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Der Tatbestand der Piraterie nach geltendem Völkerrecht
Der Tatbestand der Piraterie nach geltendem Völkerrecht
Der Tatbestand der Piraterie nach geltendem Völkerrecht
eBook235 Seiten2 Stunden

Der Tatbestand der Piraterie nach geltendem Völkerrecht

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SpracheDeutsch
HerausgeberArchive Classics
Erscheinungsdatum27. Nov. 2013
Der Tatbestand der Piraterie nach geltendem Völkerrecht

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    Buchvorschau

    Der Tatbestand der Piraterie nach geltendem Völkerrecht - Paul Stiel

    gewidmet.


    Inhaltsübersicht.

    [pg X]

    Verzeichnis der abgekürzt zitierten Literatur.

    Baud, Proeve eener geschiedenis der strafwetgeving tegen de zeerooverij. Utrecht 1854.

    Binding, Handbuch des Strafrechts. I. Band. Leipzig 1885.

    Bishop, Commentaries on the criminal law. 7. Aufl. 2 Bände. Boston 1882.

    Blackstone-Stephen, Commentaries on the laws of England. 14. Aufl., hrsg. von Edward Jenks. 4 Bände. London 1903.

    Bluntschli, Das moderne Völkerrecht der zivilisierten Staaten als Rechtsbuch dargestellt. 3. Aufl. Nördlingen 1878.

    Bonfils, Manuel de droit public. 4. Aufl., hrsg. von Fauchille. Paris 1905.

    Bynkershoek, Quaestiones juris publici, 1737. (Opera omnia. Leyden 1767.)

    Calvo, Le droit international théorique et pratique. 4. Aufl. 5 Bände. Paris 1887/88.

    Dalloz, Répertoire de législation. Nouvelle édition. „Organisation maritime" in Band 34. Paris 1869.

    Den Beer Poortugael, Het internationaal maritiem recht. Breda 1888.

    Despagnet, Cours de droit international public. 3. Aufl. Paris 1905.

    Field, Projet d’un code international. Aus dem Englischen übersetzt von Albéric Rolin. Paris 1881.

    Fiore, Droit international public. 2. Aufl. Aus dem Italienischen übersetzt von Charles Antoine. 3 Bände. Paris 1885/86.

    Fiore, Il diritto internazionale codificato. Turin 1900.

    Grotius, De mari libero, 1609. Ausgabe Leyden 1633 zusammen mit Merula De maribus.

    [pg XI]

    Grotius, De jure belli ac pacis libri tres. Editio secunda emendatior et multis locis auctior. Amsterdam 1631.

    Hall, A treatise on international law. 5. Aufl. Oxford 1904.

    Halleck, International law. Neue Ausgabe von Baker. 2 Bände. London 1878.

    Heffter, Das europäische Völkerrecht der Gegenwart. 8. Aufl., hrsg. von Geffcken. Berlin 1888.

    Hintrager, Die Behandlung der im Auslande begangenen Delikte nach dem Rechte Großbritanniens unter Berücksichtigung des Rechts der Vereinigten Staaten von Amerika. Zeitschr. f. intern. Privat- und Strafr. IX, 1899, S. 61 f.

    v. Holtzendorff, Handbuch des Völkerrechts. 4 Bände. Hamburg 1885–1889.

    Kenny, Outlines of criminal law. Cambridge 1902.

    Kent, Commentary on international law. Hrsg. von Abdy. 2. Aufl. Cambridge 1877.

    T. J. Lawrence, The principles of international law. 2. Aufl. London 1898.

    T. J. Lawrence, A handbook of public international law. London 1898.

    v. Liszt, Das Völkerrecht. 8. Aufl. Berlin 1904.

    Loccenius, De jure maritimo et navali libri tres, 1651 (in Heineccius, Scriptorum de jure nautico et maritimo fasciculus. Halle 1740).

