Schriften des Zentrums für Europäische und Internationale Strafrechtsstudien
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Über diese Serie
Organized crime, terrorism and hybrid forms of both are internationalized problems, affecting Germany as much as China. It is important to find solutions working for both sides without compromising social and political values. Since both countries differ in their normative preconditions and institutional setup, such a common response is difficult to reach. Differences in material criminal law as well as in criminal procedure law are obvious. Further frictions arise from constitutional and institutional aspects. Still, the authors engage in a common analysis of related phenomena and do not refrain from criticizing deficiencies in existing normative and institutional structures. This enables the reader to realize differences and to learn about possibilities for common action.
Titel in dieser Serie (11)
- Cybercrime im Rechtsvergleich: Beiträge zum deutsch-japanisch-koreanischen Strafrechtssymposium 2013
Das Phänomen »Cybercrime« gewinnt in der Praxis der Strafverfolgung mehr und mehr an Bedeutung. Die Herausforderungen, die dabei für das Straf- und Strafprozessrecht, aber auch für die internationale Zusammenarbeit entstehen, sind enorm. Insbesondere hat das Delikt, welches mit Cybercrime im Zusammenhang steht, regelmäßig Anknüpfungspunkte in mehreren Rechtsordnungen, was die Jurisdiktion mehrerer Staaten begründen kann. Mit dem deutsch-japanisch-koreanischen Strafrechtssymposion sollen Antworten auf rechtliche Fragen gefunden werden, die mit dem Phänomen »Cybercrime« unumgänglich entstehen. Die Beiträger geben wertvolle rechtsvergleichende Einblicke in die gegenwärtige Diskussion über Cybercrime in verschiedenen Ländern.
- Besitzbetrug und Besitzerpressung: Diskussion um den Vermögensbegriff anhand der Strafbarkeit vorübergehenden Besitzentzuges, unter besonderer Berücksichtigung des furtum usus
Mathias Hirschmann beurteilt in seinem Band die Vermögenszugehörigkeit bloßen Besitzes. Dabei nimmt er den ökonomisch-juristischen Vermögensbegriff zum Ausgang, arbeitet jedoch einen neuen Ansatz zur Bestimmung wirtschaftlichen Wertes heraus. Statt den Anschaffungspreis einer Sache für maßgeblich zu erachten, soll es einzig auf einen Veräußerungswert ankommen. Der Autor untersucht den Vermögenswert des Besitzes. Eine Vermögenszugehörigkeit bloßen Besitzes läuft schließlich jedoch dem eindeutigen Willen des Gesetzgebers zuwider. Hierzu werden das im deutschen Strafrecht grundsätzlich straflose furtum usus sowie der § 248b StGB historisch betrachtet. Danach sind Besitzbetrug und Besitzerpressung de lege lata straflos. Der Band schließt mit einer ausführlichen Analyse der Rechtsprechung zu diesem Thema. In his volume Mathias Hirschmann evaluates the Vermögenszugehörigkeit bloßen Besitzes. Based on the economic-legal term he takes a new approach on determining the economic value. Instead of taking the cost price into consideration, the residual value should be considered relevant. The author analyses the value of an asset. However, Vermögenszugehörigkeit bloßen Besitzes is not in line with the distinct will of the legislation. Here, the offence furtum usus, basically unpunished in Germany as well as § 248b of the German Criminal Code will be analysed historically. Accordingly, asset fraud and asset extortion remain de lege lata unpunished. The volume concludes with a comprehensive analysis of the jurisdiction on this subject.
- Straftatbegriff und Diskurstheorie: Eine Untersuchung zu Grund und Grenzen staatlicher Strafgewalt
Die bereits seit der Aufklärung geführte Diskussion über einen materiellen, vorrechtlichen Straftatbegriff führt zwangsläufig zu der rechtsphilosophischen Debatte um den Geltungsursprung des Rechts. In der Auseinandersetzung mit den historischen Ursprüngen der Lehre vom strafrechtlichen Rechtsgüterschutz und den gegenwärtig vertretenen Strafrechtslegitimationskonzepten stellt Simon Maly die These auf, dass eine kohärente Antwort auf die Frage, woraus der Staat sein Recht zu strafen bezieht und welchen Grenzen er dabei unterliegt, bisher nicht gelungen ist. Der Autor begründet das Strafrecht aus diesem Grund diskurstheoretisch und gelangt zu dem Ergebnis, dass die Diskurstheorie des Rechts viele der bisherigen Begründungsprobleme lösen kann, indem sie einen Reflexionsschritt hinter die bislang entwickelten Konzepte der Strafrechtsbegründung geht und den der Geltungsfrage vorausgehenden Ursprung des Rechts in den innerhalb einer Gesellschaft stattfindenden kommunikativen Verständigungsprozessen sucht. The discussion about a substantive, pre-legal concept of criminal law, which has been going on since the Enlightenment, inevitably leads to the philosophical debate about the origin of law. In dealing with the historical and current ideas of the legitimation of criminal law, the author puts forward the thesis that a coherent answer to the question of where a society derives its ius puniendi and what limits it is subject to has not yet been found. For this reason, the author examines criminal law in discourse theory and comes to the conclusion that a discourse theory of law can solve many of the previous problems by taking a step behind the concepts developed so far and finding the origin of criminal law in the communicative processes within a society. The analysis finally leads to the result that the essential element of criminal law can be found in a modern criminal theory based on the idea of communicative rationality: In a democratic society, criminal law serves to protect an objective freedom that is understood not only individually but also communicatively.
