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Repetitorium Notfallmedizin: Zur Vorbereitung auf die Prüfung "Notfallmedizin"
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Repetitorium Notfallmedizin: Zur Vorbereitung auf die Prüfung "Notfallmedizin"
eBook1.279 Seiten5 Stunden

Repetitorium Notfallmedizin: Zur Vorbereitung auf die Prüfung "Notfallmedizin"

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Über dieses E-Book

Das Werk liefert die wesentlichen Fakten zum Thema übersichtlich und praxisnah dargestellt. Die Inhalte orientieren sich an der Zusatz-Weiterbildung "Notfallmedizin" und an den aktuellen Leitlinien notfallmedizinischer Fachgesellschaften. Das Buch eignet sich sowohl zur Prüfungsvorbereitung der Zusatzbezeichnung als auch zum schnellen Nachschlagen rund um den Notfalleinsatz. Die 3. Auflage erscheint komplett aktualisiert und erweitert, u.a. zu den Themen Telenotarzt, nichtinvasive Beatmung, taktische Medizin, präklinische Beatmung, Analgosedierung und Narkose im Rettungsdienst. Besonderes Praxis-Plus: eBook inside – kostenloser Download des eBooks inklusive

SpracheDeutsch
HerausgeberSpringer
Erscheinungsdatum3. Dez. 2019
ISBN9783642208157
Repetitorium Notfallmedizin: Zur Vorbereitung auf die Prüfung "Notfallmedizin"

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    Buchvorschau

    Repetitorium Notfallmedizin - Jörg Christian Brokmann

    Book cover of Repetitorium Notfallmedizin

    Hrsg.

    Jörg Christian Brokmann und Rolf Rossaint

    Repetitorium Notfallmedizin

    Zur Vorbereitung auf die Prüfung „Notfallmedizin"

    3. Aufl. 2020

    ../images/133252_3_De_BookFrontmatter_Figa_HTML.png

    Logo of the publisher

    Hrsg.

    Jörg Christian Brokmann

    Zentrale Notaufnahme, Uniklinik RWTH Aachen, Aachen, Deutschland

    Rolf Rossaint

    Klinik für Anästhesiologie, Uniklinik RWTH Aachen, Aachen, Deutschland

    ISBN 978-3-642-20814-0e-ISBN 978-3-642-20815-7

    https://doi.org/10.1007/978-3-642-20815-7

    Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.d-nb.de abrufbar.

    © Springer-Verlag Berlin Heidelberg 2008, 2010, 2012, 2020korrigierte Publikation2021

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    Der Verlag, die Autoren und die Herausgeber gehen davon aus, dass die Angaben und Informationen in diesem Werk zum Zeitpunkt der Veröffentlichung vollständig und korrekt sind. Weder der Verlag, noch die Autoren oder die Herausgeber übernehmen, ausdrücklich oder implizit, Gewähr für den Inhalt des Werkes, etwaige Fehler oder Äußerungen. Der Verlag bleibt im Hinblick auf geografische Zuordnungen und Gebietsbezeichnungen in veröffentlichten Karten und Institutionsadressen neutral.

    Umschlaggestaltung: deblik Berlin

    Springer ist ein Imprint der eingetragenen Gesellschaft Springer-Verlag GmbH, DE und ist ein Teil von Springer Nature.

    Die Anschrift der Gesellschaft ist: Heidelberger Platz 3, 14197 Berlin, Germany

    Vorwort 3. Auflage

    Auch die Notfallmedizin unterliegt einer ständigen Fort- und Weiterentwicklung, weshalb wir das Werk überarbeitet und um wichtige Inhalte erweitert haben. Sie finden nun Inhalte zu taktischer Medizin, Telemedizin und vielem mehr. Manche Kapitel sind gänzlich neu erstellt und andere grundlegend überarbeitet worden. An unserem Konzept der Interdisziplinarität haben wir dabei festgehalten. Unter diesen Gesichtspunkten soll Ihnen das vorliegende Buch in kurzer und prägnanter Weise notfallmedizinisches Wissen vermitteln. Ob Sie es für die Vorbereitung auf die Prüfung nutzen möchten, es für die Patientenversorgung benötigen oder zum Nachschlagen nach Einsätzen: Das vorliegende Buch soll Ihnen eine adäquate Behandlung und Therapie des Notfallpatienten ermöglichen. Sie erhalten somit die Möglichkeit, Ihr Wissen auf den aktuellen Stand bringen zu können. Selbstverständlich führt die dritte Auflage das didaktische Konzept weiter. Prägnant und wohl geordnet erhalten Sie Informationen in festgelegter Reihenfolge: Definition, Allgemeines, ätiologischer und pathophysiologischer Hintergrund, Symptomatik, Diagnostik, Differenzialdiagnostik sowie Hinweise zu Therapie und Maßnahmen. Sie finden sich schnell und zuverlässig zurecht.

    Insbesondere mit Blick auf unsere Patienten wünschen wir Ihnen erfolgreiche Einsätze.

