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Das Erbrecht der Buch'schen Glosse
Kaufmännische Rechtsgutachten des 18. Jahrhunderts: Die Pareres der Frankfurter Börsenvorsteher in vergleichender Perspektive
Die Rezeption der laesio enormis in den Stadt- und Landrechten: Vertragsgerechtigkeit im Spätmittelalter und der Frühen Neuzeit
eBook-Reihen4 Titel

Forschungen zur deutschen Rechtsgeschichte

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Über diese Serie

Minne oder recht – die Paarformel ist fester Bestandteil der mittelalterlichen Rechtssprache. Regelmäßig beschreibt sie in Urkunden den Weg zum Rechtsfrieden und kommt in der königlichen Gerichtsbarkeit Kaiser Karls IV. und König Wenzels bei den verschiedenen Gerichtsformen zum Einsatz. Die Untersuchung ihrer Bedeutung und Verwendung ist ein klassisches Thema der Mediävistik, das bereits die rechtshistorische Forschung des 19. Jahrhunderts faszinierte. Die Arbeit nähert sich der Paarformel über eine umfassende Auswertung der Quellensprache und stellt differenziert sowohl ihre Bedeutungsvielfalt als auch Unterschiede und Gemeinsamkeiten von minne und recht dar.
SpracheDeutsch
HerausgeberBöhlau Köln
Erscheinungsdatum10. Okt. 2022
Das Erbrecht der Buch'schen Glosse
Kaufmännische Rechtsgutachten des 18. Jahrhunderts: Die Pareres der Frankfurter Börsenvorsteher in vergleichender Perspektive
Die Rezeption der laesio enormis in den Stadt- und Landrechten: Vertragsgerechtigkeit im Spätmittelalter und der Frühen Neuzeit

Titel in dieser Serie (4)

  • Die Rezeption der laesio enormis in den Stadt- und Landrechten: Vertragsgerechtigkeit im Spätmittelalter und der Frühen Neuzeit

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    Die Rezeption der laesio enormis in den Stadt- und Landrechten: Vertragsgerechtigkeit im Spätmittelalter und der Frühen Neuzeit
    Die Rezeption der laesio enormis in den Stadt- und Landrechten: Vertragsgerechtigkeit im Spätmittelalter und der Frühen Neuzeit

    Schieflagen in vertraglichen Austauschverhältnissen sind ein Phänomen, mit dem sich eine jede Zivilrechtsordnung auseinandersetzen muss: Einem übermächtigen Vertragspartner steht ein schwacher gegenüber, sodass die Gefahr besteht, dass der schwache Vertragspartner ausgebeutet wird. In solchen Situationen stellt sich die Frage, ob und in welchem Umfang eine Rechtsordnung Schutzmaßnahmen für die schwächere Partei ergreifen möchte. Seit dem 12. Jh. waren sich das römische und das kanonische Recht genau über diese Frage uneins, wie sich bei dem Rechtsinstitut der laesio enormis zeigte. Für die einen war sie ein universelles Mittel, unbillige Vertragsverhältnisse umfassend zu korrigieren, andere sahen in ihr eine bloße Ausnahmeregelung, deren Anwendung begrenzt werden sollte. Die Stadt- und Landrechte machten sich bis zum 17. Jh. daraus ihren eigenen Reim. Mit der spannenden Geschichte dieses Rezeptionsvorgangs beschäftigt sich das vorliegende Werk.

