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Die Qualifikation der cohabitation légale des belgischen Rechts im deutschen Internationalen Privatrecht: Zugleich ein Beitrag zur Qualifikation heterosexueller registrierter Partnerschaften und homo-/heterosexueller Nicht-Paarbeziehungen
Ehe, Familie, Abstammung - Blicke in die Zukunft
Das Verhältnis zwischen der einstweiligen Anordnung im Familienverfahren nach den §§ 49ff. FamFG und dem deckungsgleichen Hauptsacheverfahren
eBook-Reihen19 Titel

Schriften zum deutschen und ausländischen Familien- und Erbrecht

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Über diese Serie

Die gerichtliche Kontrolle von Pflichtteilsverzichtsverträgen erfordert dogmatisch und methodisch fundierte Maßstäbe, die ihren Ausgangspunkt im Normzweck des Pflichtteilsrechts finden. Der Autor stellt dabei den Schutz des Pflichtteilsberechtigten in den Mittelpunkt seiner Arbeit. Er erklärt das Pflichtteilsrecht des Ehegatten und Kindes teleologisch mit dem Prinzip der Vertrauenshaftung und erkennt in ihm insbesondere den Zweck des Ausgleichs ehe- und familienbedingter Nachteile. Hierdurch verleiht er der Förderung familiärer Solidarität und dem Schutz der Familie, die dem Pflichtteilsrecht durch das BVerfG als Normzwecke zugemessen wurden, dogmatische Konturen, die für die Ausformung gerichtlicher Kontrollmaßstäbe fruchtbar gemacht werden können. Auf dieser Grundlage tritt er für eine Harmonisierung mit den Kontrollmaßstäben ein, die nach dem BGH auf Eheverträge Anwendung finden. Er plädiert für eine gerichtliche Kontrolle zur Gewährleistung prozeduraler und materialer Vertragsgerechtigkeit, die für die Zeit des Vertragsschlusses (Wirksamkeitskontrolle) und für die Zeit der gelebten Vertragspraxis nach Vertragsschluss (Ausübungskontrolle) durchzusetzen sind.
SpracheDeutsch
Erscheinungsdatum1. Dez. 2010
Die Qualifikation der cohabitation légale des belgischen Rechts im deutschen Internationalen Privatrecht: Zugleich ein Beitrag zur Qualifikation heterosexueller registrierter Partnerschaften und homo-/heterosexueller Nicht-Paarbeziehungen
Ehe, Familie, Abstammung - Blicke in die Zukunft
Das Verhältnis zwischen der einstweiligen Anordnung im Familienverfahren nach den §§ 49ff. FamFG und dem deckungsgleichen Hauptsacheverfahren

Titel in dieser Serie (19)

  • Das Verhältnis zwischen der einstweiligen Anordnung im Familienverfahren nach den §§ 49ff. FamFG und dem deckungsgleichen Hauptsacheverfahren

    7

    Das Verhältnis zwischen der einstweiligen Anordnung im Familienverfahren nach den §§ 49ff. FamFG und dem deckungsgleichen Hauptsacheverfahren
    Das Verhältnis zwischen der einstweiligen Anordnung im Familienverfahren nach den §§ 49ff. FamFG und dem deckungsgleichen Hauptsacheverfahren

    Die Arbeit untersucht anhand des Verfahrensverlaufs die Frage, ob mit der Neuregelung der einstweiligen Anordnung in Familiensachen durch §§ 49 ff. FamFG das Ziel des Gesetzgebers, die Verselbständigung des Anordnungsverfahrens und damit verbunden die Erwartung der Akzeptanz der Eilentscheidung als endgültig streitbeilegend, erreicht ist. Sie kommt zu dem Ergebnis einer Bedeutungssteigerung des einstweiligen Rechtsschutzes im Verhältnis zur Hauptsache, die sich allerdings in den zumeist besonders konfliktbelasteten Familienverfahren auf die Funktion eines Zwischenverfahrens beschränkt. Entsprechendes wird für die Antragsverfahren in Unterhaltssachen konstatiert, da das hier bestehende Interesse an Planungssicherheit nur durch eine materiell-rechtskräftige Hauptsacheentscheidung befriedigt werden kann.