    J. C. Brokmann

    R. Rossaint

    Aachen

    im September 2019

    Inhaltsverzeichnis

    I Allgemeine Notfallmedizin

    1 Organisation und Struktur 3

    S. Beckers

    1.​1 Rettungskette 5

    1.​2 Notarzt- und Rettungsdienst in Deutschland 8

    1.​3 Rettungsdienstpe​rsonal 14

    1.​4 Rettungsdienstfa​hrzeuge 21

    1.​5 Luftrettung 26

    1.​6 Länderspezifisch​e Besonderheiten der Landesrettungsdi​enstgesetze 28

    1.​7 Aufgaben und Pflichten der Funktionsbereich​e 28

    1.​8 Leitstelle, Kommunikation, Funk 38

    1.​9 Zusammenarbeit mit Behörden 41

    1.​10 Qualitätsmanagem​ent 44

    Literatur 50

    2 Hygiene und Arbeitsschutz 51

    S. Beckers

    2.​1 Hygiene 52

    2.​2 Impfungen 60

    2.​3 Arbeitsschutz 61

    2.​4 Meldepflichtige Erkrankungen 67

    2.​5 Infektionstransp​ort 68

    Weiterführende Literatur 72

    3 Diagnostik und Überwachung 73

    J. C. Brokmann

    3.​1 Untersuchung von Notfallpatienten​ 74

    3.​2 EKG, 12-Kanal 74

    3.​3 Defibrillator 77

    3.​4 Blutdruckmessung​ 79

    3.​5 Pulsoxymetrie 80

    3.​6 Kapnometrie/​Kapnographie 81

    3.​7 Sonographie 82

    3.​8 Spritzenpumpen 82

    3.​9 Medizinprodukteg​esetz 83

    Literatur 83

    4 Einsatztaktik 85

    J. C. Brokmann und W. Huckenbeck

    4.​1 Einsatzablauf 87

    4.​2 Gefahren an der Einsatzstelle 88

    4.​3 Luftrettungseins​atz 90

    4.​4 Technische Rettung 94

    4.​5 Sekundär- bzw.​ Intensivtranspor​t 96

    4.​6 Übergabe und Übernahme von Patienten 98

    4.​7 Gefahrstoffeinsa​tz 99

    4.​8 Sichtung 101

    4.​9 Einsatzeinheiten​/​SEG 102

    4.​10 Transportverweig​erung 102

    4.​11 Taktische Medizin 103

    4.​12 Leichenschau im Rettungsdienst 107

    4.​13 Anhang:​ Notärztlicher Einsatz und klinische Rechtsmedizin 114

    Weiterführende Literatur 114

    5 Medizinische Maßnahmen 115

    J. C. Brokmann

    5.​1 Sicherung der Atemwege 116

    5.​2 Freimachen der Atemwege 116

    5.​3 Intubation 121

    5.​4 Beatmung in der Notfallmedizin 126

    5.​5 Thoraxdrainage 130

    5.​6 Zugänge 130

    5.​7 Volumentherapie 134

    5.​8 Immobilisation 137

    5.​9 Narkose im Rettungsdienst 140

    5.​10 Schmerztherapie 141

    Literatur 141

    6 Kardiopulmonale Reanimation 143

    J. C. Brokmann und S. Bergrath

    6.​1 Leitlinien:​ Entstehung und Bedeutung (Guidelines) 144

    6.​2 Herz-Kreislauf-Stillstand:​ Erwachsene 144

    6.​3 Kinderreanimatio​n 154

    6.​4 Spezielle Fragestellungen rund um die Reanimation 158

    Literatur 159

    II Spezielle Notfallmedizin

    7 Kardiozirkulator​ische Notfälle 163

    J. C. Scherr und B. F. Scherr

    7.​1 Akutes Koronarsyndrom („acute coronary syndrome", ACS) 164

    7.​2 Herzinsuffizienz​ 168

    7.​3 Lungenödem 174

    7.​4 Herzrhythmusstör​ungen (HRST) 176

    7.​5 Synkope 185

    7.​6 Patient mit Schrittmacher-/​ICD 189

    7.​7 Venöse Thromboembolie, Lungenarterienem​bolie 194

    7.​8 Hypertensive Entgleisung und hypertensiver Notfall 198

    7.​9 Schock 201

    7.​10 Anaphylaxie 206

    Literatur 210

    8 Respiratorische Notfälle 213

    J. C. Brokmann

    8.​1 Asthma bronchiale 214

    8.​2 „Chronic obstructive pulmonary disease" (COPD) 216

    8.​3 Fremdkörperaspir​ation 217

    8.​4 Pneumonie und Bronchitis 219

    8.​5 Lungenödem 220

    8.​6 Inhalationstraum​a 220

    8.​7 Hyperventilation​ 221

    Weiterführende Literatur 222

    9 Stoffwechselnotf​älle 223

    J. R. Müller

    9.​1 Diabetes mellitus 224

    9.​2 Urämie, Niereninsuffizie​nz 230

    9.​3 Phäochromozytom 234

    9.​4 Addison-Krise 234

    9.​5 Myxödemkoma 236

    9.​6 Thyreotoxische Krise 237

    9.​7 Hyperkalzämische​ Krise 238

    Weiterführende Literatur 240

    10 Abdominelle Notfälle 241

    B. Bouillon und M. Münzberg

    10.​1 Akutes Abdomen 242

    10.​2 Gastrointestinal​e Blutung 246

    Weiterführende Literatur 247

    11 Gefäßnotfälle 249

    B. Bouillon und M. Münzberg

    11.​1 Aortendissektion​ 250

    11.​2 Bauchaortenaneur​ysma 250

    11.​3 Arterielle Embolie 251

    11.​4 Venöse Thrombose 252

    Weiterführende Literatur 252

    12 Traumatologische​ Notfälle 253

    B. Bouillon und M. Münzberg

    12.​1 Grundsätzliches Vorgehen 254

    12.​2 Wunden und Blutungen 258

    12.​3 Abdominaltrauma 259

    12.​4 Thoraxtrauma 260

    12.​5 Extremitätentrau​ma 262

    12.​6 Schädel-Hirn-Trauma 263

    12.​7 Wirbelsäulentrau​ma 264

    12.​8 Polytrauma 266

    12.​9 Amputationsverle​tzungen 268

    Weiterführende Literatur 268

    13 Neurologische Notfälle 269

    O. Matz

    13.​1 Schlaganfall 270

    13.​2 Epileptische Anfälle 277

    13.​3 Unklare Bewusstseinsstör​ungen 280

    13.​4 Meningitis/​Enzephalitis 282

    Weiterführende Literatur 284

    14 Psychiatrische Notfälle 285

    T. Messer und F. -G. Pajonk

    14.​1 Häufigkeit, Definition, Diagnostik, allgemeine Therapieprinzipi​en 286

    14.​2 Häufige psychiatrische Syndrome im Notarzt- und Rettungswesen und deren Behandlung 290

    14.​3 Spezielle psychiatrische Krankheitsbilder​ 293

    14.​4 Rechtliche Aspekte 298

    Literatur 300

    15 Pädiatrische Notfälle 301

    S. Wiese

    15.​1 Anatomische und physiologische Besonderheiten 302

    15.​2 Krampfanfall (Fieberkrampf) 308

    15.​3 Verlegungen der oberen Atemwege 310

    15.​4 Obstruktion der unteren Atemwege 320

    15.​5 Obstruktive Bronchitis und Bronchiolitis 324

    15.​6 Plötzlicher Kindstod – „sudden infant death" (SID) 326

    15.​7 Kindesmisshandlu​ng 329

    Weiterführende Literatur 332

    16 Gynäkologische Notfälle 333

    J. C. Brokmann

    16.​1 Geburt 334

    16.​2 Vena-Cava-Kompressionssynd​rom 339

    16.​3 Eklampsie 339

    16.​4 Vaginale Blutung 340

    16.​5 Vergewaltigung 341

    Literatur 341

    17 Intoxikationen 343

    J. C. Brokmann

    17.​1 Allgemeines 344

    17.​2 Alkohol (C2-Intox) 345

    17.​3 Alkylphosphate 346

    17.​4 Blausäure 347

    17.​5 Cannabis 348

    17.​6 Kokain 348

    17.​7 Opiate 349

    17.​8 Lysergsäuredieth​ylamid (LSD) 350

    17.​9 Amphetaminderiva​te (MDMA, MDA, MDE) 350

    17.​10 Kohlenmonoxid (CO) 351

    17.11 Kohlendioxid (CO2) 352

    17.​12 Lösungsmittel 352

    17.​13 Säuren- und Laugenverätzunge​n 352

    17.​14 Flusssäure 353

    17.​15 Ausgewählte Medikamenteninto​xikationen 353

    Weiterführende Literatur 355

    18 Thermische Verletzungen 357

    J. C. Brokmann

    18.​1 Unterkühlung 358

    18.​2 Erfrierung 359

    18.​3 Sonnenstich, Hitzeerschöpfung​, Hitzschlag 359

    18.​4 Verbrennungen 361

    Literatur 366

    19 Physikalisch-chemische Notfälle 367

    S. Wiese

    19.​1 Stromunfälle 368

    19.​2 Ertrinkungsnotfa​ll 370

    19.​3 Tauch- und Überdruckunfall 374

    19.​4 Säuren-Laugen-Verätzungen 377

    Weiterführende Literatur 380

    20 Sonstige Notfälle 381

    J. C. Brokmann

    20.​1 Urologische Notfälle 382

    20.​2 Ophthalmologisch​e Notfälle 387

    20.​3 HNO-Notfälle 388

    Weiterführende Literatur 390

    21 Medikamente in der Notfallmedizin 391

    J. C. Brokmann

    21.​1 Grundlagen 392

    21.​2 Applikationsform​en 392

    21.​3 Wirkstoffe der Notfallmedizin 392

    Erratum zu:​ Medikamente in der Notfallmedizin E1

    J. C. Brokmann

    Stichwortverzeic​hnis 409

    Herausgeber‐ und Autorenverzeichnis

    Über die Herausgeber

    ../images/133252_3_De_BookFrontmatter_Figb_HTML.jpg

    Privatdozent Dr. med. Jörg Christian Brokmann

    1991–1995

    Studium der Humanmedizin an der Universität Rostock

    1995–1996

    Studium der Humanmedizin an der RWTH Aachen

    1997–1999

    Assistenzarzt Klinik für Anästhesie im St. Antonius Hospital, Eschweiler

    1999–2003

    Ausbildung zum Facharzt für Anästhesiologie im Medizinischen Zentrum Kreis Aachen

