Soll ich mich niederlassen?: Plädoyer gegen kassenärztliche Niederlassung
Von Kai Kötter
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Über dieses E-Book
Kai Kötter
Der Autor ist Facharzt für Arbeitsmedizin und Facharzt für Innere Medizin.
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Buchvorschau
Soll ich mich niederlassen? - Kai Kötter
Inhaltsverzeichnis
VORWORT
EINLEITUNG
DAS KASSENÄRZTLICHE SYSTEM IN DEUTSCHLAND
AUSBLICK
RECHTLICHE ASPEKTE
NEBENTÄTIGKEIT
PRAXISAUFNAHMEPFLICHT
TERMINSERVICE- UND VERSORGUNGSGESETZ (TSVG)
SCHEINSELBSTSTÄNDIGKEIT
FEHLZEITEN
IT-SICHERHEIT
ARBEITSVERTRÄGE
ARBEITSSICHERHEIT
SICHERHEIT IN DER PRAXIS
DIE LOBBY DER ÄRZTE
ZWANGSVERPFLICHTUNG ZUR BEHANDLUNG
VERPFLICHTUNG ZUM ÄRZTLICHEN BEREITSCHAFTSDIENST
WIRTSCHAFTLICHE ASPEKTE
DER KASSENÄRZTLICHE BEREITSCHAFTSDIENST
Beispiel Baden-Württemberg
PERSONALFINDUNG
HAFTUNGSFALLEN
INFLATION
WIRTSCHAFTLICHKEITSPRÜFUNGEN
HONORARASPEKTE DER NIEDERLASSUNG
ARBEITSBELASTUNG
STEIGENDE KOSTEN DER NIEDERLASSUNG
STEIGENDE KOSTEN IM LAUFENDEN BETRIEB
GOÄ – GEBÜHRENORDNUNG FÜR ÄRZTE
VERSICHERUNGEN
PHARMAZEUTISCHE DIENSTLEISTUNGEN
CONCLUSIO
ANHANG
IMPRESSUM
REFERENZEN
TABELLENVERZEICHNIS
ABKÜRZUNGEN
ABSTRACT
ANDERE BÜCHER DES AUTORS
Vorwort
Nachdem ich einige Jahre selbst in eigener Praxis als niedergelassener Kassenarzt tätig war, habe ich mich entschieden, diesen Weg nicht mehr weiterzugehen.
Das soll nicht bedeuten, dass der Weg in die Niederlassung für niemand geeignet ist, dennoch möchte ich meine Erfahrungen mit dem System weitergeben, vor allem an junge Kollegen, um diesen eine Entscheidungsbasis zu bieten. In seiner jetzigen Form ist das System veraltet und genügt nicht den modernen Herausforderungen dieses Jahrhunderts, schon gar nicht nach den Wirren einer Coronapandemie oder einem Krieg in Europa. Die jüngere Arztgeneration setzt andere Prioritäten.
Obwohl der niedergelassene Kassenarzt selbstständig ist, kann er viele unternehmerische Entscheidungen, die eigentlich für freies, selbstständiges, unternehmerisches Handeln notwendig sind, gar nicht selbst treffen, bzw. nur innerhalb enger Regularien. Es wird kapitalistische Praxisführung bei sozialistischer Honorierung gefordert.
Dies soll auch nicht bedeuten, dass der Arzt in der Niederlassung nicht am oberen Honorarspektrum rangieren kann. Die Frage ist, ob der Großteil der niedergelassenen Ärzte dann noch eine Work-Life-Balance erfahren kann, die ein Familienleben zulässt.
Entscheiden Sie selbst.
Wertheim, im Juli 2022
Kai Kötter
Einleitung
Das kassenärztliche System in Deutschland
Um in Deutschland Kassenarzt zu werden, sind verschiedene Hürden zu nehmen. Zudem ist ein hoher zeitlicher Aufwand erforderlich.
Nach dem Medizinstudium von mindestens 6 Jahren schließt sich die Facharztweiterbildung an, die meist weitere 5 bis 6 Jahre in Anspruch nimmt. Danach arbeiten viele Ärzte noch 1 bis 5 Jahre in einer Klinik weiter, bevor sie sich in die Niederlassung wagen oder eine Zulassung erhalten.
Denn als Kassenarzt kann man sich nicht einfach niederlassen, die Zulassung wird durch den Zulassungsausschuss der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung zugesprochen. Die Zahl derer, die sich in einem bestimmten Bezirk niederlassen können, ist nach Fachgebiet und Anzahl stark begrenzt.
