Eine Visionäre Biografie: Traum und Erwartung
Von Udo Wanke-Kreh
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Über dieses E-Book
Da wir dafür genug Substanz haben – so der Verfasser zuversichtlich – könnte seine Vision nicht nur Traum bleiben, sondern auch vorweggenommene Zukunft sein. Waren nicht Autofahren und Fliegen, heute längst Alltag, einst Träume? Unter dieser Prämisse versteht der Autor seine Visionäre Biografie als Anregung, den Nachkommen den realisierbaren Traum eines sinnvollen Lebens zu hinterlassen. Sein Wahlspruch: Weiterleben durch Weitergeben ist die Ambrosia unseres Daseins.
Udo Wanke-Kreh
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Buchvorschau
Eine Visionäre Biografie - Udo Wanke-Kreh
Literatur
Reisepass für Visionäre
Als Einführung wird ein Weltmodell mit einer Weltregierung und einem Gesellschaftsvertrag vorgestellt. Der Gesellschaftsvertrag ist der Handlungsrahmen. Er ist ein Forderungskatalog für eine bessere Welt. Unser Geist und Wissen, unsere Erkenntnisse, Fähigkeiten und Möglichkeiten reichten aus, eine Weltgemeinschaft im Sinne der „Visionären Biografie" zu verwirklichen.
Grau ist alle Theorie! Deshalb wird in dieser Biografie das Weltmodell vorgelebt. Der Lebenslauf des Visionärs steht stellvertretend für alle Menschen. Unser Paradies ist die Erde, nicht das Himmelreich!
Das sind die Tage
Lass uns um die Häuser ziehn
Die Träume zum Gesetz erheben
Zu zweit in einem Nachthemd schlafen
In Socken durch die Pfützen gehen
Lass uns uns mit den Augen streicheln
Durch alle Schüssellöcher sehn
Vergessen Tag und Jahreszeiten
Eisblumen in die Gärten säen
Lass mich auf Deinen Lippen schlafen
Ich mach mich auch ganz leicht und klein
Vielleicht willst Du in einer Träne baden
Ich wein‘ Dir eine: ganz für Dich allein
Ach lass uns in den 7. Himmel fliegen
Hinauf bis Wolkenkuckucksheim
Und dort von Lust und Liebe leben
Hast Du mich lieb – dann wird es sein!
Einführung in die Visionäre Biografie
Das Leben meiner Generation wurde durch ein einheitliches Weltmodell geprägt. Die lebensnahe Politik machte die Weltgemeinschaft durchsichtig. Jeder sah sich im Spiegel der Gesellschaft und fand darin seinen Platz im Zeitfenster seines Lebens. Die Lebensspanne zwischen Geburt und Tod war mit seinen Solidarpflichten und seiner Selbstverwirklichung ausgefüllt.
Ein jeder durchlief bis zu seinem 18. Lebensjahr einen vorgegebenen Bildungsweg zwischen individueller und gesellschaftlicher Erziehung. Sechs Voraussetzungen bestimmten den Lebensweg eines jeden Menschen: der Kinderschein, die Weltsprache, die gesellschaftliche Erziehung, die individuelle Erziehung, die Qualitätskontrolle und die Arbeitspflicht.
Der Kinderschein, amtlich hieß er Zeugungsberechtigungsschein, wurde in der Schule, in der 11. und 12. Klasse, im Unterrichtsfach Erziehungskunde erworben. Wer die Prüfung und den Eignungstest nicht bestand, durfte sich nicht fortpflanzen. Ein nachträglicher Erwerb des Kinderscheines in Seminaren war möglich. Um Überbevölkerung auszuschließen, gab es eine Geburtenregelung. In meiner Generation war die Kinderzahl auf zwei begrenzt. Jeder Mann und jede Frau wurden nach dem zweiten Kind, das er gezeugt und sie geboren hat, sterilisiert. Die Argumente für den amtlichen Kinderschein und die Geburtenregelung waren so überzeugend und die damit gesammelten Erfahrungen so positiv, dass sie widerspruchslos von der Gesellschaft akzeptiert wurden. Die Akzeptanz war so hoch, dass vor einer Familiengründung die zukünftigen Eltern einen zusätzlichen Gesundheitscheck machten, um die Risiken für sich und ihre Kinder auf ein Minimum zu senken. Der Gesundheitscheck war ein komplettes, kostenloses Angebot. Der Kinderschein, die Geburtenregelung und der zusätzliche, freiwillige Gesundheitsscheck setzten Wertmaßstäbe. Sich fortpflanzen zu dürfen wurde als Auszeichnung verstanden, als ein erstrebenswertes Lebensziel, und die Kindererziehung war ein wichtiger Lebensinhalt. Ein Ehevertrag war überflüssig, die Geburtsurkunde des Kindes war die Verpflichtung der Eltern. Mit ihrem Kind hatten sie die Erziehungsverantwortung für 18 Jahre übernommen. Das wusste jeder im Voraus.