    2003–2004

    Ausbildung spezielle Schmerztherapie, Klinik für Schmerztherapie im Medizinischen Zentrum Kreis Aachen

    2004–2005

    Facharzt in der Klinik für Anästhesiologie, Uniklinik RWTH Aachen

    2005

    Ernennung zum Oberarzt in der Klinik für operative Intensivmedizin, Uniklinik RWTH Aachen

    2007–2012

    Oberarzt in der Klinik für Anästhesiologie und ärztlicher Leiter Rettungsdienst der Stadt Aachen

    2012

    Leitender Arzt der Zentralen Notaufnahme der Uniklinik RWTH Aachen

    2017

    Habilitation

    seit 2002

    Instruktor für Advanced Cardiac Life Support- Kurse des European Resuscitation Council (ERC)

    seit 2004

    Kursdirektor in Provider- und Generic Instruktor-Kursen des ERC

    seit 2014

    Mitglied Exekutivkomitee des German Resuscitation Council (GRC)

    seit 2014

    Diözesanarzt (Diözese Aachen) Malteser Hilfsdienst

    ../images/133252_3_De_BookFrontmatter_Figc_HTML.jpg

    Professor Dr. med. Rolf Rossaint

    Direktor der Klinik für Anästhesiologie der RWTH Aachen

    bis 1983

    Studium der Humanmedizin bis 1983 an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf

    1983–1988

    Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Zentrum für Anästhesiologie der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf

    1987

    Anerkennung als Arzt für Anästhesiologie

    1988–1997

    Leitender Oberarzt an der Klinik für Anästhesiologie und operative Intensivmedizin am Universitätsklinikum Rudolf Virchow der Freien Universität Berlin

    1990

    European Diploma on Intensive Care Medicine

    1993

    Habilitation

    1993

    „E.-K.FreyPreis", u. a.

    seit 1997

    Direktor der Klinik für Anästhesiologie an der RWTH Aachen

    seit 2010

    Mitglied der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina

    Autorenverzeichnis

    PD Dr. med. Stefan Beckers, MME

    Klinik für Anästhesiologie

    Uniklinik RWTH Aachen

    Aachen, Deutschland

    PD Dr. med. Sebastian Bergrath

    Zentrale Notaufnahme

    Kliniken Maria Hilf GmbH

    Mönchengladbach, Deutschland

    Prof. Dr. med. Bertil Bouillon

    Klinik für Unfallchirurgie, Orthopädie und Sporttraumatologie

    Klinikum Köln-Merheim

    Köln, Deutschland

    PD Dr. med. Jörg Christian Brokmann

    Zentrale Notaufnahme

    Uniklinik RWTH Aachen

    Aachen, Deutschland

    Prof. Dr. med. Wolfgang Huckenbeck

    Institut für Rechtsmedizin

    Universitätsklinik Düsseldorf

    Düsseldorf, Deutschland

    Dr. med. Oliver Matz

    Zentrale Notaufnahme

    Uniklinik RWTH Aachen

    Aachen, Deutschland

    Prof. Dr. med. Thomas Messer

    Danuvius Klinik

    Pfaffenhofen, Deutschland

    Dr. med. Jan Robert Müller

    Zentrale Notaufnahme

    Uniklinik RWTH Aachen

    Aachen, Deutschland

    Dr. med. Matthias Münzberg

    Klinik für Unfallchirurgie und Orthopädie

    BG Klinik Ludwigshafen

    Ludwigshafen, Deutschland

    Prof. Dr. med. Frank Gerald Pajonk

    Praxis Isartal für Erkrankungen der Psyche

    Schäftlarn, Deutschland

    Dr. med. Benedikt Florian Scherr

    Institut für Anästhesiologie

    UniversitätsSpital Zürich

    Zürich, Schweiz

    Prof. Dr. med. Johannes Christof Scherr

    Universitäres Zentrum für Prävention und Sportmedizin, Universitätsklinik Balgrist

    Universität Zürich

    Zürich, Schweiz

    Dr. med. Stefan Wiese

    Maastricht University Medical Centre

    Afdeling anesthesie en pijnbestrijding

    Maastricht, The Netherlands

    Teil IAllgemeine Notfallmedizin

    Inhaltsverzeichnis

    Kapitel 1 Organisation und Struktur3

    S. Beckers

    Kapitel 2 Hygiene und Arbeitsschutz13

    S. Beckers

    Kapitel 3 Diagnostik und Überwachung13

    J. C. Brokmann

    Kapitel 4 Einsatztaktik13

    J. C. Brokmann und W. Huckenbeck

    Kapitel 5 Medizinische Maßnahmen13

    J. C. Brokmann

    Kapitel 6 Kardiopulmonale Reanimation13

    J. C. Brokmann und S. Bergrath

    © Springer-Verlag Berlin Heidelberg 2020

    J. C. Brokmann, R. Rossaint (Hrsg.)Repetitorium Notfallmedizinhttps://doi.org/10.1007/978-3-642-20815-7_1

    1. Organisation und Struktur

    S. Beckers¹  

    (1)

