Ein Fall für Binz?
Von Beat Miller
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Ein Fall für Binz? - Beat Miller
Beat Miller
Ein Fall für Binz?
Kriminalroman
Namen, handelnde Personen und Handlungen sind frei erfunden, Ähnlichkeiten daher rein zufällig
Eine überaus anstrengende, am Ende dann aber doch erfolgreiche Arbeitswoche hatte nun hinter ihm gelegen. Binz hatte es wieder einmal allen gezeigt und keiner hatte zu Beginn geglaubt, dass ihm die Lösung des Falles gelingen würde. Er hatte im Betrugsdezernat der Frankfurter Polizei zwar nur ein Gastspiel gegeben. Sein ganz anderer Blick auf, oder besser gesagt hinter den Sachverhalt, hatte den Kollegen gezeigt, dass man als Polizist nicht auf die übliche Vorgehensweise vertrauen darf. Dafür hatten sie ihn erst schräg angesehen, dann aber doch gemerkt, dass er Recht hatte.
Natürlich hatte er es diesmal mit dem Ermittlungseifer ein wenig übertrieben gehabt. Er hatte den Kollegen vom Betrugsdezernat eben zeigen wollen, dass man bei den Rechten des Beschuldigten durchaus auch mal die Kirche im Dorf lassen kann. Schließlich hatte der Mann im Vernehmungsraum weit über hundert Menschen, darunter auch Freunde, um ihre Ersparnisse gebracht und hatte man bei der Durchsuchung von all dem Geld nichts mehr gefunden.
Der obligatorische zweite Vernehmungsbeamte hatte den Raum nach Vernehmungsbeginn kurz verlassen, um auf die Toilette zu gehen. Binz hatte dem Beschuldigten seine Rechte bereits vorgelesen und diesen darauf hingewiesen gehabt, dass es ihm freistehe, sich zur Sache zu äußern oder einen Anwalt mit der Verteidigung zu beauftragen und zur Vernehmung beizuziehen, und nun hatten sie einander erst mal schweigend gegenüber gesessen.
Binz hatte abgewartet, bis die Tür zum Vernehmungszimmer ins Schloss gefallen war und dann hatte er den bis dahin sattelfest erschienenen Beschuldigten urplötzlich angeschrien und ihn mit der Wahrheit konfrontiert. Binz lautes Gebrüll war auf dem Gang des Polizeipräsidiums zu hören gewesen. Der Kollege war deshalb ins Vernehmungszimmer gestürmt, hatte Binz am Arm gepackt und gesagt: „Jakob, das kannst Du nicht machen!"
Binz hatte nun seinerseits den Raum verlassen und einen anderen Kollegen geholt, damit die Vernehmung ordnungsgemäß zu Ende geführt werden konnte. Gut eine dreiviertel Stunde hatte Binz draußen im Gang gewartet und als sich die Tür zur Vernehmung wieder geöffnet hatte, war der Kollege auf Binz zugekommen und hatte gesagt: „Er hat gestanden. Gute Arbeit, Binz!"
Seine Aufgabe im Betrugsdezernat war damit erfüllt, wenngleich ihn sein Brüll-Auftritt dienstlich in Schwierigkeiten brachte, die aber auch wegen seines großen Ermittlungserfolgs ohne ernste Konsequenzen im Sande zu verlaufen versprachen. Schließlich hatte er den Beschuldigten weder misshandelt, noch körperlich angegriffen oder sonst gequält. Er hatte ihn lediglich mit der blanken Wahrheit konfrontiert und ihn angeschrien, um ihn aus seiner selbstgefälligen Haltung herauszubringen. Er hatte wissen sollen, dass es jemanden gibt, der seinen Betrug nicht auf die leichte Schulter nimmt, so nach dem Motto: Die gierigen Opfer sind doch selber schuld.
Nun hatte sich Binz auf der Reise in den verdienten Jahresurlaub befunden, hoffentlich auch zur Besinnung und inneren Umkehr, das jedenfalls hatte ihm sein Chef mit auf den Weg gegeben.