    F. v. Martens, Völkerrecht. Aus dem Russischen übersetzt von Bergbohm. 2 Bände. Berlin 1883.

    G. F. v. Martens, Précis du droit des gens. Hrsg. von Vergé. 2 Bände. Paris 1864.

    G. F. v. Martens, Versuch über Kaper, feindliche Nehmungen und insonderheit Wiedernehmungen. Göttingen 1795.

    v. Martitz, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen. 2 Bände. Leipzig 1888, 1897.

    Mommsen, Römisches Strafrecht. Leipzig 1899.

    J. B. Moore, Report on extraterritorial crime and the Cutting case. Washington 1887.

    Ortolan, Règles internationales et diplomatie de la mer. 2. Aufl. 2 Bände. Paris 1853.

    Pardessus, Collection de lois maritimes antérieures au XVIIIe siècle. 6 Bände. Paris 1828–1845.

    Penal Code of the United States. Report of the commission to revise and codify the criminal and penal laws of the United States. Washington 1901.

    [pg XII]

    F. Perels, Das internationale öffentliche Seerecht der Gegenwart. 2. Aufl. Berlin 1903.

    Phillimore, Commentaries upon international law. 3. Aufl. 4 Bände. London 1879 f.

    Piédelièvre, Précis de droit international public. 2 Bände. Paris 1894/95.

    Pistoye et Duverdy, Traité des prises maritimes. 2 Bände. Paris 1858.

    Pradier-Fodéré, Traité de droit international public. 7 Bände. Paris 1885–1887.

    v. Pufendorf, De jure naturae et gentium libri octo. Editio nova, auctior multo, et emendatior. Frankfurt a. M. 1694.

    Rivier, Principes du droit des gens. 2 Bände. Paris 1896.

    Roscoe, Digest of the law of evidence in criminal cases. 11. Aufl., hrsg. von Smith und Kennedy. London 1890.

    Rougier, Les guerres civiles et le droit des gens. Paris 1903.

    Russell, A treatise on crimes and misdemeanors. 6. Aufl. 3 Bände. London 1896.

    Samios, Die Piraterie als völkerrechtliches Delikt. Greifsw. Diss. Greifswald 1899. Vgl. Anm. 2, S. 57.

    Schuback, Commentarius de iure littoris. Hamburg 1751.

    Senly, La piraterie. Pariser Thèse pour le doctorat. Paris 1902. Vgl. Anm. 5, S. 64.

    J. F. Stephen, A digest of the criminal law. 6. Aufl., hrsg. von H. Stephen und H. L. Stephen. London 1904.

    Triepel, Völkerrecht und Landesrecht. Leipzig 1899.

    Travers Twiss, Monumenta juridica. The black book of the admiralty. 4 Bände. London 1871–1876.

    Travers Twiss, The law of nations in time of peace. 2. Aufl. Oxford 1884 (zit. als Law of nations I).

    Travers Twiss, The law of nations in time of war. 2. Aufl. Oxford 1875 (zit. als Law of nations II).

    Ullmann, Völkerrecht. Freiburg i. Br. 1898.

    Vattel, Le droit des gens. Hrsg. von Pradier-Fodéré. 3 Bände. Paris 1863.

    Walker, The science of international law. London 1898.

    Walker, A manual of public international law. Cambridge 1895.

    Wharton, A treatise on criminal law. 10. Aufl. 2 Bände. Philadelphia 1896.

    Wharton, A digest of the international law of the United States. 2. Aufl. 3 Bände. Washington 1887.

    [pg XIII]

    Wheaton, Éléments du droit international. 5. Aufl. 2 Bände. Leipzig 1874.

    Th. D. Woolsey, Introduction to the study of international law. 6. Aufl., hrsg. von Th. S. Woolsey. New York 1891.

    Th. S. Woolsey, The right of search and its limitation in time of peace. Lecture delivered at the U. S. Naval War College. Washington 1896.

    [pg XIV]


    [pg 1]

    Erster Abschnitt.

    Die völkerrechtlichen Rechtsfolgen der Piraterie in ihrer Bedeutung für den Tatbestand.

    § 1. Die Rechtsfolgen der Piraterie.

