Repetitorium Notfallmedizin: Zur Vorbereitung auf die Prüfung "Notfallmedizin"
Von Rolf Rossaint
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Über dieses E-Book
Das Werk liefert die wesentlichen Fakten zum Thema übersichtlich und praxisnah dargestellt. Die Inhalte orientieren sich an der Zusatz-Weiterbildung "Notfallmedizin" und an den aktuellen Leitlinien notfallmedizinischer Fachgesellschaften. Das Buch eignet sich sowohl zur Prüfungsvorbereitung der Zusatzbezeichnung als auch zum schnellen Nachschlagen rund um den Notfalleinsatz. Die 3. Auflage erscheint komplett aktualisiert und erweitert, u.a. zu den Themen Telenotarzt, nichtinvasive Beatmung, taktische Medizin, präklinische Beatmung, Analgosedierung und Narkose im Rettungsdienst. Besonderes Praxis-Plus: eBook inside – kostenloser Download des eBooks inklusive
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Buchvorschau
Repetitorium Notfallmedizin - Jörg Christian Brokmann
Book cover of Repetitorium Notfallmedizin
Hrsg.
Jörg Christian Brokmann und Rolf Rossaint
Repetitorium Notfallmedizin
Zur Vorbereitung auf die Prüfung „Notfallmedizin"
3. Aufl. 2020
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Hrsg.
Jörg Christian Brokmann
Zentrale Notaufnahme, Uniklinik RWTH Aachen, Aachen, Deutschland
Rolf Rossaint
Klinik für Anästhesiologie, Uniklinik RWTH Aachen, Aachen, Deutschland
ISBN 978-3-642-20814-0e-ISBN 978-3-642-20815-7
https://doi.org/10.1007/978-3-642-20815-7
Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.d-nb.de abrufbar.
© Springer-Verlag Berlin Heidelberg 2008, 2010, 2012, 2020korrigierte Publikation2021
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Umschlaggestaltung: deblik Berlin
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Die Anschrift der Gesellschaft ist: Heidelberger Platz 3, 14197 Berlin, Germany
Vorwort 3. Auflage
Auch die Notfallmedizin unterliegt einer ständigen Fort- und Weiterentwicklung, weshalb wir das Werk überarbeitet und um wichtige Inhalte erweitert haben. Sie finden nun Inhalte zu taktischer Medizin, Telemedizin und vielem mehr. Manche Kapitel sind gänzlich neu erstellt und andere grundlegend überarbeitet worden. An unserem Konzept der Interdisziplinarität haben wir dabei festgehalten. Unter diesen Gesichtspunkten soll Ihnen das vorliegende Buch in kurzer und prägnanter Weise notfallmedizinisches Wissen vermitteln. Ob Sie es für die Vorbereitung auf die Prüfung nutzen möchten, es für die Patientenversorgung benötigen oder zum Nachschlagen nach Einsätzen: Das vorliegende Buch soll Ihnen eine adäquate Behandlung und Therapie des Notfallpatienten ermöglichen. Sie erhalten somit die Möglichkeit, Ihr Wissen auf den aktuellen Stand bringen zu können. Selbstverständlich führt die dritte Auflage das didaktische Konzept weiter. Prägnant und wohl geordnet erhalten Sie Informationen in festgelegter Reihenfolge: Definition, Allgemeines, ätiologischer und pathophysiologischer Hintergrund, Symptomatik, Diagnostik, Differenzialdiagnostik sowie Hinweise zu Therapie und Maßnahmen. Sie finden sich schnell und zuverlässig zurecht.
Insbesondere mit Blick auf unsere Patienten wünschen wir Ihnen erfolgreiche Einsätze.
J. C. Brokmann
R. Rossaint
Aachen
im September 2019
Inhaltsverzeichnis
I Allgemeine Notfallmedizin
1 Organisation und Struktur 3
S. Beckers
1.1 Rettungskette 5
1.2 Notarzt- und Rettungsdienst in Deutschland 8
1.3 Rettungsdienstpersonal 14
1.4 Rettungsdienstfahrzeuge 21
1.5 Luftrettung 26
1.6 Länderspezifische Besonderheiten der Landesrettungsdienstgesetze 28
1.7 Aufgaben und Pflichten der Funktionsbereiche 28
1.8 Leitstelle, Kommunikation, Funk 38
1.9 Zusammenarbeit mit Behörden 41
1.10 Qualitätsmanagement 44
Literatur 50
2 Hygiene und Arbeitsschutz 51
S. Beckers
2.1 Hygiene 52
2.2 Impfungen 60
2.3 Arbeitsschutz 61
2.4 Meldepflichtige Erkrankungen 67
2.5 Infektionstransport 68
Weiterführende Literatur 72
3 Diagnostik und Überwachung 73
J. C. Brokmann
3.1 Untersuchung von Notfallpatienten 74
3.2 EKG, 12-Kanal 74
3.3 Defibrillator 77
3.4 Blutdruckmessung 79
3.5 Pulsoxymetrie 80
3.6 Kapnometrie/Kapnographie 81
3.7 Sonographie 82
3.8 Spritzenpumpen 82
3.9 Medizinproduktegesetz 83
Literatur 83
4 Einsatztaktik 85
J. C. Brokmann und W. Huckenbeck
4.1 Einsatzablauf 87
4.2 Gefahren an der Einsatzstelle 88
4.3 Luftrettungseinsatz 90
4.4 Technische Rettung 94
4.5 Sekundär- bzw. Intensivtransport 96
4.6 Übergabe und Übernahme von Patienten 98
4.7 Gefahrstoffeinsatz 99
4.8 Sichtung 101
4.9 Einsatzeinheiten/SEG 102
4.10 Transportverweigerung 102
4.11 Taktische Medizin 103
4.12 Leichenschau im Rettungsdienst 107
4.13 Anhang: Notärztlicher Einsatz und klinische Rechtsmedizin 114
Weiterführende Literatur 114
5 Medizinische Maßnahmen 115
J. C. Brokmann
5.1 Sicherung der Atemwege 116
5.2 Freimachen der Atemwege 116
5.3 Intubation 121
5.4 Beatmung in der Notfallmedizin 126
5.5 Thoraxdrainage 130
5.6 Zugänge 130
5.7 Volumentherapie 134
5.8 Immobilisation 137
5.9 Narkose im Rettungsdienst 140
5.10 Schmerztherapie 141
Literatur 141
6 Kardiopulmonale Reanimation 143
J. C. Brokmann und S. Bergrath
6.1 Leitlinien: Entstehung und Bedeutung (Guidelines) 144
6.2 Herz-Kreislauf-Stillstand: Erwachsene 144
6.3 Kinderreanimation 154
6.4 Spezielle Fragestellungen rund um die Reanimation 158
Literatur 159
II Spezielle Notfallmedizin
7 Kardiozirkulatorische Notfälle 163
J. C. Scherr und B. F. Scherr
7.1 Akutes Koronarsyndrom („acute coronary syndrome", ACS) 164
7.2 Herzinsuffizienz 168
7.3 Lungenödem 174
7.4 Herzrhythmusstörungen (HRST) 176
7.5 Synkope 185
7.6 Patient mit Schrittmacher-/ICD 189