    Klinik für Anästhesiologie, RWTH Aachen, Aachen, Deutschland

    S. Beckers

    Email: sbeckers@ukaachen.de

    1.1 Rettungskette

    1.1.1 Sofortmaßnahmen

    1.1.2 Notruf

    1.1.3 Erste Hilfe

    1.1.4 Rettungsdienst

    1.1.5 Klinische Versorgung

    1.2 Notarzt- und Rettungsdienst in Deutschland

    1.2.1 Definition Rettungsdienst

    1.2.2 Definition Notfallmedizin

    1.2.3 Definition Notfallpatient

    1.2.4 Kassenärztlicher Notdienst und kassenärztliche Notdienstpraxen

    1.2.5 Notarztsysteme

    1.2.6 Einsatzformen

    1.2.7 Prinzipien prähospitaler Notfallversorgung

    1.2.8 Telenotfallmedizin

    1.2.9 Rettungsdienstgesetze der Länder

    1.3 Rettungsdienstpersonal

    1.3.1 Notfallsanitäter (NFS)

    1.3.2 Rettungsassistent (RA)

    1.3.3 Rettungssanitäter (RS)

    1.3.4 Rettungshelfer (RH)

    1.3.5 Delegation ärztlicher Aufgaben

    1.3.6 Weisungsrecht

    1.3.7 Notkompetenz

    1.3.8 Regelkompetenz

    1.3.9 Weiterbildung, Fortbildung

    1.4 Rettungsdienstfahrzeuge

    1.4.1 Rettungswagen (RTW)

    1.4.2 Notarzteinsatzfahrzeug (NEF)

    1.4.3 Notarztwagen (NAW)

    1.4.4 Weitere im Rettungsdienst eingesetzte Fahrzeuge

    1.4.5 Rüstwagen

    1.5 Luftrettung

    1.6 Länderspezifische Besonderheiten der Landesrettungsdienstgesetze

    1.7 Aufgaben und Pflichten der Funktionsbereiche

    1.7.1 Notarzt (NA)

    1.7.2 Leitender Notarzt (LNA)

    1.7.3 Organisatorischer Leiter Rettungsdienst (OrgL)

    1.8 Leitstelle, Kommunikation, Funk

    1.8.1 Rettungsleitstelle

    1.8.2 Kommunikation und Funk

    1.8.3 Digitaler BOS-Funk

    1.8.4 Funkrufnamen im Rettungsdienst

    1.8.5 Unbefugtes Abhören des BOS-Funks

    1.9 Zusammenarbeit mit Behörden

    1.9.1 Feuerwehr und Rettungsdienst

    1.9.2 Erweiterter Rettungsdienst und Katastrophenschutz

    1.9.3 Polizei

    1.10 Qualitätsmanagement

    1.10.1 Strukturqualität

    1.10.2 Prozessqualität

    1.10.3 Ergebnisqualität

    1.10.4 Dokumentation

    1.10.5 Scoring-Systeme

    Literatur

    1.1 Rettungskette

    Der Begriff der sog . „Rettungskette beschreibt die prähospitale Versorgung von Notfallpatienten als ein zeitliches, idealerweise reibungsloses Ineinandergreifen von Einzelschritten, sodass damit eine bestmögliche Versorgung gewährleistet werden kann. Insgesamt hängt die Qualität der Versorgung dabei von der „Stärke jedes einzelnen Glieds der Rettungskette ab (Abb. 1.1).

    ../images/133252_3_De_1_Chapter/133252_3_De_1_Fig1_HTML.png

    Abb. 1.1

    Rettungskette

    Darüber hinaus hat sich im Bereich der Versorgung von Patienten im Herz-Kreislauf-Stillstand der Begriff „Überlebenskette" etabliert.

    1.1.1 Sofortmaßnahmen

    Jeder der in einer Notfallsituation – im Falle einer lebensbedrohlichen Erkrankung oder Verletzung, bei einem Unfall oder einer Vergiftung – Hilfe von seinen Mitmenschen erwartet, sollte selbst fähig sein, Hilfe zu leisten und dies als seine menschliche Pflicht ansehen.

    In Not- und Unglücksfällen Hilfe zu leisten, ist nicht nur sittliche, sondern auch eine rechtliche und damit gesetzlich festgeschriebene Pflicht.

    Wichtig

    Gemäß § 323c Strafgesetzbuch ist in Deutschland jeder gesetzlich verpflichtet, Erste Hilfe zu leisten, insofern

    ihm die Hilfeleistung den Umständen entsprechend zumutbar ist,

    er durch die Hilfeleistung nicht andere wichtige Pflichten verletzt,

    sich der Helfer durch die Hilfeleistung nicht selbst in Gefahr bringen muss.

    Wer dementsprechend bei Unglücks- oder Notfällen keine Hilfe leistet, kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr oder mit einer Geldstrafe bestraft werden.

    Handelt es sich bei dem Hilfeleistenden um einen Arzt, so muss er nach aktuellster Rechtsprechung des Oberlandesgerichts München mindestens in der Lage sein, die Regeln des Basic Life Support (BLS) anwenden zu können.

    Eingeschränkt wird die gesetzliche Verpflichtung zur Hilfeleistung allerdings durch die Zumutbarkeit der Hilfeleistung. So ist man z. B. nicht verpflichtet, an einem Notfallort Hilfe zu leisten, wenn man sich dadurch als Helfer selbst in Gefahr bringt. Als Beispiel gilt hier, dass man von einem Nichtschwimmer nicht erwarten kann, einen Ertrinkenden zu retten. Zudem ist die Verpflichtung zur unmittelbaren Hilfe eingeschränkt, wenn dadurch andere wichtige Pflichten verletzt würden (z. B. Aufsichtspflicht bei Lehrern).

    Lebensrettende Sofortmaßnahmen (LSM)

    Absicherung eines Unfallorts und ggf. Rettung eines Betroffenen aus einem Gefahrenbereich

    Maßnahmen der Herz-Lungen-Wiederbelebung, einschließlich Defibrillation

    Stillung einer lebensbedrohlichen Blutung

    Maßnahmen zur Schockbekämpfung

    Stabile Seitenlage

    Abnahme des Schutzhelms bei Zweiradfahrern

    Die Hilfsorganisationen (ASB, DRK, MHD, JUH und DLRG) sowie verschiedene private Anbieter bieten Kurse in „Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort" (LSM) an. Der Umfang beträgt vier Doppelstunden. Diese sind für den Erwerb des PKW- oder Motorradführerscheins (Führerscheinklassen AM, A1, A2, A, B, BE, L oder T) Pflicht.

    1.1.2 Notruf

    Jedem ist es aber jederzeit möglich und zumutbar, den Rettungsdienst zu verständigen: Ein Absetzen des Notrufs , um fachliche Hilfe anzufordern, ist für das weitere Ineinandergreifen der Rettungskette und somit für die Einleitung weiterer Maßnahmen elementar (Notrufnummern: Tab. 1.1 und 1.2).

    Tab. 1.1

    Notrufnummern in der Bundesrepublik Deutschland

    Tab. 1.2

    Notrufnummern in angrenzenden Staaten/Europaweit

    Die fünf „W’s" des Notrufs

    Wo ist der Notfall passiert?

    Was ist passiert?

    Wie viele Personen sind betroffen?

    Welche Arten von Verletzungen/Erkrankungen liegen vor?

    Warten auf Rückfragen!

    Gemäß den internationalen Leitlinien für die Herz-Lungen-Wiederbelebung gilt für den Zeitpunkt des Notrufs:

    Notruf zuerst (sog. „phone first") bei Erwachsenen, ausgenommen Trauma, Ertrinken, Kinder

    Schneller Notruf (sog. „phone fast") bei Notfällen mit Kindern, Trauma oder Ertrinken nach Durchführung lebensrettender Sofortmaßnahmen

    Eine ausführliche Darstellung findet sich in Kap. 6.

    1.1.3 Erste Hilfe

    Über die lebensrettenden Sofortmaßnahmen hinaus zählen zur sog. „Ersten Hilfe folgende Maßnahmen, die sowohl von Laien als auch von ausgebildeten Ersthelfern oder sog . „first respondern durchgeführt werden können:

    Maßnahmen zur Wundversorgung

    Erstmaßnahmen bei akuten Erkrankungen (z. B. Herzinfarkt, Schlaganfall, Asthma, Krampfanfall)

    Erstmaßnahmen bei thermischen Schädigungen (z. B. Verbrennung, Verbrühung, Unterkühlung, Erfrierung, Sonnenstich)

    Erstmaßnahmen bei Verletzungen und besonderen Notfällen (z. B. Knochenbrüche, Stromunfall, Verätzung, Vergiftungen)

    Durch Besuch eines von einer der Hilfsorganisationen (ASB, DRK, MHD, JUH) oder eines privaten Anbieters angebotenen Kurses können sich Laien das Wissen hierzu aneignen, um für eine Vielzahl von Notfällen, die sowohl im privaten als auch im beruflichen Umfeld vorkommen können, vorbereitet zu sein.

    Ein Erste-Hilfe-Kurs ist in Deutschland Pflicht für den Erwerb der LKW-und Busführerscheinklassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE oder D1E, für den Erwerb eines Personenbeförderungsscheins sowie für alle Segel- und Motorbootführerscheine. Im Rahmen einer berufsgenossenschaftlichen Erste-Hilfe-Ausbildung ist eine Wiederholung im Zwei-Jahres-Abstand vorgeschrieben.