    Bekennt man sich zu der Auffassung, daß Rechtssubjekte des Völkerrechts nur die Staaten sind, so ist die Piraterie für das internationale Recht nicht Delikt, sondern ein bloßes Rechtsereignis¹; und ihre Rechtsfolgen können in dieser Voraussetzung nur in der Person der Staaten entstehende Befugnisse und Pflichten sein. Das Ziel dieser Untersuchung ist, zu ermitteln, wie dieses Ereignis beschaffen sein müsse, damit es zu einem völkerrechtlichen Rechtsereignis werde, d. h. Rechtsfolgen für die Staaten eintreten. Die Rechtsfolgen selbst interessieren nur, soweit ihre Erkenntnis für die Bestimmung des Tatbestandes von Bedeutung ist.

    I. Der großen Aufgabe, zur Förderung ihrer Angehörigen wie zur Durchführung dringender Anforderungen der öffentlichen Moral auch in staatlosen Gebieten eine Rechtsordnung aufzurichten, ist die in der Völkerrechtsgemeinschaft vereinigte Staatenwelt in steigendem Maße gerecht geworden. Die rechtlichen Grundlagen der in dieser [pg 2]Hinsicht getroffenen Maßregeln sind für die in Frage stehenden Gebiete nicht dieselben.

    a) In staatlosem Landgebiet stehen der Betätigung der einzelnen Staatsgewalten keine aus den Verhältnissen der staatlosen Gebiete selbst abzuleitenden Hindernisse entgegen. Tatsächliche Machtentfaltung wie auch die Ausdehnung der Geltung der Gesetze sind lediglich durch mit dem besonderen Charakter des Gebietes nicht zusammenhängende allgemeine völkerrechtliche Prinzipien gebunden². Diese Sätze gelten auch für Interessensphären³.

    [pg 3]

    b) Dem dringenderen Bedürfnis entsprechend ist die internationale Rechtsordnung für das Meer zu einer ungleich geschlosseneren Ausgestaltung gelangt. Ihre Grundlage ist nicht, wie bei der auf staatlosem Landgebiet errichteten, eine rein negative, dahin gehend, daß der Entfaltung der Staatsgewalt zivilisierter Staaten keine Schranken gezogen wären, vielmehr ein positives Prinzip, das jede Gebietshoheit ausschließt und so das Meer für ein „staatloses Gebiet" durchaus eigner Art erklärt⁴. Auf dieser Grundlage, als Konsequenz des Prinzips der Meeresfreiheit, ergibt sich sodann eine zweifache Verpflichtung der Staaten; sie haben insgesamt Sorge zu tragen, daß nur staatsangehörige Schiffe das Meer befahren; und jeder einzelne hat zu verhindern, daß seine Nationalschiffe die allgemeine Sicherheit verletzen oder gefährden.

    Man könnte versucht sein, in diesen Grundsätzen ein geschlossenes System zu erblicken, ausreichend, den friedlichen Seeverkehr in allen Beziehungen zu sichern. Aber der Ozean in seiner unermeßlichen Weite, „undique et undique navigabilis" (Grotius mare liberum C. 1), läßt dem einzelnen Staate nicht die Möglichkeit, seine Staatsgewalt den ihm angehörigen Schiffen als eine allgegenwärtig [pg 4]wachende und strafende Macht erscheinen zu lassen; und wenn schon bei Nationalschiffen aus tatsächlichen Gründen der aufgestellte Grundsatz nicht ausreicht, so ist, was die keinem Staate angehörigen Fahrzeuge betrifft, der Grundsatz selbst etwas prekärer Natur und zumal in seiner Durchführung im einzelnen sehr unsicher.

    So erklärt sich das Bestehen einer Reihe von Rechtsinstituten, die sich in ihrer praktischen Bedeutung, wenn auch nicht notwendig in ihrer juristischen Konstruktion, als Modifikationen der Meeresfreiheit darstellen, in Modifikation derselben ein System internationaler Seepolizei etablieren. Mit einer Ausnahme gehören sie alle der neuesten Zeit an und finden ihre Grundlage in Verträgen⁵. Die Ausnahme ist die Piraterie⁶ und ⁷.

    II.

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