  • Die Qualifikation der cohabitation légale des belgischen Rechts im deutschen Internationalen Privatrecht: Zugleich ein Beitrag zur Qualifikation heterosexueller registrierter Partnerschaften und homo-/heterosexueller Nicht-Paarbeziehungen

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    Die Qualifikation der cohabitation légale des belgischen Rechts im deutschen Internationalen Privatrecht: Zugleich ein Beitrag zur Qualifikation heterosexueller registrierter Partnerschaften und homo-/heterosexueller Nicht-Paarbeziehungen
    Die Qualifikation der cohabitation légale des belgischen Rechts im deutschen Internationalen Privatrecht: Zugleich ein Beitrag zur Qualifikation heterosexueller registrierter Partnerschaften und homo-/heterosexueller Nicht-Paarbeziehungen

    Die Arbeit untersucht die kollisionsrechtliche Behandlung der cohabitation legale des belgischen Rechts im deutschen Internationalen Privatrecht, wobei auch die verschiedenen Formen partnerschaftlichen Zusammenlebens und ihre sach- und kollisionsrechtliche Einordnung in Europa in den Blick genommen werden. Die Lösungen de lege lata werden kritisch hinterfragt. De lege ferenda wird für andere als durch Art.17b EGBGB erfasste Formen registrierten Zusammenlebens die Schaffung eines Art.17c EGBGB vorgeschlagen, in dem in erster Linie an den Aufenthaltsort angeknüpft wird, sodann an den Ort der Registrierung. Schließlich wird der Vorschlag einer europäischen Verordnung über das auf registrierte Partnerschaften und sonstige Formen registrierten Zusammenlebens anwendbare Recht formuliert.

  • Ehe, Familie, Abstammung - Blicke in die Zukunft

    1

    Ehe, Familie, Abstammung - Blicke in die Zukunft
    Ehe, Familie, Abstammung - Blicke in die Zukunft

    Die drei Beiträge dieses Bandes widmen sich den modernen Leitbildern der Ehe und der verbleibenden Rolle des Rechts, Fragen der Familiengerechtigkeit unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten und Abstammungsproblemen bei medizinisch unterstützter Fortpflanzung.

  • Afghanisches Eherecht: mit rechtsvergleichenden Hinweisen

    6

    Afghanisches Eherecht: mit rechtsvergleichenden Hinweisen
    Afghanisches Eherecht: mit rechtsvergleichenden Hinweisen

    Das materialreiche informative Werk stellt nach einer Schilderung der historischen Entwicklung des afghanischen Familienrechts eingehend die ehe- und scheidungsrechtlichen Regelungen des weiterhin geltenden afghanischen Zivilgesetzbuch von 1977 vor. Dabei wird der Blick auch stets auf die Hintergründe der Regelungen und ihre Umsetzung in der Praxis geworfen. Mit der Darstellung abweichender Gestaltungen in dem 2009 erlassenen Personalstatutgesetz der Schiiten wird die damit eingetretene religiöse Rechtsspaltung verdeutlicht. Rechtsvergleichende Hinweise beziehen die Eherechte anderer Staaten mit islamischer Rechtsordnung in die Betrachtung ein.

  • Regelungsaufgabe Paarbeziehung: Was kann, was darf, was will der Staat?

    9

    Regelungsaufgabe Paarbeziehung: Was kann, was darf, was will der Staat?
    Regelungsaufgabe Paarbeziehung: Was kann, was darf, was will der Staat?

    Der Band enthält die Referate einer im April 2012 in Hamburg veranstalteten Tagung über die Aufgaben des Staates bei der rechtlichen Regelung von Paarbeziehungen. Die Beiträge der sechs in- und ausländischen Wissenschaftlerinnen untersuchen die durch Verfassung und Grundrechte gezogenen Regelungsgrenzen, die Leistungsfähigkeit des Rechts in diesen Zusammenhängen und die Frage, welche rechtspolitischen Anliegen mit der Regelung von Paarbeziehungen zu verwirklichen sind.