Die Weltsprache wurde vom Tag der Geburt an gesprochen. Jeder konnte sich überall mit jedem unterhalten. Die einstigen Nationalsprachen waren zum Teil in die Weltsprache eingeflossen. Sie gehörten zum Kulturerbe der Völker und wurden als tote Sprachen, so wie heute Lateinisch und Altgriechisch, gepflegt. Fast jeder kannte seine Nationalsprache. Es war ein Riesenspaß in alten Überlieferungen zu schwelgen. Die Weltsprache war brillant durchdacht, hatte einen gewaltigen Wortschatz und wurde gewissenhaft gepflegt. Sie war die Grundlage der weltweiten Verständigung.
Die gesellschaftlichen Erziehungseinrichtungen begleiteten jeden von der Geburt bis zu seinem 18. Lebensjahr. Jeder durchlief den gleichen Bildungsweg. Zu den gesellschaftlichen Einrichtungen gehörten die Kindergrippe, der Kindergarten mit Vorschule ab dem zweiten Lebensjahr und die Gesamtschule mit Berufsausbildung. Zum Schulabschluss gehörte eine Lebensperspektive, die auf den Schüler zugeschnitten war. Sie war ein Halt für ihn und richtungsweisend. Durch das Erziehungs- und Bildungswesen war der allgemeine Wissensstand von Achtzehnjährigen in etwa vergleichbar.
Für alle Einrichtungen gab es Pflichtzeiten. Für die Kinderkrippe und den Kindergarten mit Vorschule waren mindestens 800 Stunden im Jahr Pflicht. Die Anwesenheitszeiten konnten frei vereinbart werden. Die auch ganztägige Betreuung erfolgte durch ausgezeichnet ausgebildete Erzieher und der Besuch der Einrichtungen, einschließlich aller Aufwendungen, war kostenlos. Waren die Eltern für einige Tage verhindert, wussten sie ihre Kinder in einer gewohnten und vertrauten Umgebung gut aufgehoben. Eltern und Erzieher arbeiteten vertrauensvoll zusammen.
Die Schule war eine Ganztagsschule mit Berufsausbildung und Pflichtzeiten sowie einem vielfältigen Angebot für die Freizeitgestaltung in Spielgruppen und Freizeitanlagen. Jeder Schüler hatte vom ersten Schuljahr an ein eigenes, teilmöbliertes Schülerappartement auf dem Schulgelände. Mädchen und Jungen lernten in gemeinsamen Klassen denselben Lehrstoff. Um eine optimale Lehre und Ausbildung zu gewährleisten, gab es Leistungsklassen. In einer Unterrichtsstunde lernten Schüler mit gleichem Leistungsniveau, unabhängig von ihrem Alter. Zum Schulunterricht gehörte auch die Berufsausbildung, jeder erlernte im Rahmen eines Ausbildungsprogramms einen Beruf seiner Wahl. Mit dem Schulabschluss erhielt jeder Schüler sein Abschlusszeugnis mit Berufsqualifikation und einen Arbeitsplatz oder ein Weiterbildungsangebot.
Wer den Vollabschluss in der Schule nicht schaffte, erhielt einen persönlichen Leistungsspiegel mit Empfehlungen für seinen weiteren Lebensweg, entsprechend seinen Leistungen und Möglichkeiten. Durch die Ganztagsschule hatte selbst der weniger Begabte eine faire Chance für ein ausgefülltes Leben.
Das Erziehungs- und Bildungswesen führte zu hoher Chancengleichheit, vermittelte ein umfangreiches Allgemeinwissen sowie eine Spezifikation durch die Berufswahl. Die Freizeitangebote ermöglichten eine persönliche, interessenorientierte Zusatzbildung und ergänzten die Ausbildung. Häufig fiel das Hobby des Schülers mit seinem Beruf zusammen, so dass seine persönlichen Interessen und das Gemeinwohl miteinander verknüpft waren.