Mit der Zulassung kann der Start ins Praxisleben losgehen. Die Abrechnung erfolgt elektronisch, die Honorierung letztlich in Euro. Doch dazwischen liegt ein langer Weg:
Grundsätzlich gilt: Für jedes Quartal, in dem ein Patient in der Praxis behandelt wird, erhält der Arzt eine bestimmte Pauschale. Für einen durchschnittlichen Hausarztpatienten bewegt sich das bei etwa € 35¹ pro Quartal. Ob der Patient nur einmal kurz in der Praxis erscheint, oder jeden Sprechstundentag, ist dabei egal, es handelt sich um eine Gesundheitsflatrate.
Die Pauschale (kodifiziert in einem Abrechnungskatalog, dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab EBM) rechnet der Kassenarzt am Ende jeden Quartals mit der kassenärztlichen Vereinigung ab. Allerdings nicht in Euro, sondern in Punkten. Der Hintergrund ist, dass das gesamte zur Verfügung stehende Honorar für niedergelassene Ärzte bereits am Jahresanfang feststeht. Der Punktwert wird ermittelt, indem die Gesamtsumme durch sämtliche abgerechneten Punkte aller niedergelassenen Ärzte geteilt wird. Da niemand genau wissen kann, wie viele Leistungen abgerechnet werden, kann auch niemand genau den Wert eines Punktes voraussehen.
Rechnet der Arzt zu spät ab (z. B. 1 Woche später als der Abgabetermin), werden Strafzahlungen abgezogen. Das ist einer der Gründe, warum Arztpraxen am Quartalsende einen Tag für die Abrechnung geschlossen haben. Die Kassenärztlich Vereinigung benötigt dann aber mindestens 6 Monate, um die Leistungen abzurechnen, das Honorar für seine Leistungen erhält der Kassenarzt also ein halbes Jahr später, ohne die genaue Höhe zu kennen.
Ansonsten werden von dem auszuzahlenden Honorar bereits Verwaltungskosten der kassenärztlichen Vereinigung abgezogen. Seit der Reform des kassenärztlichen Bereitschaftsdienstes im Jahr 2014 müssen sich die niedergelassenen Ärzte zusätzlich an den Kosten dafür beteiligen: Per Vorwegabzug einer Kopfpauschale und prozentualen Umlage am kassenärztlichen Umsatz² durch die Kassenärztliche Vereinigung.
Kassenärzte sind zwar in der Wahl ihrer Therapie frei, haben aber nur ein bestimmtes Budget, z. B. für Laborkosten oder für zu verschreibende Medikamente, zur Verfügung. Wird dieses Überschritten, drohen ihnen Regresse. Die Regresskosten werden auch von der Kassenärztlichen Vereinigung einbehalten.
Wenn eine Praxis „gut läuft", bedeutet das noch nicht, dass alle Leistungen, die abgerechnet werden, auch in die Honorierung einfließen. Davor steht das Regelleistungsvolumen. Ein bestimmter Arzt darf nur eine bestimmte Menge Leistungen durchführen. Überschreitet er diese Menge und ist diese reglementiert, führt er diese Leistungen gratis für den Patienten durch – er erhält dafür schlicht kein Honorar.
Wichtig ist zu wissen, dass von dem Honorar, dass der Kassenarzt von der Kassenärztlichen Vereinigung überwiesen bekommt, noch sämtliche Betriebskosten abgehen, wie Personalkosten, Miete, Betriebskosten, Kraftfahrzeugkosten, Abgaben und Versicherungen.
Danach bleibt das Honorar, das dem Kassenarzt zusteht. Davon sind allerdings noch Krankenversicherungsbeiträge und die Altersvorsorge (bei Ärzten das Versorgungswerk) abzuziehen. Da der Arzt selbstständig ist, in voller Höhe.
Im Falle einer Krankheit gibt es kein Krankengeld. Im Urlaub gibt es auch kein Urlaubsgeld, wenn keine Leistungen erbracht werden auch keinen Umsatz. Die Kosten laufen allerdings auch im Urlaub weiter.
Jeder Unternehmer auf dem freien Markt würde sich über wachsende Zahlen freuen. Bei niedergelassenen Ärzten, die es schließlich geschafft haben, eine gutlaufende Praxis zu etablieren, muss der Arzt aufpassen, sich nicht zu sehr zu freuen: Liegt er mit dem erzielten Honorar 40 % über dem Durchschnitt, bei Leistungsgruppen 60 % und einzelnen Leistungen über 100 % als vergleichbare andere Praxen, freut sich die Kassenärztliche
