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Flüchtlinge und Asyl: Herausforderung - Chance - Zerreißprobe
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eBook220 Seiten2 Stunden

Flüchtlinge und Asyl: Herausforderung - Chance - Zerreißprobe

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Über dieses E-Book

Vermutlich gut eine Million Menschen sind 2015 nach einer gefährlichen Flucht vor Krieg, Terror und Elend nach Deutschland gekommen und stellen uns vor eine außerordentliche Bewährungsprobe. Jürgen Holtkamp liefert wertvolle Informationen zu den Fluchtursachen und deren Bekämpfung, zu den rechtlichen Rahmenbedingungen und zu den politischen Handlungsmöglichkeiten. Er erläutert die unterschiedlichen Positionen innerhalb der politischen Auseinandersetzung und zeigt, was getan werden müsste. Vor allem macht er deutlich, welche Chancen unserer Gesellschaft erwachsen, wenn wir den zu uns kommenden Menschen ein echtes Zuhause bieten. Und nicht zuletzt bietet sein Buch wertvolle Hilfen und Hinweise für das persönliche Engagement.
SpracheDeutsch
HerausgeberTopos
Erscheinungsdatum18. Jan. 2016
ISBN9783836760225
Flüchtlinge und Asyl: Herausforderung - Chance - Zerreißprobe

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    Buchvorschau

    Flüchtlinge und Asyl - Jürgen Holtkamp

    Holtkamp

    I.

    Flüchtlinge, Migranten und Zuwanderer

    Der Grundstein für die Asylregelungen in Europa wurde mit der Genfer Flüchtlingskonvention aus dem Jahr 1951 und dem dazugehörigen Protokoll aus dem Jahr 1967 gelegt. Die Genfer Flüchtlingskonvention ist ein spezieller Vertrag über die Rechte von Flüchtlingen. Der Grundsatz der Nichtzurückweisung (Non-refoulement-Prinzip) aus dem Jahr 1951 sieht Folgendes vor: „Keiner der vertragschließenden Staaten wird einen Flüchtling auf irgendeine Weise über die Grenzen von Gebieten ausweisen oder zurückweisen, in denen sein Leben oder seine Freiheit wegen seiner Rasse, Religion, Staatsangehörigkeit, seiner Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen seiner politischen Überzeugung bedroht wäre." ( https://www.jurion.de/Gesetze/GFK/33 )

    Das Non-refoulement-Prinzip gilt sowohl für Rückführungen ins Herkunftsland als auch für Rückführungen in ein anderes Land, in dem der Flüchtling von Verfolgung bedroht wäre.

    Die Genfer Flüchtlingskonvention gilt bis heute als eines der wichtigsten Dokumente zum Schutz von Flüchtlingen und wurde am 28. Juli 1951 verabschiedet. Sie definiert die Pflichten der Staaten und klärt die Rechte der Flüchtlinge, bestimmt aber auch, wer einen Anspruch auf Schutz und Hilfe hat. So können sich Kriegsverbrecher nicht auf die Genfer Flüchtlingskonvention berufen. 147 Staaten sind der Genfer Flüchtlingskonvention beigetreten. In der Flüchtlingskonvention werden die Rechte der Flüchtlinge eindeutig definiert: Personen, die sich auf der Flucht befinden wegen ihrer Rasse, ihrer Religion, Nationalität, weil sie einer bestimmten sozialen Gruppe zugehören oder weil sie wegen ihrer politischen Überzeugung verfolgt werden, sind Flüchtlinge.

    Die Konvention geht noch einen Schritt weiter, denn Flüchtlinge bekommen nun grundlegende Bürgerrechte (Zugang zu den Gerichten, Bewegungsfreiheit …). Sie haben Zugang zu medizinischer Versorgung, zu Bildung und zum Arbeitsmarkt. Damit sollen Flüchtlinge die gleichen Hilfsleistungen erhalten wie andere Ausländer, die über einen rechtmäßigen Aufenthaltsstatus verfügen.

    Auf Menschen, die vor Bürgerkriegen wie in Syrien fliehen, bezieht sich die Flüchtlingskonvention nicht ausdrücklich. In der Praxis werden sie jedoch als Flüchtlinge, zumindest nach der Auffassung des UNHCR (Hoher Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen, engl. United Nations High Commissioner for Refugees), angesehen. Allerdings gibt es auch einige Länder, die die Ansicht vertreten, dass Menschen, die vor nichtstaatlichen Akteuren, z. B. Rebellen, fliehen, nicht den Flüchtlingsstatus erhalten sollten. Der UNHCR führt dagegen an, dass es für den Flüchtlingsstatus unerheblich ist, wer der Urheber für die Verfolgung ist. Entscheidend ist vielmehr, dass die Sicherheit des Flüchtlings im eigenen Land nicht gegeben ist.