Die Freizeitangebote und Spielgruppen wurden aus Lust und Liebe von den besten Erziehern und Lehrern betreut, die ihr spezielles Wissen und Können an interessierte Kinder und Jugendliche weitergaben. Sie sahen darin ein Umsetzen ihrer Vorstellungen und förderten engagiert Talente.
Durch die gesellschaftlichen Erziehungseinrichtungen hatten fast alle Menschen mit 18 Jahren einen Abiturientenstatus, einen Beruf und eine Lebensperspektive. Der allgemeine Bildungsstand und die Weltsprache förderten das gegenseitige Verständnis und festigten den Gemeinsinn.
Die individuelle Erziehung erfolgte durch die Familie, den Mentor und die Spielgruppen. Jeder Schüler besuchte gemäß seinen Interessen einige Spielgruppen. Empfohlen wurden drei Spielgruppen und Schnupperbesuche in anderen. Der Mentor, weiblich oder männlich, ist die neutrale Vertrauensperson des Kindes und Jugendlichen und ebnet ihm seinen Lebensweg. Er versteht sich als Mittler zwischen dem Kind, den Eltern und den Erziehungseinrichtungen. Häufig ist er ein sehr erfahrener Erzieher oder Pädagoge im Ruhestand, der in seiner Mentortätigkeit aufgeht. Der Mentor hat Familienanschluss und erhält von den Eltern des Kindes eine Aufwandsentschädigung. Sollten das Kind und der Mentor nicht miteinander harmonieren, wird der Mentor ausgetauscht. Das geschieht allerdings äußerst selten, weil der Mentor das Kind bereits als Säugling mitbetreut und reiche Erfahrungen in der Kindererziehung mitbringt.
Die Qualitätskontrolle umfasst alle Waren, Dienstleistungen, Angebote, Regeln, Gesetze, Bestimmungen und Verordnungen. Alles kommt auf den Prüfstand und wird von unabhängigen Gutachtern, die in internationalen Organisationen und Instituten vereint sind, bewertet. Die Gutachter und Institute müssen für ihre Gutachten bürgen und sie gegebenenfalls vor Gericht verantworten. Deshalb sind ihre Gutachten hochwertige, glaubhafte Gütesiegel.
Bereits in der Schule lernen die Schüler die Gutachten als Entscheidungshilfe zu nutzen. Ein negatives Gutachten bedeutet fast immer das Aus des Begutachteten oder bewirkt eine Veränderung.
Zum besseren Verständnis ein humpelndes Beispiel: Ein Hersteller bietet für sieben Euro einen halben Liter Edelstahlpolitur an. Die Warenprüfungskommission stellt fest, dass 25prozentige Essigessenz für 50 Cent, die überall im Handel angeboten wird, die gleiche Fläche Edelstahl gründlicher, leichter, schneller, billiger und umweltfreundlicher reinigt als die teure Edelstahlpolitur. Dieses Gutachten, neben die Edelstahlpolitur gestellt, zeigte weltweite Wirkung. Die Politur verschwand aus dem Angebot. Wer konkretere Informationen darüber wollte, konnte ein zusätzliches Kurzgutachten und ein ausführliches Gutachten aufrufen.
So gab es für alles und jedes drei Informationsangebote, die Kurzfassung mit Vergleichsfällen, ein Kurzgutachten mit Erläuterungen und ein ausführliches Gutachten mit nachprüfbaren und nachvollziehbaren Beweisen, Belegen, Vergleichen, Wertungen und alternativen Vorschlägen. Die Weltsprache, die einheitliche Gestaltung der Gutachten und kurze Zugriffszeiten in Verbindung mit aufgeklärten Bürgern bewirkten eine sehr wirkungsvolle Kontrolle im Sinne der Weltgemeinschaft. Auch für die Verwaltung waren die Gutachten ein wichtiges Regulativ, sie waren quasi eine unabhängige Gewalt. Niemand konnte sich an den Gutachten vorbeimogeln, der aufgeklärte Bürger deckte alle Betrugsversuche schnell auf. Seine Bildung hatte ihn zur Demokratie befähigt, er konnte Entscheidungen fällen. Die Qualitätskontrolle war zu einem elementaren Bestandteil der Weltgemeinschaft geworden. Die Menschheit hatte sich ein wirksames Instrument der Selbstkontrolle geschaffen und war zu einer Solidargemeinschaft zusammengewachsen.
