Erfolgreich berichten in der Eingliederungshilfe: Ein Praxisratgeber für Niedersachsen
Von Ute Adrian und Wolfgang G. Schneider
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Über dieses E-Book
Entdecken Sie in diesem Buch die Schlüsselkomponenten einer effektiven Berichterstellung und erwerben Sie praxisnahe Tipps, um Ihre Berichte auf ein neues Level zu heben. In diesem Praxisratgeber liegt ein besonderer Fokus auf verständliche Sprache, klare Strukturen und die gezielte Berücksichtigung der Bedürfnisse Ihrer Leserinnen und Leser.
Ute Adrian
Ute Adrian blickt auf eine beeindruckende berufliche Laufbahn von fast zwei Jahrzehnten in der Psychiatrie zurück, in der sie sich als engagierte Diplom-Sozialpädagogin und qualifizierte Systemische Beraterin profiliert hat. Als Abteilungsleiterin der Eingliederungshilfe bei der renommierten Stiftung 'Die Brücke‘ in Uelzen trägt sie maßgeblich dazu bei, den erfolgreichen Umsetzungsprozess des neuen Teilhaberechts zu gestalten. Als freiberufliche Referentin in Niedersachsen widmet sich Ute Adrian seit vielen Jahren intensiv den facettenreichen Aspekten des Bundesteilhabegesetzes. Ihre Expertise erstreckt sich insbesondere auf die Veränderungen durch das Bundesteilhabegesetz und der Einführung einer neuen gemeinsame Sprache im Rehabilitationsprozess, die einen bedeutenden Fortschritt in der Zusammenarbeit und Verständigung in diesem Bereich darstellt. Mit ihrer wissenschaftlichen Arbeit im Social Management legt sie einen klaren Fokus auf die Bedürfnisse und Herausforderungen in der Praxis. Ute Adrian bringt ihre langjährige Erfahrung und ihr tiefes Verständnis für die Veränderungen im Bereich der Leistungserbringung und durch das BTHG in ihr Buchprojekt ein. Ihr Werk verspricht, einen praxisorientierten und fundierten Beitrag zur aktuellen Diskussion in der Sozialarbeit zu liefern.
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Buchvorschau
Erfolgreich berichten in der Eingliederungshilfe - Ute Adrian
Kapitel 1 - Allgemeine Hinweise
In diesem Kapitel erwartet Sie die Kurzdarstellung der Gesamtplanung. In Niedersachsen wird in der Bedarfsanalyse B.E.Ni angewendet. Als Leistungserbringer erhalten Sie am Ende des Prozesses den Bogen F4. Dieser enthält ihren Arbeitsauftrag. Um zu verstehen, aus welchem Prozess dieser Bogen stammt, muss man sich mit der dreistufigen Zielsystematik und den Veränderungen in der Hilfegewährung auseinandersetzen. Zusammenfassend kann gesagt werden, dass dieser Abschnitt des Kapitels wichtige Informationen als Grundlage für die Gesamtplanung behandelt, aus der die Arbeitsaufträge erstellt werden.
1.1. Kurzdarstellung der Gesamtplanung in Niedersachsen
Der Gesamtplanungsprozess in der Eingliederungshilfe im Schaubild. Die Erklärungen für die Abkürzungen¹ und die Bogensatzbeschreibungen² sind in der Fußzeile zu finden.
Eigene Darstellung
Die Bedarfsermittlung findet zwischen dem Leistungsträger und der Leistungsberechtigten Person statt. Eine Person des Vertrauens darf im Gespräch unterstützend dabei sein. Die Leistungsberechtigte Person und ihre Wünsche und Ziele stehen im Vordergrund. Das individuelle soziale Umfeld soll mit einbezogen werden. Die Angebote und Hilfen in der Umgebung sollen beachtet werden.
Die Leistungsberechtigte Person und der Leistungsträger vereinbaren klare Ziele. Diese sollen der Person helfen, ihre individuellen Wünsche und Bedürfnisse zu verwirklichen. Die persönlichen Stärken und Fähigkeiten einer Leistungsberechtigten Person werden beachtet, um die Ziele erreichen zu können. Basierend auf den ermittelten Bedarfen und Ressourcen werden konkrete und messbare Ziele entwickelt.
Der Leistungserbringer erhält mit dem Bogen F4 die festgestellten und vereinbarten Ziele der Leistungsberechtigten Person als Arbeitsauftrag. Die Inhalte des Gesamtplans muss der Leistungserbringer als verpflichtend beachten. Zur Zielerreichung müssen die Methoden und Maßnahmen zwischen dem Leistungserbringer und der Leistungsberechtigten Person geplant werden. Die Methoden- und Maßnahmenplanung wird auf dem Bogen F4 festgehalten und der Leistungsberechtigten Person als Kopie ausgehändigt.
Während der Maßnahme erhält die Leistungsberechtigte Person die notwendige Unterstützung und Begleitung, um die Ziele zu erreichen.
„Nach § 121 Abs. 2 S. 2 SGB IX wird der Gesamtplan regelmäßig, spätestens nach zwei Jahren, überprüft. Bestehen Anhaltspunkte dafür, dass die vereinbarten Ziele nicht oder nicht mehr erreicht werden, sind die Beteiligten und der oder die Leistungserbringer verpflichtet, dieses mitzuteilen. Der Träger der Eingliederungshilfe hat dann den Gesamt- und ggf. Teilhabeplan anzupassen. (B.E.Ni Handbuch, Seite 45).