    Damit unterscheidet sich ein Flüchtling vom „Wirtschaftsflüchtling" oder Arbeitsmigranten: Dieser verlässt sein Herkunftsland in der Regel freiwillig, weil er sich im Zielland bessere Lebensbedingungen verspricht. Auch kann er jederzeit in sein Herkunftsland zurückkehren und genießt dort weiterhin seine Bürgerrechte. Menschen aus Albanien, Rumänien oder Mazedonien werden in Deutschland zu über 90 Prozent nicht als Flüchtlinge anerkannt, weil sie dort zwar unter schwierigen und ungünstigen Bedingungen leben, aber nicht im Sinne der Genfer Konvention verfolgt werden. (Zumindest für die Situation der Roma in diesen Ländern kann dies allerdings mit guten Gründen angezweifelt werden.) Flüchtlinge dagegen können nicht in ihr Herkunftsland zurückkehren. Menschen, die aus Osteuropa oder über das Mittelmeer von Afrika nach Europa fliehen, sind überwiegend Migranten.

    Die Staaten können bei der Aufnahme von Migranten relativ frei entscheiden, welchen Aufenthaltsstatus sie ihnen zuerkennen. Anders ist das bei Flüchtlingen, da hier internationale Abkommen bindend sind. Migranten erhalten deshalb nicht die gleichen Rechtsansprüche wie Flüchtlinge. Um einen Rechtsanspruch geltend machen zu können, zählt der Aufenthaltsstatus.

    Hinsichtlich ihrer Bereitschaft zu helfen unterscheiden viele Menschen zwischen Flüchtlingen, die vor Krieg und Unterdrückung geflohen sind, und jenen, die aus wirtschaftlichen Gründen nach Deutschland kommen. Letztere werden gerne abfällig als „Wirtschaftsflüchtlinge" bezeichnet. Ihnen wird vorgeworfen, dass sie deutschen Arbeitnehmern den Arbeitsplatz wegnehmen. Würde man sich die Mühe machen und dieses Vorurteil genauer prüfen, wäre es schnell entkräftet; doch Vorurteile halten sich ja bekanntlich sehr lange.

    Viele, die den gefährlichen Weg über das Mittelmeer auf sich nehmen, kommen nach Europa, um der Armut zu entkommen; ihnen fehlen die Lebensperspektiven in ihrem eigenen Land. Auch Politiker teilen die Flüchtlinge in zwei Kategorien ein: Willkommen sind die politisch verfolgten und von Bürgerkrieg bedrohten Flüchtlinge, beispielsweise die Familie aus dem zerbombten Aleppo in Syrien oder der Regimekritiker aus dem Iran. Menschen, die als Fluchtmotiv Armut angeben, sind dagegen nicht willkommen. Hierzu zählen der arbeitslose Handwerker aus dem Kosovo oder der Bauer aus dem Senegal. Diese Menschen sollen, so heißt es, doch bitte schön in ihr Heimatland zurückkehren, und wenn sie nicht freiwillig gehen, sollen sie abgeschoben werden.

    So geht ein Riss quer durch die Bevölkerung und die Parteien. Der bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer spricht es offen aus: „Wer aus rein wirtschaftlichen Gründen das Recht auf Asyl als Einwanderungsrecht missbraucht, muss Deutschland zügig wieder verlassen."

    Das passt nur bedingt in das Bild einer freiheitlich-demokratischen Gesellschaft und eines Industrielandes, das auswärtige Arbeitskräfte benötigt. Zuwanderung aus wirtschaftlichen Motiven hat es nämlich immer schon gegeben. Neu ist wohl eher, dass der Begriff „Wirtschaftsflüchtling negativ gedeutet wird und Menschen stigmatisiert. Im Kontext einer globalisierten Welt sollte dieses Motiv eigentlich keinen Nachteil darstellen. Es sind Menschen, die wandern, um ihre Lebensperspektiven zu verbessen. Rational betrachtet ist das nicht falsch, und beim Blick in die Menschheitsgeschichte zeigt sich, dass es immer Wanderungsbewegungen gegeben hat. Das Ruhrgebiet hätte im 19. Jahrhundert niemals seine Innovationskraft entwickelt, wären nicht viele Menschen aus Polen nach Deutschland gekommen. Millionen Menschen sind vor dem Ersten Weltkrieg von Deutschland nach Amerika ausgewandert. Und in den 1960er-Jahren wurden die „Gastarbeiter aus Italien begrüßt, weil sie so wichtig für den Wirtschaftsstandort Deutschland waren. Alle diese Menschen hatten ein gemeinsames Motiv: Sie kamen nach Deutschland, um zu arbeiten und sich ein neues und besseres Leben aufzubauen.