Die Arbeitspflicht diente dem Erhalt der Weltgemeinschaft. Jedem wurde von der Wiege bis zur Bahre ein lebenswertes Dasein ermöglicht. Jeder arbeitsfähige Bürger musste dafür seinen Beitrag leisten. Die meisten arbeiteten als Arbeitnehmer und mussten zwischen ihrem 18. und 55. Lebensjahr mit 50 000 Arbeitsstunden dem Gemeinwohl dienen. Es gab Befreiungen und Ausnahmen, wenn ein vergleichbarer Wert zum Wohle der Gemeinschaft erbracht wurde. Beispielsweise wenn ein Erfinder oder Forscher Leistungen vollbrachte, die der Menschheit zugutekamen und weit über dem Wert der allgemeinen Arbeitspflicht lagen. Wer vermögend war, konnte sich freikaufen, er war dann von der Arbeitspflicht befreit und hatte die gleichen Grundrechte wie alle. Auch Künstler, Freischaffende und selbstständige Unternehmer waren aufgrund ihrer anerkannten gesellschaftlichen Leistungen von der Arbeitspflicht befreit, sofern ihr messbarer oder anerkannt ideeller Nutzen über dem eines Pflichtarbeiters lag. Durch die mögliche Freistellung von der Arbeitspflicht wurde die freie Entfaltung der Persönlichkeit gefördert, ohne die Gemeinschaft zu benachteiligen. Weil der Sinn, Zweck und Nutzen seiner Arbeit dem Arbeitnehmer bewusst war, konnte er sich mit seiner Pflichtarbeit anfreunden und identifizieren, er sah sich als Teilhaber, der seinen Beitrag leistete.
In ihrem Zusammenwirken bildeten die sechs Voraussetzungen der Weltgemeinschaft ein stabiles Gerüst für ein friedliches Miteinander der Menschen in ihrem Lebensraum. Die höchsten Prioritäten hatten der Bildungsstand und die Weltsprache. Sie waren das Fundament für alles andere, denn ohne Bildung und gemeinsame Sprache lassen sich keine allgemeingültigen Einsichten vermitteln.
Die Weltregierung
Besiege den Krieg! Die Völker und Staaten suchten einen unumkehrbaren Weg, der das friedliche Miteinander aller Menschen auf der Erde erzwang. Sie einigten sich auf eine Weltregierung, die als Übermacht die Koexistenz aller Staaten garantierte. Symbolisch waren die Staaten das Blutplasma der Weltregierung und die Weltregierung das Rückenmark der Staaten. Stellten die Staaten die Plasmazufuhr ein, starb die Weltregierung. Starb die Weltregierung verbluteten die Staaten. Durch dieses Patt überlistete sich die Menschheit - der Krieg war besiegt!
Die Weltregierung ist weitgehend traditionell organisiert. Das oberste Gremium bildet ein Weisenrat. Er erarbeitet die Grundlagen der Weltordnung, verfasst die Menschenrechte, stellt Bedingungen die unantastbar sind und kontrolliert das Einhalten der Weltordnung. Der Weisenrat und die Weltregierung verfügen über eine Legislative, Exekutive, Judikative und Mediative.
Die Legislative fasst die vom Weisenrat erarbeitete Weltordnung in Vorschriften und Gesetze, die von Weisenrat überprüft und für allgemeingültig erklärt werden.
Die Exekutive ist das Machtinstrument der Weltregierung. Ihre Aufgabe ist die Friedenssicherung. Das Kernstück der Exekutive ist eine multinationale Berufsarmee, allgemein als Ordnungsmacht bezeichnet. Sie ist die mit Abstand mächtigste Armee auf der Erde, eine Übermacht, der sich niemand widersetzen kann. Schnell wie die Feuerwehr greift sie von ihren Stützpunkten aus ein, wenn ein oder mehrere Staaten aus dem Ruder laufen. Ihre Lieblingswaffe sind Schlafbomben. Damit kann sie lokal und regional alle Lungenatmer vorübergehend einschläfern.
Die Judikative ist im Kern ein internationaler Gerichtshof und ein internationales Verfassungsorgan. Das Verfassungsorgan ist der Hüter der Weltordnung und des Gesellschaftsvertrages, insbesondere der vom Weisenrat festgelegten Grundrechte aller Menschen.
Die Mediative ist das Sprachrohr der Völkerverständigung. Ihr Hauptsitz ist die Weltregierung. In jedem Land gibt es Zweigstellen. Diese sind auch der Kummerkasten der Weltbürger. Dadurch bleibt die Weltregierung am Puls der Staaten und Bürger.