Der Zug hatte den Frankfurter Hauptbahnhof bereits verlassen gehabt, Binz hatte einen Fensterplatz reservieren lassen und sich erst einmal darüber geärgert, dass dieser Platz bei seinem Erscheinen von einer Person bereits besetzt gewesen war. Er hatte sich die Person näher angesehen und gedacht, dass die junge Frau, die ein schlafendes Kind im Arm gehalten hatte, wohl schon länger in diesem Zug sitzt und das Kind, sollte er sie nun von ihrem Platz vertreiben, sicher aufwachen und dann ganz fürchterlich zu schreien beginnen würde. Sein Chef hatte ihm aber Besinnung und innere Umkehr geraten und also hatte Binz auf seinen reservierten Platz verzichtet und sich eben ins nächste Abteil begeben mit freiem Platz am Fenster.
Noch fuhr der Zug langsam durch ein Meer von Gleisanlagen hindurch hinaus aus der Stadt und liefen die Fahrgäste schwer bepackt durch die Gänge, um einen Sitzplatz zu ergattern. Im Abteil von Binz war zwar kein weiterer Platz mehr frei, man hatte dies von außen jedoch nicht leicht sehen können, da die Vorhänge zugezogen waren. Die Tür wurde folglich mehrfach auf- und zugestoßen und da sich Binz das bunte Treiben und die zunehmende Verzweiflung in den Gesichtern der Fahrgäste von seinem Platz aus sehr gerne angesehen hatte, hatte dieses dazu geführt, dass die Tür erneut aufgestoßen und laut ins Abteil hineingerufen wurde: „Binz, Du hier im Zug! Auch auf Dienstreise, oder was?"
Der Schmidt von der Frankfurter Mordkommission war über die Anwesenheit seines Kollegen im Zug hellauf begeistert und weil im Abteil kein Platz mehr frei und ersichtlich niemand bereit war, sich anstelle des Schmidt auf die Suche zu begeben, hatten sich die beiden, obwohl erst gegen halb zwölf, dafür entschieden, in das Zugrestaurant überzuwechseln und die Bewachung des bereits verstauten Gepäcks von Binz den übrigen Mitreisenden mit dem rein vorsorglichen Hinweis zu überlassen: „Wir sind Kollegen bei der Polizei!"
Gleichsam gegen den Strom drängten Binz und Schmidt durch die Sitzplatzsuchenden und deren mitgeführten Gepäckstücke zielsicher in Richtung Mitte des Zugs, setzten sich an den ersten freien Tisch im Restaurant und bestellten erst einmal nur ein Wasser.
Binz war für ein halbes Jahr ans Betrugsdezernat ausgeliehen gewesen und Schmidt hatte da natürlich einen ausführlichen Bericht von seinem Kollegen erwartet und gehofft, dass die Zeit bis zur Ankunft des Zuges in Stuttgart im Nu verflogen sein würde. Dort hatte auf Schmidt die Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung gewartet und bis dahin hatte es geheißen: Na, dann erzähl doch mal.
„Ohne Namen, versteht sich," hatte Binz gesagt und sogleich damit begonnen, von seinem Betrugsfall zu erzählen: „Du wirst es nicht glauben!"
Der Fall spielte in Namibia und es ging um Diamanten. Dort unten gibt es jede Menge Minen. Der Abbau ist höchst lukrativ, zugleich aber finanzintensiv. Wahrscheinlich müssen dort Leute bestochen werden, um an die guten Claims zu kommen und es muss ja auch erst mal gebohrt werden, bis man an die Schätze gelangt. Jedenfalls kann im Ausgangspunkt gesagt werden: „Alles sehr undurchsichtig. In der Branche tummeln sich viele schräge Vögel."
Wie auch immer! In unserem Fall war es so, dass sich ein findiger Geschäftsmann aus Frankfurt auf den Weg nach Namibia gemacht und von dort ein Dokument mit nach Hause zurückgebracht hat, aus welchem sich ein vom Staate Namibia verliehenes Schürfrecht ergab.
Das Dokument war auf die Firma des Frankfurter Geschäftsmanns ausgestellt und dieses Dokument hatte der Betrüger seinen engsten Freunden präsentiert und diese überzeugt, in das vorgeblich sehr lukrative Unternehmen „Diamant-Rausch" kräftig zu investieren. Im Gegenzug wurden nicht börsennotierte Aktien herausgegeben und ein Hochglanzprospekt mit Bildern von schwerem Gerät, mit Stollen im Berg und einer Landkarte mit Zufahrtswegen gedruckt.