    1.1.4 Rettungsdienst

    Mit der Ankunft des Rettungsdienstes wird eine notfallmedizinische Erstversorgung eingeleitet, mit dem Ziel, die Vitalfunktionen Bewusstsein, Atmung und Kreislauf aufrechtzuerhalten oder wiederherzustellen und den Patienten unter Aufrechterhaltung dieser Transportfähigkeit in ein geeignetes Krankenhaus zu bringen (s. unten).

    1.1.5 Klinische Versorgung

    In der Zielklinik können nach Übergabe an eine Notaufnahme (lokal unterschiedlich organisiert als interdisziplinäre Einheit oder fachspezifisch gegliedert) oder eine Intensivstation umfangreiche diagnostische und therapeutische Möglichkeiten genutzt werden, um eine endgültige Versorgung einzuleiten. Die Weitergabe aller im Laufe der präklinischen Versorgung dokumentierten Daten ist hierbei essenziell.

    1.2 Notarzt- und Rettungsdienst in Deutschland

    1.2.1 Definition Rettungsdienst

    Der Rettungsdienst stellt durch eine Vorhaltung „24 h am Tag und 365 Tage im Jahr" und den Einsatz von qualifiziertem Rettungsfachpersonal (Abschn. 1.3) sowie geeigneten Rettungsmitteln schnellstmögliche und fachgerechte Hilfe bei medizinischen Notfällen aller Art zur Verfügung. In der Schweiz wird der Terminus „Sanität und in Österreich der Begriff „Rettung synonym verwendet.

    Bereiche des Rettungsdienstes

    Bodengebundener Rettungsdienst, d. h. Notfallrettung und qualifizierter Krankentransport

    Luftrettung

    Bergrettungsdienst

    Wasserrettungsdienst

    Die Berg- und Wasserrettung übergeben die Patienten nach ihrem Rettungseinsatz zur weiteren Versorgung in der Regel an den bodengebundenen Rettungsdienst.

    In Deutschland wird der Rettungsdienst nach dem Förderalismusprinzip organisiert und somit durch Landesgesetze geregelt. Durch landesrechtliche Regelungen wiederum werden die Landkreise oder kreisfreien Städte als Träger des Rettungsdienstes beauftragt. Der jeweilige Rettungsdienstträger kann diese Aufgabe entweder eigenständig sicherstellen, indem er Ausstattung und Personal stellt. Er kann die Aufgabe aber auch an die im Rettungsdienst und Katastrophenschutz tätigen Wohlfahrtsverbände (ASB, DRK, JUH, MHD), die hauptberuflichen Kräften der jeweiligen Feuerwehr oder private Rettungsdienstunternehmen übertragen. Eine Besonderheit stellt die Luftrettung dar. Sie wird an den meisten Standorten gemeinsam von den Betreibern der Rettungshubschrauber in Zusammenarbeit mit den beteiligten Krankenhäusern und Hilfsorganisationen betrieben.

    Von der individualmedizinischen Patientenversorgung des Regelrettungsdienstes muss man die Versorgungsstrukturen beim Massenanfall von Verletzten (MANV) oder bei einem Großschadensereignis abgrenzen. Grundlage für diese Vorkehrungen ist die Tatsache, dass in der Initialphase eines MANV die für eine individualmedizinische Patientenversorgung erforderlichen Einsatzkräfte nicht in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen.

    Die medizinische Einsatzleitung übernehmen in einem solchen Fall ein Leitender Notarzt (LNA, Abschn. 1.7.2) in Zusammenarbeit mit einem Organisatorischen Leiter Rettungsdienst (Orgl/OLRD, Abschn. 1.7.3). Die Einsatzkräfte des Regelrettungsdienstes werden zudem vor Ort bei Bedarf durch Helfer sog. Einsatzeinheiten (EE) oder Schnelleinsatzgruppen (SEG) unterstützt, deren Vorhaltung regional unterschiedlich organisiert sein kann.

    In weniger dicht bevölkerten oder infrastrukturell weniger gut versorgten Gebieten werden zunehmend Strukturen, sog. „first responder ", etabliert: Helfer von vor Ort ansässigen Hilfsorganisationen oder freiwilliger Feuerwehren werden parallel zum erforderlichen Rettungsmittel alarmiert und übernehmen eine Erstversorgung des Notfallpatienten (u. a. mit Frühdefibrillation) bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes.

    Neben den First-Responder-Systemen werden derzeit noch in wenigen Bereichen (u. a. Kreis Gütersloh, Stadt Aachen, Landkreis Greifswald-Vorpommern, Lübeck, Freiburg) App-basierte Ersthelfer-Alarmierungssysteme genutzt, um das therapiefreie Intervall insbesondere beim Kreislaufstillstand zu reduzieren. Die aktuell verfügbaren Systeme (http://​www.​mobile-retter.​de; http://​corhelp3r.​de; http://​firstaed.​com/​de/​; https://​www.​meine-stadt-rettet.​de) nutzen dasselbe Prinzip: Der Nutzer ist als qualifizierter Ersthelfer freigeschaltet und im Einsatzfall meldet die App dem System und somit der Leitstelle, welcher registrierte Ersthelfer mit seinem Mobiltelefon in der Nähe erreichbar wäre. Nach Bestätigung der Verfügbarkeit bekommen die registrierten Ersthelfer den Einsatzort übermittelt und können im Idealfall mehrere Minuten vor dem Rettungsdienst mit Maßnahmen beginnen.

    1.2.2 Definition Notfallmedizin

    Notfallmedizin ist die Einleitung einer Intensivtherapie mit eingeschränkten diagnostischen, therapeutischen und personellen Möglichkeiten unter erschwerten äußeren Bedingungen. Sie sollte möglichst kurzfristig nach Eintritt des Geschehens eingeleitet werden mit dem Ziel:

    Das Überleben des Notfallpatienten zu sichern

    Irreversible Schäden zu vermeiden

    Voraussetzungen für eine auf das Grundleiden ausgerichtete klinische Behandlung und Rehabilitation zu schaffen

    Indikationen für eine notfallmedizinische Behandlung

    Manifeste oder drohende Störungen der Vitalfunktionen (Atmung, Kreislauf, Bewusstsein)

    Manifeste oder drohende Schädigungen von Organen, Organsystemen oder Körperteilen unabhängig von der auslösenden Ursache (Trauma, Erkrankung etc.)

    Akute Schmerz- und Erregungszustände

    1.2.3 Definition Notfallpatient

    Notfallpatienten werden wie folgt definiert :

    Personen, die sich infolge von Verletzung, Krankheit oder sonstiger Umstände in Lebensgefahr befinden oder deren Gesundheitszustand in kurzer Zeit eine wesentliche Verschlechterung vermuten lässt, sofern nicht unverzüglich medizinische Hilfe eingreift.

    Im Unterschied zur Situation in der hausärztlichen Praxis zeichnet sich die notfallmedizinische Versorgung dadurch aus, dass der Arzt bzw. das Rettungsdienstpersonal zum Patienten kommt und nicht umgekehrt. Charakteristisch ist neben den erschwerten Arbeitsbedingungen (z. B. störende Schaulustige oder Angehörige, enge Treppenhäuser, eingeklemmte Patienten, schlechte Lichtverhältnisse), dass in den meisten Fällen der Patient und seine Krankengeschichte unbekannt sind, aber dennoch Entscheidungen über das therapeutische Vorgehen zeitkritisch getroffen werden müssen.