Der Gesellschaftsvertrag und die Grundrechte der Bürger
Die besten Voraussetzungen für ein friedliches Miteinander aller Menschen sind ein einheitliches Bildungsniveau, eine gemeinsame Sprache und gleiche Bedingungen im Privat- und Berufsleben. Aus diesen Gründen liegt der Schwerpunkt des Gesellschaftsvertrages bei der Erziehung und Ausbildung junger Menschen bis zur Volljährigkeit. Die Erziehungsziele:
1. Das Erziehen der Kinder und Jugendlichen zu aufgeklärten, sozial engagierten Weltbürgern als Lebensgrundlage aller Menschen.
2. Das Erziehen der Kinder und Jugendlichen zu schaffenden Persönlichkeiten, die in ihrer Selbstverwirklichung den Sinn des Daseins sehen.
Der Wahlspruch lautet: Weiterleben durch Weitergeben!
Grundlagen, Grundrechte, Voraussetzungen
Artikel 1 [Privilegierte Partnerschaft]
Die traditionelle Ehe wird durch die Privilegierte Partnerschaft ersetzt. Das gemeinsame Kind ist das „Privileg", seine Geburtsurkunde der Partnerschaftsvertrag. Die leiblichen Eltern haben die Pflicht, ihre Kinder zu behüten, zu versorgen und zu selbstständigen Menschen zu erziehen. Diese Pflicht entspringt dem Urinstinkt der Fortpflanzung und Arterhaltung. Haben die Eltern ihre Pflicht erfüllt, in der Regel bis zur Volljährigkeit des Kindes, erlischt die Privilegierte Partnerschaft. Während der Partnerschaft gibt es kein Monogamiegebot. Eine Privilegierte Partnerschaft ist keine Festungshaft, sondern eine bewusste, freiwillige Übereinkunft zum Wohle der gemeinsamen Kinder. Während der Schwangerschaft und der Säuglingszeit hat die Mutter Anspruch auf eine zweijährige Mutterschaftspause, weil der Vater ihr die Schwangerschaft und Stillzeit nicht abnehmen kann. Während dieser zwei Jahre besteht die Aufgabe des Vaters darin, optimale Bedingungen für die Mutter und den Säugling zu schaffen.
Artikel 2 [Kinderschein]
Um eine angemessene Erziehung der leiblichen Kinder zu gewährleisten und vorhersehbare Risiken auszuschalten, müssen beide, der zukünftige Vater und die Mutter, einen Kinderschein erwerben. Das erfolgt als Pflichtfach in der Schule, wird aber auch als Lehrgang angeboten. Wer keinen Kinderschein hat, darf keine Kinder zeugen und gebären. Geschieht es dennoch, werden beide sterilisiert. Die Schwangerschaft wird abgebrochen. Falls es dazu zu spät ist, wird der Säugling zur Adoption freigegeben. Begründung: Wenn ein Angler einen Angelschein benötigt, um angeln zu dürfen und ein Autofahrer einen kostenintensiven Führerschein machen muss, um Auto fahren zu dürfen, dann ist es wohl selbstverständlich, dass eine Frau und ein Mann wenigstens einen kostenlosen Kinderschein machen müssen, um eine artgerechte Erziehung ihrer Kinder zu gewährleisten. Da gibt es keine Kompromisse! Der Kinderschein beinhaltet einen Gesundheitscheck, das Überprüfen der mentalen und materiellen Voraussetzungen für eigene Kinder sowie das Vermitteln der erzieherischen Zielsetzungen.
Artikel 3 [Geburtenregelung]
Eine endliche Erde kann nicht unendlich viele Menschen ernähren. Um die Bevölkerungsexplosion zu stoppen und zu regulieren, werden deshalb die Geburten beschränkt. Die Quoten für die Anzahl der Kinder richten sich nach den Lebensbedingungen, Erfordernissen und Grundwerten der Gesellschaft. Ist beispielsweise die Zwei-Kind-Familie vorgegeben, wird jeder Mann, der zwei Kinder gezeugt und jede Frau, die zwei Kinder geboren hat, sterilisiert. Das ist die sicherste und gesündeste Methode der Geburtenbeschränkung und für das Leben sowie die Liebe, im Allgemeinen und im Besonderen, kein Handicap.