  • Gestaltungsfreiheit im Erbrecht: Pflichtteilsrecht und Testiervertrag auf dem Prüfstand

    8

    Gestaltungsfreiheit im Erbrecht: Pflichtteilsrecht und Testiervertrag auf dem Prüfstand
    Gestaltungsfreiheit im Erbrecht: Pflichtteilsrecht und Testiervertrag auf dem Prüfstand

    Die Arbeit untersucht nach einer Darstellung der Grundlagen des Erbrechts in Deutschland und ausgewählten europäischen Staaten das Erbrecht und die Testierfreiheit in Deutschland insbesondere unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten. Da das geltende Pflichtteilsrecht wegen Verstoßes gegen Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG als verfassungswidrig festgestellt wird, wird vorgeschlagen, es durch ein neues Familienerbrecht zu ersetzen. Hinsichtlich des Verbots des Testiervertrags kommt die Untersuchung zu dem Ergebnis, dass das Verbot weder durch die Testierfreiheit noch andere Schutzgüter geboten ist, der Gesetzgeber an einer Zulassung des Testiervertrags somit nicht gehindert ist. Für die gesetzliche Umsetzung werden sodann Textvorschläge vorgestellt.

  • Regelungsaufgabe Vaterstellung: Was kann, was darf, was will der Staat?

    13

    Regelungsaufgabe Vaterstellung: Was kann, was darf, was will der Staat?
    Regelungsaufgabe Vaterstellung: Was kann, was darf, was will der Staat?

    Was kann, was darf, was will der Staat bei der Regelung der Vaterstellung? Die in diesem Band vereinigten rechts- und sozialwissenschaftlichen Beiträge erkunden die vielfältigen Herausforderungen, vor denen ein Gesetzgeber bei der Regelung der Vaterstellung steht: Welche Rolle spielt das Kindeswohl - oder geht es eigentlich doch mehr um die Gleichberechtigung von Vätern und Müttern oder überhaupt um Elternrechte? Stünde das Grundgesetz der Vorstellung entgegen, dass ein Kind mehrere Väter hat? Welche sozialen Normen konstituieren Vaterschaft und welchen gesellschaftlichen Realitäten muss sich das Recht stellen? Was "bringt" es den betroffenen Kindern, wenn die Vaterstellung als Statusverhältnis ausgestaltet ist, oder ist der Statusgedanke im Abstammungsrecht doch nicht so leistungsfähig, wie bislang angenommen?

  • Das Eltern-Eltern-Verhältnis: Österreich - Italien - Deutschland

    12

    Das Eltern-Eltern-Verhältnis: Österreich - Italien - Deutschland
    Das Eltern-Eltern-Verhältnis: Österreich - Italien - Deutschland

    Wo lassen sich die Pflichten zwischen zwei Eltern im Hinblick auf die gemeinsame Ausübung der elterlichen Verantwortung gegenüber ihrem Kind verorten? Welche Folgen hat eine Verletzung dieser Pflichten? Diese Fragen sind nicht leicht zu beantworten. Aus einer verrechtlichten Paarbeziehung zwischen den Eltern lassen sich derartige Pflichten jedenfalls nicht herleiten, denn eine solche Beziehung besteht zwischen Eltern nicht notwendig. Die Autorinnen dieses Bandes widmen sich daher der Grundfrage, ob allein kraft gemeinsamer Elternschaft ein besonderes Rechtsverhältnis besteht, aus dem sich derartige Pflichten gegenüber den gemeinsamen Kindern ableiten lassen.