    Eine konsiliarische Beratung mit Fachkollegen über behandlungsspezifische oder diagnostische Optionen sowie eine ausführliche Literaturrecherche vor Ort sind nicht möglich, sodass mit den verfügbaren Mitteln oft eine definitive Diagnosestellung nicht zu erreichen ist. Es ergibt sich daher meist eine Arbeitsdiagnose. In deren Mittelpunkt steht eine adäquate Stabilisierung der Vitalfunktionen. Alle weiteren notwendigen diagnostischen und krankheitsspezifischen Maßnahmen sind in der präklinischen Notfallversorgung sekundär und müssen der Klinik vorbehalten bleiben.

    1.2.4 Kassenärztlicher Notdienst und kassenärztliche Notdienstpraxen

    Die 17 kassenärztlichen Vereinigungen in Deutschland stellen die bedarfsgerechte kassenärztliche Versorgung rund um die Uhr sicher. Sie sind für die regional gleichmäßige Verteilung der niedergelassenen Ärzte zuständig und organisieren die Notfall- und Bereitschaftsdienste in den sprechstundenfreien Zeiten.

    Am kassenärztlichen Notfalldienst müssen alle niedergelassenen Ärzte teilnehmen. Eine Freistellung, ganz, teil- oder zeitweise, ist nur aus schwerwiegenden Gründen möglich, z. B.:

    Körperlicher Behinderung

    Besondere familiäre Verpflichtungen

    Teilnahme an einem klinischen Bereitschaftsdienst mit Notfallversorgung

    In breiten Bevölkerungsanteilen kommt es zu Verwechslungen aufgrund mangelnder Kenntnis der begrifflichen Unterschiede zwischen Notarztdienst als Teil des Rettungsdienstes und dem (kassenärztlichen) Notdienst. In Rettungsdienstbereichen mit sog. integrierter Leitstelle, d. h. wo beide Strukturen an einer Stelle organisiert werden, spielt dieses Problem eine untergeordnete Rolle. Andernfalls ist es natürlich unbestritten Aufgabe des kassenärztlichen Notdienstes, im Falle einer lebensbedrohlichen Situation des Patienten eine Erstversorgung bis zum Eintreffen des nachgeforderten Notarztes durchzuführen.

    Zunehmend existieren zudem in vielen KV-Bezirken oft an Krankenhäuser angegliederte Notdienstpraxen, die eine hausärztliche Versorgung auch außerhalb der Praxisöffnungszeiten für die Behandlung nichtlebensbedrohlicher Erkrankungen und Verletzungen sicherstellt (Tab. 1.3).

    Tab. 1.3

    Vergleich von Notarztdienst und Kassenärztlichem Notdienst

    Aufgrund regional unterschiedlicher Strukturen kann der kassenärztliche Bereitschaftsdienst aber durchaus auch in das Notarztkonzept des jeweiligen Rettungsdienstbereichs eingebunden sein. In diesem Fall wird für die eingesetzten Ärzte dann der Nachweis der erforderlichen Qualifikationen erforderlich.

    1.2.5 Notarztsysteme

    Bei den bodengebundenen Notarztsystemen unterscheidet man zwischen dem sog. Rendezvous- und dem Stationssystem.

    Stationssystem

    Ein mit zwei Rettungsassistenten und einem Notarzt besetzter Notarztwagen (NAW) – meist an einem Krankenhaus stationiert – fährt die Einsatzstelle an. Zeitgleich wird ein Rettungswagen (RTW) alarmiert, wenn dieser den Patienten schneller erreichen kann. Nach notfallmedizinischer Erstversorgung wird der Patient mit dem Notarztwagen bei gegebener Indikation zur notärztlichen Versorgung und Betreuung in die entsprechende Zielklinik transportiert. Das Stationssystem ist aufgrund seiner Inflexibilität nur noch vereinzelt in einzelnen Regionen in Deutschland existent.

    Rendezvous-System

    Die Rettungsleitstelle entsendet bei gegebener Indikation parallel ein Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) und einen Rettungswagen zum Einsatzort. Der Patient kann ggf. im Rettungswagen vom Notarzt auf der Fahrt in die Klinik betreut werden.

    Ein großer Vorteil des Rendezvous-Systems ist die höhere Flexibilität, da der Notarzt für andere Einsätze zur Verfügung steht, sofern keine Transportbegleitung erforderlich ist. Aus diesem und auch aus Kostengründen verliert das Stationssystem im bundesdeutschen Rettungsdienst zunehmend an Bedeutung. Demgegenüber steht der Vorteil des oft eingespielten Teams im Rahmen des Stationssystems. Denn das hat zudem die besseren Möglichkeiten der retrospektiven Einsatzanalyse.

    Telenotarzt-System

    Als weiteres Strukturelement etabliert sich in verschiedenen Regionen das Telenotarzt-System. Dabei kann bei speziell dafür ausgestatteten RTW ein Telenotarzt an der Einsatzstelle (außerhalb- als auch innerhalb des RTW) durch das Rettungsfachpersonal virtuell dazu geschaltet werden und das Team vor Ort unterstützen. (Abschn. 1.2.8)

    Welches der vorgenannten Systeme letztendlich umgesetzt wird, ist von infrastrukturellen Rahmenbedingungen, wie Lage der Krankenhäuser, der Feuer- und/oder Rettungswachen, abhängig.

    1.2.6 Einsatzformen

    Im Rahmen des bodengebundenen Rettungsdienstes, genauso wie in der Luftrettung, kann zwischen dem Primär- und dem Sekundäreinsatz unterschieden werden (Abb. 1.2).

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    Abb. 1.2

    Einsatzformen.

    (Aus: Gorgaß et al. (2007) Das Rettungsdienst-Lehrbuch. 8. Aufl. Springer, Heidelberg Berlin)

    Primäreinsatz

    Der Primäreinsatz gilt nach Mitteilung der Einsatzdaten bis zum Eintreffen am Notfallort als dringlich, da aufgrund der eingegangenen Notfallmeldung von einer vitalen Bedrohung des Patienten auszugehen ist. Damit legitimiert sich auch die Inanspruchnahme von Sonder- bzw. Wegerechten („Blaulicht und Martinshorn") durch die Rettungsmittel. Über eine Verwendung von Sonder- bzw. Wegerechten bei dem Transport des Notfallpatienten auf dem Weg zum Krankenhaus wird dann indikationsabhängig individuell durch das Rettungsdienstpersonal entschieden.

    Sekundäreinsatz

    Der Sekundäreinsatz ist definiert als Transport eines Notfallpatienten von Krankenhaus zu Krankenhaus, wobei dieser dringlich oder nicht dringlich sein kann. Um eine dringliche Transportindikation handelt es sich immer dann, wenn eine vitale Bedrohung für den Patienten besteht und dieser aber nach der Primärversorgung im nächstgelegenen Krankenhaus einer Spezialabteilung zugeführt werden muss (z. B. Polytraumatisierte mit Schädel-Hirn-Trauma).

    1.2.7 Prinzipien prähospitaler Notfallversorgung

    „Stay and play"

    Prinzip der Rettungsdienstsysteme in Deutschland und Österreich ist eine notärztliche Versorgung und Stabilisierung vor Ort. Falls notwendig wird ein Transport unter Begleitung eines Notarztes in ein geeignetes Krankenhaus vorgenommen.

    „Load and go (= „Scoop and run)

    Vor allem im angloamerikanischen Raum sowie in den Niederlanden existiert das System der Erstversorgung durch qualifiziertes Rettungsdienstpersonal mit anschließendem, schnellstmöglichem Transport in ein Krankenhaus zur ärztlichen Versorgung.