- Definition und Grenzen der Vorverlagerung von Strafbarkeit: Diskussionsstand, Rechtsgeschichte und kausalitätstheoretische Bezüge
Die Strafrechtswissenschaft hat sich eingehend mit dem Erhalt von straffreien Räumen und den Grenzen der Vorverlagerung beschäftigt. Trotz der häufigen Verwendung des Begriffs »Vorverlagerung« werden dessen Merkmale jedoch kaum diskutiert. Er ist bisher weitestgehend unerforscht geblieben und seine Herkunft ungeklärt. Des Weiteren kommt in der Aufforderung, das »Verursachungsdogma« durch Vorverlagerung zu überwinden, ein enges Verhältnis zur Kausalitätstheorie zum Ausdruck, welches ebenfalls noch nicht hinreichend untersucht wurde. Die neuesten Entwicklungen der Kausalitätstheorie ab den 2000er-Jahren wurden bisher nicht mit der Debatte um die Grenzen der Vorverlagerung in Verbindung gebracht. Dem widmet sich der Autor und entwickelt daraus Definition und Grenzen der Vorverlagerung. Safeguarding freedom against preventive criminalization ("Vorverlagerung") is a recurrent theme in Criminal Law research. Nevertheless, the elements of "preventive criminalization" have rarely been discussed. The term remains undefined, its origins unrevealed. Additionally, claims to overcome the "dogma of causation" via preventive criminalization exemplify a connection to causation theory. Yet, the new developments in causation theory since the early 2000s have not been introduced into the discussion on preventive criminalization. Building on the results found researching these issues, this study develops the definition and limits of preventive criminalization.
- Freiheit – Sicherheit – (Straf)Recht: Beiträge eines Humboldt-Kollegs
Widerspricht die verstärkte Suche nach Sicherheit in Europa der Bewahrung der Freiheitsrechte? Oder ist es eine philosophisch-gesellschaftliche Notwendigkeit, dass sich die menschlichen Freiheitsrechte gegenwärtig in eine neue Richtung entwickeln? Verdrängt das Interesse an einer freien Gesellschaft die hart errungene Freiheit der Person? Ist die Sicherheit der Gesellschaft ohne individuelle Freiheit überhaupt denkbar? Lassen sich diese Beobachtungen und Überlegungen sogar als eine organische Entwicklung der modernen Gesellschaften verstehen und ist mithin der »europäische Rechtsstaat« bereits auf dem Weg zu einem Sicherheitsstaat? Weist etwa das im Interesse der Freiheit sonst mit höchsten Garantien ausgestattete Strafrecht immer mehr polizeirechtlich-präventive Elemente auf? Ist es schließlich überhaupt möglich, Freiheit, Sicherheit und Recht miteinander in Einklang zu bringen? Mit diesen Fragen setzen sich die Beiträge dieses Bandes auseinander. Sie diskutieren vielschichtig und umfassend das Verhältnis zwischen Sicherheits- und Freiheitsbedürfnis.
- Menschenrechte und Strafrecht: Beiträge zur 4. Sitzung des International Forum on Crime and Criminal Law in the Global Era (IFCCLGE)
Vom 1.12.–3.12.2012 fand in Peking das vierte Forum des IFCCLGE statt, zu dem sich Experten aus 21 Ländern und den Vereinten Nationen zu Fragen der Straftheorie austauschten. Das Forum kam dabei zu dem Ergebnis, dass die Straftheorie die Menschenrechte in den Mittelpunkt stellen muss, da der Menschenrechtsschutz zu den dringlichsten Aufgaben des Staates gehört. Vor diesem Hintergrund ist eine Rechtfertigung der Todesstrafe unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt möglich. Dieser Band enthält Beiträge der deutschen Delegation, die sich mit der Theorie zur Verteidigung der Menschenrechte, dem Sanktionenrecht und sonstigen materiell-rechtlichen Fragen befassen, die insbesondere die Beeinflussung des deutschen Rechts durch europäische und internationale Vorgaben zum Gegenstand haben.