Artikel 4 [Erziehung]
Die Grundlage für das Erziehen der Kinder ist der Erziehungsleitfaden. Er umfasst den Zeitraum vom Zeugungsakt bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Der Leitfaden ist auch das Lehrbuch für den Erwerb des Kinderscheins (Sieh Art. 2). Zusätzlich zum Elternhaus erfolgt das Erziehen der Kinder in öffentlichen Einrichtungen. Zu den öffentlichen Einrichtungen für jedes Kind gehören die Kinderkrippe, der Kindergarten mit Vorschule, die Gemeinschaftsschule mit Berufsausbildung und Sonderangeboten. Für alle Einrichtungen gibt es Pflichtzeiten und freiwillige Zeiten. Alle öffentlichen Einrichtungen werden von der Kinder-Überwachungs-Kommission (KÜK) überprüft. Das Überprüfen erfolgt routinemäßig sowie bei Beanstandungen von Eltern oder Erziehern.
Artikel 5 [Kinderkrippe]
Jedes Kind muss von seiner Geburt an bis zum vollendeten zweiten Lebensjahr 800 Stunden im Jahr die Kindergrippe besuchen. Die Anwesenheitszeiten werden zwischen Eltern und Krippe vereinbart. Alle Krippen sind Ganztagseinrichtungen über 24 Stunden mit erfahrenem und geschultem Personal. Krippenerzieher ist ein Lehr beruf. Ein Erzieher betreut in der Regel drei Kleinkinder. Allen Säuglingen und Kleinkindern steht ihr Krippenplatz, auch über die Pflichtzeiten hinaus, jederzeit zur Verfügung. Die Krippen sind gemischte Einrichtungen mit gleichen Angeboten für Jungen und Mädchen. Sie dienen insbesondere der Kooperation und Kontrolle zwischen Eltern und Krippenpersonal, zum Wohle des Kindes.
Artikel 6 [Kindergartenplatz]
(1) Jedes Kind muss ab dem zweiten Lebensjahr bis zum vollendetem sechsten Lebensjahr 800 Stunden im Jahr den Kindergarten besuchen. Die Anwesenheitsstunden werden zwischen den Eltern und dem Kindergarten vereinbart. Alle Kindergärten sind Ganztagseinrichtungen über 24 Stunden mit erfahrenem und geschultem Personal. Kindergärtner ist ein Lehrberuf. Ein Erzieher betreut vier bis fünf Kinder. Für alle Kinder steht der Kindergarten, auch über die Pflichtzeiten hinaus, jederzeit zur Verfügung. Die Kindergärten sind gemischte Einrichtungen mit gleichen Angeboten für Jungen und Mädchen. Sie dienen insbesondere der Kooperation und Kontrolle zwischen Eltern und Kindergarten, zum Wohle des Kindes.
(2) Im Kindergarten gehen alle Kinder, ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr, in die Vorschule. Sie dient der allmählichen Vorbereitung auf die Schule. Die Vorschule ist Spaß und Spiel, die Kinder spielen Schule. In Zauber-, Spiel- und Bastelstunden wird die Schule simuliert. Durch tonrichtige Musik, korrekte Sprache und gespielte Disziplin werden die Kinder unbewusst geschult.
(3) Alle Kinder lernen im Kindergarten die Nationalsprache und die Weltsprache, weil Kinder im Kleinkindalter noch unbewusst und ohne Anstrengung Sprachen erlernen. Die Sprachschule ist ein Spiel mit Worten, ein Kindergartenhit. Die Nationalsprache ist ihre nationale Identität. Der Sinn und Zweck der Weltsprache ist, dass jeder Mensch mit jedem reden, überall auf der Welt leben und in seiner höchsten Qualifikation arbeiten kann – auch flirten. Beide Sprachen sind später in der Ganztagsschule Hauptfächer.
Artikel 7 [Schule und Ausbildung]
Jeder Schüler erhält zwischen seinem 6. und 18. Lebensjahr eine pädagogisch durchdachte Erziehung, Allgemeinbildung und Berufsausbildung. Das sind die Grundlagen für seinen weiteren Lebensweg. Danach steht ihm auf Wunsch eine Starthilfe zu – ein Stipendium oder ein günstiger Kredit für seine weitere Ausbildung – und er muss sein Leben eigenverantwortlich gestalten.
Die Schulpflicht beträgt für jeden Schüler 12 Jahre. Der Unterricht erfolgt in Ganztagsschulen, die als Schul- und Jugendzentrum konzipiert sind. Das Ziel ist ein Abiturabschluss mit Hochschulreife. Diese Chance erhält jeder Jugendliche. Wer das Vollabitur nicht schafft, erhält ein kleines Abitur, einen Leistungsspiegel. Die Abschlussbeurteilung bewertet den Ausbildungsstand des Schülers und beinhaltet eine realistische Zukunftsperspektive. Die Abschlussprüfung des Schülers ist seine Lebensbiografie mit einem Lebensplan, der in Zusammenarbeit von Schüler, Eltern, Lehrern und Ausbildern erarbeitet wird. Der Lebensplan enthält Vorschläge für einen Lebensweg, Lebensinhalte und Lebensziele, die dem Wesen und den Fähigkeiten des Schülers entsprechen. Wegen der überragenden Bedeutung der Schule und Ausbildung wird darauf näher eingegangen.