    „Treat and run (= „Treat in street)

    Als weiteres Konzept hat sich quasi als Kombination der anderen die „Versorgung unterwegs" als Strategie etabliert. Ziel ist hierbei das schnellstmögliche Erreichen der klinischen Versorgungseinrichtung, wobei die Zeit an der Einsatzstelle zwar so kurz wie möglich gehalten wird, weiterführende Maßnahmen nicht ausgeschlossen sind, aber während des Transports stattfinden sollen.

    Struktur, gesetzliche Grundlagen

    In Deutschland werden pro Jahr ca. 15 Mio. Einsätze in der Notfallrettung und im Krankentransport abgewickelt.

    Aufgabe des Rettungsdienstes ist die prähospitale Erstversorgung von Notfallpatienten, mit dem Ziel der Herstellung einer Transportfähigkeit des Patienten. Unter Aufrechterhaltung dieser Transportfähigkeit soll der Notfallpatient unter fachgerechter Überwachung in das nächste geeignete Krankenhaus verbracht werden.

    Auch der Transport von Nichtnotfallpatienten, z. B. Kranke, Verletzte oder andere hilfebedürftige Personen, gehört im weiteren Sinn zum Rettungsdienst. In Deutschland ist der Rettungsdienst eine staatliche Aufgabe, wobei die gesetzlichen Grundlagen in den Rettungsdienst- oder Feuerwehrgesetzen der einzelnen Bundesländer festgeschrieben sind (Abschn. 1.2.9).

    Die Ausstattung der eingesetzten Rettungsmittel ist in Normen (z. B. DIN oder ISO) festgelegt. Diese werden dem Stand der Medizintechnik fortlaufend angepasst (Abschn. 1.4).

    Wichtig

    Aufgabe des Rettungsdienstes ist die präklinische Erstversorgung von Notfallpatienten, d. h.

    Herstellung einer Transportfähigkeit

    Transport unter fachgerechter Überwachung und Aufrechterhaltung dieser Transportfähigkeit in das nächste, geeignete Krankenhaus

    Der Rettungsdienst wird als Teil der kommunalen Selbstverwaltung von den Kreisen und kreisfreien Städten oder in gebietsübergreifenden Zweckverbänden organisiert. Diese sind als jeweilige Rettungsdienstträger für die Einrichtung, den Unterhalt und Aufrechterhaltung der Rettungsleitstelle, sowie der Rettungswachen zuständig. Zurzeit existieren in Deutschland ca. 400 Rettungsdienstbereiche mit einem durchschnittlichen Einzugsgebiet von ca. 900 km² und ca. 200.000 Einwohnern. Gemäß den jeweiligen Landesrettungsdienstgesetzen sind die zuständigen Träger des Rettungsdienstes dazu verpflichtet, durchschnittliche Hilfsfristen bei Hilfeersuchen einzuhalten, wobei diese dann regional von den jeweiligen Bedingungen der Infrastruktur abhängig gemacht werden.

    Wo welche Rettungsmittel innerhalb eines Landkreises oder einer Stadt stationiert sind, hängt u. a. ab von:

    Bevölkerungsdichte

    Einsatzaufkommen nach Häufigkeit und Dringlichkeit

    Bebauung

    Infrastrukturellen Gegebenheiten

    Dies findet Niederschlag in den jeweiligen Rettungsdienstbedarfsplänen, die die nötige Anzahl von Notarztstandorten, Rettungswagen, Krankenwagen etc. festlegen. Die einsatzbereiten Fahrzeuge sind an Rettungswachen, kombinierten Rettungs- und Feuerwachen oder an Krankenhäusern stationiert.

    1.2.8 Telenotfallmedizin

    In verschiedenen Rettungsdienstbereichen sind inzwischen eine Vielzahl unterschiedlicher telemetrischer Systeme für einzelne Tracerdiagnosen etabliert, z. B. Übermittlung des 12-Kanal-EKG oder Unterstützung bei der Befunderhebung und Vorabinformation beim Schlaganfall mit dem Ergebnis outcomerelevanter Optimierungen in der Versorgung. Als Weiterentwicklung der bisherigen telemetrischen Systeme ist die Telenotfallmedizin zu verstehen.

    Da in den meisten Rettungsdiensteinsätzen nicht die ärztlich-manuellen Fertigkeiten, sondern vielmehr ärztliche Einschätzung und Entscheidung notwendig sind, rechnet man der sog. Telenotfallmedizin ein noch viel größeres Potenzial zu. So stellt das in Aachen entwickelte holistische Telenotarztsystem dem Telenotarzt räumlich unabhängig alle relevanten Informationen einer Einsatzstelle mittels Übertragung von Ton, Bild und Echtzeitvitalparametern zur Verfügung. Dieser kann damit das Rettungsteam vor Ort suffizient unterstützen, Maßnahmen rechtssicher delegieren oder im Sinne einer Konsultation zur Zweitmeinung ärztliche Kollegen beraten oder supervidieren. Ein solches System existiert seit 2014 in der Regelrettung im Rettungsdienstbereich der Stadt Aachen, Teilen des Kreises Euskirchen und des Kreises Heinsberg. Zudem laufen im Landkreis Vorpommern-Greifswald und im Bereich Straubing derzeit (Stand 03/2019) zwei über den Innovationsfonds der Krankenkassen finanzierte Projekte, die diese neue Versorgungsform evaluieren sollen. Dezidierte Strukturempfehlungen zur Telemedizin in der prähospitalen Notfallmedizin von der DGAI bereits publiziert, so definiert man als mögliche Indikationen für den Telenotarzt:

    Hypertensive Entgleisung

    Schmerztherapie bei nichtlebensbedrohlichen Verletzungen/Erkrankungen (z. B. Schlaganfall ohne Bewusstlosigkeit)

    Hypoglykämie

    Hilfestellung bei unklaren Notfällen

    Hilfestellung bei EKG-Interpretation

    Transportverweigerung (u. a. rechtliche Absicherung für NFS, Abschn. 1.3.1, RA, Abschn. 1.3.2, und RS, Abschn. 1.3.3)

    Sekundärverlegungen nach definierten Kriterien

    Zur Überbrückung bis zum Eintreffen des Notarztes grundsätzlich, sofern die Notfallsituation eine Konsultation erlaubt

    Darüber hinaus werden technische Mindeststandards der mobilen und stationären Übertragungseinheiten sowie der Telenotarztzentrale zusammengestellt:

    Verfügbarkeit einer bidirektionalen, zuverlässigen Audioübertragung sowie einer verlässlichen, zumindest unidirektionalen Videoübertragung in Echtzeit

    Kontinuierliche Vitaldatenübertragung in Echtzeit bzw. mit geringen, klinisch irrelevanten zeitlichen Latenzen

    Sicherer Datentransfer mit Verfügbarkeit einer adäquaten Datenübertragung bei mindestens 95 % aller Einsätze

    Datenverschlüsselung nach dem Stand der Technik

    Redundante Kommunikationsstruktur als Rückfallebene, z. B. über verschlüsseltes Zusatzmobiltelefon

    Datenschutzkonformes Datenmanagement und Langzeitdatenspeicherung

    Zugriff auf aktuellste Diagnose- oder Behandlungsalgorithmen bzw. Verfahrensanweisungen in digitaler Form für die häufigsten Krankheitsbilder am Telenotarztarbeitsplatz

    Anbindung an die Leitstelle des Rettungsdienstträgers

    GPS-Daten des Rettungsteams und Notarztwagens sowie einsatzrelevante Leitstellendaten zur Unterstützung des Einsatzmanagements bzw. adäquaten Wahl des bestgeeigneten Zielkrankenhauses