    Warum also werden heute die Menschen aus Albanien, dem Kosovo, aus Bulgarien oder Eritrea bzw. dem Senegal als „Schmarotzer" abgestempelt? Wenn Deutschland seine Wirtschafts- und Innovationskraft halten und ausbauen will, braucht es den Zuzug aus dem Ausland. Was ist also das Problem?

    Die Antwort ist eigentlich einfach: Menschen aus Nicht-EU-Ländern (Ländern außerhalb der Europäischen Union) bekommen in der Regel keine Arbeitserlaubnis und müssen daher Asyl beantragen. Vor ihrer Einreise nach Deutschland müssen sie einen Arbeitsvertrag vorlegen und ein Jahreseinkommen von mindestens 48.000 Euro brutto nachweisen. Erst dann erhalten sie ein Arbeitsvisum.

    Man braucht kein Prophet zu sein, um zu erkennen, dass diese Hürde für fast alle viel zu hoch ist. Weil es kaum legale Wege auf den deutschen Arbeitsmarkt gibt, suchen sich die Menschen andere Wege: Entweder sie leben illegal in Deutschland oder sie beantragen Asyl.

    Spanier, Portugiesen oder auch Menschen vom Balkan (Mazedonien, Bosnien, Rumänien) können als EU-Bürger nach Deutschland einreisen. Sie haben sogar ein Recht dazu. Allerdings müssen sie für ihren Lebensunterhalt selbst aufkommen. Weil kein Asylgrund (z. B. Bürgerkrieg, politische Verfolgung …) vorliegt, haben Arbeitsmigranten aus Ghana, Senegal, Serbien, Mazedonien oder Bosnien keine Chance auf Anerkennung. Sie kommen aus sogenannten „sicheren Herkunftsländern. Wer dann trotzdem in Deutschland bleibt, gilt als „Illegaler und hat keine Perspektiven – weder auf staatliche Unterstützung noch auf Arbeit.

    Dieses System hat aber für Deutschland gravierende Nachteile, denn es kommen vorwiegend junge Arbeitskräfte, und diese könnten bei entsprechender Förderung und Ausbildung einen Gegenpol zur alternden Bevölkerung darstellen.

    Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung geht davon aus, dass Deutschland bis 2050 jährlich 400.000 zusätzliche Arbeitskräfte benötigt. Noch sind es vorwiegend Menschen aus der EU, die diesen Mangel zu großen Teilen ausgleichen. Es sind Menschen aus Polen, Bulgarien, Spanien und Griechenland, die in der Krankenpflege, in der Gastronomie oder in Altenheimen arbeiten.

    Dieser Zuzug wird in Kürze nachlassen, denn die Wirtschaftskraft dieser Länder steigt wieder an. Woher sollen dann die Zuwanderer kommen?

    Im Jahr 2014 blieben Tausende von Ausbildungsstellen unbesetzt. Die Münchener Handwerkskammer vermittelt seit 2014 junge Asylbewerber in Ausbildungsbetriebe. Hierbei spielt es zunächst keine Rolle, ob jemand Kriegsflüchtling oder sogenannter „Wirtschaftsflüchtling" ist. Die ausbildenden Betriebe stellen sich eher die Frage, ob sich eine Ausbildung für sie lohnt, wenn die jungen Menschen jederzeit abgeschoben werden können. Die Betriebe fordern, dass die Asylbewerber für die Zeit der Ausbildung und mindestens zwei weitere Berufsjahre nicht abgeschoben werden dürften.

    Das klingt plausibel und bietet für alle Vorteile: Der Zuwanderer erhält eine Chance, sich zu qualifizieren, lernt Deutsch, lernt unsere Kultur kennen und kann Kontakte knüpfen. Die Betriebe können ihre frei werdenden Stellen mit den benötigten Fachkräften besetzen. Und der Staat nimmt Steuern von den zahlenden Zuwanderern ein. Das funktioniert aber nur, wenn der Zuzug anders als bisher über das Asylrecht geregelt wird.

    II.

