Uta Krukowska
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Uta Krukowska
Uta Krukowska ist promovierte Historikerin. Ihre Arbeiten widmen sich der deutschen Bildungs- und Sozialgeschichte.
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Buchvorschau
Hamburger Nachkriegsstudierende - Uta Krukowska
INHALT
1. EINLEITUNG
2. ZULASSUNGSBEDINGUNGEN
2.1. Allgemeines
2.2. Immatrikulation oder Vorimmatrikulation
2.3. Anzahl der Bewerbungen
2.4. Anzahl der Studienplätze
2.5. Zulassungsvoraussetzungen und Zulassungsverfahren
2.5.1. Bewerbungsunterlagen
2.5.2. Zulassungsausschuss
2.5.3. Zulassungskriterien
2.5.4. Examenskandidatinnen und –kandidaten beziehungsweise Doktorandinnen und Doktoranden
2.5.5. Zugehörigkeit zu nationalsozialistischen Organisationen
2.5.6. Zugehörigkeit zur Wehrmacht und Waffen-SS
2.5.7. Vorbildungsnachweise
2.5.8. Sonstige
3. ERGEBNISSE DES EDV-PROJEKTES
3.1. Studienfachwahl, individuelle Studienvoraussetzungen und –bedingungen, Studienverhalten
3.1.1. Studienfachwahl
3.1.2. Individuelle Studienvoraussetzungen und –bedingungen
3.1.2.1. Lebensalter
3.1.2.2. Familienstand
3.1.2.3. Konfessionszugehörigkeit
3.1.2.4. Regionale Herkunft
3.1.2.5. Familiäre Herkunft
3.1.2.5.1. Hochschulbesuch des (Groß-)Vaters
3.1.2.5.2. Beruf des (Groß-)Vaters
3.1.2.6. Ausbildungsweg und –ziel
3.1.2.6.1. Schulbildung
3.1.2.6.2. Studienziel
3.1.2.6.3. Berufsziel
3.1.2.7. Finanzierung
3.1.2.8. Wohnen
3.1.3. Studienverhalten
3.1.3.1. Studienunterbrechung
3.1.3.1.1. Studienortwechsel
3.1.3.1.2. Beurlaubung
3.1.3.2. Studienfach- beziehungsweise Studienrichtungswechsel
3.1.3.3. Studiendauer
3.1.3.4. Nichtbestandene Abschlussprüfungen
3.2. Mitgliedschaft in nationalsozialistischen Organisationen
3.2.1. Allgemeines
3.2.2. Organisationen für Kinder und Jugendliche
3.2.2.1. Studentinnen
3.2.2.2. Studenten
3.2.3. Organisationen für Heranwachsende und Erwachsene
3.2.3.1. Studentinnen
3.2.3.2. Studenten
3.2.4. Ansatzpunkte zur Einschätzung der praktischen Wirkung der hinsichtlich einer Zugehörigkeit zu nationalsozialistischen Organisationen geltenden Zulassungsbestimmungen
3.2.4.1. Wintersemester 1945/46
3.2.4.1.1. Studentinnen
3.2.4.1.2. Studenten
3.2.4.2. Sommersemester 1946
3.2.4.2.1. Studentinnen
3.2.4.2.2. Studenten
4. SCHLUSSBETRACHTUNG
5. DAS EDV-PROJEKT
6. ABKÜRZUNGEN
7. NACHBEMERKUNG
1. EINLEITUNG
Wer studierte in der Nachkriegszeit an der Universität Hamburg? Um Antworten auf diese Frage zu finden, erfolgte eine digitale Aufnahme und Auswertung von Daten der in den Jahren 1945 bis 1950 in Hamburg verwendeten Immatrikulationsunterlagen, der „Anträge auf Einschreibung".
Darüber hinaus wurden Akten des Staatsarchivs der Freien und Hansestadt Hamburg herangezogen, welche die genannte Frage ebenfalls beantworten halfen. Die aufgrund der Quellen gewonnenen Erkenntnisse werden im Folgenden dargelegt.
Dass der spätere Journalist Conrad Ahlers, der Wirtschaftssenator der Freien und Hansestadt Hamburg Helmuth Kern, der Bankier Jürgen Ponto und der Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland Helmut Schmidt zu den Hamburger Nachkriegsstudierenden gehörten, ist bekannt. Ihre Mitstudierenden sollen im Weiteren skizziert werden.