Eine Evaluation der durchgeführten Maßnahmen in der Eingliederungshilfe ist durch einen Verlaufsbericht nach spätestens zwei Jahren durch den Leistungserbringer beim Leistungsträger vorzulegen. Die Wirkungskontrolle in der Eingliederungshilfe bezieht sich dabei auf die Bewertung der Ergebnisse und Auswirkungen der bereitgestellten Unterstützung und Maßnahmen für Menschen mit Behinderungen. Ziel ist es, die Effektivität der Hilfe zu beurteilen. Um die bestmögliche individuelle Entwicklung und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben für die Leistungsberechtigten Person zu gewährleisten, müssen gegebenenfalls Anpassungen vorgenommen werden, um die Unterstützung zu optimieren.
1.2 Die dreistufige Zielsystematik
Die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen hat gemäß § 90 Abs. 1 SGB IX die Aufgabe, den Leistungsberechtigten eine individuelle Lebensführung zu ermöglichen, die ihrer Würde als Menschen entspricht, und ihre volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern. Diese Leistungen sollen sie befähigen, ihre Lebensplanung und -führung möglichst selbstbestimmt und eigenverantwortlich wahrnehmen zu können. Um diese Aufgabe erfolgreich umzusetzen, müssen klare Vereinbarungen in Form von Zielen mit der leistungsberechtigten Person getroffen werden. Im Rahmen des Gesamt- und Teilhabeplanverfahrens einschließlich der Bedarfsermittlung in Niedersachsen (B.E.Ni) wird festgelegt, welche konkreten Ziele durch eine zu bewilligende Leistung erreicht werden sollen. In Niedersachsen wird die dreistufiges Zielsystem verwendet, die vom Deutschen Verein seit mehreren Jahren geschult wird. Gemäß diesem System wird ein Ziel als ein erstrebenswerter Zustand definiert, der in der Zukunft liegt. Dabei handelt es sich bei den Zielen nicht um konkrete Maßnahmen oder Handlungen, sondern um das angestrebte Ergebnis von Aktivitäten und Handlungen.
Diese Art der Zielsetzung zielt darauf ab, die Vorstellungskraft der betroffenen Person zu stimulieren, um eine höhere Motivation und Anziehungskraft für das Ziel zu schaffen. In dem die individuellen Bedürfnisse und Interessen der betroffenen Person berücksichtigt werden, soll die aktive Teilhabe gefördert werden und der Grundsatz Nicht ohne uns über uns
erfüllt werden.
In diesem Zusammenhang ist es wichtig die Rechte der Menschen mit Behinderungen zu kennen (UN-BRK³). Durch das Verständnis der UN-Behindertenrechtskonvention erhalten Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen eine Grundlage, um ihre Rechte einzufordern und aktiv an der Gestaltung von Maßnahmen zur Umsetzung des BTHG teilzunehmen.
Im Handbuch von B.E.Ni wird darauf verwiesen, dass Ziele nicht negiert werden sollen, da sie grundsätzlich wünschenswert und positiv sein sollen.
Im Schaubild sind die drei Stufen der Zielsystematik dargestellt:
Eigene Darstellung
Das Leitziel
Das Leitziel steht an der Spitze der Zielpyramide und bildet den Ausgangspunkt für das gesamte dreistufige Zielsystem. Es beschreibt das angestrebte Ergebnis des gesamten Teilhabeprozesses. Eine personenzentrierte Formulierung, die auf den konkreten Einzelfall zugeschnitten ist, ist für die leistungsberechtigte Person von großer Bedeutung. Durch eine präzise Formulierung kann die leistungsberechtigte Person die Zielerreichung messen. Leitziele zeichnen sich oft durch eine längere oder mehrjährige Laufzeit aus.
Rahmenziel
Rahmenziele beziehen sich auf die neun Lebensbereiche des ICF. Diese Rahmenziele können als separate Baustellen betrachtet werden, an denen wesentliche Veränderungen oder Stabilisierungen erwartet werden. Auch Rahmenziele haben eine längere Laufzeit. Im Arbeitsauftrag für den LE findet sich im Bogen F4 auch die Abkürzung RZ wieder.
Ergebnisziel
Bei den Ergebniszielen handelt es sich um die gewünschten Ergebnisse, die bis zum Ende des Zielvereinbarungszeitraums erreicht werden sollen. Das Ziel soll S.M.A.R.T. formuliert sein.
Eigene Darstellung
Die Ziele sind für maximal zwei Jahre festgeschrieben. Veränderungen und Abweichungen sind dem Leistungsträger durch den Leistungserbringer zu melden. Die zeitlichen Absprachen, wann genau eine Meldung notwendig ist hängt immer vom Einzelfall ab. Grundsätzlich kann aber angemerkt werden, dass die Abstände der Zielüberprüfung auch während der Leistungserbringung realistisch sein sollten und nicht zu eng bemessen. Im Handbuch von B.E.Ni⁴ wird darauf verwiesen, dass Ziele nicht unter sechs Monaten zu splittern sind. Das kann als Orientierung in der Praxis dienen. Die Ziele sollen in verständlicher Sprache formuliert werden, am besten in der Ich-Perspektive der leistungsberechtigten Person. Im Arbeitsauftrag für den LE findet sich im Bogen F4 auch die Abkürzung EZ wieder.
Beispiele:
RZ 1.0 Ich bin in der Lage, meinen Alltag zu