7.7 Venöse Thromboembolie, Lungenarterienembolie 194
7.8 Hypertensive Entgleisung und hypertensiver Notfall 198
7.9 Schock 201
7.10 Anaphylaxie 206
Literatur 210
8 Respiratorische Notfälle 213
J. C. Brokmann
8.1 Asthma bronchiale 214
8.2 „Chronic obstructive pulmonary disease" (COPD) 216
8.3 Fremdkörperaspiration 217
8.4 Pneumonie und Bronchitis 219
8.5 Lungenödem 220
8.6 Inhalationstrauma 220
8.7 Hyperventilation 221
Weiterführende Literatur 222
9 Stoffwechselnotfälle 223
J. R. Müller
9.1 Diabetes mellitus 224
9.2 Urämie, Niereninsuffizienz 230
9.3 Phäochromozytom 234
9.4 Addison-Krise 234
9.5 Myxödemkoma 236
9.6 Thyreotoxische Krise 237
9.7 Hyperkalzämische Krise 238
Weiterführende Literatur 240
10 Abdominelle Notfälle 241
B. Bouillon und M. Münzberg
10.1 Akutes Abdomen 242
10.2 Gastrointestinale Blutung 246
Weiterführende Literatur 247
11 Gefäßnotfälle 249
B. Bouillon und M. Münzberg
11.1 Aortendissektion 250
11.2 Bauchaortenaneurysma 250
11.3 Arterielle Embolie 251
11.4 Venöse Thrombose 252
Weiterführende Literatur 252
12 Traumatologische Notfälle 253
B. Bouillon und M. Münzberg
12.1 Grundsätzliches Vorgehen 254
12.2 Wunden und Blutungen 258
12.3 Abdominaltrauma 259
12.4 Thoraxtrauma 260
12.5 Extremitätentrauma 262
12.6 Schädel-Hirn-Trauma 263
12.7 Wirbelsäulentrauma 264
12.8 Polytrauma 266
12.9 Amputationsverletzungen 268
Weiterführende Literatur 268
13 Neurologische Notfälle 269
O. Matz
13.1 Schlaganfall 270
13.2 Epileptische Anfälle 277
13.3 Unklare Bewusstseinsstörungen 280
13.4 Meningitis/Enzephalitis 282
Weiterführende Literatur 284
14 Psychiatrische Notfälle 285
T. Messer und F. -G. Pajonk
14.1 Häufigkeit, Definition, Diagnostik, allgemeine Therapieprinzipien 286
14.2 Häufige psychiatrische Syndrome im Notarzt- und Rettungswesen und deren Behandlung 290
14.3 Spezielle psychiatrische Krankheitsbilder 293
14.4 Rechtliche Aspekte 298
Literatur 300
15 Pädiatrische Notfälle 301
S. Wiese
15.1 Anatomische und physiologische Besonderheiten 302
15.2 Krampfanfall (Fieberkrampf) 308
15.3 Verlegungen der oberen Atemwege 310
15.4 Obstruktion der unteren Atemwege 320
15.5 Obstruktive Bronchitis und Bronchiolitis 324
15.6 Plötzlicher Kindstod – „sudden infant death" (SID) 326
15.7 Kindesmisshandlung 329
Weiterführende Literatur 332
16 Gynäkologische Notfälle 333
J. C. Brokmann
16.1 Geburt 334
16.2 Vena-Cava-Kompressionssyndrom 339
16.3 Eklampsie 339
16.4 Vaginale Blutung 340
16.5 Vergewaltigung 341
Literatur 341
17 Intoxikationen 343
J. C. Brokmann
17.1 Allgemeines 344
17.2 Alkohol (C2-Intox) 345
17.3 Alkylphosphate 346
17.4 Blausäure 347
17.5 Cannabis 348
17.6 Kokain 348
17.7 Opiate 349
17.8 Lysergsäurediethylamid (LSD) 350
17.9 Amphetaminderivate (MDMA, MDA, MDE) 350
17.10 Kohlenmonoxid (CO) 351
17.11 Kohlendioxid (CO2) 352
17.12 Lösungsmittel 352
17.13 Säuren- und Laugenverätzungen 352
17.14 Flusssäure 353
17.15 Ausgewählte Medikamentenintoxikationen 353
Weiterführende Literatur 355
18 Thermische Verletzungen 357
J. C. Brokmann
18.1 Unterkühlung 358
18.2 Erfrierung 359
18.3 Sonnenstich, Hitzeerschöpfung, Hitzschlag 359
18.4 Verbrennungen 361
Literatur 366
19 Physikalisch-chemische Notfälle 367
S. Wiese
19.1 Stromunfälle 368
19.2 Ertrinkungsnotfall 370
19.3 Tauch- und Überdruckunfall 374
19.4 Säuren-Laugen-Verätzungen 377
Weiterführende Literatur 380
20 Sonstige Notfälle 381
J. C. Brokmann
20.1 Urologische Notfälle 382
20.2 Ophthalmologische Notfälle 387
20.3 HNO-Notfälle 388
Weiterführende Literatur 390
21 Medikamente in der Notfallmedizin 391
J. C. Brokmann
21.1 Grundlagen 392
21.2 Applikationsformen 392
21.3 Wirkstoffe der Notfallmedizin 392
Erratum zu: Medikamente in der Notfallmedizin E1
J. C. Brokmann
Stichwortverzeichnis 409
Herausgeber‐ und Autorenverzeichnis
Über die Herausgeber
../images/133252_3_De_BookFrontmatter_Figb_HTML.jpgPrivatdozent Dr. med. Jörg Christian Brokmann
1991–1995
Studium der Humanmedizin an der Universität Rostock
1995–1996
Studium der Humanmedizin an der RWTH Aachen
1997–1999
Assistenzarzt Klinik für Anästhesie im St. Antonius Hospital, Eschweiler
1999–2003
Ausbildung zum Facharzt für Anästhesiologie im Medizinischen Zentrum Kreis Aachen
2003–2004
Ausbildung spezielle Schmerztherapie, Klinik für Schmerztherapie im Medizinischen Zentrum Kreis Aachen
2004–2005
Facharzt in der Klinik für Anästhesiologie, Uniklinik RWTH Aachen
2005
Ernennung zum Oberarzt in der Klinik für operative Intensivmedizin, Uniklinik RWTH Aachen
2007–2012
Oberarzt in der Klinik für Anästhesiologie und ärztlicher Leiter Rettungsdienst der Stadt Aachen
2012
Leitender Arzt der Zentralen Notaufnahme der Uniklinik RWTH Aachen
2017
Habilitation
seit 2002
Instruktor für Advanced Cardiac Life Support- Kurse des European Resuscitation Council (ERC)
seit 2004
Kursdirektor in Provider- und Generic Instruktor-Kursen des ERC
seit 2014
Mitglied Exekutivkomitee des German Resuscitation Council (GRC)
seit 2014
Diözesanarzt (Diözese Aachen) Malteser Hilfsdienst
../images/133252_3_De_BookFrontmatter_Figc_HTML.jpgProfessor Dr. med. Rolf Rossaint
Direktor der Klinik für Anästhesiologie der RWTH Aachen
bis 1983
Studium der Humanmedizin bis 1983 an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf
1983–1988
Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Zentrum für Anästhesiologie der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf
1987
Anerkennung als Arzt für Anästhesiologie
1988–1997
Leitender Oberarzt an der Klinik für Anästhesiologie und operative Intensivmedizin am Universitätsklinikum Rudolf Virchow der Freien Universität Berlin
1990
European Diploma on Intensive Care Medicine
1993
Habilitation
1993
„E.-K.FreyPreis", u. a.