(1) An Schultagen geht die Pflicht- und Kernzeit des Unterrichts, einschließlich Frühsport, Pausen und Mittagstisch, von 9 Uhr am Morgen bis 16 Uhr am Nachmittag. Darüber hinaus stehen die Schule und das Jugendzentrum täglich 24 Stunden, einschließlich Betreuung, allen Schülern für Freizeitaktivitäten zur Verfügung.
(2) Der Unterricht erfolgt in gemischten Klassen. Allen Schülern wird der gleiche Lehrstoff vermittelt. Die Klassen sind keine reinen Jahrgangsklassen. Schüler mit besonderer Begabung oder mit Defiziten können in den betreffenden Fächern auch in oberen oder unteren Klassen am Unterricht teilnehmen. Dadurch wird eine Unteroder Überforderung der Schüler vermieden. Nicht nur das Alter, sondern auch die Leistung und Reife des Schülers bestimmen seinen Status im Schülerverband. Durch diese Unterrichtsform wird die Hierarchie unter den Schülern flexibler.
(3) Jeder Schüler erhält eine breite Allgemeinbildung, eine alltagsorientierte polytechnische Ausbildung, eine Berufsausbildung und eine lebensnahe Ausbildung in Ergänzungsfächern. Dazu kommen auf freiwilliger Basis ein Schüleraustausch mit anderen Ländern, Ferienlager mit Schwerpunkten, Wahlfächer, Spielgruppen und ausgewählte Freizeitangebote.
(4) Von der 1. bis zur 3. Klasse erhält jeder Schüler einen Begleitschüler aus der 10. bis 12. Klasse, der als Schülerlotse eingewiesen wurde. Die Oberaufsicht haben die Lehrer und Ausbilder.
(5) Am Tag der Einschulung erhält jeder Schüler ein eigenes, teilmöbliertes Appartement auf dem Schulgelände. Zum Jugendzentrum auf dem Schulgelände gehören weiterhin: Sportstätten; Vereine; Schulgarten; Haustiergehege; Freizeitpark mit Kontakt-Club (im Volksmund liebevoll Lustgarten mit Schülerpuff genannt); Werkstätten; Begegnungsstätten.
(6) Allgemeinbildung: Die Fächer der Allgemeinbildung werden auf die 12 Schuljahre bedarfsgerecht verteilt. Die einzelnen Fächer sind: Nationalsprache; Weltsprache; Mathematik; Physik; EDV; Astronomie; Chemie; Biologie; Erdkunde; Geschichte; Philosophie; Landeskunde; Sozialkunde; Zeichnen; Malen; Musik; Wirtschaft; Recht. Jedes Fach beginnt mit einer Einführung, die den Sinn und die Bedeutung des Faches, im Gesamtzusammenhang des menschlichen Daseins, erläutert. In jedem Fach werden nur die Grundlagen vermittelt, alles darüber hinaus erfolgt in der Weiterbildung, im Beruf und Studium. Das Ziel des Unterrichts ist, dass Grundwissen im Langzeitgedächtnis zu speichern und zu verinnerlichen. Der Unterricht wird lebensnah und anwendungsorientiert gestaltet. Drei Beispiele sollen das verdeutlichen:
1. Im Musikunterricht erhält jeder Schüler eine gediegene Gesangsausbildung und erlernt ein Musikinstrument seiner Wahl.
2. In der National- und Weltsprache erhält jeder Schüler eine Ausbildung als Vorleser, Vortragender, freier Redner, Schriftsteller und Denker.
3. In Mathematik erhält jeder Schüler die Grundlagen der Reinen und Angewandten Mathematik vermittelt, so wie er sie für den Alltag und den Schulunterricht in anderen Fächern benötigt.
In diesem Sinne sind alle Fächer begrenzt. Für seine Weiterbildung im Beruf, Studium und auf freiwilliger Basis, erhält der Schüler Wegweiser und Empfehlungen. Er kann in jedem Fach sein Grundwissen in Spielgruppen, Wahlfächern, Vereinen, Kursen, Seminaren, als Gasthörer und über die Medien erweitern. Die Lehrer und Ausbilder unterstützen ihn.