2. ZULASSSUNGSBEDINGUNGEN
2.1. Allgemeines
Unmittelbar nach Kriegsende, im Sommersemester 1945, ruhte der universitäre Lehrbetrieb in Hamburg. Anfang August 1945 wurden die in der Zeit des Nationalsozialismus ausgesprochenen Studienzulassungen widerrufen. Grundlage des Widerrufs war eine Verfügung der Hochschulabteilung der hamburgischen Schulverwaltung. Diese wurde in den Universitätsgebäuden ausgehängt. Drei Wochen später erläuterte der für die Schulverwaltung verantwortliche Senator, Heinrich Landahl, die Bedingungen, welche fortan für die Zulassung zum Studium gelten sollten. Senator Landahl tat dies im Rahmen einer Rundfunkansprache.
Alle, die für das Wintersemester 1945/46 zugelassen worden waren und die ebenfalls im Sommersemester 1946 studieren wollten, hatten sich nach dem Wintersemester erneut um die Zulassung zum Studium zu bewerben. Wer die Zulassung für das zweite Nachkriegssemester erhalten hatte und auch im darauf folgenden Semester studieren wollte, musste sich nicht noch einmal bewerben. Die Zulassungsbescheide des Sommersemesters 1946 stellten eine verbindliche Studiengrundlage dar.
Die in der Nachkriegszeit getroffenen Anordnungen bestimmte in ihren Grundzügen die britische Besatzungsmacht, welche sich auf die Zulassung zum Studium bezogen. Zum Sommersemester 1950 wurden diese außer Kraft gesetzt und es trat zum Wintersemester 1950/51 eine von der Universität Hamburg erarbeitete Zulassungsordnung in Kraft.
2.2. Immatrikulation oder Vorimmatrikulation
Studienplatzbewerberinnen und –bewerber, deren Antrag auf Zulassung zum Studium befürwortet worden war, wurden in den ersten Nachkriegssemestern entweder immatrikuliert oder „vorimmatrikuliert. Während die Immatrikulation zur direkten Aufnahme des Studiums berechtigte, sah die sogenannte Vorimmatrikulation eine Teilnahme an „Vorkursen
oder „Eingangssemestern" mit gebundenem Lehrplan vor.
Die „Eingangssemester und „Vorkurse
waren Lehrangebote, welche die Universität unter Mitarbeit der hamburgischen Schulverwaltung entwickelt hatte. Ihr Ziel war es, künftigen Studierenden, deren Bildungsstand als lückenhaft angesehen wurde, die Möglichkeit zu geben, die für eine Mitarbeit in universitären Veranstaltungen geforderten Grundkenntnisse zu erwerben.
Eine direkte Aufnahme des Studiums wurde u. a. denjenigen verwehrt, welche kein Reifezeugnis, sondern nur den sogenannten Reifevermerk vorweisen konnten. Diese waren entweder in die 8. Klasse der höheren Schule versetzt worden oder aber sie hatten die 8. Klasse einige Monate lang besucht. Eine Reifeprüfung war von den Betroffenen nicht abgelegt worden.
Der Lehrplan der „Eingangssemester umfasste neben Vorlesungen zur Einführung in das gewählte Fachgebiet Unterricht in den Schulfächern, welche für das Studium und den „allgemeinen Bildungsstand
als von besonderer Bedeutung erachtet wurden. Der Lehrplan der „Vorkurse sah ausschließlich Unterricht in Schulfächern vor. „Vorkurse
und „Eingangssemester schlossen mit einer Prüfung oder Begutachtung über die vorhandene „Fähigkeit zur Mitarbeit
in universitären Lehrveranstaltungen ab. Bestätigte das Ergebnis eine erfolgreiche Teilnahme, sollte die Berechtigung zur Aufnahme des Studiums ausgesprochen werden. Eine Studienplatzgarantie verband sich hiermit nicht. „Vorkurse und „Eingangssemester
konnten wiederholt werden.
Bei Vorlage des Zulassungsbescheides zur „Vorimmatrikulation" oder Immatrikulation erfolgte die Einschreibung an der Universität Hamburg.
Die Einschreibung aufgrund des Zulassungsbescheides zur „Vorimmatrikulation galt zunächst für die Dauer eines Semesters. Sie konnte verlängert werden. Wer für einen „Vorkursus
oder ein „Eingangssemester" eingeschrieben war, galt als Studentin oder Student der Universität Hamburg. Sie beziehungsweise er erhielt jedoch kein Studienbuch, sondern eine Erkennungskarte.
Zu „Eingangssemestern" wurden die älteren unter den angesprochenen Studienplatzbewerberinnen