seit 1997
Direktor der Klinik für Anästhesiologie an der RWTH Aachen
seit 2010
Mitglied der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina
Autorenverzeichnis
PD Dr. med. Stefan Beckers, MME
Klinik für Anästhesiologie
Uniklinik RWTH Aachen
Aachen, Deutschland
PD Dr. med. Sebastian Bergrath
Zentrale Notaufnahme
Kliniken Maria Hilf GmbH
Mönchengladbach, Deutschland
Prof. Dr. med. Bertil Bouillon
Klinik für Unfallchirurgie, Orthopädie und Sporttraumatologie
Klinikum Köln-Merheim
Köln, Deutschland
PD Dr. med. Jörg Christian Brokmann
Zentrale Notaufnahme
Uniklinik RWTH Aachen
Aachen, Deutschland
Prof. Dr. med. Wolfgang Huckenbeck
Institut für Rechtsmedizin
Universitätsklinik Düsseldorf
Düsseldorf, Deutschland
Dr. med. Oliver Matz
Zentrale Notaufnahme
Uniklinik RWTH Aachen
Aachen, Deutschland
Prof. Dr. med. Thomas Messer
Danuvius Klinik
Pfaffenhofen, Deutschland
Dr. med. Jan Robert Müller
Zentrale Notaufnahme
Uniklinik RWTH Aachen
Aachen, Deutschland
Dr. med. Matthias Münzberg
Klinik für Unfallchirurgie und Orthopädie
BG Klinik Ludwigshafen
Ludwigshafen, Deutschland
Prof. Dr. med. Frank Gerald Pajonk
Praxis Isartal für Erkrankungen der Psyche
Schäftlarn, Deutschland
Dr. med. Benedikt Florian Scherr
Institut für Anästhesiologie
UniversitätsSpital Zürich
Zürich, Schweiz
Prof. Dr. med. Johannes Christof Scherr
Universitäres Zentrum für Prävention und Sportmedizin, Universitätsklinik Balgrist
Universität Zürich
Zürich, Schweiz
Dr. med. Stefan Wiese
Maastricht University Medical Centre
Afdeling anesthesie en pijnbestrijding
Maastricht, The Netherlands
Teil IAllgemeine Notfallmedizin
Inhaltsverzeichnis
Kapitel 1 Organisation und Struktur3
S. Beckers
Kapitel 2 Hygiene und Arbeitsschutz13
S. Beckers
Kapitel 3 Diagnostik und Überwachung13
J. C. Brokmann
Kapitel 4 Einsatztaktik13
J. C. Brokmann und W. Huckenbeck
Kapitel 5 Medizinische Maßnahmen13
J. C. Brokmann
Kapitel 6 Kardiopulmonale Reanimation13
J. C. Brokmann und S. Bergrath
© Springer-Verlag Berlin Heidelberg 2020
J. C. Brokmann, R. Rossaint (Hrsg.)Repetitorium Notfallmedizinhttps://doi.org/10.1007/978-3-642-20815-7_1
1. Organisation und Struktur
S. Beckers¹
(1)
Klinik für Anästhesiologie, RWTH Aachen, Aachen, Deutschland
S. Beckers
Email: sbeckers@ukaachen.de
1.1 Rettungskette
1.1.1 Sofortmaßnahmen
1.1.2 Notruf
1.1.3 Erste Hilfe
1.1.4 Rettungsdienst
1.1.5 Klinische Versorgung
1.2 Notarzt- und Rettungsdienst in Deutschland
1.2.1 Definition Rettungsdienst
1.2.2 Definition Notfallmedizin
1.2.3 Definition Notfallpatient
1.2.4 Kassenärztlicher Notdienst und kassenärztliche Notdienstpraxen
1.2.5 Notarztsysteme
1.2.6 Einsatzformen
1.2.7 Prinzipien prähospitaler Notfallversorgung
1.2.8 Telenotfallmedizin
1.2.9 Rettungsdienstgesetze der Länder
1.3 Rettungsdienstpersonal
1.3.1 Notfallsanitäter (NFS)
1.3.2 Rettungsassistent (RA)
1.3.3 Rettungssanitäter (RS)
1.3.4 Rettungshelfer (RH)
1.3.5 Delegation ärztlicher Aufgaben
1.3.6 Weisungsrecht
1.3.7 Notkompetenz
1.3.8 Regelkompetenz
1.3.9 Weiterbildung, Fortbildung
1.4 Rettungsdienstfahrzeuge
1.4.1 Rettungswagen (RTW)
1.4.2 Notarzteinsatzfahrzeug (NEF)
1.4.3 Notarztwagen (NAW)
1.4.4 Weitere im Rettungsdienst eingesetzte Fahrzeuge
1.4.5 Rüstwagen
1.5 Luftrettung
1.6 Länderspezifische Besonderheiten der Landesrettungsdienstgesetze
1.7 Aufgaben und Pflichten der Funktionsbereiche
1.7.1 Notarzt (NA)
1.7.2 Leitender Notarzt (LNA)
1.7.3 Organisatorischer Leiter Rettungsdienst (OrgL)
1.8 Leitstelle, Kommunikation, Funk
1.8.1 Rettungsleitstelle
1.8.2 Kommunikation und Funk
1.8.3 Digitaler BOS-Funk
1.8.4 Funkrufnamen im Rettungsdienst
1.8.5 Unbefugtes Abhören des BOS-Funks
1.9 Zusammenarbeit mit Behörden
1.9.1 Feuerwehr und Rettungsdienst
1.9.2 Erweiterter Rettungsdienst und Katastrophenschutz
1.9.3 Polizei
1.10 Qualitätsmanagement
1.10.1 Strukturqualität
1.10.2 Prozessqualität
1.10.3 Ergebnisqualität
1.10.4 Dokumentation
1.10.5 Scoring-Systeme
Literatur
1.1 Rettungskette
Der Begriff der sog . „Rettungskette beschreibt die prähospitale Versorgung von Notfallpatienten als ein zeitliches, idealerweise reibungsloses Ineinandergreifen von Einzelschritten, sodass damit eine bestmögliche Versorgung gewährleistet werden kann. Insgesamt hängt die Qualität der Versorgung dabei von der „Stärke
jedes einzelnen Glieds der Rettungskette ab (Abb. 1.1).
Abb. 1.1
Rettungskette
Darüber hinaus hat sich im Bereich der Versorgung von Patienten im Herz-Kreislauf-Stillstand der Begriff „Überlebenskette" etabliert.