(7) Polytechnischer Unterricht. Von der 1. bis zur 6. Klasse erhalten alle Schüler, an einem Schultag in der Woche, polytechnischen Unterricht. Der Schwerpunkt ist die Technik im Alltag. Jede Klasse ist eine Lerngruppe, die im Rotationsprinzip alle polytechnischen Angebote durchläuft. Im Berichtsheft werden die Arbeiten dokumentiert und fließen in die anderen Schulfächer mit ein. Gelernt wird in schuleigenen Lehrwerkstätten, an Schautafeln, mit Baukästen, in Laboren, an Modellen und in der Praxis. Das Bedienen von Haushaltsgeräten, der Unterhaltungselektronik und EDV, erfolgt an handelsüblichen Geräten. Erfasst wird, was in Haus, Garten, Heimwerk, Hobby und bei Transportmitteln anfällt. Mit 12 Jahren ist jeder Schüler ein technisch vorgebildeter Jugendlicher.
(8) Berufsausbildung. Von der 7. bis zur 12. Klasse erhält jeder Schüler, in Anlehnung an seine Neigungen und Fähigkeiten, eine zukunftsweisende Berufsausbildung. Dafür gibt es spezielle Eignungstests. Die Ausbildung erfolgt in den Ausbildungsstätten der Schule und außerhalb der Schule in Seminaren, Kursen und Praktika seines Berufsfeldes. Mit dem Schulabschluss erhält jeder Schüler ein Facharbeiterzeugnis und hat durch das „Recht auf Arbeit" (sieh Art. 9) und die „Grundsicherung" (sieh Art. 13) eine abgesicherte Existenzgrundlage auf Lebenszeit.
(9) Ergänzungsfächer. Zu den Ergänzungsfächern gehören: Erziehungskunde; Kunst und Kultur; Methodik und Lebensplanung; Sport. Die Ergänzungsfächer sind Pflichtfächer, aber mehr in Richtung eines zwanglosen Unterrichts. Lehrer und Schüler lernen miteinander und voneinander. Für die Ergänzungsfächer gibt es Bewertungen, keine Noten.
(10) Ergänzungsfach Erziehungskunde. Dieses Fach begleitet den Schüler während der gesamten Schulzeit mit altersgemäßen Themen. Nach der Einschulung wird der Schüler mit dem Schulkomplex, den Gepflogenheiten und seinem Appartement vertraut gemacht. Er lernt den Schulbetrieb mit Hilfe seines Begleitschülers, der Lehrer und Eltern kennen. Ab der 6. Klasse sind die Themen: Tageseinteilung, Selbstbiografie und Hauswirtschaftslehre mit Kochen, Putzen, Waschen, Bügeln, Hygiene und Einkaufen (sieh Art. 8). Von der 9. bis 12. Klasse sind die Themen: Beziehungs- und Sexualkunde sowie der Erwerb des „Kinderscheins" (Sieh Art. 2).
(11) Ergänzungsfach Kunst und Kultur. Dies Fach ist praxisorientiert. Es wird gemalt, getöpfert, gesteinmetzt, musiziert, fotografiert, getanzt, geschauspielert und die Kulturgeschichte durch Nachstellen vergangener Epochen modellhaft simuliert. Es ist ein Anregungsfach mit Wahlmöglichkeiten.
(12) Ergänzungsfach Methodik und Lebensplanung. Dieses Fach vermittelt dem Schüler, wie man sich Ziele setzt und sie erreicht. Hier wird die Persönlichkeit geformt und gefördert. Das Schulwissen wird im Lebensalltag erprobt.
(13) Ergänzungsfach Sport. In diesem Fach beschränkt sich der Pflichtunterricht auf die Gymnastik an Schultagen – den täglichen Frühsport. Darüber hinaus wählt sich jeder Schüler seine Sportarten selbst aus und betreibt sie unter Anleitung erfahrener Trainer in Vereinen. Der Vereinssport ist für Schüler kostenlos.
(14) Freizeitangebote. Hierzu zählen: der jährliche Schüleraustausch; Ferienlager mit Schwerpunkten; Wahlfächer zur Talentförderung und zum Defizitabbau; Spielgruppen; der Kontakt-Club. Beispielhaft sollen einige Aktivitäten umrissen werden.
° Schüleraustausch. Bis zur 5. Klasse erfolgt der Schüleraustausch