  • Das Erbrecht der Buch'schen Glosse

    Das Erbrecht der Buch'schen Glosse
    Das Erbrecht der Buch'schen Glosse

    Etwa 100 Jahre nach der Entstehung des Sachsenspiegels versieht der universitär ausgebildete Jurist Johann von Buch, dem Vorbild der Glossae Ordinariae des römisch-kanonischen Rechts folgend, das Rechtsbuch mit einer Glossierung. Diese Glossierung, die sogenannte Buch'sche Glosse, prägt die weitere Entwicklung des sächsischen Rechts über Jahrhunderte. Gesinde Güldemund untersucht das Erbrecht der Buch'schen Glosse und zieht die Erkenntnisse ihrer Untersuchung sodann für einige allgemeine Fragen der Glossenforschung heran. Im Zentrum steht dabei die Frage nach dem rechtlichen Gehalt der Buch'schen Glosse, ihrem Verhältnis zum Recht des Sachsenspiegels einerseits und zum römisch-kanonischen Recht andererseits. Der Band enthält zudem umfangreiche Ausführungen zum Erbrecht des Sachsenspiegels und des römisch-kanonischen Rechts, die zur Ermittlung des Glossenrechts herangezogen werden.

  • Kaufmännische Rechtsgutachten des 18. Jahrhunderts: Die Pareres der Frankfurter Börsenvorsteher in vergleichender Perspektive

    Kaufmännische Rechtsgutachten des 18. Jahrhunderts: Die Pareres der Frankfurter Börsenvorsteher in vergleichender Perspektive
    Kaufmännische Rechtsgutachten des 18. Jahrhunderts: Die Pareres der Frankfurter Börsenvorsteher in vergleichender Perspektive

    Es gab im Alten Reich zwar vielfältige Gerichtsstrukturen, jedoch konnten diese nicht immer effektiv genutzt werden, sei es, weil sie keine Zuständigkeit hatten, sei es, weil ihnen die wechselrechtliche Expertise fehlte. Die Pareres waren somit nicht nur Bestandteil der Rechts- und Gerichtslandschaft des Alten Reiches, sondern verkörperten diese par excellence und waren in ihrer Rechtspluralität quasi Sinnbild derselben. Das Buch widmet sich der nahezu unerschlossenen Quellengruppe der kaufmännischen Rechtsgutachten (Pareres), die in der Frühen Neuzeit in vielen bedeutenden europäischen Handelszentren erstellt wurden. Dabei legt die Verfasserin den Fokus auf die Erschließung des Frankfurter Bestandes aus dem 18. Jahrhundert. Die Gutachten weisen eine große Bandbreite handels- und vor allem wechselrechtlicher Problemstellungen auf, die mit Hilfe der Pareres sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich gelöst wurden. Des Weiteren skizziert die Verfasserin die Entstehungsgeschichte der als Gutachter tätigen Frankfurter Börsenvorsteher und untersucht mittels eines komparatistischen Zugriffs die Funktion der Pareres im Allgemeinen.

  • minne oder recht: Konflikt und Konsens zur Zeit Karls IV. und König Wenzels

    minne oder recht: Konflikt und Konsens zur Zeit Karls IV. und König Wenzels
    minne oder recht: Konflikt und Konsens zur Zeit Karls IV. und König Wenzels

    Minne oder recht – die Paarformel ist fester Bestandteil der mittelalterlichen Rechtssprache. Regelmäßig beschreibt sie in Urkunden den Weg zum Rechtsfrieden und kommt in der königlichen Gerichtsbarkeit Kaiser Karls IV. und König Wenzels bei den verschiedenen Gerichtsformen zum Einsatz. Die Untersuchung ihrer Bedeutung und Verwendung ist ein klassisches Thema der Mediävistik, das bereits die rechtshistorische Forschung des 19. Jahrhunderts faszinierte. Die Arbeit nähert sich der Paarformel über eine umfassende Auswertung der Quellensprache und stellt differenziert sowohl ihre Bedeutungsvielfalt als auch Unterschiede und Gemeinsamkeiten von minne und recht dar.

Autor

Johannes Ulbricht

Johannes Ulbrich studierte zwischen 2013 und 2018 an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg Rechtswissenschaft. Seit 2018 forscht er am dortigen Institut für Rechtsgeschichte insbesondere im Bereich des Bürgerlichen Rechts sowie der Deutschen und Europäischen Rechtsgeschichte. Im Jahre 2021 wurde er zum Doktor der Rechte promoviert.

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