1.1.1 Sofortmaßnahmen
Jeder der in einer Notfallsituation – im Falle einer lebensbedrohlichen Erkrankung oder Verletzung, bei einem Unfall oder einer Vergiftung – Hilfe von seinen Mitmenschen erwartet, sollte selbst fähig sein, Hilfe zu leisten und dies als seine menschliche Pflicht ansehen.
In Not- und Unglücksfällen Hilfe zu leisten, ist nicht nur sittliche, sondern auch eine rechtliche und damit gesetzlich festgeschriebene Pflicht.
Wichtig
Gemäß § 323c Strafgesetzbuch ist in Deutschland jeder gesetzlich verpflichtet, Erste Hilfe zu leisten, insofern
ihm die Hilfeleistung den Umständen entsprechend zumutbar ist,
er durch die Hilfeleistung nicht andere wichtige Pflichten verletzt,
sich der Helfer durch die Hilfeleistung nicht selbst in Gefahr bringen muss.
Wer dementsprechend bei Unglücks- oder Notfällen keine Hilfe leistet, kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr oder mit einer Geldstrafe bestraft werden.
Handelt es sich bei dem Hilfeleistenden um einen Arzt, so muss er nach aktuellster Rechtsprechung des Oberlandesgerichts München mindestens in der Lage sein, die Regeln des Basic Life Support (BLS) anwenden zu können.
Eingeschränkt wird die gesetzliche Verpflichtung zur Hilfeleistung allerdings durch die Zumutbarkeit der Hilfeleistung. So ist man z. B. nicht verpflichtet, an einem Notfallort Hilfe zu leisten, wenn man sich dadurch als Helfer selbst in Gefahr bringt. Als Beispiel gilt hier, dass man von einem Nichtschwimmer nicht erwarten kann, einen Ertrinkenden zu retten. Zudem ist die Verpflichtung zur unmittelbaren Hilfe eingeschränkt, wenn dadurch andere wichtige Pflichten verletzt würden (z. B. Aufsichtspflicht bei Lehrern).
Lebensrettende Sofortmaßnahmen (LSM)
Absicherung eines Unfallorts und ggf. Rettung eines Betroffenen aus einem Gefahrenbereich
Maßnahmen der Herz-Lungen-Wiederbelebung, einschließlich Defibrillation
Stillung einer lebensbedrohlichen Blutung
Maßnahmen zur Schockbekämpfung
Stabile Seitenlage
Abnahme des Schutzhelms bei Zweiradfahrern
Die Hilfsorganisationen (ASB, DRK, MHD, JUH und DLRG) sowie verschiedene private Anbieter bieten Kurse in „Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort" (LSM) an. Der Umfang beträgt vier Doppelstunden. Diese sind für den Erwerb des PKW- oder Motorradführerscheins (Führerscheinklassen AM, A1, A2, A, B, BE, L oder T) Pflicht.
1.1.2 Notruf
Jedem ist es aber jederzeit möglich und zumutbar, den Rettungsdienst zu verständigen: Ein Absetzen des Notrufs , um fachliche Hilfe anzufordern, ist für das weitere Ineinandergreifen der Rettungskette und somit für die Einleitung weiterer Maßnahmen elementar (Notrufnummern: Tab. 1.1 und 1.2).
Tab. 1.1
Notrufnummern in der Bundesrepublik Deutschland
Tab. 1.2
Notrufnummern in angrenzenden Staaten/Europaweit
Die fünf „W’s" des Notrufs
Wo ist der Notfall passiert?
Was ist passiert?
Wie viele Personen sind betroffen?
Welche Arten von Verletzungen/Erkrankungen liegen vor?
Warten auf Rückfragen!
Gemäß den internationalen Leitlinien für die Herz-Lungen-Wiederbelebung gilt für den Zeitpunkt des Notrufs:
Notruf zuerst (sog. „phone first") bei Erwachsenen, ausgenommen Trauma, Ertrinken, Kinder
Schneller Notruf (sog. „phone fast") bei Notfällen mit Kindern, Trauma oder Ertrinken nach Durchführung lebensrettender Sofortmaßnahmen
Eine ausführliche Darstellung findet sich in Kap. 6.
1.1.3 Erste Hilfe
Über die lebensrettenden Sofortmaßnahmen hinaus zählen zur sog. „Ersten Hilfe folgende Maßnahmen, die sowohl von Laien als auch von ausgebildeten Ersthelfern oder sog . „first respondern
durchgeführt werden können:
Maßnahmen zur Wundversorgung
Erstmaßnahmen bei akuten Erkrankungen (z. B. Herzinfarkt, Schlaganfall, Asthma, Krampfanfall)
Erstmaßnahmen bei thermischen Schädigungen (z. B. Verbrennung, Verbrühung, Unterkühlung, Erfrierung, Sonnenstich)
Erstmaßnahmen bei Verletzungen und besonderen Notfällen (z. B. Knochenbrüche, Stromunfall, Verätzung, Vergiftungen)
Durch Besuch eines von einer der Hilfsorganisationen (ASB, DRK, MHD, JUH) oder eines privaten Anbieters angebotenen Kurses können sich Laien das Wissen hierzu aneignen, um für eine Vielzahl von Notfällen, die sowohl im privaten als auch im beruflichen Umfeld vorkommen können, vorbereitet zu sein.
Ein Erste-Hilfe-Kurs ist in Deutschland Pflicht für den Erwerb der LKW-und Busführerscheinklassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE oder D1E, für den Erwerb eines Personenbeförderungsscheins sowie für alle Segel- und Motorbootführerscheine. Im Rahmen einer berufsgenossenschaftlichen Erste-Hilfe-Ausbildung ist eine Wiederholung im Zwei-Jahres-Abstand vorgeschrieben.
1.1.4 Rettungsdienst
Mit der Ankunft des Rettungsdienstes wird eine notfallmedizinische Erstversorgung eingeleitet, mit dem Ziel, die Vitalfunktionen Bewusstsein, Atmung und Kreislauf aufrechtzuerhalten oder wiederherzustellen und den Patienten unter Aufrechterhaltung dieser Transportfähigkeit in ein geeignetes Krankenhaus zu bringen (s. unten).
1.1.5 Klinische Versorgung
In der Zielklinik können nach Übergabe an eine Notaufnahme (lokal unterschiedlich organisiert als interdisziplinäre Einheit oder fachspezifisch gegliedert) oder eine Intensivstation umfangreiche diagnostische und therapeutische Möglichkeiten genutzt werden, um eine endgültige Versorgung einzuleiten. Die Weitergabe aller im Laufe der präklinischen Versorgung dokumentierten Daten ist hierbei essenziell.
1.2 Notarzt- und Rettungsdienst in Deutschland
1.2.1 Definition Rettungsdienst
Der Rettungsdienst stellt durch eine Vorhaltung „24 h am Tag und 365 Tage im Jahr" und den Einsatz von qualifiziertem Rettungsfachpersonal (Abschn. 1.3) sowie geeigneten Rettungsmitteln schnellstmögliche und fachgerechte Hilfe bei medizinischen Notfällen aller Art zur Verfügung. In der Schweiz wird der Terminus „Sanität und in Österreich der Begriff „Rettung
synonym verwendet.