Nach wenigen Wochen war der Betrüger so an gut 200.000 Euro gelangt, hatte sich wieder auf die Reise nach Namibia gemacht und seinen Geschäftspartnern zum Abschied ganz euphorisch zugerufen: „Ihr werdet sehen, ich komme mit Diamanten zurück!"
Zwei Jahre später war der Betrüger wieder zurückgekehrt, hatte tatsächlich Diamanten im Wert von 40.000 Euro dabei und dann auch noch eine leicht vergilbte Landkarte zu einem noch viel größeren Schürfgebiet als im Prospekt zuvor abgebildet gewesen war.
Die Geschäftspartner waren hellauf begeistert: Eine Rendite von 10% pro Jahr und die Aussicht auf noch viel mehr. Das hatte gereicht, um eine kräftige Kapitalerhöhung und die Ausgabe neuer Aktien zu beschließen.
Binz hatte innegehalten und seinen Kollegen fragend angeschaut, denn Schmidt hatte die ganze Zeit über vollauf begeistert zugehört und hätte es anscheinend auch vorübergehend bedauert, nicht selbst die Chance gehabt zu haben, an diesem Diamant-Rausch teilzunehmen, wäre nicht bereits klar gewesen, dass es sich um einen Betrugsfall gehandelt hat.
Von seinen Freunden und Geschäftspartnern erneut mit frischem Kapital ausgestattet, hatte sich der Betrüger nun wieder auf den Weg nach Namibia gemacht und konnte schon nach einem halben Jahr ein sich auf das in der vergilbten Karte abgebildete Gebiet beziehende Schürfrechtsdokument vorlegen. Ein riesen Coup für die Gesellschaft und Anlass zum kräftig Feiern für die hocherfreuten Gesellschafter: Champagner-Korken knallten, Kaviar-Dosen wurden geöffnet und leichte Mädchen aus Schwarz-Afrika aus dem Bahnhofsviertel geordert.
„Und, wie geht die Geschichte weiter?" hatte Schmidt begierig wissen wollen. Doch die Betrugsgeschichte von Binz hatte gerade erst begonnen und er hatte gesagt: „Du wirst schon sehen, wie der Hase bei den Anlagebetrügern läuft."
Vier von fünf Gesellschaftern hatte sich nach dem rauschenden Fest für eine kräftige Neuinvestition und vor allem für die Anwerbung neuer Investoren entschieden. Einer jedoch hatte nicht mehr das nötige Geld für einen Nachschlag und daher seine Investition zurückhaben oder wenigstens genau wissen wollen, wofür das Geld verwendet worden war: Kauf von Maschinen, Bezahlung von Arbeitern und so weiter.
Doch der Betrüger hatte sich darauf berufen, alle relevanten Unterlagen in seinem Schürf-Büro in Namibia zu haben und aus der Erinnerung nicht mehr sagen zu können, für was die 200.000 nun ganz konkret eingesetzt wurden. Das brachte Ärger, denn Geld zur Auszahlung des Geschäftsanteils war ja nicht vorhanden. Es musste erst noch neues Kapital beschafft werden.
Die vier überzeugten Gesellschafter hatten sich hingegen weiter im Diamanten-Rausch befunden, auf eine große Zukunft gehofft und ihren Mitgesellschafter daher kurzerhand von der Feier ausgeschlossen. Schließlich hatte man sich das lukrative Geschäft nicht allein deshalb vermiesen lassen wollen, nur weil einer kalte Füße bekommt und nicht mehr investieren kann oder will.
Erneut hatte Binz seinen noch immer gespannten Kollegen fragend angesehen. Er hatte wissen wollen, wie der sich in der gegebenen Situation verhalten hätte. Der Schmidt hatte kurz überlegt und dann gesagt: „Also, ich weiß nicht. Aber es ist doch klar, dass man nicht alle Investitionen im Kopf haben kann und dass die Unterlagen im Büro in Namibia sind. Ich denke, ich hätte weiter investiert. Hat doch gut geklappt mit der ersten Schürfung. Immerhin 40.000 Euro Ertrag nach nur zwei Jahren."
Und ganz genau so hatten dann auch all die Betrugsopfer gedacht, zusammen noch weitere 2.000.000 Euro in das Unternehmen „Diamant-Rausch" investiert und ihre Aktien-Pakete sorgsam in den Safe gelegt.