  • Die rechtliche Stellung des lediglich biologischen Vaters im Wandel des gesellschaftlichen Familienbildes

    10

    Die rechtliche Stellung des lediglich biologischen Vaters im Wandel des gesellschaftlichen Familienbildes
    Die rechtliche Stellung des lediglich biologischen Vaters im Wandel des gesellschaftlichen Familienbildes

    Die Arbeit zeichnet die rechtlichen Schritte nach, in denen sich seit Inkrafttreten des BGB bis jüngst zum Erlass des Gesetzes zur Stärkung der Rechte des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters vom 4. Juli 2013 die Rechtsstellung des biologischen Vaters geändert und entwickelt hat. Für jede der gesetzlichen Maßnahmen wird das gesellschaftliche Umfeld in die Betrachtung einbezogen, und es werden eingehend die Wechselwirkungen zwischen den gesellschaftlichen Rahmenbedingungen und der rechtlichen Entwicklung dargestellt.

  • Leihmutterschaft und Reproduktionstourismus

    11

    Leihmutterschaft und Reproduktionstourismus
    Leihmutterschaft und Reproduktionstourismus

    Die Zulässigkeit der Leihmutterschaft und die statusrechtliche Zuordnung des "Wunschkindes" hat in den Rechtsordnungen der Staaten sehr unterschiedliche Regelungen erfahren, die vom Verbot der Leihmutterschaft über eine eingeschränkte Legalität bis zur uneingeschränkten Zulässigkeit reichen. Dies hat in dem "Verbotsland" Deutschland zu einem Leihmutterschaftstourismus geführt, dessen statusrechtliche Konsequenzen für die Beteiligten wie auch die Möglichkeiten, Problemfälle unter vorrangiger Berücksichtigung des Kindeswohls zu lösen, in dieser Arbeit eingehend untersucht werden.

  • Redlichkeitsschutz im Erbrecht: Scheinerbe, Erbschein und Europäisches Nachlasszeugnis im deutsch-italienischen Rechtsvergleich

    23

    Redlichkeitsschutz im Erbrecht: Scheinerbe, Erbschein und Europäisches Nachlasszeugnis im deutsch-italienischen Rechtsvergleich
    Redlichkeitsschutz im Erbrecht: Scheinerbe, Erbschein und Europäisches Nachlasszeugnis im deutsch-italienischen Rechtsvergleich

    Die Autorin stellt in ihrer Arbeit rechtsvergleichend den Redlichkeitsschutz im deutschen und italienischen Erbrecht gegenüber. Die Autorin geht auch vertieft auf das Europäische Nachlasszeugnis ein, welches mit der Europäischen Erbrechtsverordnung eingeführt wurde und daher sowohl in Deutschland als auch in Italien gilt, und erörtert dessen Gemeinsamkeiten und Unterschiede zu den nationalen Rechtsordnungen.

  • Das Europäische Nachlasszeugnis ohne europäischen Entscheidungseinklang: Ein Beitrag zur Effektuierung der Europäischen Erbrechtsverordnung und zur Veranschaulichung der Grenzen der Kollisionsrechtsvereinheitlichung

    22

    Das Europäische Nachlasszeugnis ohne europäischen Entscheidungseinklang: Ein Beitrag zur Effektuierung der Europäischen Erbrechtsverordnung und zur Veranschaulichung der Grenzen der Kollisionsrechtsvereinheitlichung
    Das Europäische Nachlasszeugnis ohne europäischen Entscheidungseinklang: Ein Beitrag zur Effektuierung der Europäischen Erbrechtsverordnung und zur Veranschaulichung der Grenzen der Kollisionsrechtsvereinheitlichung

    Die am 17. August 2015 in Kraft getretene Europäische Erbrechtsverordnung hat neben einem neuen europäischen Erbkollisionsrecht und Vorschriften über das internationale Erbverfahrensrecht auch ein Europäisches Nachlasszeugnis eingeführt. Mithilfe dieses neuartigen Instruments sollen unter anderem Erben ihre Rechtsstellung in der gesamten EU nachweisen können. Um seine Wirkungen vollständig zu entfalten und seine ihm angedachte Rolle im internationalen Erbrecht einzunehmen, setzt das Europäische Nachlasszeugnis einen europäischen Entscheidungseinklang im Erbrecht voraus. Die Arbeit zeigt zunächst auf, dass trotz der in der Verordnung vollzogenen Harmonisierung des europäischen Erbkollisionsrechts ein solcher Entscheidungseinklang nicht durchweg gewährleistet ist. Ausgehend von dieser Feststellung werden die Folgen erörtert, die sich hieraus für das Europäische Nachlasszeugnis ergeben. Zuletzt untersucht die Arbeit verschiedene Wege den europäischen Entscheidungseinklang im Erbrecht zu erhöhen, mit dem Ziel die Funktionstauglichkeit des Europäischen Nachlasszeugnisses und die Effektivität der gesamten Verordnung zu steigern.