Bereiche des Rettungsdienstes
Bodengebundener Rettungsdienst, d. h. Notfallrettung und qualifizierter Krankentransport
Luftrettung
Bergrettungsdienst
Wasserrettungsdienst
Die Berg- und Wasserrettung übergeben die Patienten nach ihrem Rettungseinsatz zur weiteren Versorgung in der Regel an den bodengebundenen Rettungsdienst.
In Deutschland wird der Rettungsdienst nach dem Förderalismusprinzip organisiert und somit durch Landesgesetze geregelt. Durch landesrechtliche Regelungen wiederum werden die Landkreise oder kreisfreien Städte als Träger des Rettungsdienstes beauftragt. Der jeweilige Rettungsdienstträger kann diese Aufgabe entweder eigenständig sicherstellen, indem er Ausstattung und Personal stellt. Er kann die Aufgabe aber auch an die im Rettungsdienst und Katastrophenschutz tätigen Wohlfahrtsverbände (ASB, DRK, JUH, MHD), die hauptberuflichen Kräften der jeweiligen Feuerwehr oder private Rettungsdienstunternehmen übertragen. Eine Besonderheit stellt die Luftrettung dar. Sie wird an den meisten Standorten gemeinsam von den Betreibern der Rettungshubschrauber in Zusammenarbeit mit den beteiligten Krankenhäusern und Hilfsorganisationen betrieben.
Von der individualmedizinischen Patientenversorgung des Regelrettungsdienstes muss man die Versorgungsstrukturen beim Massenanfall von Verletzten (MANV) oder bei einem Großschadensereignis abgrenzen. Grundlage für diese Vorkehrungen ist die Tatsache, dass in der Initialphase eines MANV die für eine individualmedizinische Patientenversorgung erforderlichen Einsatzkräfte nicht in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen.
Die medizinische Einsatzleitung übernehmen in einem solchen Fall ein Leitender Notarzt (LNA, Abschn. 1.7.2) in Zusammenarbeit mit einem Organisatorischen Leiter Rettungsdienst (Orgl/OLRD, Abschn. 1.7.3). Die Einsatzkräfte des Regelrettungsdienstes werden zudem vor Ort bei Bedarf durch Helfer sog. Einsatzeinheiten (EE) oder Schnelleinsatzgruppen (SEG) unterstützt, deren Vorhaltung regional unterschiedlich organisiert sein kann.
In weniger dicht bevölkerten oder infrastrukturell weniger gut versorgten Gebieten werden zunehmend Strukturen, sog. „first responder ", etabliert: Helfer von vor Ort ansässigen Hilfsorganisationen oder freiwilliger Feuerwehren werden parallel zum erforderlichen Rettungsmittel alarmiert und übernehmen eine Erstversorgung des Notfallpatienten (u. a. mit Frühdefibrillation) bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes.
Neben den First-Responder-Systemen werden derzeit noch in wenigen Bereichen (u. a. Kreis Gütersloh, Stadt Aachen, Landkreis Greifswald-Vorpommern, Lübeck, Freiburg) App-basierte Ersthelfer-Alarmierungssysteme genutzt, um das therapiefreie Intervall insbesondere beim Kreislaufstillstand zu reduzieren. Die aktuell verfügbaren Systeme (http://www.mobile-retter.de; http://corhelp3r.de; http://firstaed.com/de/; https://www.meine-stadt-rettet.de) nutzen dasselbe Prinzip: Der Nutzer ist als qualifizierter Ersthelfer freigeschaltet und im Einsatzfall meldet die App dem System und somit der Leitstelle, welcher registrierte Ersthelfer mit seinem Mobiltelefon in der Nähe erreichbar wäre. Nach Bestätigung der Verfügbarkeit bekommen die registrierten Ersthelfer den Einsatzort übermittelt und können im Idealfall mehrere Minuten vor dem Rettungsdienst mit Maßnahmen beginnen.
1.2.2 Definition Notfallmedizin
Notfallmedizin ist die Einleitung einer Intensivtherapie mit eingeschränkten diagnostischen, therapeutischen und personellen Möglichkeiten unter erschwerten äußeren Bedingungen. Sie sollte möglichst kurzfristig nach Eintritt des Geschehens eingeleitet werden mit dem Ziel:
Das Überleben des Notfallpatienten zu sichern
Irreversible Schäden zu vermeiden
Voraussetzungen für eine auf das Grundleiden ausgerichtete klinische Behandlung und Rehabilitation zu schaffen
Indikationen für eine notfallmedizinische Behandlung
Manifeste oder drohende Störungen der Vitalfunktionen (Atmung, Kreislauf, Bewusstsein)
Manifeste oder drohende Schädigungen von Organen, Organsystemen oder Körperteilen unabhängig von der auslösenden Ursache (Trauma, Erkrankung etc.)
Akute Schmerz- und Erregungszustände
1.2.3 Definition Notfallpatient
Notfallpatienten werden wie folgt definiert :
Personen, die sich infolge von Verletzung, Krankheit oder sonstiger Umstände in Lebensgefahr befinden oder deren Gesundheitszustand in kurzer Zeit eine wesentliche Verschlechterung vermuten lässt, sofern nicht unverzüglich medizinische Hilfe eingreift.
Im Unterschied zur Situation in der hausärztlichen Praxis zeichnet sich die notfallmedizinische Versorgung dadurch aus, dass der Arzt bzw. das Rettungsdienstpersonal zum Patienten kommt und nicht umgekehrt. Charakteristisch ist neben den erschwerten Arbeitsbedingungen (z. B. störende Schaulustige oder Angehörige, enge Treppenhäuser, eingeklemmte Patienten, schlechte Lichtverhältnisse), dass in den meisten Fällen der Patient und seine Krankengeschichte unbekannt sind, aber dennoch Entscheidungen über das therapeutische Vorgehen zeitkritisch getroffen werden müssen.
Eine konsiliarische Beratung mit Fachkollegen über behandlungsspezifische oder diagnostische Optionen sowie eine ausführliche Literaturrecherche vor Ort sind nicht möglich, sodass mit den verfügbaren Mitteln oft eine definitive Diagnosestellung nicht zu erreichen ist. Es ergibt sich daher meist eine Arbeitsdiagnose. In deren Mittelpunkt steht eine adäquate Stabilisierung der Vitalfunktionen. Alle weiteren notwendigen diagnostischen und krankheitsspezifischen Maßnahmen sind in der präklinischen Notfallversorgung sekundär und müssen der Klinik vorbehalten bleiben.
1.2.4 Kassenärztlicher Notdienst und kassenärztliche Notdienstpraxen
Die 17 kassenärztlichen Vereinigungen in Deutschland stellen die bedarfsgerechte kassenärztliche Versorgung rund um die Uhr sicher. Sie sind für die regional gleichmäßige Verteilung der niedergelassenen Ärzte zuständig und organisieren die Notfall- und Bereitschaftsdienste in den sprechstundenfreien Zeiten.