    Forensisch sichere und MIND3-kompatible digitale Dokumentationsmöglichkeit der Telenotarztkonsultation

    Mindestens ein redundanter Telenotarztarbeitsplatz

    Daneben wurden allgemeine Kriterien zum Betreiben eines telenotfallmedizinischen Zentrums definiert:

    Besetzung der Telenotarztzentrale mit einem Facharzt in einem notfallmedizinisch relevanten Fachgebiet mit Zusatzbezeichnung Notfallmedizin

    Telenotarzt sollte zusätzlich einen zertifizierten Reanimationskurs, zertifizierte Traumakurse sowie mindestens 400–500 konventionelle Notarzteinsätze vorweisen können

    Schulung zum Telenotarzt inkl. Kommunikationsausbildung (3–4 Tage)

    Qualifikation zum LNA

    Schulungskonzepte für Leitstelle, Rettungsassistenten und konventionell fahrende Notärzte

    Organisatorische und medizinische Verfahrensanweisungen für Leitstelle, Rettungsassistent/Notfallsanitäter, Telenotarzt.

    Ab 2020 ist mit der weiteren Etablierung von Telenotarztzentralen z. B. in Niedersachsen und Hessen zu rechnen.

    1.2.9 Rettungsdienstgesetze der Länder

    Da der Rettungsdienst in Deutschland nach dem Föderalismusprinzip organisiert ist, geben Rettungsdienst- oder Feuerwehrgesetze der einzelnen Bundesländer die strukturellen Rahmenbedingungen vor. Das jeweilige Landesrecht stellt die Funktionsfähigkeit des Rettungsdienstes sicher und definiert zudem organisatorische Gegebenheiten z. B. der Schnittstellen zur klinischen Versorgung oder ambulanten Versorgung. Die einzelnen landesrechtlichen Gesetzesgrundlagen unterscheiden sich deutlich hinsichtlich struktureller Gegebenheiten, sodass die Kenntnis über besondere Regelungen und wichtiger Inhalte innerhalb des jeweiligen Einsatzgebiets für jeden tätigen Notarzt von Bedeutung ist.

    1.3 Rettungsdienstpersonal

    Seit Beginn der 1970er Jahre setzte sich zunehmend die Erkenntnis durch, dass in der Notfallmedizin bereits am Notfallort wichtige medizinische Maßnahmen eingeleitet werden sollten, um einen vital bedrohten Notfallpatienten zu stabilisieren und in einen für den Transport ins Krankenhaus akzeptablen Zustand zu versetzen. Ziel war es auch damals schon, eine optimale Folgebehandlung sicherzustellen. Bis zu dieser Zeit war es allerdings üblich, Notfallpatienten einfach „einzuladen und ohne wesentliche weitere Versorgung schnellstmöglich in ein Krankenhaus zu verbringen. Vor allen Dingen im angloamerikanischen Raum wurde dafür nichtärztliches Personal mit einer fundierten Ausbildung, z. B. im sog . „Paramedic-System (USA oder Großbritannien), qualifiziert. Im Gegensatz dazu entschied man sich in Deutschland, Österreich und anderen europäischen Staaten (u. a. Frankreich) dafür, mit der ärztlichen Hilfe direkt am Notfallort zu beginnen.

    Aktuell existiert in Deutschland ein Rettungsdienstmodell, bei dem mit qualifiziertem nichtärztlichem Personal (Notfallsanitäter, Abschn. 1.3.1, Rettungsassistenten , Abschn. 1.3.2, Rettungssanitäter, Abschn. 1.3.3) zusammen mit Notärzten auf alle gestellten Anforderungen reagiert werden kann. Das Rettungsdienstsystem in Österreich ist dem deutschen System insgesamt sehr ähnlich.

    In den neuen Bundesländern wurde zu DDR-Zeiten der Notarztdienst auch als sog. „Schnelle Medizinische Hilfe (SMH) bezeichnet. Der Begriff wurde vom russischen „skoraja medizinskaja pomoschtsch abgeleitet.

    Die Aufgabe des nichtärztlichen Personals im bundesdeutschen Rettungsdienst besteht bei gleichzeitiger Alarmierung eines Notarztes im Wesentlichen darin, diesem zu assistieren bzw. bis zu seinem Eintreffen lebensrettende Maßnahmen durchzuführen und für eine Stabilisierung der Vitalfunktionen des Patienten zu sorgen (→ im Gegensatz zu den Paramedics/Emergency Medical Technicians (EMT) in den USA oder Niederlanden, die auch invasiv tätig werden).

    Etwa 47.000 hauptberuflich Beschäftigte gibt es derzeit im bundesdeutschen Rettungsdienst, wobei es sich hierbei größtenteils um Angehörige des anerkannten Ausbildungsberufs „Rettungsassistenten/Rettungsassistentin" handelt.

    1.3.1 Notfallsanitäter (NFS)

    Mit Wirkung zum 01.01.2014 wurde das Berufsbild des Notfallsanitäters in Deutschland eingeführt, es löst den bisherigen Rettungsassistenten als höchste nichtärztliche Qualifikation im Rettungsdienst ab und zählt zu den Gesundheitsfachberufen. Grundsätzlich unterscheidet sich die Ausbildung zum Notfallsanitäter dadurch, dass sie drei statt zwei Jahre dauert und somit den gestiegenen Anforderungen in diesem Tätigkeitsbereich Rechnung trägt.

    Das Notfallsanitätergesetz (NotSanG) und die zugehörige Ausbildungs- und Prüfungsverordnung sind am 01.01.2014 in Kraft getreten, das bisherige Rettungsassistentengesetz trat am 31.12.2014 außer Kraft. Umfangreiche Übergangsregelungen sollen den Übergang vom bisherigen Rettungsassistenten zum Notfallsanitäter sicherstellen, wobei dies nur bis zum 31.12.2020 durch Bestehen der staatlichen Ergänzungsprüfung möglich ist. Die Besetzung der Rettungsmittel ist unabhängig davon durch landesweite Regelungen durch Übergangsregelungen z. T. bis 2027 definiert.

    Als übergeordnetes Ausbildungsziel des Notfallsanitäters ist definiert, dass entsprechend dem allgemein anerkannten Stand rettungsdienstlicher, medizinischer und weiterer bezugswissenschaftlicher Erkenntnisse fachliche, personale, soziale und methodische Kompetenzen zur eigenverantwortlichen Durchführung und teamorientierten Mitwirkung insbesondere bei der notfallmedizinischen Versorgung und dem Transport von Patientinnen und Patienten vermittelt werden sollen (§ 4 Abs. 1 Satz 1 NotSanG).

    Folgende Ausbildungsziele sind im Notfallsanitätergesetz konkreter dargelegt:

    1.

    Folgenden Aufgaben eigenverantwortlich auszuführen:

    a)

    Feststellen und Erfassen der Lage am Einsatzort und unverzügliche Einleitung notwendiger allgemeiner Maßnahmen zur Gefahrenabwehr

    b)

    Beurteilen des Gesundheitszustands von erkrankten und verletzten Personen, insbesondere Erkennen einer vitalen Bedrohung, Entscheiden über die Notwendigkeit eine Notärztin oder einen Notarzt, weiteres Personal, weitere Rettungsmittel oder sonstige ärztliche Hilfe nachzufordern sowie Umsetzen der erforderlichen Maßnahmen

    c)

    Durchführen medizinischer Maßnahmen der Erstversorgung bei Patienten im Notfalleinsatz und dabei

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