    Christlich betrachtet

    In der Bibel gibt es viele Beispiele, die zeigen, dass Menschen auf der Flucht sind. Abraham wäre nach heutiger Sichtweise ein Wirtschaftsflüchtling (Genesis 12,10: „Als über das Land eine Hungersnot kam, zog Abram nach Ägypten hinab, um dort zu bleiben; denn die Hungersnot lastete schwer auf dem Land.").

    Im Buch Genesis 27,43 steht, dass Jakob vor seinem eigenen Bruder flüchtet („Nun aber, mein Sohn, hör auf mich! Mach dich auf und flieh zu meinem Bruder Laban nach Haran! Bleib einige Zeit bei ihm, bis sich der Groll deines Bruders gelegt hat.").

    Auch Mose war ein Flüchtling, denn er wurde politisch verfolgt: „Der Pharao hörte von diesem Vorfall und wollte Mose töten. Mose aber entkam ihm. Er wollte in Midian bleiben … (Exodus 2,15) Ein ähnliches Schicksal teilte auch David, der von seinem eigenen Schwiegervater verfolgt wurde: „David brach noch am gleichen Tag auf und floh vor Saul. Er kam zu Achisch, dem König von Gat. (1 Samuel 21,11)

    Jesus würde man nach heutigen Maßstäben als politischen Flüchtling einstufen.

    Der Evangelist Matthäus schreibt in 2,13f.: „Als die Sterndeuter wieder gegangen waren, erschien dem Josef im Traum ein Engel des Herrn und sagte: Steh auf, nimm das Kind und seine Mutter, und flieh nach Ägypten; dort bleibe, bis ich dir etwas anderes auftrage; denn Herodes wird das Kind suchen, um es zu töten. Da stand Josef in der Nacht auf und floh mit dem Kind und dessen Mutter nach Ägypten. Dort blieb er bis zum Tod des Herodes."

    Es gibt in der Bibel viele Fluchtgeschichten, und auf die Frage, wie wir uns zu den Flüchtlingen verhalten sollen, gibt Jesus eine Antwort. In der Rede vom Weltgericht bei Matthäus (25,31ff.) heißt es: „Wenn der Menschensohn in seiner Herrlichkeit kommt und alle Engel mit ihm, dann wird er sich auf den Thron seiner Herrlichkeit setzen. Und alle Völker werden vor ihm zusammengerufen werden und er wird sie voneinander scheiden, wie der Hirt die Schafe von den Böcken scheidet. Er wird die Schafe zu seiner Rechten versammeln, die Böcke aber zur Linken. Dann wird der König denen auf der rechten Seite sagen: Kommt her, die ihr von meinem Vater gesegnet seid, nehmt das Reich in Besitz, das seit der Erschaffung der Welt für euch bestimmt ist. Denn ich war hungrig und ihr habt mir zu essen gegeben; ich war durstig und ihr habt mir zu trinken gegeben; ich war fremd und obdachlos und ihr habt mich aufgenommen …"

    Deutliche Worte, die der Evangelist Matthäus Jesus sprechen lässt.

    Von den Anfängen des Christentums an bis heute erlebten Christen Flucht und Vertreibung. Zu Zeiten Jesu wurden Christen von den römischen Besatzern tyrannisiert, verfolgt und getötet. Trotzdem ließen sie sich nicht einschüchtern und versuchten unter lebensgefährlichen Umständen ihren Glauben zu leben. Auch heute werden Christen in der Welt verfolgt. Im Norden des Irak verbreiten seit 2014 radikalislamische Kämpfer des Islamischen Staats (IS) Gewalt und Terror. Ganze Bevölkerungsgruppen wurden vertrieben, insbesondere Christen und Jesiden, aber auch Schiiten. Wer sich öffentlich als Christ bekennt, wird unter anderem in Somalia, Irak, Syrien, Sudan, Iran, Pakistan oder Eritrea und Nigeria verfolgt: Terror im Namen Gottes, der äußerst brutal inszeniert wird und auf YouTube zu sehen ist. Die Horrorvideos sollen offensichtlich Angst und Schrecken verbreiten und damit junge Männer radikalisieren. Die Botschaft „Kommt und kämpft für die heilige Sache, und ein Platz im Paradies ist euch sicher" zeitigt seine Wirkung.

    Dass dabei Hunderttausende Menschen aus ihren Häusern und ihrer Heimat vertrieben werden, nehmen die Terroristen bewusst in Kauf.

    Gefoltert und gemordet wurde im Namen Gottes schon immer. Ob Kreuzzüge oder Hexenverfolgung: Auch die katholische Kirche hat

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