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Informationspflichten nach der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO): Erforderliche Informationen, Ausschlusstatbestände und Zulässigkeit eines Medienbruchs
Informationspflichten nach der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO): Erforderliche Informationen, Ausschlusstatbestände und Zulässigkeit eines Medienbruchs
Informationspflichten nach der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO): Erforderliche Informationen, Ausschlusstatbestände und Zulässigkeit eines Medienbruchs
eBook97 Seiten45 Minuten

Informationspflichten nach der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO): Erforderliche Informationen, Ausschlusstatbestände und Zulässigkeit eines Medienbruchs

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Über dieses E-Book

In diesem Buch werden die Informationspflichten nach Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) erläutert. Hierbei wird insbesondere dargelegt, wann und worüber zu informieren ist. Außerdem wird auf die Ausschlusstatbestände eingegangen. In diesem Zusammenhang wird auch erläutert, inwieweit bei Big Data Analysen ein Ausschlusstatbestand vorliegt. Außerdem wird die Frage thematisiert, ob ein Medienbruch zulässig ist.
SpracheDeutsch
HerausgeberBooks on Demand
Erscheinungsdatum14. Jan. 2019
ISBN9783748104230
Informationspflichten nach der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO): Erforderliche Informationen, Ausschlusstatbestände und Zulässigkeit eines Medienbruchs
Autor

Philipp Sauer

Der Autor absolvierte zunächst ein Studium der Wirtschaftsinformatik und arbeitete anschließend im IT-Bereich. Im Anschluss daran studierte er Rechtswissenschaft. Nach der zweiten juristischen Staatsprüfung absolvierte er einen Masterstudiengang im Medienrecht und bekam hierdurch den Grad eines Master of Laws (LL.M.) verliehen. Der Autor berät heute als Rechtsanwalt schwerpunktmäßig im Bereich des IT- und Datenschutzrechts.

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    Buchvorschau

    Informationspflichten nach der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) - Philipp Sauer

    INHALT

    QUELLEN- UND LITERATURVERZEICHNIS

    GEGENSTAND DER UNTERSUCHUNG

    SACHLICHER UND RÄUMLICHER ANWENDUNGSBEREICH

    Sachlicher Anwendungsbereich, Art. 2 DS-GVO

    Personenbezogene Daten

    Verarbeitung

    Ganz oder teilweise automatisierter Verarbeitung

    Nichtautomatisierte Verarbeitung

    Räumlicher Anwendungsbereich, Art. 3 DS-GVO

    BESTEHENDE INFORMATIONSPFLICHTEN NACH ART. 13 UND 14 DS-GVO

    Der Unterschied zwischen Art. 13 und Art. 14 DS-GVO

    Verhältnis von Abs. 1 und Abs. 2 DS-GVO

    Bereitzustellenden Informationen nach Art. 13 Abs. 1 und 2 sowie Art. 14 Abs. 1 und 2 DS-GVO

    Verantwortlicher und Vertreter, Art. 13 Abs. 1 lit. a DS-GVO und Art. 14 Abs. 1 lit. a DS-GVO

    Datenschutzbeauftragter, Art. 13 Abs. 1 lit. b DS-GVO und Art. Abs. 1 lit. b DS-GVO

    Zwecke und Rechtsgrundlage, Art. 13 Abs. 1 lit. c DS-GVO und Art. 14 Abs. 1 lit. c DS-GVO

    Berechtigte Interessen, Art. 13 Abs. 1 lit. d DS-GVO und Art. Abs. 2 lit. b DS-GVO

    Empfänger oder Kategorien von Empfängern, Art. 13 Abs. 1 lit. e DS-GVO und Art. 14 Abs. 1 lit. e DS-GVO

    Drittstaatstransfer, Art. 13 Abs. 1 lit. f DS-GVO und Art. 14 Abs. lit. f DS-GVO

    Datenkategorien Art. 14 Abs. 1 lit. d DS-GVO

    Speicherdauer, Art. 13 Abs. 2 lit. a DS-GVO und Art. 14 Abs. 2 lit. a DS-GVO

    Auskunftsanspruch, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch, Datenübertragbarkeit, Art. 13 Abs. 2 lit. b DS-GVO und Art. 14 Abs. 2 lit. c DS-GVO

    Widerruf der Einwilligung, Art. 13 Abs. 2 lit. c DS-GVO und Art. 14 Abs. 2 lit. d DS-GVO

    Beschwerderecht, Art. 13 Abs. 2 lit. d DS-GVO und Art. 14 Abs. 2 lit. e DS-GVO

    Pflicht zur Bereitstellung der Daten, Art. 13 Abs. 2 lit. e DS-GVO

    Automatisierte Entscheidungsfindung, Art. 13 Abs. 2 lit. f DS-GVO und Art. 14 Abs. 2 lit. g DS-GVO

    Datenquelle, Art. 14 Abs. 2 lit. f DS-GVO

    ZEITPUNKT, WANN ZU INFORMIEREN IST

    Art. 13 DS-GVO

    Art. 14 DS-GVO

    ZWECKÄNDERUNG

    AUSSCHLUSSTATBESTÄNDE

    Art. 13 DS-GVO

    Bereits vorhandene Informationen

    Unmöglichkeit

    Beschränkungen nach Art. 23, 85 Abs. 2 DS-GVO

    Art. 14 DS-GVO

    Bereits vorhandene Informationen

    Unmöglichkeit

    Unverhältnismäßiger Aufwand

    aa) Allgemeine Voraussetzungen von Art. 14 Abs. 5 lit. b S. Hs. 1 Var. 2 DS-GVO

    bb) Big Data Analysen

    Begriff Big Data

    Untersuchung anhand von Fallgruppen

    Fallgruppe 1: Verarbeitung von personenbezogenen Daten nur weniger Personen – Kontaktdaten sind gespeichert

    Fallgruppe 2: Verarbeitung von personenbezogenen Daten zahlreicher Personen – E-Mail-Adressen sind gespeichert

    Fallgruppe 3: Verarbeitung von personenbezogenen Daten zahlreicher Personen – Kontaktdaten sind gespeichert, aber keine E-Mail-Adressen

    Fallgruppe 4: – Kontaktdaten sind nicht gespeichert, können aber ermittelt werden

    Fallgruppe 5: Die betroffenen Personen sind nicht identifiziert

    Fallgruppe 6: Kontaktdaten sind nicht gespeichert und können auch nicht ermittelt werden

    Alternative Lösungsmöglichkeit: Durchführung von Analysen mit anonymen Daten

    Ausdrückliche Regelung

    Berufsgeheimnis

    KEINE ERFORDERLICHKEIT ÜBER BEREITS ERHOBENE DATEN ZU INFORMIEREN (KEIN „TRANSPARENZ-RESET")

    FORMVORGABEN

    Allgemeine Formvorgaben

    Zulässigkeit eines Medienbruchs

    Meinungen in der Literatur und vom GDD

    Aufsichtsbehörden

    Artikel 29-Datenschutzgruppe

    Eigene Stellungnahme

    WESENTLICHE ERKENNTNISSE

    Quellen- und Literaturverzeichnis

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