Am kassenärztlichen Notfalldienst müssen alle niedergelassenen Ärzte teilnehmen. Eine Freistellung, ganz, teil- oder zeitweise, ist nur aus schwerwiegenden Gründen möglich, z. B.:
Körperlicher Behinderung
Besondere familiäre Verpflichtungen
Teilnahme an einem klinischen Bereitschaftsdienst mit Notfallversorgung
In breiten Bevölkerungsanteilen kommt es zu Verwechslungen aufgrund mangelnder Kenntnis der begrifflichen Unterschiede zwischen Notarztdienst als Teil des Rettungsdienstes und dem (kassenärztlichen) Notdienst. In Rettungsdienstbereichen mit sog. integrierter Leitstelle, d. h. wo beide Strukturen an einer Stelle organisiert werden, spielt dieses Problem eine untergeordnete Rolle. Andernfalls ist es natürlich unbestritten Aufgabe des kassenärztlichen Notdienstes, im Falle einer lebensbedrohlichen Situation des Patienten eine Erstversorgung bis zum Eintreffen des nachgeforderten Notarztes durchzuführen.
Zunehmend existieren zudem in vielen KV-Bezirken oft an Krankenhäuser angegliederte Notdienstpraxen, die eine hausärztliche Versorgung auch außerhalb der Praxisöffnungszeiten für die Behandlung nichtlebensbedrohlicher Erkrankungen und Verletzungen sicherstellt (Tab. 1.3).
Tab. 1.3
Vergleich von Notarztdienst und Kassenärztlichem Notdienst
Aufgrund regional unterschiedlicher Strukturen kann der kassenärztliche Bereitschaftsdienst aber durchaus auch in das Notarztkonzept des jeweiligen Rettungsdienstbereichs eingebunden sein. In diesem Fall wird für die eingesetzten Ärzte dann der Nachweis der erforderlichen Qualifikationen erforderlich.
1.2.5 Notarztsysteme
Bei den bodengebundenen Notarztsystemen unterscheidet man zwischen dem sog. Rendezvous- und dem Stationssystem.
Stationssystem
Ein mit zwei Rettungsassistenten und einem Notarzt besetzter Notarztwagen (NAW) – meist an einem Krankenhaus stationiert – fährt die Einsatzstelle an. Zeitgleich wird ein Rettungswagen (RTW) alarmiert, wenn dieser den Patienten schneller erreichen kann. Nach notfallmedizinischer Erstversorgung wird der Patient mit dem Notarztwagen bei gegebener Indikation zur notärztlichen Versorgung und Betreuung in die entsprechende Zielklinik transportiert. Das Stationssystem ist aufgrund seiner Inflexibilität nur noch vereinzelt in einzelnen Regionen in Deutschland existent.
Rendezvous-System
Die Rettungsleitstelle entsendet bei gegebener Indikation parallel ein Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) und einen Rettungswagen zum Einsatzort. Der Patient kann ggf. im Rettungswagen vom Notarzt auf der Fahrt in die Klinik betreut werden.
Ein großer Vorteil des Rendezvous-Systems ist die höhere Flexibilität, da der Notarzt für andere Einsätze zur Verfügung steht, sofern keine Transportbegleitung erforderlich ist. Aus diesem und auch aus Kostengründen verliert das Stationssystem im bundesdeutschen Rettungsdienst zunehmend an Bedeutung. Demgegenüber steht der Vorteil des oft eingespielten Teams im Rahmen des Stationssystems. Denn das hat zudem die besseren Möglichkeiten der retrospektiven Einsatzanalyse.
Telenotarzt-System
Als weiteres Strukturelement etabliert sich in verschiedenen Regionen das Telenotarzt-System. Dabei kann bei speziell dafür ausgestatteten RTW ein Telenotarzt an der Einsatzstelle (außerhalb- als auch innerhalb des RTW) durch das Rettungsfachpersonal virtuell dazu geschaltet werden und das Team vor Ort unterstützen. (Abschn. 1.2.8)
Welches der vorgenannten Systeme letztendlich umgesetzt wird, ist von infrastrukturellen Rahmenbedingungen, wie Lage der Krankenhäuser, der Feuer- und/oder Rettungswachen, abhängig.
1.2.6 Einsatzformen
Im Rahmen des bodengebundenen Rettungsdienstes, genauso wie in der Luftrettung, kann zwischen dem Primär- und dem Sekundäreinsatz unterschieden werden (Abb. 1.2).
../images/133252_3_De_1_Chapter/133252_3_De_1_Fig2_HTML.pngAbb. 1.2
Einsatzformen.
(Aus: Gorgaß et al. (2007) Das Rettungsdienst-Lehrbuch. 8. Aufl. Springer, Heidelberg Berlin)
Primäreinsatz
Der Primäreinsatz gilt nach Mitteilung der Einsatzdaten bis zum Eintreffen am Notfallort als dringlich, da aufgrund der eingegangenen Notfallmeldung von einer vitalen Bedrohung des Patienten auszugehen ist. Damit legitimiert sich auch die Inanspruchnahme von Sonder- bzw. Wegerechten („Blaulicht und Martinshorn") durch die Rettungsmittel. Über eine Verwendung von Sonder- bzw. Wegerechten bei dem Transport des Notfallpatienten auf dem Weg zum Krankenhaus wird dann indikationsabhängig individuell durch das Rettungsdienstpersonal entschieden.
Sekundäreinsatz
Der Sekundäreinsatz ist definiert als Transport eines Notfallpatienten von Krankenhaus zu Krankenhaus, wobei dieser dringlich oder nicht dringlich sein kann. Um eine dringliche Transportindikation handelt es sich immer dann, wenn eine vitale Bedrohung für den Patienten besteht und dieser aber nach der Primärversorgung im nächstgelegenen Krankenhaus einer Spezialabteilung zugeführt werden muss (z. B. Polytraumatisierte mit Schädel-Hirn-Trauma).
1.2.7 Prinzipien prähospitaler Notfallversorgung
„Stay and play"
Prinzip der Rettungsdienstsysteme in Deutschland und Österreich ist eine notärztliche Versorgung und Stabilisierung vor Ort. Falls notwendig wird ein Transport unter Begleitung eines Notarztes in ein geeignetes Krankenhaus vorgenommen.
„Load and go (= „Scoop and run
)
Vor allem im angloamerikanischen Raum sowie in den Niederlanden existiert das System der Erstversorgung durch qualifiziertes Rettungsdienstpersonal mit anschließendem, schnellstmöglichem Transport in ein Krankenhaus zur ärztlichen Versorgung.
„Treat and run (= „Treat in street
)
Als weiteres Konzept hat sich quasi als Kombination der anderen die „Versorgung unterwegs" als Strategie etabliert. Ziel ist hierbei das schnellstmögliche Erreichen der klinischen Versorgungseinrichtung, wobei die Zeit an der Einsatzstelle zwar so kurz wie möglich gehalten wird, weiterführende Maßnahmen nicht ausgeschlossen sind, aber während des Transports stattfinden sollen.
Struktur, gesetzliche Grundlagen
In Deutschland werden pro Jahr ca. 15 Mio. Einsätze in der Notfallrettung und im Krankentransport abgewickelt.