  • Die Form des ordentlichen Privattestaments: Überlegungen zum Videotestament

    29

    Die Form des ordentlichen Privattestaments: Überlegungen zum Videotestament
    Die Form des ordentlichen Privattestaments: Überlegungen zum Videotestament

    Die Testierformen im deutschen Recht bestehen seit langer Zeit unverändert, nicht aber die rechtlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen, unter denen sie sich bewähren müssen. Die Digitalisierung des Alltagslebens und die Alterung der Bevölkerung beeinflussen die Testiersituation und führen zu neuen Herausforderungen für das privatschriftliche Testament. Die Arbeit befasst sich mit den Auswirkungen dieser Entwicklungen auf die Formzwecke des eigenhändigen Testaments und zeigt auf, welche Veränderungen sich ergeben. Dabei geht es im Kern um die Folgen für den Echtheitsnachweis durch die Verdrängung der Handschrift und die Sicherung der Selbstbestimmtheit der Testiererklärung. Die Autorin untersucht die Leistungsfähigkeit der derzeitigen Form und analysiert die bisherige Rechtsprechung im Hinblick auf Verschiebungen in den Formzwecken. Ausgehend von den gewonnenen Erkenntnissen widmet sich die Arbeit verschiedenen Reformüberlegungen. Einen Schwerpunkt der Arbeit bildet der Vorschlag der Autorin für eine neue Testierform: das Videotestament.

  • Willensherrschaft und Nachlassbindung

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    Willensherrschaft und Nachlassbindung
    Willensherrschaft und Nachlassbindung

    Die Dissertation von Ulrich Wilke beleuchtet, wie unterschiedliche Rechtsordnungen mit der Nachlassbindung durch Vor- und Nacherbschaft, Dauertestamentsvollstreckung, Stiftungserrichtung oder funktional vergleichbare Rechtsinstitute wie die libéralités graduelles des reformierten französischen Erbrechts oder den trust der anglo-amerikanischen Rechtsordnungen umgehen. Die Entwicklung dieser Rechtsinstitute wird zunächst historisch nachgezeichnet. Einen Schwerpunkt der weiteren Untersuchung bildet die Frage, wie die Beziehung zwischen Erblasser und Erbe im Rahmen der Nachlassbindung charakterisiert werden kann. Ausgehend von der These, dass es sich um eine Machtbeziehung handelt, wird diese anhand der Luhmann'schen Systemtheorie analysiert und schließlich dargestellt, wie sich vor diesem Hintergrund Wirksamkeitsgrenzen wie in §§ 2109 Abs. 1 S. 2, 2210 S. 2 BGB bzw. deren Fehlen bei der Errichtung einer Familienstiftung erklären lassen.

  • Die Prinzipien des deutschen Abstammungsrechts: Entwicklungsrichtungen und Entwicklungskräfte

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    Die Prinzipien des deutschen Abstammungsrechts: Entwicklungsrichtungen und Entwicklungskräfte
    Die Prinzipien des deutschen Abstammungsrechts: Entwicklungsrichtungen und Entwicklungskräfte