- Jurisdiktionskonflikte bei grenzüberschreitender Kriminalität. Conflicts of jurisdiction in cross-border crime situations: Ein Rechtsvergleich zum Internationalen Strafrecht. A comparative law study on international criminal law
Kompetenzkonflikte (= Jurisdiktions- bzw. Strafgewaltkonflikte) resultieren daraus, dass mehrere Staaten nach Maßgabe ihres nationalen Strafanwendungsrechts hinsichtlich derselben Tat eines Täters die Strafgewalt für sich beanspruchen. Die Kumulation nationaler Strafgewalten setzt die verdächtige Person dem Risiko aus, von mehreren Staaten wegen derselben Tat strafrechtlich verfolgt oder sogar mehrfach bestraft zu werden. Eine parallele Strafverfolgung in mehreren Staaten kann zu einem konfliktträchtigen »Wettlauf« um die Erstentscheidung führen (»Wer zuerst kommt, mahlt zuerst«). Die unkoordinierte Konkurrenz mehrerer nationaler Strafgewalten birgt ein zwischenstaatliches Konfliktpotential, das es nicht nur in einem »Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts« zu vermeiden gilt.Die in diesem Band unterbreiteten Vorschläge zur Lösung von Jurisdiktionskonflikten hat der Europäische Arbeitskreis, eine international zusammengesetzte Forschergruppe, in zwei Jahren erarbeitet.
- Das Palermo-Übereinkommen und sein Einfluss auf das deutsche Strafrecht: Eine Untersuchung der UN-Konvention gegen grenzüberschreitende organisierte Kriminalität und ihrer Zusatzprotokolle
Dem Palermo-Übereinkommen und seinen drei Zusatzprotokollen kommt eine überragende Bedeutung bei der Verfolgung grenzüberschreitender organisierter Kriminalität zu und dennoch fristen sie innerhalb des deutschsprachigen Rechtsraums ein Schattendasein. Die Untersuchung stellt erstmals die Konventionen im völkerrechtlichen und nationalen Kontext dar und zeigt die herausgearbeiteten Umsetzungsdefizite im deutschen Strafrecht bei den Regelungen zur Bildung krimineller Vereinigungen, dem Menschenhandel, der Migrantenschleusung sowie dem Waffenhandel. Die Auffassung des Gesetzgebers einer nicht notwendigen Umsetzung des Palermo-Übereinkommens wird widerlegt und zugleich die Rechtsprechung aufgefordert, den Begriff der kriminellen Vereinigung im Sinne des § 129 StGB erweiternd auszulegen.
- Die Vermeidung von Jurisdiktionskonflikten und der Grundsatz einmaliger Strafverfolgung in einem Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts: Eine Untersuchung unter besonderer Berücksichtigung des Rahmenbeschlusses 2009/948/JI des Rates vom 30. November 2009 zur Vermeidung und Beilegung von Kompetenzkonflikten in Strafverfahren
Der Autor untersucht die Grundlagen staatlicher Strafgewalterstreckung sowie die Ursachen und rechtlichen Facetten strafrechtlicher Jurisdiktionskonflikte. Die Untersuchung zeigt, dass der »Rahmenbeschluss 2009/948/JI« weder den rechtlich geschützten Interessen des Individuums noch denen der EU-Mitgliedstaaten gerecht wird und die durch den Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts gestellten Anforderungen nicht zu erfüllen vermag. Die Arbeit unterbreitet einen Modellentwurf zur Zuständigkeitsverteilung zwischen den EU-Mitgliedstaaten. Ziel des Modells ist die vorhersehbare Bestimmung des für ein Verhalten maßgeblichen Strafrechts, wobei auf Grundlage des Territorialitätsprinzips auch die staatliche Wertentscheidung, ein Verhalten nicht als strafbar zu bewerten, anerkannt wird.
- Organisierte Kriminalität und Terrorismus im Rechtsvergleich: Deutsch-Chinesischer Rechtsdialog, Band I
Organisierte Kriminalität und Terrorismus sind gemeinsame Probleme ohne gemeinsame Definition. Die Internationalisierung der beiden Probleme und ihrer hybriden Formen betrifft Deutschland ebenso wie China. Dennoch fehlen oft die Voraussetzungen für eine gemeinsame Antwort im materiellen Strafrecht und im Strafprozessrecht. Auch die verfassungsrechtlichen und politischen Vorgaben differieren stark. Der Versuch, trotz all dieser Diskrepanzen Möglichkeiten und Ansätze für einstimmige Problemlösungen zu finden, ist daher so schwer wie wichtig. Die Autorinnen und Autoren lassen den Leser an ihren Analysen und ihrer Kritik an bestehenden Strukturen teilhaben, sodass Unterschiede ebenso deutlich werden, wie die sich trotzdem bietenden konkreten Möglichkeiten der notwendigen Zusammenarbeit. Dieser Band erarbeitet somit Grundlagen für das Verständnis der jeweils anderen Seite. Organized crime, terrorism and hybrid forms of both are internationalized problems, affecting Germany as much as China. It is important to find solutions working for both sides without compromising social and political values. Since both countries differ in their normative preconditions and institutional setup, such a common response is difficult to reach. Differences in material criminal law as well as in criminal procedure law are obvious. Further frictions arise from constitutional and institutional aspects. Still, the authors engage in a common analysis of related phenomena and do not refrain from criticizing deficiencies in existing normative and institutional structures. This enables the reader to realize differences and to learn about possibilities for common action.
Patrick Skeries
Dr. Patrick Skeries ist als Richter in der niedersächsischen Justiz tätig. Er war zuvor wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Osnabrück.
Ähnlich wie Schriften des Zentrums für Europäische und Internationale Strafrechtsstudien
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