Doch der Reihe nach: Derjenige, der von der Feier ausgeschlossen wurde, hatte sich aus Verärgerung und weil seine Frau den Eindruck hatte, dass da doch irgendetwas nicht stimmen könne, an die Staatsanwaltschaft gewandt und Strafanzeige wegen Verdacht auf Betrug gestellt.
Die Staatsanwaltschaft hatte die Anzeige zum Anlass genommen, die Wohnung des Betrügers zu durchsuchen und alle Unterlagen mitzunehmen, die sich auf das Namibia-Geschäft bezogen hatten. Darunter: Entwürfe und Prospekte, Aktienpapiere, Schriftverkehr mit und aus Namibia, Auszüge vom deutschen Geschäftskonto der Gesellschaft mit vielen Überweisungen vor allem auf dasjenige in Namibia, Anfragen beim örtlichen Bergbauamt, Schürferlaubnisse des Staates in der Landessprache mit deutscher Übersetzung, eine Liste für die Neukundenwerbung, den Kapitalerhöhungsbeschluss und noch einige Kaufverträge für Bergbaumaschinen und Ähnliches.
Alles hatte der Leiter der Durchsuchung unter lautstarkem Protest des Betrügers im Sicherstellungsverzeichnis vermerkt, davon eine Kopie zurückgelassen und die aufgefundenen Beweismittel, in zwei große Kisten verpackt, mitgenommen.
Es hatte nicht einmal einen Tag gedauert, dass sich bei der Polizei ein, nach dem Eindruck von Binz, windiger Verteidiger zur Akte gemeldet und Akteneinsicht beantragt hatte. Diese wurde zeitnah an Amtsstelle gewährt, weil der Verteidiger nach dem Sachbearbeiter der Staatsanwaltschaft verlangt und der den Untersuchungszweck wegen der bereits erfolgten Sicherstellung der verfahrensrelevanten Unterlagen als nicht gefährdet eingeschätzt hatte.
Nicht einmal einen weiteren Tag hatte es gedauert, bis der Verteidiger zusammen mit seinem Antrag auf Verfahrenseinstellung wegen fehlenden Tatverdachts die Kopie des Verkaufsprospekts und die Schürflizenz nebst deutscher Übersetzung zur Akte gereicht und insoweit die Frage stellte: „Wo ist hier denn das Problem?"
Erneut hatte Binz seinen Kollegen erwartungsvoll angesehen, doch der Kollege hatte seinerseits nur fragend zurückgeblickt. „Was glaubst Du?" hatte Binz gefragt und sich schon auf die Antwort gefreut. Doch auch Schmidt war da nichts komisch vorgekommen: „Aber wenn doch eine Lizenz vorlag und das Geld der Investoren auf ein Firmenkonto eingezahlt wurde, wo hätte man da einen Verdacht auf Betrug festmachen können?"
Binz hatte seinen Kollegen da durchaus bestätigen können und zu diesem gesagt, dass der zuständige Staatsanwalt das ebenso gesehen habe wie Schmidt, das Verfahren wurde daher zeitnah wieder eingestellt hatte und dem Betrüger so ein ‚Persilschein‘ mit auf den Weg zur ganz großen Investoren Road-Show gegeben wurde: „Nach der Verfahrenseinstellung waren alle Zweifel zerstreut und die Gesellschafter hatten den Betrüger für weitere acht Wochen zur Fortsetzung des ‚Diamant-Rausch-Geschäfts‘ mit den dafür benötigten 2.000.000 Euro auf die Reise geschickt."
Und jetzt wird die Geschichte rund: „Das Geld war dann nämlich weg!"
Bei dieser Nachricht erschrak Schmidt, sah auf seine Uhr und stellte nicht eben zufrieden fest, dass der Zug schon bald in den Bahnhof von Stuttgart einfahren würde: „Sag mal, Jakob, wo fährst Du denn eigentlich hin?"
Und weil Binz seinerseits in Stuttgart zwecks Weiterfahrt nach Schwäbisch Gmünd auszusteigen hatte, hatte er den Schmidt da ganz beruhigen und noch auf eine Tasse Kaffee einladen können, damit der das Ende der Geschichte auch noch erfährt.
Binz hatte seinen Kollegen, bevor er weiter von seinem letzten Fall erzählte, zunächst einmal sehr nachdenklich angeblickt. Er hatte sich gefragt, wie