    Unter welchen Voraussetzungen die Zuordnung rechtlicher Elternschaft erfolgt, ist die zentrale Frage, mit der sich die Regelungen des Abstammungsrechts beschäftigen. Diese Zuordnung folgt Prinzipen, die in der Wahl der gesetzlichen Anknüpfungspunkte zum Ausdruck kommen. Abstammung im Rechtssinne kann biologisch, genetisch, sozial und intentional bestimmt werden; als weitere Gesichtspunkte können Stabilität und Transparenz eine Rolle spielen sowie der Status der Elternbeziehung, Gleichbehandlung von Mutter- und Vaterstellung und schließlich das Kindeswohl. Diese Prinzipien, also die Leitgedanken bei der Zuordnung rechtlicher Elternschaft, haben sich seit dem Inkrafttreten des BGB verändert. Die Autorin zeichnet die Entwicklung der Abstammungsprinzipien zwischen dem Inkrafttreten des BGB und der heute geltenden Abstammungsregelungen nach. Dabei werden im Rahmen einer historischen Analyse die Wandlungen des Abstammungsrechts und die zu Grunde liegenden inner- und außerrechtlichen Entwicklungen dargestellt. Ferner wird untersucht, welche Entwicklungskräfte sich für die jeweils prägenden Leitgedanken der Abstammungszuordnung verantwortlich zeigen.

  • Bedingungen für die kindeswohldienliche Praktizierung des Wechselmodells: Eine interdisziplinäre Betrachtung de lege lata und de lege ferenda

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    Bedingungen für die kindeswohldienliche Praktizierung des Wechselmodells: Eine interdisziplinäre Betrachtung de lege lata und de lege ferenda
    Bedingungen für die kindeswohldienliche Praktizierung des Wechselmodells: Eine interdisziplinäre Betrachtung de lege lata und de lege ferenda

    Die Beibehaltung der gemeinsamen Sorge im Falle der elterlichen Trennung oder Scheidung sagt inhaltlich nichts darüber aus, von welchem Elternteil und in wessen Elternhaushalt das Kind dann betreut wird. Darüber müssen sich die Eltern bestenfalls einigen. Gelingt ihnen das nicht, könnte die scheinbar salomonische Antwort der dann zur Entscheidung berufenen Juristen lauten, dass die Eltern aus Gründen der Egalität ihr Kind dann eben im paritätischen Wechsel betreuen. Wechselmodell wird diese Betreuungsform genannt, bei der das Kind in periodischen Abständen zwischen den Elternhaushalten wechselt. Da das Kind bei beiden Eltern ein "Zuhause" begründet, wird es gewissermaßen als Gegenentwurf zum Residenzmodell gesehen, bei dem das Kind überwiegend von nur einem Elternteil betreut wird. Obwohl das Residenzmodell in Deutschland nach einer Trennung oder Scheidung den gesetzlichen und gesellschaftlichen Regelfall darstellt, hat das Wechselmodell unlängst eine nicht ganz unerhebliche Bedeutung als Betreuungsalternative erlangt.

  • Die gerichtliche Kontrolle des Pflichtteilsverzichts und des zugrunde liegenden Kausalgeschäfts zum Schutz des Pflichtteilsberechtigten: Zugleich ein Beitrag zur Vertrauenshaftung im Familien- und Erbrecht

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    Die gerichtliche Kontrolle des Pflichtteilsverzichts und des zugrunde liegenden Kausalgeschäfts zum Schutz des Pflichtteilsberechtigten: Zugleich ein Beitrag zur Vertrauenshaftung im Familien- und Erbrecht
    Die gerichtliche Kontrolle des Pflichtteilsverzichts und des zugrunde liegenden Kausalgeschäfts zum Schutz des Pflichtteilsberechtigten: Zugleich ein Beitrag zur Vertrauenshaftung im Familien- und Erbrecht