Aufgabe des Rettungsdienstes ist die prähospitale Erstversorgung von Notfallpatienten, mit dem Ziel der Herstellung einer Transportfähigkeit des Patienten. Unter Aufrechterhaltung dieser Transportfähigkeit soll der Notfallpatient unter fachgerechter Überwachung in das nächste geeignete Krankenhaus verbracht werden.
Auch der Transport von Nichtnotfallpatienten, z. B. Kranke, Verletzte oder andere hilfebedürftige Personen, gehört im weiteren Sinn zum Rettungsdienst. In Deutschland ist der Rettungsdienst eine staatliche Aufgabe, wobei die gesetzlichen Grundlagen in den Rettungsdienst- oder Feuerwehrgesetzen der einzelnen Bundesländer festgeschrieben sind (Abschn. 1.2.9).
Die Ausstattung der eingesetzten Rettungsmittel ist in Normen (z. B. DIN oder ISO) festgelegt. Diese werden dem Stand der Medizintechnik fortlaufend angepasst (Abschn. 1.4).
Wichtig
Aufgabe des Rettungsdienstes ist die präklinische Erstversorgung von Notfallpatienten, d. h.
Herstellung einer Transportfähigkeit
Transport unter fachgerechter Überwachung und Aufrechterhaltung dieser Transportfähigkeit in das nächste, geeignete Krankenhaus
Der Rettungsdienst wird als Teil der kommunalen Selbstverwaltung von den Kreisen und kreisfreien Städten oder in gebietsübergreifenden Zweckverbänden organisiert. Diese sind als jeweilige Rettungsdienstträger für die Einrichtung, den Unterhalt und Aufrechterhaltung der Rettungsleitstelle, sowie der Rettungswachen zuständig. Zurzeit existieren in Deutschland ca. 400 Rettungsdienstbereiche mit einem durchschnittlichen Einzugsgebiet von ca. 900 km² und ca. 200.000 Einwohnern. Gemäß den jeweiligen Landesrettungsdienstgesetzen sind die zuständigen Träger des Rettungsdienstes dazu verpflichtet, durchschnittliche Hilfsfristen bei Hilfeersuchen einzuhalten, wobei diese dann regional von den jeweiligen Bedingungen der Infrastruktur abhängig gemacht werden.
Wo welche Rettungsmittel innerhalb eines Landkreises oder einer Stadt stationiert sind, hängt u. a. ab von:
Bevölkerungsdichte
Einsatzaufkommen nach Häufigkeit und Dringlichkeit
Bebauung
Infrastrukturellen Gegebenheiten
Dies findet Niederschlag in den jeweiligen Rettungsdienstbedarfsplänen, die die nötige Anzahl von Notarztstandorten, Rettungswagen, Krankenwagen etc. festlegen. Die einsatzbereiten Fahrzeuge sind an Rettungswachen, kombinierten Rettungs- und Feuerwachen oder an Krankenhäusern stationiert.
1.2.8 Telenotfallmedizin
In verschiedenen Rettungsdienstbereichen sind inzwischen eine Vielzahl unterschiedlicher telemetrischer Systeme für einzelne Tracerdiagnosen etabliert, z. B. Übermittlung des 12-Kanal-EKG oder Unterstützung bei der Befunderhebung und Vorabinformation beim Schlaganfall mit dem Ergebnis outcomerelevanter Optimierungen in der Versorgung. Als Weiterentwicklung der bisherigen telemetrischen Systeme ist die Telenotfallmedizin zu verstehen.
Da in den meisten Rettungsdiensteinsätzen nicht die ärztlich-manuellen Fertigkeiten, sondern vielmehr ärztliche Einschätzung und Entscheidung notwendig sind, rechnet man der sog. Telenotfallmedizin ein noch viel größeres Potenzial zu. So stellt das in Aachen entwickelte holistische Telenotarztsystem dem Telenotarzt räumlich unabhängig alle relevanten Informationen einer Einsatzstelle mittels Übertragung von Ton, Bild und Echtzeitvitalparametern zur Verfügung. Dieser kann damit das Rettungsteam vor Ort suffizient unterstützen, Maßnahmen rechtssicher delegieren oder im Sinne einer Konsultation zur Zweitmeinung ärztliche Kollegen beraten oder supervidieren. Ein solches System existiert seit 2014 in der Regelrettung im Rettungsdienstbereich der Stadt Aachen, Teilen des Kreises Euskirchen und des Kreises Heinsberg. Zudem laufen im Landkreis Vorpommern-Greifswald und im Bereich Straubing derzeit (Stand 03/2019) zwei über den Innovationsfonds der Krankenkassen finanzierte Projekte, die diese neue Versorgungsform evaluieren sollen. Dezidierte Strukturempfehlungen zur Telemedizin in der prähospitalen Notfallmedizin von der DGAI bereits publiziert, so definiert man als mögliche Indikationen für den Telenotarzt:
Hypertensive Entgleisung
Schmerztherapie bei nichtlebensbedrohlichen Verletzungen/Erkrankungen (z. B. Schlaganfall ohne Bewusstlosigkeit)
Hypoglykämie
Hilfestellung bei unklaren Notfällen
Hilfestellung bei EKG-Interpretation
Transportverweigerung (u. a. rechtliche Absicherung für NFS, Abschn. 1.3.1, RA, Abschn. 1.3.2, und RS, Abschn. 1.3.3)
Sekundärverlegungen nach definierten Kriterien
Zur Überbrückung bis zum Eintreffen des Notarztes grundsätzlich, sofern die Notfallsituation eine Konsultation erlaubt
Darüber hinaus werden technische Mindeststandards der mobilen und stationären Übertragungseinheiten sowie der Telenotarztzentrale zusammengestellt:
Verfügbarkeit einer bidirektionalen, zuverlässigen Audioübertragung sowie einer verlässlichen, zumindest unidirektionalen Videoübertragung in Echtzeit
Kontinuierliche Vitaldatenübertragung in Echtzeit bzw. mit geringen, klinisch irrelevanten zeitlichen Latenzen
Sicherer Datentransfer mit Verfügbarkeit einer adäquaten Datenübertragung bei mindestens 95 % aller Einsätze
Datenverschlüsselung nach dem Stand der Technik
Redundante Kommunikationsstruktur als Rückfallebene, z. B. über verschlüsseltes Zusatzmobiltelefon
Datenschutzkonformes Datenmanagement und Langzeitdatenspeicherung
Zugriff auf aktuellste Diagnose- oder Behandlungsalgorithmen bzw. Verfahrensanweisungen in digitaler Form für die häufigsten Krankheitsbilder am Telenotarztarbeitsplatz
Anbindung an die Leitstelle des Rettungsdienstträgers
GPS-Daten des Rettungsteams und Notarztwagens sowie einsatzrelevante Leitstellendaten zur Unterstützung des Einsatzmanagements bzw. adäquaten Wahl des bestgeeigneten Zielkrankenhauses
Forensisch sichere und MIND3-kompatible digitale Dokumentationsmöglichkeit der Telenotarztkonsultation
Mindestens ein redundanter Telenotarztarbeitsplatz
Daneben wurden allgemeine Kriterien zum Betreiben eines telenotfallmedizinischen Zentrums definiert:
Besetzung der Telenotarztzentrale mit einem Facharzt in einem notfallmedizinisch relevanten Fachgebiet mit Zusatzbezeichnung Notfallmedizin
Telenotarzt sollte zusätzlich einen zertifizierten Reanimationskurs, zertifizierte Traumakurse sowie mindestens 400–500 konventionelle Notarzteinsätze vorweisen können
Schulung zum Telenotarzt inkl. Kommunikationsausbildung (3–4 Tage)
Qualifikation zum LNA
Schulungskonzepte für Leitstelle, Rettungsassistenten und konventionell fahrende Notärzte
Organisatorische und medizinische Verfahrensanweisungen für Leitstelle, Rettungsassistent/Notfallsanitäter, Telenotarzt.
