Mehr als 20 Jahre arbeitslos im vermeintlich reichen Deutschland: Tips zum Umgang mit dem Jobcenter
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Über dieses E-Book
Im zweiten Teil gibt der Autor umfangreiche Praxistips zum Umgang mit dem Jobcenter.-
Achtung:Dieses Buch ist kein Lehrbuch im Sinne von Sozialgesetzbuch 1 und 2,denen Arbeitslosengeld 1 und HARTZ-IV komplett unterliegen.Ich möchte Ihnen vielmehr durch zahlreiche praktische Hinweise die Angst vor dem Jobcenter nehmen.-
Bitte nie vergessen:Arbeitslosengeld 1 ist eine Versicherungsleistung,die sich nach Anzahl und Höhe der von Ihnen bezahlten Beiträge richtet.-
Im Gegensatz dazu ist HARTZIV eine Sozialleistung,die nach geprüfter Bedürftigkeit gewährt wird,solange diese besteht.Bedingung: Eine gültige Anschrift und die Fähigkeit,mindestens drei Stunden pro Werktag zu arbeiten.Wenn das erfüllt ist,dann ist HARTZIV kein Almosen,schon gar keine Schande (Arbeitslosigkeit kann Jede(n) von uns treffen),sondern ganz einfach ein Rechtsanspruch.-Also "Kopf Hoch".-
Klaus-Dieter Bartels
Der Autor Klaus-Dieter Bartels,64,Fachabitur Sozialarbeit/Sozialpädagogik lebt seit 1992 in Magdeburg und arbeitet seit 1995 mit dem zuständigen Jobcenter zusammen -zum Teil als "Aufstocker" (ergänzende Lohnersatzleistungen,wenn der erzielte Lohn nicht ausreicht),zum Teil auch als Arbeitsloser.-Das ist ein riesiger Erfahrungsschatz,und genau den möchte ich mit diesem e-book weitergeben.- Wenn Sie Fragen haben schreiben Sie mir gerne eine e-mail unter kdbartels01@gmail.com Wenn Sie eine Telefonnummer anggeben rufe ich auch gerne zurück.
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Buchvorschau
Mehr als 20 Jahre arbeitslos im vermeintlich reichen Deutschland - Klaus-Dieter Bartels
Mehr als 20 Jahre arbeitslos im vermeintlich reichen Deutschland
Section 1
Inhalltsverzeichnis
Mehr als 20 Jahre arbeitslos im vermeintlich reichen Deutschland - meine Geschichte
Das Jobcenter hat meinen HARTZ-IV-Antrag bewilligt - wie geht es weiter ???
Ich bin arbeitslos ??? - Was nun ???
Ich habe eine Einladung vom Jobcenter bekommen und bin besorgt -was tun ???
Ich selber benötige einen Termin beim Jobcenter - was kann ich tun ???
Das Jobcenter hat Anordnungen getroffen - was muß ich tun ???
Ich bin Kleinunternehmer und benötige ergänzend HARTZ-IV - ist das möglich ???
Ich habe zwar Arbeit,aber mein Einkommen reicht nicht aus - was kann ich tun ???
Das Jobcenter will mich zu Hause besuchen - dürfen die das ???
Vorwort
Impressum
Section 1
Das Jobcenter will mich zu Hause besuchen – dürfen die das ???
Grundsätzlich ja – und wenn dieser Besuch rechtzeitig angekündigt wird,dann ist es ein Pflichttermin.Das heißt,daß Sie Ihren Besucher in die Wohnung lassen müssen.Das kann zum Beispiel geschehen,wenn Sie beim Jobcenter Anträge auf Ausstattung für Ihre Wohnung gestellt haben.Dann kommt der Außendienst immer.-
Wenn Sie neuer HARTZ-IV-Bezieher sind,eine Wohnungseinrichtung benötigen und vom Jobcenter noch nichts Entsprechendes bekommen haben,dann lohnt ein Antrag immer.Aber es ist auch denkbar,daß Sie bereits länger Leistungen beziehen und Ihnen ein Haushaltsgerät kaputtgeht,zum Beispiel die Waschmaschine.Eine Finanzierung für eine neue Waschmaschine in einem der großen Elektronikmärkte werden Sie als HARTZ-IV-Bezieher kaum bekommen.Was Sie versuchen können,das ist ein Darlehensantrag beim Jobcenter.Das ist in diesem Fall keine Pfliichtleistung,aber die Chance auf ein Darlehen steht nicht schlecht.-
Das Jobcenter steht unangemeldet vor meiner Tür….
Da müssen Sie sich schon „ziemlich danebenbenommen haben".Wenn Sie z.B. einen Termin beim Jobcenter nicht wahrnehmen konnten,weil Sie die entsprechende Einladung nicht erreicht hat,dann setzt ein gesetzlich vorgegebener Mechanismus ein,die Leistungskürzung.Das erste Versäumnis bedeutet (immer nach einer entsprechenden Anhörung)bedeutet eine Kürzung Ihrer Bezüge für 3 Monate um 30 %,das zweite Versäumnis um 50 %,beim dritten Mal werden die Bezüge für drei Monate ganz gestrichen,in der Zeit wird auch die Miete nicht übernommen.Im Einzelfall kann es aber Gutscheine geben,zum Beispiel für den Einkauf von Lebensmitteln.-
Natürlich können Sie gegen solche Maßnahmen Widerspruch einlegen.Ich hatte es bereits geschildert:Widerspruchsstelle im Jobcenter – Sozialgericht – Landessozialgericht ist der normale Weg.Aufschiebende Wirkung haben diese Klagen nur bei absoluter und nachweisbarer Notlage.Es kann Ihnen also passieren,daß Sie nach einem halben Jahr ein Urteil in Ihrem Sinne vom Sozialgericht bekommen und die Leistungskürzung schon lange nicht mehr besteht.-
Es gibt auch Zeitgenossen,denen Behördentermine ganz einfach egal sind – ob nun fristgemäß eingeladen wurde oder nicht.Da wird der Außendienst mit ziemlicher Sicherheit nachschauen kommen.Wenn dann die Tür nicht geöffnet wird,dann gibt es neben dem versäumten Termin eine zweite Verfehlung:Sie müssen als Leistungsbezieher zwar nicht ständig zu Hause sein.Wozu Sie aber verpflichtet sind,Sie müssen einmal täglich prüfen,ob das Jobcenter Ihnen geschrieben hat oder nicht.Wenn Sie das nicht tun – leichtes Spiel fürs Jobcenter.-
Ich werde hier nicht den Moralapostel spielen – mir ist schon klar,daß ich beim Jobcenter selbst nicht Alles richtig gemacht habe.Aber gerade deswegen weiß ich,daß der Umgang mit der Behörde wesentlich unproblematischer ist,wenn man Termine jeweils pünktlich wahrnimmt und mit den jeweiligen Sachbearbeitern so umgeht wie man selbst auch behandelt werden möchte.Sie kennen das Sprichwort:Wie man in den Wald hineinruft…..
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Inhalltsverzeichnis