    Die gerichtliche Kontrolle von Pflichtteilsverzichtsverträgen erfordert dogmatisch und methodisch fundierte Maßstäbe, die ihren Ausgangspunkt im Normzweck des Pflichtteilsrechts finden. Der Autor stellt dabei den Schutz des Pflichtteilsberechtigten in den Mittelpunkt seiner Arbeit. Er erklärt das Pflichtteilsrecht des Ehegatten und Kindes teleologisch mit dem Prinzip der Vertrauenshaftung und erkennt in ihm insbesondere den Zweck des Ausgleichs ehe- und familienbedingter Nachteile. Hierdurch verleiht er der Förderung familiärer Solidarität und dem Schutz der Familie, die dem Pflichtteilsrecht durch das BVerfG als Normzwecke zugemessen wurden, dogmatische Konturen, die für die Ausformung gerichtlicher Kontrollmaßstäbe fruchtbar gemacht werden können. Auf dieser Grundlage tritt er für eine Harmonisierung mit den Kontrollmaßstäben ein, die nach dem BGH auf Eheverträge Anwendung finden. Er plädiert für eine gerichtliche Kontrolle zur Gewährleistung prozeduraler und materialer Vertragsgerechtigkeit, die für die Zeit des Vertragsschlusses (Wirksamkeitskontrolle) und für die Zeit der gelebten Vertragspraxis nach Vertragsschluss (Ausübungskontrolle) durchzusetzen sind.

  • Die Europäisierung der internationalen Zuständigkeit im Ehegüterrecht: und im Güterrecht eingetragener Partnerschaften

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    Die Europäisierung der internationalen Zuständigkeit im Ehegüterrecht: und im Güterrecht eingetragener Partnerschaften
    Die Europäisierung der internationalen Zuständigkeit im Ehegüterrecht: und im Güterrecht eingetragener Partnerschaften

    Die Europäischen Güterrechtsverordnungen "EuGüVO" und "EuPartVO" vereinheitlichen das internationale Ehegüterrecht sowie das internationale Güterrecht eingetragener Partnerschaften erstmals auf unionsrechtlicher Ebene. Damit bilden die neuen Verordnungen einen weiteren Baustein in der imposanten Entwicklung des europäischen internationalen Privat- und Zivilverfahrensrechts. Nach einer Darstellung der Entwicklung der internationalen Zuständigkeit im Ehegüterrecht und im Güterrecht eingetragener Partnerschaften zeichnet die Arbeit die komplexe Entstehungsgeschichte der EuGüVO/EuPartVO nach. Anschließend untersucht der Autor den Anwendungsbereich der Verordnungen. Von besonderem Interesse sind hier die Auslegung der Rechtsinstitute der "Ehe" sowie der "eingetragenen Partnerschaft" und die Reichweite des Güterrechtsbegriffs. Im Zentrum der Arbeit stehen die Regelungen der EuGü-VO/EuPartVO zur internationalen Entscheidungszuständigkeit. Der Autor analysiert umfassend die einzelnen Gerichtsstände der beiden Verordnungen. In diesem Zusammenhang geht die Arbeit insbesondere auf problematische Konstellationen der akzessorischen Zuständigkeiten, der allgemeinen Auffangzuständigkeit, der Regelungen zur Parteiautonomie sowie der sog. "alternativen Zuständigkeit" ein und entwickelt hierzu mögliche Lösungen. Zudem werden übergreifende Grundsätze des Zuständigkeitssystems der Verordnungen untersucht.

  • Autonomie in der Familie – eine Schwärmerei?

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    Autonomie in der Familie – eine Schwärmerei?
    Autonomie in der Familie – eine Schwärmerei?

    Autonomie gehört zu den Grundbegriffen des Rechts. Zugleich gilt Autonomie den allermeisten Menschen für ihr eigenes Leben als erstrebenswert. Dennoch formuliert Autonomie als Zielvorstellung schwierige, komplizierte und widerstreitende Erwartungen an das Recht. Die in diesem Band versammelten Beiträge wollen speziell für das Eherecht aufklären, welcher rechtliche Rahmen dem schwärmerischen Ruf nach "mehr Autonomie" unter den gegenwärtigen verfassungsrechtlichen und gesellschaftlichen Verhältnissen gezogen ist. Welche Rolle spielt das Ehegrundrecht im Zusammenhang mit der Frage nach der Autonomie der Ehegatten? Wäre es im Sinne von Autonomie vorzugswürdig, die Idee eines Scheidungsgrundes aufzugeben? Unter welchen Bedingungen sind Verträge Ausdruck von und Gewähr für Autonomie in der Familie?

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