Ab 2020 ist mit der weiteren Etablierung von Telenotarztzentralen z. B. in Niedersachsen und Hessen zu rechnen.
1.2.9 Rettungsdienstgesetze der Länder
Da der Rettungsdienst in Deutschland nach dem Föderalismusprinzip organisiert ist, geben Rettungsdienst- oder Feuerwehrgesetze der einzelnen Bundesländer die strukturellen Rahmenbedingungen vor. Das jeweilige Landesrecht stellt die Funktionsfähigkeit des Rettungsdienstes sicher und definiert zudem organisatorische Gegebenheiten z. B. der Schnittstellen zur klinischen Versorgung oder ambulanten Versorgung. Die einzelnen landesrechtlichen Gesetzesgrundlagen unterscheiden sich deutlich hinsichtlich struktureller Gegebenheiten, sodass die Kenntnis über besondere Regelungen und wichtiger Inhalte innerhalb des jeweiligen Einsatzgebiets für jeden tätigen Notarzt von Bedeutung ist.
1.3 Rettungsdienstpersonal
Seit Beginn der 1970er Jahre setzte sich zunehmend die Erkenntnis durch, dass in der Notfallmedizin bereits am Notfallort wichtige medizinische Maßnahmen eingeleitet werden sollten, um einen vital bedrohten Notfallpatienten zu stabilisieren und in einen für den Transport ins Krankenhaus akzeptablen Zustand zu versetzen. Ziel war es auch damals schon, eine optimale Folgebehandlung sicherzustellen. Bis zu dieser Zeit war es allerdings üblich, Notfallpatienten einfach „einzuladen und ohne wesentliche weitere Versorgung schnellstmöglich in ein Krankenhaus zu verbringen. Vor allen Dingen im angloamerikanischen Raum wurde dafür nichtärztliches Personal mit einer fundierten Ausbildung, z. B. im sog . „Paramedic-System
(USA oder Großbritannien), qualifiziert. Im Gegensatz dazu entschied man sich in Deutschland, Österreich und anderen europäischen Staaten (u. a. Frankreich) dafür, mit der ärztlichen Hilfe direkt am Notfallort zu beginnen.
Aktuell existiert in Deutschland ein Rettungsdienstmodell, bei dem mit qualifiziertem nichtärztlichem Personal (Notfallsanitäter, Abschn. 1.3.1, Rettungsassistenten , Abschn. 1.3.2, Rettungssanitäter, Abschn. 1.3.3) zusammen mit Notärzten auf alle gestellten Anforderungen reagiert werden kann. Das Rettungsdienstsystem in Österreich ist dem deutschen System insgesamt sehr ähnlich.
In den neuen Bundesländern wurde zu DDR-Zeiten der Notarztdienst auch als sog. „Schnelle Medizinische Hilfe (SMH) bezeichnet. Der Begriff wurde vom russischen „skoraja medizinskaja pomoschtsch
abgeleitet.
Die Aufgabe des nichtärztlichen Personals im bundesdeutschen Rettungsdienst besteht bei gleichzeitiger Alarmierung eines Notarztes im Wesentlichen darin, diesem zu assistieren bzw. bis zu seinem Eintreffen lebensrettende Maßnahmen durchzuführen und für eine Stabilisierung der Vitalfunktionen des Patienten zu sorgen (→ im Gegensatz zu den Paramedics/Emergency Medical Technicians (EMT) in den USA oder Niederlanden, die auch invasiv tätig werden).
Etwa 47.000 hauptberuflich Beschäftigte gibt es derzeit im bundesdeutschen Rettungsdienst, wobei es sich hierbei größtenteils um Angehörige des anerkannten Ausbildungsberufs „Rettungsassistenten/Rettungsassistentin" handelt.
1.3.1 Notfallsanitäter (NFS)
Mit Wirkung zum 01.01.2014 wurde das Berufsbild des Notfallsanitäters in Deutschland eingeführt, es löst den bisherigen Rettungsassistenten als höchste nichtärztliche Qualifikation im Rettungsdienst ab und zählt zu den Gesundheitsfachberufen. Grundsätzlich unterscheidet sich die Ausbildung zum Notfallsanitäter dadurch, dass sie drei statt zwei Jahre dauert und somit den gestiegenen Anforderungen in diesem Tätigkeitsbereich Rechnung trägt.
Das Notfallsanitätergesetz (NotSanG) und die zugehörige Ausbildungs- und Prüfungsverordnung sind am 01.01.2014 in Kraft getreten, das bisherige Rettungsassistentengesetz trat am 31.12.2014 außer Kraft. Umfangreiche Übergangsregelungen sollen den Übergang vom bisherigen Rettungsassistenten zum Notfallsanitäter sicherstellen, wobei dies nur bis zum 31.12.2020 durch Bestehen der staatlichen Ergänzungsprüfung möglich ist. Die Besetzung der Rettungsmittel ist unabhängig davon durch landesweite Regelungen durch Übergangsregelungen z. T. bis 2027 definiert.
Als übergeordnetes Ausbildungsziel des Notfallsanitäters ist definiert, dass entsprechend dem allgemein anerkannten Stand rettungsdienstlicher, medizinischer und weiterer bezugswissenschaftlicher Erkenntnisse fachliche, personale, soziale und methodische Kompetenzen zur eigenverantwortlichen Durchführung und teamorientierten Mitwirkung insbesondere bei der notfallmedizinischen Versorgung und dem Transport von Patientinnen und Patienten vermittelt werden sollen (§ 4 Abs. 1 Satz 1 NotSanG).
Folgende Ausbildungsziele sind im Notfallsanitätergesetz konkreter dargelegt:
1.
Folgenden Aufgaben eigenverantwortlich auszuführen:
a)
Feststellen und Erfassen der Lage am Einsatzort und unverzügliche Einleitung notwendiger allgemeiner Maßnahmen zur Gefahrenabwehr
b)
Beurteilen des Gesundheitszustands von erkrankten und verletzten Personen, insbesondere Erkennen einer vitalen Bedrohung, Entscheiden über die Notwendigkeit eine Notärztin oder einen Notarzt, weiteres Personal, weitere Rettungsmittel oder sonstige ärztliche Hilfe nachzufordern sowie Umsetzen der erforderlichen Maßnahmen
c)
Durchführen medizinischer Maßnahmen der Erstversorgung bei Patienten im Notfalleinsatz und dabei